Aktionsprogramm Insektenschutz HOL im Gespräch mit Bundestagsabgeordneten

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Transkript:

H 3318 Mitteilungsblatt des Hauptverbandes des Osnabrücker Landvolkes (HOL) Nr. 4 Bersenbrück, 30. April 2021 Für den Niedersächsischen Weg hatte das Landvolk im Namen der Landwirte mächtig gestritten und hart verhandelt. Und dies mit Erfolg. Damit die Verabredungen, Regelungen und Gesetze nicht vom Insektenschutzpaket des Bundes konterkariert werden, kämpft das Landvolk Niedersachsen weiter für unabdingbare Anpassungen: Das geplante Insektenschutzpaket einschließlich der zugehörigen Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist immer noch die größte Gefahr für den Niedersächsischen Weg, weil es die Landwirte bestraft, die sich bisher schon für den Naturschutz einsetzen, betont Landvolk-Präsident Dr. Holger Hennies. Durch das neue Gesetz würden die Vergütungen für Vertragsnaturschutz und Ökolandbau gekürzt werden. Zudem werde Niedersachsen damit die Freiheit genommen, Insektenschutz regionsspezifisch und ergebnisorientiert zu betreiben. Während beim Niedersächsischen Weg Landwirte dabei unterstützt werden, sich stärker für den Schutz von Insekten einzusetzen, sieht die Bundesregelung den Pfad über das Ordnungsrecht vor. Das Land Niedersachsen ist vor Ostern mit seinem Anliegen im Bundesrat gescheitert, wonach landeseigene Förderzusagen für die Landwirtschaft durch die Änderung im Bundesnaturschutzgesetz ihre Gültigkeit nicht verlieren sollten. Um die Mitglieder des Bundestages (MdB) noch einmal für das Thema zu sensibilisieren, hatte das Landvolk Osnabrück jeweils zu Online-Gesprächsrunden eingeladen. Rainer Spiering (SPD), Dr. André Berghegger (CDU) und Dr. Mathias Middelberg (CDU) folgten der Einladung. Nach einer kurzweiligen Vorstellung der Entwicklung des Aktionsprogramms Insektenschutz und der Bewertung des Landvolks durch Hendrik Gelsmann-Kaspers, Umweltreferent des Landvolks Niedersachsen, eröffnete HOL-Vorsitzender Albert Schulte to Brinke die Dis- Aktionsprogramm Insektenschutz HOL im Gespräch mit Bundestagsabgeordneten kussion mit den Politikern. Im Gespräch mit Rainer Spiering stellte dieser dar, dass er kaum eine Möglichkeit sieht, das Verfahren umzudrehen. Überhaupt liege die politische Kraft hier eher bei seinen niedersächsischen Genossen Ministerpräsident Stefan Weil und Umweltminister Olaf Lies, sagt der Bad Rothenfelder. Schulte to Brinke und Gelsmann-Kaspers machten deutlich, dass in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung eine Länderöffnungsklausel integriert werden müsse. Es müssten Abweichungen auf die länderspezifischen Gegebenheiten ermöglicht werden und die Option für entsprechende Ausgleichszahlungen bestehen bleiben. Neben der Diskussion um das Insektenschutzpaket plädierte Albert Schulte to Brinke dafür, die -20 %-Regelung im Rahmen der Düngeverordnung abzuwenden. Das sei fachlicher Unsinn. Viel eher müsse man auf das Verursacherprinzip zurückgreifen und wirksame Maßnahmen einleiten. Auch der Erhalt kleiner bäuerlicher Betriebe liegt beiden Seiten am Herzen. Die Betriebsaufgaben dürften nicht durch überbordende politische Rahmenbedingungen verursacht werden. Fortsetzung auf Seite 2

Fortsetzung von Seite 1 Aktionsprogramm Insektenschutz Im Gespräch mit Dr. André Berghegger stellten Hendrik Gelsmann-Kaspers und der HOL-Vorstand die Problematik erneut dar. Es müsse eine offene, flexible Gestaltung des Bundesnaturschutzgesetzes möglich bleiben oder die Regelungskompetenz an die Länder abgegeben werden. Auch für Dr. Berghegger steht fest, dass das Bundesnaturschutzgesetz angepasst werden muss. Er ist der Meinung, dass Änderungen und einer Länderöffnungsklausel auf Bundesebene gelingen kann. Der CDU-Politiker hält die Pflanzenschutzanwendungsverordnung für einen Eingriff ins Eigentum und hofft hier auf eine gute Einigung. Ein dritter Termin mit MdB Dr. Mathias Middelberg folgt nach Redaktionsschluss dieses Landvolk Reports. Über die Protestaktionen in Berlin und die Abgeordneten-Gespräche hinaus hat das Niedersächsische Landvolk eine Social Media-Kampagne für den Erhalt des Niedersächsischen Weges ins Leben gerufen. LPD Conrad Machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend Liebe Mitglieder, seit 1998 gab es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmittel (PSM). Im März 2015 führte das Bundeskartellamt bei den führenden und größten deutschen Großhändlern eine Untersuchung durch. Am 13.01.2020 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von rund 155.000.000,00. Die Ermittlungen des Amtes haben ergeben, dass die größten und führenden Großhändler seit dem Jahr 1998 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im März 2015 jeweils im Frühjahr und im Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel miteinander abgestimmt haben. Aufgrund der bislang bekannten Struktur des Kartells und der Absprache ist davon auszugehen, dass viele Mitglieder des Landvolks geschädigt wurden. Wir können in Zusammenarbeit mit dem Landesverband und einer auf Kartellrecht spezialisierten Kanzlei MJG Rechtsanwälte die Möglichkeit einer Schadensersatzklage ohne Kostenrisiko anbieten. Die Kanzlei arbeitet mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der im Erfolgsfall 25 % der zugesprochenen Schadenssumme einbehält. Unter folgendem Link können Sie sich als Mitglied im Landvolk für die Klägergemeinschaft bis zum 30.05.2021 verbindlich registrieren: psmklage.landvolk. net. Ihre Daten werden an die Kanzlei MJG Rechtsanwälte weitergeleitet. Zudem erklären Sie sich mit der Registrierung bereit, dass Ihre Daten an Ihren Landvolkkreisverband weitergeleitet werden. Bevor Sie der Klägergemeinschaft beitreten, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie für die Klage die Rechnungsbelege für den Bezug der Pflanzenschutzmittel heraussuchen und in Form einer PDF-Datei dem Anwalt zur Verfügung stellen müssen. Wenn Betroffene das gesamte Kostenrisiko der Schadenersatzklage tragen wollen, um im Erfolgsfall die volle Schadenssumme zu erhalten, können wir hier ebenfalls einen Kontakt zu einer Kanzlei herstellen. Klagegegner sind die folgenden Pflanzenschutzmittel-Großhändler (Die Händler vor Ort sind nicht Klagegegner): - AGRAVIS Raiffeisen AG, Hannover - AGRO Agrargroßhandel GmbH & Co. KG, Holdorf - BayWa AG, München - BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG, Kiel - Getreide AG, Hamburg - Raiffeisen Waren GmbH, Kassel - ZG Raiffeisen eg, Karlsruhe - Beiselen GmbH, Ulm (Kronzeugin ohne Bußgeld) Bei Fragen können Sie sich gerne bei uns melden! Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel Seit dem 23. April ist die Aufstallpflicht für Geflügel in Stadt und Landkreis Osnabrück aufgehoben. Seit Mitte November galt diese, um die Eintragung des Geflügelpesterregers durch Wildvögel in Tierbestände zu verhindern. Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis hält die Stallpflicht nicht mehr für angemessen. Da das Seuchengeschehen in der Umgebung reduziert wurde, weniger Wildvogelbewegung vorhanden und die Witterungslage günstig ist, wird die Stallpflicht aufgehoben. Da der Erreger aber nach wie vor in der Wildvogelpopulation vorkommt, ist es essentiell, dass die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin eingehalten werden. Der Veterinärdienst weist auf die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach der Geflügelpestverordnung ( 2 bis 7, Link: www.gesetze-im-internet.de/ geflpestschv/) hin. Besonders folgende Punkte gilt es zu berücksichtigen: - eine Wildvogel-geschützte Fütterung, - eine Tränkung mit Leitungswasser (nicht mit Oberflächenwasser, zu welchem Wildvögel Zugang hatten) und - eine Wildvogel-geschützte Lagerung von Futtermitteln und Einstreu. Darüber hinaus sollten Ausläufe vor Wiedernutzung nach Wildvogelkadavern abgesucht und diese entfernt werden (Entsorgung über den Haus-Restmüll). Geflügel in Freilandhaltung darf jetzt wieder raus. Weiterhin gilt es strengstens auf die Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb zu achten. Foto: Conrad 2

