Konzeption der Kindertagesstätte Kinnertied

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Transkript:

Konzeption der Kindertagesstätte Kinnertied Kontaktinformationen: Kindertagestätte Kinnertied Ostlandweg 5 26670 Uplengen 04956-4098330 Mail:Marion.Fahrenholz@uplengen.de Ansprechpartner: Marion Fahrenholz, Leitung der Einrichtung

Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 2 2. Träger und Kontaktinformationen... 3 3. Leitbild unserer Kindertagesstätte... 5 4. Unser Bild vom Kind... 6 5. Gesetzliche Grundlagen... 6 6. Rahmenbedingungen... 6 6.1 Lage... 6 6.2 Aufnahmekriterien... 7 6.3 Kosten... 7 6.4 Betreuungszeiten und Schließzeiten... 7 6.5 Gruppenstruktur... 8 6.6 Räumlichkeiten im Haus/ Außengelände... 8 6.7 Personal... 10 6.8 Umgang mit Krankheiten... 11 7. Sprachförderkonzept... 12 8. Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern... 15 9. Teamarbeit... 17 10. Schutzauftrag... 17 11. Kindeswohl... 22 12. Beschwerdemanagement... 23 13. Vernetzung in der Öffentlichkeit... 23 14. Qualitätssicherung/- entwicklung... 24 15. Datenschutz... 25 1

1. Vorwort Liebe Eltern, Kinder sind unsere Zukunft. Als Träger dieser Einrichtung ist es uns wichtig, dass sich die Kinder wohlfühlen. Sie sollen geborgen aufwachsen und sich zu eigenen Persönlichkeiten entwickeln. Hier ist Ihr Kind willkommen, kann sich selbst entfalten, mit anderen Kindern spielen und somit Selbstbewusstsein entwickeln und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gewinnen. Das Sammeln von eigenen Erfahrungen gehört dabei ebenso wie das behutsame Heranführen an Alltagssituationen, durch das Betreuungspersonal, zum Kindertagesstätten - Alltag. Der Schwerpunkt der Erziehung liegt natürlich in den Familien, jedoch ist die wichtige pädagogische Arbeit in unserer Einrichtung eine wertvolle Ergänzung dazu. Hier geht es darum die Gesamtentwicklung Ihres Kindes zu fördern, sowie die Erziehung in der Familie zu unterstützen. Mit der Anmeldung in die Kindertagesstätte, zeigen Sie Ihr erbrachtes Vertrauen gegenüber dem Betreuungsteam. Dafür danke ich Ihnen sehr. Die Aufgabe des Betreuungsteams ist es, die verantwortungsvolle Tätigkeit planvoll zu gestalten. Dieses wurde auf den folgenden Seiten in einer pädagogischen Konzeption ausgearbeitet. Die Kindertagesstätte Remels stellt in dieser Konzeption ihr eigenes Profil vor und gibt einen Einblick in die Vielfältigkeit der pädagogischen Arbeit. Ich wünsche Ihrem Kind viel Freude und Spaß in unserer Einrichtung. Heinz Trauernicht 2

Bürgermeister 2. Träger und Kontaktinformationen Träger: Die Gemeinde Uplengen betrachtet die Arbeit mit Kindern und Familien als einen wichtigen Schwerpunkt. Der Träger trägt besondere Verantwortung für: Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung Interessenvertretung der Einrichtung auf kommunaler Ebene, in der Öffentlichkeit und Fachverbänden Personalverwaltung Dienstaufsicht Fürsorgepflicht Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischen Fachkräften und Träger Instandhaltung von Gebäuden, Außengelände Finanzierung/ Haushaltsplan und Inventar Kontaktinformationen: Kindertagesstätte Kinnertied Ostlandweg 5 26670 Uplengen Büro Telefon: 04956/4098330 Mail: kinnertied@uplengen.de Ansprechpartner: Marion Fahrenholz, Leitung der Einrichtung Die Kita Kinnertied ist eine Kindertagesstätte, unter der Trägerschaft der Gemeinde Uplengen/ Remels: Rathaus Remels Alter Postweg 113 26670 Uplengen/Remels 3

Ansprechpartner: Janina Eihusen 04956/9117 13 Mail: janina.eihusen@uplengen.de Uwe Graalmann 04956/911768 Mail: uwe.graalmann@uplengen.de Sachgebietsleitern Bildung und Personal Beate Bäuerle 04956/9117 32 Mail: beate.baeuerle@uplengen.de 4

