SICHERHEIT IN ÖFFENTLICHEN GEBÄUDEN EINE INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE

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Transkript:

SICHERHEIT IN ÖFFENTLICHEN GEBÄUDEN EINE INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE Eine Information des Bundesministeriums für Inneres

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INHALTSVERZEICHNIS Hinweise Führungskräfte 8 1. Zielgruppe 8 2. Aufgaben und Umsetzungsschritte 8 2.1. Vorbereitungsmaßnahmen 8 2.2. Bildung eines Krisenteams 8 2.3. Maßnahmen nach einem Vorfall 9 0 2.4. 1 2.5. Notruf- und Unfallnummern in Österreich 10 5 3. Verhalten in Notfällen und akuten Krisensituationen 10 3.1. 0 1 3.2. Mittelfristige Maßnahmen 10 3.3. Längerfristige Maßnahmen 11 4. Empfehlungen zu Bedrohungsszenarien am Arbeitsplatz 11 4.1. Allgemeines 11 4.2. Empfehlungen zur Alltagsgewalt 11 4.3. Aufgaben von Personen mit Leitungsfunktion 11 5. Empfehlungen 1 1 5.1. Rückzug und Einsperren in Räumen versus Evakuierung 12 5.2. Vorgehensweise beim Einsperren 12 5.3. Sonderfall Bombendrohung 12 Technische Sicherheitshinweise 14 6. Allgemeine präventive Sicherheitsangelegenheiten 14 7. Festlegung technischer Überwachungsmaßnahmen 14 8. Präventive Sicherungsmaßnahmen 14 8.1. Mechanische Sicherungsmaßnahmen 14 8.2. Technische Sicherungsmaßnahmen 15 Täterfallblatt 18 Gedächtnisprotokoll 19

VORWORT Liebe Leserinnen und Leser! 6 Die öffentliche Sicherheit ist ein Gut, das einem nicht in den Schoß fällt. Sie ist ein Gut, an dem man ständig arbeiten muss. Die Polizei unternimmt sehr vieles, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder interne Veränderungen vorgenommen, haben uns weiterentwickelt, um mit der Zeit Schritt halten zu können. Wir versuchen ständig, flexibel auf äußere Veränderungen zu reagieren, etwa auf neue Vorgehensweisen oder auf neue Trends in der Begehung von Straftaten allgemein. Gleichzeitig ist aber jede Einzelne und jeder Einzelner selbst aufgerufen, einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit zu leisten, und zwar durch Eigenvorsorge. Die Polizei unterstützt sie dabei und gibt ihr Wissen, das sie aus ihrer täglichen Arbeit erhält, in Form kriminalpolizeilicher Beratungen auch an die Bevölkerung weiter. Oberstes Ziel ist es, Gefahrensituationen zu verhindern. Sollte es dennoch zu einer kritischen Lage kommen, ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Wir sind daher unseren Beamtinnen und Beamten der Kriminalprävention dankbar, dass sie ihr Wissen und die Erkenntnisse der Polizei an die Betroffenen weitergeben. Mag. a Johanna Mikl-Leitner Bundesministerin für Inneres

