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Transkript:

Corporate Governance Bericht gemäß dem österreichischen Corporate Governance Kodex (idf Jänner 2015) über das Geschäftsjahr 2015 der C-QUADRAT Investment AG

Corporate Governance Bericht gemäß dem österreichischen Corporate Governance Kodex (idfv Jänner 2015) über das Geschäftsjahr 2015. Änderungen nach dem 31.12.2015 wurden nicht berücksichtigt. 1. Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex Die C-QUADRAT Investment AG ( C-QUADRAT ) versteht unter Corporate Governance die umfassende Steuerung und Überwachung des Unternehmens und sieht darin eine wesentliche Basis für langfristige Wertschöpfung und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Entsprechend dazu ist die strategische Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, Langfristigkeit und Verantwortung eine langjährige gelebte Tradition im Hause C-QUADRAT. Neben dieser strategischen Ausrichtung ist das Bekenntnis zu Transparenz, fairer und offener Kommunikation und der Gleichbehandlung der Rechte aller Stakeholder die Grundlage des Corporate Governance Systems von C-QUADRAT. Ein wichtiger Baustein dieses Corporate Governance Systems ist der Österreichische Corporate Governance Kodex (abrufbar unter www.corporate-governance.at). Durch diese freiwillige Selbstregulierungsmaßnahme wird das Vertrauen der Aktionäre durch noch mehr Transparenz, durch eine Qualitätsverbesserung im Zusammenwirken zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und den Aktionären und durch die Ausrichtung auf langfristige Wertschaffung maßgeblich gefördert. C-QUADRAT bekennt sich daher zu den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex und seinem Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle. Dabei ist uns größtmögliche Transparenz ein wichtiges Anliegen. 1.1. Erklärungen zu nicht eingehaltenen C-Regeln: Es werden alle L-Regeln (Legal Requirements) sowie mit Ausnahme der nachfolgend genannten auch alle C- Regeln (Comply or Explain) des Kodex eingehalten: C-Regel 16: Der Vorstand der Gesellschaft besteht seit jeher als Gesamtvorstand und hat keinen Vorstandsvorsitzenden. Aufgrund der Unternehmensgröße und vor allem der Holdingfunktion der Gesellschaft, hat sich dieses Prinzip im Lauf der Zeit für C-QUADRAT sehr bewährt, weswegen dies so beibehalten wurde. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2015 Seite 2

C-Regel 39, 41, 42 und 43: Neben dem gesetzlich zwingend einzurichtenden Prüfungsausschuss verfügt die Gesellschaft über keine weiteren Fachausschüsse. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat entschieden, dass die Bildung einzelner Fachausschüsse aufgrund der Größe, der Flexibilität und der raschen Verfügbarkeit des gesamten Aufsichtsrates der Gesellschaft derzeit nicht notwendig ist. Die Funktion des Nominierungsausschusses gemäß C-Regel 41 und des Vergütungsausschusses gemäß C-Regel 43 wird vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Überdies trifft der Aufsichtsrat Entscheidungen in dringenden Fällen im Wege des Umlaufverfahrens. Des Weiteren sieht die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vor, dass im Fall besonderer Dringlichkeit Aufsichtsratssitzungen auch ohne Einhaltung der sonst vorgesehenen Frist einberufen werden können. C-Regel 45: Ein Mitglied des Aufsichtsrates übt eine Organfunktion (Vorsitzender der Geschäftsführung) in einer Gesellschaft aus, welche im Wettbewerb zu C-QUADRAT steht. Aufgrund der Akquisition im Oktober 2010 ist die Talanx Asset Management GmbH derzeit mit mehr als 25% an der C-QUADRAT Investment AG beteiligt. Die Talanx Asset Management GmbH gehört zum deutschen Talanx-Konzern. Der Talanx-Konzern ist tätig in den Geschäftsbereichen Privat- und Firmenversicherung Deutschland, Privat- und Firmenversicherung International, Industrieversicherung, Rückversicherung und in dem Bereich Finanzdienstleistungen. Herr Harry Ploemacher ist Vorsitzender der Geschäftsführung der Talanx Asset Management GmbH. Dieser Umstand sowie die Funktionen von Herrn Ploemacher wurden den Aktionären anlässlich seiner Wahl in den Aufsichtsrat der C-QUADRAT Investment AG im Mai 2011 offen gelegt. Die Beteiligung der Talanx Asset Management GmbH an der C-QUADRAT Investment AG stellt grundsätzlich keinen Wettbewerbsnachteil für die Gesellschaft dar, sondern vielmehr sollen die in Deutschland ansässige Talanx Asset Management GmbH und die österreichische C-QUADRAT Investment AG aufgrund der Zusammenarbeit beidseitig profitieren und beispielsweise gegenseitige Synergien genutzt werden. C-Regel 62: Bislang fand keine Evaluierung durch eine externe Gesellschaft statt in welche die Einhaltung der C-Regeln des Corporate Governance Kodex eine Prüfung unterzogen wurde. Der Vorstand der Gesellschaft hat diese Entscheidung aufgrund des geringen Streubesitzes (Free Float 9,44% 1 ) getroffen. 1 Stand zum Stichtag 31.12.2015. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2015 Seite 3