3. Leitbild unserer Kindertagesstätte Die Kita ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes. Wir möchten die Kinder in ihrer Entwicklung ganzheitlich und altersentsprechend fördern und begleiten. Jedes Kind soll eine individuelle und optimale Förderung erfahren. Für die meisten Kinder ist unsere Einrichtung der Ort, an dem sie die ersten Schritte ins öffentliche Leben machen. Ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt beginnt nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Eltern. Durch einen herzlichen und liebevollen Umgang möchten wir diesen Übergang für alle Beteiligten so angenehm wie möglich gestalten. Wir sehen unsere Kita als ein Ort der Geborgenheit, der Begegnung, des Erlebens und des Lernens. Unter Berücksichtigung der emotionalen und sozialen Kompetenzen aller, schaffen wir situations- und bedürfnisorientierte Lern- und Lebensräume, und setzen Orientierungspunkte zur Persönlichkeitsentwicklung. Durch einen begleiteten und strukturierten Tagesablauf mit Freispiel und angeleiteten Bildungsangeboten wird dieses zusätzlich unterstützt. Zudem dienen der Wochenrhythmus und der Morgenkreis als Rahmen dazu, den Kindern Orientierung, Sicherheit, Beständigkeit und Stabilität zu vermitteln, aber auch Grenzen. Das Kind mit seiner eigenen kleinen Persönlichkeit steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Jedes Kind hat sein eigenes und individuelles Entwicklungstempo. Bei den pädagogischen Angeboten berücksichtigen wir deshalb die sensiblen Phasen, Bedürfnisse, Interessen sowie den Entwicklungsstand des Kindes. Die ersten Lebensjahre sind entscheidend für den weiteren Verlauf der Entwicklung. Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Kompetenzen der Kinder zu stärken, so dass sie zu eigenverantwortlichen, selbstständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen können. Wir schätzen die Kinder als eigene Persönlichkeiten und nehmen jedes Kind mit all seinen Fragen, Gefühlen, Stärken und Schwächen wahr. Parallel neben der Persönlichkeitsentwicklung ist uns ebenso die Entwicklung allgemeiner Sozialkompetenz wichtig. Das tägliche Beisammensein, das Miteinander und die Kommunikation untereinander fördert Rücksichtnahme, Toleranz und Hilfsbereitschaft sowie auch eine angemessene Konfliktfähigkeit. Um jedem das Recht auf Partizipation einzuräumen, sehen wir uns als verlässliche Beziehungspartner. Die Gruppendynamik stärkt das Individuum: Wir gehören zusammen gemeinsam sind wir stark! 5

4. Unser Bild vom Kind 5. Gesetzliche Grundlagen Im 22 ist hier in Absatz 3 der Förderungs-Auftrag für Kinder in Tagesbetreuung und Tagespflege zusammen gefasst: Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Im 24 des KJHG ist auch der Rechtsanspruch eines Kindes vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt auf den Besuch einer Tageseinrichtung begründet. Weiter heißt es hier: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzenden Förderungen geschaffen werden. Die Länderebene in Niedersachsen ist dies das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der Fassung vom 22. Juni 2018. Hier finden sich nähere Ausführungen rund um die KiTa vom Auftrag über die Arbeit, Ausstattung und Organisation bis hin zur Finanzierung. In 21 ist hier auch festgehalten, dass für Kinder in Niedersachsen die drei Kindergartenjahre vor Schuleintritt beitragsfrei sind. Das Niedersächsische KiTa-Gesetz und die Verordnung zu den Mindestanforderungen werden ergänzt durch den allerdings rechtlich nicht verbindlichen Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder. Hier werden das Bildungsverständnis und die Bildungsziele für den Elementarbereich pädagogisch erläutert und konkretisiert. 6. Rahmenbedingungen 6.1 Lage Remels ist der größte Ortsteil von der Gemeinde Uplengen im ostfriesischen Landkreis Leer. Die Kindertagesstätte ist zentral gelegen. Die gute Anbindung an das Verkehrsnetz ermöglicht den Eltern aus der gesamten Gemeinde die Kindertagesstätte gut zu erreichen. In der näheren Umgebung gibt es zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Tierärzte, Bäckereien, Tankstellen, eine Feuerwehr, sowie eine Polizeistation, eine Kirche, eine Mühle, verschiedene Schulen mit unterschiedlichen Bildungsgängen, einen Park mit angrenzendem Wald, Sportanlagen sowie Spielplätze. Einzugsbereich: Remels und angrenzende Dörfer. 6

6.2 Aufnahmekriterien Unsere Kindertagesstätte bietet insgesamt 88 Plätze. Diese unterteilen sich in 45 Krippenplätze und 43 Kindergartenplätze davon sind 4 Integrativplätze für Kindergartenkinder. Krippenkinder werden nach Vollendung des ersten Lebensjahres aufgenommen. Die Kinder die für den Kindergarten angemeldet sind werden aufgenommen, wenn sie das dritte Lebensjahr vollendet haben Die Kinder, die im direkten Einzugsgebiet Remels wohnen, haben ein Vorrecht, dennoch werden auch Kinder aus anderen Einzugsgebieten innerhalb Uplengen aufgenommen. Vorschulkinder die in unserer Einrichtung neu angemeldet werden haben generell ein Vorrecht. Wir als Einrichtung und auch der Träger berücksichtigen zudem die Berufstätigkeit der Eltern. 6.3 Kosten Der Beitrag, für eine Krippenbetreuung (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr), richtet sich nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten. Die Betreuung für Kinder ab 3 Jahren ist, seit Sommer 2018, beitragsfrei. 6.4 Betreuungszeiten und Schließzeiten Wir bieten in zwei Krippengruppen (jeweils 15 Betreuungsplätze), einer Kindergartengruppe (25 Betreuungsplätze) und einer integrativen Kindergartengruppe (18 Betreuungsplätzen), folgende Betreuungszeiten an: Krippe Frühdienst 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr Kernbetreuung 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Spätdienst 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Kindergarten Frühdienst 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr Kernbetreuung 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Spätdienst 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Ab 13 Uhr können die Kinder stündlich abgeholt werden. Schließzeiten: Das ist für die berufstätigen Eltern unter Ihnen ein wichtiger Aspekt und das verstehen wir auch als Kindertagesstätte. Aus diesem Grund werden Schließzeiten früh genug in Elternbriefen bekannt gegeben, damit Sie als Eltern planen können. 7