EINLEITUNG Mehrere Vorfälle in öffentlichen Gebäuden waren Anlass für Verantwortungsträger im Bundesministerium für Inneres und der Niederösterreichischen Landesregierung, Arbeitsunterlagen mit Hinweisen und Tipps für die Hebung der Sicherheit in öffentlichen Gebäuden sowie für die Objektsicherheit, zu erstellen. Von der Arbeitsgruppe wurde eine Broschüre für Personen mit Leitungsfunktionen erstellt, die auch den Abschnitt mit technischen Sicherheitshinweisen enthält, und eine Broschüre für Verhaltensweisen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Führungskräfte haben nicht nur die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern haben auch den Objektschutz zu beachten. Für die Hebung der Sicherheit am Arbeitsplatz können Leiterinnen und Leiter im Zuge von Schulungen, Besprechungen etc. beitragen, indem unter anderem auf bereits bestehende Sicherheitseinrichtungen und deren Handhabung hingewiesen wird, vorhandene Arbeitsunterlagen für außergewöhnliche Situationen in Erinnerung bringen. Da jede Amtshandlung, die Konfliktpotenzial enthält oder enthalten könnte, individuell zu betrachten und aufzuarbeiten ist sowie jedes Objekt aufgrund verschiedener Kriterien wie örtliche Lage, Anordnung von Räumen etc gesondert zu beurteilen ist, wurden die Hinweise und Tipps in der Broschüre allgemein gehalten. Eines der wichtigsten Grundbedürfnisse der Menschen ist Sicherheit. Sie ist ein Bestandteil der persönlichen Lebensqualität. Aufgabe der Kriminalprävention zum Thema Sicherheit ist, die Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten des Selbstschutzes aufzuklären. Denn jede Bürgerin und jeder Bürger kann aktiv zu seiner eigenen Sicherheit beitragen. Die Kriminalprävention hilft dabei mit unabhängiger und kompetenter Beratung. Sicherheit bedeutet Lebensqualität ist ein wichtiger Bestandteil für Bürgernähe und Bürgerservice. Der Leitgedanke der Schulungsunterlage ist den in öffentlichen Gebäuden tätigen Menschen Hinweise für Sicherheit am Arbeitsplatz, nämlich Tipps zum Schutz vor Gewalt im Parteienverkehr mit schwierigen Personen sowie in ungewöhnlichen und unvorhergesehenen Situationen zu vermitteln. Bereits die bloße Anwesenheit einer Arbeitskollegin oder eines Arbeitskollegen bei einer Amtshandlung, die Gestaltung des Arbeitsplatzes durch richtiges Platzieren von Arbeitsbehelfen oder eine installierte Alarmeinrichtung kann das Sicherheitsgefühl heben. Erreichbarkeit der nächsten Polizeidienststelle: 059133 Notrufnummern bei unmittelbar drohender Gefahr: Polizei-Notruf 133 oder Euro-Notruf 112 Weitere wichtige Telefonnummern: Feuerwehr 122 Rettung 144 Ärztefunkdienst 141 Gasgebrechen 128 Notruf für Gehörlose 0800 133 133 Vergiftungsinformation 01 406 43 43 7

HINWEISE FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE 8 In öffentlichen Gebäuden kann es immer wieder zu besonderen Gefahrensituationen kommen. Um solchen Situationen vorzubeugen, bedarf es neben technischen Maßnahmen (zum Beispiel Alarmanlagen, Sicherheitsschleusen, Alarmtaster) einer zusätzlichen Sensibilisierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die aktive Wahrnehmung sicherheitsrelevanter Gefahren. Denn nur das rechtzeitige Erkennen von Gefahren sowie die Ergreifung effektiver Sicherheitsmaßnahmen können ein solches Risiko minimieren. Die ausgebildeten Präventionsbeamtinnen und -beamten beraten Sie kostenlos, unabhängig und kompetent über verhaltensorientierte und technische Sicherheitsmaßnahmen österreichweit unter: 059133 1. Zielgruppe Die Broschüre richtet sich an Führungskräfte in öffentlichen Gebäuden. Öffentliche Gebäude sind: Schulen, Kindergärten, Ämter, Krankenhäuser u. Ä. Da der Begriff öffentliche Gebäude in diesem Handbuch umfassend verstanden wird, fallen darunter auch Gebäude, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind wie: Finanzinstitutionen, Privatschulen, Universitäten etc. Gefahrensituationen sind: Besondere Lagen (Gewalt- oder Bombendrohung, Gewalthandlungen, Amok) Sicherheit in Gebäuden bedeutet insbesondere Personen- und Objektschutz. Durch die Umsetzung folgender Maßnahmen können Personen mit Leitungsfunktion das Risiko einer Gefahrensituation minimieren. Vorgehen bei der Erstellung eines Krisenplans: Interner Krisenplan Zusammensetzung eines Krisenteams, Festlegung der jeweiligen Aufgabenbereiche. Öffentliche Alarmierungs- und Erreichbarkeitslisten Festlegung der Kommunikationswege, regelmäßige Aktualisierung der Listen. 2. Aufgaben und Umsetzungsschritte durch Personen mit Leitungsfunktion 2.1. Vorbereitungsmaßnahmen Erreichbarkeit interner Stellen wie Krisen- und Kriseninterventionsteam Notfall- und Verständigungslisten/ Alarmierungsplan. Schlüsselplan und aktuelle Gebäudepläne. Kommunikationssysteme. Sammel- und Ersatzsammelplätze. Pflege und Aktualisierung der Listen gewährleisten. Evakuierungsplan. Übermittlung des Einsatzplanes an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Sofortiges Reagieren bei Vorfällen. Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ernst nehmen und die Schwere des Vorfalles bewerten. Sachliche Beurteilung eines Vorfalles unter Berücksichtigung verschiedener Perspektiven. Regelmäßige Überprüfung der Alarmeinrichtungen und Einweisung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Checklisten für das geplante Verhalten im Alarmierungsfall sollten in der Einlaufstelle des öffentlichen Gebäudes sowie im erforderlichen Ausmaß in den Abteilungen aufliegen. Informieren Sie sich über die Alarmeinrichtungen in Ihrer Organisationseinheit. Machen Sie sich mit den Notausgängen und dem Räumungsplan Ihres Gebäudes vertraut. Regelmäßige Überprüfung der Alarmeinrichtungen. Einweisung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2.2. Bildung eines Krisenteams Leiter des Krisenteams zentraler Ansprechpartner im Krisenfall koordiniert und initiiert präventive Maßnahmen. Weitere Mitglieder, zum Beispiel Beauftragte für medizinische Hilfe, zeichnen für die Erste-Hilfe- Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verantwortlich. Sicherheitsbeauftragte prüfen Stand und Funktionstüchtigkeit von vorgeschriebenen Schutzausrüstungen, analysieren Sicherheitsmängeln, informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über

bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitsmängel, ermitteln Unfallursachen und Gesundheitsgefahren, erarbeitet Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Pressesprecherin oder Pressesprecher. 9 Aufgaben eines Krisenteams Ist-Standerhebung sämtlicher bereits vorhandener Sicherheitsmaßnahmen. Koordination interner Maßnahmen in Krisenfällen: Entscheidung, ob die Krisensituation ausgerufen werden soll. Sicherstellung der Kontaktaufnahme mit den nötigen Einsatzkräften. Einsatzkräfte einweisen und unterstützen. Einleitung von Sofortmaßnahmen in Krisenfällen: Herbeiführung einer Beruhigung der Lage. Interne Krisenkommunikation. Wenn möglich Evakuierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Räumungsplan. Räumungsplan an die Einsatzkräfte weiterleiten. Nach Evakuierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurz informieren. Aufarbeitung und Nachbetreuung - Gespräch mit den Betroffenen nach Wiederaufnahme des Betriebs. Bereitstellung einer Ansprechpartnerin bzw. eines Ansprechpartners für Einsatzkräfte: Einweisung und Unterstützung der Einsatzkräfte. Bereitstellung des Gebäudeplanes sowie der Kontaktlisten des Krisenteams und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betreuung der Betroffenen: Erstbetreuung, Nachbetreuung. Eventuell psychische Erste Hilfe. Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterschulungen für Krisenfälle: Praktische Verhaltens- bzw. Alarmübungen vornehmen. Erste Hilfe Kurse abhalten. Angewandte Psychologie, Umgang mit Medien etc. Aufgabenzuweisung an die Krisenteammitarbeiterinnen und -mitarbeiter: Schaffung von Verantwortlichkeiten durch gezielte Aufgabenzuordnung. Eindeutige Aufgabenabgrenzung. 2.3. Maßnahmen nach einem Vorfall Kontaktaufnahme mit Vorgesetzten. Beteiligte Personen eruieren und namentlich festhalten. Den Vorfall in geeignetem Rahmen konkret ansprechen, keine Vorverurteilungen treffen. Gemeinsam mit den betroffenen Angestellten die Schwere des Vorfalls beurteilen. Gemeinsames Festlegen von Sofort- und Folgemaßnahmen (zum Beispiel Verweis an Beratungseinrichtungen, Zuziehung von Fachleuten, Möglichkeiten der Wiedergutmachung ). Schriftliche Dokumentation der Ereignisse (Täterfallblatt, Gedächtnisprotokoll). Der Leiter stellt dem oder der betroffenen Angestellten eine Handynummer und E-Mail Adresse mit dem Auftrag zur Verfügung, sich bei allfälligen weiteren Gewalthandlungen sofort zu melden.

