ANMELDEBOOKLET LEADING THE GLOBAL DIGITAL INDUSTRY SEPTEMBER 18 & 19, 2013 COLOGNE. www.dmexco.de VERANSTALTER ORGANIZER



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Transkript:

ANMELDEBOOKLET 2013 LEADING THE GLOBAL DIGITAL INDUSTRY SEPTEMBER 18 & 19, 2013 COLOGNE VERANSTALTER ORGANIZER www.dmexco.de

2 ÜBERSICHT FACTS & FIGURES... 3 KONTAKT... 4 FORMULARE 1.10 Anmeldung für Hauptaussteller... 5 1.20 Anmeldung für Mitaussteller... 8 PARTY-TICKETS... 9 MESSEGELÄNDE... 10 TEILNAHMEBEDINGUNGEN BESONDERER TEIL...11 TEILNAHMEBEDINGUNGEN ALLGEMEINER TEIL...16 TECHNISCHE RICHTLINIEN... 20

3 FACTS & FIGURES 2012 50.000+ qm Expo & Conference 20% Gesamtwachstum im Vergleich zur dmexco 2011 578 Aussteller 20% internationale Aussteller >400 Top-Speaker aus aller Welt aus 16 Ländern 22.200 Fachbesucher aus 73 Ländern Marketingentscheider Executives Agenturchefs mehr als Seminare + Workshops 75 25% internationale Fachbesucher 10.000+ Conference-Besucher 400+ Fach- und Wirtschaftsjournalisten Das dmexco Team freut sich auf Sie! Termin 18. & 19. September 2013 Öffnungszeiten Ort Veranstalter Mittwoch 18. September 2013 9:00 bis 18:30 Uhr Donnerstag 19. September 2013 9:00 bis 18:30 Uhr Koelnmesse 50679 Köln dmexco Team E info@dmexco.de T +49 221 821 31 98

4 KONTAKT Wie stehen Ihnen gerne für Rückfragen jeglicher Art zur Verfügung bitte kontaktieren Sie uns auf folgenden Kanälen: Das dmexco-projektteam Frank Schneider Director Marketing, Sales & Operations T +49 221 821 31 98 F +49 221 821 28 90 info@dmexco.de Christian Muche Director Business Development, Strategy & International T +49 221 821 31 98 F +49 221 821 28 90 info@dmexco.de Markus Oster Director Finance & Administration T +49 221 821 31 98 F +49 221 821 28 90 info@dmexco.de Jörg Schmale Project Management T +49 221 821 23 76 F +49 221 821 28 90 j.schmale@koelnmesse.de Jasmin Dannenberg Sales Manager T +49 221 821 29 35 F +49 221 821 28 90 j.dannenberg@koelnmesse.de Dana Mentgen Project Assistant T +49 221 821 38 08 F +49 221 821 28 90 d.mentgen@koelnmesse.de Martina Andratschke Konzeptstandbau T +49 221 821 27 27 F +49 221 821 21 88 m.andratschke@koelnmesse.de Doris Zapf Anreise, Hotels & Zimmervermittlung T +49 221 821 22 73 F +49 221 821 37 39 d.zapf@koelnmesse.de

5 ANMELDUNG FÜR HAUPTAUSSTELLER 1.10 Seite 1 3 dmexco - digital marketing exposition & conference Messeplatz 1 50679 Köln FAX: +49 221 821 28 90 0 6 2 0 Kunden-Nr. AUSSTELLERDATEN Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Felder werden als Kontaktdaten ins dmexco Ausstellerportal übernommen. Bitte füllen Sie alle Felder aus. Firmenbezeichnung inkl. Rechtsform* Straße* Postleitzahl, Stadt, Land* Telefon* Telefax* Homepage* E-Mail* Deutsch Umsatzsteuer nummer Korrespondenzsprache Englisch Geschäftsführer Inhaber E-Mail Geschäftsführer AUSSTELLERKATEGORIEN Bitte kreuzen Sie die Kategorien an, in denen Ihr Unternehmen tätig ist. 2 Nennungen sind im Marketing-Paket enthalten. Für jede weitere Auswahl werden 50,- Euro/Kategorie berechnet. Die Untergruppe wird bei der jeweiligen Hauptkategorie im dmexco GUIDE und in der Ausstellerdatenbank online aufgeführt. AD NETWORKS, VERTICAL NETWORKS, AD EXCHANGES AD-SERVING, TRACKING AD TRADING AUDIO/VIDEO Produktion Content Vermarktung AUTOMOTIVE ELECTRONICS/- MARKETING AFFILIATE MARKETING AGENTUREN Mediaplanungsagentur Multimedia-Agentur Fullservice-Agentur Kreativagentur: Konzeption CONNECTED HOME, CONNECTED LIVING, LIFESTYLE ELECTRONICS CRM/DATABASE DIGITAL CONTENT Medienunternehmen Publisher Content-Provider Blogger Branded Content DIGITAL CREATIVITY (Creation)/ DIGITAL CONCEPTS E-BUSINESS/E-COMMERCE Service Provider Operator (Platforms/Shops) Payment Usability SEM SEO E-COUPONING HEALTHCARE-MARKETING/ DIGITAL HEALTH IN-GAME ADVERTISING, ONLINE-GAMING MULTI-CHANNEL-MARKETING, DIALOG-MARKETING, DIRECT- MARKETING MOBILE Apps/Applications Location Based Services Mobile Commerce Mobile Payment Mobile Internet Mobile Advertising Mobile Business Solutions Augmented Reality ONLINE AUDIO/AUDIO DIGITAL Simulcast Online-Only-Sender User Generated Radio Radioaggregatoren Personal Radio Music on Demand ONLINE AUDIO ADVERTISING Web-, Online-, Internetradio Podcasts ONLINE-VERMARKTUNG PERFORMANCE MARKETING SEA SEM SEO CRO PERMISSION-/E-MAIL-/ NEWSLETTER MARKETING PORTAL SOCIAL Social Media & Marketing Social Network & Communities Social Communication Wiki Weblog Social Bookmarking/-Tagging Foto-/Video-Platforms Podcast Social Media Monitoring SUCHMASCHINEN MARKETING TARGETING TV-, VIDEO-, STREAMING-, IPTV-, WEBTV-WERBUNG/ -PLATTFORM HYBRID-TV/SMART-TV WEB DESIGN/USABILITY

