Konzept zum Umgang mit Hausaufgaben an der Peter-Härtling-Schule



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Transkript:

Konzept zum Umgang mit Hausaufgaben an der Peter-Härtling-Schule 1. Rechtliche Vorgaben Sinn und Zweck Hausaufgaben sollen den Unterricht ergänzen und den Lernprozess der Schüler unterstützen. Sie dienen der Übung, Anwendung und Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischen Techniken, der Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte sowie der Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen. Absprachen Über Art und Umfang der Hausaufgaben im pädagogischen Konzept der Schule beschließt die Gesamtkonferenz. Dies impliziert die Verpflichtung der Klassenlehrkräfte, in der Klassenelternschaft die Hausaufgabenpraxis zu erörtern. Voraussetzungen und Zeitaufwand Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Den Schülern muss es möglich sein, die Hausaufgaben selbstständig zu erledigen. Für die Vorbereitung und Besprechung der Hausaufgaben muss im Unterricht genügend Zeit zu Verfügung stehen. Das Alter und die Belastbarkeit sowie die Teilnahme am Nachmittagsunterricht sind beim Umfang der Hausaufgaben zu berücksichtigen. Folgende Richtwerte gelten: - im Primarbereich: 30-45 Minuten - im Sekundarbereich I: 1-2 Stunden Im Primarbereich dürfen vom Freitag zum folgenden Montag keine Hausaufgaben gestellt werden. Auch in den Ferien sind Hausaufgaben mit Ausnahme der Aufgabe einer Lektüre nicht zulässig. Würdigung und Bewertung Hausaufgaben sollen von der Schule ausreichend gewürdigt werden, um so die Motivation der Schüler zu fördern. Sie dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden.

2. Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben in der Peter-Härtling-Schule - Hausaufgaben sind wichtig, um den Lernstoff zu wiederholen und somit zu vertiefen und zu festigen. - Mit den Hausaufgaben werden Fähigkeiten und Fertigkeiten eingeübt, die für das spätere Leben wichtig sind: - Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein - Ehrgeiz - Selbstständigkeit - Ordnung - Verantwortung für das eigene Leben - Hausaufgaben werden ab Klasse 1 in angemessenem Umfang erteilt, damit sich die Schülerinnen und Schüler an die regelmäßige Erledigung bestimmter Aufgaben gewöhnen. - Hausaufgaben vom Freitag auf den folgenden Montag werden in der Regel erst ab Klasse 7 erteilt. Ausnahmen ergeben sich, wenn der Unterricht in den Hauptfächern nicht täglich erfolgt bzw. Fachlehrkräfte nur wenige Stunden in einer Klasse unterrichten. - Die Hausaufgabenstellung erfolgt von den Lehrkräften schriftlich an der Tafel und wird von allen Schülerinnen und Schülern bis Klasse 4 in einem Hausaufgabenheft notiert. Ab Klasse 5 führen alle Schüler ein Schülerbuch der Peter-Härtling-Schule. Zeigt sich, dass einzelne Schüler ihre Hausaufgaben nicht regelmäßig anfertigen, zeichnet die zuständige Lehrkraft den Eintrag der Hausaufgaben im Hausaufgabenheft bzw. Schülerbuch ab. Die Eltern werden verpflichtet, den Eintrag der Hausaufgaben zur Kenntnis zu nehmen und ebenfalls mit ihrer Unterschrift wöchentlich gegenzuzeichnen. - Die Eltern werden regelmäßig über den Sinn der Hausaufgaben und den Umgang mit den Hausaufgaben an der Peter-Härtling-Schule informiert (siehe Anlage). Von den Eltern wird erwartet, dass sie sich um die Erledigung der Hausaufgaben ihrer Kinder kümmern bzw. die Schule informieren, wenn die Hausaufgaben nicht angefertigt werden konnten (z.b. durch eine Mitteilung im Hausaufgabenheft bzw. Schülerbuch). - Die angefertigten Hausaufgaben werden in der Schule entsprechend gewürdigt, um die Motivation der Schüler zu fördern.