Laut Deutscher Wildtierstiftung sterben jährlich bis zu 500 000 Wildtiere durch landwirtschaftliche Mäh-/Erntegeräte. Die größten Verluste sind ab April/Mai bei der Grasmahd zu beklagen, insbesondere bei Rehkitzen, Feldhasen und Bodenbrütern. Ende April fallen zwei Termine zusammen, die in ihrer Kombination ein hohes Risiko für das heimische Wild bedeuten: wenn jetzt die Frühjahrsmahd beginnt, gleicht die Natur einer großen Kinderstube. Viele heimische Wildtiere haben jetzt Nachwuchs, der bei den heutigen hochtechnisierten Mähmethoden höchst gefährdet ist. Daher wird es höchste Zeit, dass Landwirte, Lohnmäher und Jäger Erntetermine und Wildrettungsaktionen abstimmen. Die erfolgreichsten Rettungsaktionen erfolgen heute in Deutschland mit Drohnen und Wärmebildkameras. In Osnabrück und Umgebung gibt es derzeit Wachsen ist einfach. Volker Bastwöste, Gewerbekundenbetreuer Wenn der Landwirt sich Dank professioneller Beratung auf seinen Betrieb konzentrieren kann: S Sparkasse Osnabrück Firmenkunden Telefon: 0541 324-2136 Rehkitz-Rettung der Jägerschaft OS-Stadt mindestens acht Teams der fliegenden Rehkitzretter, davon das seit Jahren erfolgreichste Team Rehkitzrettung Osnabrücker Land in Melle mit den Gründern Sven Potts und Carsten Kemna. Osnabrück hat vier Teams, davon aktuell drei Teams in der Jägerschaft OS-Stadt. Die Jägerschaft hat mit Hilfe der BINGO-Umweltstiftung in eine neue Drohne mit neuester Technologie und Hochleistungskameras investiert, die ab sofort einsatzbereit ist mit insgesamt zehn Piloten (mit Piloten-Führerschein) und zwölf Helfern. Die Jägerschaft bittet alle Landwirte, Jäger und Lohnmäher, sich rechtzeitig vor dem Mähtermin mit der Jägerschaft in Verbindung zu setzen und ein Rettungsteam anzufordern. Ansprechpersonen der Jägerschaft OS- Stadt sind die drei Chefpiloten Karl-Heinz Rauen (Tel. 0171-3731664) Uwe Wageringel (Tel. 0173-3770177) Andre Nollmann (Tel. 0172-5253076) www.sparkasse-osnabrueck.de/agrar Foto: Jägerschaft OS die Termine annehmen und Terminwunsch-Überschneidungen mit anderen Kitzrettern abstimmen. Bei der Jägerschaft können auch Jungjäger angefordert werden (unter den o.a. Telefon- Nummern) als Helfer bei konventioneller fußläufiger Rehkitzsuche. Jägerschaft OS-Stadt Infoveranstaltung zum Management von FFH-Gebieten Der Landkreis Osnabrück lädt zur digitalen Informationsveranstaltung über die Managementplanung in den FFH-Gebieten des Landkreises ein. Die Veranstaltung findet digital am 26. Mai 2021 um 19:30 Uhr statt. In dieser Informationsveranstaltung werden die Hintergründe und Grundlagen des FFH-Managements erläutert. Antworten auf häufig gestellte Fragen können bereits jetzt auf der Website der Gebietskooperationen des Naturund Geoparks TERRA.vita abgerufen werden: terra-natura2000.de/faq Auf der Website finden Sie außerdem Informationen über die einzelnen Gebiete, die Schutzgebietsverordnungen und vieles mehr. Aufgrund der Pandemie kann eine persönliche Information in Form einer Präsenzveranstaltung leider nicht ermöglicht werden. Daher wird nun der digitale Weg gewählt. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über die E-Mail-Adresse natura2000@lkos.de durch Nennung Ihres Vor- und Nachnamens sowie einer E-Mail-Adresse, die zu Zwecken der Veranstaltungskommunikation gespeichert und verwendet werden darf, spätestens bis zum 19. Mai 2021. LK OS 3

In den Sonderkulturbetrieben sind ausländische Saisonarbeitskräfte mittlerweile unverzichtbar. Jährlich werden zwischen 160.000 bis 300.000 von ihnen beschäftigt. Schon die Organisation ist mit Aufwand und Schwierigkeiten verbunden: ausreichend Saisonarbeitskräfte akquirieren, die arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Hürden nehmen, für Unterbringung sorgen und Sprachbarrieren überwinden. Seit vergangenem Jahr stellt die Corona-Pandemie die Unternehmen mit Saisonarbeitskräften vor weitere besondere Herausforderungen und gefährdet die Ernte. Viele Unternehmer waren und sind unsicher. Nach den hohen Infektionsraten in der fleischverarbeitenden Industrie stehen auch die Unterkünfte der Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft besonders im Fokus der Medien. Die SVLFG stellt entsprechende Praxishilfen unter www.svlfg.de/ corona-saisonarbeit bereit. Arbeitsschutzregel als Grundlage Für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite konkretisiert die vom Bundeskabinett beschlossene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gemäß 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei sind Abstand, Hygiene und Masken als die wichtigsten Instrumente benannt, solange es keinen