Erhöhung der Entgelte in vollstationären Pflegeeinrichtungen zum mit diesem Schreiben machen wir eine Erhöhung der Heimentgelte geltend.
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- Walther Giese
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1 Erhöhung der Entgelte in vollstationären Pflegeeinrichtungen zum Sehr geehrte Damen und Herren mit diesem Schreiben machen wir eine Erhöhung der Heimentgelte geltend. Vor Aufnahme der Verhandlungen mit den Kostenträgern haben wir die Bewohnervertretung angehört und ihr unter Vorlage nachvollziehbarer Unterlagen die wirtschaftliche Notwendigkeit und Angemessenheit der geplanten Erhöhung erläutert. Die Stellungnahme der Bewohnervertretung wurde den Kostenträgern zusammen mit den Antragsunterlagen zugeleitet. Die Leistungen des Pflegeheims sind in dem mit Ihnen vereinbarten schriftlichen Heimvertrag beschrieben. Art, Inhalt und Umfang der Leistungen bleiben unverändert. Die Erhöhung des Entgeltes ist gerechtfertigt, da sich die bisherigen n verändert haben und sowohl die Erhöhung als auch das erhöhte Entgelt angemessen sind. 1. Neue Pflegesätze und Entgelte Bei der letzten Pflegesatzverhandlung wurden für die Pflegeklassen 1, 2 und 3 mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern und dem Bezirk Oberfranken folgende neuen Entgelte vereinbart: Entgelte Laufzeit vom: bis: Neue Entgelte vom: bis: Pflegesatz für die Pflegeleistungen: Pflegeklasse 1 52,33 62,69 Pflegeklasse 2 64,99 78,63 Pflegeklasse 3 75,73 90,37 Entgelt für Unterkunft 8,65 10,30 Entgelt für Verpflegung 9,94 10,93 Härtefallzuschlag Seit dem wird zusätzlich ein Härtefallzuschlag vereinbart. Für jeden Bewohner, der in Pflegestufe 3 und als Härtefall eingestuft ist erhöht sich der monatliche, pauschale Leistungsbetrag aus der gesetzlichen Pflegeversicherung um 368,-. Im Gegenzug wird ein Härtefallzuschlag in Höhe von 12,10 durch die monatliche Heimkostenabrechnung verrechnet (368,- / 30,42 Kalendertage). Den Bewohnern entsteht somit keine finanzielle Mehrbelastung. Durch diesen Mehrbetrag wird ein Personaleinsatz von ca. 0,1 Planstellen an Pflegekräften finanziert, um für die Bewohner mit erhöhtem Pflegebedarf die zusätzlichen Pflegeleistungen erbringen zu können.
2 Mit dem Bezirk Oberfranken wurden folgende Entgelte für Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegestufe 0 und der Rüstigenplätze vereinbart: Laufzeit Entgelte vom: bis: Neue Entgelte vom: bis: Pflegesatz für die Pflegeleistungen: Pflegestufe 0 29,62 36,29 Entgelt für Unterkunft Entgelt für Verpflegung 8,65 9,94 10,30 10,93 Rüstige / Altenheimbewohner: Maßnahmepauschale (Pflege) Grundpauschale (U+V) 16,14 16,66 18,39 18,45 Nachfolgend erläutern wir Ihnen die Veränderung der jeweils auf einen Jahreszeitraum bezogenen n, die eine Erhöhung der Entgelte zwingend notwendig machten: 2. Personalkosten 2.1 Durchschnittliche Personalkosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung je Funktionsgruppe, einschl. der Kosten für fremdvergebene Leistungen: EUR/Jahr Künftige EUR/Jahr Leitung und Verwaltung , ,46 Pflegedienst , ,46 Küche/Hauswirtschaft , ,28 Technischer Dienst , , Sonstige Personalkosten pro Pflegetag (Kosten für Fortbildung, Berufsgenossenschaft, Dienstleistungen, Arbeitsmedizinischer Dienst, Dienstkleidung, Beihilfen usw.) , ,70 Die Kosten für das Pflegepersonal fließen zu 100 % in den Pflegesatz für Pflegeleistungen, der übrige Personalaufwand (Hauswirtschaft, Technischer Dienst, Leitung und Verwaltung) geht zu je 50 % anteilig in den Pflegesatz für Pflegeleistungen und in das Entgelt für
3 Unterkunft und Verpflegung ein. Die Kosten für Küchenpersonal fließen zu 30 % in das Entgelt für Pflegeleistungen und zu 70 % in das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung. Grund für die Kostensteigerung sind Tariferhöhungen, auch aus den zurückliegenden Jahren, die bislang aufgrund der Verhandlungen mit den Kostenträgern nicht umgesetzt werden konnten. Im Jahr 2014 wurde in der Landespflegesatzkommission eine Anpassung der Personalschlüssel für Leitung/Verwaltung und Hauswirtschaft vereinbart. Mit den neuen Personalschlüsseln in diesen Bereichen wird dem immer weiter steigenden Aufwand Rechnung getragen. alt neu Leitung/Verwaltung 1 : 30,39 1 : 28,36 Hauswirtschaft 1 : 11,65 1 : 10,64 Diese Anpassung führt zu einer leichten Erhöhung des Personals in den o.g. Bereichen. 3. Sachkosten Kosten pro Pflegetag Künftige Kosten pro Pflegetag EUR EUR 1. Lebensmittel 4,24 4,24 2. Wasser, Energie, Brennstoffe 2,73 3,09 3. Wirtschafts- u. Verwaltungsbedarf 1,42 1,50 4. Pflegebedarf und Verbrauchsgüter 0,48 0,36 5. Steuern und Abgaben, Versicherungen 0,84 0,85 6. Wartung 0,49 0,83 7. Prüfkosten und behördliche Aufwendungen 0,15 0,10 8. Werbung und ähnliche Aufwendungen 0,12 0,08 9. Aufwendungen für Verbandsumlagen 0,12 0,02 Der Aufwand für Lebensmittel fließt zu 100 % in das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung, der Pflegebedarf geht vollständig in den Pflegesatz für Pflegeleistungen, die übrigen Sachkosten gehen anteilig zu je 50 % in den Pflegesatz für Pflegeleistungen und in das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung ein. 4. Gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen Die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen haben sich nicht verändert: Aufwendungen Neue Aufwendungen Doppelzimmer 9,29 /Pflegetag 9,29 /Pflegetag Einzelzimmer 12,87 /Pflegetag 12,87 /Pflegetag
4 5. Verteilungsschlüssel (Umlagemaßstab) b. Pflegepersonalkosten Die jährlichen Personaldurchschnittskosten einer Pflegekraft geteilt durch die Zahl der Berechnungstage (355) werden pflegestufenabhängig auf die Bewohner verteilt. Die 355 Berechnungstage entsprechen einer kalkulatorischen Auslastung von 97,26 %. Die vereinbarten Personalschlüssel sind im Verhältnis zur tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit einzuhalten. Die tatsächliche Arbeitszeit in der Einrichtung beträgt 39 Wochenarbeitsstunden für eine Vollzeitstelle. Auf dieser Basis sind zur Ermittlung der tatsächlichen Personalmenge folgende Personalschlüssel anzuwenden: alt neu Rüstige 1 : 23,30 23,30 Pflegestufe 0 1 : 7,34 6,79 Pflegeklasse 1 1 : 3,14 3,04 Pflegeklasse 2 1 : 2,38 2,28 Pflegeklasse 3 1 : 1,98 1,93 Mit diesen Verhandlungen erfolgt auch eine Verbesserung der Personalschlüssel in der Pflege. Dies führt zu einer Erhöhung des Personals, um auch in diesen Bereichen der immer stärkeren Belastung der Mitarbeiter Rechnung zu tragen und die Mitarbeiter zu entlasten. c. Personalkosten für sonstiges Personal und Sachkosten Der jährliche Gesamtbetrag für die Personalkosten für sonstiges Personal und für die Sachkosten wird nach folgendem Schlüssel auf die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt: Gesamtbetrag Zahl der Berechnungstage (355) x Zahl der Plätze Die Vergütungsverhandlungen mit dem Bezirk Oberfranken und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern konnten im Dezember 2014 bereits abgeschlossen werden. Was genau die Steigerung für Sie im Detail bedeutet können Sie beigefügter Anlage entnehmen. Wir planen eine Informationsveranstaltung bei der wir die Gelegenheit nutzen möchten Ihnen die Notwendigkeit der Erhöhung zu erläutern und offene Fragen zu beantworten.
5 Die Veranstaltung wird stattfinden: am Freitag, den , um 15:00 Uhr im Saal des Friedrich-Baur-Altenwohn- und Pflegezentrums St. Kunigund in Altenkunstadt. Wie Sie wissen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Sozialhilfeträger. Die Heimverwaltung berät Sie hierzu gerne. Mit freundlichen Grüßen Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.v. Gerhard Öhlein Diözesan-Caritasdirektor Michaela Kloppe Einrichtungsleitung
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