Dienstanweisung. Durchführung von Lehrgängen für betriebliche Ersthelfer im Rahmen der BG Ermächtigung des DLRG LV Württemberg e.v.



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Transkript:

Dienstanweisung Durchführung von Lehrgängen für betriebliche Ersthelfer im Rahmen der BG Ermächtigung des DLRG LV Württemberg e.v. Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft

Vorbemerkung Die in dieser Dienstanweisung zusammengestellten Vorgaben sind für die Durchführung von betrieblichen Ersthelferlehrgängen (Erste Hilfe Lehrgang und Erste Hilfe Training) Pflichtvorgaben für den durchführenden Ausbilder Erste Hilfe (Lehrkraft Erste Hilfe i.s. der BGG 948) innerhalb des DLRG LV Württemberg e.v.. Diese basieren auf der BGG 948, BGV A1, sowie dem zwischen der BG Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (BG-QSEH) und dem DLRG LV Württemberg e.v. geschlossenen Vertrag sowie dem Ermächtigungsverfahren. Sollte es zur Nichteinhaltung der Vorgaben kommen, so droht dem Landesverband der Entzug der BG Ermächtigung und eine Konventionalstrafe. Sollten uns Unregelmäßigkeiten in der Durchführung von Lehrgängen bekannt werden, so werden wir entsprechende Maßnahmen einleiten. Wir weisen darauf hin, dass die Kommunikation mit der BG-QSEH ausschließlich durch das Ressort Medizin des LV Württemberg erfolgt. Von direkten Anfragen bei der BG bitten wir unbedingt Abstand zu nehmen um die BG Ermächtigung nicht zu gefährden. Für Fragen stehen wir den ermächtigten Ausbildern jederzeit via Post oder E-Mail (rl.ehsan@wuerttemberg.dlrg.de) zur Verfügung. Der Landesverband informiert die EH Ausbilder nach Notwendigkeit per E-Mail Verteiler. Ausbilder ohne E-Mail-Adresse erhalten die Informationen per Post. Gez. Dr. Harry Magunia Stellv. LV-Arzt Verantwortlicher Arzt des Ermächtigungsverfahrens Gez. Dr. Eberhard Jörg LV-Arzt Gez. Jörg Gaiser Stellv. LV-Arzt Freigabe der Dienstanweisung durch das LV Präsidium am 17.02.09 und durch die LV Vorstandschaft am 25.05.09 erfolgt. Seite 2

Lehrgangsangebot für betriebliche Ersthelfer Erste Hilfe Lehrgang (8 Doppelstunden, EHL) Erste Hilfe Training (4 Doppelstunden, EHT) Eingangsvoraussetzung: EHL oder EHT nicht älter als 2 Jahre Die Lehrgänge sind als Gesamtlehrgang durchzuführen, eine Einzelstückelung in einzelne Unterrichtseinheiten (UEs) z.b. am Abend ist nicht möglich. Anmeldung von Lehrgängen beim Landesverband Vier (4) Wochen vor Lehrgangsbeginn ist der Lehrgang beim DLRG Landesverband über das anhängende Formular anzumelden: DLRG LV Württemberg e.v. Geschäftsstelle Mühlhäuserstr. 305 70378 Stuttgart Der Landesverband registriert dann den Lehrgang bei der BG-QSEH. Der anmeldende EH-Ausbilder erhält eine Rückmeldung der erfolgten Registrierung. Eine Durchführung des Lehrganges und der Abrechnung mit den Unfallversicherungsträgern ist dann erst möglich. Seite 3

