Erläuterungen zur Verrechnung der Zentrale der Fraunhofer- Gesellschaft an die Fraunhofer-Institute



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Transkript:

1 Erläuterungen zur Verrechnung der Zentrale der Fraunhofer- Gesellschaft an die Fraunhofer-Institute Über die zentrale Umlage werden Leistungen der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft an die Institute verrechnet, die in direktem Bezug zu den Fraunhofer-Instituten und ihren Forschungsprojekten stehen. 1. Die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft Aufgaben und Finanzierung Die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft hat als wesentliche Aufgaben: Erbringung von Dienstleistungen für die Institute Fraunhofer hat bestimmte Dienstleistungen aufgrund rechtlicher Erfordernisse, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sowie zur Qualitätssicherung zentralisiert. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Personal und Recht sowie Finanzen, Controlling, IT. Die in der Zentrale entstehenden Kosten für die Erbringung dieser Dienstleistungen werden über Einzelverrechnung bzw. die leistungsbezogene Z-Umlage transparent und verursachungsgerecht auf die Institute umgelegt, für die die Leistungen erbracht wurden. Die leistungsbezogene Z-Umlage ist unter Punkt 3 ausführlich beschrieben. Steuerung der Fraunhofer-Institute und -Gesellschaft Die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft übernimmt übergreifende, für alle Institute relevante Aufgaben und unterstützt die Institutsleitungen in der Steuerung der Fraunhofer-Institute und ihrer Forschungsaktivitäten. Diese übergreifenden Management- und Steuerungsaktivitäten aus den Bereichen Unternehmensentwicklung, Forschungsplanung, Personal und Recht sowie Finanzen, Controlling und IT stehen in direktem Zusammenhang mit den Instituten und ihren Forschungsprojekten und werden, wie unter Punkt 2 ausführlich beschrieben, im Rahmen der allgemeinen (oder pauschalen) Z-Umlage an die Institute verrechnet. Diese Aktivitäten sind notwendig zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Fraunhofer-Institute. Soweit es sich um nicht verrechenbare Aktivitäten handelt (z.b. International Business Development oder Marketing-Aktivitäten), erfolgt keine Verrechnung an die Institute, sondern eine Finanzierung über die institutionelle Förderung bzw. externe Erträge.

2 2. Detaillierte Erläuterungen zur allgemeinen (pauschalen) Z-Umlage Über die allgemeine (pauschale) Z-Umlage werden übergreifende Management- und Steuerungsaufgaben verrechnet, die von der Zentrale im Interesse der Institute wahrgenommen werden und die somit in direktem Bezug zu den Fraunhofer-Instituten und ihren Forschungsprojekten stehen. Die Fraunhofer-Gesellschaft e.v. ist eine Rechtsperson Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.v. ist eine Rechtsperson. Die Fraunhofer-Institute besitzen keine eigene Rechtsperson, sondern sind rechtlich unselbständig. Daher werden zwingend alle gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und sonstigen Fraunhofer als einheitliche Rechtsperson betreffenden Aufgaben von der Zentrale wahrgenommen. Hierzu zählen (nicht abschließende Aufzählung) die Vertretung der Gesellschaft im Außenraum und Vorbereitung und Begleitung der Gremien (z.b. Senat, FhG-Ausschuss v.a. Vorstandsbereiche Unternehmenspolitik und Forschungsplanung) die Verantwortung für den Verein betreffende Erklärungen und Rechtsvorgänge (z.b. Jahresabschluss, Steuererklärung, Vereinsregister v.a. Vorstandsbereiche Personal und Recht sowie Finanzen, Controlling, IT) die Verwaltung und Abrechnung der institutionellen Förderung (z.b. Wirtschaftsplan, Mitteldisposition und -abrufe v.a. Vorstandsbereiche Forschungsplanung und Finanzen, Controlling, IT) das Verhandeln von Gesamtbetriebsvereinbarungen für alle mitbestimmungspflichtigen Sachverhalte (z.b. tarifliche Vergütung, IT-Systeme v.a. Vorstandsbereiche Personal und Recht sowie Finanzen, Controlling, IT) das Sicherstellen von gesetzlich, zuwendungsrechtlich oder anderweitig geforderten Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung (z.b. Korruptionsprävention, Exportkontrolle, Compliance v.a. Vorstandsbereiche Personal und Recht sowie Finanzen, Controlling, IT) Aufgrund ihrer rechtlichen Unselbstständigkeit ist den Fraunhofer-Instituten ein selbständiges Wahrnehmen dieser Aufgaben nicht möglich, es fallen hierfür an den Instituten im Unterschied zu rechtlich selbstständigen Einrichtungen keine Kosten an. Stattdessen übernimmt die Zentrale diese Aufgaben im Interesse aller Fraunhofer-Institute und beteiligt diese über die allgemeine Z-Umlage an den in der Zentrale hierfür angefallenen Kosten. Die Fraunhofer-Gesellschaft betreibt ausschließlich gemeinnützige Forschung Die Fraunhofer-Gesellschaft verfolgt ausschließlich ihren satzungsgemäßen Zweck, den Betrieb von Forschungsinstituten zur Förderung der angewandten Forschung. Entsprechend sind alle Aktivitäten der Gesellschaft und gleichermaßen der Zentrale darauf ausgerichtet, den Betrieb der Fraunhofer- Institute zu unterstützen. Daher ist stets der direkte Bezug zwischen den Aufgaben der Zentrale und den Forschungsaktivitäten der Institute gegeben. Damit unterscheidet sich die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft grundlegend von der Zentrale eines Wirtschaftsunternehmens, die für die Steuerung und Unterstützung ganz unterschiedlicher Aktivitäten verantwortlich ist (Entwicklung, Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Auslandsgeschäft ) und entsprechend breiter aufgestellt ist inklusive für die Forschungsaktivitäten nicht relevanter Bereiche. Bei Fraunhofer passt die Zentrale ihre Kostenstruktur stetig an die Entwicklung und Nachfrage der Institute, genauer gesagt des Projektgeschäfts der Institute, an. Für sämtliche Projekte innerhalb des Satzungszwecks von Fraunhofer sind daher stets auch die Kosten der Zentrale projektrelevant und projektnotwendig.