C-Regel 67: Eine zeitgleiche Übertragung sämtlicher neuer Tatsachen sowohl an Finanzanalysten als auch an alle Aktionäre findet nicht statt und wäre mit einem enorm großen technischen Aufwand verbunden. So müssten zum Beispiel Pressekonferenzen per Live-Übertragung dem Aktionär zugänglich gemacht werden, da nur so Zeitgleichheit gewährleistet werden kann. Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, dass sich die C-QUADRAT Investment AG verpflichtet, alle wichtigen Informationen den Aktionären weiterzugeben, allerdings kann Zeitgleichheit nicht garantiert werden. Aufgrund der Größe und Ressourcen der Gesellschaft ergibt sich aus der gewählten Vorgehensweise keine Beeinträchtigung einer guten Unternehmensführung. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2015 Seite 4

2. Zusammensetzung der Organe und Organbezüge 2.1. Zusammensetzung des Vorstandes Name Geburtsdatum erstbestellt am Funktionsperiode Gerd Alexander Schütz 09.03.1967 16.10.1998 bis 30.06.2016 Mag. Thomas Rieß 09.04.1967 01.04.2012 bis 30.06.2016 Cristobal Mendez de Vigo 07.02.1972 15.07.2015 bis 31.07.2016 Angaben über Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen von Mitgliedern des Vorstandes in anderen in- oder ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften: a) Herr Gerd Alexander Schütz: Funktion Mitglied des Verwaltungsrates Vorstandsvorsitzender Managing Director Geschäftsführer Geschäftsführer Mitglied des Verwaltungsrates Chairman of the Board Dairyfem R&D GmbH Gesellschaft C-Quadrat SMN Sicav T.R. Privatstiftung S-Quad Espana S.L. S-Quad Handels- und Beteiligungs GmbH S-Quad Malta Ltd. Aquarion AG Mybucks SarL Beirat b) Herr Mag. Thomas Rieß: Funktion Vorsitzender des Verwaltungsrates Vorstandsvorsitzender C-Quadrat SMN Sicav San Gabriel Privatstiftung Gesellschaft c) Herr Cristobal Mendez de Vigo: Funktion Member of the Board of Directors Jebsen & Company Ltd. Gesellschaft C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2015 Seite 5

Angabe der gewährten fixen und variablen Vergütungen für jedes Vorstandsmitglied: Vorstandsmitglied Gesamtbezüge 2015 fix variabel Mag. Thomas Rieß TEUR 331,8 TEUR 212,4 TEUR 119,4 Gerd Alexander Schütz TEUR 331,8 TEUR 212,4 TEUR 119,4 Cristobal Mendez de Vigo 2 (seit 15.07.2015) TEUR 287,5 TEUR 180 TEUR 107,5 Gesamt TEUR 951,1 TEUR 604,8 TEUR 346,3 2.2. Zusammensetzung des Aufsichtsrates Name Geburtsdatum erstbestellt am Funktionsperiode Dr. Marcus Mautner Markhof (Vorsitzender) 30.09.1958 15.09.1998 bis zur HV 2017 Franz Fuchs (stv. Vorsitzender) 23.12.1953 27.08.2004 bis zur HV 2017 Mag. Dr. Fritz Schweiger 15.09.1961 05.09.2001 bis zur HV 2017 WP Dr. Hubert Cussigh 20.07.1958 27.05.2010 bis zur HV 2017 Harry Ploemacher 13.05.1959 27.05.2011 bis zur HV 2016 Walter Schmidt 21.08.1947 27.05.2011 bis zur HV 2016 Klemens Hallmann 24.03.1976 08.05.2015 bis zur HV 2017 Aufsichtsratsvergütung Die den Mitgliedern des Aufsichtsrates gewährten Vergütungen werden im Rahmen der jährlichen (ordentlichen) Hauptversammlung der Gesellschaft von den Aktionären von der Gesellschaft festgelegt und stehen im Einklang mit den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und mit der finanziellen Lage der Gesellschaft. Das Vergütungsschema des Aufsichtsrates besteht aus einer fixen Komponente, eine variable Komponente im Sinne einer anwesenheitsabhängigen Vergütung (zb Sitzungsgeld, Ersatz der angefallenen Reisekosten) ist nicht vorgesehen. Für das Geschäftsjahr 2014 hat 2 Mit Wirksamkeit zum 15.07.2015 wurde Herr Cristobal Mendez de Vigo in den Vorstand der Gesellschaft bestellt, war aber bereits im gesamten Geschäftsjahr 2015 in einer C-QUADRAT- Konzerngesellschaft beschäftigt. Aus diesem Grund hat sich die Gesellschaft im Sinne einer möglichst großen Kostentransparenz - für die Offenlegung des gesamten Jahresbruttobezuges entschieden obwohl die gegenständliche Vergütung nicht durch die C-QUADRAT Investment AG (sondern durch eine C-QUADRAT Konzerngesellschaft) erfolgte. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2015 Seite 6