6 ANMELDUNG FÜR HAUPTAUSSTELLER 1.10 Seite 2 3 KORRESPONDENZANSCHRIFT ANSPRECHPARTNER VERANSTALTUNG Abweichend von der unter Ausstellerdaten angegebenen Anschrift soll die Korrespondenz an folgende Adresse versandt werden: Firmenbezeichnung inkl. Rechtsform Straße Postleitzahl, Stadt, Land Vorname, Name Position Telefon Telefax Deutsch E-Mail Korrespondenzsprache Englisch RECHNUNGSANSCHRIFT Abweichend von der unter Ausstellerdaten bzw. Korrespondenzanschrift angegebenen Anschrift soll die Rechnung an folgende Adresse versandt werden: Firmenbezeichnung inkl. Rechtsform Straße Postleitzahl, Stadt, Land Vorname, Name Position Telefon Telefax Deutsch E-Mail Korrespondenzsprache Englisch Hinweis: Erfüllt der Rechnungsempfänger seine Zahlungsver chtungen nicht, bleibt das angemeldete Unternehmen zur Zahlung ver chtet! Die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse ist verbindlich; nachträgliche Änderungen sind kostenpflichtig und werden mit 100,- EUR je Rechnungsadressenänderung berechnet.

7 ANMELDUNG FÜR HAUPTAUSSTELLER 1.10 Seite 3 3 STANDBESTELLUNG EIGENSTANDBAU S che ohne Konzeptstandbau Mindestgröße 20 m 2 m 2 zum Preis von 255,- Euro/m 2 zzgl. u. g. Nebenkosten* Standformwunsch Einmalige Pausc gig von der Größe des Standes Reihenstand eine Seite offen: 0,- Euro Eckstand zwei Seiten offen: 200,- Euro Kopfstand drei Seiten offen: 400,- Euro (ab 50 m 2 ) Blockstand vier Seiten offen: 800,- Euro (ab 200 m 2 ) Hinweis: In Ausnahmef lt sich der Veranstalter das Recht vor, auch kleinere S Kopf- oder Blockstand aufzuplanen. KONZEPTSTANDBAU S che mit Konzeptstandbau Mindestgröße: 16m 2 16 m 2 20 m 2 2 24 m zum Preis von 375,- Euro/m 2 zzgl. u.g. Nebenkosten* Weitere Standgrößen auf Anfrage Standformwunsch Einmalige Pausc gig von der Größe des Standes. Reihenstand eine Seite offen: 0,- Euro Eckstand zwei Seiten offen: 200,- Euro (ab 20 m 2 ) EARLY-BIRD Bei Anmeldung bis zum 28. Februar 2013 ühbucherrabatt in Höhe von 5% e. *MARKETING-PAKET ch zu der gebuchten S che erheben wir für das Marketing-Paket eine Pauschale in Höhe von 100,- Euro/m 2. Eine detaillierte Beschreibung des Marketing-P *ENERGIEKOSTEN Für Energiekosten wird eine anteilige Energiekostenpauschale in Höhe von 7,50 Euro/m 2 erhoben. Mit dieser Pausc che auf Ihrem Stand anfallenden Energiekosten abgedeckt. *WEITERE KOSTEN Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer, 0,60 Euro/m 2 AUMA-Gebühr sowie Nebenkosten-Abschlagszahlung für Service-Leistungen (NKA) g Teilnahmebedingungen Besonderer Teil UNTERSCHRIFT Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Anmeldeformulars 1.10 (3 Seiten) werden die die Teilnahmebedingungen Allgemeiner Teil und Besonderer Teil sowie die Technischen Richtlinien als verbindlich anerkannt. Hinweis: Die Angaben auf diesem Formular werden von der unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im automatisierten Verfahren gespeichert und im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben an Dritte übermittelt. Ort, Datum Firmenname in Druckbuchstaben, Stempel, rechtsverbindliche Unterschrift