10 über den Vorfall und den aktuellen Wissensstand übermitteln. Gruppe zusammenhalten. Klare Anweisungen an die Gruppe geben. Allfällige Aufgaben an die Gruppe vor Ort verteilen. Die Einsatzkräfte über den Ist- Stand informieren. Stellungnahmen gegenüber den Medien nur durch Befugte. Möglichst bald nach dem Ereignis den Dienstbetrieb wieder aufnehmen. 2.4. Nach einem Vorfall zu kontaktieren Wenn Personen verletzt wurden, Notarzt oder Rettung 144 und Polizei verständigen (Notruf 133, Euro- Notruf 112). Polizeinummer 059133 durch die Wahl dieser Nummer werden Sie automatisch und unabhängig von Ihrem Standort in Österreich mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle verbunden Direktion oder Leitung bzw. Verantwortlichen kontaktieren. Portier oder Zugangskontrolle kontaktieren. Zusätzlich: Zeugen haben das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Geschäftsbetrieb einstellen Keine Veränderungen am Tatort vornehmen. Spuren schützen. 2.5. Notruf- und Unfallnummern in Österreich Feuerwehr: 122 Polizei: 133 Rettung: 144 Euro-Notruf: 112 Notruf für Gehörlose: 0800 133 133 Ärztefunkdienst: 141 Ärzteflugambulanz: 40 144 Gasgebrechen: 128 Vergiftungsinformation: 01 406 43 43 3. Verhalten in Notfällen und akuten Krisensituationen 3.1. Sofortmaßnahmen Ruhe bewahren, Überblick gewinnen (Was, wo, wie viele Personen). Durchführung von Erste-Hilfe- Maßnahmen (körperlich, seelisch). Verständigung von Einsatzkräften. Gegebenenfalls Verständigung der Unternehmensleitung. Helfer organisieren, Krisenteam einberufen (Wer koordiniert? Wer verständigt wen? Wer tut was?). Erstinformationen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3.2. Mittelfristige Maßnahmen Gemeinsame Besprechungen des Krisenteams zur Koordination (Wer hat was getan, wer hat noch was zu tun? Welche Hilfsmaßnahmen sind noch notwendig?). Besuchsdienst einrichten, wenn verletzte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Krankenhaus versorgt werden. Weitere Maßnahmen vorbereiten: Informations-, Gruppen- und Einzelgespräche, Dienststellenversammlung, Vorbereitung von Initiativen (schriftliche Verständigung von Angehörigen, Gedenkveranstaltung). Zusammenarbeit mit Experten. Wenn notwendig Inanspruchnahme von Beratungen und Coaching durch psychologisch geschulte Experten (zum Beispiel Kriseninterventionsteam). 3.3. Längerfristige Maßnahmen Evaluierungs- und Abschlussgespräch mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen Standes- und

Personalvertretung nicht vergessen (Was hat gut geklappt? Was lief weniger gut? Was wäre das nächste Mal anders zu machen?). Gegebenenfalls psychologische Unterstützung aller beteiligten Helfer organisieren. Initiativen zur Prävention (Gibt es die Möglichkeit, dass so etwas nicht mehr passiert?). Allfällige Projekte: Praktische Verhaltens- und Alarmübungen vornehmen. Erweiterte Erste-Hilfe-Kurse andenken, Medienumgang, angewandte Psychologie etc. 4. Empfehlungen zu Bedrohungsszenarien am Arbeitsplatz 4.1. Allgemeines Kontakt zur zuständigen Polizeiinspektion herstellen und halten (Ansprechpartner, Telefonnummer). Möglichkeiten der Polizeiprävention ausnützen (Bewusstseinsbildungen für Recht und Unrecht sowie Verantwortung schaffen). Notfallpläne im Zusammenwirken mit der Polizei erstellen (Alarmierung, Verhalten etc.). 4.2. Empfehlungen zur Alltagsgewalt Aufmerksam sein. Klare Botschaften vermitteln. Feste Grenzen für inakzeptables Verhalten setzen und realistische Konsequenzen aufzeigen. Bei Vorfällen, welcher Art auch immer, Verantwortung übernehmen und reagieren. Die Sache ansprechen und nötige Schritte einleiten. Sich nicht auf andere verlassen. Außenseiter oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kollegen, Schüler) mit plötzlichen Wesensveränderungen (Rückzug, somatische Beschwerden, Leistungsrückfall) darauf ansprechen, Sorgen artikulieren, Verständnis zeigen, keine Vorwürfe machen. Netzwerke bilden in Kommunikation bleiben! Bildung eines Krisengremiums! Einbindung von Psychologinnen oder Psychologen, Präventionsdiensten, sozialen Einrichtungen. Gemeinsam an das Problem herangehen. Keine Schuldfragen aufwerfen. Klärung herbeiführen, wer etwas zur Verbesserung der Situation beitragen kann. 4.3. Aufgaben von Personen mit Leitungsfunktion Sofortiges Reagieren bei Vorfällen ist unabdingbar. Hinweise von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern ernst nehmen und die Schwere des Vorfalls bewerten. Sachliche Beurteilung eines Vorfalles unter Berücksichtigung verschiedener Perspektiven. Informationen über Auffälligkeiten von Personen zu bereits abgeschlossenen oder laufenden Amtshandlungen bzw. Sachverhalten sachlich bewerten, erforderlichenfalls weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, vorgesetzte Dienststellen, Vertreter des zuständigen Stadtpolizeikommandos, des Bezirkspolizeikommandos oder der Polizeiinspektion für die Festlegung der weiteren Vorgangsweise hinzuziehen. Alle an der Entscheidungsfindung involvierten Personen und Stellen von den getroffenen Maßnahmen informieren. Interne Vorgaben dazu beachten. 5. Empfehlungen Erstellung eines Sicherheitskonzeptes (Einbeziehung von Bauplänen, Kommunikationssystemen, Sammel- und Ersatzsammelplätzen, Evakuierungsmöglichkeiten, Notfalls- und Verständigungslisten). Ansprechpartner für jede öffentliche Einrichtung und zuständiger Polizeiinspektion nominieren. Festlegen einer standardisierten Durchsage. Verhaltensschulung in Bezug auf eine Amoklage: Alarmierung, Rückzug und Einsperren in Räumen versus Evakuierung (abhängig von einer situativen Lageprüfung Gefahrenbereich?). Informationsweitergabe (je besser die Qualität, desto leichter ist das Einschreiten der Polizei), Einweisung der ersteintreffenden Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamten. 11

12 5.1.Rückzug und Einsperren in Räumen versus Evakuierung Das Einsperren in Räumen bietet folgende Vorteile: Es ermöglicht eine weitere Kontrollausübung über die eingeschlossenen Angestellten und Parteien. Es bietet eine höhere Chance zur Vermeidung von Panik und der damit verbundenen Gefahren. Es hindert den Täter oder die Täterin an ihren Vorhaben, in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Personen zu töten oder zu verletzen. Es fehlt die Möglichkeit des Einsperrens, dann möglichst rasche, koordinierte Evakuierung wie bei einem Feueralarm. Rasches und nach Möglichkeit sicheres Verlassen des Gefahrenbereichs. 5.2. Vorgehensweise beim Einsperren Türe doppelt verschließen, Türschnalle durch Unterspreizen fixieren, Türe verbarrikadieren (nach Möglichkeit Fixierung bis zur gegenüberliegenden Wand). Deckung hinter Beton- und Ziegelmauern, unter Tischen und Bänken oder sicheren Ecken nutzen. Durchschussgefahren von Türen und Fenstern beachten. Ruhe bewahren. Kein Verlassen vor entsprechender Anordnung (Aufforderung durch Einsatzkräfte). Feueralarm bewerten (könnte vom Täter ausgelöst worden sein). 5.3. Sonderfall Bombendrohung 5.3.1. Allgemeines zur Bombendrohung Jede Bombendrohung ist ernst zu nehmen und zwar so lange, bis sich ihre Haltlosigkeit erwiesen hat. Stillschweigen gegenüber der Öffentlichkeit ist zu wahren. Art und Intensität der Maßnahmen orientieren sich an der Verhältnismäßigkeit. 5.3.2. Aufgaben von Personen mit Leitungsfunktion Die rasche Bewertung der Ernsthaftigkeit orientiert sich an der Art und Weise der Bedrohung im Zusammenhang mit der Situation rund um die bedrohte Person oder Einrichtung. In Verdachtsfällen kontaktieren Sie bitte sofort den Polizeinotruf 133 oder den Euro- Notruf 112. Besser einmal zu viel, als einmal zu wenig! Nach Rücksprache mit der Polizei oder der Feuerwehr ist die Entscheidung zu treffen, ob das Gebäude entsprechend dem Räumungsplan zu evakuieren ist Wenn vorhanden den Krisenstab verständigen Nach Evakuierung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurz und sachlich informieren Betrieb so schnell wie möglich wieder aufnehmen Aufarbeitung mit den Betroffenen nach Wiederaufnahme des Betriebes 5.3.3. Entgegennahme von verdächtigen Brief- und Paketsendungen Verdächtige Brief- oder Paketsendungen können in verschiedenen Formen vorkommen, wie Glückwunschbillets, Werbesendungen, Geschenkkartons mit möglichen gefährlichen Inhalten wie zum Beispiel Sprengstoff, Anthrax, oder beeinträchtigenden Inhalten wie Buttersäure, Fäkalien. 5.3.3.1. Mögliche Erkennungsmerkmale und Überprüfungskriterien: Allgemeines: Unerwartete bzw. unaufgeforderte Zusendung. Unübliche Absenderangaben zum Beispiel Behörde. Absender fehlt oder ist augenscheinlich unrichtig. Signifikant unterschiedliche Aufgabe- und Absendeorte. Vorsicht bei Postsendungen aus dem Ausland. Überfrankierung bei Briefmarken. Besondere Zustellvermerke wie: persönlich, privat, zu eigenen Handen, vertraulich, geheim, nur durch Empfänger öffnen, Eilsendung, dringend. Beschriftungen meist mit Schreibmaschine, PC oder Etikettenausdruck. Falsche Schreibweise von allgemein gebräuchlichen Wörtern.