die Hauptversammlung vom 8. Mai 2015 die nachfolgenden Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates beschlossen: Name Funktion Vergütungshöhe Dr. Marcus Mautner Markhof Vorsitzender EUR 25.000,-- Franz Fuchs stv. Vorsitzender EUR 12.500,-- Mag. Dr. Fritz Schweiger Mitglied EUR 10.000,-- WP Dr. Hubert Cussigh Mitglied EUR 10.000,-- Walter Schmidt Mitglied EUR 10.000,-- Harry Ploemacher Mitglied EUR 0,--* *Herr Ploemacher hat als Mitglied des Aufsichtsrates auf eine Vergütung seiner Aufsichtsratstätigkeit für das Geschäftsjahr 2014 verzichtet. 2.3. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses Der bei der Gesellschaft ständig eingerichtete Prüfungsausschuss besteht aus den nachfolgend angeführten Mitgliedern: Name Funktion Anmerkung Dr. Marcus Mautner Markhof WP Dr. Hubert Cussigh Franz Fuchs Harry Ploemacher Walter Schmidt Vorsitzender Finanzexperte Mitglied Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmandate oder vergleichbarer Funktionen in anderen in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften für jedes Aufsichtsratsmitglied a) Herr Franz Fuchs Funktion Mitglied des Vorstands Gesellschaft VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) b) Herr Mag. Dr. Fritz Schweiger Funktion Gesellschaft Vorsitzender des Verwaltungsrates Q Capital AG C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2015 Seite 7

2.4. Unabhängigkeit des Aufsichtsrates Das Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Deswegen hat der Aufsichtsrat hat die nachfolgend angeführten Kriterien für die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates festgelegt: Das Aufsichtsratsmitglied ist in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen. Das Aufsichtsratsmitglied hat zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang in diesem oder im letzten Berichtsjahr unterhalten. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig. Das Aufsichtsratsmitglied war in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft. Das Aufsichtsratsmitglied war nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat dieser Gesellschaft angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten. Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden. Gemäß den oben angeführten Kriterien des Aufsichtsrates (C-Regel 53) haben sich sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates als unabhängig im Sinne der festgelegten Kriterien erklärt. Mit Ausnahme von Herrn Ploemacher haben sich alle Mitglieder des Aufsichtsrates auch als unabhängig im Sinne der C-Regel 54 erklärt. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2015 Seite 8

