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Stand: (endgültig) Anlage 2

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Transkript:

PAP24mSBm/phi Euro-Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 24 Das Programm bietet die Möglichkeit, die Werte von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Euro maschinell zu berechnen. Das Programm kann als Unterprogramm in ein Lohnabrechnungsverfahren eingefügt werden, wenn die unter 3.1 beschriebenen Eingangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch für den Lohnsteuer-hresausgleich durch den Arbeitgeber nach 42b EStG einsetzbar. Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines 2.2 Feldlängen 2.3 Symbole 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter 3.2 Ausgangsparameter 4. Interne Felder 5. Programmablaufplan 1. Gesetzliche Grundlagen Der Programmablaufplan enthält gem. 39b Abs. 8 EStG: a) die Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn nach 39b Abs. 2 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 23 enden, b) die Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge nach 39b Abs. 3 EStG Sätze 1 bis 7 (Anmerkung: 39b Abs. 3 Satz 8 EStG wurde im Steueränderungsgesetz 23 gestrichen), c) die Berechnung des Solidaritätszuschlags nach dem Gesetz zur Senkung des Solidaritätszuschlags,

- 2 - d) die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die einzubehaltende Kirchenlohnsteuer (Minderung der ermittelten Lohnsteuer nach 51a EStG), e) die Berücksichtigung des Haushaltsbegleitgesetz 24: teilweises Vorziehen des Tarifs 25 nach 24, Streichung des Haushaltsfreibetrags, Einführung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Höhe von 1.38 Euro und Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 92 Euro. 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines Es sind tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Lohnzahlungszeiträume berücksichtigt. Die Aufteilung von hresbeträgen auf unterjährige Lohnzahlungszeiträume sowie die Hochrechnung von Beträgen für unterjährige Lohnzahlungszeiträume auf hresbeträge wird entsprechend den in 39b Abs. 2 Satz 5 EStG angegebenen Bruchteilen vorgenommen. Bruchteile eines Cents werden entsprechend den Angaben im Programmablaufplan auf ganze Cents aufgerundet bzw. bleiben außer Ansatz. Hat ein Rechenergebnis oder ein zu übertragendes Feld Dezimalstellen, die im Empfangsfeld nicht vorgesehen sind und es ist im Programmablaufplan nichts anderes angegeben, sind diese überschüssigen Dezimalstellen wegzulassen. 2.2 Feldlängen Das Format und die Länge der Parameter und internen Felder sind bei der Programmierung (Codierung) zu bestimmen, soweit sie sich nicht unmittelbar aus den Erläuterungen oder dem Programmablaufplan ergeben. Feldbeschreibungen ohne Stellenangaben beziehen sich auf Ganzzahlen, ansonsten sind die Nachkommastellen angegeben. Bei der Steuerberechnung werden Gleitkommafelder verwendet. 2.3 Symbole Die im Programmablaufplan verwendeten Sinnbilder entsprechen der Zeichenschablone nach DIN 661. Darüber hinaus bedeuten: = Wert nach unten abrunden (z.b. = auf volle abrunden) = Wert nach oben aufrunden (z.b. C = auf volle C aufrunden) = übertragen nach (Zuweisung) 3. Schnittstellenkonventionen