8 ANMELDUNG VON MITAUSSTELLERN 1.20 dmexco - digital marketing exposition & conference Messeplatz 1 50679 Köln FAX: +49 221 821 28 90 0 6 2 0 Kunden-Nr. Hauptaussteller Die Anmeldung erfolgt gemäß Ziffer V der Teilnahmebedin- gungen-allgemeiner Teil. Bitte verwenden Sie je Mitaussteller ein separat ausgefülltes Formular 1.20. AUSSTELLERDATEN Hinweis : Die mit * gekennzeichneten Felder werden als Kontaktdaten ins dmexco Ausstellerportal übernommen. Firmenbezeichnung inkl. Rechtsform* Kunden-Nr. Mitaussteller Straße* Postleitzahl, Stadt, Land* Telefon* Telefax* Homepage* E-Mail* Deutsch Englisch Geschäftsführer Inhaber E-Mail Geschäftsführer Korrespondenzsprache ANSPRECHSPARTNER MITAUSSTELLER Vorname, Name Position Telefon Ansprechpartner E-Mail Ansprechpartner AUSSTELLERKATEGORIEN Bitte kreuzen Sie die Kategorien an, in denen das mitausstellende Unternehmen tätig ist. 2 Nennungen sind im Marketing-Paket enthalten. Für jede weitere Auswahl werden Ihnen als Hauptaussteller 50,- Euro/Kategorie berechnet. Die Untergruppe wird bei der jeweiligen Hauptkategorie im dmexco GUIDE und in der Ausstellerdatenbank online aufgeführt. AD NETWORKS, VERTICAL NETWORKS, AD EXCHANGES AD-SERVING, TRACKING AD TRADING AUDIO/VIDEO Produktion Content Vermarktung AUTOMOTIVE ELECTRONICS/- MARKETING AFFILIATE MARKETING AGENTUREN Mediaplanungsagentur Multimedia-Agentur Fullservice-Agentur Kreativagentur: Konzeption CONNECTED HOME, CONNECTED LIVING, LIFESTYLE ELECTRONICS CRM/DATABASE DIGITAL CONTENT Medienunternehmen Publisher Content-Provider Blogger Branded Content DIGITAL CREATIVITY (Creation)/ DIGITAL CONCEPTS E-BUSINESS/E-COMMERCE Service Provider Operator (Platforms/Shops) Payment Usability SEM SEO E-COUPONING HEALTHCARE-MARKETING/ DIGITAL HEALTH IN-GAME ADVERTISING, ONLINE-GAMING MULTI-CHANNEL-MARKETING, DIALOG-MARKETING, DIRECT- MARKETING MOBILE Apps/Applications Location Based Services Mobile Commerce Mobile Payment Mobile Internet Mobile Advertising Mobile Business Solutions Augmented Reality ONLINE AUDIO/AUDIO DIGITAL Simulcast Online-Only-Sender User Generated Radio Radioaggregatoren Personal Radio Music on Demand ONLINE AUDIO ADVERTISING Web-, Online-, Internetradio Podcasts ONLINE-VERMARKTUNG PERFORMANCE MARKETING SEA SEM SEO CRO PERMISSION-/E-MAIL-/ NEWSLETTER MARKETING PORTAL SOCIAL Social Media & Marketing Social Network & Communities Social Communication Wiki Weblog Social Bookmarking/-Tagging Foto-/Video-Platforms Podcast Social Media Monitoring SUCHMASCHINEN MARKETING TARGETING TV-, VIDEO-, STREAMING-, IPTV-, WEBTV-WERBUNG/ -PLATTFORM HYBRID-TV/SMART-TV WEB DESIGN/USABILITY Die Teilnahmegebühr für jeden Mitaussteller beträgt 750,- Euro zzgl. MwSt. und wird Ihnen als Hauptaussteller in Rechnung gestellt. Hinweis: Die Angaben auf diesem Formular werden von der unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im automatisierten Verfahren gespeichert und im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben an Dritte übermittelt. Ort, Datum Firmenname in Druckbuchstaben, Stempel, rechtsverbindliche Unterschrift des Hauptausstellers

9 DMEXCO PARTY-TICKETS Auch 2013 werden Sie wieder die Gelegenheit haben, im Rahmen der offiziellen dmexco-party bestehende Businesskontakte zu vertiefen und neue Kontakte zu knüpfen. Laden Sie Kunden und Geschäftspartner ein, reservieren Sie eine Business Lounge, einen Private Table, oder nehmen Sie eine der vielfältigen Sponsoringmöglichkeiten wahr. Zur Zeit befinden wir uns in den abschließenden Planungen der Abendveranstaltung. Alle Informationen zu Sponsoring, Private Table, Private Lounge, Ort, Zeit, Anreise, etc. veröffentlichen wir ab ca. Anfang Dezember auf unserer WebSite unter http://www.dmexco.de/party.html Selbstverständlich informieren wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt auch unmittelbar. Anbei noch ein paar Eindrücke der dmexco-party 2012 mit dem Top Live Act: FRED KELLNER & DIE FAMOSEN SOUL SISTERS FEAT. ANKE ENGELKE.

