Leitbild Energie und Klimaschutz der Stadt Jena



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Transkript:

Leitbild Energie und Klimaschutz der Stadt Jena Ausgangssituation Weltweit besteht bei Regierungen und Wissenschaftlern Einigkeit, dass ein durch den Menschen verursachter Klimawandel spürbar begonnen hat. Dessen Folgen stellen nach Ansicht von Kofi Annan (UN Generalsekretär bis Dezember 2006) eine der größten Herausforderungen der Menschheit in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht dar. Begegnet werden kann und muss dieser Bedrohung durch eine massive Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen, vor allem des Kohlendioxid (CO2). Auf Basis der Klimarahmenkonvention (Rio 1992) haben sich in der 3. Vertragsstaatenkonferenz im Jahre 1997 in Kyoto die Teilnehmerländer geeinigt, die Treibhausgasemissionen global bis 2012 um 5% gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Das Kyoto-Protokoll wurde mit dem Beitritt Russlands im Jahre 2004 im Februar 2005 völkerrechtlich verbindlich. Zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls verständigten sich die Mitgliedsländer der EU 1998 auf eine Lastenteilung, die für Deutschland eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 21% bis 2012 gegenüber 1990 vorsieht. Im nationalen Inventarbericht 2005 für Deutschland wird eine Minderung der Treibhausgasemissionen in 2003 um 18,5% gegenüber dem Basisjahr 1990 dokumentiert, wobei sich die Minderungsraten seit Mitte der 90-er Jahre deutlich abgeschwächt haben. Das für 2012 formulierte Ziel kann jedoch nur als Einstieg in eine nachhaltige Klimaschutzpolitik gesehen werden, die Reduzierungen um mindestens 40% bis zum Jahre 2020 (nationales Klimaschutzprogramm 2005) bzw. um 60% bis 80% bis zum Jahre 2050 (Beschluss des Europäischen Rates) erforderlich macht. Der am 02.02.2007 in Paris veröffentlichte 4. UN-Klimareport fasst die neuesten Erkenntnisse der weltweit führenden Klimaforscher zusammen und fordert dringend internationale Verhandlungen über ein umfassendes neues Übereinkommen zum globalen Klimawandel. Damit wird deutlich, dass erheblich weitergehende Maßnahmen und damit deutlich größere Anstrengungen zum Schutz des Klimas erforderlich sind. Dieser Aufgabe will sich auch die Stadt Jena stellen. Ziele des Leitbildes Mit dem Leitbild sollen für die Stadt Jena Ziele im Bereich des Klimaschutzes für die von der Kommune bzw. jedem Bürger unmittelbar beeinflussbaren Bereiche formuliert werden. Nicht einbezogen werden Bereiche, für die eindeutige gesetzliche Minderungsvorgaben bestehen, z.b. Anlagen, die dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz unterliegen. Der Fokus dieser zahlenmäßigen Zielvorgaben liegt auf der Reduzierung der CO2 Emissionen, die in

Deutschland etwa 85% der Treibhausgasemissionen ausmachen. Als Maßstab wird - vor allem aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und der Dokumentation in erster Linie die Entwicklung des Endenergiebedarfs auf Basis nicht erneuerbarer Energien verwendet. Mit der Umsetzung der im Leitbild Energie formulierten Vorgaben werden nicht nur ökologische, sondern ebenso die ökonomischen und sozialen Ziele des Agendaprozesses unterstützt: In ökonomischer Hinsicht, weil aus Kundensicht z. B. die Kosten für eine eingesparte Kilowattstunde Strom bis zu 80% unter den derzeitigen Strompreisen liegen und auch die Volkswirtschaft durch weniger Kaufkraftentzug in importierte Energieträger (vor allem Öl und Gas) profitiert. Durch die Substitution von (importierter) Energie durch (Einspar-) Technologie und Wissen kommen positive Arbeitsmarkteffekte hinzu. Indirekt ergeben sich durch die ökonomischen Vorteile auch Verbesserungen im sozialen Bereich. Handlungsfelder des Leitbildes Handlungsfelder sind Stromverbrauch in Haushalten, Gewerbe und Stadtverwaltung. Endenergiebedarf auf Basis fossiler Energieträger für Raumwärme und Warmwasserbereitung. Endenergiebedarf im Individualverkehr Für Aufklärungszwecke sowie um die Wirksamkeit der eigenen Aktivitäten und den Grad der Zielerreichung zu dokumentieren, wird im Rahmen eines Monitoring in Zweijahresabständen die Entwicklung der CO2 Emissionen für die vorgenannten Bereiche ermittelt und veröffentlicht. Zielvorgaben Grundlagen: Als Grundlage zur Ableitung der Zielvorgaben dient die EU Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen vom 5. April 2006. Diese formuliert als Ziel eine Senkung des Endenergieverbrauches in den Mitgliedstaaten um 9% im Zeitraum 2008 bis 2016, d. h. durchschnittlich 1% pro Jahr. Als Basis dient der EU-Richtlinie der Durchschnitt aus den Jahren 2002 bis 2006. Fassung vom 21. Juni 2007, Seite 2/5

