Amtsblatt der Stadt Greven
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- Kajetan Neumann
- vor 5 Jahren
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1 Amtsblatt der Nummer 15 Jahrgang 56 Erscheinungstag Lfd. Nr. Inhalt Seite 32 Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2015 der 33 Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der für die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom bis Bekanntmachung über die Offenlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit vom bis zum Herausgeber:, Der Bürgermeister Fachbereich Service Greven, Postfach 1664, Telefon , Eigendruck Sie können das Amtsblatt der zum Einzelpreis von 1,00 oder im Abo zum Preis von 12,00 jährlich zzgl. Zustellgebühren beziehen. Es liegt im Rathaus, Zimmer 115, aus. Bestellungen richten Sie bitte an den Bürgermeister der. Sie können das Amtsblatt auch in unserem Stadtportal herunterladen.
2 Bekanntmachung Gesamtabschluss 2015 der 1. Beschluss über die Feststellung des Gesamtabschlusses zum der und Entlastung des Bürgermeisters. Der Rat der hat in seiner Sitzung vom gem. 116 Abs. 1 i.v.m. 96 Abs. 1 GO NRW folgende Beschlüsse gefasst: a. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss zum wird gemäß 116 Abs. 1 i.v.m. 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt sowie der Gesamtlagebericht einschließlich des Gesamtanhanges beschlossen. b. Aufgrund des 116 Abs. 1 i.v.m. 96 Abs. 1 GO NRW wird dem Bürgermeister die Entlastung des geprüften und festgestellten Gesamtabschlusses zum erteilt Für die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 gibt es eine gesetzliche Vereinfachungsregelung. Das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften sieht vor, dass es im Zusammenhang mit der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2015 ausreichend ist, wenn die wirtschaftliche Gesamtlage jeweils für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 von der Kommune ordnungsgemäß im Sinne eines Abschlusses ermittelt und dokumentiert sowie vom Bürgermeister bestätigt worden ist. Die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 können in der vom Bürgermeister nach 116 Abs. 5 i.v.m. 95 Abs. 3 GO NRW bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beigefügt werden; der Rat ist hierüber zu unterrichten. Auf ein eigenständiges Verfahren für die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 kann dann verzichtet werden. In der Ratssitzung am wurde beschlossen, dass von von der Vereinfachungsregelung des 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechlicher Vorschriften für die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 Gebrauch gemacht wird. Der Gesamtabschluss 2015 der wurde gem. 116 Abs. 1 i.v.m. 96 Abs. 1 GO NRW dem Landrat des Kreises Steinfurt als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Steinfurt mit Schreiben vom angezeigt. 86 Amtsblatt 14/2018
3 2. Die wesentlichen Ergebnisse werden wie folgt bekannt gemacht: Gesamtbilanzstruktur zum Aktiva T Passiva T Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten Gesamtergebnisrechnung 2015 Ordentliche Gesamterträge Ordentliche Gesamtaufwendungen Ordentliches Gesamtergebnis Gesamtfinanzergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliches Ergebnis Gesamtjahresergbnis anderen Geselschaftern zuzurechnendes Ergebnis Zuführungen Allgemeine Gewinnrücklage Gesamtbilanzgewinn T Amtsblatt 14/2018
4 3. Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Gesamtabschlusses zum Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Gesamtabschluss 2015 der bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang -, der Gesamtlagebericht sowie der Wortlaut des Bestätigungsvermerkes liegen gemäß 116 Abs. 1 i.v.m. 96 Abs. 1 GO NRW bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses montags bis freitags von Uhr bis Uhr und zusätzlich donnerstags von Uhr bis Uhr im Rathaus Greven Rathausstraße 6, Zimmer B123 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Greven, Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 88 Amtsblatt 14/2018
5 Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der für die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom bis Der Rat der hat in der Sitzung am den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen gefasst. Die Liste liegt gemäß 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom bis einschließlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Rathausstraße 6 Ordnungsverwaltung Zimmer B 9 während der Dienststunden Montag bis Freitag zusätzlich Donnerstag 8.30 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr aus. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß 37 GVG binnen einer Woche, nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Greven, Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 89 Amtsblatt 14/2018
6 Bekanntmachung über die Offenlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit vom bis zum Die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses der für die Wahl von Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht in Rheine sowie für die Jugendstrafkammer beim Landgericht Münster für die Amtszeit vom bis zum liegt gemäß 35 Abs. 3 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in der Zeit vom 06. bis 14. Juni 2018 einschließlich im Jugendamt der, Rathausstraße 21, Zimmer J 03, während der Dienststunden (montags bis freitags von Uhr und donnerstags von Uhr ) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche gerechnet von der Offenlegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Jugendamt der, Rathausstraße 21, Greven, Zimmer J 03, Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Greven, Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 90 Amtsblatt 14/2018
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