2.5. Grundsätze der Vergütungspolitik Der Aufsichtsrat hat im Dezember 2014 die überarbeiteten und weiterentwickelten allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik beschlossen, in welche neben der bisherigen Vergütungspolitik auch die spezifischen Vorgaben des 39b Bankwesengesetz eingeflossen sind. Dabei handelt es sich um eine freiwillige und sinngemäße Übernahme der für die Tochtergesellschaft C-QUADRAT Kapitalanlage AG als Sonderkreditinstitut grundsätzlich anwendbaren Grundsätze der Vergütungspolitik. Die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik der Gesellschaft sehen eine den Aufgaben und Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis stehende Vergütung vor, welche aus einer fixen und einer variablen, erfolgsabhängigen Komponente besteht. Die Gewährung der erfolgsabhängigen Komponente hängt einerseits vom Zielerreichungsgrad individuell zwischen Vorstandsmitglied und Aufsichtsrat zu vereinbarender Ziele und andererseits vom Ergebnis der Geschäftstätigkeit (Eigenkapitalrentabilität auf Basis des konsolidierten Jahresabschlusses) ab. Die Beurteilung der Zielerreichung hat durch den Aufsichtsrat zu erfolgen. Die erfolgsabhängige Entgeltkomponente ist grundsätzlich mit 75% des fixen Jahresbruttoentgelts des jeweiligen Vorstandsmitglieds beschränkt. Das Verhältnis der fixen zu den variablen Bestandteilen der Gesamtbezüge des Vorstands beläuft sich bei den Herren Schütz und Rieß auf ca. 1:0,56 und bei Herrn Mendez de Vigo auf ca. 1:0,6 (siehe auch Punkt 2.1.). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat Ende 2015 dem Aufsichtsrat über die Einhaltung der Ende 2014 beschlossenen überarbeiteten und weiterentwickelten allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik in Bezug auf die ihm offengelegten fixen und variablen Gehälter der Geschäftsleiter sowie der Abteilungsleiter Risikomanagement/operationales Risiko und Compliance, berichtet. Eine betriebliche Altersversorgung ist für die Mitglieder des Vorstandes derzeit nicht vorgesehen. Ein vertraglicher Anspruch auf Abfertigung (oder ähnlicher Ansprüche/Anwartschaften) im Falle der Beendigung des Vorstandsmandates besteht ebenfalls nicht. Die C-QUADRAT Investment AG verfügte für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 über eine kombinierte D&O / E&O-Versicherung. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2015 Seite 9

3. Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat 3.1. Arbeitsweise des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 RESSORTVERTEILUNG (mit Wirksamkeit ab 15.07.2015) Mag. Thomas Rieß Gerd Alexander Schütz Cristobal Mendez de Vigo Vertrieb Personal Verwaltung Investor Relations Unternehmens-kommunikation IT & Prozessmanagement Recht Compliance, Interne Revision Beteiligungen Finanzen Rechnungswesen Controlling Die Bereiche Compliance, Interne Revision und Risikomanagement sind dem Gesamtvorstand unterstellt, wobei folgende Ansprechpartner im Vorstand bestimmt werden: Ansprechpartner im Vorstand für Compliance und Interne Revision ist Herr Mag. Rieß. Ansprechpartner im Vorstand für das Risikomanagement ist Herr Gerd Alexander Schütz. In der Geschäftsordnung für den Vorstand sind die Ressortverteilung und die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters enthält sie die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie einen Katalog jener Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Der Vorstand berät in zumindest vierzehntägigen Sitzungen den aktuellen Geschäftsverlauf, trifft im Rahmen dieser Sitzungen die notwendigen Entscheidungen und fasst die erforderlichen Beschlüsse. Die Mitglieder des Vorstands befinden sich im ständigen Informationsaustausch untereinander und mit den jeweils zuständigen Führungskräften. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gesellschaft und in den wesentlichen Konzernunternehmen. Darüber hinaus findet im Sinne guter Corporate Governance eine laufende Abstimmung zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2015 Seite 10