- 3-3.1 Eingangsparameter Die Plausibilität der Parameter wird im Programm nicht geprüft. Sie müssen daher in Vorprogrammen des Arbeitgebers abgesichert werden. Es kommen z.b. in Betracht: Vorzeichenprüfung (z.b. darf der Wert in RE4 nicht negativ sein); Prüfung auf gültigen Inhalt (z.b. Wert in LZZ nur 1, 2, 3 oder 4, Wert in ALTER1); Prüfung von Eingangswerten im Verhältnis zu anderen Eingangswerten (z.b. darf VBEZ nicht größer als RE4 sein, da die Versorgungsbezüge im Bruttolohn enthalten sein müssen; wenn STKL = 2 ist, muss ZKF größer als Null sein). Es werden folgende Eingangsparameter benötigt: Name ALTER1 Bedeutung 1, wenn das 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres vollendet wurde, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet ( 24 a EStG), sonst = HINZUR JFREIB In der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragener Hinzurechnungsbetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cents hresfreibetrag nach Maßgabe der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte in Cents (ggf. ) JHINZU hreshinzurechnungsbetrag in Cents (ggf. ) JRE4 Voraussichtlicher hresarbeitslohn ohne sonstige Bezüge und ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cents (ggf. ) Anmerkung: Die Eingabe dieses Feldes ist erforderlich bei Eingabe sonstiger Bezüge (Feld SONSTB) oder bei Eingabe der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit (Feld VMT). JVBEZ In JRE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cents (ggf. ) KRV LZZ 1 = der Arbeitnehmer ist im Lohnzahlungszeitraum in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei und gehört zu den in 1 c Abs. 3 EStG genannten Personen. Bei anderen Arbeitnehmern ist einzusetzen. Für die Zuordnung sind allein die dem Arbeitgeber ohnehin bekannten Tatsachen maßgebend; zusätzliche Ermittlungen braucht der Arbeitgeber nicht anzustellen. Lohnzahlungszeitraum: 1 = hr 2 = Monat 3 = Woche 4 = Tag

- 4 - R RE4 SONSTB STKL Religionsgemeinschaft des Arbeitnehmers lt. Lohnsteuerkarte (bei keiner Religionszugehörigkeit = ) Steuerpflichtiger Arbeitslohn vor Berücksichtigung des Versorgungs-Freibetrags, des Altersentlastungsbetrags und des auf der Lohnsteuerkarte für den Lohnzahlungszeitraum eingetragenen Freibetrags in Cents. Sonstige Bezüge (ohne Vergütung aus mehrjähriger Tätigkeit) in Cents (ggf. ) Steuerklasse: 1 = I 2 = II 3 = III 4 = IV 5 = V 6 = VI VBEZ In RE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cents (ggf. ) VBS In SONSTB enthaltene Versorgungsbezüge in Cents (ggf. ) VMT Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cents (ggf. ) WFUNDF ZKF In der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragener Freibetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cents Zahl der Kinderfreibeträge (eine Dezimalstelle, nur bei Steuerklassen I, II, III und IV) 3.2 Ausgangsparameter Als Ergebnis stellt das Programm folgende Ausgangsparameter zur Verfügung: Name BK BKS Bedeutung Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Cents Bemessungsgrundlage der sonstigen Einkünfte (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) für die Kirchenlohnsteuer in Cents BKV LSTLZZ SOLZLZZ SOLZS SOLZV Bemessungsgrundlage der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit für die Kirchenlohnsteuer in Cents Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltende Lohnsteuer in Cents Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltender Solidaritätszuschlag in Cents Solidaritätszuschlag für sonstige Bezüge (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) in Cents Solidaritätszuschlag für die Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cents

- 5 - STS STV Lohnsteuer für sonstige Einkünfte (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) in Cents Lohnsteuer für Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cents 4. Interne Felder Das Programm verwendet intern folgende Felder (wenn ggf. solche Felder im Umfeld des Programms verwendet werden sollen, können sie als Ausgangsparameter behandelt werden, soweit sie nicht während des Programmdurchlaufs noch verändert wurden). Die internen Felder müssen vor Aufruf des Programms gelöscht werden: Name ALTE Bedeutung Altersentlastungsbetrag in Cents ANP Arbeitnehmer-Pauschbetrag in ANTEIL1 ANTEIL2 BMG Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von hreswerten auf ganze Cents abgerundet Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von hreswerten auf ganze Cents aufgerundet Bemessungsgrundlage für Altersentlastungsbetrag in Cents DIFF Differenz zwischen ST1 und ST2 in FVB Versorgungs-Freibetrag in Cents EFA Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in JBMG JW KENNZ KFB KZTAB hressteuer nach 51a EStG, aus der Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer ermittelt werden in hreswert, dessen Anteil für einen Lohnzahlungszeitraum in UPANTEIL errechnet werden soll in Cents Kennzeichen bei Vergütung für mehrjährige Tätigkeit = beim Vorwegabzug ist ZRE4VP zu berücksichtigen 1 = beim Vorwegabzug ist ZRE4VP1 zu berücksichtigen Summe der Kinderfreibeträge (einschließlich Betreuungs- und Erziehungsfreibeträge) in Kennzahl für die Einkommensteuer-Tabellenart: 1 = Grundtabelle 2 = Splittingtabelle LSTJAHR hreslohnsteuer in