ausreichenden Impfschutz unter den Beschäftigten gibt. Gleichwertige oder strengere Regeln, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, müssen jedoch weiterhin berücksichtigt werden. Zusätzlich sind die Auflagen der einzelnen Bundesländer und Kommunen zu beachten, die oft kurzfristig in Abhängigkeit von den Infektionszahlen verändert werden. So verringern Sie das Infektionsrisiko in Ihrem Betrieb Wer die Regeln nicht einhält, gefährdet die Gesundheit seiner Arbeitskräfte, der eigenen Familie und letztendlich die Arbeitsfähigkeit seines Betriebes und auch das Ansehen der ganzen Branche. Aber wie behält man den Überblick? Oft sind die Vorgaben der verschiedenen Behörden sehr unterschiedlich und in der schnelllebigen Zeit kaum überblickbar. Die SVLFG unterstützt in allen Fragen Saisonarbeit während der Pandemie 4 des Arbeitsschutzes und der Hygiene. Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite der SVLFG unter www.svlfg. de/corona-saisonarbeit. Die Informationen werden ständig aktualisiert. Wichtig: Verwenden Sie keine Unterlagen aus 2020, sondern laden Sie die Betriebsanweisungen, Plakate und andere Dokumente neu herunter. Nur so können Sie sicher sein, sich auf dem aktuellen Stand der Informationen zu befinden, z. B. hinsichtlich des Tragens von medizinischen Masken. Unter Maßnahmen im Betrieb erhalten Sie konkrete Hilfestellung für alle Handlungen zur Verringerung des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus (COVID-19) von der Arbeitsorganisation über den laufenden Betrieb bis zur Unterbringung. Gefährdungsbeurteilung hilft Auf Grundlage des Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die SVLFG als zuständiger Unfallversicherungsträger die bisherigen Gefährdungsbeurteilungen (GBU) für die Landwirtschaft hinsichtlich des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus überarbeitet und zusätzliche geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet. Nutzen Sie diese branchenspezifische Muster-GBU für die Beurteilung der Gefährdungen in Ihrem Betrieb. Darin sind fast alle Gefährdungen der von Ihnen bzw. von Ihren Beschäftigten ausgeführten Tätigkeiten berücksichtigt. So klappt die Unterweisung trotz Sprachbarrieren Mit der für Ihren Betrieb angepassten Gefährdungsbeurteilung verfügen Sie als Unternehmer über die Grundlage für die Unterweisung der Arbeitskräfte. Die Vorstellung der allgemeinen Schutzmaßnahmen gelingt anhand der bebilderten Plakate zum Coronavirus in 15 Sprachen leicht. Auch die Unterweisungshilfe in Form einer Präsentation erleichtert die Vermittlung mit vielen Visualisierungen. Mit den mehrsprachigen Musterbetriebsanweisungen zu SARSCoV-2, welche die Gefahren für den Menschen, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln und Erste Hilfe beschreiben, ist das Unterweisungsmaterial komplett. Außerdem können Sie auf die neuen Angebote verweisen, welche die Saisonarbeitskräfte direkt und selbständig nutzen können. Neue Web-App und Hotline für Saisonarbeitskräfte Über www.agriwork-germany.de erhalten Saisonarbeitskräfte mehrsprachige Informationen zum sicheren und gesunden Arbeiten sowie zum Schutz vor dem Corona-Virus. Die neue Web-App für Saisonarbeitskräfte bietet Informationen zur gemeinsamen Arbeit und Unterbringung unter Corona-Bedingungen, zum Unfall- und Gesundheitsschutz sowie zur Ersten Hilfe und zu den Notfallnummern. Im Bereich FAQ finden sich Antworten auf viele weitere Fragen. Die Inhalte werden in deutscher, englischer, rumänischer, polnischer, bulgarischer und ungarischer Sprache bereitgestellt. Unternehmer können die Beschäftigten zur Nutzung der Web-App informieren. Außerdem ist eine Hotline für Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingerichtet, auf der die Saisonarbeitskräfte direkt in ihrer Muttersprache anrufen können und Antworten zum Infektions- und Arbeitsschutz erhalten. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr in folgenden Sprachen erreichbar unter diesen Telefonnummern: Deutsch 49 561 785-10010 Rumänisch 800 785-34001 Polnisch 800 785-34002 Ungarisch 800 785-34003 Serbokroatisch 800 785-34004 Bulgarisch 800 785-34005 Zusammen arbeiten zusammen wohnen In Kleingruppen zusammen arbeiten, zusammen wohnen und zusammen die Freizeit gestalten so könnte man den Grundsatz für die Organisation zur Einschränkung des Infektionsrisikos mit einem Satz beschreiben. Stellen Sie sicher, dass die Beschäftigten untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen und die notwendigen Abstände eingehalten werden können. Die Einteilung in feste Teams von Anfang an hilft, das Ausbreitungsrisiko zu minimieren. Wenn ein Beschäftigter erkranken sollte, muss ggf. nur sein Team unter Quarantäne gestellt werden, nicht aber der gesamte Betrieb. So wird ein Totalausfall verhindert! Die Teams sollten nicht größer als vier Personen sein. Ist die Gruppengröße von vier Personen für die eingesetzte Produktionstechnik nicht ausreichend, z. B. bei Einsatz eines Gurkenfliegers, so kann die Gruppe auf maximal 15 Personen erweitert werden. Hierfür ist allerdings ein Nachweis zur Begründung erforderlich. Grundsätzlich sollten diese Personen zusammen arbeiten, zusammen wohnen und auch ihre Freizeit zusammen gestalten. Auch beim Transport der Arbeitskräfte sollte auf diese Zusammensetzung im Fahrzeug geachtet wer-

den. Der Kontakt zwischen den Teams untereinander sollte dagegen möglichst vermieden werden. Kann aufgrund des Arbeitsverfahrens der Abstand von 1,5 m zwischen Beschäftigten nicht eingehalten werden, müssen Masken getragen werden. Hierzu können medizinische Masken oder FFP2 Masken ohne Ausatemventil verwendet werden. Anforderungen an die Unterbringung In der Pandemie werden auch an die Unterbringung der Saisonarbeitskräfte besondere Anforderungen gestellt. Anzustreben ist die Unterbringung in Einzelzimmern. Ist das nicht möglich, SHOP, SHOP, HURRA Der neue www.bigdutchman.shop so sollen in einem Mehrbettzimmer nur Mitarbeitende des gleichen Teams untergebracht werden. Falls aufgrund des Arbeitsverfahrens größere Gruppen als vier Personen gebildet werden, können gemäß ASR 4.4 in einem Mehrbettzimmer maximal acht Personen bzw. vier Personen in einem Wohncontainer übernachten. Die Mindestraumfläche von 6 m² pro Person bei einer Belegung bis 6 Personen und 6,75 m² pro Person bei Belegung mit 7 bis 8 Personen darf jedoch nie unterschritten werden. Müssen doch Personen verschiedener Arbeitsteams in einem Zimmer untergebracht werden, so müssen die Sicherheitsabstände eingehalten werden kön- Ab sofort können Sie bei Big Dutchman auch online einkaufen. Bestellen Sie Systemkomponenten, Original-Ersatzteile und Zubehör bis hin zur kleinsten Schraube einfach und bequem unter www.bigdutchman.shop nen: Dann dürfen die Zimmer nur mit der halben Kapazität belegt werden, das heißt vier Personen im Zimmer bzw. zwei Personen im Wohncontainer. Etagenbetten dürfen nur einfach belegt werden und für jede Person müssen 12 m² Raumfläche zur Verfügung stehen. Ausnahmen gibt es nur für enge Familienangehörige. Für Erkrankte bzw. für Personen in Quarantäne ist ein Ersatzwohncontainer bzw. eine Ersatzunterkunft bereitzuhalten. Diese müssen mit einem Krankenwagen und einer Krankentrage leicht erreicht werden können. Arbeitgeber müssen Tests anbieten Seit dem 19. April gilt die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV- 2-Arbeitsschutzverordnung. Sie verpflichtet alle Arbeitgeber, ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus anzubieten. Beschäftigten, die unter anderem in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, hat der Arbeitgeber mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen solchen Test zur Verfügung zu stellen. UV-Schutz bei der Arbeit im Freien Jetzt sind die ersten Sonnenstrahlen vielleicht noch angenehm, aber schnell werden Hitze und UV-Strahlung zu Gesundheitsgefahren. Dann heißt es, die Arbeiten in der prallen Hitze weitgehend zu reduzieren, Arbeitszeiten zu verlegen, ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen und die Beschäftigten mit Textilien sowie Kopfbedeckung und Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor vor ultravioletter Strahlung zu schützen. Die Studie Genesis UV der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter Beteiligung der SVLFG hat gezeigt, dass die grünen Berufe besonders gefährdet sind. Im Rahmen der Kampagne Lass Dich nicht verbrennen setzt die SVLFG ab Mai Infoboxen zum Hitze- und UV- Schutz ein. Beratung zum Arbeitsschutz auch vor Ort Die SVLFG unterstützt die Sonderkulturbetriebe bei Arbeitsschutz und Hygiene mit persönlicher Beratung vor Ort. Die Außendienstmitarbeiter kommen gern auch in Ihren Betrieb. Den regional zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter www.svlfg.de/ansprechpartnerpraevention. Empfehlenswert ist es, vor dem Termin zunächst den Selbstauskunftsbogen durchzugehen. SVLFG 5

