am 07. Mai 2014 Nr. 1 / 2014 Mitglieder: 1. Bgm. Georg Kobler, 2. Bgm. Wilhelm Gründl, Franz Eder, Stefanie Gansmeier, Franz Karl, Christian Mittermüller, Josef Schmid, Richard Stefke, Johann Stockmann Den Vorsitz führt: Schriftführer: 1. Bgm. Georg Kobler Georg Wagenbauer Entschuldigt fehlen (Grund der Abwesenheit): keine Unentschuldigt fehlen: keine Ferner sind anwesend: keine Punkt 1 mit 12 der Sitzung ist öffentlich Punkt --- mit der Sitzung ist nichtöffentlich Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und aufgrund der Anwesenheit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Fortsetzungsblatt Nr. 1 1/2014 Tagesordnung 1. Protokoll der letzten Sitzung öffentlicher Teil 2. Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder 3. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister 4. Wahl der weiteren Bürgermeister 5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister 6. Erlass einer Geschäftsordnung 7. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts 8. Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der VG Rohrbach 9. Bestellung des Rechnungsprüfungsausschusses 10. Vorschlag zur Bestellung eines Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten an die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach 11. Bestellung eines Beauftragten für Jugend und Familie 12. Teilnahme der Freiwilligen Feuerwehr am erweiterten Probebetrieb des BOS-Digitalfunks 1. Protokoll der letzten Sitzung - öffentlicher Teil Das Protokoll des öffentlichen Teiles der Sitzung vom 16. April 2014 wurde dem Gemeinderat mit der Ladung zu dieser Sitzung übersandt. Das Protokoll wurde genehmigt, da keine Einwendungen erhoben wurden. 2. Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder Erster Bürgermeister Georg Kobler nahm den neuen Mitgliedern des Gemeinderates, Frau Stefanie Gansmeier, Herrn Christian Mittermüller und Herrn Richard Stefke, den Eid nach Art. 31 Abs. 4 GO ab.
Fortsetzungsblatt Nr. 2 1/2014 3. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister Dem Gemeinderat steht es frei, ob neben dem zweiten Bürgermeister noch ein weiterer Bürgermeister gewählt wird. Für die Gemeinde Erharting wird für die Dauer dieser Wahlzeit ein weiterer Bürgermeister (zweiter Bürgermeister) gewählt. 4. Wahl der weiteren Bürgermeister Erster Bürgermeister Georg Kobler sowie Schriftführer Georg Wagenbauer wurden für die Wahl des zweiten Bürgermeisters zu Mitgliedern des Wahlausschusses berufen. Bei der Wahl zum zweiten Bürgermeister gaben alle 9 Mitglieder des Gemeinderates ihre Stimme ab. Alle abgegebenen Stimmzettel waren gültig. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Wilhelm Gründl 6 Stimmen und auf Christian Mittermüller 3 Stimmen. Der Erste Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass das Gemeinderatsmitglied Wilhelm Gründl mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten habe und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt sei. Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl zum zweiten Bürgermeister annehme. Dieser erklärte schriftlich die Annahme der Wahl. 5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister Erster Bürgermeister Georg Kobler nahm dem neuen zweiten Bürgermeister, Herrn Wilhelm Gründl, den Eid nach Art. 27 Abs. 1 KWBG ab. 6. Erlass einer Geschäftsordnung
Fortsetzungsblatt Nr. 3 1/2014 Dem Gemeinderat wurde mit der Ladung die Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages und der Entwurf einer Geschäftsordnung übersandt, den Bürgermeister Georg Kobler erläuterte. Der Gemeinderat ergänzte sie bzw. strich einzelne Passagen. Der Gemeinderat gibt sich die von ihm ausgearbeitete Geschäftsordnung. Sie tritt mit Wirkung vom 07. Mai 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 07. Mai 2008 außer Kraft. Ein Exemplar der Geschäftsordnung wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und als Anlage dem Beschlussbuch beigefügt. 7. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Dem Gemeinderat wurde ebenfalls mit der Ladung die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages sowie ein Entwurf einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts übersandt, den Bürgermeister Georg Kobler erläuterte. Der Gemeinderat ergänzte sie. Die Gemeinde Erharting erlässt die vom Gemeinderat ausgearbeitete Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Sie tritt mit Wirkung vom 07. Mai 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 07. Mai 2008 außer Kraft. Ein Exemplar der Satzung wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und als Anlage dem Beschlussbuch beigefügt. 8. Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der VG Rohrbach Für die Gemeinschaftsversammlung ist neben dem ersten Bürgermeister, der kraft Amtes Mitglied der Gemeinschaftsversammlung ist, ein weiteres Mitglieder zu bestellen. Für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach wird das Gemeinderatsmitglied Richard Stefke bestellt. Ersatzmann ist das Gemeinderatsmitglied Johann Stockmann.
Fortsetzungsblatt Nr. 4 1/2014 9. Bestellung des Rechnungsprüfungsausschusses Die Jahresrechnungen sollen durch einen Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft werden. Die Jahresrechnungen werden durch einen Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus den Gemeinderatsmitgliedern Franz Eder, Franz Karl und Josef Schmid örtlich geprüft. Als Vorsitzender fungiert Franz Eder. Ersatzprüfer ist das Gemeinderatsmitglied Christian Mittermüller. 10. Vorschlag zur Bestellung eines Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten an die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach Gemäß 3 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erlischt die Bestellung des Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten mit Ablauf seiner Amtszeit. Aufgrund der Wiederwahl gilt die Bestellung bis zur neuerlichen Entscheidung durch das zuständige kommunale Gremium fort. Herr Erster Bürgermeister Georg Kobler soll erneut zum Eheschließungsstandesbeamten durch die Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach bestellt werden und wird somit seitens als Eheschließungsstandesbeamter vorgeschlagen. Die Gemeinde Erharting schlägt Herrn Ersten Bürgermeister Georg Kobler zum Eheschließungsstandesbeamten für die Bestellung durch die Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach vor. 11. Bestellung eines Beauftragten für Jugend und Familie
Fortsetzungsblatt Nr. 5 1/2014 Das Landratsamt Mühldorf a. Inn, Amt für Jugend und Familie, teilte mit Schreiben vom 03.04.2014 der Gemeinde mit, dass für die neue Sitzungsperiode Jugendbeauftragte bestellt werden sollen und ein besonderer Ansprechpartner aus der Mitte des Gemeinderates für Jugendangelegenheiten bestimmt wird. Das Schreiben wurde dem Gemeinderat vorgetragen. Der Gemeinderat bestellt das Gemeinderatsmitglied Stefanie Gansmeier zur Beauftragten für Jugend und Familie. 12. Teilnahme der Freiwilligen Feuerwehr am erweiterten Probebetrieb des BOS-Digitalfunks In den nächsten Jahren soll in Bayern voraussichtlich der Analogfunk auch im Bereich der Feuerwehren komplett auf Digitalfunk umgestellt werden. Der Digitalfunk bietet den Einsatzkräften entscheidende Vorteile gegenüber dem alten Analogfunk. So verbessert sich durch den Digitalfunk beispielsweise die Sprachqualität und die Ortung von Einsatzkräften wird möglich. Nach jetzigem Stand der Planung wird ab Oktober 2015 der 6-monatige erweiterte Probebetrieb auch im Landkreis Mühldorf a. Inn beginnen. In dieser Phase kann die neue Technik getestet werden, was der risikolosen Erprobung des neuen Netzes, der Erkennung von Schwachstellen sowie der Ausbildung von Einsatzkräften dient. Die Teilnahme der nichtstaatlichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) am digitalen BOS- Funk ist bis zum Inkrafttreten einer allgemein verbindlichen Digitalfunkrichtlinie durch den Landkreis für die Gesamtheit der Feuerwehr durch Erklärung gegenüber dem Freistaat Bayern abzugeben. Da der Landkreis Mühldorf a. Inn nicht nur mit eigenen überörtlichen Kräften, z.b. Kreisbrandinspektion oder Katastrophenschutz, am erweiterten Probebetrieb teilnimmt, sondern darüber hinaus auch die gemeindlichen Feuerwehren mit einbeziehen will, ist insofern auch das gemeindliche Einvernehmen herzustellen. Den Gemeinden wird somit empfohlen, am erweiterten Probebetrieb teilzunehmen. Nur durch einen flächendeckenden Testbetrieb kann in allen Gebieten des Landkreises Mühldorf a. Inn die angestrebte Funkversorgung sichergestellt werden. Nach erfolgreicher Einführung des BOS-Digitalfunks wird dann der analoge Funkbetrieb eingestellt. Der erweiterte Probebetrieb soll im Netzabschnitt Oberbayern-Süd frühestens im Oktober 2015 starten. In diesem in der Regel sechs Monate andauernden Zeitraum hat der Freistaat Bayern die Möglichkeit, Tests im BOS-Digitalfunknetz durchzuführen. Durch die Vereinbarung erklärt sich die Gemeinde bereit, nach Absprache an Tests während des erweiterten Probebetriebs teilzunehmen. Hierzu muss die Gemeinde bis spätestens zu Beginn des erweiterten Probebetriebs sicherstellen, dass sie die notwendigen Endgeräte für die Freiwillige Feuerwehr
Fortsetzungsblatt Nr. 6 1/2014 eigenverantwortlich beschafft. Im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk erhält die Gemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehren für die Erstbeschaffung digitaler TETRA- Endgeräte eine Zuwendung in Höhe von ca. 80 % durch den Freistaat Bayern. Die Freiwillige Feuerwehr nimmt am erweiterten Probebetrieb des BOS-Digitalfunks ab Oktober 2015 teil. Die notwendigen Endgeräte werden beschafft und die entsprechenden Mittel im Haushalt bereitgestellt. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Teilnahmevereinbarung zu unterzeichnen.