- 6 - LST1, LST2, LST3 Zwischenfelder der hreslohnsteuer in Cents MIST Mindeststeuer für die Steuerklassen V und VI in RE4LZZ RE4LZZV RW Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums nach Abzug von Versorgungs-Freibetrag, Altersentlastungsbetrag und in der Lohnsteuerkarte eingetragenem Freibetrag und Hinzurechnung eines Hinzurechnungsbetrags in Cents. Entspricht dem Arbeitslohn, für den die Lohnsteuer im personellen Verfahren aus der zum Lohnzahlungszeitraum gehörenden Tabelle abgelesen würde Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums nach Abzug von Versorgungs-Freibetrag und Altersentlastungsbetrag in Cents zur Berechnung der Vorsorgepauschale. Rechenwert in Gleitkommadarstellung SAP Sonderausgaben-Pauschbetrag in SOLZFREI Freigrenze für den Solidaritätszuschlag in SOLZJ SOLZMIN Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, C (2 Dezimalstellen) Zwischenwert für den Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, C (2 Dezimalstellen) ST Tarifliche Einkommensteuer in ST1 Tarifliche Einkommensteuer auf das 1,25-fache ZX in ST2 Tarifliche Einkommensteuer auf das,75-fache ZX in VSP Vorsorgepauschale in, C (2 Dezimalstellen) VSPKURZ Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 3 EStG in VSPMAX1 VSPMAX2 VSPO VSPREST VSPVOR Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 2 EStG in Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 3 EStG in Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Satz 2 EStG vor der Höchstbetragsberechnung in, C (2 Dezimalstellen) Für den Abzug nach 1c Abs. 2 Nrn. 2 und 3 EStG verbleiben-der Rest von VSPO in, C (2 Dezimalstellen) Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 1 EStG in, C (2 Dezimalstellen)

- 7 - X Y ZRE4 ZRE4VP ZRE4VP1 Zu versteuerndes Einkommen gem. 32a Abs. 1 und 2 EStG (2 Dezimalstellen) gem. 32a Abs. 1 EStG (6 Dezimalstellen) Auf einen hreslohn hochgerechnetes RE4LZZ in, C (2 Dezimalstellen) Auf einen hreslohn hochgerechnetes RE4LZZV zur Berechnung der Vorsorgepauschale in, C (2 Dezimalstellen) Sicherungsfeld von ZRE4VP in,c bei der Berechnung des Vorwegabzugs für die Vergütung für mehrjährige Tätigkeit ZTABFB Feste Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) in ZVE Zu versteuerndes Einkommen in ZX, ZZX, HOCH, Zwischenfelder zu X für die Berechnung der Steuer nach 39b VERGL Abs. 2 Satz 8 EStG in.

- 8 - LST24 MRE4LZZ MRE4 MZTABFB MLSTJAHR ST LSTJAHR JW = LSTJAHR * 1 UPANTEIL Programmablaufplan 24 Steuerung Ermittlung der Freibeträge (Anteile) nach 39b Abs. 2 EStG und des maßgeblichen Arbeitslohns für die LZZ-Tabelle Ermittlung des entsprechenden hreslohns und der Unter- und Obergrenze der entsprechenden Tabellenstufe Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) Ermittlung der hreslohnsteuer nach den Lohnsteuertabellen A und B für die Lohnsteuerberechnung Ermittlung des Anteils der hreslohnsteuer für den Lohnzahlungszeitraum ANTEIL1 LSTLZZ LSTJAHR JBMG ZKF > ZTABFB = ZTABFB + KFB Berechnung der Tabellenfreibeträge mit Kinder-, Betreuungs- und Erziehungsfreibeträgen für die Bemessungsgrundlage Kist und SOLZ MLSTJAHR ST JBMG Ermittlung der hreslohnsteuer (mit Kinderfreibeträgen) als hresbemessungsgrundlage Kist und SOLZ MSOLZ Ermittlung des Solidaritätszuschlags mit Aufteilung von SOLZJ und JBMG auf den Lohnzahlungszeitraum MSONST Berechnung sonstiger Bezüge ohne Vergütung für mehrjähriger Tätigkeit MVMT Berechnung der Vergütung für mehrjähriger Tätigkeit