Lehrgangsdurchführung Für die Lehrgänge müssen geeignete Räume, Einrichtungen und Unterrichtsmittel vorhanden sein. Es muss mindestens ein Raum (mindestens 50m² Grundfläche) zur Verfügung stehen, in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in der Ersten Hilfe unterwiesen werden können. Es müssen die notwendigen Unterrichtsmittel, insbesondere Demonstrations- und Übungsmaterialien sowie geeignete Medien, wie Tageslichtprojektor und Lehrfolien, vollzählig und funktionstüchtig zur Verfügung stehen. Der Unterricht hat sich nach der Ausbildungsvorschrift Erste Hilfe (AV1) sowie dem zugehörigen Foliensatz zur AV1 zu richten. Diese ist für den Ausbilder (Lehrkraft) Erste Hilfe hinsichtlich Inhalt, Durchführung der praktischen Demonstrationen und Übungen sowie Mindestzeitmaß verbindlich. Die Lehraussagen der AV1 werden durch aktualisierte Lehraussagen des DLRG LV Württemberg e.v. ergänzt. Diese sind in der EH Ausbildung verbindlich. Die AV1 kann bei der DLRG Materialstelle (Bestellnummer siehe Anlage) bezogen werden. Unterlagen anderer Organisationen dürfen nicht verwendet werden. Das Demonstrations- und Übungsmaterial, insbesondere die Geräte zum Üben der Atemspende und der Herzdruckmassage, unterliegen besonderen Anforderungen der Hygiene und müssen nachweislich desinfiziert werden (Hygieneplan siehe Anlage). Es müssen mindestens folgende Demonstrations- und Übungsmaterialien vorhanden sein: - Verbandkasten nach DIN 13157 - Decke - Übungsgeräte zur Herz-Lungen-Wiederbelebung (2 je Lehrgang) - Auswechselbare Gesichtsmasken (1 je Teilnehmer) - Schutzhelm für Motorradfahrer - Rettungsdecke - Schere nach DIN 58279-B 190 - Verbandtuch nach DIN 13152-A - Dreiecktuch (1 je Teilnehmer) - Verbandpäckchen nach DIN 13151 M (1 je Teilnehmer) - Wundauflage-Kompresse (1 je Teilnehmer) - Wundschnellverband nach DIN 13019 (1 je Teilnehmer) - Einmalhandschuhe nach DIN EN 455-1/455-2 (1 Paar je Teilnehmer) - Fixierbinde nach DIN 61634 FB 6 (1 je Teilnehmer) An einem Lehrgang sollen in der Regel mindestens 10 und nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers, 20 Personen nicht übersteigen. Seite 4

Der Ausbildungslehrgang (EHL) umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten, die Fortbildung (EHT) mindestens 8 Unterrichtseinheiten, wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten dauert. Pro Tag sollen höchstens 8 Unterrichtseinheiten durchgeführt werden. Spätestens nach je zwei Unterrichtseinheiten ist eine Pause von mindestens 15 Minuten einzuhalten. Die Lehrpläne sind der DLRG Ausbildungsvorschrift Erste Hilfe (AV1) zu entnehmen. Seite 5

Dokumentation, Bescheinigung, Teilnehmerbroschüre Alle Teilnehmer werden auf der BG Teilnehmerliste sowie zusätzlich auf dem Dokumentationsblatt geführt (siehe Anlage) Jeder Teilnehmer erhält bei vollständiger (100%iger) Anwesenheit eine Bescheinigung über die Absolvierung des Lehrgangs (Muster siehe Anlage) Jeder Teilnehmer eines EHL oder EHT erhält eine DLRG Teilnehmerbroschüre Der durchführende EH Ausbilder ist für die Führung der Teilnehmerlisten und die Erstellung der Bescheinigungen verantwortlich. Die Teilnehmerbroschüren können bei der DLRG Materialstelle bezogen werden (Bestellnummern siehe Anlage). Sicherheit, Schäden Die Lehrgänge sind mit der gebotenen Sicherheit durchzuführen. Insbesondere sind die einschlägigen Vorgaben zur Durchführung von Praxisübungen zu berücksichtigen (siehe Anlage). Schäden an Personen oder Sachen sind umgehend an den Landesverband zu melden. Eine Haftpflichtversicherung besteht. Nach Durchführung des Lehrganges Die Original-Teilnehmerliste als auch das Original-Dokumentationsblatt ist innerhalb einer (1) Kalenderwoche an den DLRG Landesverband zu übersenden. Wir empfehlen, dass der durchführende Ausbilder jeweils eine Kopie der Teilnehmerliste für seine Unterlagen und die der abrechnenden Gliederung erstellt. Nach Prüfung der bei uns eingegangenen Unterlagen wird die Abrechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger vorgenommen. Nach Erhalt der Teilnehmerentgelte werden diese zu 100% an die ausbildende Gliederung weiterüberwiesen. Sollten die Teilnehmerentgelte für einzelne Teilnehmer von Seiten der Unfallversicherungsträger nicht erstattet werden, so erfolgt in keinem Fall eine Erstattung durch den Landesverband. Eine Auszahlung an den durchführenden Ausbilder EH ist nicht vorgesehen. Im Jahr 2009 werden folgende Teilnehmerentgelte von der BG erstattet: 30,21 für Erste Hilfe-Ausbildungen 20,14 für Erste Hilfe-Fortbildungen Seite 6