Kindern spielerisch die Landwirtschaft näherbringen Landvolk unterstützt die Arbeit der DorfhelferInnen mit Kinderbüchern Die Arbeit von DorfhelferInnen ist vielfältig. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Betreuung von Kindern. Doch wie kann man den Kindern den Wert und den Weg von Lebensmitteln nahebringen? Die Dorfhelferin Maren Meyer entwickelte die Idee, Kinderbücher zum Thema Landwirtschaft in die Kinderbetreuung zu integrieren. Nach kurzer Kontaktaufnahme zeigte sich das Landvolk Osnabrück begeistert von der Idee und sagte eine Spende an die DorfhelferInnen zu. Jetzt beraten lassen! Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. Auch in der Landwirtschaft können Sie mit unserer Unterstützung rechnen: beim täglichen Finanzmanagement genau wie bei Investitionen in Ihren Betrieb. Und durch unsere Verwurzelung in der Region wissen wir genau, was Landwirte heute brauchen, um immer fest im Sattel zu sitzen. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Berater ganz in Ihrer Nähe oder gehen Sie online auf www.vr-networld.de Unterstützer fand es darin beim Landvolk Melle, Johannes Sommer von der Raiffeisen Agrar Ankum und den Land- Frauen aus den Kreisverbänden Bersenbrück, Melle, Osnabrück und Wittlage. Verena Keisker und der stellvertretende Kreisvorsitzende Frank Alswede vom Landvolk Osnabrück übergaben gemeinsam mit Gabi Mörixmann vom Landvolk Melle, den LandFrauen und Herrn Sommer 60 Kinderbücher an die DorfhelferInnen. Die LandFrauen- von links nach rechts: Anke Bertke, Johannes Sommer, Verena Keisker, Almut Detert, Frank Alswede, Birgit Steinmeier, Gabi Mörixmann, Gertrud Taphorn, Maren Meyer. Text und Foto: Wolter Gute Ertragszahlen Volksbanken und Raiffeisenbanken im Osnabrücker Land Kreisvorsitzende Almut Detert und die -Ortsvorsitzende Bersenbrück/Ankum Anke Bertke befürworteten die Idee. Frau Bertke bezeichnete Aktionen wie diese als wichtige Steckenpferde der Öffentlichkeitsarbeit in der Landwirtschaft. Johannes Sommer war nach dem Austausch mit den DorfhelferInnen umso überzeugter von seiner Unterstützung der Aktion. Die Bücher Wir Kinder vom Hof und Was macht der Bauer können die DorfhelferInnen nun in ihre tägliche Arbeit integrieren. Birgit Steinmeier und Gertrud Taphorn, Einsatzleiterinnen der Stationen Melle/Wittlage/Osnabrück und Badbergen/Bramsche, zeigten sich begeistert von der Aktion und freuen sich, zukünftig die Bücher mit den Kindern zu lesen. Ich habe mit Kindern zum Beispiel Tomaten gesät, die sie dann selbst ernten konnten. Das ist ein toller Lerneffekt, erzählt Maren Meyer und sieht die Bücher als eine super Ergänzung zum spielerischen Lernen. Die DorfhelferInnen bedankten sich herzlich bei allen Sponsoren und freuen sich auf den Einsatz des neuen Materials. Ihr neues E-Bike von S&S Industrierad GmbH Moderne und komfortable Mobilität das verspricht der Kooperationspartner S&S Industrierad GmbH. Beim Kauf eines E-Bikes sparen Verbandsmitglieder bis zu 500 und genießen folgende Vorteile: kostenlose Probefahrt und Beratung vor Ort persönliche Lieferung, biometrische Anpassung und Einweisung Wartungs- und Reparaturservice direkt vor der Haustür Auf der Website https://www.landvolkfahrrad.de/ ist der nächste Standort schnell gefunden und ein Termin vereinbart. Impressum Herausgeber: Redaktion: Anzeigen: Druck: HOL-Kreisbauernverband HOL-Geschäftsstelle Osnabrück, 49082 Osnabrück Am Schölerberg 6, Tel.: 0541/560010, Vanessa Conrad Anita Lohbeck Kuper Druck 49594 Alfhausen Erscheinungsweise: monatlich zum Monatsende Redaktionsschluss: 20. des Monats Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Bilder etc. wird keine Haftung übernommen. Artikel, die mit Autorenangabe gekennzeichnet sind, geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. 6