6.5 Gruppenstruktur 1 Regelgruppe im Kindergarten: Hier werden jeweils bis zu 25 Kinder von 2 Sozialpädagogischen Fachkräften betreut. Regelbetreuungszeit: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr 1 Integrationsgruppe im Kindergarten: Hier werden bis zu 22 Kinder von 2 Sozialpädagogischen Fachkräften und einer Heilpädagogischen betreut. Regelbetreuungszeit: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Krippegruppe 1: Hier werden bis zu 15 Kinder von 3 Sozialpädagogischen Fachkräften betreut. Regelbetreuungszeit: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Krippegruppe 2: Hier werden bis zu 15 Kinder von 3 Sozialpädagogischen Fachkräften betreut. Regelbetreuungszeit: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Krippengruppe 3: Hier werden bis zu 15 Kinder von 3 Sozialpädagogischen Fachkräften betreut. Für das Betreuungsjahr 2020/2021 ist bis zum 31.07.2021 eine Kindergartengruppe eingerichtet. Regelbetreuungszeit: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr 6.6 Räumlichkeiten im Haus/ Außengelände Unsere Kindertagesstätte befindet sich auf 2 Stockwerken. Folgende Räumlichkeiten bietet unsere Einrichtung: 5 Gruppenräume mit angrenzenden Abstellräumen davon 2 Krippengruppenräume und 3 Kindergartengruppenräume 4 Schlaf-/ Ruheräume 3 Wickelräume 2 Kinderbadezimmer 2 Schmutzschleusen, dort befinden sich die Gummistiefel und Matschhosen der Kinder Bewegungsraum, Am Montag und Dienstag wird dieser von den Krippengruppen genutzt und von Mittwoch bis Freitag wird der Raum von den Kindergartengruppen genutzt Mensa Bällebad Büro 8

Besuchertoiltetten Mitarbeitertoiletten 3 Mitarbeiterräume 2 Abstellräume der Reinigungskräfte Küche der hauswirtschaftlichen Betreuungskraft Alle Räume mit Fußbodenheizung ausgestattet Außenbereich mit Sandkasten, Klettergerüst, Schaukeln, Einzelwippen, Fahrzeugen, Sandspielzeug, die Außenbereiche sind Krippen- und Kindergartenbereiche unterteilt 9

6.7 Personal Leitung: Marion Fahrenholz Heilpädagogische für Integration und Teilhabe, Systemische Familienberaterin Stellvertretende Leitung pädagogische Krippengruppe 1 Krippengruppe 2 Krippengruppe 3 Kindergartengruppe 1 Kindergartengruppe 2 1. Kraft: Pädagogische 1. Kraft: Pädagogische 1. Kraft: Pädagogische 1. Kraft: Pädagogische 1. Kraft: Pädagogische 2. Kraft: Pädagogische 2. Kraft: Pädagogische 2. Kraft: Pädagogische 2. Kraft: Pädagogische 2. Kraft: Pädagogische 3.Kraft: Pädagogische 3.Kraft: Pädagogische 3.Kraft: Pädagogische 3.Kraft: Heilpädagogische Vertretungskräfte 2 Hauswirtschaftliche Betreuungskraft Hausmeister 2 Raumpflegerinnen 10

6.8 Umgang mit Krankheiten Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind krank ist, möchten wir Sie bitten das Kind nicht in die Betreuung zu bringen. Denn kranke Kinder gehören nicht in die Einrichtung, dadurch werden das Personal und die anderen Kinder geschützt. Kindergartenkinder die erkrankt sind müssen 24 Stunden symptomfrei sein. Krippenkinder die erkrankt sind müssen 48 Stunden symptomfrei sein. Sollte eine ansteckende Krankheit der Grund für das Fehlen in der Einrichtung sein, bitten wir darum ein ärztliches Attest vorzulegen. 11