Unfallversicherungsträger die durch Ermächtigungsverfahren BG- Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (BG-QSEH) abgedeckt sind Die nachfolgend aufgeführten Unfallversicherungsträger haben gemäß 88 ff SGB X die BG der keramischen und Glas-Industrie mit der Durchführung des Ermächtigungsverfahrens gemäß 26 Abs. 2 BGV A1 bzw. mit der Beurteilung der Eignung gemäß 27 Abs. 3 BGV A1 beauftragt. Erste Hilfe-Aus- und Fortbildungen für Versicherte nach 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII (Schülerbereich) sind nicht Bestandteil der Vereinbarung mit der BG-QSEH. Mit diesen Unfallversicherungsträgern ist bei vorhandener Ermächtigung eine Abrechnung der geschulten Personen möglich. Bei anderen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) muss dies vorher mit der entsprechenden BG geklärt werden. Alle gewerbliche Berufsgenossenschaften (Stand: 29.06.2005) Bergbau-BG (BBG) Steinbruchs-BG (StBG) BG der keramischen und Glas-Industrie BG der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft (BGFW) Hütten- und Walzwerks-BG (HWBG) Maschinenbau- und Metall-BG (MMBG) BG Metall Nord Süd BG Elektro Textil Feinmechanik (BGETF) BG der chemischen Industrie (BG Chemie) Holz-BG (HBG) Papiermacher-BG (PMBG) BG Druck und Papierverarbeitung Lederindustrie-BG (LIBG) BG Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) Fleischerei-BG (FBG) Zucker-BG (ZBG) BG der Bauwirtschaft BG Handel und Warendistribution (BGHW) Seite 7

BG der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe und besonderen Unternehmen (VBG) BG der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (BG BAHNEN) BG für Fahrzeughaltungen (BGF) See-BG BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Alle landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften (Stand: 22.11.2004) Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Schleswig-Holstein und Hamburg Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Nordrhein-Westfalen Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern (FOB) Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niederbayern-Oberpfalz und Schwaben Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Baden-Württemberg Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland Gartenbau-Berufsgenossenschaft Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Stand: 18.11.2008) Bayerischer GUVV Bayerische Landesunfallkasse Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen GUVV Hannover Landesunfallkasse Niedersachsen GUVV Oldenburg Unfallkasse Post und Telekom Seite 8

Eisenbahn-Unfallkasse Unfallkasse Rheinland-Pfalz Unfallkasse Saarland Unfallkasse Baden-Württemberg Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Unfallkasse Brandenburg Braunschweigischer GUVV Unfallkasse des Bundes Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Unfallkasse Hessen Unfallkasse München Unfallkasse Thüringen Seite 9

An DLRG LV Württemberg e.v. Fax: 0711 95 39 50-95 Mühlhäuserstr: 305 70378 Stuttgart Anmeldung einer BG Ersthelfer Aus- oder Fortbildung Anmeldender EH Ausbilder (Name, Vorname) DLRG Gliederung Art des Lehrganges (EH Ausbildung bzw. Fortbildung) Beginn (Datum) Ende (Datum) Zeitlicher Verlauf (Beginn, Ende, Pause Uhrzeiten) Lehrgangsort (bei z.b. Firma) Straße PLZ, Ort Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der oben gemachten Angaben. Den Lehrgang führe ich gem. der Dienstanweisung Durchführung von Lehrgängen für betriebliche Ersthelfer im Rahmen der BG Ermächtigung des DLRG LV Württemberg e.v. durch. Ort, Datum Unterschrift Seite 10

