Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit in der Stadtverwaltung Gütersloh in der Fassung vom 01.10.2008 0 Präambel Die Stadtverwaltung Gütersloh im folgenden Stadtverwaltung genannt bietet ihren Mitarbeiterinnen* unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Formen der alternierenden Telearbeit an. Die Telearbeit soll insbesondere die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den sinnvollen Umgang mit Ressourcen fördern. 1 Allgemeines 1.1 Die Einrichtung von Telearbeitsplätzen sowie die Teilnahme an der Telearbeit basieren auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. 1.2 Das Beschäftigungs- bzw. das Dienstverhältnis der Mitarbeiterinnen, die an der Telearbeit teilnehmen, bleibt unberührt. Wegen der Teilnahme an der Telearbeit dürfen den Mitarbeiterinnen weder berufliche noch persönliche Nachteile entstehen. 1.3 Für die Teilnahme an der Telearbeit ist mit den Mitarbeiterinnen eine schriftliche Vereinbarung zu treffen (bei Beschäftigten: Nebenabrede zum Arbeitsvertrag), in der weitergehende Einzelheiten geregelt sind. Diese Vereinbarung bezieht sich auf die in der Dienstvereinbarung festgelegten Regelungen zur Telearbeit. 1.4 Die Beteiligungsrechte des Personalrates sowie der Gleichstellungsbeauftragten bleiben unberührt. 1.5 Über die Einrichtung von Telearbeitsplätzen entscheidet der Fachbereich Organisation und Personal auf Antrag der Mitarbeiterin, soweit der Antrag von der Fachbereichsleitung unterstützt wird. 1.6 Die Kosten der Telearbeitsplätze trägt grundsätzlich der zuständige Fachbereich der Mitarbeiterin. 1.7 Telearbeit wird grundsätzlich alternierend erbracht, also im Wechsel zwischen Tätigkeit am Büroarbeitsplatz und am Telearbeitsplatz. 1
2 Teilnahmevoraussetzungen 2.1 Die Teilnahme an Telearbeit ist freiwillig. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. 2.2 Die Einrichtung von Telearbeitsplätzen soll nicht den vorhandenen Aufgabenzuschnitt von Arbeitsplätzen verändern. 2.3 Telearbeit setzt die Eignung der Tätigkeit voraus. Hierunter fallen Tätigkeiten die weitgehend unter Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik erledigt werden, die eigenständig durchführbar sind, die nur einen eingeschränkten täglichen Abstimmungsbedarf erfordern, deren Erledigung außerhalb der Diensträume nicht zur Beeinträchtigung des Dienstbetriebes führt. 2.4 Telearbeit stellt besondere Anforderungen an die eigenverantwortliche Aufgabenerledigung. Den an der Telearbeit teilnehmenden Mitarbeiterinnen sind vor Aufnahme der Telearbeit die erforderlichen Kenntnisse für die neue Arbeitsform zu vermitteln. Vor Beginn der Telearbeit ist zwischen Telearbeiterin und Fachbereichsleitung eine Vereinbarung gemäß Anlage 1 zu treffen. 2.5 Die an der Telearbeit teilnehmenden Mitarbeiterinnen müssen über die räumlichen Voraussetzungen für Telearbeit verfügen. Die häusliche Arbeitsstätte muß so beschaffen sein, daß der entsprechende Raum in der Wohnung der Mitarbeiterin für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen sowie für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen (Arbeitsschutz/Ergonomie) geeignet ist. 2.6 Den Arbeitsschutzbestimmungen insbesondere denen der Bildschirmarbeitsplatzverordnung ist Rechnung zu tragen. Der Sicherheitsingenieur der Dienststelle berät die Telearbeiterinnen bei der Einrichtung der Telearbeitsplätze. 3 Varianten der Telearbeit und ihre Voraussetzungen Die Stadtverwaltung Gütersloh ermöglicht Mitarbeiterinnen unter bestimmten Bedingungen Telearbeit. Dabei werden verschiedene Varianten unterschieden, für die unterschiedliche Voraussetzungen gelten: 3.1 Telearbeit mit Netzwerkanbindung (d.h. Teilnehmerin ist während der Arbeit in das städtische IT-System eingebunden) 2