7. Sprachförderkonzept Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meiner Welt (Ludwig Wittgenstein) Was versteht man unter Sprachförderung? Unter Sprachförderung im Kindergarten versteht man alle Maßnahmen, die im Kindergartenalltag von den pädagogischen Fachkräften eingesetzt werden, um die Sprachentwicklung der Kinder zu unterstützen. Sprache ist der Schlüssel zur Welt und die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und einen erfolgreichen Bildungsverlauf. Und damit ein unumstrittenes Medium des Lernens in allen Bereichen. In der frühkindlichen Entwicklung werden zumeist alle Grundlagen der Sprachkompetenz erworben. Wir als pädagogische Fachkräfte sehen unsere Aufgabe darin, die sprachliche Bildung aller Kita-Kinder zu unterstützen und anzuregen, damit die Freude an der Sprache geweckt wird. Das ermöglicht den Kindern das Äußern von Wünschen, Ergebnissen, Gedanken, Gefühle, Ziele und Meinungen. Dieses erreichen wir im Alltag beispielsweise durch Gesprächsund Gesangskreise, Bilderbuchbetrachtungen, Lieder und Reime sowie Finger- und Rollenspiele, die als Erweiterung des Wortschatzes und der Wortbedeutung, des Sprachverständnisses, der Wortbildung und des Satzbaus, der Betonung, der verbalen und nonverbalen Kommunikation und der Verbesserung der Mundmotorik führen. Da die Freude am Sprechen die wichtigste Grundlage ist, um ein Sprachverständnis und eine Sprechfähigkeit zu erwerben, nehmen wir die persönlichen Ausdrucksformen der Kinder wahr und schaffen eine sprachlich anregende Umgebung, in der wir dem Kind verschiedene Möglichkeiten der Sinneserfahrungen geben. Die Voraussetzung von Kommunikation und Dialog sind Beziehungen, die Vertrauen, Wertschätzung und gegenseitige Anerkennung erfordern. Dabei steht die Interaktion bei jeglicher Kommunikation im Mittelpunkt. Dies ermöglicht den Kindern ein selbständiges Handeln und die Einbindung in die Gesellschaft. Deshalb geben wir als Kommunikationspartner und Sprachvorbild jedem Kind eine Stimme, um sich mitzuteilen, in Kontakt zu treten und sich sowie sein Bild von der Welt zu hinterfragen und aneignen zu können. Sprachförderung muss das soziale Umfeld des Kindes berücksichtigen. Bildungs- und Entwicklungschancen hängen in hohem Maß vom sprachlichen Vermögen ab - eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten ist für uns von großer Bedeutung, um optimale Entwicklungsbedingungen für individuelle Förderungen zu gewährleisten. Außerdem ist eine Kooperation mit multiprofessionellen Teams wie Therapeuten eine wichtige Grundlage, um Sprachauffälligkeiten mit Hilfe von Förderplänen entgegenzuwirken. 12

Auch findet ein regelmäßiger Austausch in den Gruppenteams und im gesamten Team statt, indem wir den Gruppenalltag planen, Entwicklungsschritte dokumentieren und Schwerpunkte setzen. Uns ist es wichtig: Uns bewusst zu machen, dass wir als Sprachvorbild agieren Uns auf die Augenhöhe des Kindes zu begeben - Blickkontakt Das eigene Sprachniveau und Sprachangebot an den jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes anzupassen Gezieltes Nachfragen die Kinder ausreden zu lassen Aktives Zuhören Verbesserung der kindlichen Aussprache NICHT durch Korrektur, sondern durch korrekte Wiederholung (korrektiv Feedback), damit kein Störungsbewusstsein geschaffen wird Sprachstandsfeststellung Ziel der Sprachstandsfeststellung ist es, Kinder mit einem besonderen Bedarf in ihrer sprachlichen Entwicklung zu erkennen und zu fordern, so dass ihre Startchancen beim Schuleintritt verbessert werden und entsprechende Fördermaßnahmen auf schulischer Basis fortgesetzt werden können. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den defizitorientierten Blick auf die Entwicklung der Kinder durch eine auf ressourcenbasierte Sichtweise zu ersetzen. Zu Beginn des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung wird von uns die Sprachkompetenz des Kindes durch das Beobachten in realen Alltagssituationen und das Dokumentieren mit Hilfe eines Entwicklungsbogens erfasst. So können wir einen differenzierten Eindruck über die Sprachentwicklung jedes einzelnen Kindes bekommen. Mit den Erziehungsberechtigten wird danach ein Entwicklungsgespräch geführt. Bei festgestellten besonderen Sprachförderbedarfen wird eine individuelle Förderung vorgenommen. Hier arbeiten wir mit dem Dokumentationsverfahren Der Beobachtungsbogen der Sprachentwicklung von Kornelia Schlaaf-Kirschner für Kinder von einem bis sechs Jahren. Sprachförderung in den Kita-Alltag zu integrieren bedeutet, sie auch mit allen anderen Bildungsbereichen zu verknüpfen. 13

All diese interaktiven Situationen können gezielt genutzt werden, wenn eine sprachfördernde Grundhaltung, d.h. eine positive Grundeinstellung zur Kommunikation mit Kindern besteht. Setzt die Situationsgestaltung an den Ressourcen und Interessen der Kinder an, wird die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Kinder intensiviert. Der Vorteil einer alltagsintegrierten Sprachförderung liegt darin, dass alle Kinder der Einrichtung von Beginn an integriert werden, dass Sprachanlässe stets gesucht, geschaffen und genutzt werden. Daraus ergeben sich folgende Sprachanlässe in unserem Alltag: Begrüßung festgelegte Rituale Sprache, Mimik, Gestik Morgenkreis Fingerspiele Lieder, Reime Spiele Bilderbücher Gesprächs- und Gesangsrunden Philosophieren, freies Sprechen Rollenspiele Sprachrhythmik Mundmotorik Besprechung des Tagesablaufes Besprechung der Regeln Informationsaustausch Rückblick auf den Tag Konfliktlösungen Aktivitäten Vorschulvorbereitung Projekte Experimente Mundmotorikspiele 14