Wir entdecken den Wald und die Landwirtschaft LandFrauen spendeten Kinderbücher für die Büchereien in Hasbergen und Hagen Um die Lust am Lesen zu fördern, gibt es seit einigen Jahren den bundesweiten Vorlesetag. Im November 2019, beteiligten sich die LandFrauen in verschiedenen Kindergärten in Hasbergen und Hagen an der Vorleseaktion. Coronabedingt musste eine Wiederholung in 2020 leider ausfallen. Die Entscheidung, in diesem Jahr Bücher an die örtlichen Büchereien zu spenden, war schnell getroffen. Kinder von zwei bis sieben Jahren können zu dem Thema Land- und Forstwirtschaft viel über das Leben auf dem Bauernhof, den Wald und die Jahreszeiten entdecken. Einladung zum Informationstag am Samstag, 08. Mai 2021, 10:30 Uhr bis ca. 13:30 Uhr, im Seminar des Ev. Dorfhelferinnenwerkes Nds. e.v., Heimvolkshochschule Loccum, Hormannshausen 6-8, 31547 Rehburg-Loccum Um Anmeldung wird gebeten unter Tel.: 05766 7274 oder E-Mail: seminar@dorfhelferin-nds.de Sie wollen sich beruflich weiterentwickeln, umorientieren oder neu starten? Familienarbeit ist für Sie Berufung? Dann werden Sie Dorfhelfer*in und unterstützen Sie unser Team aus Fachkräften für Haushaltsführung und Familienbetreuung an einer unserer Dorfhelferinnenstationen in ganz Niedersachsen! Dorfhelfer*innen sind Familienmanager*innen auf Zeit nicht nur in landwirtschaftlichen Haushalten. sind da, wenn die haushaltsführende Person ausfällt, z.b. bei Krankenhausaufenthalt oder Kur. Dorfhelfer*innen haben eine abwechslungsreiche Tätigkeit. haben eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung gern auch in Teilzeit. haben eine Vergütung nach TV-L 6 mit allen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes einschl. zusätzlicher Altersversorgung. Der nächste Kurs beginnt am 13. September 2021 1 14 Monate mit insgesamt 45 Unterrichtstagen in Blockunterricht in Loccum, Eigenlernzeit und bis zu 10 Wochen Sozialpraktika wohnortnah. Abschluss durch Prüfung zum/zur Dorfhelfer*in vor der Landwirtschaftskammer Niedersachsen2 Sie können Ihre bisherige Erwerbstätigkeit während des Kurses weiterführen. Bei persönlicher Eignung können wir Ihnen schon während der Weiterbildungszeit eine Teilzeit-Anstellung beim Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.v. anbieten. Vergütung während der Weiterbildung nach TV-L 4 1 2 Frau Dorothea Ambrozus, Leterin der Hauptbücherei HagenGellenbeck der kath. Kirchengemeinden St. Martinus Hagen und St. Marien Gellenbeck freute sich über die Buchspende der LandFrauen Hasbergen/Hagen. LandFrauen Hasbergen/Hagen Bildungsurlaub gemäß NBildUG sowie Bildungsprämie der Bundesregierung bei Vorliegen individueller Voraussetzungen Prüfungsvoraussetzungen sind eine hauswirtschaftliche Erstausbildung und Berufserfahrung u.a. in einem landwirtschaftlichen Haushalt. Beides kann ggf. nachgeholt werden. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und nutzen Sie unser Angebot der individuellen Beratung, auch bei fehlenden Zulassungsvoraussetzungen. Aktuelle Informationen auch zum Infotag finden Sie auf der Homepage www.dhw-nds.de Rücksicht macht Wege breit Die Feldarbeiten sind im vollen Gange und damit vermehrt landwirtschaftliche Maschinen auf den Straßen unterwegs. Dabei kommt es natürlich auch zu Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Radfahrern. Besonders auf schmalen Wegen ist das Ausweichen mit landwirtschaftlichen Maschinen oft nicht möglich, da die Seitenränder nicht für entsprechenden Lasten ausgelegt sind. Hier ist die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer gefragt, um Konflikte im Straßenverkehr zu vermieden. Landvolk-Mitglieder können sich beim HOL Rücksicht macht Wege breit Schablonen ausleihen, um sie mit Sprühkreide auf schmalen Straßen und Wegen aufzubringen. Wolter Y IJA Y IJA ENERG JETZT ENERG UMSTEIGEN AUF IE IA IE IA ENERG IEY IJAIA BIOMASSE енергия. ενεργεια енергия. ενεργεια енергия. ενεργεια Eco-HK 35 Eco-HK 35 Eco-HK 35 A A A 2017 A A A AA A A A A A A B B C C D D E A A A *zb. Nano-PK Plus 6-32 Verbundlabel inkl. Regelung A BIS ZU %G 45 ERUN FÖR D B * ÖLHE IZUNG auf eine *beim Austausch einer HEIZUNG ASSNER BIOMASSE umweltfreundliche HARG C D E F PELLETS STÜCKHOLZ HACKGUT-HEIZUNG HEIZUNG G F G E G F HARGASSNER KOMPETENZPARTNER 2017 2017 2015/1187 2015/1187 2015/1187 EUT GmbH, Schwerthofstr. 4, 49586 Merzen T: 054 66 / 92 03-0, www.umweltzukunft.de Social Media LOGO COLLEC TION 7

