Prof. Dr. Jost H. Dustmann Wiss. Beirat für Honigfragen des Deutschen Imkerbundes e.v.



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Transkript:

Deutscher Imkerbund e.v. Villiper Hauptstraße 3 53343 Wachtberg Honigsorten-Bezeichnungen 3.4 Prof. Dr. Jost H. Dustmann Wiss. Beirat für Honigfragen des Deutschen Imkerbundes e.v. 2005 Zur botanischen Sortenbezeichnung des deutschen Honigs im Imker Honigglas des Deutschen Imkerbundes e. V. 1. Vorbemerkungen Nach 3 Abs. 3 Nr. 1 der Honigverordnung darf die Bezeichnung Honig nur dann durch die Angabe bestimmter Blüten oder Pflanzen ergänzt werden, d. h. eine botanische Sortenbezeichnung erhalten, wenn er vollständig oder überwiegend den genannten Blüten oder Pflanzen entstammt und entsprechende sensorische, physikalisch-chemische und mikroskopische Merkmale aufweist. Es müssen also zwei wichtige Kriterien erfüllt werden: 1. Der mit einer pflanzlichen Sortenbezeichnung deklarierte Honig (z. B. Heidehonig) muss vollständig oder überwiegend * ) der genannten Pflanzenart (Heide) entstammen. 2. Der Geruch und Geschmack, die chemisch-physikalischen Merkmale und das mikroskopische (pollenanalytische) Bild müssen der jeweiligen Sorte entsprechen. Sind diese Kriterien lückenlos gegeben, ist der Nachweis für die gewählte Trachtherkunft erbracht. In der Untersuchungspraxis erfolgt eine solche Sortenfeststellung vor allem über die Merkmale Geruch und Geschmack, elektrische Leitfähigkeit sowie die mikroskopisch durchzuführende Pollenanalyse. Weitere Merkmale (wie z. B. das Zuckerspektrum, Art der Aromasubstanzen, ph-wert u. a.) werden mitunter zusätzlich bestimmt. Die Merkmale müssen insgesamt ein geschlossenes, der Sorte entsprechendes Bild ergeben. Hieraus kann man leicht ersehen, dass eine richtige Sortenfeststellung in vielen Fällen nur nach vorheriger labortechnischer Analyse des Honigs möglich ist. Imker und Abfüller müssen stets bedenken, dass bei Sortenfestlegung ohne vorherige Laboranalyse die Gefahr sehr groß ist, gegen die Vorschriften der Honigverordnung zu verstoßen. Diesbezügliche Fehler sollte der deutsche Imker, der seinem Honig im Imker-Honigglas des D.I.B. bekanntlich ein *) Der Verordnungsgeber fordert daher bei solchen Angaben, dass der Honig ausschließlich oder überwiegend, d. h. zu mindestens 60 %, den genannten Blüten oder Pflanzen entstammt.

2 hohes Qualitätsniveau zuspricht, unbedingt vermeiden! Werden Bienenvölker in Gebieten aufgestellt, die eine Massentracht (z. B. aus der Robinie) erwarten lassen, so ergibt sich hieraus noch keine Garantie für die Ernte eines entsprechenden Sortenhonigs. Die Ergiebigkeit der erhofften Tracht und das Sammelverhalten der Bienen sind von vielen Faktoren abhängig und fallen sehr verschieden aus. Bevor eine botanische Sortenbezeichnung erfolgt, sollte daher sicherheitshalber eine Herkunftsbestimmung im Labor durchgeführt werden (siehe diesbezügliche Angebote einiger Bieneninstitute und Untersuchungsstellen). Viele Honigkonsumenten bevorzugen den Kauf von Sortenhonigen. Abfüller und größere Imkereibetriebe sind daher darauf angewiesen, Honige unterschiedlicher botanischer Herkunft auf dem Markt anzubieten. In der Regel sind solche Honige vorher im Labor entsprechend untersucht worden. So wünschenswert die Gewinnung solcher Sortenhonige und entsprechende Bezeichnungen im Hinblick auf Markt und Verbraucher auch sind: Die Struktur unserer Landschaften bedingt sehr häufig nur die Gewinnung von Mischtrachten, für die gemäß der Honigverordnung botanische Sortenbezeichnungen weitgehend entfallen. Nicht nur der Händler, auch der