GmbH Otto & Leitel GmbH Emulsionsspaltung, Wasseraufbereitung, Tankreinigung, Umweltschutz, Industriebeschichtung und Sanierung, Entsorgungsfachbetrieb, Fachbetrieb nach WHG 19 l, TRbF 20, 40, 503 Zum Mühlenfließ 10 15366 Neuenhagen Tel: 03342-24780 Fax: 03342-247816 Entsorgung von ölhaltigen Abfällen in einer CPB Einführung: Die Firma Otto & Leitel GmbH, ist in Berlin/Brandenburg eine der größten Entsorgungsanlagen für flüssige Sonderabfälle. Es handelt sich hierbei, um eine Behandlung von Abfällen nach D09-chemisch-physikalische Behandlung. Die Behandlungsanlage ist nach BImSchG genehmigt und verfügt über eine Gesamtkapaziät von 33.000 Jahres-Tonnen. Die angelieferten Mengen in 2007 beliefen sich auf etwa 27.500 Tonnen und werden in 2008, bei etwa 29.000 Tonnen liegen.
Zum Thema: Zu den angelieferten Abfällen gehören hauptsächlich: Abscheiderinhalte, Emulsionsgemische und Öl-Wassergemische. Öl-Wassergemische werden in der Regel über 2 wesentliche Abfallschlüssel angeliefert. AVV 160708* - ölhaltige Abfälle AVV 130899* - Abfälle a.n.g. Emulsionen dagegen werden in der Regel über diese zwei Abfallschlüssel angeliefert. AVV 120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und-lösungen AVV 130105* nichtchlorierte Emulsionen Aus Sicht der Behandlungsanlage muss man immer wieder feststellen, dass sich Erzeuger sehr schwer bei der Deklaration des jeweiligen Abfalls tun. Oft werden Emulsionen als Öl-Wassergemisch oder umgekehrt, Öl-Wassergemisch als Emulsion bezeichnet.
Leider kann man nicht so einfach sagen, dass es im Prinzip egal wäre. Hierbei handelt es sich tatsächlich, um grundsätzlich zwei verschiedene Abfälle. Bei einem Öl-Wassergemisch handelt es sich, um einen Zweiphasen-Abfall, einer Wasserphase und einer Ölphase. Die Ölphase schwimmt dabei, aufgrund der Dichte von Öl, auf der Wasserfläche obenauf. Ölphase Wasser Zeichnung: Bei einer Emulsion dagegen handelt es sich, um ein gelöstes Öl im Wasser, dieses wird auch umgangssprachlich als Bohrmilch bezeichnet und wird meist, als Kühlschmierstoff in der Industrie eingesetzt. Zur Herstellung und Stabilisierung einer Emulsion sind Grenzflächenaktive Substanzen, die Tenside oder auch Emulgatoren genannt, notwendig. Die Grenzflächenspannung an der Öl-Wasser-Phasengrenzfläche wird durch das Tensid deutlich gesenkt und es kommt somit zur Lösung des Öls in kleinste Tröpfchen die es nicht mehr schaffen aufzusteigen. Emulsion Zeichnung: Dadurch gibt es bei der Behandlung von Emulsion und Öl-Wassergemisch erhebliche Unterschiede.