Zielvorgaben des Leitbildes für Jena Strom Senkung des Strombedarfes in den Jenaer Haushalten bis 2012 um mindestens 10%. Basis ist der Durchschnitt der Jahre 2004 und 2005. Senkung des gewerblichen Stromverbrauches durch Effizienzsteigerung in Jena bis 2012 um mindestens 6 %. Basis ist der Durchschnitt der Jahre 2004 und 2005. 1 Senkung des Strombedarfes in der Stadtverwaltung bis 2012 um mindestens 10 %. Die Zielvorgabe greift die Vorbildfunktion auf, die auch in Artikel 5 der o. g. EU Richtlinie zur Endenergieeffizienz formuliert ist. Basis ist der Durchschnitt der Jahre 2004 und 2005. Vorhaben zur Nutzung regenerativer Energien bzw. der Wärme-Kraft-Koppelung sind zu unterstützen. Wärme Senkung des Endenergiebedarfes für Raumwärme und Warmwasser (temperaturbereinigt, ohne Prozesswärme) um 10% bis 2012. Basis ist der Durchschnitt der Jahre 2004 und 2005. Senkung des Endenergiebedarf für Raumwärme und Warmwasser um 15 % bis 2012 in Gebäuden, die von der Stadtverwaltung genutzt werden bzw. die sich im Eigentum der KIJ befinden. Die Zielvorgabe greift die Vorbildfunktion auf, die auch in Artikel 5 der o.g. EU Richtlinie zur Endenergieeffizienz formuliert ist. Basis ist der Durchschnitt der Jahre 2004 und 2005. 1 Differenziert wird zwischen gewerblichen Strom und industriellen Stromverbrauch; letzterer wird durch den Emissionshandel begrenzt. Keine Einschränkung der extensiven Gewerbeentwicklung. Fassung vom 21. Juni 2007, Seite 3/5

Verkehr: Senkung der vom motorisierten individuellen Verkehr in Jena verursachten Emissionen um 8% bis zum Jahr 2012. Steigerung der Fahrgastzahlen bei JeNah bis 2012 um 4 % zu steigern. Basis ist das Jahr 2006. Steigerung des Radverkehrs bis 2010 auf 15 % (Basis: 10,4 % im Jahr 2003 im Modal Split). Umsetzung des Leitbildes Die Zielvorgaben des Leitbildes Energie sind angesichts der Erfordernisse und vor allem der Potenziale moderat und realistisch erreichbar. Berücksichtigt wurden einerseits die begrenzten Einflüsse und Handlungsspielräume der Kommune (z. B. Steuererleichterungen für kraftstoffsparende Fahrzeuge, Förderung Ausbau ÖPNV, Breitenförderung zur Nutzung erneuerbarer Energien in den angesprochenen Bereichen) und andererseits der Umstand, dass die Strukturen für eine tief greifende Erschließung der Energieeinsparmöglichkeiten als Kern einer kommunalen Klimaschutzpolitik erst geschaffen und ausgebaut werden müssen. Insofern wird mit dem Leitbild die zentrale Forderung an die Kommunalpolitik und die Stadtverwaltung verbunden, Strukturen zu schaffen, mit denen die formulierten Zielvorgaben erreicht werden. Angesichts der zu erwartenden Komplexität und der Dynamik dieser Strukturen verfolgt das Leitbild nicht das Ziel, im Detail Maßnahmen zur Zielerreichung zu formulieren. Daher beschließt der Stadtrat: Die Stadt Jena erklärt die o. g. Minderungsvorgaben zur Reduzierung des Endenergiebedarfes zu anerkannten Zielen für die Stadt Jena als Beitrag für einen nachhaltigen Klimaschutz. Um diese Ziele zu erreichen, beschließt der Stadtrat ein in Verantwortung der Stadtverwaltung erarbeitetes kommunales Energiekonzept, das alle energierelevanten Handlungsfelder umfasst und auf einen Zeitraum von 10 Jahren ausgelegt ist. Das Energiekonzept soll Auskunft darüber geben, mit welchen Strukturen (innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung), Akteuren und Maßnahmen diese Ziele erreicht und in der Folgezeit überboten werden können. Dabei ist die erwartete Wirkung der vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. der jeweilige Beitrag zur Zielerreichung zahlenmäßig zu untersetzen. Fassung vom 21. Juni 2007, Seite 4/5

Sowohl das Leitbild als auch das Energiekonzept werden einem 2-jährlichen Monitoring unterworfen. Dem Stadtrat wird im Herbst 2007 sowie im Frühjahr und im Herbst 2008 über den Fortschritt zur Zielerreichung des Leitbildes berichtet. Diese Berichte beinhalten jeweils auch eine Stellungnahme des Beirates Lokale Agenda 21. Jena, 21. Juni 2007 Der Beirat Lokale Agenda 21 Fassung vom 21. Juni 2007, Seite 5/5