Freispiel Bilderbuchbetrachtungen Rollenspiele Gespräche Puppentheater soziale Kontakte Frühstück Tischsprüche Tische ein- und abdecken 8. Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern Aufnahmegespräche Es findet ein Gespräch mit den Gruppenerziehern und Gruppenerzieherinnen der jeweiligen Gruppen statt, diese Gespräche können Zuhause bei den Familien oder in der Einrichtung geführt werden. Hier werden nochmal wichtige Informationen. die die Gruppen betreffen geklärt. Zudem ermöglicht das Gespräch ein kennenlernen zwischen den Eltern, Erzieher/innen und den Kindern. In diesem Gespräch wird außerdem ein Termin für die Eingewöhnung festgelegt. Elterngespräche Eltern und Erzieher/innen stehen in unserer Einrichtung im ständigen Kontakt und tauschen sich regelmäßig kurz in sogenannten Tür- und Angelgesprächen über die Kinder aus. Die Erzieher/innen sehen sich als Bindeglied zwischen Elternhaus und Kindertagesstätte und benötigen somit diesen wechselseitigen Austausch. Bei Bedarf bieten sie den Eltern gezielte Gespräche an, in denen Eltern die Zeit haben wichtige Angelegenheiten zu erzählen und Fragen zu stellen. Die Erzieher/innen stehen den Eltern beratend zur Seite. Nachdem ein Kind neu in der Tagesstätte angefangen hat, findet nach ca. drei Monaten ein Reflektionsgespräch über die erste Zeit statt. In diesem Gespräch geht es unter anderem um den Ablauf der Eingewöhnung des Kindes. Hier kann in Ruhe besprochen werden, wie es dem Kind und den Eltern in dieser Zeit ergangen ist. Des Weiteren bieten wir einmal im Jahr ein Entwicklungsgespräch für die Eltern jedes einzelnen Kindes an, in denen ein gezielter, intensiver Austausch über die Entwicklung des Kindes stattfindet. Als Grundlage hierfür dienen Beobachtungen, Dokumentationen und das Portfolio, das für jedes Kind zu Beginn seiner Krippenbzw. Kindergartenzeit angelegt wird. 15

Elternabende Zurzeit finden zweimal im Jahr Elternabende für alle Eltern statt, die ein Bestandteil unserer Arbeit sind. In diesen werden aktuelle Informationen ausgetauscht und diverse Themen besprochen. Auch besteht die Möglichkeit, zu bestimmten Themen oder Anlässen weitere themenspezifische Elternabende zu gestalten. Elternbeirat Von der Elternschaft wird jedes Jahr ein Elternbeirat aus ihrer Mitte gewählt, der als Sprachrohr zwischen Eltern und Einrichtung tätig ist. Er steht im Austausch mit der Leitung und dem Team und hat die Aufgabe, die Interessen der Eltern zu bündeln. Der Elternbeirat ist somit Ansprechpartner für die Eltern und soll den Kontakt innerhalb der Elternschaft stärken. Seine Aufgabe ist es auch, das Team bei bestimmten Aktionen zu unterstützen (Feste, etc.) und ihm beratend zur Seite zu stehen. Elterninformationen Termine, Ausflüge, allgemeine Infos, etc. werden den Eltern schriftlich mitgeteilt. Sie erhalten diese Infos als Brief in dem Fach ihres Kindes. Wichtige Informationen werden an den Elterninfobaum im Flur der jeweiligen Gruppen mitgeteilt. Dort wird darüber informiert, welche Bildungsangebote den Kindern zur Verfügung gestellt werden, ob am Tag Geburtstag gefeiert wird oder auch ob etwas Wichtiges in der Gruppe stattfindet. Die Eltern können sich somit darüber informieren, womit sich ihr Kind derzeit in der Kita beschäftigen kann. Auf einem Essensplan im Flur des Kindergartens und vor den Gruppenräumen der Krippe können sich Eltern darüber informieren, was den Kindern in der jeweiligen zum Mittagessen angeboten wird. 16

