International School of Stuttgart e.v. School Contract / Schulvertrag 2015/2016 (Please fill in grey fields / Bitte graue Felder ausfüllen)



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International School of Stuttgart e.v. School Contract / Schulvertrag 2015/2016 Between / zwischen (Please fill in grey fields / Bitte graue Felder ausfüllen) International School of Stuttgart e.v. (ISS), legally represented by the Executive Board and ( Vorstand according to Section 26 German Civil Code) / International School of Stuttgart e.v. (ISS), gesetzlich vertreten durch dessen Vorstand (gem 26 BGB) and / und the parents/guardians (First Name, Last name) den Eltern/Erziehungsberechtigten (Vorname, Nachname) 1. 2. of the student/des Schülers 1. Application Fee 500 An application fee of EUR 500 is payable each year upon application or re-application. This payment must accompany the application for new admissions or for re-application. An application will only be processed if the application fee has been paid. If an application is withdrawn, the application fee is forfeited and not refunded. In circumstances where the school cannot offer a place, the application fee is refunded unless the parents/guardians choose to remain on the wait list. 2. One-Time Admission Fee EUR 6,400 (in principle, non-refundable) A one-time admission fee in the amount of EUR 6,400 is required as a one-time assessment per student upon initial admission to ISS and is in principle non-refundable. If a student has to leave ISS during the first school year after initial admission the one-time admission fee will be refunded with the percentage rates as defined in section 7. 2.1 One-Time Admission Fee Early Learning Center For students entering Early Learning Center, an invoice for the full amount of the one-time admission fee of EUR 6,400 will be issued upon admission. The amount must be paid in full prior to entry into Kindergarten. It is possible to pay in the following instalments. Prior to entry into: Early Years 3 1,200 Early Years 4 2,300 Kindergarten 2,900 1. Anmeldegebühr 500 Bei Erstanmeldung oder Wiederanmeldung wird jährlich eine Anmeldegebühr in Höhe von EUR 500 erhoben. Diese Gebühr ist zusammen mit der Einreichung der Anmelde- oder Wiederanmeldeformulare zur Zahlung fällig. Eine Anmeldung kann nur bei bezahlter Anmeldegebühr bearbeitet werden. Wird die Anmeldung zurückgenommen, verfällt die Anmeldegebühr und wird nicht erstattet. In Fällen, in denen die Schule dem Schüler/der Schülerin keinen Platz anbieten kann, wird die Anmeldegebühr zurückerstattet, es sei denn, die Eltern/Erziehungsberechtigten wollen auf der Warteliste bleiben. 2. Einmalige Aufnahmegebühr EUR 6.400 (grundsätzlich nicht rückerstattungsfähig) Bei der erstmaligen Aufnahme des Schülers/der Schülerin in die Schule wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von EUR 6.400 für die Beurteilung jedes Schülers/jeder Schülerin erhoben. Die einmalige Aufnahmegebühr ist grundsätzlich nicht rückerstattungsfähig. Sollte der Schüler/die Schülerin die Schule innerhalb des ersten Schuljahres nach der erstmaligen Aufnahme verlassen müssen, wird die einmalige Aufnahmegebühr entsprechend der in Abschnitt 7 festgelegten Prozentsätze rückerstattet. 2.1 Einmalige Aufnahmegebühr Early Learning Center Für Schüler/Schülerinnen, die in das Early Learning Center eintreten, wird die einmalige Aufnahme-gebühr in voller Höhe von EUR 6.400 bei Aufnahme in Rechnung gestellt. Der Betrag ist vor Eintritt in den Kindergarten in voller Höhe zu entrichten. Er kann in den folgenden Raten bezahlt werden Vor Eintritt in: Early Years 3 1.200 Early Years 4 2.300 Kindergarten 2.900 1

The one-time admission fee (in full or in installments as above) must be paid by 1st of September or, in the case of late entry at any rate prior to entry in class. ISS reserves the right to deny entry to class and to the school until the onetime admission fee is paid. 2.2 One-Time Admission Fee Grades 1-12 For students entering Grades 1-12 the one-time admission fee must be paid by 1st of September or, in the case of late entry, prior to entry in class. ISS reserves the right to deny entry to class and to the school until the one-time admission fee is paid. 3. Tuition Fee A tuition Fee is required each year upon admission or re-admission. 