ANTRAG Eingegangen: Ich beantrage die Eintragung folgender Gesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis nach Art. 8 ff. BauKaG: (Anträge von Gesellschaften auf Eintragung in die Stadtplanerliste sind an die Bayer. Architektenkammer zu richten.) EA S4 Listennummer, falls bereits eine Eintragung besteht: Angaben zur Gesellschaft 1 Firmenname 2 Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) 3 Gegenstand des Unternehmens (mit Nachweis) 4 Grund-/ Stammkapital der Gesellschaft (gilt nicht für Partnerschaftsgesellschaften) 5 Nachweise zu Ziffer 3 und 4 (z.b. Gesellschaftsvertrag, Satzung o.ä.) Anschrift der Gesellschaft 1 2 3 Telefon / Fax Mobil 4 E-Mail Internet 5 Bei dieser Anschrift handelt es sich um den Hauptsitz eine Niederlassung
Seite 2 zum Antrag Voraussetzungen für die Eintragung 1 Kapitalgesellschaft 1 2 3 Die Gesellschaft hat ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Bayern Es besteht eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung Die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall beträgt 500.000 für Personenschäden und 600.000 für sonstige Schäden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den dreifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. Die Nachhaftungszeit muss mindestens 5 Jahre betragen. Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung regelt, dass Gegenstand des Unternehmens die Wahrnehmung von Berufsaufgaben des Beratenden Ingenieurs ist; Pflichtmitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile innehaben; die Berufszugehörigkeit der Gesellschafter, die mindestens ein Viertel des Kapitals oder der Stimmanteile besitzen, ist im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung kenntlich zu machen; Die Gesellschaft verantwortlich von Beratenden Ingenieuren geführt wird (Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis); Kapitalanteile nicht für Rechnung Dritter gehalten werden und Stimmrechte nur auf bayerische Beratende Ingenieure oder Gesellschaften, die Anteile an der Gesellschaft halten dürfen, übertragen werden dürfen; Bei einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft auf Aktien die Aktien auf den n lauten; Die Übertragung von Gesellschafts- und Kapitalanteilen an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist und Die für die Berufsangehörigen nach dem Baukammergesetz bestehenden Pflichten von der Gesellschaft beachtet werden. 4 Die Aktien (bei AG und KGaA) lauten auf den n: 2 Partnerschaftsgesellschaft (allgemein) 1 2 Die Gesellschaft hat ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Bayern Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung regelt, dass Gegenstand des Unternehmens die Wahrnehmung von Berufsaufgaben des Beratenden Ingenieurs ist; Die für die Berufsangehörigen nach dem Baukammergesetz bestehenden Pflichten von der Gesellschaft beachtet werden. 3 Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 2 3 Die Gesellschaft hat ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Bayern Es besteht eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung Die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall beträgt 500.000 für Personenschäden und 600.000 für sonstige Schäden. Bei Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) können die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf den Betrag der Mindestversicherungssumme vervielfacht mit der Zahl der Partner begrenzt werden. Die Höchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich jedoch mindestens auf den dreifachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen. Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung regelt, dass Gegenstand des Unternehmens die Wahrnehmung von Berufsaufgaben des Beratenden Ingenieurs ist. Die für die Berufsangehörigen nach dem Baukammergesetz bestehenden Pflichten von der Gesellschaft beachtet werden
Seite 3 zum Antrag Erklärungen 1 Ich verpflichte mich, Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie Änderungen im Handels- oder Partnerschaftsregister der BayIKaBau unverzüglich durch Vorlage beglaubigter Kopien mitzuteilen. Ich verpflichte mich, nach Eintragung der Gesellschaft in das Handels- und Partnerschaftsregister der BayIKaBau eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Registerauszuges zu übersenden. Ich bin darüber unterrichtet, dass die Gesellschaft erst nach Eingang des Registerauszuges in das Gesellschaftsverzeichnis eingetragen werden kann. Änderungen, die sich auf den Bestand oder die Versicherungsnummer der Berufshaftpflichtversicherung beziehen, teile ich der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau unverzüglich mit. 2 3 4 Ich bin darüber informiert, dass nach Art. 20 Abs. 1 BauKaG bei Darlegung eines berechtigten Interesses Auskünfte über n, akademische Grade, Anschriften, Fachrichtungen und Tätigkeitsart sowie über Telefon, Telefaxnummern und E-Mail-Adressen erteilt werden können. Nach Art. 20 Abs. 2 BauKaG dürfen diese Angaben auch veröffentlicht oder zum Zwecke der Veröffentlichung übermittelt werden, soweit der Betroffene nicht widerspricht. Ich widerspreche der Veröffentlichung Ich versichere, dass alle vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Ort, Datum Unterschrift des / der Vertretungsberechtigten Nachweise / Anlagen Folgende notwendige Beilagen füge ich bei: 1 2 3 4 5 6 7 öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung Nachweis über die Anmeldung zum Handels- oder Partnerschaftsregister ggf. Nachweis der bisherigen Eintragung im Handels- oder Partnerschaftsregister Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Anlage 1 - Angaben zu Gesellschaftern / Partnern Anlage 2 - Angaben zu Geschäftsführern (entfällt bei Partnerschaftsgesellschaften) Weitere, außer den unter Nr. 1 bis 6 genannte Anlagen
Seite 4 zum Antrag 6. Gebühren (Gemäß 8 der Gebührenordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau) 6.1 Über die Eintragungsgebühr in Höhe in Höhe von 350,-- Euro für Partnerschaftsgesellschaften bzw. von 600,-- Euro für Kapitalgesellschaften, die - aufgrund von 1 Abs. 4 der Gebührenordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau - im Voraus zu entrichten ist, erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages bei der Bayeri-schen Ingenieurekammer-Bau einen Gebührenbescheid. Erst nach Bezahlung des Gebührenbescheides kann Ihr Antrag weiterbehandelt werden. 6.2 SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: Mandatsreferenznummer: DE 34ZZZ00000598817 entspricht Listennummer Hiermit ermächtige ich die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, die von mir zu entrichtenden Zahlungen aus Beitragsverpflichtungen, Gebührenbescheide und Rechnungen gegenüber der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos durch das SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Dieses SEPA-Mandat kann ich jederzeit widerrufen. BIC IBAN Bank Kontoinhaber Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers, des / der Vertretungsberechtigten Wichtiger Hinweis: Die Bearbeitung des Antrags ist nur bei formgerechtem Vorliegen aller erbetenen Unterlagen möglich.
Anlage 1 zum Antrag Angaben zu den Gesellschaftern / Partnern Anteil am Kapital v.h. (entfällt bei Partnergesellschaften) Stimmanteil v.h. (entfällt bei Partnergesellschaften) Anteil am Kapital v.h. (entfällt bei Partnergesellschaften) Stimmanteil v.h. (entfällt bei Partnergesellschaften) Anteil am Kapital v.h. (entfällt bei Partnergesellschaften) Stimmanteil v.h. (entfällt bei Partnergesellschaften) Für weitere Gesellschafter / Partner ist dieses Formblatt ggf. mehrfach zu verwenden Anlage 1 Blatt Nr.:
Anlage 2 zum Antrag Angaben zu den Geschäftsführern (entfällt bei Partnerschaftsgesellschaften) Einzelvertretungsbefugnis: Einzelvertretungsbefugnis: Einzelvertretungsbefugnis: ja ja ja nein nein nein Für weitere Geschäftsführer ist dieses Formblatt ggf. mehrfach zu verwenden Anlage 2 Blatt Nr.: