Altlasten von der Vergangenheit in die Zukunft. Bewältigung der Altlasten bei der SBB.
Altlasten-Sanierung: Ein Auftrag des Bundes. 3 Im November 1999 erhielt die SBB vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD den Auftrag, die gesetzeskonforme Erhebung und Bewertung von belasteten SBB- Grundstücken sowie die Sanierung der Altlasten durchzuführen. Finanzierung. Die SBB-Rechnung erfährt dadurch keine Belastung eine Rückstellung des Bundes (Fonds) stellt die Finanzierung dieses Auftrages ausserhalb der Leistungsvereinbarung Bund SBB sicher. Nicht gedeckt sind Altlasten-Sanierungen in Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten. Ebenfalls davon ausgenommen sind Entsorgungskosten, die bei der Bereinigung nicht sanierungsbedürftiger, belasteter Standorte anfallen. Werden bei Bauten oder Anlagen Schadstoffe wie Asbest, Formaldehyd, PCB, PAK etc. festgestellt, diese aber für die dort arbeitenden Personen keine unmittelbare Gefahr darstellen, sind die damit verbundenen Entsorgungskosten auch nicht durch den Fonds des Bundes gedeckt. Der Umgang mit solchen Materialien richtet sich nach dem Abfallrecht; die anfallenden Kosten sind den jeweiligen Projekten zu belasten.
Das Kreuz mit der Vergangenheit. 4 Vor Jahrzehnten und oft über viele Jahre hinweg wurden sorglos Abfälle abgelagert der Gefahren war man sich damals nicht bewusst oder der Stand der Technik bot zu dieser Zeit keine Alternativen. Ohne genügende Abdichtung des Untergrundes wurden Lager betrieben oder Arbeitsprozesse und Verfahren angewandt, die zu Kontaminierungen des Bodens durch die eingesetzten Substanzen führten. Ebenso blieben Hinterlassenschaften von Unfällen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten im Boden liegen. Die Zeiten haben sich aber geändert: Was früher toleriert wurde, findet heute keine Akzeptanz mehr, noch schlimmer: es kann sich zum ernsthaften Problem entwickeln. Heute geht man davon aus, dass in der Schweiz rund 50 000 belastete Standorte existieren. Bis zu 3 000 Standorte stellen eine Gefährdung von Mensch und Umwelt dar und sind deshalb zu sanieren davon betroffen sind auch SBB-Grundstücke. Für die Beseitigung dieses unerwünschten Erbes schafft die Altlastenverordnung (AltlV) seit dem 1. Oktober 1998 Rechtssicherheit. Sie liefert die Grundlagen für eine geordnete Altlastenbearbeitung in der Schweiz. Betriebsstandort: Schadstoffbelastung im Untergrund durch Lagerung von Ersatzmaterial. Literaturhinweise: «Altlasten erfassen, bewerten, sanieren» BUWAL 2001 «Altlasten das grosse Aufräumen» Magazin Umwelt 2/2003, BUWAL 2003 «Altlasten-Konzept der Schweiz» Schriftenreihe Umwelt 220, BUWAL «Altlasten Glossar» BUWAL 1995
5 Unfallstandort: Schadstoffbelastung im Untergrund durch den Benzinunfall in Zürich Affoltern. Deponiestandort: Schadstoffbelastung im Untergrund durch Ablagerung von Abfällen.
Echte Altlast oder belasteter Standort? 6 Bevor wir auf den folgenden Seiten näher auf das Altlasten-Projekt der SBB eingehen, möchten wir noch die Unterschiede zwischen einer «echten Altlast» und einem «belasteten Standort» erläutern. Als belastete Standorte gelten Grundstücke, auf denen Abfälle gelagert wurden oder auf denen wegen Unfällen oder altlastenrelevanten Betrieben (Mineralstoffhandel, Industriewerkstätten, Lokremisen etc.) Verunreinigungen des Untergrundes vorliegen. Bergen diese Standorte gar ein Risiko für die dort lebenden Menschen oder das Grundwasser, handelt es sich um eine echte Altlast. Echte Altlasten müssen saniert werden, unabhängig davon, ob auf dem betroffenen Grundstück ein Projekt geplant ist oder nicht. Die Sanierungspflicht und das Vorgehen erlässt die zuständige Behörde auf der Basis eines Sanierungsprojekts mittels einer Sanierungsverfügung. Für Bahnbetriebsgundstücke ist das BAV, für die übrigen die jeweilige kantonale Fachstelle zuständig. Die Sanierungsverfügung regelt auch die Kostentragpflicht. Da Altlasten auf SBB- Grund oft von Dritten verursacht wurden, kommt der Regelung der Kostentragpflicht grosse Bedeutung zu. Denn: Altlasten-Sanierungen sind oftmals mit hohen Kostenfolgen verbunden. Erweist sich ein belasteter Standort als nicht sanierungsbedürftig es handelt sich also um keine echte Altlast besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf. Soll aber auf einem solchen Standort ein Planungsvorhaben realisiert oder das Grundstück verkauft werden, gilt es die Belastungen in der Planung zu berücksichtigen und den gesetzeskonformen Umgang damit sicher zu stellen.
Altlasten bei der SBB. 7 Sämtliche belasteten SBB-Standorte wurden in einem Kataster erfasst. Der Kataster umfasst ein geografisches Informationssystem und ein damit verknüpftes Projektmanagement-Tool. Darin sind sowohl die Flächenausdehnungen als auch die Daten zu über 4 000 belasteten SBB-Standorten aufgeführt. Die Beurteilung der belasteten SBB-Standorte wurde in zwei Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase wurden für alle Standorte historische Voruntersuchungen durchgeführt, um zeitlich weiter zurückliegende Ursachen für die Belastung der Böden zu ermitteln. In der zweiten, noch bis Ende 2004 andauernden Phase werden jene Standorte, für die sich ein zusätzlicher Abklärungsbedarf aufdrängte, einer technischen Voruntersuchung unterzogen hiervon sind gut 700 Standorte betroffen. Für die sanierungsbedürftigen Standorte werden anschliessend Projekte erarbeitet und situationsgerechte Sanierungen ausgelöst. Heute geht die SBB davon aus, dass schweizweit rund 200 Sanierungsfälle anstehen diese Arbeiten dürften nicht vor Ende 2009 abgeschlossen sein. Aushub belasteten Materials mit Wasseransammlung infolge starkem Regen.
Das geografische Informationssystem. 8 Im SBB-Altlasten-GIS (Geografisches Informationssystem) sind die DfA-Pläne (Datenbank feste Anlagen) sämtlicher SBB-Strecken abgebildet. Jeder im Rahmen der Altlasten-Erhebung beurteilte Standort ist darin flächenscharf abgebildet und in Sachen Altlasten-Relevanz beurteilt. Über das Altlasten-GIS lassen sich massstabsgetreue Situationspläne einzelner Standorte abrufen oder Standortlisten ganzer Streckenabschnitte zusammenstellen. Jeder Standort wartet mit Daten zum Untersuchungsstand und der Altlasten- Relevanz auf. Der Kataster dient als wichtiges Hilfsmittel für die Optimierung von Planungsprozessen, insbesondere bei Bauvorhaben und Handänderungen. Seine Bedeutung wird weiter zunehmen, wenn anfangs 2005 das Instrument für die Berechnung von Wertminderungen der Grundstücke infolge vorgefundener Belastungen aufgeschaltet ist. Der Zugriff auf das Altlasten-GIS (Geografisches Informationssystem) muss in Ihrem Benutzerprofil speziell eingerichtet werden. Wenden Sie sich dafür an unseren GIS- Spezialisten; die Adresse finden Sie auf Seite 11. Unser Mitarbeiter hilft Ihnen gerne weiter.
Ausschnitt aus dem Kataster der belasteten Standorte. Die farbigen Flächen bezeichnen die belasteten Standorte. Die Farbe gibt den Belastungs-Status wieder (rot=sanierungsbedürftig), unter der Nummer finden sich Sachdaten zum jeweiligen Objekt (z.b. rot; B3314).
Unser Internet-Angebot. «www.sbb-altlasten.ch». Unter diesem Link finden Sie im Internet folgende Informationen: 10 Generelle Informationen zum Altlastenprojekt und der Projektorganisation bei der SBB. Konkrete Anweisungen und Checklisten für das Erstellen von Untersuchungsberichten nach Altlastenverordnung. Hinweise über die beim Abschluss entsprechender Aufträge zur Anwendung kommender Vertragsgrundlagen. Newsletters, insbesondere zur Abgrenzung des Altlastenrechts vom Abfallrecht und der Gleisaushub-Richtlinie. Unser Angebot Ihre Herausforderung Das vier Mitarbeitende umfassende Projektteam «Bewältigung Altlasten SBB» versteht sich als Dienstleister für alle drei SBB-Divisionen, insbesondere auch für die Einheit Immobilien im Bereich der belasteten Flächen und Altlasten. Für sämtliche Betroffenen innerhalb der SBB erbringt das Altlasten-Team folgende Dienstleistungen: Abklären wo und wie eine Einheit oder ein Projekt von Altlasten oder belasteten Standorten tangiert ist. Beraten wie die Altlasten-Problematik im Rahmen der Geschäftstätigkeit vorteilhaft angegangen werden kann. Auslösen oder begleiten altlastenrelevanter Abklärungen in Zusammenarbeit mit den Umweltfachleuten der Filialen Abklären ob der Altlasten-Fonds des Bundes allenfalls die Kosten für Untersuchungen oder Sanierungsmassnahmen übernimmt? Eine Kostenübernahme durch den Fonds ist jedoch nur möglich, wenn sich der Inhalt der Aufgabe mit dem Auftrag deckt. Details dazu finden sich auf Seite 3 oder nach der Startseite des Altlasten-GIS im Intranet unter dem Stichwort Kostenbeteiligung. Nehmen Sie mit dem Altlasten-Team Kontakt auf, falls Sie sich mit einer Altlastenabklärung oder gar einer Sanierung konfrontiert sehen. Es muss vermieden werden, dass einem Projekt Kosten belastet werden, welche auch vom Fonds getragen werden könnten und es sollte nicht unnötig Geld ausgegeben werden, sei es durch Abklärungen an bereits untersuchten Standorten oder durch Eintreten auf unverhältnismässige Forderungen Dritter. Nehmen Sie auch Kontakt mit dem Altlasten-Team auf, wenn sich an einem belasteten Standort Veränderungen ergeben, sei es durch einen Grundstücksverkauf oder ein Bauvorhaben. Der Kataster behält seine Aktualität und damit seinen Nutzen nur, wenn er regelmässig nachgeführt werden kann.
Die Adressen Ihrer Ansprechpartner. 11 Die Projektleitung des Altlasten-Kernteams ist innerhalb der SBB-Division Infrastruktur, beim Bereich Umwelt/Altlastensanierung angesiedelt. Die Projektleitung: Dr. Astrid Nägeli Gesamtprojektleitung Altlasten SBB Telefon 051 222 22 81 Telefax 051 222 38 72 E-Mail astrid.naegeli@sbb.ch Dr. Michael Stockmeyer Stv. Gesamtprojektleitung Altlasten SBB Telefon 051 222 21 55 Telefax 051222 38 72 E-Mail michael.stockmeyer@sbb.ch Walter Räss GIS-Spezialist Altlasten SBB Telefon 051 222 21 39 Telefax 051 222 38 72 E-Mail walter.raess@sbb.ch Ueli Hänni Controller Telefon 0512 20 27 81 Telefax 0512 20 5 14 E-Mail ueli.haenni@sbb.ch Die Filialen: Ihre lokalen Ansprechpartner in unseren Umwelt-Filialen finden Sie auf der Internet- Seite www.sbb-altlasten.ch.
SBB Infrastruktur Projekt Bewältigung Altlasten SBB Postfach 8021 Zürich Telefon 051 222 22 81 www.sbb-altlasten.ch