3.1 Payment of Tuition Fee Payment of tuition fee must be made in one of the following ways: A: in one instalment by 1st of September 2015 B: in two instalments; 50.0 % of tuition fee by 1st of September 2015 and 52 % of tuition fee by 15th of January 2016 C: individual payment plan (only in exceptional circumstances) In individual cases the School Director and the Finance Committee may allow to stipulate an individual payment plan. In these cases additional fees will be charged to the parents /guardians account. Please contact the finance office. Please indicate your choice of payment method on signature page at the end of the contract. If the application is received after 1st of September a percentage of the tuition fee as defined under 3.2 must be paid in full as stated in the invoice in principle as the late application process involves additional costs for ISS. In case of a late application the parents/guardians and ISS will discuss in good faith the possibility of paying the tuition fee in instalments. Die einmalige Aufnahmegebühr muss in jedem Fall (in einem Betrag oder in Raten wie oben beschrieben) vor dem 1. September eines neuen Schuljahres, oder im Falle eines Eintritts während des laufenden Schuljahres, vor dem ersten Unterrichtsbesuch, vollständig bezahlt werden. ISS behält sich das Recht vor, dem Schüler/der Schülerin den Eintritt in die Schule und den Unterrichtsbesuch zu verweigern, bis die einmalige Aufnahmegebühr vollständig entrichtet worden ist. 2.2 Einmalige Aufnahmegebühr Klassen 1 bis 12 Für neue Schüler/Schülerinnen der Klassen 1 bis 12 muss die einmalige Aufnahmegebühr vor dem 1. September eines neuen Schuljahres, oder im Falle eines Eintritts während des laufenden Schuljahres, vor dem ersten Unterrichtsbesuch, vollständig bezahlt werden. ISS behält sich das Recht vor, dem Schüler/der Schülerin den Eintritt in die Schule und den Unterrichtsbesuch zu verweigern, bis die einmalige Aufnahmegebühr vollständig entrichtet worden ist 3. Unterrichtsgebühr Die Unterrichtsgebühr wird für jeweils ein Schuljahr bei Erstaufnahme oder Wiederaufnahme erhoben. 3.1 Zahlung der Unterrichtsgebühr Für die Zahlung der Unterrichtsgebühr bestehen folgende Möglichkeiten: A: in einer Rate, fällig zum 1. September 2015 B: in zwei Raten, 50,0 % der Unterrichtsgebühr, fällig zum 1. September 2015 und 52 % der Unterrichtsgebühr, fällig zum 15. Januar 2016 C: individueller Ratenzahlungsplan (nur in Ausnahmefällen In besonderen Fällen können der Schuldirektor und das Finance Committee einem individuellen Ratenzahlungsplan zustimmen. Hierfür werden den Eltern/Erziehungsberechtigten zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt. Bitte fragen Sie das Finance Office. Bitte markieren Sie die von Ihnen gewählte Zahlungsmethode auf Seite 8 dieses Vertrages. Für Anmeldungen, die erst nach dem 1. September eingehen, berechnet sich die Unterrichtsgebühr entsprechend der in Abschnitt 3.2 festgelegten Prozentsätze und ist grundsätzlich mit Rechnungsstellung in einem Betrag zur Zahlung fällig, da eine nachträgliche Anmeldung für ISS zusätzliche Kosten verursacht. Die Möglichkeit einer Zahlung in Raten ist in diesen Fällen zwischen den Eltern/ Erziehungsberechtigten und dem ISS gesondert zu erörtern. 2

3.2 Amount of Tuition Fee The tuition fee per student for school year 2015-2016, (27.08.2015 to 30.06.2016) amounts to: Early Years 3+4 9,100 Kindergarten 11,850 Grades 1-5 12,800 Grades 6-8 13,800 Grades 9 & 10 14,300 Grades 11 & 12 15,300 To cover the cost for the current mandatory Mother Tongue Program offered to students in grades Early Years - 5 (other than German and English) an additional fee of EUR 370 will be charged per school year. For Upper School students, the Mother Tongue Program will only be provided through our After School Activities Program for an additional fee. Some field trips or extra-curricular activities may require a co-payment as per separate notification. Percentage of tuition fee payable upon late application anytime in: September 2015 100 % October 2015 95 % November 2015 85 % December 2015 75 % January 2016 65 % February 2016 55 % March 2016 45 % April 2016 35 % May 2016 25 % June 2016 15 % 4. Bank Details, Tax Deductibility Bank Details for payment of above fees: BW Bank Stuttgart IBAN DE36 6005 0101 0002 4256 69 BIC/SWIFT: SOLADEST600 Tax Deductibility of above fees: Under current legislation, companies and individuals who are liable for income tax in Germany may be able to claim tax relief. For further information, please contact your tax consultant. Receipts for the fees paid in a calendar year are available upon request from the Finance Office. 