Aufgabe 3 Buchhaltung 1
Lösungssätze Aufgabe 3 a) Der Schuldner hat den Abschluss immer zu unterschreiben. Zu einer gesamten Buchhaltung gehört nicht nur der Abschluss, sondern auch die Kontoblätter mit den Details. Die Belege sind in der Regel nicht aufzulegen. Die Buchhaltung muss eine lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge enthalten. 2
b) Begriffserklärung Die Bilanz ist die Vermögensübersicht am Tage der Erstellung der Bilanz (Gegenüberstellung Vermögen / Schulden). Die Eingangsbilanz zeigt mir also am Stichtag der Buchhaltungs- Eröffnung welche Aktiven und welche Passiven ich habe. Die Schlussbilanz ist diejenige Bilanz am Schluss der Buchungsperiode. Ich unterscheide zwischen Schlussbilanz vor und nach der Gewinnverbuchung. 3
Der Betriff Aktiven bedeutet Werte, die die Firma am Bilanzstichtag besitzt. Ist das Vermögen der Unternehmung. Debitoren sind Kundenguthaben. Rechnungen, die gestellt wurden, jedoch vom Kunden noch nicht bezahlt sind. Delkredere ist die Wertberichtigung der Debitoren. 4
Das Umlaufvermögen bezeichnet alle flüssigen Mittel, d.h. Geld, welches ich relativ schnell verflüssigen kann. Das Anlagevermögen ist jenes Vermögen, das ich habe und welches schwierig zu liquidieren ist. Passiven ist das Fremd- oder Eigenkapital der Firma. Die Erfolgsrechnung sind die Buchhaltungsvorgänge, die sich in der erwähnten Zeitspanne in der Regel über 12 Monate detailliert aufzeigen. 5
c) Eine Kasse kann nie einen Minus-Saldo aufweisen. Das Konto ZKB ist ein Konto des Umlaufvermögens. Das restliche Anlagevermögen kann ich entweder als Kompetenzstück dem Schuldner belassen oder ich kann es pfänden. d) Auf der Passivseite listet der Schuldner die offenen Rechnungen am 01.01.2012 auf. e) In der Erfolgsrechnung sehe ich die Einnahmen von Fr. 18 500.00 in drei Monaten. Die geraden Beträge in den jeweiligen Monaten sollten Fragen aufwerfen. 6
Wenn der Schuldner immer nur für einen Auftraggeber arbeitet, ist er sicher nicht selbständig erwerbend, wie dies das Gesetz und die Steuerbehörde aber auch die Sozialwerke verlangen. 7
Der Schuldner hat dann kein wirtschaftliches Risiko. 8
Sperranzeige Pfändung einer Forderung mit Form Nr. 9 veranlassen. 9
Aufwand in der Erfolgsrechnung und Hinweise zur Existenzminimum-Berechnung 10
Im Januar hat er nur für eine Unternehmung gearbeitet - Erlös Erni Bauunternehmung AG Fr. 6 500.00 Ausgaben Januar 2012 a) Autokosten Fr. 750.00 b) Telefon / Natel Fr. 300.00 c) Unfallversicherung ¼ Jahr Fr. 1 800.00 d) Krankentaggeld ¼ Jahr Fr. 2 200.00 e) auswärtige Verpflegung Fr. 400.00 f) Kundenspesen Fr. 500.00 g) Inserate Fr. 200.00 h) Barbezug privat Fr. 4 000.00 Total Ausgaben Januar Fr. 10 150.00 Ich würde ihm die Gewinnungskosten a) bis g) teilweise als Betriebsaufwand anrechnen. 11
Hinweise dazu a) Die Autokosten würde ich belassen. Er hat div. Baustellen, div. Distanzen usw. Betriebskosten Fr. 750.00 b) Telefon und Natel würde ich ihm auch belassen. Er muss Termine abgleichen, Material bestellen usw. Sicher hat er darauf auch noch private Telefonate, so dass ich eine Halbierung vorschlage. Betriebskosten Fr. 150.00 c) Unfallversicherung, klären mit der Firma, ob ein Abzug erfolgt. Je nach Aussage aufnehmen oder gesamthaft streichen. Ich nehme an, er ist angestellt, daher den Betrag nicht zulassen Betriebskosten Fr. 0.00 12
d) Krankentaggeld, die Versicherung würde ich zulassen. Diese ist nicht obligatorisch und es wird angenommen, dass sie von der Firma nicht abgeschlossen ist. Daher die Summe aufnehmen. Betriebskosten Fr. 733.00 e) Ich würde ihm erklären, dass er einen Betrag von monatlich Fr. 220.00 zugute hat. Den Mehrbetrag müsste er begründen. Betriebskosten Fr. 0.00 (oder nur nach Auflage von Belegen) Existenzminimum Fr. 220.00 f) Die Kundenspesen erachte ich als zu hoch. Ich würde die Belege dazu verlangen. Sind Restaurantrechnungen am Sonntag datiert, sind es private Auslagen. Daher würde ich diese Summe halbieren. Betriebskosten Fr. 250.00 13