Anlage 1 Materialempfehlung für Erste Hilfe-Ausbilder Bezug über DLRG Materialstelle Bad Nenndorf Best.-Nr. 14708041 Ausbildungsvorschrift AV1 Erste Hilfe (Bestellung nur nach Genehmigung durch LV möglich) 14708042 Foliensatz zur AV1 (Bestellung nur nach Genehmigung durch LV möglich) 14 308 043 Erste Hilfe-Teilnehmerbroschüre 26 609 706 Übungsset für die Erste Hilfe-Ausbildung 26 609 707 Demonstrationsset für Ausbilder 14 612 015 Perform Desinfektionsmittel (10 Beutel) Schutzmatten z.b. von der Fa. Benz Sportgeräte; http://www.benz-sport.de/ Judomatten EH Übungssets z.b. auch über die Fa. Soehngen beziehbar, Katalog bei der DLRG Materialstelle anfordern und über diese bestellen, hierdurch Rabatt Seite 11

Anlage 2 Formular für die Anmeldung und Bestätigung der Teilnehmer an der Aus- bzw. Fortbildung für betriebliche Ersthelfer (Teilnehmerliste und Bescheinigung) Anmerkung: in elektronischer Form durch ermächtigte EH Ausbilder beim Ressort Medizin abrufbar Seite 12

Anlage 3 Dokumentationsblatt gem. BGG 948/2.4.6 Anmerkung: in elektronischer Form durch ermächtigte EH Ausbilder beim Ressort Medizin abrufbar Seite 13

Anlage 4 Hygieneplan Dokumentationsblatt Maskendesinfektion Seite 14

Hygiene Seite 1 Thema Lehrinhalt Hygiene Aufbereitung und Desinfektion von HLW- Übungsmasken Das Benutzerhandbuch der Übungspuppen-Hersteller muss beim Umgang mit Übungsmasken und Luftwegen beachtet werden. Übungsmasken werden wie folgt hygienisch aufbereitet: 1. Schutzhandschuhe tragen!!! 2. Bei Ambu Masken: Plastikgebiss herausnehmen Bei Laerdal-Masken: Adapter innen herausnehmen 3. Reinigung gröberer Verunreinigungen mit Mullstoff oder Papierhandtüchern ggf. Vorreinigung mit Schwamm od. Bürste 4. Vorbereitung der Desinfektionslösung: z.b. 2 Btl. Perform-Pulver (40g) auf 8 Liter (handwarmes) Wasser: 1%ige Lösung Kurz umrühren um Pulver komplett zu lösen. 5. Masken und Plastikteile für 30 Minuten einlegen 6. Nach 30 Minuten: Lösung verwerfen und Masken und Adapter / Gebiss mit reichlich klarem Wasser nachspülen 7. Auf sauberem Tuch trocknen lassen. 8. Masken/Adapter/Gebiss einlagern. Zusammenbau erfolgt durch den jeweiligen Teilnehmer. 9. Ein Desinfektionsnachweis mit folgendem Inhalt ist zu führen: Bezeichnung des desinfizierten Gutes, Datum der durchgeführten Desinfektion, Angabe Mittel/Konzentration der Desinfektionslösung, Art der Desinfektion, Durchführender Anmerkung: Das verwendete Desinfektionsmittel muss für PVC geeignet und formaldehydfrei sein. Quellen: - Anhang DLRG AV1 - Untersuchungsergebnis Institut Fresenius (vom 7.8.87), www.ambu.de - Herstellerangaben Schülke&Mayr Perform Desinfektionsmittel - GGHO LSM-EH-EHT 2003, Beschluss vom 29.11.2003 DLRG LV Württemberg e.v. Stand: Sep.2004

LV Württemberg e.v. Referat Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Dokumentation Desinfektion Übungsmasken / med. Material mit Perform Desinfektionsmittel Datum Art der Masken / med. Material Anzahl Konzentration Ausführender / Unterschrift Seite 1

Anlage 5 Rundschreiben RS085/00 Rettungs- / Befreiungs- und Tragegriffe Siehe Datei RS00-085.PDF Seite 15

Anlage 6 BGV A1: UVV Grundsätze der Prävention Download unter: http://www.bg-qseh.de/bibliothek/bgv_a1.pdf BGG 948: Ermächtigung von Stellen in der Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe Download unter: http://www.bg-qseh.de/bibliothek/bgg-948.pdf BGI 503: Anleitung zur Ersten Hilfe Download unter: http://www.bg-qseh.de/bibliothek/bgi%20503_2006.pdf BGI 509: Erste Hilfe im Betrieb Download unter: http://www.bg-qseh.de/bibliothek/bgi509.pdf Seite 16