Vortrag für energieeffizienzfachbetriebe Staatliche Förderprogramme für bestehende Wohngebäude KfW und BAFA Aachen, 17.03.2010 Dipl.-Ing. Sabine Fenchel, altbau plus e.v.
KfW oder BAFA: Wer fördert was? Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle Austausch der Heiztechnik OHNE Erneuerbare Energien (Öl-, Gas-Brennwerttechnik) Ausnahme: Großanlagen (separates Programm) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): alle Maßnahmen MIT Erneuerbaren Energien (Austausch der Heiztechnik bzw. neue Anlagen) KEINE Doppelförderung möglich!
KfW oder BAFA: Wer fördert was? Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): getrennte Programme für Neu- oder Altbau Förderlücke : Gebäudebestand NACH dem 01.01.1995 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): ein Programm für alle Gebäude Förderhöhe bei Neubauten um 25% reduziert (wegen gesetzlicher Pflichten aus EEWärmeG)
KfW oder BAFA: Wer fördert wie? Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): wahlweise als zinsgünstiger Kredit oder Zuschuss Antragsteller: bei Zuschuss NUR Privatpersonen, sonst alle Wohngebäude-Besitzer Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Förderung als Zuschuss: Basis- und Bonusförderung Antragsteller: alle (kaum Einschränkungen)
KfW: Energieeffizient Kredit (151, 152) Beantragung: VOR Maßnahmenbeginn ( aktenkundiges Finanzierungsgespräch ) Antrag / Abwicklung: über Bank/Sparkasse Gebäude: Bauantrag VOR dem 01.01.1995 Förderstufen: Einzelmaßnahmen (frei kombinierbar)= 152 KfW-Effizienzhaus 85,100,115,130 (bis 30.06.10) = 151 (Bezug: Q P der EnEV 2009)
KfW: Energieeffizient Kredit (151, 152) Förderhöhe: Einzelmaßnahmen: Kreditbetrag max. 50.000 Euro je Wohneinheit Zinssatz derzeit ab 2,47% eff. KfW-Effizienzhäuser: Kreditbetrag max. 75.000 Euro je Wohneinheit Zinssatz derzeit ab 1,41% eff. UND Tilgungszuschuss von 5 15 % (= Reduzierung des zurückzuzahlenden Kreditbetrages)
KfW: Energieeffizient Zuschuss (430) Beantragung: VOR Maßnahmenbeginn ( offizieller Handwerkerauftrag ) Antrag / Abwicklung: Gebäudeeigentümer * Gebäude: Bauantrag VOR dem 01.01.1995 Förderstufen: Einzelmaßnahmen (frei kombinierbar) KfW-Effizienzhaus 85,100,115, 130 (bis 30.06.10) (Bezug: Q P der EnEV 2009) *Ein- und Zweifam.häuser, Wohnungseigentümer
KfW: Energieeffizient Zuschuss (430) Förderhöhe: Zuschuss % der Kosten Einzelmaßnahmen: 5% max. 2.500 Euro pro WE KfW-Effizienzhäuser: 10 20% max. 7.500 15.000 Euro
KfW: Energieeffizient Kredit oder Zuschuss Technische Mindestanforderungen: Unbedingt schon in der Planungs- bzw. Angebotsphase beachten! z.b. Mindestdämmstärken, Bauteilqualität (v.a. Fenster) und technische Qualität (z.b. hydraulischer Abgleich)
KfW: Sonderförderung Zuschuss (431) Inhalt: 1. Baubegleitung 2. Ersatz von Nachtspeicheröfen 3. Optimierung der Wärmeverteilung Beantragung: NACH Abschluss d. Maßnahme innerhalb von 6 Monaten Antrag / Abwicklung: Gebäudeeigentümer Gebäude: bestehende Wohngebäude
KfW: Sonderförderung Zuschuss (431) Förderhöhe: 1.Baubegleitung: 50% der Kosten, max. 2.000 Euro pro Bauvorhaben 2.Ersatz von Nachtspeicheröfen: 200 Euro je Ofen, ab 01.04.10: 150 Euro 3. Optimierung der Wärmeverteilung: 25% der Kosten Ab 01.04.10: Zuschüsse unter 150 Euro werden nicht ausgezahlt.