- 9 - MRE4LZZ Versorgungs-Freibetrag, Altersentlastungsbetrag ( 39b Abs. 2 Satz 2 EStG) VBEZ = FVB = VBEZ *,4 C FVB 372 JW UPANTEIL Ermittlung des Anteils vom maximalen Versorgungs- Freibetrag für den LZZ FVB > ANTEIL2 ANTEIL2 FVB BMG = RE4 - VBEZ ALTER1 = ALTE ALTE = BMG *,4 C 198 JW UPANTEIL Ermittlung des Anteils vom maximalen Altersentlastungsbetrag für den LZZ ALTE > ANTEIL2 ANTEIL2 ALTE RE4LZZ = RE4 - FVB - ALTE - WFUNDF + HINZUR RE4LZZV = RE4 - FVB - ALTE

- 1 - MRE4 Maßgeblicher Arbeitslohn für die hreslohnsteuer LZZ = 1 LZZ = 2 LZZ = 3 ZRE4 = (RE4LZZ +,56) * 3,6 ZRE4VP = (RE4LZZV +,56)* 3,6 C ZRE4 = C ZRE4 = C (RE4LZZ +,89) (RE4LZZ +,67) * 3,6 / 7 *,12 *) *) *) ZRE4VP = ZRE4VP = C (RE4LZZV + C (RE4LZZV + C,89) * 3,6 / 7,67) *,12 *) *) *) ZRE4 = RE4LZZ / 1 ZRE4VP = RE4LZZV / 1 *) Die nach 39b Abs. 2 Satz 5 EStG bei der Berechnung der Anfangsbeträge der Arbeitslohnstufen außer Ansatz bleibenden Bruchteile eines Cents müssen dem Arbeitslohn vor der Hochrechnung auf einen hresarbeitslohn zugerechnet werden. Andernfalls würde sich bei der Hochrechnung eines Arbeitslohns in Höhe des Anfangsbetrags einer Arbeitslohnstufe ein hresarbeitslohn ergeben, der in der hreslohnsteuertabelle eine Stufe zu niedrig liegt. ZRE4 < ZRE4

- 11 - Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) MZTABFB 1 KZTAB STKL = 1 STKL = 2 STKL = 3 STKL = 4 STKL = 5 2 KZTAB 138 EFA 92 ANP 92 ANP 92 ANP 92 ANP 92 ANP 36 SAP 72 SAP 36 SAP 36 SAP KFB KFB KFB = ZKF * 294 KFB = ZKF * 588 KFB = ZKF * 588 KFB = ZKF * 588 Berechnung der Tabellenfreibeträge ohne Kinder-, Betreuungsund Erziehungsfreibeträge für die Lohnsteuerberechnung ZTABFB = EFA + ANP + SAP KENNZ

- 12 - MLSTJAHR Ermittlung hreslohnsteuer STKL < 5 VSP MVSP Ermittlung der Vorsorgepauschale ZVE = ZRE4 -ZTABFB -VSP ZVE < 1 X = ZVE / KZTAB ZVE, X STKL < 5 MST5-6 UPTAB4 Ermittlung der hreslohnsteuer aus dem Einkommensteuertarif

- 13 - MVSP Vorsorgepauschale ( 39b Abs. 2 Satz 6 Nr 3 EStG) VSPO = ZRE4VP *,2 VSPVOR = 368 * KZTAB VSPMAX1 = 1334 * KZTAB VSPMAX2 = 667 * KZTAB VSPKURZ = 1134 * KZTAB KRV = 1 VSPO > VSPKURZ UMVSP VSPO VSP VSPKURZ VSP

