Pfarrverband Retz Pfarrkanzlei: Pfarrgasse 10, 2070 Retz, Tel.: 02942 / 2359, Fax: 02942 / 2359-24; pfarre.retz@gmx.at Kanzleizeiten: Di, Do, Fr, 07:30-11:30 Uhr; Do 15:00-17:0017:00 Uhr Taufanmeldung Liebe Eltern! Sie haben sich entschieden, Ihr Kind taufen zu lassen. Es wird durch dieses Sakrament zu einem Kind Gottes und Teil der Gemeinschaft jener, die zu Jesus gehören wollen, der Kirche. Es erhält ewiges Leben. Wir freuen uns darüber. Wir sind für Sie der Ansprechpartner,, wenn Ihr Kind im Pfarrverband Retz laut Meldezettel seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Andernfalls bitten wir Sie, sich an den Pfarrer der Wohnsitzpfarre Ihres Kindes zu wenden. Für die Aufnahme der Taufe benötigen wir folgende Dokumente (im Original oder in Kopie etwa per E-Mail): Taufkind: Geburtsurkunde und Meldezettel Eltern des Taufkindes: Geburtsurkunde, Meldezettel und Taufschein; wenn verheiratet: standesamtliche Heiratsurkunde bzw. kirchlicher Trauungsschein, Angaben über Beruf Paten: Meldezettel, Taufschein sowie den Trauungsschein, wenn verheiratet, Angaben über Beruf Diese Dokumente bitten wir Sie spätestens eine Woche vor dem vor der Taufe stattfindenden Taufgespräch der Pfarrsekretärin, Fr. Monika Thurner, zu übermitteln. Das Taufgespräch führt der Vorsteher der Taufe (der Pfarrer, Kaplan oder Diakon) mit den Eltern des Kindes und dem Paten im Pfarrbüro Retz. Es dauert ca. eineinhalb bis zwei Stunden. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen bzw. der Erklärung des Ablaufs der Taufe. Die häufigsten Fragen zur Taufe finden Sie im Anhang beantwortet. Die Taufe ist ein großes Geschenk. Es ist schön, dass Sie dieses Ihrem Kind ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen und Gottes Segen, Pfr. Clemens Beirer e.h.
Die häufigsten Fragen zur Taufe 1. FRAGEN ZUR TAUFANMELDUNG UND ZUM TAUFGESPRÄCH 1.1. Wo melde ich mein Kind zur Taufe an? Dort, wo Ihr Kind laut Meldezettel seinen Wohnsitz hat, dort ist die für Ihr Kind zuständige Pfarre. Setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrsekretariat dieser Pfarre in Verbindung. 1.2. Welche Unterlagen benötigen wir dafür? Taufkind: Geburtsurkunde und Meldezettel Eltern des Taufkindes: Geburtsurkunde, Meldezettel und Taufschein; wenn verheiratet: standesamtliche Heiratsurkunde bzw. kirchlicher Trauungsschein Paten: Meldezettel, Taufschein sowie den Trauungsschein, wenn verheiratet 1.3. Was geschieht beim Taufgespräch? Das Taufgespräch mit dem Pfarrer entwickelt sich in drei Schritten: Sammlung der Fragen und Anliegen der Eltern des Taufkindes, Kennenlernen der Eltern und des Paten, Ablauf der Taufe. In Retz ermöglichen wir den Eltern, die Taufe mitzugestalten. Dies geschieht auf der Grundlage jenes pfarrinternen Behelfes, den wir Ihnen gerne per E-Mail übermitteln. Damit der Ablauf der Taufe gut abgesprochen werden kann und damit eine schöne Feier möglich wird, bitten wir Sie, sich zu folgenden Punkten schon etwas zu überlegen: a) den biblischen Lesungstext (siehe weiter unten) b) die Heiligen für die Heiligenlitanei (siehe weiter unten) c) die Fürbitten (siehe im pfarrinternen Behelf) d) die Frage einer musikalische Gestaltung (siehe weiter unten) 1.4. Darf ich mein Taufkind (und Geschwisterchen) zum Taufgespräch mitnehmen? Ich freue mich. Im Pfarrbüro haben wir ein paar Malbücher zum Anmalen, um Ihrem Kind (Ihren Kindern) Beschäftigung zu bieten. Stand Jänner 2014 Taufanmeldung - InfoVers4.docx Seite 2