Voraussetzungen: - Die Arbeitsaufgabe lässt diese Form der Arbeit zu. - Das Ergebnis der Arbeit ist messbar. - Es tritt ein spürbarer Nutzen für die Stadtverwaltung ein (z.b. konkrete Raumersparnis). - Die Kosten der Einrichtung und des Betriebes des Telearbeitsplatzes stehen in einem vertretbaren Verhältnis zum mittel- und langfristigen Nutzen. 3.2 Telearbeit ohne Netzwerkanbindung unter Bereitstellung eines städtischen PC Voraussetzungen: - Die Arbeitsaufgabe lässt diese Form der Arbeit zu. - Das Ergebnis der Arbeit ist messbar. - Es tritt ein Nutzen für die Stadtverwaltung ein, der die Kosten dieser Arbeitsform rechtfertigt. 3.3 Telearbeit ohne Netzwerkanbindung unter Nutzung eines privaten PC Voraussetzungen: - Es werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet - Die Arbeitsaufgabe lässt diese Form der Arbeit zu. - Das Ergebnis der Arbeit ist messbar. - Es tritt ein Nutzen für die Stadtverwaltung ein. 4 Beendigung der Telearbeit 4.1 Eine Beendigung der Telearbeit ist durch beide Seiten möglich. Sie bedarf der Ankündigung in schriftlicher Form. Nach Ankündigung endet die Telearbeit am Ende des auf den Eingang der Ankündigung folgenden Monats. 5 Arbeitsmittel 5.1 Für die häusliche Arbeitsstätte stellen die Telearbeiterinnen den Arbeitsraum zur Verfügung. 5.2 Für die häusliche Arbeit wird vorhandenes Mobiliar genutzt, soweit es den ergonomischen Anforderungen genügt. Bei Bedarf stellt die Dienststelle Mobiliar auf Antrag leihweise zur Verfügung. Desweiteren werden bei Bedarf Geräte zur Vernichtung von ausgedrucktem Datenmaterial zur Verfügung gestellt. 3
5.3 Technische Hilfsmittel für den häuslichen Telearbeitsplatz werden bei Bedarf von der Dienststelle leihweise zur Verfügung gestellt. 5.4 Eine private Nutzung der durch die Dienststelle zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, insbesondere auch des PC und der installierten Software, ist nicht gestattet. 5.5 Der Auf- und Abbau der gestellten Arbeitsmittel sowie eventuelle Reparaturund Wartungsarbeiten werden nach vorheriger Absprache mit den Telearbeiterinnen durch den IT-Service der Stadtverwaltung veranlaßt. 5.6 Sofern technische Probleme es erfordern, sind die Geräte durch die Telearbeiterinnen zum Zwecke der Reparatur oder Wartung in die Stadtverwaltung zu bringen. 5.7 Die Dienststelle verpflichtet sich, auftretende technische Störungen so schnell wie möglich zu beheben. Die Telearbeiterinnen verpflichten sich, an der Beseitigung der technischen Störungen unter Anleitung des IT-Service so weit wie möglich aktiv mitzuwirken. Es kann der Hotline-Dienst, (Tel. 05241/822384) des IT-Service genutzt werden, um Ausfallzeiten durch Störungen möglichst gering zu halten. 5.8 Bei Beendigung der Telearbeit sind die gestellten Arbeitsmittel innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben. 6 Arbeitsplatz in der Dienststelle 6.1 Den an der Telearbeit beteiligten Mitarbeiterinnen sind auch während der Dauer ihrer Telearbeit Büroarbeitsplätze in ihrem Fachbereich zur Verfügung zu stellen. 6.2 Der zuständige Fachbereich stellt sicher, dass die notwendige Kommunikation zwischen Telearbeiterin und Fachbereich aufrechterhalten bleibt. Die Telearbeiterinnen werden über dienstliche Vorgänge informiert und erhalten auch andere wichtige Informationen rechtzeitig mitgeteilt. 6.3 Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Fachbereiche, die Arbeitsabläufe der Telearbeit effektiv und effizient zu gestalten. Geeignete Vertretungsregelungen sind zu treffen. 7 Arbeitszeit 7.1 Für die Telearbeiterinnen gelten die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit sowie die Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit in der Stadtverwaltung Gütersloh. 4