Hier ein kurzer Diskurs über den Ablauf in unserer Entsorgungsanlage: - Annahme (Weg1 Rohr; Weg2 Sedimentabscheidung) mit erforderlicher Erfassung der Daten und Erstellung der Rückstellprobe - Eingangsanalytik (Überprüfung des Abfalls auf Übereinstimmung mit Deklaration_Problem unsachgemäße Vermischung beim Erzeuger) - Erstellung des Behandlungsweges - Behandlung in mehreren Stufen (kein Abfall kann in einer CPB in einer stufe behandelt werden) - Kontrolle des Behandlungsprozesses - Konditionierung und Nachentsorgung der Rückstände (Öl, Schlämme, Sande) Spezielle Unterschiede ÖWG Prinzipiell nur physikalische Behandlung mit Zusatz weniger Chemikalien und diese zur Konditionierung des Wassers Emulsion - Deaktivierung der oberflächenaktiven Substanzen - Chemikalische Bindung und Fällung der sonstigen Schadstoffe - Nachreinigung des Wassers Emulsion
1. Behandlungsstufe- Vorspaltung Nach Erarbeitung des Behandlungsverfahren wird die Emulsion der 1. Behandlungsstufe übergeben. Das erforderliche Verhältnis wir im Laborversuch ermittelt. Nach erfolgtem Ansatz und Reifung der vorbehandelten Emulsion wird die Wasserphase bei Erfordernis der Behandlungsstufe 2 zugeführt. Das ist dann der Fall wenn andere Schadstoffbelastungen in der Eingangsanalytik festgestellt wurden, z.b. Schwermetalle, CSB usw.. Sollte dies nicht erforderlich sein wird sofort Stufe 3 angeschlossen. 2. Behandlungsstufe Beseitigung sonstiger Schadstoffe Hier werden wie bereits ausgeführt, verschiedenste Behandlungen die erforderlich sind um ein einleitfähiges Abwasser zu erhalten durchgeführt. Das beginnt beim Einstellen des ph-wertes bis hin zu komplexen Reaktionen um z.b. Kupferionen aus dem Wasser zu entfernen. 3. Behandlungsstufe Nachreinigung des Wassers zur Einleitfähigkeit Die Indirekteinleiter-VO legt fest, dass industrielle Abwässer bis zu einer gewissen Grenze Schadstoffe mitführen dürfen. Im Falle von MKW (sprich- Öl) liegt dieser bei 20 mg/l (oder auch ppm). Um diesen Grenzwert einhalten zu können ist eine ganz spezielle Behandlung des Wassers erforderlich. Diese wiederum ist so empfindlich in der Balance, dass die Vorstufen die ich eben ausgeführt habe unumgänglich sind. ÖWG Aufgrund der physikalischen Eigenschaften von Wasser und Öl ist prinzipiell, außer zur Konditionierung des Wassers, keine Chemie zur Trennung erforderlich. Allerdings ist der physikalische Aufwand von vielen Randbedingungen abhängig wie z.b. Zähigkeit des Öles, Temperatur, ph-wert usw.. Diese kurze Darstellung zeigt deutlich, dass sich ein Öl-Wassergemisch erheblich von einer Emulsion bei der Behandlung unterscheidet und das dann natürlich auch beim Entsorgungspreis. Es gibt natürlich auch einige Stoffe, die eine Behandlung von Emulsionen bzw. Öl- Wassergemischen schwierig gestalten oder sogar unmöglich machen. Dabei sind die Abfälle meist mit Verdünnungen, Frostschutzmitteln, Lösemitteln u.ä. vermischt. Ein ganz besonderes Problem stellen Alkohole dar. Da sich Wasser in beliebiger Menge mit Alkohol mischen lassen und das Wasser dann Öl-lösliche Eigenschaften erwirbt (siehe Kräuterschnaps) ist ein derartiges Gemisch nur noch unter sehr aufwändigen Behandlungswegen, z.b. Aktivkohlen chemisch-physikalisch behandelbar. In der Mehrzahl der Fälle bleibt nur der Weg in die Sondermüllverbrennung, da auch Raffinerien diesen Abfall nicht annehmen und behandeln können.
Leider wissen viele Erzeuger nicht, dass schon durch das hinzufügen von geringen Anteilen der genannten Störstoffe eine noch verhältnismäßig kostengünstige Behandlung nicht mehr möglich ist und meist nur noch die teure thermische Behandlung bleibt. Das kann sich Kostentechnisch zum Teil in einem Verhältnis von 1:10 darstellen. Daher ist es unbedingt ratsam jegliche vermischung im Vorfeld zu vermeiden, um zum einen den geltenden Gesetzen gerecht zu werden und zum anderen erhebliche Mehrkosten bei der Entsorgung zu vermeiden. In jedem Falle sollte bei Bekanntsein eines derartigen Umstandes mit dem Entsorger im Vorfeld darüber gesprochen werden, um noch weitere Kosten für zusätzliche Transporte und Zwischenlagerungen bei eventuelllen Abweisungen durch die >Entsorgungsanlage zu vermeiden. Ich möchte mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und stehe Ihnen jetzt gern für einige Fragen zur Verfügung.