3.2 Höhe der Unterrichtsgebühr Die Unterrichtsgebühr für das Schuljahr 2015-2016 (27.08.2015 bis 30.06.2016) beträgt je Schüler/Schülerin: Early Years 3+4 9.100 Kindergarten 11.850 Klassen 1-5 12.800 Klassen 6-8 13.800 Klassen 9 & 10 14.300 Klassen 11 & 12 15.300 Um die Kosten für den derzeit angebotenen Pflichtunterricht in anderen Muttersprachen als Deutsch und Englisch für Schüler der Klassen Early Years-5 abzudecken, wird für diese Schüler ein Zusatzbeitrag in Höhe von EUR 370 für das Schuljahr erhoben. Schüler der Upper School werden den derzeitigen muttersprachlichen Unterricht nur im Rahmen des After School Activities Program gegen eine gesonderte Gebühr erhalten. Für Schulausflüge oder außerschulische Aktivitäten können Zuzahlungen erforderlich sein, die gesondert angefordert werden. Anteilige Unterrichtsgebühr bei nachträglicher Anmeldung im: September 2015 100 % Oktober 2015 95 % November 2015 85 % Dezember 2015 75 % Januar 2016 65 % Februar 2016 55 % März 2016 45 % April 2016 35 % Mai 2016 25 % Juni 2016 15 % 4. Bankverbindung, Steuerliche Hinweise Bankverbindung für die Bezahlung der vorgenannten Gebühren: BW Bank Stuttgart IBAN DE36 6005 0101 0002 4256 69 BIC/SWIFT: SOLADEST600 Steuerliche Abzugsfähigkeit: Entsprechend dem derzeitigen Stand der Steuergesetzgebung in Deutschland können steuerpflichtige Unternehmen und Einzelpersonen, die in Deutschland ertragsteuerpflichtig sind, die oben genannten Gebühren teilweise steuerlich geltend machen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater. Bescheinigungen über die bezahlten Gebühren erhalten Sie auf Anfrage vom Finance Office. 3

5. Liability for Payment Each signatory of this school contract is jointly and severally liable for payment of fees in their entirety whether or not companies assume responsibility for all or part of the fees. Although parents/guardians may receive company support for school fees, this school contract is concluded between the parents/guardians of the student and ISS and must be signed by the parents/guardians. 6. Payment Date, Late Payment Charges Payment must be made within 30 days of the invoice date or at the dates specified in this school contract, after which interest is charged on outstanding balances. The interest rate is five percentage points above the basic rate of interest per year. Furthermore, parents/guardians are liable for all bank charges incurred. 7. Termination of school contract by parents / guardians Parents/guardians have the right to terminate this school contract with four weeks written notice. The right to terminate the school contract without notice due to extraordinary reasons is not affected by this agreement. Leaving forms available at the Admissions Office (or online) should be used as the official withdrawal notification. In case of a termination by the parents/guardians, the following applies: Percentage of tuition fee refundable upon early departure in: September 2015 70 % October 2015 60 % November 2015 50 % December 2015 40 % January 2016 30 % February 2016 20 % March to June 2016 0 % Upon dismissal from the school, the tuition fee is calculated in accordance with the above early departure table. 5. Zahlungsverpflichtung, Gesamtschuldnerische Haftung Jeder Unterzeichner dieses Schulvertrages auf Seiten der Eltern/Erziehungsberechtigten haftet als Gesamtschuldner für die Bezahlung der gesamten vorgenannten Schulgebühren, unabhängig davon, ob ein Unternehmen sich diesen Unterzeichnern gegenüber im Innenververhältnis zur Übernahme der Schulgebühren verpflichtet hat oder nicht. Dieser Schulvertrag wird in jedem Fall nur zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin und ISS abgeschlossen und muss von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Dies gilt auch dann, wenn sich den Eltern/Erziehungsberechtigten gegenüber im Innenverhältnis ein Unternehmen zur Kostentragung verpflichtet hat. 6. Zahlungsfälligkeit, Verzugszinsen Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder zu den in diesem Schulvertrag genannten Zeitpunkten zur Zahlung fällig. Danach werden für ausstehende Beträge Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz pro Jahr erhoben. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind auch verpflichtet, alle im Rahmen der Bezahlung der Schulgebühren anfallenden Bankgebühren zu tragen. 7. Kündigung des Schulvertrages durch die Eltern / Erziehungsberechtigten Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben das Recht, diesen Schulvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich ordentlich zu kündigen. Das Recht der Eltern/Erziehungsberechtigten zur außerordentlichen fristlosen Kündigung dieses Schulvertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Vordrucke, die für die schriftliche Abmeldung verwendet werden sollen, sind im Admissions Office (oder online) erhältlich. Im Falle einer Kündigung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten errechnet sich die Unterrichtsgebühr wie folgt: Prozentsatz der zurück zu erstattenden Unterrichtsgebühr bei unterjähriger Kündigung im: September 2015 70 % Oktober 2015 60 % November 2015 50 % Dezember 2015 40 % Januar 2016 30 % Februar 2016 20 % März bis Juni 2016 0 % Bei einem Schulausschluss wird die Unterrichtsgebühr entsprechend vorstehender Tabelle berechnet. 4