9. Teamarbeit Wir als Team der Kindertagesstätte sehen uns als gleichberechtigte Kollegen und Kolleginnen und nutzen unsere Teambesprechungen und den pädagogischen Alltag für effektive und effiziente Zusammenarbeit. Regelmäßige Teambesprechungen nutzen wir unteranderem für: - Planung von Festen und Veranstaltungen - Planung des Kitajahres, Schließzeiten - Austausch über absolvierte Fortbildungen - Austausch der Kindergartenkollegen und Krippenkollegen z.b. zum Thema der Eingewöhnung von den Krippenkindern in den Kindergarten - Konzeption - Protokolle der einzelnen Teambesprechungen - Informationsweitergabe von anderen Institutionen - Informationsweitergabe des Trägers - Für stattfinde Supervision bei Bedarf - Informationsaustausch über die Arbeit im Elternbeirat - Austausch über Auszubildende und Praktikanten in der Einrichtung - Terminabsprachen für externe Personen 10. Schutzauftrag Schutzkonzept der Kindertagesstätte Kinnertied Wir achten die Rechte aller Kinder in unserer Einrichtung, schützen sie vor jeglicher Art von Grenzverletzungen und bieten ihnen einen sicheren Ort zum Spielen, Lernen und Entwickeln. Mit unserem Schutzkonzept wollen wir mehr Handlungssicherheit für alle Beteiligten und ihre Risikominimierung von Nähe und Distanzproblemen schaffen. Rechtliche Grundlagen Jeder Rechtsträger hat entsprechend 4-10 ein institutionelles Schutzkonzept zu erstellen. Darüber hinaus sind wir als Kindertagesstätte dazu verpflichtet einen gesetzlichen Schutzauftrag zu erfüllen, der die Kinder davor bewahren soll durch Missbrauch elterlicher Rechte oder Vernachlässigung Schaden zu erleiden. KiTaG 8a Diese gesetzlichen Vorgaben sind Grundlagen für das einrichtungsbezogene Schutzkonzept. 17

Verantwortung für Träger und Leitung Das Schutzkonzept der Kindertagesstätte Kinnertied wurde von der Leitung erstellt. Die Inhalte wurden von allen Teammitgliedern erarbeitet und angenommen. Nach der Fertigstellung wurde es an den Träger zur Freigabe weitergeleitet. Es ist uns wichtig, dass alle Mitarbeiter für dieses Thema sensibel gemacht werden. Es sollen strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Übergriffe vermeiden bzw. nicht stattfinden lassen können. Das Schutzkonzept wird regelmäßig überarbeitet und neue Mitarbeiter im Einstellungsgespräch darauf hingewiesen. Jeder Mitarbeiter zeigt durch seine Unterschrift die Gültigkeit und verpflichtet sich nach dem erarbeiteten Verhaltenskodex zu richten. Haltung und Kultur der Achtsamkeit Die Umsetzung des Schutzkonzeptes wird durch die Haltung aller pädagogischen MitarbeiterInnen getragen und durch ihre Aufmerksamkeit geprägt. Das bedeutet, dass alle MitarbeiterInnen eine Vorbildfunktion gegenüber den Kindern, Eltern, Praktikantinnen etc. haben und ist sich dieser auch bewusst. Auffällige Beobachtungen/Situationen werden klar formuliert an die Leitung weitergeleitet, mit allen Betroffenen besprochen und dokumentiert. Durch regelmäßige Teamsitzungen sowie Mitarbeitergesprächen gibt es die Möglichkeit für ein Beschwerdemanagement auf allen Ebenen. Fachkenntnisse Die Umsetzung eines Schutzkonzeptes erfordert umfangreiches und spezifisches Fachwissen. Durch Fortbildungen/Weiterbildungen wird dieses gewährleistet. Eine Orientierung hierfür gibt unter anderem der Niedersächsische Bildungs- und Orientierungsplan. Prävention als Erziehungshaltung In allen Bereichen, in den Kinder ein Verhältnis besonderen Vertrauens zu Erwachsenen haben und gleichzeitig von ihnen abhängig sind, wird Prävention betrieben. 18

Dies erfordert eine Pädagogik, in der die Stärkung der Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes im Vordergrund steht und die Kinder lernen, sich selbst und ihren Körper wahrzunehmen. Wir helfen Kindern mit Spielen, Bewegungsangeboten, Geschichten, Vorschularbeit, Körperwahrnehmungsübungen etc. ihren Körper kennen zu lernen und Grenzen zu setzen. Die Kinder lernen in Alltagsituationen sich unter anderem mit folgenden Fragen auseinanderzusetzen: Was mag ich? Was gefällt mir? Wo/Wie fühle ich mich wohl? Was ist mir peinlich? Was ist mir unangenehm? Was will ich überhaupt nicht? Angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz Offene Umarmungen Kind kann jederzeit aus der Situation raus Zustimmung des Kindes als Grundvoraussetzung darf ich dich wickeln/umziehen/trösten etc. Grenzen werden beidseitig eingehalten keine Küsse Scham des Kindes wird geachtet Toilettentür geschlossen/darf ich reinkommen und dir helfen Schutz der Privatsphäre Übergriffe werden erschwert, da wir ein fachlich korrektes Handeln klar formuliert haben. Sexualpädagogisches Konzept Wir vermitteln Kindern eine Sprache, die eine Aufdeckung von Missbrauch besser ermöglicht. Bei uns werden Körperteile/Geschlechtsorgane so benannt wie sie heißen. Fragen der Kinder werden dem Entwicklungsstand entsprechend beantwortet. MitarbeiterInnen, Eltern und Kinder wird klar, was noch normal ist und was als Übergriff einzustufen ist. 19