KfW- Förderprogramme kombinieren Mögliche Kombinationen (Auswahl): mit allen nicht-energetischen Förderungen, z.b. Wohnraum Modernisieren Maßnahmen innerhalb SoFö (431) SoFö (431) mit Energieeffizient (alle) -Kredit mit Energieeffizient - Zuschuss: NUR bei Einzelmaßnahmen keine Doppelförderung derselben Maßnahme.
KfW- Förderprogramme FRAGEN? http://i710.photobucket.com/albums/ww106/dawnologie/question-mark.jpg
BAFA: Marktanreizprogramm Offizieller Name: Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Inhalt: Solarkollektoranlagen bis 40 m 2 Bruttokollektorfläche automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse bis 100 kw Nennwärmeleistung handbeschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse von 15 bis 50 kw Nennwärmeleistung effiziente Wärmepumpen besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien
BAFA: Marktanreizprogramm Beantragung: NACH Abschluss d. Maßnahme (Inbetriebnahme) innerhalb von 6 Monaten Ausnahme: Unternehmer und Freiberufler und Innovationsförderung Antrag / Abwicklung: Gebäudeeigentümer bzw. Investor Gebäude: Unterschiedliche Förderhöhen in Altbau und Neubau (wegen EEWärmeG) Richtlinien: von 2009 gelten weiterhin, bis auf Änderungen vom 17. Februar 2010
BAFA: Marktanreizprogramm Art der Förderung: Zuschüsse als Basisförderung = Grundförderung der Maßnahme Bonusförderung = Zusatzförderung für begleitende Maßnahmen 1. Effizienzbonus Gebäude (Stufe 1 oder 2) 2. Kombinationsbonus 3. Effizienzbonus Anlagenkomponenten Bonus 1 NICHT mit den anderen kombinierbar.
BAFA: Marktanreizprogramm Förderhöhe: Ein Beispiel 10 m 2 Solaranlage mit Heizungsunterstützung in Gebäude BJ 1990, neuer Holzpelletkessel,15 kw Basisförderung = 3.550,- Euro 105,- Euro x 10 = 1.050 Euro für Solaranlage 36,- Euro x 15 = 540,- Euro; 540 < 2.500 Euro Mindestfö., also 2.500 Euro für Pelletkessel
BAFA: Marktanreizprogramm Förderhöhe: Ein Beispiel 10 m 2 Solaranlage mit Heizungsunterstützung in Gebäude BJ 1990, neuer Holzpelletkessel,15 kw Bonusförderung = 800,- Euro Kombinationsbonus = 750,- Euro (nur 1x!) Effizienzbonus für Solarpumpe = 50,- Euro BAFA-Zuschuss gesamt = 4.350,- Euro
BAFA: Marktanreizprogramm FRAGEN? http://i710.photobucket.com/albums/ww106/dawnologie/question-mark.jpg
BAFA: Marktanreizprogramm Technische Mindestanforderungen: Unbedingt bereits in der Planungs- bzw. Angebotsphase beachten! siehe Richtlinie ab Punkt 8 Allgemeine Vorschriften für Sie betreffen sowohl die Anlageneffizienz als auch allgemeine Qualitätskriterien, außerdem auch die Anlagenauslegung (z.b. Mindestgrößen der Pufferspeicher).
BAFA: Marktanreizprogramm Änderungen 2010 Richtlinien: Änderungen vom 17.02.2010 betreffen zum Beispiel den Kesselaustausch-Bonus für Gas- / Öl- Brennwertkessel: 400,- Euro bis 30.12.2010 Effizienzbonus für Gebäude: Bezug EnEV 2009 Wegfall Bonus f. Umwälzpumpen zum 30.06.10 Ausweitung Pflicht für hydraulischen Abgleich ab 01.07.10 für Biomasse-Anlagen Förderbeträge für Wärmepumpen
BAFA: Marktanreizprogramm Grenzen der Förderung: Die Summe aller Fördermittel darf 1. die Investitionssumme nicht überschreiten. 2. das Doppelte des BAFA-Fördersatzes inkl. Boni nicht überschreiten. 3. Zuschüsse aus ANDEREN Förderprogrammen dürfen 10% der Investitionssumme nicht überschreiten (10%-Regel). 4. Es gibt KEINE gleichzeitige Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.
Vortrag für energieeffizienzfachbetriebe http://www.tetti.de/bilder/2008/ende-950-wd2369.jpg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!