10 DAS MESSEGELÄNDE 6

11 Teilnahmebedingungen Besonderer Teil TEILNAHMEBEDINGUNGEN BESONDERER TEIL 1 VERANSTALTER, VERANSTALTUNG, VERANSTALTUNGSORT UND -TERMIN, ZUTRITT VON BESUCHERN 1.1 Titel Die dmexco digital marketing exposition & conference wird von, Messeplatz 1, 50679 Köln, Deutschland, veranstaltet. Ideeller und fachlicher Träger ist der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v., Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf. Sie findet am Mittwoch, den 18. September 2013, und Donnerstag, den 19. September 2013, auf dem Gelände der Koelnmesse statt. 1.2 ÖFFNUNGSZEITEN 1.2.1 Aussteller Mittwoch, 18. September 2013, 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr Donnerstag, 19. September 2013, 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr Der Ausdruck der Ausstellerausweise ist bereits ab Freitag, 13. September 2013, im Eingang Nord möglich. 1.2.2 Besucher Mittwoch, 18. September 2013, 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr Donnerstag, 19. September 2013, 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr 1.3 STANDAUF- UND -ABBAU 1.3.1 Standaufbau Die Hallen sind während des Aufbaus 24 Stunden geöffnet. Aufbaubeginn: Sonntag, 15. September 2013, 8:00 Uhr Vorgezogener Aufbau nur mit Sondergenehmigung ist möglich ab Freitag, 13. September 2013, 8:00 Uhr. Kostenpflichtige Sondergenehmigungen sind erhältlich bei Jasmin Dannenberg unter j.dannenberg@koelnmesse.de. Kosten pro Tag, pro Ausstellerfläche für den vorgezogenen Aufbau: Freitag, 13. September 2013: 990,00 Euro Samstag, 14. September 2013: 790,00 Euro Aufbauende: Mittwoch, 18. September 2013, 7:00 Uhr Arbeiten mit erhöhtem Staubaufkommen sind bis Dienstag, 17. September 2013, 18:00 Uhr zu beenden. Alle Gänge sind bis Dienstag, 17. September 2013, 18:00 Uhr vollständig zu räumen. 1.3.2 Standabbau Die Hallen sind während des Abbaus 24 Stunden geöffnet. Abbaubeginn: Donnerstag, 19. September 2013, 18:30 Uhr Abbauende: Freitag, 20. September 2013, 24:00 Uhr Verlängerter Abbau nur mit Sondergenehmigung ist möglich bis Samstag, 21. September 2013, 24:00 Uhr. Kostenpflichtige Sondergenehmigungen zum Preis von 790,00 Euro pro Fläche sind erhältlich bei Jasmin Dannenberg unter j.dannenberg@koelnmesse.de. Bei Überschreitung der genehmigten Abbauzeiten behält sich der Veranstalter vor, dem Aussteller zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen. Mit dem Abbau des Messestandes und der Warenpräsentation darf nicht vor Veranstaltungsende am 19. September 2012, 18:30 Uhr begonnen werden. Einlass Abbaupersonal: ab 18:30 Uhr. Anfahrt LKW: ab 19:30 Uhr. 2 TEILNAHMEBERECHTIGUNG 2.1 Aussteller Zur dmexco zugelassen werden können nur im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragene Hersteller, deren Produkte und Dienstleistungen mit den Ausstellerkategorien übereinstimmen. Diese sind auf Formular 1.10 bzw 1.20 aufgeführt. Die Hersteller-Eigenschaft oder die Tätigkeit als Vertriebsunternehmen der Hersteller bzw. als Importeur ist auf Anforderung von Koelnmesse in geeigneter Form nachzuweisen. Über die Zulassung eines Unternehmens oder eines Produktes entscheidet Koelnmesse, ebenso wie über die Platzierung der Aussteller. Im Falle der Ablehnung erhalten Sie eine besondere Nachricht. Sämtliche ausgestellten Produkte und Dienstleistungen müssen dem Thema der Veranstaltung entsprechen. Sehen Sie hierzu die aufgeführten Ausstellerkategorien in den Formularen 1.10 (Ausstelleranmeldung) und 1.20 (Mitausstelleranmeldung). Produkte und Dienstleistungen, die den Ausstellerkategorien nicht entsprechen, dürfen nicht ausgestellt oder angeboten werden. 2.2 Mitaussteller Die Teilnahme von Mitausstellern an der dmexco ist möglich. Für die Benutzung der Standfläche durch einen Mitaussteller ist ein besonderer Antrag und eine Zulassung durch den Veranstalter erforderlich (s. Ziffer V des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen). 2.3 Besucher Die dmexco ist eine Fachmesse. Zugelassen zum Besuch sind nur Fachbesucher. 3 BETEILIGUNGSPREIS UND SONSTIGE KOSTEN Bei Anmeldung bis zum 28. Februar 2013 gewähren wir einen Frühbucherrabatt in Höhe von 5% auf die reine Standflächenmiete. 3.1 Beteiligungspreis Der Beteiligungspreis setzt sich aus der Standflächenmiete, dem Marketingpaket, einer eventuell anfallenden Standformpauschale sowie im Falle einer Buchung von Konzeptstandbau entstandenen Kosten zusammen. Der Beteiligungspreis wird nach dem Aufmaß der zugeteilten Standfläche berechnet. In der gemieteten Standfläche enthaltene Hallenpfeiler und andere feste Einbauten berechtigen nicht zu einer Reduzierung des Beteiligungspreises.