2. ALLGEMEINE FRAGEN ZUR TAUFE ( ORT, SPENDER, ART UND PATEN DER TAUFE) 2.1. Können wir unser Kind auch in einer anderen Pfarre taufen lassen? Das ist möglich. Wir bitten Sie, dies bei der Taufanmeldung kundzutun. Aber Sie sollten bedenken, dass die Taufe die Aufnahme in eine konkrete kirchliche Gemeinschaft bedeutet. Das ist zunächst jene des Wohnortes Ihres Kindes. 2.2. Darf nur der Pfarrer taufen? Nein, sowohl Diakone als auch jeder Priester kann das Taufsakrament spenden. Sollten Sie einen bestimmten Taufspender wünschen, bitten wir Sie, dies bei der Anmeldung der Taufe anzusprechen. Bei Lebensgefahr des Kindes darf jeder taufen und tut dies gültig unter Verwendung von Wasser, das über das Kind gegossen wird, mit den Worten: Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Hl. Geistes. Amen. 2.3. Können wir das Kind auch außerhalb der Kirche taufen lassen? Nein. Durch die Taufe wird das Kind in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen. In der Pfarre wird diese Gemeinschaft konkret. Daher ist die Taufe an die Pfarrkirche gebunden. Deshalb haben auch (nur) die Pfarrkirchen einen Taufbrunnen. Unter gewissen Umständen kann auch in einer anderen Kirche getauft werden. Außerhalb eines Kirchengebäudes (etwa im Spital) ist die Taufe nur bei Lebensgefahr des Kindes erlaubt. 2.4. Ich bin katholisch, mein Mann evangelisch. Können wir unser Kind ökumenisch taufen lassen? Die Taufe bedeutet die Aufnahme des Kindes in die Gemeinschaft der Kirche. Das bedeutet eine Entscheidung für eine bestimmte Konfession. Eine ökumenische Taufe ist daher nicht möglich. Die beiden Konfessionen erkennen die Taufe aber gegenseitig an. Sollte ihr Kind später einmal die Konfession wechseln wollen, so muss es nicht neu getauft werden. 2.5. Wir sind nicht kirchlich verheiratet. Können wir unser Kind trotzdem taufen lassen? Ja. Denn die Taufe ist grundsätzlich nicht davon abhängig, ob auch die Eltern glauben. Es muss bei einer Kindertaufe aber gewährleistet sein, dass das Kind in seinem Umfeld lernen kann, was es heißt, Christ zu sein und aus den Sakramenten (Taufe, Beichte, Firmung, Eucharistie, Ehe, Krankensalbung) das Leben zu gestalten. Deshalb sollte die Taufe Ihres Kindes auch ein Anstoß zur Frage sein, was Stand Jänner 2014 Taufanmeldung - InfoVers4.docx Seite 3
Ihnen Ihre Beziehung bedeutet und welchen Grad der Verbindlichkeit Sie ihr geben wollen oder stillschweigend voraussetzen. 2.6. Wie viele Paten brauchen wir? Sind die Eltern katholisch, braucht es keinen Paten auch wenn es sinnvoll ist. Sind sie nicht katholisch, braucht es einen Paten. Denn bei einem Kind muss gewährleistet sein, dass es bei jemandem sehen kann, was es heißt, als Christ zu leben. Mehr als 2 Paten sind nach kath. Recht nicht erlaubt. Wenn ein Katholik Pate ist, kann ein Protestant als Taufzeuge dazugezogen werden. 