8. Termination of school contract by ISS ISS has the right to terminate this school contract with six weeks written notice to the end of each quarter (31.03, 30.06, 30.09, 31.12). ISS reserves the right to terminate the school contract without notice due to extraordinary reasons. This includes but is not limited to the following reasons: If fees remain unpaid after two payment reminders are delivered in writing to the parents/guardians; If payment plans are not adhered to or if payment plans fail after two payment reminders are delivered in writing to the parents/guardians; If the student detracts from the public reputation of the school; If serious breaches of the Code of Behaviour have been committed; If infringements of the law have taken place in school time, including school trips, or on school premises; If the school has concluded that the educational needs of the student have changed, or that information regarding the educability of the student has come to light since the student was admitted such that the student s needs can no longer be met; If any information by the parents/guardians about circumstances relevant and important for the acceptance of a student has been omitted; If for reasons of health or safety the presence of the student in the school puts at risk the wellbeing of other children or adults. The right of ISS to terminate the school contract due to other extraordinary reasons is not affected by the reasons mentioned above. 8. Kündigung des Schulvertrages durch ISS ISS hat das Recht, diesen Schulvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) schriftlich ordentlich zu kündigen. Das Recht von ISS zur außerordentlichen fristlosen Kündigung dieses Schulvertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. ISS ist insbesondere in folgenden Fällen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt: Wenn fällige Gebühren aus diesem Schulvertrag trotz zweier schriftlicher Mahnungen an die Eltern/Erziehungsberechtigten unbezahlt bleiben; Wenn Zahlungsverpflichtungen aus vereinbarter Ratenzahlung trotz zweier schriftlicher Mahnungen an die Eltern/Erziehungs-berechtigten unerfüllt bleiben; Wenn der Schüler/die Schülerin den guten Ruf der Schule gefährdet oder beeinträchtigt; Wenn der Schüler/die Schülerin schwerwiegende Verstöße gegen den Verhaltenskodex begeht; Wenn der Schüler/die Schülerin während der Schulzeit, unter Einschluss von Schulausflügen, oder auf dem Schulgelände Gesetzesverstöße begeht; Wenn die Schule feststellt, dass die erzieherischen Bildungsbedürfnisse des Schülers/der Schülerin sich geändert haben oder es sich herausstellt, dass die erzieherischen Bildungsbedürfnisse / Fähigkeiten des Schülers/der Schülerin nicht in Einklang mit Anforderungen der Schule zu bringen sind; Wenn der Schule für die Aufnahme des Schülers/der Schülerin wichtige Informationen vorenthalten worden sind; Wenn durch die Anwesenheit des Schülers/der Schülerin eine Gesundheits- oder Sicherheitsgefährdung des Schülers/der Schülerin selbst oder Dritter nicht ausgeschlossen werden kann oder vorliegt. Das Recht von ISS zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus anderen wichtigen Gründen bleibt unberührt. 5

9. Interruption of School Services In the event of Interruption of School Services due to (i) force majeure, (ii) unforeseen circumstances beyond the school s control and responsibility or (iii) externally mandated temporary closure (such as from the Gesundheitsamt) there will be no refund of the above school fees. 10. Grant-in-Aid Grant-in-Aid (GIA) is available to families whose personal and family resources are inadequate to meet the full cost of education. Eligibility for GIA is determined by the GIA Committee. Families are required to submit their application two months before the beginning of the school year. Application Forms for Grant-in-Aid can be requested from the Admissions Office. 11. Limitation of Liability In case of slight negligence the liability of ISS for an infringement of obligations under this school contract is excluded. This does not apply in case of an injury to life, body or health. 12. Obligation to attend a State School ( Schulpflicht ), Acceptance of School Leaving Certificates ( Schulabschlüsse ) As residents of Baden-Württemberg, parents/guardians are obliged to contact the local school authorities in order for the student to be released from the obligation to attend a local State School. It is the sole responsibility of the parents/guardians to check whether there is an obligation of the student to attend a State School and as the case may be to obtain a release of this obligation for the student. It is the sole responsibility of the parents/guardians to check whether the school leaving certificates ( Schulabschlüsse ) offered by ISS are accepted for the studies or job-training to be chosen by the student. ISS does not give any warranty and does not assume any liability in this respect 13. Applicable Law and Forum, Legally Binding Version of School Contract This school contract shall be governed and construed in accordance with the law of the Federal Republic of Germany under exclusion of its conflict of law-rules. 