Teilnahmebedingungen Besonderer Teil 12 3.1.1 Standflächenmiete Die Standflächenmiete beinhaltet die Miete des Ausstellungsplatzes für die gesamte Veranstaltungszeit einschließlich der festgelegten Aufbau- und Abbauzeiten, die Beratung und Betreuung im Vorfeld und während der Messe durch den Veranstalter, die Benutzung aller technischen Einrichtungen und Service-Einrichtungen der Messehallen sowie die Beratung in allen Fragen der Organisation, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Ihre Beteiligung. Preis Standfläche bei Eigenstandbau: 255,- Euro/m2 Mindestgröße: 20 m2 Frühbucher-Preis: 242,25 Euro/m2 Bitte beachten Sie, dass der Standflächenmietpreis bei Eigenstandbau keinerlei Aufbauten und Bodenbeläge enthält und dass keine Abgrenzungen (Rück- und Seitenwände) zu Ihren Nachbarständen existieren. Preis Standfläche mit Konzeptstandbau: 375,- Euro/m2 Mindestgröße: 16 m2 Frühbucher-Preis: 362,25 Euro/m2 Für Rückfragen und Informationen zum Konzeptstandbau steht Ihnen Martina Andratschke gerne per Telefon: +49 221 821 27 27 oder per E-Mail: m.andratschke@koelnmesse.de zur Verfügung. 3.1.2 Marketing-Paket Zusätzlich zu der gebuchten Standfläche erheben wir für das Marketing-Paket eine Pauschale in Höhe von 100,00 Euro/m² für die nachfolgend aufgeführten Leistungen: Teilnahme am Besucher-Einladungsmanagement Personalisierte Einladung und Übersicht der Rückmeldungen Ihrer Kunden zu Expo (inkl. Agency Lounge) & Conference (Congress Hall, Debate Hall, Seminars, Speakers' Corner). Kostenloser Eintritt Ihrer Besucher zu Expo und Conference Einsicht in die Online-Besucherdatenbank (Kontakte der weitergabefähigen Besucherdaten) Nutzung des Aussteller-Online-Tools mittels Log-In Ausstellerkatalog Online inkl. News-Einstellung für Besucher und Presse Eintrag in der Ausstellerdatenbank (Online) Freischaltung für das Messe Online-Matchmaking inkl. Terminplanung Kostenlose und personalisierte Ausstellerausweise für alle Mitarbeiter am Stand Kostenlose Serviceausweise Online-Bestellung der technischen Services wie z.b. Stromanschlüsse, Hängepunkte etc. über das Koelnmesse Service Portal Unterstützung durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen der dmexco Eintrag in den dmexco GUIDE mit Firmenbezeichnung, URL, Hallen- und Standnummer sowie zwei Ausstellerkategorien im Kategorienverzeichnis Eintrag in den Hallenplan mit Firmenname und Standnummer Marketing/Werbung: Nationale und internationale Positionierung der dmexco als die weltweit führende Branchen-Veranstaltung Bereitstellung kostenloser Online-Werbemittel für die firmeneigene Besucherwerbung Vermittlung von Pressekontakten über die dmexco PR-Agentur (Auf Anfrage!) Ansprache von potenziellen Branchen- und Marketingentscheidern Veranstaltungs-PR 3.1.3 Weitere Ausstellerkategorien im dmexco GUIDE und in der Online-Ausstellerdatenbank Zwei Ausstellerkategorien sind im Marketing-Paket enthalten. Weitere Einträge können zum Preis von je 50,- Euro bei Koelnmesse bestellt werden. Die Untergruppe wird bei der jeweiligen Hauptkategorie im dmexco GUIDE und in der Ausstellerdatenbank online aufgeführt. 3.1.4 Standformpauschalen Reihenstand: 0,- Euro Kopfstand: 400,- Euro Eckstand: 200,- Euro Blockstand: 800,- Euro 3.2 SONSTIGE KOSTEN 3.2.1 AUMA-Beitrag Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) erhebt von Ihnen für die Vertretung Ihrer Interessen einen Beitrag von 0,60 EUR je m² Ausstellungsfläche. Koelnmesse hat es übernommen, die jeweils anfallenden Beträge im Namen und für Rechnung des AUMA zu berechnen und einzuziehen. Nähere Informationen finden Sie unter www.auma-messen.de. 3.2.2 Energiekosten 7,50 Euro/m² belegte Standfläche als anteilige Energiekostenpauschale. 3.2.3 Nebenkosten-Abschlagszahlung für Service-Leistungen (NKA) Koelnmesse ist berechtigt, für die zur Veranstaltung in Anspruch genommenen Service-Leistungen z. B. Elektro- und Wasseranschlüsse, Mediendienstleistungen, etc. eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe zu erheben. Die Nebenkosten-Abschlagszahlung (NKA) für Service-Leistungen wird auf Basis der abgerechneten Leistungen der Vorveranstaltung erhoben. Für Aussteller, die an der Vorveranstaltung nicht teilgenommen haben, beträgt die Abschlagszahlung 425,- Euro. Nach Beendigung der Veranstaltung wird eine gesonderte Schlussrechnung für Service-Leistungen ausgestellt; dann wird die Abschlagszahlung verrechnet. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Übersteigt die geleistete Abschlagszahlung die tatsächlich angefallenen Entgelte für Service-Leistungen, wird der übersteigende Betrag der Abschlagszahlung dem Aussteller zurückgezahlt. Ein Anspruch auf Verzinsung der Abschlagszahlung besteht nicht.

