SwiNOG Federation - Verband der Schweizer KMU-Internetprovider - Postfach 7953 - CH-3001 Bern

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Transkript:

SwiNOG Federation - Verband der Schweizer KMU-Internetprovider - Postfach 7953 - CH-3001 Bern Bern, 13. Juni 2013 Medienmitteilung Exklusiv: Statistische Daten, die eine wesentliche Basis für die politische Diskussion der Verlängerung der Speicherung historischer Fernmeldedaten von sechs auf zwölf Monate gemäss BÜPF bilden, werden von SwiNOG Federation veröffentlicht. Die SwiNOG Federation, der Verband der Schweizer KMU-Internetprovider, hat auch nach monatelangem Hin und Her vom Dienst ÜPF (ISC-EJPD) geforderte Statistikdaten nicht bekommen. Erst nach einer Intervention des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB wurden diese Daten herausgegeben. Wir freuen uns jetzt, diese exklusiv veröffentlichen zu können. Die geplante BÜPF-Revision (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) will die Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten von sechs auf zwölf Monate verlängern. Die uns jetzt vorliegenden Daten (Grafik 1) zeigen deutlich, dass dieser geplanten Verdoppelung der Aufbewahrungszeit der Telekommunikationsdaten gar keine tatsächlichen Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden zu Grunde liegen: Bereits nach weniger als drei Monaten nämlich sind mehr als 80% der Daten-Abfragen erfolgt. Weitere Abfragen treffen nur noch sporadisch beim Dienst ÜPF ein. Die geplante Verdoppelung der Aufbewahrungszeit, die das Bedürfnis der Bürger nach Datenschutz massiv verletzt, hilft den Strafverfolgungsbehörden also in Tat und Wahrheit nur noch in ganz wenigen Fällen. Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist offensichtlich verletzt. Die Aufteilung nach der Art der beim Dienst ÜPF angefragten Daten (Grafik 2) zeigt, wie wenig IP- und E-Mail-Adressen sowie Festnetznummern gebraucht werden: Diese drei Datentypen machen nämlich zusammen weniger als acht Prozent der gesamten Anfragen aus. Der absolute Löwenanteil der Anfragen betrifft die Zuordnung von Telefonnummern und Kunden im Mobilbereich. Der Vorschlag zum neuen BÜPF missachtet aber auch dies, indem er noch eine ganze Reihe zusätzlicher Überwachungsarten einführen will, die, wie schon die Abfragen von IP- und E-Mail-Adressen sowie Festnetznummern, in der Praxis kaum eine Rolle spielen werden. Grafik 3 zeigt die Gesamtzahl der Anfragen der Strafverfolgungsbehörden betreffend Festnetz und Internet, aufgeteilt nach Fernmeldedienstanbietern (FDA). Es wird sichtbar, dass nur ein ganz kleiner Teil der Schweizer FDA überhaupt mehr als zwei Überwachungsfälle pro Jahr zu bearbeiten hat. Gemäss dem aktuellen Stand der Verordnung zur BÜPF sind aber trotzdem alle FDA (fast 500 in der Schweiz!) verpflichtet, eine teure automatische Überwachungsschnittstelle zu

beschaffen. Trotz Interpellation (12.3868) von NR Lukas Reimann will der Bundesrat die aktuelle Verordnung zur BÜPF aber nicht ändern und auf das neues Gesetz warten, das für FDA mit wenigen Überwachungsfällen erst eine differenzierte Lösung vorsieht. Dies bedeutet, dass kleine FDA die teuren Geräte für die Schnittstelle heute beschaffen müssen, um sie in der Folge, nach Inkrafttreten des Gesetzes, wieder zu entsorgen. Die SwiNOG Federation ist der Auffassung, dass die in den letzten Jahren mit jeder Revision aufs Neue zu beobachtende Ausweitung der Überwachung des Bürgers in der Schweiz schädlich ist. Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse und stellen uns daher klar gegen die geplante Ausweitung. Kontakt: Pascal Gloor, pascal.gloor@swinog.com, +41 79 346 00 26

Grafik 1

Grafik 2

Grafik 3