2.7. Welche Voraussetzungen muss der Pate mitbringen Aufgabe des Paten ist es, dem Täufling beizustehen und mitzuhelfen, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt (canon 872 CIC). Er übernimmt in der Kirche ein Amt, das Patenamt. Deshalb muss der Pate mindestens 16 Jahre alt sein, die Taufe, die Firmung und die Eucharistie (Erstkommunion) empfangen haben und ein christliches Leben führen. Er darf nicht ausgetreten und mit keiner kirchlichen Strafe belegt und weder Vater noch Mutter des Täuflings sein. Ein nichtkatholischer Christ, ein Anhänger einer anderen Religion oder ein Atheist kann daher kein Pate sein. 3. SPEZIELLE FRAGEN ZUR TAUFE (TAUFGESTALTUNG: LESUNG, TAUFGEWAND, TAUFKERZE, MUSIK, FEIERHEFT) 3.1. Wo finden wir Vorschläge für die Lesung? Ein wesentlicher Teil der Tauffeier bildet die Verkündigung des Wortes Gottes. Dieser so genannte Wortgottesdienst besteht aus einer oder mehrerer Lesungen aus der Hl. Schrift, der Predigt und den Fürbitten. Die gesamte Bibel kann für die Auswahl einer Lesung für die Taufe heran gezogen werden. Es gibt aber eine Sammlung an biblischen Stellen, die eine inhaltliche Verbindung zur Taufe aufweisen und deshalb ausgewählt worden sind. Gerne lassen wir Ihnen diese als Dokument zukommen. Es werden entweder eine Lesung aus dem Alten Testament oder aus dem Neuen Testament genommen oder / und eine Lesung aus den Evangelien. Also eine Lesung oder eine Lesung mit Evangelium. Stand Jänner 2014 Taufanmeldung - InfoVers4.docx Seite 4
3.2. Gibt es Modelle für Fürbitten? Gerne übermitteln wir Ihnen Modelle an Fürbitten. Sie können diese wortwörtlich übernehmen oder nach deren System Fürbitten selbständig formulieren. 3.3. Wie schaut ein Taufgewand aus? Muss ich eines kaufen? Das weiße Taufgewand sollte so beschaffen sein, dass man es dem Täufling anziehen bzw. dass man es seinem Körper abdeckend anlegen kann. Manche Eltern kaufen ein eigenes Taufgewand. Dies ist aber nicht nötig. Die meisten Pfarren haben eigene Taufgewänder. Sprechen Sie den Taufspender im Taufgespräch darauf an. 3.4. Wann zieht man das Taufgewand an? Die Taufe wirkt einen Unterschied. Dies soll durch das weiße Taufgewand symbolisiert werden. Was immer der Täufling also vor bzw. zu der Tauffeier anzieht, es darf jedenfalls kein weißes Gewand sein. Das weiße Taufgewand wird dann nach (!) der Taufhandlung angezogen. So wird deutlich, dass die Taufe einen Unterschied gewirkt hat. Zieht man das Kind schon vorher weiß an, verliert das Taufgewand seine Symbolkraft und wird wertlos. 3.5. Wie hat eine Taufkerze auszusehen? Für die Taufkerze gibt es keine zwingenden Bestimmungen. Sie sollte jedoch ein Christussymbol beinhalten, vorzugsweise ein Kreuz. 3.6. Wir wollen die Taufe musikalisch gestalten Jede Feier gewinnt durch Musik an Feierlichkeit. Trotzdem soll festgehalten werden, dass die Tauffeier nicht zwingend musikalisch gestaltet werden muss. Auch ohne Musik besitzt die Tauffeier Würde und Schönheit. Wenn Sie die Feier der Taufe musikalisch gestalten wollen, haben die Lieder jedenfalls kirchlich zu sein (gleich ob rhythmisch oder traditionell). Aus Erfahrung bewährt sich, nicht mehr als 4 Lieder / Musikstücke in eine Taufe einzubauen. Im pfarrinternen Taufbehelf finden Sie allgemeine Angaben darüber, an welcher Stelle Lieder sinnvoll sind. Welches Lied / Musikstück wo dazupasst, hat auch mit dem Liedinhalt zu tun. Bitte bringen Sie jedenfalls Ihre Vorstellungen beim Taufgespräch ein und klären Sie diese mit dem Taufspender ab. Stand Jänner 2014 Taufanmeldung - InfoVers4.docx Seite 5