Teilnahmebedingungen Besonderer Teil 13 3.2.4 Mitausstellerentgelt Soweit die Aufnahme von anderen Unternehmen in den Stand gestattet wird (s. Ziffer V des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen/Ziffer 2.2 dieser Bedingungen), wird je Unternehmen ein Mitausstellerentgelt von 750,- Euro erhoben. Jeder Mitaussteller ist durch das Formular 1.20 anzumelden. Der Mitaussteller erhält ebenfalls einen Zugang zum Aussteller-Online-Tool und damit die Möglichkeit, sämtliche Funktionen des Marketing-Paketes zu nutzen. Das Mitausstellerentgelt bleibt auch bestehen, wenn der Mitaussteller nicht an der Veranstaltung teilnimmt. 3.2.5 Änderung der Rechnungsadresse Die von Ihnen auf dem Formular 1.10 angegebene Rechnungsadresse ist verbindlich; nachträgliche Änderungen sind kostenpflichtig und werden mit 100,- Euro je Rechnungsadressenänderung berechnet. 3.2.6 Mehrwertsteuer Alle genannten Preise sind Netto-Preise. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, wird sie zusätzlich berechnet. 3.2.7 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer In der Regel erbringt Koelnmesse an Aussteller (Unternehmer) eine einheitliche Leistung sogenannte Veranstaltungsleistung gemäß 3a.4. Absatz (2) UStAE. Für diese Leistungen liegt der Ort der Leistung am Sitz des Leistungsempfängers. Koelnmesse wird demnach an ausländische Aussteller (Unternehmer) nach dem Reverse Charge Verfahren ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer fakturieren. Voraussetzung für die Annahme der Unternehmereigenschaft von Ausstellern aus der Europäischen Union ist die Mitteilung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Aussteller auf dem Anmeldeformular. Der Aussteller ist verpflichtet, Änderungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Koelnmesse unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 3.2.8 Rückerstattung der Mehrwertsteuer Werden in Ausnahmefällen Leistungen nicht im Rahmen einer einheitlichen Leistung in obigem Sinn erbracht und fällt dabei gesetzliche Mehrwertsteuer an, so können ausländische Aussteller (Unternehmer) die ihnen berechnete Mehrwertsteuer erstattet bekommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Nähere Informationen finden Sie unter www.bzst.bund.de. 3.3 KOSTEN BEI NICHTTEILNAHME 3.3.1 Vor Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung Ziehen Sie vor Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung Ihren Teilnahmeantrag zurück, ist ein Betrag in Höhe von 1.500,- Euro zu zahlen. 3.3.2 Nach Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung Nach Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung ist ein Rücktritt vom Vertrag grundsätzlich nicht mehr möglich. Der Veranstalter kann dem Wunsch nach Entlassung aus dem Vertragsverhältnis ausnahmsweise zustimmen, wenn die freiwerdende Standfläche anderweitig vermietet werden kann. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % des Beteiligungspreises, mindestens aber in Höhe des Betrages in Ziffer 3.3.1 ohne Nachweis zu fordern. Es gilt die Regelung unter Ziffer II des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen. 3.3.2.1 Konzeptstandbau durch Koelnmesse Haben Sie bei Koelnmesse Standfläche mit Konzeptstandbau bestellt, ist ein Rücktritt vom Konzeptstandbau nur bis 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbaubeginn möglich. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang der Erklärung des Ausstellers bei Koelnmesse entscheidend. Bei später eingehenden Rücktrittserklärungen ist Koelnmesse berechtigt, einen pauschalen Ersatz der verursachten Kosten ohne Nachweis zu fordern. Dieser beträgt bei einer Absage innerhalb des Zeitraumes von 6 bis 4 Wochen vor Beginn des Aufbaus 36 Euro/m², bei einer Absage innerhalb des Zeitraumes von 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Aufbaus 60 Euro/m² und bei einer späteren Absage oder Absage während des Aufbaus des Standes 120 Euro/m². Für individuell angefertigte oder angekaufte Bauteile/Grafiken ist der vereinbarte Preis zu zahlen. 4 STANDGRÖSSEN UND AUFBAU 4.1 Standgröße Die Mindeststandgröße bei Konzeptstandbau beträgt 16 m², bei Eigenstandbau 20 m². Bitte berücksichtigen Sie, dass ggf. Hallenpfeiler und andere feste Einbauten in der gemieteten Standfläche enthalten sind. Geringfügige Abweichungen von der gewünschten Standgröße berechtigen nicht zum Widerspruch gemäß Ziffer II des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen. Lediglich, wenn es Sicherheitsaspekte für die Verlegung von Wasser- oder Elektroinstallationen notwendig machen, werden von Koelnmesse Kojenwände aufgebaut. 4.2 Verantwortung Standaufbau und Gestaltung sowie der Betrieb des Standes müssen unter Einhaltung aller in Deutschland geltenden Vorschriften (insbesondere der Sonderbauverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Verordnungen zum Arbeitsschutz, den DIN- oder EN-Vorschriften, VDE-Regelungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, jeweils in den gültigen Fassungen) erfolgen. Alle diese Bestimmungen gelten sowohl für firmeneigene als auch für selbstständige Standgestalter, Dekorateure und Schriftenmaler sowie für alle Personen, soweit sie im Auftrag des Ausstellers oder auf dessen Rechnung im Zusammenhang mit Auf- und Abbau, Gestaltung und Betrieb des Standes tätig werden. Der Aussteller ist für die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen verantwortlich. Die für den Aussteller tätigen Aufbaukräfte und sonstigen Personen sind auf die Einhaltung der Bestimmungen hin zu überwachen. Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen sowie der Technischen Richtlinien bleiben unberührt. 4.3 Aufbauhöhe Die Aufbauhöhe ist auf 3 m festgesetzt, soweit die Höhe der Hallendecke und eventuell vorhandene feste Einbauten dies zulassen. Bei Standbauten, die die zulässige Aufbauhöhe nicht überschreiten, ist es nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen, wenn die technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden. Standbauten und Konstruktionen ab einer Höhe von 3,00 m bis zu einer maximalen Bauhöhe von 7,00 m sind genehmigungspflichtig.