Imker ist verpflichtet, die Vorschriften der Honigverordnung strikt einzuhalten! So darf man Mischtrachten nicht mit der Nennung preislich interessanter Einzeltrachtanteile aufzubessern versuchen (Ausnahmen siehe unten). Bei vorschriftsmäßiger Gewinnung und Behandlung von Honigen aus Mischtrachten sachgerechte Völkerbehandlung vorausgesetzt kann in den meisten Fällen auf eine labormäßige botanische Herkunftsbestimmung (vor dem Zeitpunkt der Vermarktung) verzichtet werden. Falls man nicht gänzlich auf eine Zusatzbezeichnung auf dem Gewährverschluss verzichten will, bietet sich für solche Honige ein allgemeiner Begriff wie Sommertracht oder Blütenhonig an. Doppelbezeichnungen, z. B. Linden-Akazien-Honig, entsprechen nicht dem Sinn der Honigverordnung; dennoch sind sie seit vielen Jahren handelsüblich und weit verbreitet (vgl. B. Talpay, 1985. Es gibt jedoch keine Rechtsvorschriften über die Höhe des jeweiligen Einzeltrachtanteils. Dementsprechend hat der Deutsche Imkerbund botanische Doppelbezeichnungen für Honig im Einheitsglas generell nicht zugelassen, mit einer einzigen Ausnahme: Tanne/Fichte (hier liegt ein eng assoziiertes Trachtvorkommen vor, genaue quantitative Abgrenzungen der Einzeltrachten sind sehr schwierig). Zusätzlich hat der Deutsche Imkerbund angesichts der derzeitigen Verbrauchererwartungen und der Situation auf dem Honigmarkt am 23. April 1988 folgende Regelung beschlossen: Zur Erleichterung des Honigabsatzes und um den Wünschen der Verbraucher nach einer Sortenvielfalt entgegenzukommen, wird folgende Sortendeklaration zugelassen: Allgemeine Bezeichnungen in Verbindung mit einer nachgestellten botanischen Sortentracht sind in der Bezeichnung möglich, wenn der Anteil der genannten Sorte mindestens 30 % beträgt. Beispiel: Sommertracht mit Linde. Wald- und Blütenhonig Aus Gründen der Vermarktung und der natürlichen Trachtzusammensetzung hat der D.I.B. ab 4.11.1991 auch die Doppelbezeichnung Wald- und Blütenhonig eingeführt.

3 Die Bezeichnung ist zulässig, wenn der Honig folgende Voraussetzungen erfüllt: 1. In dem Honig muss ein erheblicher Anteil an Honigtau enthalten sein (mindestens 1 / 3 der Gesamttracht). 2. Die sensorischen, chemisch-physikalischen und mikroskopischen Merkmale des Honigs müssen den Trachtanteilen entsprechen. Abkürzungen, Änderungen der oben genannten Doppelbezeichnung sind nicht zulässig. Die Frage, ob der Anteil der zu nennenden Sorten (z. B. Heide, Linde, Löwenzahn) mindestens 30 % der Gesamttracht ausmacht, ist nur aufgrund einer Laboranalyse zu beantworten. Eine Voruntersuchung ist daher unerlässlich. Regionale, territoriale oder topographische Zusatzbezeichnung, z. B. Bayerischer Fichtenhonig, Schwarzwald-Tannenhonig sind klar festgelegt, rechtlich einwandfreie Begriffe. Sie sind zulässig, vorausgesetzt der Honig entstammt ausschließlich den genannten Regionen ( 3 Abs. 3 Nr. 2 der Honigverordnung). 2. Nachfolgend sind die wichtigsten, derzeit in Deutschland auftretenden Sortenhonige charakterisiert: Wie oben bereits dargelegt müssen bei einem Sortenhonig die sensorischen, chemischphysikalischen und mikroskopischen Merkmale übereinstimmen. Bei der mikroskopischen Analyse spielen die vorhandenen Pollen eine wesentliche Rolle. Daher wird diese Analyse auch als Pollenanalyse bezeichnet. Die zugehörige Methode ist in der Methodik der Melissopalynologie (Louveaux et al. 1978, Internation. Kommission für Bienenbotanik) beschrieben. Sie wurde in den Folgejahren weiterentwickelt und als DIN-Norm standardisiert (vgl. auch diesbezügl. Publikationen der Internation. Honigkommission). Bei