3 Gesellschaftsrecht. A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen
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- Timo Becker
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1 3 Gesellschaftsrecht A. Allgemeines B. OHG C. Überblick PartG D. KG E. GbR F. GmbH im Überblick G. Überblick über weitere Gesellschaftsformen Folie 219
2 Begriff des Gesellschaftsrechts Gesellschaftsrecht ist das Recht der privatrechtlichen Zweckverbände (Schaffung juristischer Personen samt dem dazu gehörenden Organisationsrecht) und der kooperativen Vertragsverhältnisse (Schuldrecht, Beispiel 705 BGB: Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes durch mehrere auf vertraglicher Grundlage). Folie 220
3 Beispiel 41 A, B und C verkaufen jedes Wochenende an die vor dem Café Europa Wartenden 500 Becher heißen Grog. Sie verlangen einen Euro pro Getränk; andere Produkte befinden sich nicht im Sortiment von A, B und C Welche Gesellschaftsform liegt vor? Folie 221
4 Numerus Clausus der Gesellschaftsformen Es besteht ein numerus clausus der Gesellschaftsformen Eine Typenverbindung ist aber möglich Beispiel: GmbH & Co. KG Folie 222
5 Numerus Clausus der Gesellschaftsformen 1. Verein, 21 ff. BGB 2. BGB-Gesellschaft, 705 ff. BGB 3. Offene Handelsgesellschaft, OHG, 105 ff. HGB 4. Kommanditgesellschaft, KG, 161 ff. HGB 5. Stille Gesellschaft, 230 ff. HGB 6. Partnerschaftsgesellschaft, PartGG 7. Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, EWIV, EWIVVO 8. Aktiengesellschaft, AG, AktG 9. Kommanditgesellschaft auf Aktien, KGaA, 278 ff. AktG 10. Europäische Aktiengesellschaft, SE-VO, SEAG 11. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, GmbHG 12. Eingetragene Genossenschaft, eg, GenG 13. Reederei, 489 ff. HGB 14. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, VVaG, 15-53b VAG Folie 223
6 Keine Gesellschaften Organisationsformen des Öffentlichen Rechts, z. B. Kommunen, Universitäten. Familienrechtliche Beziehungen, z. B. Ehe, Eltern-Kind-Verhältnis. Erbengemeinschaft (entsteht per Gesetz, 2038 ff. BGB) Bruchteilsgemeinschaft, 741 ff. BGB. Stiftung, 80 ff. BGB Folie 224
7 Gesellschaftsformen Personengesellschaften GbR, 705 ff. BGB als Grundtypus - OHG, 105 ff. HGB - KG, 161 ff. HGB - stille Ges., 230 ff. HGB - PartG, PartG Körperschaften Verein, 21 ff. BGB als Grundtypus - AG (AktG) - KGaA ( 278 ff. AktG) - GmbH (GmbHG) - eg (GenG) Folie 225
8 Körperschaft und Personengesellschaft Rechtsstellung Körperschaften Eigene Rechtspersönlichkeit = Juristische Person Personengesellschaft Rechtsfähig Entstehen der Gesellschaft Eintragung ins Handelsregister Gesellschaftsvertrag und Geschäftsaufnahme oder Eintragung ins HR Mitgliedschaft Mitgliederwechsel möglich Kapitalanteil bei Kapitalgesellschaften Mitgliederwechsel ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung Gesellschafter Organisation Fremdorganschaft möglich Nur Selbstorganschaft erlaubt Haftung Gesellschaftsvermögen Keine Gesellschafterhaftung Gesellschaftsvermögen plus Gesellschafterhaftung Vertragsgrundlage Satzung Gesellschaftsvertrag Folie 226
9 Lösung Beispiel 41 Nr. 1 I. Körperschaft = Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG)? (-), keine Eintragung im Handelsregister vorgenommen oder zumindest beabsichtigt, vgl. 11 GmbHG, 41 AktG. II. Personengesellschaft (+), fraglich nur, welche Personengesellschaft? Folie 227
10 Lösung Beispiel 41 Nr Kommanditgesellschaft, 161 ff. HGB? (-), da nach 161 Abs. 1 HGB zumindest konkludent hätte verabredet werden müssen, dass ein Gesellschafter im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft nur beschränkt auf seine Einlage haften solle. Folie 228
11 Lösung Beispiel 41 Nr Offene Handelsgesellschaft, 105 ff. HGB? 105 Abs. 1 HGB: Es müsste eine Gesellschaft sein, - deren Zweck darauf gerichtet ist, ein Handelsgewerbe unter einer gemeinschaftlichen Firma zu betreiben und - bei keinem der Gesellschafter dürfte die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft beschränkt sein. 105 Abs. 2 HGB: - Gewerbebetrieb (bloß geringen Umfangs) und - Eintragung ins Handelsregister. Folie 229
12 Lösung Beispiel 41 Nr Offene Handelsgesellschaft, 105 ff. HGB (-) 105 Abs. 1 HGB: (-) Kein Handelsgewerbe wegen Art und Umfang: - nur eine Sorte Getränke - Keine Angestellten - Kein Lager, keine Betriebsstätten - Umsatz gering - Daher Vermutung des 1 Abs. 2 HGB widerlegt! 105 Abs. 2 HGB: (-) Keine Eintragung Folie 230
13 Lösung Beispiel 41 Nr GbR, 705 ff. BGB (+) 705 BGB: GbR erfordert - Zusammenschluss mehrerer Personen - zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks, der wegen Vorrang des 105 HGB nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sein darf. - durch Rechtsgeschäft (formfrei, konkludent möglich) - Aufnahme der Geschäftstätigkeit (Eintragung nicht möglich) Im Ergebnis liegt eine GbR vor. Folie 231
14 Beispiel 41 Zusatzfrage 1 Welche Gesellschaftsform liegt vor, wenn der Betrieb derart floriert, dass er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erforderlich macht? Es liegt nach 105 Abs. 1, 1 Abs. 2 HGB eine OHG vor, - die nach 123 Abs. 2 HGB ohne Eintragung und - Bei sonstiger Identität mit der vorherigen GbR ohne Weiteres (bei entsprechender Geschäftsausweitung) im Wege des Rechtsformwechsels entsteht. Folie 232
15 Beispiel 41 Zusatzfrage 2 Welche Pflicht trifft die Gesellschafter, wenn die Gesellschaft zur OHG geworden ist? 106 Abs. 1 HGB: Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirke sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 108 HGB: Die Anmeldungen sind von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken. Folie 233
16 Kriterien für die Wahl einer Gesellschaftsform Zulässigkeit der Gesellschaftsform für das angestrebte Unternehmen Spielraum bei der Ausgestaltung der Gesellschaft Vorhandenes Kapital Notwendiges Kapital für das angestrebte Unternehmen Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung Ansehen der Gesellschaft bei Kreditinstituten/Lieferanten Eintritt und Austritt von Gesellschaftern Einfluss auf die Führung der Geschäfte und Kontrollmöglichkeiten Unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer Haftung für Schulden der Gesellschaft Offenlegungpflicht von Unternehmenszahlen (z.b. Rechnungsabschluss) Buchführungs- und Bilanzierungspflichten Steuerliche Behandlung der Gesellschaft und der Gesellschafter Kosten der Gründung Folie 234
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