3.7. Welche Heiligen werden in der Heiligenlitanei angerufen? Welchen Namenspatron hat mein Kind? Wer getauft wird, wird aufgenommen in die Gemeinschaft der Heiligen, die uns im Glauben vorangegangen sind und bei Gott für uns eintreten. Deshalb rufen wir in der Tauffeier die Heiligen an, vor allem den Namenspatron des Kindes. Bei der Tauffeier sind bestimmte Heilige schon im Vorhinein vorgesehen: die Gottesmutter Maria, der hl. Johannes der Täufer, der hl. Josef und den hl. Petrus und hl. Paulus. Sie können diese Liste fortschreiben. Meistens werden die Namenspatrone des Kindes, der Eltern, des Paten, u.u. auch der Geschwister und Großeltern sowie des Taufspenders angefügt, wie auch Heilige, zu denen die Eltern einen Bezug haben. Wie viele Heilige Sie in der Heiligenlitanei hinzugefügt haben möchten, bleibt Ihnen überlassen. 3.8. Wer ist der Namenspatron meines Kindes (meiner Eltern etc.)? Folgende Internetseiten bieten Hilfe bei der Suche nach dem korrekten Namenspatron: www.heilige.de www.heiligenlexikon.de Sollte der Name des Kindes keinen Namenspatron haben, empfiehlt es sich sehr, ihm einen zweiten Namen zur Seite zu stellen. Es ist schön, wenn ein Heiliger für den Schutz dieses Kindes, das dann seinen Namen trägt, verantwortlich gemacht wird. 3.9. Wir möchten ein Feierheft gestalten Jede Feier gewinnt, wenn Menschen vollziehen, worum es geht. Ein Feierheft kann dem dienen, ist aber keine Notwendigkeit. Auch ohne Feierheft wird der Taufspender Sie und die gesamte Gemeinde, gut durch den Ablauf der Tauffeier begleiten. Als Pfarrverband haben wir einen Taufbehelf erstellt, der den gesamten Taufablauf samt Bemerkungen enthält. Damit soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich mit der Taufe auseinander zu setzen und ihr Verständnis zu vertiefen. Sie können diesen Taufablauf zur Gänze oder in Auszügen zur Grundlage Ihres Feierheftes machen. Sie sollten aber jedenfalls vermeiden, dass das Feierheft seinen Sinn verfehlt, in dem es die Versammelten zum Lesen verleitet anstelle des Mitfeierns. Deshalb gilt der Grundsatz: Was nötig ist, kommt in ein Feierheft, alles andere bleibt weg. Zusammenfassend: Wie empfehlen, nur die Lieder im Feierheft abzulichten und zur Orientierung, wann diese gesungen werden, den groben Taufablauf. Stand Jänner 2014 Taufanmeldung - InfoVers4.docx Seite 6
4. SONSTIGES 4.1. Meine Frage findet sich nicht auf dieser Information Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Taufspender Ihres Kindes auf. Gerne wird er Ihnen Auskunft erteilen. Wenn Sie uns darüber hinaus Ihre Frage per E-Mail zukommen lassen, wirken Sie mit, diesen Behelf zu verbessern. Herzlichen Dank. Stand Jänner 2014 Taufanmeldung - InfoVers4.docx Seite 7