Briefe: Ungewöhnlich hohes Gewicht im Verhältnis zur Größe. Auffällige Stärke von Briefen. Auffällige Festigkeit des Briefes. Präsenz von metallischen Materialien im Inneren. Schwerpunkt des Briefes außerhalb der Mitte. Verformungen, unregelmäßige Konturen oder ungewöhnlich feste Briefinhalte. Verdächtige Geräusche (Rasseln, Rieseln), Gerüche oder Dämpfe sowie Ausschwitzungen (Fettflecke am Kuvert). Vorsicht bei Luftpolster-Kuverts Abtasten nicht möglich. 13 Pakete: Ungewöhnlich hohes Gewicht, auch hier gegebenenfalls verlagerter innerer Schwerpunkt. Übermäßig feste und gewissenhafte äußere Verpackung bzw. massive Verklebung. Ungewöhnliche Verpackung oder Verschnürung (Art und Material). Unübliche Inhalte, zum Beispiel nicht erwartete Bücher. 5.3.3.2. Verhaltens- und Vorsichtsmaßnahmen: Post- oder Paketsendung vorsichtig ablegen und keinesfalls öffnen, den Raum verlassen. Zutritt Unbeteiligter unterbinden. Polizei verständigen Notruf 133 oder Euro-Notruf 112. Ruhe bewahren. Überbringung von verdächtigen Brief- oder Paketsendung mit Uhrzeit notieren. Brief- oder Paketsendung nicht knicken, falten, lochen etc. Brief- oder Paketsendung nicht beschriften oder anderweitig verändern.

TECHNISCHE SICHERHEITSHINWEISE 14 6. Allgemeine präventive Sicherheitsangelegenheiten Überprüfen des Bestandes der Alarmeinrichtungen, Iststanderhebung. Regelmäßige Überprüfung der Alarmeinrichtungen. Einweisen der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Gebäudetechnik. Personalschulungen und -übungen regelmäßig durchführen. Überprüfen der Notausgänge und des Räumungsplans des Gebäudes. Außerhalb der Öffnungszeiten unbekannten Personen keinen Zutritt in die Amtsgebäude gewähren. Technische Sperren (bei Türen, Drehkreuze, Sicherheitsschleusen) außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert halten. Sicherheitsverantwortliche ernennen. 7. Festlegung technischer Überwachungsmaßnahmen Gefährdungsgrad für Personen und Sachen im Gebäude nach definierter Gefährdungseinschätzung (Parteienverkehr, Tätigkeiten, subjektives Sicherheitsgefühl des Personals, allfällige bereits stattgefundene Vorfälle). Personenkreis: Wie viele Personen arbeiten im betreffenden Gebäude? Wann findet Parteienverkehr statt? Lageplan der verschiedenen Abteilungen im Gebäude. Risikoanalyse und Täterprofil. Bauliche Schwachstellen, etwa Leichtbauwände. Lage des Schutzobjekts, Nähe zu umstehenden Gebäuden räumliche Anbindungen. Besonders gefährdete Einstiegsmöglichkeiten wie nicht einsehbare Zugänge, Fenster oder Dachluken. Sicherung von Haupt- und Nebeneingängen durch mechanische oder elektrische Einrichtungen. Zugang des Gebäudes während und außerhalb des Parteienverkehrs für Privatpersonen. Gebäudeaufbau: Wie viele Stockwerke besitzt das Gebäude? Sind die Grundrisse in allen Stockwerken ident? Um welche Außenfenster, Innentüren und deren Versperrbarkeit handelt es sich? Bereiche, die mögliche Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten. Festlegen einer Interventionszeit mit Ereignisbeginn, anschließender Meldungserstattung bis zum eintreffen der Einsatzkräfte (eventuell im Rahmen einer Übung) Anbindung von Alarmanlagen (Wer erhält den Alarm?). Eingerichtete technische Alarmanlagen (Notalarm für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Auslösen und Rückstellen bei Fehlalarm). 8. Präventive Sicherungsmaßnahmen 8.1. Mechanische Sicherungsmaßnahmen Sicherheitsschleusen Sicherheitstüren Sicherheitsfenster Rollläden 8.1.1. Einbruchhemmende Eingangstüren und Fenster gemäß Ö-Norm B 5338 Die Ö-Norm B 5338 (ist mit der EN V 1627-1630 gleichzusetzen) regelt unter anderem das Prüfverfahren von Türen und Fenstern. Innerhalb dieser Norm kann unter sechs verschiedenen Widerstandklassen unterschieden werden. Bei öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel Bezirkshauptmannschaften, empfiehlt die kriminalpolizeiliche Beratung den Einbau von einbruchhemmenden Eingangstüren der Widerstandsklasse IV und Fenster Widerstandsklasse II gemäß Ö-Norm B 5338. Sicherheitsfenster und -türen werden entsprechend der Norm einer statischen, dynamischen und manuellen Prüfung unterzogen. Erkennbar sind diese durch ein Etikett. Nur Türen und Fenster, die dieses Etikett aufweisen, entsprechen den Richtlinien der Ö-Norm B 5338. Kriterien für einbruchhemmende Türen: Mehrfachverriegelungssysteme, die sowohl schloss- als auch bandseitig die Tür mittels Stahlbolzen verankern. Ummantelung des alten Türstockes mit mindestens 3 mm starken Sanierungszargen. Verriegelungsbolzen, die mindestens 18 bis 20 mm tief in den neuen Türstock greifen. Stabile Türbänder (Türscharniere), mit Stahlplatten oder Stahlstäben verstärktes Türblatt. Massive Beschläge mit