g) Die Inserate sollte man tolerieren, wenn er den Beleg dafür bringt. Ich würde diese Summe aufnehmen. Betriebskosten Fr. 200.00 h) Barbezug, interessiert mich so nicht. Betriebskosten Fr. 0.00 Gemäss meiner Berechnung hat der Schuldner ein Existenzminimum von Fr. 3 400.00 (vgl. Weisung SchKK Obergericht Luzern, vom 13. August 2009, SK 09 63). 14
Einkommen Januar 2012 Fr. 6 500.00./. zugelassene Betriebskosten Fr. 2 083.00 Nettoeinkommen für Januar 2012 Fr. 4 417.00./. Existenzminimum Fr. 3 400.00 Pfändbare Quote für Januar 2012 Fr. 1 017.00 Mit Formular Nr. 10 Anzeige an den Arbeitgeber betr. Lohnpfändung als Lohnsperre bei der Firma Baugeschäft Erni AG für den Monat Januar sperren über Fr. 1 017.00, gerundet Fr. 1 000.00. 15
Berechnung des Monats Februar 2012 - Erlös Erni Bauunternehmung AG Fr. 4 800.00 - Erlös Huber Baugeschäft Fr. 500.00 Total Erlös Februar 2012 Fr. 5 300.00 Ausgaben Februar 2012 a) Autokosten Fr. 620.00 b) Telefon / Natel Fr. 280.00 c) auswärtige Verpflegung Fr. 320.00 d) Kundenspesen Fr. 150.00 e) Barbezug privat Fr. 4 000.00 Total Ausgaben Februar Fr. 5 370.00 Bei den Aufwendungen gehe ich vor wie im Januar 2012, die Rechnung sieht wie folgt aus: 16
a) Autokosten lasse ich zu. Betriebskosten Fr. 620.00 b) Telefon halbiere ich. Betriebskosten Fr. 140.00 c) Auswärtige Verpflegung streiche ich, ist im Existenzminimum enthalten. Betriebskosten Fr. 0.00 Existenzminimum Fr. 220.00 17
d) Kundenspesen halbiere ich. Betriebskosten Fr. 750.00 e) Barbezug interessiert mich so nicht. Betriebskosten Fr. 0.00 Existenzminimum Fr. 3 400.00 18
Einkommen Februar 2012 Fr. 5 300.00./. zugelassene Betriebskosten Fr. 835.00./. Existenzminimum Fr. 3 400.00 Pfändbare Quote für Februar 2012 Fr. 1 065.00 Ich erlasse erneut eine Sperranzeige bei Erni Baugeschäft über Fr. 1 065.00, gerundet Fr. 1 050.00. 19
Berechnung des Monats März 2012 Ausgaben März 2012 a) Autokosten Fr. 940.00 b) Telefon / Natel Fr. 400.00 c) auswärtige Verpflegung Fr. 180.00 d) Kundenspesen Fr. 380.00 e) Abschreibung Auto 3 Monate Fr. 1 500.00 f) Miete Magazin 3 Monate Fr. 1 500.00 g) Einkauf Material Fr. 500.00 h) Barbezug privat Fr. 4 000.00 Total Ausgaben März Fr. 9 400.00 Ich begründe die Betriebskosten wie folgt: 20
a) Autokosten lasse ich zu. Betriebskosten Fr. 940.00 b) Telefon halbiere ich. Betriebskosten Fr. 200.00 c) Auswärtige Verpflegung streiche ich, ist im Existenzminimum enthalten. Betriebskosten Fr. 0.00 Existenzminimum Fr. 220.00 21
d) Kundenspesen halbiere ich. Betriebskosten Fr. 190.00 e) Abschreibung Auto, wenn ich das Auto als Betriebsfahrzeug zulasse, muss ich ihm auch die Abschreibung zulassen. Nun muss ich die Abschreibungsrichtlinien beachten. Fr. 1 500.00 für 3 Monate ergibt eine Abschreibung von Fr. 6 000.00 jährlich. Berechnet auf 5 Jahre ergibt das einen Anschaffungspreis von Fr. 30 000.00. Da er das Auto privat nutzt und ich ihm vorhin schon die gesamten Autokosten zugestanden und keine Privatanteile abgerechnet habe, muss dies nun hier geschehen. Pro Jahr ergibt das einen Privatanteil von Fr. 3 000.00. Ich toleriere somit nur die Hälfte der Abschreibung für 3 Monate. Betriebskosten Fr. 750.00 22
f) Miete Magazin, wenn der Schuldner sich mittels eines Mietvertrags und dem Zahlungsnachweis belegt, lasse ich das zu, denn er hat wohl eigenes Werkzeug und Material, welches er besitzt. Betriebskosten Fr. 1 500.00 g) Einkauf Material, selbe Aussage, nur gegen Belege. Betriebskosten Fr. 500.00 h) Barbezug interessiert mich so nicht. Betriebskosten Fr. 0.00 23
Der Erlös bei Anliker im Monat März 2012 beträgt Fr. 6 700.00./. ausgewiesene Betriebskosten März 2012 Fr. 4 080.00./. Existenzminimum Fr. 3 400.00 Mehrauslagen im März 2012 Fr. - 780.00 24
Die Abrechnung für die 3 Monate Januar bis März 2012 sieht somit wie folgt aus: Ablieferung Januar 2012 Fr. 1 000.00 Ablieferung Februar 2012 Fr. 1 050.00 Total Ablieferungen Fr. 2 050.00./. Minusbetrag März 2012 Fr. 780.00 Netto-Ablieferungen Januar März 2012 Fr. 1 270.00 25