3 Fraunhofer verzichtet bewusst auf eine vollständige Verrechnung der Zentrale Bestimmte Aktivitäten der Zentrale werden nicht auf die Institute umgelegt, sondern direkt aus der institutionellen Förderung von Bund und Ländern bzw. über andere Finanzierungsquellen wie externe Erträge finanziert. Hierzu zählen die Fraunhofer Venture Gruppe, die auf eine Förderung der Ausgründungsaktivitäten hinwirkt, oder die Fraunhofer Technology Academy, da sie auf die Förderung von Weiterbildungsangeboten fokussiert ist. Ebenfalls nicht verrechnet werden die Abteilung International Business Development aufgrund des Auslandsbezugs ihrer Aktivitäten sowie Aktivitäten der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, soweit sie als Marketingaktivitäten bewertet werden können. Werden in der Zentrale aus strategischen Gründen Forschungsprojekte (oder Arbeitspakete hiervon) durchgeführt, ist eine Vollfinanzierung über externe Fördergeber sichergestellt. Die allgemeine (pauschale) Z-Umlage erfüllt selbstverständlich die hohen Standards der Fraunhofer-Kostenrechnung Im Rahmen der allgemeinen Z-Umlage werden ausschließlich Kosten auf die Institute verrechnet, die tatsächlich im betreffenden Jahr in der Zentrale als Aufwendungen verbucht wurden. Als Verteilungsschlüssel dient der Betriebshaushalt der Institute, d.h. die Institute beteiligen sich entsprechend ihrer Größe an der Finanzierung der Zentrale. Wie alle anderen Personalkosten und Zuschlagsätze auch ist die allgemeine (pauschale) Umlage Gegenstand einer sorgfältigen Nachkalkulation. Es handelt sich also weder um einen rein kalkulatorischen Betrag noch eine vorkalkulierte Größe. Die Nachkalkulation erfolgt dabei in zweierlei Hinsicht: Höhe des Verrechnungsbetrages: Es ist sichergestellt, dass nur die tatsächlich im betreffenden Jahr in der Zentrale angefallen Kosten verrechnet werden. Verteilung des Verrechnungsbetrages: Es ist sichergestellt, dass die Anteile der einzelnen Institute auf Basis der tatsächlichen Entwicklung des Institutshaushalts im betreffenden Jahr ermittelt werden. Die Verrechnung der Kosten der Zentrale über die allgemeine (zentrale) Umlage an die Institute erfolgt somit stets verursachungsgerecht und fair sowie transparent und nachprüfbar. Dies wird auch regelmäßig bei Prüfungen bestätigt. Anlage 1: Ermittlung der allgemeinen (pauschalen) Z-Umlage für das FEP im Jahr 2009