7.2 Die Telearbeiterinnen dokumentieren den Umfang der außerhalb der Dienststelle erbrachten Arbeitszeit durch Selbstaufschreibung. Die Aufzeichnungen werden der Vorgesetzten übergeben und sind vom Fachbereich in die Zeiterfassung zu übernehmen. 7.3 Die Nutzung von technischen Einrichtungen zur Feststellung der außerhalb der Dienststelle geleisteten Arbeitszeit ist nicht zulässig. 7.4 Die Verteilung der Arbeitszeit auf den Arbeitsplatz in der Dienststelle und den häuslichen Arbeitsplatz erfolgt einvernehmlich zwischen dem zuständigen Fachbereich und den Telearbeiterinnen und wird in die schriftliche Vereinbarung gemäß Anlage 1 dieser Dienstvereinbarung aufgenommen. 8 Technische Ausstattung, Datensicherheit 8.1 Die technische Ausstattung der städtischen PC am häuslichen Arbeitsplatz entspricht dem jeweils gültigen Standard in der Stadtverwaltung. 8.2 Um dem Sicherheitskonzept der INFOKOM Gütersloh zu entsprechen, werden verschiedene Sicherheitsmechanismen eingeführt, die das Netzwerk der Stadtverwaltung und der Städte und Gemeinden (Intranet) vor unberechtigten Zugriffen von außen schützen. 9 Datenschutz 9.1 Datenschutz und Informationssicherheit am häuslichen Arbeitsplatz werden, soweit sie vom Verhalten der Telearbeiterin abhängig sind, durch eine schriftliche Verpflichtungserklärung der Telearbeiterinnen gewährleistet. In dieser Erklärung haben sich die Telearbeiterinnen zu verpflichten, dafür Sorge zu tragen, daß Daten, Dokumente und andere Materialien Dritten (insbesondere auch Familienangehörigen und Besuchern) zu keiner Zeit zugänglich sind. Der Datenschutzbeauftragte in der Stadtverwaltung ist hierbei zu beteiligen. Die genutzten Kennwörter der Domäne - STADTGT.DOM - sind in regelmäßigen Abständen zu ändern. 10 Versicherungsschutz 10.1 Für Arbeitsunfälle, die sich während der Telearbeit in der Wohnung der Telearbeiterinnen ereignen, sowie bei Unfällen auf dem Weg vom häuslichen Arbeitsplatz zur Dienststelle besteht der gesetzliche Unfallschutz. Dieser Schutz gilt auch beim Transport von Arbeitsgerät zwischen dem Telearbeitsplatz und der Dienststelle. Die Haftung der Telearbeiterinnen und der mit ihnen im Haushalt zusammenlebenden Personen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe 5
Fahrlässigkeit. 11 Schlussbestimmungen 11.1 Die Dienstvereinbarung tritt am 01.11.2008 in Kraft. Sie kann mit sechsmonatiger Frist zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich. 11.2 Mit Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung tritt die Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit in der Stadtverwaltung Gütersloh vom 30.01.2002 außer Kraft. 11.3 Die Parteien verpflichten sich, die Dienstvereinbarung auch ohne Kündigung im einzelnen oder insgesamt neu zu fassen, wenn gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen oder Erfahrungen aus der Praxis dies erfordern. Gütersloh, 30 September 2008 Für die Stadt Gütersloh Für den Personalrat Maria Unger Bürgermeisterin Hermann Lichtsinn Vorsitzender 6