Dies gilt für Grenzüberschreitungen durch Kinder genauso wie für Übergriffe durch Erwachsene. Aus- und Fortbildung Dieses Thema kann zu Unsicherheiten führen. Wir wirken dem durch regelmäßige Aus- und Fortbildung und den regelmäßigen Austausch mit anderen Einrichtungen, Fachdienststellen, Fachberatung sowie Aufsichtsdienststellen entgegen. Somit stellen wir sicher, dass wir den Schutz der uns anvertrauten Kinder und die Vorbeugung von Missbrauch und/oder Übergriffen nicht aus den Augen verlieren. Beschwerdemanagement Durch regelmäßige Befragungen von Eltern und Kindern, Elterngesprächen sowie Gespräche nach Bedarf, Elternbeiratsversammlungen, Elternpostkasten usw. stellen wir sicher, dass Rückmeldungen und Beschwerden zugänglich sind. Auch die Kinder selbstverständlich die Möglichkeit, täglich in Sitzkreisen ihre Meinung, Bedürfnisse, Beschwerden und Wünsche zu äußern. Das Personal hat die Möglichkeit, in den regelmäßigen Teamsitzungen sowie Mitarbeitergesprächen ihre Belange einzubringen. Institutionelle Intervention bei Verdacht von Gewalt gegenüber Kindern 8a SGB VIII Schutzauftrag Beobachtung und Dokumentation Meldung beim Träger Meldung Jugendamt/Vereinbarung mit zuständigem Jugendamt Hinzuziehen der insoweit erfahrenden In jeweiligen Verfahrensschritten die spezifischen Datenschutzbestimmungen der 61ff. SGB VIII zu beachten Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gehört sowohl die Informationsgewinnung als auch die Risikoabschätzung. Die Träger von Einrichtungen sind verpflichtet, bei Personensorge und Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen und damit auf deren Obliegenheit zur aktiven Mitwirkung hinzuwirken. 20

Falls diese nicht ausreichend mitwirken, sollen die Einrichtungsträger das zuständige Jugendamt informieren. Hausregeln/Verhaltenskodex Wir sagen wo wir sind Wir achten auf uns selbst Stopp heißt Stopp Wir achten auf Tischkultur Wir achten die Umwelt Wir benutzen eine respektvolle und achtsame Sprache in angemessener Lautstärke Wir gehen sorgsam mit Dingen um Wir achten aufeinander Wie besprechen und testen gemeinsam mit den Kindern Gefahren und legen gemeinsam Regeln fest Adressen: Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) Bergmannstraße 37 26789 Leer Telefon: 0800 51-12345 Präventionskraft der Gemeinde Uplengen Wiebke Buddenberg Alter Postweg 113 26670 Uplengen Telefon: 04956/9117-31 21

Familienstützpunkt Gemeinde Uplengen Christine Holtz Alter Postweg 113 26670 Uplengen Telefon: 04956/911749 11. Kindeswohl Oberstes Ziel der Kita ist es, das es allen anvertrauten Kindern gut geht. Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, für das Wohl eines Kindes zu sorgen. In einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Leer als Träger des Kreisjugendamtes und der Gemeinde Uplengen als Träger der Kita Kinnertied haben die pädagogischen Fachkräfte nach 8a Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes einen Schutzauftrag, jeglicher Kindeswohlgefährdung entgegen zu wirken. Bei Beobachtung oder Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung greift das Prozedere des im Schutzkonzept beschriebenen Ablaufs. 8a und 72a SGB VIII. Somit beinhaltet unser Vorgehen beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 10 Schritte: Schritt 1: Erkennen möglicher Kindeswohlgefährdungen Schritt 2: Austausch im Team und mit der Leitung Schritt 3: Einschalten der Kinderschutzfachkraft Schritt 4: Gemeinsame Risikoabschätzung Schritt 5: Gespräch mit den Eltern oder Sorgeberechtigten Schritt 6: Aufstellen eines Beratungs- oder Hilfeplans Schritt 7: Überprüfung des Erreichens der Zielvereinbarung Schritt 8: Gegebenenfalls erneute Risikoabschätzung Schritt 9: Gegebenenfalls Inanspruchnahme des ASD1 vorbereiten Schritt 10: Information und Einschaltung des ASD. Die Ergebnisse des Fallteams werden schriftlich festgehalten und sind somit jederzeit nachvollziehbar. 22