Kernziehschutz und entsprechenden Sicherheitszylindern. Auch doppelflügelige Türen sind als einbruchhemmende Türen in derartiger Ausführung erhältlich, eine massive Schlagleiste ist dabei ein Merkmal für gute Produkte. Eine geringere Sicherheitsstufe kann durch die Montage von Balkenriegelschlössern erreicht werden. Diese sind an der Türinnenseite montiert und greifen nach rechts und links massiv in Halterungen ein. Bei Altbautüren wird eine Armierung der Türfüllungen auf der Innenseite durch Stahlplatten oder Bandeisen empfohlen. 15 Kriterien für einbruchhemmende Fenster: Massiver Fensterrahmen. Stabile Scharniere. Sperrbare Zusatzschlösser und Fenstergriffe. Aufbohr- und Aushebesicherung Einbruchhemmende Rollläden oder Scherengitter. Einbau von einbruchhemmenden Fenstern gemäß der Ö-NORM B 5338 Widerstandsklasse II. Diese besitzen einbruchhemmende Beschläge mit Mehrfachverriegelung und Sicherheitsverglasung. Bei der Nachrüstung kann keine Norm erfüllt werden. Es wird keine Widerstandsklasse erreicht, weil keine Prüfung nach der Ö-Norm B 5338 erfolgen kann! Der einbruchhemmende Schutz kann nur analog einer Norm erreicht werden. 8.2. Technische Sicherungsmaßnahmen Alarmanlagen mit Außenwirksamkeit: Enthält einen Notfalltaster oder eine Alarmklappe und Bewegungsmelder. Zu beachten: Wie erfolgt die Auslösung, welches Alarmzeichen wird an welchen Adressatenkreis übermittelt? Weitere Informationen, zum Beispiel über Abrufdisplay der Anlage. Alarmanlagen mit Innenwirksamkeit: Telefonanlage, EDV- Anlage. Zu beachten: Wie erfolgt die Auslösung, welches Alarmzeichen wird an welchen Adressatenkreis übermittelt? Rauchmelder. Anlagen zur Videoüberwachung. Zutrittskarten. Professionell geplante und installierte Anlagen sind die optimale Ergänzung zu mechanischen Sicherungsmaßnahmen. Der Einbau einer Alarmanlage sollte nur durch konzessionierte Alarmanlagenerrichter erfolgen. Alarmierung: Der stille Alarm wird mittels Telefonwählgerät (TWG) zur Polizei und/oder einem privaten Sicherheitsdienst weitergeleitet. Die Aktivierung des stillen Alarms kann durch die Betätigung von Tastern, Schaltern, Schienen oder Geldscheinkontakten (Detektion sobald der letzte Geldschein aus dem Kontakt gezogen wird) erfolgen. Während eines Raubüberfalles darf niemals ein akustischer Alarm über die Außensirene abgesetzt werden. Dies könnte zu einer Überreaktion des Täters wie Schusswaffengebrauch oder Geiselnahme führen.

