Ziel = Früherkennung von Schädigungen bei Föten Nicht-Ziel = Prävention oder medizinisch-therapeutische Intervention hinsichtlich erkannter Schädigungen und Beeinträchtigungen Methoden: 1. Nicht-invasive Verfahren: a) Ultraschalluntersuchungen (Nackenfaltenmessung) b) Alpha-Fetoprotein-Test (AFP-Test) c) Triple-Test d) Entnahme fetaler Zellen aus dem Blut der Mutter 2. Invasive Verfahren: a) Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) b) Chorionzottenbiopsie c) Chordozentese d) Fetoskopie
Diagnostizierbare Fehlbildungen Alkoholembryopathie Beeinträchtigungen durch Infektionen (Ringelröteln, Toxoplasmose), die zu Hirnschäden oder Hydrozephalus führen können genetisch bedingte Schädigungen (Trisomie 13, 18 und 21) Erbkrankheiten (z.b. Chorea Huntington, Muskeldystrophie, Hämophilie) multifaktoriell bedingte Schäden (z.b. Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte, Spina Bifida, Epilepsie, Herzfehler) TRAGIK Anstieg pränataler Untersuchungen von 15.000 (1977) auf 80.000 (1992) und auf ca. 190.000 (2002) 1. fortschreitende Ausdifferenzierung von Verfahren & Methoden der Pränataldiagnostik aber: nahezu keine Möglichkeit und Erforschung pränataler Therapien 2. über 90 % aller Behinderungen entstehen peri- oder postnatal 3. Risiko der Verursachung einer Behinderung durch invasive Verfahren liegt um ein Vielfaches über dem Risiko der Feststellung einer Behinderung 4. Entstehung der Illusion, Behinderungen seien verhinderbar 5. Trend zur Qualitätskontrolle des Nachwuchses (siehe PID)
Abtreibungsrecht - Reform des 218 StGB (1995) Abtreibung = grundsätzlich strafbar; Ausnahme = kriminologische und medizinische Indikation Reform 1995: 1. keine zeitliche Frist mehr für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches 2. Aufhebung der Pflicht zur Beratung 3. keine statistische Erfassung der Schwangerschaftsabbrüche mehr Zahlen = bis 2001 wurden 4163 Schwangerschaftsabbrüche aufgrund medizinischer Indikation vorgenommen 190 davon nach der 23. Woche (= Spätabtreibungen ) nicht konfessionelle Kliniken: Praktizierung von Fetozid konfessionelle Kliniken: Ablehnung von Fetozid Konsequenzen: 1. es fehlt eine Beteiligung der Behindertenpädagogik am freiwillig nutzbaren Beratungsprozess 2. hohe Dunkelziffer sog. später Abtreibungen (nach der 22. Woche) in Form eingeleiteter Geburten 3. ca. 30% so geborener Kinder überleben ihre eigene Abtreibung
Fragen: Pränatale Diagnostik Kann man unter diesen Bedingungen noch von einer Selbstbestimmung bei der Frage nach Schwangerschaftsabbruch sprechen? Erweist sich die Entscheidung pro vs. kontra Abbruch als Verhaltenspflicht und neuer moralischer Imperativ? Gibt es ein Recht auf ein gesundes, nicht behindertes Kind? Muss man sich schuldig fühlen, wenn man trotz vererbbarer Hör- oder Sehbeeinträchtigung ein Kind in die Welt setzt? Wie erklären Sie einem Kind mit Behinderung, warum es behindert ist, obwohl man es hätte vermeiden können? Normal? Was ist das eigentlich? Wer ist das eigentlich? Einzigartig? Jeder einzelne
Filmbeispiel Er sollte sterben, doch TIM lebt! 1. Wie kann sich ein Kind fühlen, dem ein Lebensrecht von vornherein dadurch abgesprochen wird, dass seine Abtreibung bis zum 9. Monat gesetzlich möglich ist? 2. Und wie muss es sich fühlen, wenn es seine eigene Abtreibung überlebt? 3. Wie muss sich ein Arzt fühlen, der nach einer misslungenen Abtreibung binnen kurzer Zeit vom Mörder zum Lebensretter mutieren muss? 4. Welche Perspektiven hat die Mutter nach einer misslungenen Abtreibung? 5. Kann man überhaupt von einem gesicherten Recht auf Abtreibung sprechen?
Anerkennung von Verschiedenheit und Heterogenität als einzig gültiger allgemeiner Sozialform Community Care (2000) von Ingelore Dietz, Karl-Ulrich Iden und Werner Voigt (3 Künstler mit so genannter geistiger Behinderung der Künstlergruppe Schlumper in Hamburg)