Rechenschaftsbericht



Ähnliche Dokumente
Rechenschaftsbericht. Verein zur Förderung der Kinderdörfer und Bildungsstätten für Kinder und Jugendliche, insbesondere von Agnel Ashram, Indien

Rechenschaftsbericht. Verein zur Förderung der Kinderdörfer und Bildungsstätten für Kinder und Jugendliche, insbesondere von Agnel Ashram, Indien

Rechenschaftsbericht. Verein zur Förderung der Kinderdörfer und Bildungsstätten für Kinder und Jugendliche, insbesondere von Agnel Ashram, Indien

Rechenschaftsbericht. Verein zur Förderung der Kinderdörfer und Bildungsstätten für Kinder und Jugendliche, insbesondere von Agnel Ashram, Indien

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

1 Name und Sitz. 2 Zweck

2013/2014. Verein "selbstbestimmtes Leben" in vertrauter Unmgebung" 3040 Neulengbach, Ackergasse 53 STNR:

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand )

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Satzung des Fördervereins der

S A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW)

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

kleine herzen Jahresbericht 2007

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

How-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Verein Ein langer Weg e. V.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Satzung von SWAN Deutschland e.v.

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

I. Name Sitz und Zweck des Vereins

Satzung des Vereins. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.

Dresdner Geschichtsverein e.v.

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

SATZUNG. 1 Name und Sitz

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v.

Statuten des Elternvereins IGEEL Lostorf

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom )

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Satzung des JUG Saxony e.v.

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

Sportverein Mering e.v.

Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

EHRENKODEX PATENSCHAFTEN. Richtlinien für Patenschaften Selbstverpflichtung

Verein der Freunde und Förderer der Schule für Körperbehinderte Erfurt e. V. SATZUNG

Ein Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz

Ausfertigung. Satzungsänderung

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel

STATUTEN. Verein ungerwägs

Satzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim

Statuten des Vereins guild42.ch

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Auszug aus Gesellschaftsvertrag

Kinderheim - Harkerode e.v.

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.

Die Gesellschaftsformen

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Fallstricke im Gemeinnützigkeitsrecht

Satzung der Japanischen Schule Köln

Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

Nicht über uns ohne uns

Statuten des Elternvereines der Volks- und Hauptschulen St.Martin/M.

S T I F T U N G S A T Z U N G

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Statuten VDSS ASMFD ASMLD

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

Satzung. des Freundeskreises Helmholtz-Zentrum Berlin. e.v.

Die Beitrags-Ordnung vom Verein

Transkript:

Rechenschaftsbericht über das Arbeitsjahr vom 1.1.2010 bis 31.12.2010 Verein zur Förderung der Kinderdörfer und Bildungsstätten für Kinder und Jugendliche, insbesondere von Agnel Ashram, Indien Verein zur Förderung der Kinderdörfer und Bildungsstätten für Kinder und Jugendliche, insbesondere von Agnel Ashram, Indien Eingetragen im Vereinsregister unter ZVR-Zahl: 704331063 Rooseveltstraße 10 A-4400 Steyr Organschaftliche Vertreterin: Frau Ottilie Bruckbauer

Inhaltsverzeichnis I. Tätigkeitsbereich und Zweck des Vereines II. III. IV. Organisationsstruktur des Vereines Ablauf der Spendensammlung Projektfinanzierung V. Darstellung der Spendeneinnahmen- und verwendung 2010 VI. Besondere Überprüfungen (Prüfbericht gem. 4a Abs. 8Z 1 EstG1988) VII. Ergänzungen zum Rechenschaftsbericht des Jahres 2010 1

I. Tätigkeitsbereich und Zweck des Vereines Der Verein zur Förderung der Kinderdörfer und Bildungsstätten von Agnel Ashram, Indien hat seinen Sitz in Steyr. Die Spenden werden in Österreich gesammelt. Zweck des Vereines ist die Beschaffung finanzieller Mittel für die Errichtung, Instandhaltung und den Betrieb von Kinderdörfern, Schulen und anderen Bildungsstätten von Agnel Ashram in Indien. Dies geschieht im Sinne der Entwicklungshilfe zur Förderung der Völkerverständigung. Die geförderten Institutionen sollen nach Maßgabe der Möglichkeit bedürftige Personen (Kinder und Jugendliche) ohne Rücksicht auf deren religiöses Bekenntnis oder irgendwelche diskriminierende Merkmale offen stehen. Dieser Vereinszweck soll durch ideelle und materielle Mittel erreicht werden. Als ideelle Mittel dienen Vorträge, gesellige Zusammenkünfte sowie die vierteljährliche Herausgabe eines Mitteilungsblattes. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen durch Mitgliedsbeiträge, Kinderpatenschaften, Erträge aus Veranstaltungen, Spenden, Sammlungen, letztwillige Verfügungen, sonstige Zuwendungen und Subventionen aufgebracht werden. 2