- 14 - MST5-6 Lohnsteuer für die Steuerklassen V und VI ( 39b Abs. 2 Satz 8 EStG) X ZZX ZZX > 2672 ZZX ZX 2672 ZX UP5-6 UP5-6 ZZX > 9228 ST = ST + (ZZX - 2672) *,45 ST VERGL 9228 ZX UP5-6 X = ZX * 1,25 UP5-6 UPTAB4 HOCH = ST + (ZZX - 9228) *,45 ST ST1 VERGL ST HOCH < VERGL HOCH ST X = ZX *,75 UPTAB4 ST ST2 DIFF = (ST1 - ST2) * 2 MIST = ZX *,16 MIST > DIFF DIFF ST MIST ST

- 15 - MSOLZ Solidaritätszuschlag SOLZFREI = 972 * KZTAB JBMG > SOLZFREI SOLZLZZ SOLZJ = JBMG * 5,5 / 1 C SOLZMIN = (JBMG - SOLZFREI) * 2 / 1 SOLZMIN < SOLZJ SOLZMIN SOLZJ JW = SOLZJ * 1 UPANTEIL ANTEIL1 SOLZLZZ R > Aufteilung des Betrages nach 51a EStG auf den LZZ für die Kirchensteuer JW = JBMG * 1 UPANTEIL BK ANTEIL1 BK

- 16 - UMVSP Vorsorgepauschale VSPVOR = VSPVOR - ZRE4VP *,16 KENNZ = 1 VSPVOR = VSPVOR - ZRE4VP1 *,16 VSPVOR < VSPVOR VSPO > VSPVOR VSPVOR VSP VSPREST = VSPO - VSPVOR VSPREST > VSPMAX1 VSP = VSP + VSPMAX1 VSPREST = (VSPREST - VSPMAX1)/2 C VSPREST > VSPMAX2 VSPO VSP VSP = VSP = VSP = VSP + VSP + VSP + VSPREST VSPREST VSPMAX2

- 17 - UPANTEIL Anteil von hresbeträgen für einen LZZ ( 39b Abs. 2 Satz 1 EStG) LZZ = 1 LZZ = 2 LZZ = 3 ANTEIL1 = JW / 36 *) ANTEIL1 = JW * 7 / 36 *) ANTEIL1 = JW / 12 *) JW ANTEIL1 ANTEIL2 = JW / 36 **) ANTEIL2 = JW * 7 / 36 **) ANTEIL2 = JW / 12 **) JW ANTEIL2 *) Ergebnis abrunden **) Ergebnis aufrunden

- 18 - MSONST SONSTB > 1 LZZ JVBEZ VBEZ JFREIB WFUNDF JHINZU HINZUR JRE4 RE4 MRE4LZZ Berechnung sonstiger Bezüge nach 39b Abs. 3 Sätze 1 bis 7 EStG (Satz 8 wurde im Steuersenkungsgesetz 23 gestrichen) MRE4 MZTABFB MLSTJAHR LST1 = ST * 1 VBEZ = JVBEZ + VBS RE4 = JRE4 + SONSTB MRE4LZZ MRE4 MLSTJAHR LST2 = ST * 1 STS SOLZS STS = LST2 - LST1 SOLZS = STS * 5,5 / 1 C R > BKS BKS STS BKS

- 19 - MVMT VMT > Berechnung der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit nach 39b Abs. 3 Satz 9 EStG D 1 LZZ MRE4LZZ Steuerberechnung ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit VBEZ = JVBEZ + VBS RE4 = JRE4 + SONSTB JFREIB WFUNDF JHINZU HINZUR MRE4LZZ MRE4 MZTABFB MLSTJAHR LST1 = ST * 1 MRE4 1 KENNZ ZRE4VP ZRE4VP1 MLSTJAHR LST3 = ST * 1 RE4 = JRE4 + SONSTB + VMT/5 MRE4LZZ MRE4 MLSTJAHR Vergleichsberechnung der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit als sonstigem Bezug Steuerberechnung mit Vergütung für mehrjährige Tätigkeit RE4 = JRE4 + SONSTB + VMT LST2 = ST * 1 STV D STV = (LST2 - LST1) * 5 LST3 = LST3 - LST1 Günstigerprüfung der Vergleichsberechnung LST3 < STV LST3 STV SOLZV SOLZV = STV * 5,5 / 1 C R > BKV BKV STV BKV