der Pollenanalyse sind die relative und die absolute Pollenhäufigkeit zu unterscheiden. Da je nach Blütenaufbau und Nektarverfügbarkeit bei den verschiedenen Pflanzen sehr große Unterschiede im Pollengehalt auftreten, dürfen die ermittelten relativen Häufigkeiten (%) der Pollenarten nicht mit dem Trachtanteil des jeweiligen Pflanzennektars im Honig gleichgesetzt werden. Beispiele für unterschiedliche Pollenrepräsentanz: Edelkastanie (= überrepräsentiert) Linde und Robinie (= unterrepräsentiert). Der Pollen-Einstäubungsgrad bei sortenreinen Honigen schwankt von ca 100 bis über 1 Million Pollen pro g Honig (absoluter Pollengehalt). Um die relative Pollenhäufigkeit in % zu ermitteln, müssen mindestens 500 Pollen ausgezählt werden. Rapshonig (Blütenhonig aus Brassica napus ssp.) kristallisiert aufgrund seines hohen Glucosegehaltes besonders rasch, gleichmäßig und fein aus. Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten die helle, fast weiße Farbe, ein schwach ausgeprägtes, dezentes Aroma sowie eine feinsteife bis zuweilen feste Konsistenz. Nahezu sortenreine Rapshonige sind im mikroskopischen Bild gekennzeichnet durch eine klare Dominanz von Rapspollen (bis zu 95 %), begleitet von nur wenigen Einzelpollen wie z. B. von Obstgewächsen, Weide, Löwenzahn u.a. Rapshonige weisen eine niedrige elektrische Leitfähigkeit auf (bei 0,2 ms/cm).

4 Kleehonig (Blütenhonig aus Trifolium spec. und Melilotus spec.) kristallisiert schnell, fein und homogen aus. Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten die hellbeige bis weiße Farbe, ein mild-süßes Aroma mit einem delikaten Nachgeschmack sowie eine weiche Konsistenz. Nahezu sortenreine Kleehonige sind im mikroskopischen Bild gekennzeichnet durch eine klare Dominanz der Klee-Pollen (bis zu 80 %), begleitet von wenigen Einzelpollen wie z. B. von verschiedenen Kreuzblütlern, Linde und Kornblume. Kleehonige weisen eine niedrige elektrische Leitfähigkeit auf (bei 0,2 ms/cm). Obstblütenhonig (Blütenhonig aus Malus spec. und Prunus spec.) ist aufgrund des erhöhten Wassergehaltes anfangs dünnflüssig, wird jedoch je nach Beitracht früher oder später fest. Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten die zartgelbe Farbe sowie ein dezentes Aroma. Nahezu sortenreine Obstblütenhonige mit einem Obstpollen-Anteil von > 60 % werden nur in großen Obstanbauflächen geerntet. Ansonsten treten Beitrachten aus Raps, Weide und Löwenzahn deutlich hervor. Die elektrische Leitfähigkeit zeigt mit ca. 0,2 ms/cm einen niedrigen Wert. Löwenzahnhonig (Blütenhonig aus Taraxacum officinale) kristallisiert aufgrund seines hohen Glucosegehaltes schnell aus. Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten die intensiv goldgelbe Farbe, ein kräftiges Aroma sowie eine u. U. sehr harte Konsistenz. Das teilweise recht scharfe, penetrante Aroma nahezu sortenreiner Löwenzahnhonige wird gemildert durch Begleittrachten von z. B. Weide, Obstgewächsen und Raps. In der mikroskopischen Analyse gelten Löwenzahnpollen als überwiegend unterrepräsentiert (deutlich unter 45 %). Lindenhonig (Blüten-/Honigtau-Honig aus Tilia spec.) weist im kristallisierten Zustand eine grauweiße, zartgelbliche bis zartgrüne Farbe auf, bei größerem Honigtau-Anteil auch wesentlich dunkler in der Farbe. Sortentypisch im sensorischen Bereich ist weiterhin das auffallend ausgeprägte, an ätherische Öle erinnernde Aroma, das durch Beitrachten aus Klee, Roßkastanie, Ahorn und Kreuzblütlern gemildert werden kann. In der mikroskopischen Analyse gelten Lindenpollen als unterrepräsentiert (nahezu sortenreine deutsche Lindenhonige sind gekennzeichnet durch einen niedrigen absoluten Pollengehalt mit einem Lindenpollen-Anteil von 10-30 %). Der Grund hierfür ist nicht im z. T. begleitenden Honigtau-Anteil, sondern in der Morphologie der Blüte zu suchen. Akazienhonig (Blütenhonig aus Robinia pseudoacacia) kristallisiert aufgrund seines hohen Fructose- und niedrigen Glucosegehaltes extrem langsam aus. Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten die wasserklare, blaßgelbe, zuweilen leicht grün schimmernde Farbe, ein mild-süßes Aroma sowie eine manchmal jahrelang flüssige Konsistenz. In der mikroskopischen Analyse gelten Robinienpollen als unterrepräsentiert (ca. 20 %), begleitet von Pollen von z. B. Kreuzblütlern, Klee und Roßkastanie. Nahezu sortenreine, deutsche Akazienhonige sind gekennzeichnet durch einen niedrigen absoluten Pollengehalt. Sonnenblumenhonig (Blütenhonig aus Helianthus annuus) kristallisiert schnell und fein aus. Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten die dottergelbe Farbe sowie ein kräftiges charakteristisches Aroma. In der mikroskopischen Analyse ist ein stark schwankender Gehalt an Sonnenblumenpollen auffallend. In den meisten Fällen liegt eine erhebliche Unterrepräsentanz vor, begleitet von Pollen von z. B. Phacelia, Spargel und Edelkastanie. Nahezu sortenreine Sonnenblumenhonige weisen eine elektrische Leitfähigkeit von 0,3 0,4 ms/cm auf.

5 Heidehonig (Blütenhonig aus Calluna vulgaris) zeigt aufgrund seines kolloidalen Eiweißgehaltes eine gelatinöse Beschaffenheit physikalisch nachweisbar durch den Thixotropie-Test nach Louveaux. Nach zögernder Kristallisation entsteht eine je nach Beitracht feinbis grobkörnige Konsistenz. Als weitere sortentypische, sensorische Merkmale gelten die rötlich-braune bzw. dunkelgelbe Farbe und ein spezifisches, mit anderen Trachten nicht zu verwechselndes, herbes Aroma. In der mikroskopischen Analyse kann der Pollen der Besenheide sowohl über- als auch unterrepräsentiert auftreten, abhängig von den unterschiedlichen Gewinnungsweisen dieses Honigs. Nahezu sortenreine Heidehonige weisen einen hohen Wassergehalt sowie eine elektrische Leitfähigkeit um 0,7 ms/cm auf. Edelkastanienhonig (Blüten-/Honigtau-Honig aus Castanea sativa) bleibt aufgrund seines geringen Glucosegehaltes lange flüssig. Nahezu sortenreine Edelkastanienhonige zeigen als sensorische Merkmale eine braune bis rotbraune, bei gleichzeitiger Honigtautracht eine dunkelbraune Farbe sowie ein kräftiges, herbes, penetrant erscheinendes Aroma. Der fast bittere Geschmack wird gemildert durch Beitrachten von z. B. Klee, Robinie u. a. In der mikroskopischen Analyse gelten Edelkastanienpollen als stark überrepräsentiert, er kann das Pollenbild bis zu 99 % beherrschen. Der absolute Pollengehalt ist sehr hoch. Edelkastanienhonige sind gekennzeichnet durch eine hohe elektrische Leitfähigkeit und einen relativ hohen Gehalt an Ameisensäure. Tannenhonig (Honigtau-Honig von Abies alba) bleibt aufgrund seines hohen Fructose- und niedrigen Glucosegehaltes lange flüssig. Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten eine mittel- bis tiefbraune oder auch grünlich schimmernde Farbe, das würzige, harzige A- roma sowie eine zähflüssige bzw. weiche Konsistenz. Im mikroskopischen Bild zeigen Tannenhonige keine markanten Unterscheidungsmerkmale zu den sog. Waldhonigen, die elektrische Leitfähigkeit liegt jedoch deutlich höher (bis zu 1,6 ms/cm). Fichtenhonig (Honigtau-Honig von Picea excelsa) bleibt ähnlich wie Tannenhonig aufgrund seines geringen Glucosegehaltes lange flüssig. Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten die rotbraune Farbe, das malzig-würzige Aroma sowie die zähflüssige Konsistenz. Im mikroskopischen Bild zeigen Fichtenhonige keine markanten Unterscheidungsmerkmale zu den sog. Waldhonigen. Die elektrische Leitfähigkeit variiert zwischen 0,8 und 1,2 m S/cm. Zeitweilig werden in bestimmten Regionen weitere Sortenhonige geerntet, z. B.: Kornblumen, Gamander, Weidenröschen, Himbeere, Bärenklau, Rhododendron, Strandflieder, Phacelia, Weide u. a. Solche Honige treten mehr oder weniger selten auf. Eine diesbezügl. botanische Sortenbezeichnung ist gemäß den Bestimmungen des D.I.B. (II 4, Nr. 2) zulässig, sie sollte jedoch nur nach vorheriger botanischer Herkunftsbestimmung (Pollenanalyse) angewandt werden. Da sich das Bild der bisher rein landwirtschaftlich genutzten Flächen künftig noch weiter ändern könnte (Brachen, Stilllegungen, Randstreifen), ist auch eine Veränderung der Trachtsituation für die Bienen und damit der Honigernte nicht auszuschließen. Dieses würde bedeuten, dass auch die Palette der hier vorgestellten Honigbezeichnungen ggf. zu ergänzen wäre.

6 Allgemeine, nicht sortenspezifische Bezeichnungen Blütenhonig entstammt dem Nektar von Blütenpflanzen, wobei eine, mehrere oder zahlreiche Pflanzenarten beteiligt sein können. Geringfügige Trachtanteile aus Honigtau gelten als vertretbar. Farbe, Konsistenz, Geruch und Geschmack sind abhängig von der Art der beteiligten Blütentracht und variieren stark. Die elektrische Leitfähigkeit reicht von ca. 0,2 bis 0,7 ms/cm (Ausnahmen: siehe Honigverordnung Anlage 2, II Nr. 4). Sommertracht Hier gelten ähnliche Aussagen wie für Blütenhonige angegeben, jedoch mit der wichtigen Ausnahme: Honigtau-Anteile und Nektar-Anteile sind in ihrem Mengenverhältnis bei dem Begriff Sommertracht nicht festgelegt. Anmerkungen hierzu: Die Bezeichnung Blütenhonig, Sommertracht (= Sommerhonig) o. ä. allgemein gehaltenen Formulierungen stellen keine botanische Sortendeklaration dar. Die Verwendung solcher Begriffe allein hat in den seltensten Fällen zu Verstößen geführt, wohl aber die Kombination mit Sortenbezeichnungen (s. o.). Ein Verstoß gegen 3 Abs. 3, Nr. 1 der Honigverordnung wäre vor allem dann gegeben, wenn eine Verbindung des botanischen Namens einer nicht überwiegenden Einzeltracht zu dem Wort Honig hergestellt wird. So ist z. B. der Ausdruck Heidehonig mit Sommertracht unzulässig! Waldhonig (Honigtau-Honig von Nadel- und Laubbäumen) bleibt in der Regel lange flüssig. Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten die unterschiedlich braune Farbe, ein würziges, malzartiges Aroma sowie eine zähflüssige bzw. weiche Konsistenz. Nahezu sortenreine Waldhonige sind in der mikroskopischen Analyse gekennzeichnet durch einen höheren Anteil von Windblütler-Pollen wie Wegerich, Ampfer und Gräser sowie weiteren Honigtauanzeigern (Sporen und Hyphen von Rußtaupilzen, Algenzellen u. a.), bei einem verhältnismäßig niedrigen absoluten Pollengehalt. Waldhonige zeigen eine hohe elektrische Leitfähigkeit (> 0,8 m S/cm) und ein mannigfaltiges, z. T. trachtspezifisches Zuckerspektrum. Zusammenfassung: I. Botanische Bezeichnungen/ Sortenbezeichnungen: Rapshonig Sonnenblumenhonig*) Kleehonig Heidehonig Obstblütenhonig*) Edelkastanienhonig*) Löwenzahnhonig*) Tannenhonig Lindenhonig Fichtenhonig Akazienhonig*) Tanne/Fichte Kornblumenhonig*) u. a. *) Um eine bessere Lesbarkeit des Sorteneindrucks auf dem Gewährverschluss zu erreichen, erscheint es ratsam, in einigen Fällen wegen der Größenverhältnisse nur den botanischen Pflanzennamen zu wählen (z. B. Edelkastanie, Löwenzahn, Sonnenblume).

