Gefördert werden netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ab einer Anlagenleistung von mindestens 5 kw peak.

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Transkript:

Richtlinien der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee zur Förderung der Klagenfurter Wirtschaftsbetriebe für die Errichtung von Photovoltaikanlagen Allgemeines: Ziel der Förderung ist es den Wirtschaftsstandort Klagenfurt zu stärken und im Interesse der Energieeffizienz, des Klima- und Umweltschutzes Anreize für die Erzeugung von elektrischer Energie auf solarer Basis zu schaffen. Dadurch soll der Anteil an erneuerbaren, CO 2 -armen und CO 2 -freien Energieträgern in Klagenfurt gesteigert werden. Förderungsgegenstand: Gegenstand der Förderung ist die Gewährung eines Investitionszuschusses für die Errichtung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen durch die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee. Gefördert werden netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ab einer Anlagenleistung von mindestens 5 kw peak. Der standortspezifisch gewährleistete Jahreseintrag muss mindestens 850 kwh pro kw peak betragen. Bei Anlagen, die in der Fassade integriert werden, muss der Jahreseintrag mindestens 600 kwh pro kw peak betragen. Eigenbauanlagen, Prototypen, gebrauchte Anlagen oder Anlagenerweiterungen werden nicht gefördert. Höhe der Förderung: Für die Errichtung der netzgekoppelten Photovoltaikanlagen kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel ein Investitionszuschuss in der Höhe von 800,- je kw peak gewährt werden. Die darüber hinausgehende Leistung (mehr als 50kw peak) ist nicht förderfähig. Die Leistung einer Anlage resultiert aus der Leistung der tatsächlich installierten Module.

Förderungsvergabe: Diese Förderung wird nur auf Antrag zuerkannt. Der Förderungsantrag ist vor Beginn der Projektumsetzung einzubringen. Eine Förderung von Investitionen, die vor dem Beginn dieser Förderung getätigt wurden, ist nicht möglich. Die Fördermittel sind mit 150.000,-- gedeckelt. Die Aktion endet im Verbrauch der Budgetmittel. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach der Reihenfolge des Einlangens der vollständigen Förderungsanträge. Diese Förderaktion, die auch zusätzlich zu anderen Förderungen, ausschließlich der Photovoltaik Impulsförderung seitens des Landes Kärnten gewährt wird, ist eine freiwillige Leistung der Stadt Klagenfurt und wird nur im Rahmen der vorhergesehenen Fördermittel zuerkannt. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Zu unrecht erhaltene Förderungen sind zurückzuerstatten. Förderungsvoraussetzungen: Die Zuerkennung der Förderung kann erst nach Vorliegen des vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllten Antrages samt Beilagen erfolgen, wobei die Ansuchen nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens behandelt werden; eine Reihung erfolgt nur bei Übermittlung der vollständigen Unterlagen. Ein Bescheid über die Anerkennung der Anlage als Ökostromanlage sowie ein Netzzutrittsangebot des Netzbetreibers sind vorzulegen. Bei einer nicht zeitgerechten Abgabe bzw. Einsendung oder bei mangelhaften Nachweisen besteht keine Verpflichtung, diesbezügliche Nachforschungen anzustellen oder den Antrag sonst wie weiter zu bearbeiten. Die Förderungszusage wird schriftlich mitgeteilt. Die Umsetzung des Bauvorhabens hat innerhalb von 12 Monaten ab Förderungszusage zu erfolgen. Die zu fördernde Anlage muss wie im Bescheid nach dem Kärntner Elektrizitätswirtschaft- und Organisationsgesetz (K-EIWOG) oder einen diesen ersetzenden Bescheid (vgl 6 Abs 2 lit a K-EIWOG) bewilligt errichtet werden. Die Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage hat durch ein befugtes Unternehmen zu erfolgen.

Erforderliche Beilagen für das Förderansuchen: Der (die) Fördernehmer(in) hat mit dem vollständig ausgefüllten Förderungsantrag folgende Unterlagen vorzulegen: a) Die Bewilligung gemäß 6 Abs 1 K-EIWOG oder den diesen ersetzenden Bescheid gemäß 6 Abs 2 lit. a K-EIWOG b) Bescheid über die Anerkennung als Ökostromanlage c) Projektbeschreibung und Angebot von einem befugten Unternehmen Mit der Meldung über die Fertigstellung des Projektes sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Netzzugangsvertrag des Netzbetreibers b) Fertigstellungsanzeige (Formblatt des Netzbetreibers) mit Sichtvermerk es Netzbetreibers c) Rechnungen und Zahlungsbestätigungen in Kopie d) Foto der Anlage (mindestens 9 cm x 13 cm; Gesamtansicht) e) Funktionsprüfung gemäß ÖVE E 8001

Förderansuchen an die Stadt Klagenfurt am Wörthersee Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen in Klagenfurt am Wörthersee An den Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee Neuer Platz 1 9010 Klagenfurt am Wörthersee lfd. Nummer.. Wirtschaftskoordinator Klagenfurt, am.. DATEN DES FÖRDERUNGSWERBERS, DER FÖRDERUNGSWERBERIN 1 Namens- Adressdaten: Vor- und Zuname:.. Anschrift:.. Tel: Fax:..E-Mail:.. Firmenname: Verantwortlicher Geschäftsführer, Geschäftsführerin: Geburtsdatum:... Anschrift Firmensitz:... Tel: Fax:..E-Mail:.. Rechtsform des Unternehmens: Gründungsdatum:.. 2 Weitere Unternehmensstandorte im In- und Ausland (Firmen-) Name:. PLZ/Ort: Land/Staat: Klassifizierung (Zentrale, Filiale):. (Firmen-) Name:. PLZ/Ort: Land/Staat: Klassifizierung (Zentrale, Filiale):. 43974.doc