4 Anlage 1: Ermittlung der allgemeinen (pauschalen) Z-Umlage für das FEP im Jahr 2009 (1) Ermittlung der Kosten der Zentrale für den Zeitraum Dez 2008 - November 2009 (12 Monate) Um die Nachkalkulation der Kostensätze der Institute abzuschließen, muss die Nachkalkulation der Z- Umlage bereits erfolgt sein. Daher läuft das Verrechnungsjahr der Zentrale mit einem Monat Zeitversatz jeweils von Dezember des Vorjahres bis November des Geschäftsjahres Personalkosten 43.570 Sachkosten 35.300 Interne Leistungsverrechnung Empfang 6.304 Investitionen 2.978 Summe Kosten Betrieb und Invest 88.153 (2) Ermittlung der Z-Umlage für den Zeitraum Dez 2008 - November 2009: Summe Kosten Betrieb und Invest 88.153 100% Einzelverrechnung -9.572 11% Externe Erträge -4.100 5% Institutionelle Förderung -13.326 15% an die Institute zu verrechnen = Z-Umlage 61.153 69% (3) Berechnung der allgemeinen (pauschaler) Umlage: Z-Umlage Gesamt 61.153 Leistungsbezogene Z-Umlage -36.685 (gebucht Jan-Dez 2009) Allgemeine (pauschale) Z-Umlage 24.468 (4) Ermittlung des institutsspezifischen Anteils an der allgemeinen (pauschalen) Z-Umlage: Allgemeine (pauschale) Z-Umlage 24.468 Betriebshaushalt alle FhI für Z-Umlage 819.170 (Hochrechnung 5/2009) Schlüssel BHH (in %) 3,0% (24.468 Umlage / 819.170 BHH Gesamt) Betriebshaushalt FEP für Z-Umlage 10.078 (Hochrechnung 5/2009) Allgemeine (pauschale) Z-Umlage FEP 304 (10.078 BHH FEP x 3,0%)

5 3. Detaillierte Erläuterungen zur leistungsbezogenen Umlage Über die leistungsbezogene Z-Umlage werden Dienstleistungen der Zentrale für die Institute verrechnet, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, aufgrund rechtlicher Erfordernisse und zur Qualitätssicherung zentral erbracht werden und in direktem Bezug zu den Fraunhofer-Instituten und ihren Forschungsprojekten stehen. Die Zentrale erbringt Dienstleistungen für die Institute Die Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft erbringt für die Fraunhofer-Institute unmittelbar Dienstleistungen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, aufgrund rechtlicher Erfordernisse und zur Qualitätssicherung zentralisiert wurden. Bei anderen Forschungseinrichtungen oder Unternehmen können diese Dienstleistung direkt an den Forschungsinstituten bzw. operativen Einheiten angesiedelt sein. Eine selbstständige Forschungseinrichtung muss diese Dienstleistungen zwingend am Institut selbst erbringen. Leistungen der IT-Abteilungen wie Bereitstellung, Wartung und Support von DV-Systemen, Netzwerkdienste und Kommunikationsdienste Leistungen der Personalabteilungen wie Erstellung und Verwaltung der Arbeitsverträge der Institutsmitarbeiter, Abrechnung der Gehälter der Institutsmitarbeiter, Weiterbildungsangebote Leistungen der Rechtsabteilungen insbesondere bei der Erstellung von Angeboten und dem Abschluss von Projektverträgen bzw. der Beantragung von öffentlichen Projekten bis hin zur Abstimmung der Zuwendungsbescheide Leistungen der Finanzabteilungen wie die Buchführung für die Institute, die Abrechnung von öffentlichen Projekten für die Institute sowie kaufmännische Dienstleistungen in den Bereichen Planung, Controlling und Revision Die leistungsbezogene Z-Umlage erfüllt selbstverständlich die hohen Standards der Fraunhofer-Kostenrechnung Die Kosten für diese Dienstleistungen werden transparent und verursachungsgerecht anhand geeigneter Umlageschlüssel (pro Vorgang, pro Stunde, pro Mitarbeiter etc.) auf die Institute umgelegt, die diese Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Die leistungsbezogene Verrechnung kann erfolgen als schlüsselbasierte Verteilung der Ist-Kosten, d.h. die für eine Leistung in der Zentrale entstandenen Kosten werden anhand eines Schlüssels wie z.b. Köpfe auf die Institute verteilt. Verrechnung definierter Leistungen zu Festpreisen, wie dies z.b. bei einem festen Satz pro Stunde oder pro Vorgang der Fall ist. Die leistungsbezogene Verrechnung wird im Monatsrhythmus aufgeschlüsselt nach Leistung gebucht. Dabei werden die Verrechnungsschlüssel jedes Mal aktualisiert, so dass sichergestellt ist, dass ein Institut stets seinen fairen Anteil für die Dienstleistungen bezahlt. Über die Nachkalkulation wird sichergestellt, dass ausschließlich Kosten auf die Institute verrechnet werden, die tatsächlich im betreffenden Jahr in der Zentrale als Aufwendungen verbucht wurden. Die leistungsbezogene Verrechnung der Kosten für Dienstleistungen der Zentrale für die Institute erfolgt somit stets verursachungsgerecht und fair sowie transparent und nachprüfbar. Dies wird auch regelmäßig bei Prüfungen bestätigt. Anlage 2: Buchungsbeispiele der leistungsbezogenen Z-Umlage 2009 für das FEP