7 II. Allgemeine Bezeichnungen: Blütenhonig Wald- und Blütenhonig Frühtracht Waldhonig oder Sommertracht Honigtauhonig Sommerhonig III. Allgemeine Bezeichnungen in Verbindung mit einer botanischen Sortenangabe (Beispiele): Sommerhonig mit Heide Sommertracht mit Linde Blütenhonig mit Löwenzahn Waldhonig mit Edelkastanie Die zu nennende botanische Sorte (diesbezügl. Trachtanteil mindestens 30 %) ist dabei stets hinter die Allgemeinbezeichnung zu setzen. Die beiden Ausdrücke sind durch das Wort mit zu verbinden. Vgl. auch die Ausführungen zur Bezeichnung Wald- und Blütenhonig auf Seite 2. Weitere Erläuterungen zur Trachtherkunft können u. U. auch in einem vom D.I.B. zu genehmigenden Text des Rückenetiketts (maximale Größe 22 qcm) zum Ausdruck gebracht werden. IV. Zusätzliche regionale Bezeichnungen (Ausnahmen): Bayerischer Waldhonig Schwarzwaldhonig Die Verwendung weiterer regionaler Bezeichnungen ist zulässig, bedarf jedoch der Genehmigung durch den D.I.B. (vgl. II 4, Nr. 2 der Bestimmungen zu den Warenzeichen des D.I.B.). Literatur: Behm, F., Ohe, K. von der, Henrich, W.: Zuverlässigkeit der Pollenanalyse von Honig Bestimmung der Pollenhäufigkeiten. Deutsche Lebensmittel-Rundschau 92, 183 188 (1996) DIN, Deutsche Normen für Honiguntersuchungen, Nr. 10760: Bestimmung der relativen Pollenhäufigkeit, Berlin 2001 Dustmann, J.H.: Zur botanischen Sortenbezeichnung des deutschen Honigs im D.I.B.-Einheitsglas. ADIZ 22, 340 344 (1988) Dustmann, J.H.: Richtlinien zur Untersuchung/Beurteilung von Honig unter dem Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes, D.I.B.-Merkblatt 3.5, Wachtberg 2006 Dustmann, J.H.: Kommentar zur Honigverordnung vom 16. 1. 2004. Sonderdruck des Deutschen Imkerbundes, S. 9 12, Wachtberg 2004. Deutsches Bienenjournal 12, 150 151 (2004) Honigverordnung vom 16. 01. 2004. BGBl. 2004 Teil I Nr. 4, S. 92 96 Horn, H., Lüllmann, C.: Das große Honigbuch, 2. Aufl. Kosmos Verlag, Stuttgart 2002 Louveaux, J., Maurizio, A., Vorwohl, G.: Methods of Melissopalynology. Hrsg.: Internationale Kommission für Bienenbotanik. Bee World 59, 139 157 (1978)

8 Ohe, W. von der (Guest Editor): European unifloral honeys. Apidologie 35, No. Suppl. 1 (2004) Special Issue (Sonderheft) Ohe, W. von der, Ohe, K. von der: Charakterisierung einiger einheimischer Sortenhonige. In: Deutsches Bienenjournal 3, 492 497 (1995) und 4, 438 443 (1996). ADIZ 28 (4), 25 29 (1994). Apidologie 26, 312 313 (1995) Talpay, B.: Spezifikationen für Trachthonige. Deutsche Lebensmittel-Rundschau 81, 148 151 (1985) Zipfel / Rathke: Kommentar zum Lebensmittelrecht, hier: C 350 Honigverordnung (1996)