9. Unterbrechung des Schulbetriebs Bei einer temporären Unterbrechung des Schulbetriebs auf Grund (i) höherer Gewalt, (ii) anderer Gründe, die ISS nicht zu vertreten hat und die außerhalb des Einflussbereiches von ISS liegen oder (iii) auf Grund einer Anordnung durch eine Behörde (wie beispielsweise durch das Gesundheitsamt) erfolgt keine Rückerstattung der vorgenannten Schulgebühren. 10. Finanzielle Unterstützung Finanzielle Unterstützung in Form von Grant-in- Aid (GIA) kann von Eltern/Erziehungsberechtigten beantragt werden, deren Einkommensverhältnisse eine Zahlung der Schulgebühren in voller Höhe nicht ermöglichen. Anträge hierfür werden vom GIA Committee geprüft und sind bis spätestens zwei Monate vor Beginn eines Schuljahres einzureichen. Antragsformulare sind im Admissions Office erhältlich. 11. Haftungsbeschränkung Die Haftung von ISS für die Verletzung von Pflichten aus diesem Schulvertrag ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Fälle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 12. Erfüllung der Schulpflicht und Anerkennung von Schulabschlüssen Eltern/Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in Baden-Württemberg bedürfen einer Befreiung von der Schulpflicht in einer staatlichen Schule durch die für ihren Wohnort zuständige staatliche Schulbehörde, damit der Schüler/die Schülerin die von ISS betriebene Schule besuchen darf. Es liegt generell in der alleinigen Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten zu prüfen, ob für den Schüler/die Schülerin eine Verpflichtung zum Besuch einer staatlichen Schule besteht und gegebenenfalls eine Befreiung von dieser Verpflichtung zu erwirken. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten zu prüfen, ob die von der Schule angebotenen Schulabschlüsse für das von dem Schüler/der Schülerin angestrebte Studium oder die gewünschte Berufsausbildung anerkannt werden. ISS übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung und Gewährleistung. 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand, rechtlich verbindliche Fassung des Schulvertrages Dieser Schulvertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. 6

All disputes relating to the interpretation or application of this school contract which cannot be settled amicably shall be submitted to the Courts of Law competent for Stuttgart, Germany, if a parent/guardian has no place of general jurisdiction in Germany. The same applies if one parent/guardian or both displace/displaces their residence or permanent dwelling outside the Federal Republic of Germany after conclusion of this school contract or if their residence or permanent dwelling is unknown at the time when the action is brought. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Schulvertrag, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist Stuttgart, sofern ein Elternteil/Erziehungsberechtigter oder beide keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat/haben. Dasselbe gilt, wenn ein Elternteil/Erziehungsberechtigter oder beide seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Abschluss dieses Schulvertrages ins Ausland verlegt/verlegen oder wenn sein/ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Only the German version of this school contract is legally binding. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich deutsche Fassung dieses Schulvertrages. die 14. Severability Clause If any provision of this school contract is invalid or becomes invalid, the validity of the remaining provisions shall in no way be affected. The invalid provision will be replaced by an additional valid provision, that comes as close as possible to the economic purpose of the invalid provision and that the parties would have agreed upon if they had considered the invalidity. This shall also apply if this school contract would be fragmentary. 15. Commitment of the parents/guardians, Application for Membership in ISS The Code of Behaviour which has been signed separately by the parents/guardians and the Articles of Association of ISS which are available under www.issev.de in their respectively effective version are part of this school contract. By signing this school contract, the parents/guardians state that they have read and understood these documents and that they agree to these regulations as well. The application for admission is automatically an application for membership in the International School of Stuttgart e.v. on behalf of the parents/guardians. Such membership shall be effective upon acceptance of the student by ISS and payment of the applicable fees. 