3. Maßnahmen bei nicht angefertigten Hausaufgaben Schule: Nicht angefertigte Hausaufgaben werden von allen Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten, notiert ( z.b. durch das Führen eines Hausaufgaben-Buches für die Klasse) Schülerinnen und Schüler: Den Schülern wird eine Nachholmöglichkeit zur nächsten Fachstunde angeboten. In Einzelfällen werden Hausaufgaben mit dem Einverständnis der Eltern in der Pause oder mit Einverständnis der Eltern nach Schulschluss nachgeholt, wenn eine Aufsicht in der Schule gewährleistet ist. Eltern: Werden die Hausaufgaben dreimal nicht vorgelegt (im Zeitraum von Ferien zu Ferien) werden die Eltern schriftlich informiert (siehe Anlage). Sollte ein zweiter Brief notwendig werden, werden die Eltern zu einem Gespräch in die Schule eingeladen: Ursachen klären, Lösungswege erarbeiten, Zielvereinbarung treffen. Werden in Klasse 10 dreimal die Hausaufgaben nicht vorgelegt, erfolgt sofort eine Klassenkonferenz 4. Ausblick Von allen Lehrkräften der Peter-Härtling-Schule wird eine regelmäßige Hausaufgabenhilfe in der Schule unter Aufsicht gewünscht, da verhältnismäßig viele Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben häufig nicht anfertigen und die Unterstützung durch die Eltern fehlt. Möglichkeiten der Realisierung - Hilfe durch die Buddys für jüngere Schülerinnen und Schüler - Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Schule - Verfügungsstunde / Übungsstunde für jede Klasse

Elterninformation zum Thema Hausaufgaben Liebe Eltern der Klasse, Hausaufgaben sind wichtig, um den Lernstoff zu wiederholen und somit zu vertiefen und zu festigen. Mit den Hausaufgaben werden Fähigkeiten und Fertigkeiten eingeübt, die für das spätere Leben wichtig sind: - Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein - Ehrgeiz - Selbstständigkeit - Ordnung - Verantwortung für das eigene Leben Damit die Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben regelmäßig und erfolgreich erledigen, ist auch Ihre Mitarbeit notwendig! Wie der Stundenplan in der Schule sollte auch die häusliche Lernzeit fest geplant sein. Das erspart Diskussionen um das Anfangen und ermöglicht Ihrem Kind, sich gezielter mit seinen Freunden verabreden zu können bzw. Nachmittagstermine wahrzunehmen. Die Hausaufgaben sollten möglichst immer am gleichen Platz erledigt werden, an dem Ihr Kind nicht abgelenkt ist. Spielsachen am Arbeitsplatz, laute Musik sowie der laufende Fernsehapparat oder der eingeschaltete Computer im Zimmer stören die Konzentration. Die meisten Kinder sind stolz, wenn sie den Eltern ihre Produkte vorzeigen können. Deshalb sollten Sie Ihr Kind loben, wenn es sich um eine gute Erledigung der Hausaufgaben bemüht hat. Es ist allerdings auch nötig den Kindern deutlich zu machen, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Dies sollten Sie dann aber auch entsprechend begründen. Die Schülerinnen und Schüler müssen bis einschließlich Klasse 4 ein Hausaufgabenheft, ab Klasse 5 das Schülerbuch der Peter-Härtling-Schule führen und dort täglich ihre Arbeitsaufgaben für die einzelnen Fächer eintragen. Wir bitten Sie zu kontrollieren, ob Ihr Kind die Hausaufgaben erledigt hat. Die Eintragungen der Schülerinnen und Schüler im Hausaufgabenheft bzw. Schülerbuch sind am Ende der Woche von den Eltern gegenzuzeichnen. Die Hausaufgaben aus dem Fachunterricht sollten möglichst noch am gleichen Tag erledigt werden, um eine spätere Häufung von Hausaufgaben bzw. das Vergessen der Hausaufgaben zu vermeiden.

Werden Hausaufgaben dreimal nicht gemacht, erhalten Sie von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer einen Informationsbrief. Werden die Hausaufgaben auch weiterhin nicht regelmäßig erledigt, werden Sie zum Gespräch in die Schule eingeladen. Sollte Ihr Kind eine Hausaufgabe nicht erledigen können, weil es an dem betreffenden Nachmittag einen wichtigen Termin hat, teilen Sie es bitte schriftlich im Hausaufgabenheft bzw. Schülerbuch mit. Hier noch einige Richtwerte für die tägliche Hausaufgabendauer: - Klasse 1/2: bis zu 15 Minuten - Klasse 3 / 4: bis zu 30 Minuten - Klasse 5/6: bis zu 45 Minuten - Klasse 7: bis zu 1 Stunde - Klasse 8-10: bis zu 1,5 Stunden Mit freundlichen Grüßen (Klassenlehrer/in)