Teilnahmebedingungen Besonderer Teil 14 Die maximale Bauhöhe schließt sämtliche Bauelemente, Werbeträger, Licht-, Traversensysteme etc. ein. Alle anderen Standbauten und Konstruktionen sind genehmigungspflichtig, insbesondere wenn in dem Stand besondere Aufbauten bzw. Besprechungskabinen vorgesehen bzw. statische Berechnungen erforderlich sind. Für den Antrag auf Genehmigung sind die Pläne für den Messestand der Koelnmesse vor Ausführung der Arbeiten rechtzeitig, mindestens jedoch 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Diese prüffähigen Unterlagen bestehen aus Grundrissen, Ansichten und konstruktivem Schnitt mit allen Maßen. 4.4 Genehmigungsvermerk Mit den Arbeiten für den Standaufbau darf erst begonnen werden, wenn der Aussteller ein Exemplar mit dem Genehmigungsvermerk der Koelnmesse erhalten hat. Dieser Genehmigungsvermerk entbindet den Aussteller nicht von der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Er besagt lediglich, dass Koelnmesse unter gestalterischen Gesichtspunkten keine Einwände hat. Zusätzlich ist bei Überschreitung einer Bauhöhe von 3,00 m an den geschlossenen Standgrenzen eine Nachbarschaftszone von 3,00 m einzuhalten oder das schriftliche Einverständnis der Standnachbarn einzuholen. Genehmigungspflichtig sind alle gestalterischen Elemente inklusive abgehängter Werbebanner o.ä.. Eine doppelgeschössige Bauweise ist unzulässig. Auf Anforderung der Koelnmesse ist der Aussteller verpflichtet, unverzüglich zusätzlich geforderte Informationen zum Messestand vorzulegen. Eine Prüfungspflicht der Einhaltung sonstiger Vorschriften besteht für Koelnmesse nicht. Sofern gleichwohl ein Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften entdeckt wird, kann Koelnmesse auch aus diesem Grund den Genehmigungsvermerk verweigern. Sie werden darauf hingewiesen, dass in besonderen Fällen in Ihrem Auftrag und auf Ihre Rechnung die Bauunterlagen zur Prüfung den zuständigen Stellen vorgelegt werden müssen. Ungeachtet von behördlichen Bauabnahmen ist Rügen der Koelnmesse über am Stand festgestellte Beanstandungen unverzüglich nachzukommen. Bei Gefahr in Verzug darf Koelnmesse die erforderlichen Maßnahmen nach beliebigem Ermessen bestimmen und auf Kosten des Ausstellers ausführen lassen. 4.5 Standform Koelnmesse wird versuchen, den Stand in der vom Aussteller gewünschten Form zur Verfügung zu stellen. Der Aufbau der Stände muss entsprechend der bestätigten Standform vorgenommen werden. Dabei gelten folgende Begriffe: Reihenstand: eine Seite offen Eckstand: zwei Seiten offen Kopfstand: drei Seiten offen Blockstand: vier Seiten offen. Abweichungen von der gewünschten Standform berechtigen nicht zum Widerspruch gemäß Ziffer II des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen. 4.6 Aufbau und Gestaltung der Stände Gemäß dem Verständnis der Branche stehen Kommunikationsfähigkeit und Transparenz im Vordergrund. Bitte berücksichtigen Sie dies auch bei Ihrer Standplanung. Koelnmesse wird daher keine Standbauten genehmigen, die den Vorstellungen einer offenen Bauweise widersprechen. Vor diesem Hintergrund dürfen maximal 30% der offenen Standseiten mit geschlossenen Wandelementen bebaut werden. Darüber hinausgehende geschlossene Wandelemente müssen von allen Gangseiten mindestens 2,00m entfernt sein. Der Aufbau der Stände muss entsprechend der bestätigten Standform vorgenommen werden. Der Aussteller hat sich über die Belastbarkeit des Hallenbodens und die lichte Hallenhöhe zu informieren. Für die Standfläche ist nur das örtliche Aufmaß gültig. Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen. Sofern nicht anders angemeldet und bestätigt, erfolgt keine Standkonstruktion. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass Standbegrenzungswände an den geschlossenen Standgrenzen mit einer Höhe von mindestens 2,50 m aufgestellt werden. Bei Bedarf kann der Aussteller auf das Angebot des Konzeptstandbaus zurückgreifen, das gegen eine Gebühr einen kompletten Standbau vorsieht. Kojenwände werden lediglich dann von Koelnmesse aufgebaut, wenn es Sicherheitsaspekte für die Verlegung von Wasser- oder Elektroinstallationen erfordern. 5 ZULASSUNG Die Zulassung erfolgt mit der Zusendung der Standflächenbestätigung. Diese erhalten Sie gemeinsam mit der vermaßten Standskizze im Maßstab 1:200. Bitte achten Sie unbedingt schon in der Standflächenbestätigung auf die Besonderheiten Ihres Standes, z. B. Anzahl der Säulen, Feuerlöscher. 6 SERVICE-LEISTUNGEN Unmittelbar nach dem Versand der Standflächenbestätigung erhalten Sie die Zugangsdaten zum Koelnmesse-Service-Portal kurz KSP genannt. Im KSP können Sie die verschiedenen Service-Dienstleistungen wie Strom, Wasser, Abhängungen etc. direkt online bestellen. Gerne steht Ihnen bei Rückfragen das KSP-Team telefonisch unter +49 221 821 3666 zur Verfügung. 7 AUSSTELLER- UND SERVICEAUSWEISE 7.1 Ausstellerausweise Als Aussteller erhalten Sie im Rahmen des Marketing-Pakets kostenfrei personalisierte Ausstellerausweise in gewünschter Anzahl, gültig für die Zeit des Aufbaus, der Veranstaltung und des Abbaus. Bitte akkreditieren Sie alle Mitarbeiter, die vor Ort sein werden, über das Ausstellerportal auf www.dmexco.de. Die Zugangsdaten für das Ausstellerportal erhalten Sie nach dem Erhalt der Standbestätigung, frühestens aber ab Start des Ausstellerportals. Nach dem Login folgen Sie bitte dem Link zur Aussteller-Akkreditierung. Alle akkreditierten Mitarbeiter erhalten per E-Mail den Link zu einem E-Ticket, welches vor Ort gegen die finale Akkreditierung getauscht werden kann. Hierzu stehen Ihnen ab Freitag, 13. September 2013, Ticketautomaten im Eingang Nord zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Aufbauzeit zur Abholung Ihrer Akkreditierung, um Wartezeiten zu vermeiden.