3.2. Arbeitsweise des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Neben dem gesetzlich zwingend einzurichtenden Prüfungsausschuss verfügt die Gesellschaft über keine weiteren Fachausschüsse. Der Aufsichtsrat hält mindestens einmal im Kalenderquartal eine Aufsichtsratssitzung ab. Im Geschäftsjahr 2015 ist der Aufsichtsrat zu insgesamt vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen und keiner außerordentlichen Aufsichtsratssitzung zusammen getreten. In allen Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat anhand eines ausführlichen Berichtes über die Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns und seiner Beteiligungen unterrichtet. Über besondere Vorgänge, wie die Zurücklegung der WAG-Konzession der Gesellschaft aufgrund der mittlerweile eingeschränkten Geschäftstätigkeit im Bereich Wertpapierdienstleistungen nach dem WAG 2007 oder (auf Ebene der Tochtergesellschaft) die Vorbereitung und Durchführung der Übertragung der 19 von der C-QUADRAT KAG administrierten Investmentfonds an zwei externe Verwaltungsgesellschaften (Ampega Investment GmbH und Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.) sowie die geplante Zurücklegung der Konzession nach dem Investmentfondsgesetz 2011 Zug um Zug gegen Erlangung einer Konzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, wurde zusätzlich informiert. Im Geschäftsjahr 2015 ist der Prüfungsausschuss, welcher aus den unter Punkt 2.3. angeführten Mitgliedern besteht, zu insgesamt vier Sitzungen zusammengetreten. Es haben vier ordentliche Prüfungsausschusssitzungen und keine außerordentliche Prüfungsausschusssitzung stattgefunden. Die Hauptaufgabe des Prüfungsausschusses bestand in der ersten Hälfte des abgelaufenen Geschäftsjahres in der Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, der Prüfung des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes sowie des Corporate Governance Berichtes. Weiters befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Vorschlag des Aufsichtsrates für die Auswahl des Abschluss- und Konzernprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und berichtete an den Aufsichtsrat. In der zweiten Jahreshälfte bildete die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems inklusive Maßnahmenbericht und der Bericht des Vorstandes über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption gemäß 18a CGK einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Prüfungsausschusses. Schwerpunktmäßig behandelt wurden weiters die quartalsweisen Zwischenberichte der internen Revision. Darüber hinaus wurden in der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses im Dezember 2015 in Vorbereitung der Aufstellung Jahresabschlusses die Ergebnisse der durchgeführten C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2015 Seite 11

Vorprüfung durch den Abschlussprüfer erörtert sowie das (Konzern-)Budget für das Geschäftsjahr 2016 verabschiedet. Im Geschäftsjahr 2015 hat - von den insgesamt sieben Aufsichtsratsmitgliedern - ein Mitglied nur an zwei der insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen und an zwei von vier Prüfungsausschusssitzungen persönlich teilgenommen. Ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrates hat sich bei der Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung entschuldigt, alle weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats haben an sämtlichen Sitzungen des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses (sofern Mitglied des Prüfungsausschusses) persönlich teilgenommen. 4. Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, Aufsichtsrat und in leitenden Stellen Für C-QUADRAT stellen hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wesentlichen Erfolgsfaktor und damit auch das größte Kapital für einen Dienstleistungskonzern dar. C-QUADRAT respektiert die Individualität jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters, achtet deren spezifischen Beitrag für den gemeinsamen Erfolg und behandelt alle für die Gruppe tätigen Personen gleich ohne Unterscheidung nach Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Nationalität, Religion, sexueller Orientierung oder Herkunft. Der Vorstand anerkennt und unterstützt die nationalen und internationalen Initiativen und Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung und für die Förderung und Gewährleistung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern insbesondere am Arbeitsplatz. C-QUADRAT beschäftigt per 31.12.2015 konzernweit 3 35 weibliche und 56 männliche Personen (insgesamt 91). Während im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Frau in der Geschäftsleitung einer Konzerngesellschaft vertreten war, beträgt der Frauenanteil auf der Ebene der Prokuristen innerhalb des Konzerns zum Stichtag ca. 25%. Der Frauenanteil in leitender Stellung liegt bei 30%. Die Besetzung von vakanten Positionen gleich in welcher Stufe der Unternehmenshierarchie erfolgt ausschließlich auf Grundlage der fachlichen und persönlichen Qualifikationen der zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerber. 3 die Angaben beziehen sich auf alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2015 Seite 12

Auch die Vergütungspolitik in der Gruppe orientiert sich unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen und branchenspezifischen Entwicklungen am Arbeitsmarkt an diesen Sachkriterien. Während Aufsichtsräte innerhalb des Konzerns in der Regel mit den Vorstandsmitgliedern der Konzernmutter besetzt werden, obliegt die Besetzung des derzeit ausschließlich mit männlichen Vertretern besetzten Aufsichtsrates der Konzernmutter mit geeigneten Kandidaten den Aktionären bzw. der Hauptversammlung. Der Vorstand kann daher auf den weiblichen Anteil des Aufsichtsrates keinen unmittelbaren Einfluss nehmen. Besondere Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, Aufsichtsrat und in leitenden Stellen wurden bei C-QUADRAT im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht durchgeführt. 5. Angaben über die externe Evaluierung Die Gesellschaft hat die Einhaltung der C-Regeln des Corporate Governance Kodex durch eine externe Gesellschaft keiner Evaluierung unterzogen. Wien, März 2016 Der Vorstand Alexander Schütz Mag. Thomas Rieß Cristobal Mendez de Vigo C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2015 Seite 13