12. Beschwerdemanagement Wir sehen das Beschwerdemanagement als Chance, um die Qualität der Einrichtung weiterzuentwickeln. Jede Anmerkung und eventuelle Unzufriedenheit nehmen wir stets als Anregung an, um unsere eigene Arbeit zu reflektieren und weiter zu optimieren. Uns ist es wichtig mögliche unerfüllte Erwartungen der Eltern zu kennen und so früh wie möglich zu erkennen um unter Umständen nach einer Lösung zu suchen. Unten im Flur unserer Einrichtung wurde ein Briekasten für die Eltern angebracht, dort können mögliche Beschwerden und Unzufriedenheit aber auch Lob an unserer Arbeit schriftlich eingeworfen werden. Zu diesem Briefkasten hat nur der Elternvertreter Zugang, somit werden alle schriftlichen Mitteilungen vertrauensvoll behandelt. Der Elternvertreter dient als Sprachrohr zwischen Ihnen als Elternschaft und uns als Einrichtung. Alle Anregungen die in den Briefkasten geworfen werden, werden von dem Elternvertreter an uns herangetragen. 13. Vernetzung in der Öffentlichkeit Die Kindertagesstätte ist oft die erste außerfamiliäre Institution, in der das Kind Betreuung, Bildung und Erziehung erfährt. Wir arbeiten mit den umliegenden Institutionen und Personen in der Gemeinde zusammen: - Feuerwehr - Polizei - Einzelhandelsgeschäfte - Bäckerrein - Autowerkstatt - Grundschulen - Gemeindeeigenen Kindergärten - Oberschulen Durch gemeinsam Ausflüge, Spaziergänge und Einkäufe zeigen wir uns auch in der Gemeinde. Zur Unterstützung der Entwicklung der Kinder arbeiten wir bei Bedarf mit folgenden Institutionen zusammen: - Jugendamt Leer - Gesundheitsamt Leer - SPZ Oldenburg und Papenburg - Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten aus der Umgebung - AWO 23

Unsere Kindertagesstätte arbeitet mit den umliegenden Schulen zusammen, dadurch können Schulpraktikanten und Auszubildende bei uns ihre Praxisphase ableisten und angeleitet werden: - Allgemeinbildende Schulen - Berufsschulen 14. Qualitätssicherung- entwicklung Pädagogische Qualität bezieht sich sowohl auf die umfassende Optimierung der Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen in den unterschiedlichen Erziehungs- und Bildungsbereichen als auch auf allgemeines Wohlbefinden. Wesentliche Voraussetzung für pädagogische Qualität ist die nachhaltige Unterstützung der Selbstbildungsprozesse und des sie mittragenden Selbstvertrauen und Selbstwertgefühls der Kinder oder Jugendlichen. Pädagogische Qualität umfasst in einen ganzheitlichen Sinn die emotionale, geistige, soziale und körperliche Förderung in einer entsprechenden gestalteten pädagogischen Umgebung. Sie erfordert ein konstruktives Zusammenwirken der unterschiedlichen Erziehungspartner und verantwortliche Institutionen. Es ist gesetzlich verankert, dass jede Einrichtung ihre Qualität weiterentwickelt. SGB VIII sieht vor, dass Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft die Qualität der Förderung in ihrer Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln sollen (SGB VII 22a abs. 1) Wir als Einrichtung sehen unser Qualitätsmanagement darin, konzeptionelle, strukturelle, personelle und pädagogische Maßnahmen zur Erhaltung und Steigerung der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsqualität. Es ist ein fortlaufender Prozess die Konzeption unseres Hauses anzupassen und weiterzuentwickeln. Unsere Konzeption ist für alle Eltern die bereits ihr Kind in unserer Einrichtung angemeldet haben, wie auch für interessierte Eltern zugänglich. Für eine gute Qualität der Einrichtung und damit verbundene pädagogischen Arbeit ist es uns wichtig, dass die Trägereben und unsere Leitung eng und vertrauensvoll miteinander arbeiten und im regelmäßigen Austausch stehen. Für uns als Einrichtung ist es wichtig, den Ist-Zustand zu erkennen und für eine Veränderung des Zustands wichtige Ziele zu formulieren und Wege zu finden die Ziele umzusetzen. Ein weiterer wichtiger Aspekt für uns als Einrichtung ist die Kooperation mit Erziehungsberechtigten, anderen Kinder- und Familienbezogenen Institutionen und Schulen. 24

15. Datenschutz Datenschutz ist Grundrechtsschutz! Zweck des Datenschutzgesetzes ist es, die einzelne Person davor zu schützen, dass sie durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten in ihrem Persönlichkeitsrecht nicht beeinträchtigt wird. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen: Namen, Geburtsdatum, Adresse, Beruf, Einkommen, Krankheiten, Religionen, Aufzeichnung über Fähigkeiten und Verhaltensmerkmale, Fotos usw. Die Kindertagesstätte darf personenbezogene Daten verarbeiten, wenn diese Daten zur Erfüllung der Erziehungsaufgabe der Einrichtung erforderlich sind. Alle Daten, die die Kita von Eltern und Kindern erhalten, werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an andere weitergegeben. Ausnahme: mit schriftlicher Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten Personen (z.b.: Entwicklungsbericht für das Gesundheitsamt/Übergang Schule) Alle Mitarbeiter und Personen, die sich zeitweise in der Kita aufhalten sind über alle Datenschutzvorschriften informiert und haben diese durch Ihre Unterschrift bestätigt und akzeptiert. Die Datenschutzrichtlinien gelten auch nach der Beendigung des Erziehungsauftrages. Eine schriftliche Einwilligungserklärung kann jederzeit zurückgezogen werden. 25