Die Rolle der Wasserkraft in Baden- Württemberg Rahmenbedingungen, Potenziale Leitender Ministerialrat Dr. Gerhard Spilok
Gliederung "Wasserkraft in Südbaden" Wo stehen wir heute Exkurs: zur Historie der Wasserkraft in BW rechtlicher Rahmen: Bundesrecht rechtlicher Rahmen: Landesrecht Potenziale der Wasserkraft in BW Ziele des Landes Förderung der kleinen Wasserkraft Erwartungen Folie 2
Wo stehen wir heute? ca. 1.700 Wasserkraftanlagen im Land im Betrieb 67 Anlagen größer 1MW auf die 90% der Stromerzeugung entfallen insgesamt ca. 830 MW installierte Leistung ca. 5 TWh Normaljahr 2005 Folie 3
Exkurs: zur Historie der Wasserkraft Mühlen, Sägen, Schöpfwerke Zu Beginn des 20. Jahrhunderts Keimzelle der Industriealisierung insbesondere am Hochrhein Folie 4
rechtlicher Rahmen, Bundesrecht 33 WHG: Mindestwasserführung, d.h. Abflussmenge, die für das Gewässer erforderlich ist, um den Zielen des 6 Abs. 1 (allgemeine Grundsätze) und der 27 bis 31 (Bewirtschaftungsziele guter ökologischer Zustand bzw. Potenzial) zu entsprechen. 34 WHG: Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer Entsprechen vorhandene Anlagen nicht den Anforderungen, so hat die Behörde die erforderlichen Anordnungen zu treffen. 35 WHG: geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation Folie 5
rechtlicher Rahmen, Landesrecht 23 Absatz 1 WG: Verordnungsermächtigung zur Festlegung von Kriterien für Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und die ökologische Funktionsfähigkeit 23 Absatz 2 WG: Schwall und Sunk sind zu vermeiden; die Wasserbehörde kann auf Antrag Ausnahmen zulassen. Folie 6
24 Wasserkraftnutzung (zu 12 und 35 WHG) "Wasserkraft in Südbaden" Fortführung 35b WG a.f. Wasserkraft soll zum Klimaschutz und Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt und im Rahmen des Bewirtschaftungsermessen zugelassen werden, wenn kein Versagungsgrund vorliegt ( 12 WHG) Anzeige von Umnutzungen zur Stromerzeugung ( 35b Abs. 2 WG a.f.) und Maßnahmen, die eine Verbesserung des ökologischen Zustandes bezwecken; Anzeigeverfahren gem. 92 unter ökologischen Gesichtspunkten verfügbare Wassermenge ist effizient entsprechend dem Stand der Technik zu nutzen (Effizienzgebot) Folie 7
25 Vorhandene Querbauwerke (zu 35 Absatz 3 WHG) Umsetzung WHG-Prüfauftrag Wasserkraftpotenziale Veröffentlichung der Prüfung des Wasserkraftpotenzials im Internet konkrete Nutzung der Wasserkraft ist zulassungsbedürftig
Potenziale der Wasserkraft nicht reine Linien- und technische Potenziale, sondern ökologische Landespotenzialstudien (Neckar, Donau erstellt, Rhein und Main in Bearbeitung) - Ermittlung des Potenzials an vorhandenen Querbauwerken - Berücksichtigung ökologischer Bewirtschaftungsziele - Abschätzung der Wirtschaftlichkeit der Potenziale - Abschneidekriterien: Potenziale 8 kw, Fallhöhen > 0,30 m - Entwicklung von 2 Szenarien für die Ermittlung des technisch-ökonomischökologischen Potenzials Szenario 1: Orientierungswert für den Mindestabfluss (1/3 MNQ bei Ausleitungskraftwerken, 1/6 MNQ bei Flusskraftwerken) Szenario 2: Berücksichtigung (Arten-) spezifischer ökologischer Abflusswerte Folie 9
Potenziale der Wasserkraft in BW Folie 10
Ziele des Landes IEKK: Im Jahr 2020 sollen Sonne 12 % und Wind 10 % des Stroms liefern, Wasserkraft und Bioenergie jeweils 8 %. Wasserkraft hat Zukunft. Diese Zukunft liegt weniger im Neubau als in der Modernisierung Wasserkraft ist eine stabile Säule der regenerativen Energien Dazu soll auch die kleine Wasserkraft beitragen Folie 11
Förderung der kleinen Wasserkraft Ziele und Fördertatbestände "Wasserkraft in Südbaden" tech. & öko. Modernisierung + effiziente Potenzialnutzung Konzeptstudie Pilotstandort Anlagen < 1000 kw Grundlage Potenzialerschließung: Landespotenzialstudien oder Konzeptstudie techn. und hydraulische Optimierung einer oder mehrere Standorte Grundlage: Landespotenzialstudien Mindestumfang nach Anhang 3 FrGs kl WKA Jahresarbeit optimieren Monitoringprogramm zur Erfolgskontrolle Erfüllung der Anforderungen nach 33 bis 35 WHG & Jahresarbeit erhalten, wenn möglich ausbauen vertiefte Potenzialuntersuchung unter Beachtung der Bewirtschaftungsziele innovative Techniken zur Steigerung der Energieeffizienz und Anforderungen nach 33 bis 35 WHG Folie 12
Förderung der kleinen Wasserkraft Wer, was und wie wird gefördert? Antragsberechtigt - Bauvorhaben: Rechteinhaber und WKA-Betreiber, KMUs, auch Kommunen, Stadtwerke (aber bei kommunalem Anteil > 25% Antragsteller Kommune) - Konzeptstudie: auch Dritte mit Einverständnis des Rechteinhabers Zuwendungsfähige Ausgaben - Bauvorhaben: Ausgabenschätzung im Antragsformular - Pilotstandort: auch Monitoring allein Fehlbedarfsfinanzierung / Zuwendung - Bauvorhaben/Pilotstandort: von 10.000 bis 200.000 Euro - Konzeptstudie: pauschal max. 4.000 Euro Voraussetzung - Bauvorhaben: nicht begonnen, wasserrechtliche Genehmigung - Konzeptstudie: Planung noch nicht erstellt "Wasserkraft in Südbaden" Folie 13
Förderung der kleinen Wasserkraft aktuell: Förderung von 11 weiteren Projekten (9 Projekte 2013) Fördervolumen fast 2.000.000 Gesamtinvestitionsvolumen 7.780.000 Zuwachs: 2.274.188 kwh Jede Anlage erreicht bei gleichzeitiger ökologischer Modernisierung unter dem Strich einen Zuwachs an Erzeugung Folie 14
Erwartungen Kommunikation und Kooperation des Betreibers mit den Fischereisachverständigen und Wasserbehörden ist ein Schlüssel für Problemlösungen die technische und ökologische Modernisierung ist der richtige Zukunftspfad für die Wasserkraft alle Akteure verfolgen das Ziel (technische) Lösungen zu finden, mit denen Durchgängigkeit und Fischschutz optimiert werden und eine effiziente Nutzung der Wasserkraft möglich bleibt. Folie 15
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 16