3 Branche lt. Gewerbeschein: 4 Inhaber - Gesellschafter: Angaben zum Gesellschafter, zur Gesellschafterin, Beteiligungen, Art der Beteiligung 5 Bewilligung gemäß 6 Abs 1 K-EIWOG oder den diese n ersetzenden Besch eid bzw. Mitteilung gemäß 6 Abs 2 lit. a K-EIWOG: Index: Beilagenbezeichnung: Anmerkung:.. 5a Index: Beilage: Bescheid über die Anerkennung als Ökostromanlage: Beilagenbezeichnung: Anmerkung:.. 5b Index: Beilage: Projektbeschreibung und Angebot von einem befugten Unternehmen: Beilagenbezeichnung: 43974.doc - 2 -

Anmerkung:.. 6 Geplantes Leistungsprogramm: 7 Wortlaut der gegenwärtigen/zukünftigen Gewerbeberechtigung(en)/Befugnisse: a).. Gewerbeschein/Befugnis vom:.. Reg. Nr.: Inhaber/gewerberechtliche(r) Geschäftsführer/in: Geburtsdatum: b).. Gewerbeschein/Befugnis vom:.. Reg. Nr.: Inhaber/gewerberechtlicher Geschäftsführer, Geschäftsführerin:... 8 Steuern: Zuständiges Finanzamt: Steuernummer:... Steuerberater, Steuerberaterin: Ust-Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben:.. ja.. nein Kommunalsteuerpflichtig in Klagenfurt:.. ja.. nein 43974.doc - 3 -

9 Bankverbindung: Name des Kreditinstitutes: BLZ:.Kontonummer: ERKLÄRUNG DES FÖRDERUNGSWERBERS, DER FÖRDERUNGSWERBERIN 9.1 De-minimis-Beihilfe Der Förderungswerber, die Förderungswerberin weiß, dass es sich bei den gegenständlichen Förderungen um De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen handelt. Nach dieser Verordnung darf die Gesamtsumme aller gewährten De-minimis- Beilhilfen pro Förderungswerber, Förderungswerberin den Betrag von EUR 200.000,-- innerhalb des laufenden sowie zwei vorangegangener Steuerjahren nicht überschreiten. Andere Beihilfen für dieselben förderbaren Aufwendungen sind den De-minimis-Beihilfen hinzuzurechnen. Der Förderungswerber, die Förderungswerberin erklärt hiermit, dass im laufenden Steuerjahr und in den zwei vorangegangenen Steuerjahren über die beantragte De-minimis-Förderung hinaus keine weiteren De-minimis-Beihilfen gewährt oder beantragt wurden die nachstehend ange führten De-minimis-Beihilfen gewährt bzw beantragt wurden: Förderstelle Datum gewährt? / beantragt? Fördersumme Form der Förderung Für dieselben förderbaren Aufwendungen wurden keine andere Förderungen aus öffentlichen Mitteln gewährt bzw beantragt die nachstehend angeführten Förderungen gewährt bzw beantragt: 43974.doc - 4 -

Förderstelle Datum gewährt? / beantragt? Fördersumme Form der Förderung Der Förderwerber, die Förderwerberin bestätigt hiermit, dass durch die gewährte De-minimis- Beihilfe die Gesamtsumme aller seitens der öffentlichen H and gewährten De-minimis-Beihilfen im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren den De-minimis-Schwellenwert von derzeit maximal EUR 200.000,-- nicht überschritten wird. Der Förderwerber, die Förderwerberin erklärt, dass (i) für das beantragte Vorhaben keine weiteren (hier nicht aufgelisteten) Förderungen beantragt wurden oder beantragt werden sowie (ii) dass keine De-minimis-Förderung über den Maximalbetrag in Höhe von EUR 200.000,-- in Anspruch genommen wird. 9.2 Allgemeines Der Förderungswerber, die Förderungswerberin bestätigt, dass ihm, ihr die von der Stadt Klagenfurt am Wörthersee erlassene Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikaanlagen in Klagenfurt am Wörthersee bekannt ist und da ss er, sie diese vorbehaltlos und für sich als verbindlich anerkennt. er, sie im Zusammenhang mit der beantragten Förderung alle beantragten oder zugesagten Förderungen bei anderen Stellen bekanntgegeben hat. er, sie keine Arbeitskräft e ohne die erforderlichen Arbeitsgenehmigung oder Pflichtversicherung beschäftigt hat oder in den letzten drei Jahren beschäftigt hat. Der/Die FörderungswerberIn erklärt sich damit einverstanden, dass für die Bearbeitung, die Erledigung sowie Kontrolle dieses Förderansuchens die v on ihm,ihr angegebenen Daten in der EDV der Einreichstelle sowie der Stadt Kla genfurt am Wörthersee weiterverarbeitet und zu den, die Förderung betreffenden Zwecken, weitergegeben werden können. Die voranstehenden Angaben sind richtig und vollständig. Es ist dem Förderungswerber, der Förderungswerberin bekannt, dass unrichtige und unvollständige Angaben eine Einstellung und sofortige Rückzahlung von bereits gewährten Zuschüssen nach sich ziehen. 43974.doc - 5 -

10 Auszahlung der Förderung: Die Förderung wird nach Übermittlung der Fertigstellungsmeldung angewiesen. Allfällige Anmerkungen: 11 Erklärung: Ich erkläre mich mit den veröffentlichten Förderrichtlinien einverstanden. Ich versichere, dass ich alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet habe und verpflichte mich jede Änderung der angegebenen Daten unverzüglich und unaufgefordert bekanntzugeben. Ort, Datum Firmenmäßige Unterschrift........ 43974.doc - 6 -