II. Organisationsstruktur des Vereines Die Vereinsorgane:...1) Generalversammlung...2) Vorstand...3) Rechnungsprüfer...4) Schiedsgericht ad 2) Der Vorstand setzte sich für die Funktionsperiode vom 25.1.2010 bis 24.1.2014 wie folgt zusammen: Obfrau: Ottilie Bruckbauer, geb. 21.7.1946 4400 Steyr, Steinerstr. 15 Stellvertretung: (Familienname) Fernandes(Vorn.) Eleuterio Carlos Mühlbachstr. 12a, D-87742 Dirlewang Schriftführer: Gerald Wagner, geb. 18.7.1934 4400 Steyr, Steinerstrasse 5c Schriftführer-Stellvertretung: Kloibhofer Anna-Maria Arbinger-Str.9, 4323 Münzbach KassierIn & Sekretärin: Margarete Zöhrer, geb. 28.04.1939 4400 Steyr, Haratzmüllerstraße 17 KassierIn-Stellvertretung: Ramsmaier Julia Julius Raab Str. 569, 3034 Maria Anzbach ad 3) Zu den Rechnungsprüfern wurden bestellt: Karin Riegler 4400 Steyr, Wolfernstr. 41 Christine Rieger 4400 Steyr, Glinsnerweg 2 Der Verein ist bei der Bundespolizeidirektion Steyr gemeldet und es liegt kein Untersagungsbescheid vor (d.h. der Verein ist genehmigt). 3

Die Vereinsorgane wurden der Vereinsbehörde schriftlich gemeldet. Der Tod des bisherigen Obmanns wurde der Behörde mitgeteilt. Neben den vorgesehenen Organen (laut Vereinsstatuten) wurde ein Beirat eingerichtet, der nur beratende Funktion hat. Das interne Kontrollsystem wird wie folgt gehandhabt: Der Pfarrkirchenrat und die Vereinskassenprüfer prüfen laufend die Tätigkeiten des Vereines. Alle Organe und Mitarbeiter des Vereines sind ehrenamtlich tätig. Das heißt, dass es keinerlei Lohnkosten, Aufwandsentschädigungen und der gleichen für die geleistete Arbeit gibt. Reisen nach Indien, um die Projekte zu kontrollieren und zu besichtigen, werden von den Reisenden aus deren privatem Vermögen bezahlt. Im Jahr 2011 reisten Organe des Vereins auf eigene Kosten nach Indien. Der Verein vollzieht rein den oben genannten mildtätigen Zweck und hat keinerlei Verknüpfungen zu einer gewerblichen Tätigkeit. III. Ablauf der Spendensammlung Der Verein verzichtet grundsätzlich auf jegliche Werbung. Daher gibt es auch keine Planung diesbezüglich. Der Verein finanziert sich durch Aussendungen von persönlich adressierten Briefen inkl. Zahlschein und durch Übernahme von Patenschaften der Mitglieder. Es werden keine persönlichen Daten isd Datenschutzes an fremde Dritte weitergegeben. Sehr selten erhält der Verein Mittel aus letztwilligen Verfügungen. Wichtige Finanzierungsquelle sind Subventionen des Landes OÖ und der Stadt Steyr. 4

Unterstützer des Vereines gehen keinerlei Verpflichtungen ein, d.h. es besteht kein Zwang zu einer Spende. Ist ein Spender aus irgendwelchen Gründen nicht mehr bereit zu spenden, hat das keinerlei Konsequenzen für ihn. In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Schwesterverein mit den gleichen Zielen. IV. Projektfinanzierung Der Verein finanziert jährlich die Projekte der Mission Agnel Ashram. Das sind die Projekte Greater Noida, New Delhi Kinderdorf Verna, Goa Diese Projektfinanzierung und die Abrechnung wird jedes Jahr beim Land OÖ und dem Magistrat Steyr eingereicht und überprüft. Um die Ordnungsmäßigkeit in Indien zu gewährleisten, wird in Indien ein jährlicher Finanzierungsbericht inkl. aller Originalrechnungen verfasst und an den Verein weitergeleitet. Neben dem Verein zur Förderung der Kinderdörfer und Bildungsstätten von Agnel Ashram Indien unterstützt auch das Land Oberösterreich diese Projekte. Das Magistrat Steyr hat die Patenschaft für 10 Kinderdorf-Kinder in Goa übernommen. 5

V. Darstellung der Spendeneinnahmen- und verwendung 2010 Kumulierte Einnahmen Ausgaben Rechnung 6

7

VI. Besondere Überprüfungen Folgende Überweisungen wurden einer besonderen Überprüfung unterzogen: a) Überweisung nach Indien b) Bankspesen c) Kosten für die Aussendungen Diese Aufwendungen stehen nicht im Widerspruch zur Satzung. 8

VII Ergänzung zum Rechenschaftsbericht des Jahres 2010 Bekanntgabe gem. Punkt 32 des Kriterienkataloges: a) Verantwortliche Person für die Verwendung der Spenden: Ottilie Bruckbauer, geb.21.7.1946, 4400 Steyr, Steinerstr. 15 b) Verantwortliche Personen für Spendenwerbung und Datenschutz: Ottilie Bruckbauer, geb.21.7.1946, 4400 Steyr, Steinerstr. 15 Margarete Zöhrer (Kassierin und Sekretärin) geb. 28.04.1939, 4400 Steyr, Haratzmüllerstraße 17 9