- 2 - Tarifliche Einkommensteuer ( 32a EStG) UPTAB4 X < 7665 X < 1274 X < 52152 Y = (X - 12739) / 1 RW = Y * 265,78 Y = (X - 7664) / 1 RW = RW + 245 RW = Y * 793,1 RW = RW * Y RW = RW + 16 ST = X *,45-8845 ST = ST = RW + 116 RW * Y ST ST = ST * KZTAB

- 21 - Allgemeine maschinelle hreslohnsteuer 24 (Prüftabelle) hresbrutto- hreslohnsteuer 24 (in ) in Steuerklasse lohn (in ) I II III IV V VI 5. 652 8 7.5 1.52 1.2 1. 1.452 1.823 12.5 244 19 244 2.534 2.872 15. 739 463 739 3.436 3.764 17.5 1.391 1.7 1.391 4.326 4.652 2. 2.1 1.76 2.1 5.232 5.582 22.5 2.775 2.418 278 2.775 6.24 6.578 25. 3.483 3.18 66 3.483 7.244 7.642 27.5 4.225 3.833 1.15 4.225 8.346 8.76 3. 4.999 4.59 1.686 4.999 9.471 9.885 32.5 5.87 5.38 2.296 5.87 1.596 11.1 35. 6.649 6.24 3.12 6.649 11.721 12.135 37.5 7.523 7.61 3.752 7.523 12.846 13.26 4. 8.431 7.952 4.444 8.431 13.971 14.385 42.5 9.371 8.875 5.116 9.371 15.96 15.51 45. 1.345 9.832 5.86 1.345 16.221 16.635 47.5 11.353 1.822 6.512 11.353 17.346 17.76 5. 12.393 11.845 7.234 12.393 18.471 18.885 52.5 13.467 12.91 7.974 13.467 19.596 2.1 55. 14.574 13.991 8.73 14.574 2.721 21.135 57.5 15.699 15.11 9.52 15.699 21.846 22.26 6. 16.824 16.235 1.292 16.824 22.971 23.385 hresbrutto- Besondere maschinelle hreslohnsteuer 24 (Prüftabelle) hreslohnsteuer 24 (in ) in Steuerklasse lohn (in ) I II III IV V VI 5. 652 8 7.5 1.52 1.2 1. 39 39 1.452 1.823 12.5 499 246 499 2.534 2.872 15. 1.57 753 1.57 3.436 3.764 17.5 1.677 1.348 1.677 4.326 4.652 2. 2.33 1.984 232 2.33 5.232 5.582 22.5 3.17 2.653 686 3.17 6.24 6.578 25. 3.737 3.356 1.188 3.737 7.244 7.642 27.5 4.49 4.91 1.74 4.49 8.346 8.76 3. 5.276 4.86 2.336 5.276 9.471 9.885 32.5 6.95 5.662 2.954 6.95 1.596 11.1 35. 6.948 6.498 3.59 6.948 11.721 12.135 37.5 7.834 7.366 4.24 7.834 12.846 13.26 4. 8.753 8.268 4.98 8.753 13.971 14.385 42.5 9.75 9.23 5.592 9.75 15.96 15.51 45. 1.691 1.171 6.294 1.691 16.221 16.635 47.5 11.71 11.173 7.12 11.71 17.346 17.76 5. 12.762 12.27 7.746 12.762 18.471 18.885 52.5 13.847 13.275 8.496 13.847 19.596 2.1 55. 14.964 14.376 9.264 14.964 2.721 21.135 57.5 16.89 15.5 1.48 16.89 21.846 22.26 6. 17.214 16.625 1.848 17.214 22.971 23.385