16. Personal information and re-enrollment It is the responsibility of the parents/guardians to ensure that all personal and family details are updated online through the ISS secure portal student information system. This pertains to all information requested by the school such as but not excluding medical release, personal and 14. Salvatorische Klausel Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Schulvertrages ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Schulvertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und die die Parteien getroffen haben würden, wenn Sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Erweist sich der Schulvertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Schulvertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären. 15. Verpflichtungserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten, Antrag auf Aufnahme als Mitglied des ISS Der Verhaltenskodex, der gesondert von diesem Schulvertrag von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnet worden ist, sowie die Satzung von ISS, die unter www.issev.de veröffentlicht ist, sind in ihrer jeweils gültigen Fassung Teil dieses Schulvertrages. Mit der Unterzeichnung dieses Schulvertrages bestätigen die Eltern/Erziehungs-berechtigten, dass sie diese Regularien gelesen und verstanden haben und damit einverstanden sind. Die Schulanmeldung ist gleichzeitig auch die verbindliche Beitrittserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten für eine Mitgliedschaft der Eltern/Erziehungsberechtigten im Verein International School of Stuttgart e.v.. Die Mitgliedschaft wird mit Aufnahme des Schülers/der Schülerin in die Schule und der vollständigen Bezahlung der anfallenden vorgenannten Gebühren durch die Eltern/Erziehungsberechtigten wirksam. 16. Persönliche Informationen und Wiederanmeldung Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten, alle persönlichen Informationen zur Familie über das online Portal der ISS zu pflegen und zu aktualisieren. Dies beinhaltet unter anderem von der Schule benötigte Gesundheitsangaben, persönliche 7

payment details and school trip approval. During the process of re-enrollment the school will request parents/guardians to re-enroll their child/ren online using the student information system. 17. Voluntary contribution to ISS Expansion Projects Parents/Guardians are invited to voluntarily contribute to ISS expansion projects. Donations can be made to the Förderverein der International School of Stuttgart e.v. which qualifies as serving the public interest as defined by the German tax code. As a result the donation is tax deductible for German purposes. These donations will only be used for our current expansion projects in Degerloch and/or Sindelfingen. Please indicate your voluntary contribution below: Kontaktdaten, Zahlungsdetails und Zustimmungen zu Schulausflügen. Die jährliche Wiederanmeldung ist ausschliesslich über das Online-Portal möglich. 7. Spenden für die ISS Erweiterungs- Programme Freiwillige Spenden der Eltern/Erziehungsberechtigten für die ISS-Erweiterungsprogramme sind herzlich willkommen. Die Spenden sollten an den Förderverein der International School of Stuttgart e.v. gerichtet werden, der als gemeinnütziger Verein im Sinne des Steuerrechts anerkannt ist. Spenden an diesen Verein sind in Deutschland grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Die Spenden werden ausschließlich für die derzeitigen ISS Erweiterungs-Programme in Degerloch und/oder Sindelfingen verwendet. Bitte kreuzen Sie Ihre freiwillige Zuwendung unten an: 250 500 750 1.000 1.500 Bank details for payment of donations: / Bankverbindung für die Überweisung der Spenden: Förderverein der International School of Stuttgart e. V. BW Bank IBAN DE63 6005 0101 0002 5029 77 BIC/SWIFT: SOLADEST600 18. Choice of payment method for Tuition Fee Please indicate which payment method according to paragraph 3.1 of this contract you choose: 18. Wahl der Zahlungsmethode für die Unterrichtsgebühr Bitte geben Sie an, welche Zahlungsmethode entsprechend Abschnitt 3.1 dieses Vertrages Sie wählen: Payment of tuition fee must be made in one of the following ways: Please indicate: / Für die Zahlung der Unterrichtsgebühr bestehen folgenden Möglichkeiten: Bitte ankreuzen: A: in one instalment / in einer Rate B: in two instalments / in zwei Raten C: individual payment plan (only in exceptional circumstances) / individueller Ratenzahlungsplan (nur in Ausnahmefällen) The School Contract must be signed by both parents/guardians. Der Schulvertrag muss von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Signature father/guardian Date / Datum (Unterschrift Vater/Erziehungsberechtigte) Signature mother/guardian Date / Datum Signature / Unterschrift ISS Date / Datum (Unterschrift Mutter/Erziehungsberechtigte) 8