Kreisbauernverband Liebigstraße 4 49593 Bersenbrück Kommunikationsseminar Im Gespräch mit dem Verbraucher Im Rahmen des Netzwerktreffens vom Bildungsprojekt Transparenz schaffen hatte das Landvolk Osnabrück zum Kommunikationsseminar Im Gespräch mit dem Verbraucher mit Mareike Jens vom Forum Moderne Landwirtschaft eingeladen. Was macht einen guten Gesprächspartner aus? Wie trete ich richtig auf und wie verhalte ich mich in kritischen Gesprächen? Gemeinsam sammelten alle Teilnehmenden Ideen und Frau Jens gab praktische Tipps mit an die Hand. Jede/r Landwirt/in ist Botschafter/in für die Landwirtschaft. Ein gepflegtes, höfliches Auftreten ist die Grundlage für ein gutes Gespräch. Wichtig ist es, nur von seinem eigenen Betrieb zu erzählen und sich in den Gegenüber hineinzuversetzen. Sachlichkeit und Ehrlichkeit sind ebenso eine wichtige Basis. Auch wenn es zu kritischen Gesprächen kommt, sollte man nichts persönlich nehmen und eher den Gesprächspartner zum Erzählen bringen: Wo hat er oder sie die Gegebenheiten, die er/sie kritisiert, schon einmal erlebt? Wichtig sei es aber auch, rechtzeitig den Absprung zu schaffen manch eine/r wird immer auf seiner/ihrer Position beharren. Gespräche mit dem Verbraucher sind nicht dazu da, Menschen zu bekehren oder sie zu überreden, sondern dazu ihnen die Möglichkeit zu geben, sich eine eigene Meinung über die Landwirtschaf zu bilden. Eine Ideenliste für Vergleiche zur einfachen Erklärung landwirtschaftlicher Aktuelle Informationen Themen und Prozesse rundete das Onlineseminar ab. So könnten zum Beispiel ein Futtermischwagen mit einer Küchenmaschine verglichen werden, GPS-Systeme mit Navigationsgeräten oder Klauenpflege mit einer Pediküre im Nagelstudio. Arbeitgeber müssen Corona- Tests anbieten Laut der Bundesregierung sind Arbeitgeber seit dem 19. April verpflichtet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Corona-Tests anzubieten, sofern das Arbeiten im Home-Office nicht möglich ist. Je nach Infektionsrisiko sollen die Tests, zunächst bis zum 30. Juni 2021, mindestens ein- bis zweimal wöchentlich angeboten werden. Ein höheres Risiko liegt unter anderem vor, wenn die klimatischen Bedingungen in Räumen eine Virus-Ausbreitung begünstigen (zum Beispiel in Kühlräumen oder wenn nicht ausreichend gelüftet werden kann), Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind (zum Beispiel Saisonarbeitskräfte), der Personenkontakt häufig wechselt (zum Beispiel im Verkauf), Speisen zusammen eingenommen werden. Für die Beschaffung der Tests ist der Arbeitgeber verantwortlich, der auch die Kosten trägt. Als zulässige Tests gelten PCR-Tests oder Antigen-Tests (Schnelltest), die beide durch geschultes Personal angewendet werden müssen. Auch die Nutzung von Selbsttests ist möglich. Tests können in Apotheken oder Drogerien und auch online erstanden werden. Eine Liste der geeigneten Testsysteme findet sich auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Betriebe können auch externe Dienstleister (z.b. manche Apotheken oder Arztpraxen) beauftragen, die die Tests vor Ort durchführen. Die Beschaffung der Tests oder die Vereinbarung zur Durchführung durch einen Dienstleister sind vier Wochen lang aufzubewahren. Arbeitnehmerinnen und -nehmer sind nicht dazu verpflichtet, das Testangebot wahrzunehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums. Dialog über den Wert unserer Lebensmittel Mit einer ersten Online-Veranstaltung, vom Niedersächsischen Umweltministerium initiiert, luden die Partner des Niedersächsischen Weges zum Dialog über den Wert unserer Lebensmittel ein. In fünf verschiedenen, kurzen Workshops diskutierten die Teilnehmer über die Sinnhaftigkeit von Fairtrade-Labels, die Frage, ob die Wertschätzung von Lebensmitteln in der Gesellschaft fehle und wie es um die Geiz ist geil-mentalität steht. Auch auf die Frage, wie eine Zukunft der Landwirtschaft gesichert werden könne, wurden Ideen entwickelt. Als zentrale Lösungsansätze standen immer wieder bessere Herkunftskennzeichnung, Transparenz der Qualität der Lebensmittel und auch die Verbraucherbildung im Mittelpunkt. Conrad