16 8.2.1. Einbruchmeldeanlagen OVE-Richtlinie R2 (Regelwerk 2) Die OVE-Richtlinie R2 enthält Mindestanforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA). Innerhalb der Richtlinie wird zwischen den folgenden verschiedenen Klassen unterschieden: Privat/Standard (PS) Gewerbestandard Niedrig (GS-N) Gewerbestandard Hoch (GS-H) Werteschutz (WS) Hochsicherheit (HS) Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind so zu konzipieren, dass Einbrüche bzw. Einbruchversuche möglichst frühzeitig erkannt und gemeldet werden. Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Interventionszeiten sind mechanische Sicherungseinrichtungen und die Überwachung durch die EMA so aufeinander abzustimmen, dass die Interventionskräfte nach Eintreffen einer Meldung den Einsatzort erreichen können, bevor der Täter die mechanischen Sicherungseinrichtungen überwunden hat. Das Zusammenwirken von Elektronik und Mechanik muss dabei jedoch so ausgeführt werden, dass Falschmeldungen so weit wie möglich ausgeschlossen sind. Nach OVE-Richtlinie R2 (Österreichische Verband für Elektronik) fallen Amtsgebäude (wie Bezirkshauptmannschaften) unter den Begriff Kommunalverwaltung/ Rathaus und werden wie folgt eingestuft: Klassen- Mindestanforderung GS-N (Gewerbestandard Niedrig). Um den Sicherheitsstandard des Gebäudes zu erhöhen ist die Anschaffung einer Einbruchmeldeanlage unumgänglich. Laut der OVE-Richtlinie R2 ist bei Gebäuden (wie Bezirkshauptmannschaften etc.) die Klasse GS-N empfohlen. Einbruchmeldeanlagen dieser Klasse überprüfen sämtliche Gebäudezugänge auf ein Öffnen von Türen oder Fenstern. Es empfiehlt sich daher unter anderem die Montage von Magnetkontaktmeldern sowohl an der Innenseite jeder Außentüre als auch an jedem Fenster eines Objektes. Die dieser Klasse entsprechenden Einbruchmeldeanlagen verfügen über einen mittleren Schutz (gemäß gegenständlicher Richtlinie) gegen Überwindungsversuche im scharfen und unscharfen Zustand. Bei EMA dieser Klasse wird angenommen, dass Einbrecher begrenzte Kenntnisse über diese Anlagen haben und nur begrenzt über leicht zugängliche Werkzeuge verfügen. Die Räume im Gebäude selbst sind mit Bewegungsmeldern auszustatten, somit wird ein gesamter Raum überwacht. Bei Räumen mit Wertbehältnissen sind diese durch Bewegungsmelder im Aufstellungsraum zu sichern. Genauere Beschreibungen sind der aktuellen OVE-Richtlinie R2, die über Websuchmaschinen leicht aufgerufen werden kann, zu entnehmen. Einsatzbereich: Alle Handels-, Gewerbe- und Produktionsbetriebe mit geringem Risiko sowie ohne erforderlichen erhöhten Werteschutz (versicherungstechnische Wert eines zu schützenden Objektes). Es dürfen nur Geräte der Geräteklasse GS-N, GS-H oder WS eingesetzt werden.

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TÄTERFALLBLATT Das Täterfallblatt ist selbstständig und nicht in der Gruppe auszufüllen! 18 Allgemeine Angaben Datum: Uhrzeit: Ort des Geschehens: Zeugen: (Name, Anschrift) Angaben zum Täter Geschlecht: Alter: Haarfarbe: Körperbau/Größe: Bekleidung: Bewaffnung: Fluchtmittel: Daten der Person, die das Täterfallblatt ausfülltt Familienname: Vorname: Telefonische Erreichbarkeit: Wohnadresse: Beruf: Staatsbürgerschaft:

GEDÄCHTNISPROTOKOLL Das Gedächtnisprotokoll ist selbstständig und nicht in der Gruppe auszufüllen! Zur Person Vor-/Zuname: Adresse: Telefonnummer: 19 Zum Ereignis Anlass/Aktion: Datum: Ort/Uhrzeit: Protokoll Schildern Sie kurz, prägnant und sachlich den Vorfall, beteiligte Personen, Aussagen etc.

NOTIZEN 20

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Impressum Herausgeber: Bundesministerium für Inneres Bundeskriminalamt - Büro 1.6, Kriminalprävention und Opferhilfe, Schlickplatz 6, 1090 Wien www.bundeskriminalamt.at Mitarbeit: BM.I Referat II/2/b Sondereinsatz-Angelegenheiten, EKO-Cobra, Bundeskriminalamt Büro 6.3 Entschärfung und Entminung. Fotos: Bundesministerium für Inneres (S. 6 und S. 7) Hanik (S. 1, Titelbild), Stauke (S. 9), pressmaster (S. 10), LaCatrina (S. 13), babimu (S. 15), momentimages (S. 17) sämtliche Fotos von fotolia.com. Druck: Fairdrucker GmbH, Wintergasse 52, 3002 Purkersdorf. Stand: November 2013