Teilnahmebedingungen Besonderer Teil 15 7.2 Serviceausweise Es besteht die Möglichkeit, kostenfreie nicht personalisierte Ausweise für Service-Personal, Standgestalter etc. zu bestellen. Diese Service-Ausweise sind für die Zeit des Aufbaus, der Veranstaltung und des Abbaus gültig und liegen nach vorheriger Bestellung mit Beginn des Aufbaus am Tor A zur Abholung bereit. Bitte senden Sie eine E-Mail mit der gewünschten Anzahl der Service-Ausweise an Dana Mentgen: d.mentgen@koelnmesse.de. 8 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE Koelnmesse wünscht keine Aussteller, die durch Herstellung, Inverkehrbringen, Vertrieb, Besitz oder Bewerbung ihrer Produkte im weitesten Sinne Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums oder gewerbliche Schutzrechte verletzen. Steht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung fest, dass ein Aussteller im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Koelnmesse gegen Gesetze der im Absatz 1 bezeichneten Art verstoßen hat, ist Koelnmesse berechtigt, diesen von der nächsten nach der Rechtskraft der Entscheidung liegenden Veranstaltung der gleichen Art auszuschließen, wenn der Verdacht des erneuten und wiederholten Verstoßes gegen Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums oder gewerbliche Schutzrechte hinreichend gegeben ist. 9 WERBEMÖGLICHKEITEN/UNZULÄSSIGE WERBUNG Nur die im Werbebooklet angebotenen Werbemöglichkeiten sind außerhalb der angemieteten Standfläche zulässig. Sog. Walking Acts und Promotionteams außerhalb Ihres Standes, Bodypainting, Kleinkünstler, leicht bekleidete Hostessen sowie Werbung weltanschaulichen und politischen Charakters sind untersagt. Die Durchführung von Touren (Guided Tours) über die dmexco ist ausschließlich dem Bundesverband Digitale Wirtschaft e.v., dem ideellen und fachlichen Träger der Veranstaltung, vorbehalten. Für die rechtliche Zulässigkeit von Wettbewerben, Verlosungen etc. ist der Aussteller selbst verantwortlich. Koelnmesse ist berechtigt, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine nach der Schwere des Falls bemessene Konventionalstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 EUR zu verhängen und/oder den Aussteller von nachfolgenden Veranstaltungen auszuschließen. 10 INBETRIEBNAHME VON WLAN Die Nutzung eines eigenen WLANs am Stand ist bei Koelnmesse anzumelden und mit dieser abzustimmen. Eine Inbetriebnahme ohne von Koelnmesse bestätigte Anmeldung oder eine eigenmächtige Änderung oder Missachtung von Koelnmesse vorgegebener WLAN-Einstellungsparameter können mit einer Konventionalstrafe von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. Bei einer wiederholten Missachtung ist Koelnmesse berechtigt, den Betrieb des WLANs am Stand zu untersagen und/oder den Aussteller von der Veranstaltung auszuschließen. Die Koelnmesse garantiert aufgrund der Vielzahl eigener Ausstellernetze nicht die störungsfreie Funktion eines WLAN-Betriebes im 2,4 GHz-Bereich. Die Nutzung von WLAN Acess Points im 5 GHz-Bereich wird empfohlen. Im Falle einer Nutzung des 2,4 GHz-Bandes können bei einer Störung keine Schadenersatzansprüche gegenüber Koelnmesse geltend gemacht werden. 11 STANDPARTIES Standparties müssen bei Koelnmesse angemeldet werden. Die Veranstaltung darf nicht vor dem offiziellen Messeende (18:30 Uhr) beginnen und muss bis spätestens 20:30 Uhr beendet sowie der Stand geräumt sein. Musikalische Darbietungen sind erst ab 18:30 Uhr gestattet, und auch dann ist der Geräuschpegel 70dB(A) einzuhalten. Eine Missachtung kann mit einer Konventionalstrafe von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. Darüber hinaus behält sich Koelnmesse vor, bei einer wiederholten Missachtung den Aussteller von der nächsten Veranstaltung auszuschließen. 12 VERSTÖSSE GEGEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ist Koelnmesse berechtigt, Ihren Stand sofort zu schließen und die Räumung selbst durchzuführen, ohne dass es dazu der Anrufung gerichtlicher Hilfe bedarf. Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 13 SCHRIFTFORMERFORDERNIS Sämtliche Erklärungen bedürfen der Schriftform. 14 SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in ihr angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß an die Stelle treten. 15 ALLGEMEINER TEIL DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN, TECHNISCHE RICHTLINIEN Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen sowie der Technischen Richtlinien bleiben unberührt. Stand: Oktober 2012

16 Teilnahmebedingungen Allgemeiner Teil TEILNAHMEBEDINGUNGEN ALLGEMEINER TEIL I II ANMELDUNG 1. Ihren Wunsch, an der Veranstaltung teilzunehmen, erklären Sie durch Rücksendung des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars (Anmeldung). 2. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars werden die Teilnahmebedingungen Allgemeiner Teil und Besonderer Teil sowie die Technischen Richtlinien als Vertragsbestandteil verbindlich anerkannt. Die Technischen Richtlinien stehen Ihnen über die Veranstaltungs-Homepage oder über www.koelnmesseservice-portal.de als Download zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie die Technischen Richtlinien jederzeit in gedruckter Form oder als CD-Rom anfordern. Die Angaben auf diesem Formular werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im automatisierten Verfahren im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verarbeitet und genutzt. 3. Die Anmeldung ist, unabhängig von der Zulassung, für Sie bindend, sie kann nicht mit Bedingungen und Vorbehalten versehen werden, insbesondere stellen Platzierungswünsche keine Bedingung für die Teilnahme dar. ZULASSUNG/ÜBERLASSUNG DER STANDFLÄCHE 1. Über Ihre Teilnahme entscheidet der Veranstalter nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen (Zulassung/Standflächenbestätigung). Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gehen bei dem Veranstalter vor Ablauf der Anmeldefrist mehr Anmeldeformulare ein, die dem Anforderungsprofil entsprechen, als Ausstellungsfläche vorhanden ist, entscheidet der Veranstalter über die Zulassung nach freiem Ermessen. Soweit Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter bereits einmal nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind, kann Ihr Unternehmen von der Zulassung ausgeschlossen werden. 2. Der Vertrag kommt spätestens durch die Mitteilung der Zulassung zustande, die per Brief, Telefax oder andere elektronische Übermittlung erfolgt und auch ohne Unterschrift gültig ist. Weicht der Inhalt der Zulassung wesentlich vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zulassung zustande, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich widersprechen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Veranstaltung zeitlich oder räumlich verlegt werden muss und die Änderung für Sie zumutbar ist; an die Stelle der Zulassung tritt dabei die entsprechende Änderungsmitteilung des Veranstalters. Die Zulassung gilt nur für die jeweilige Veranstaltung, das angemeldete und in der Zulassung genannte Unternehmen und die angemeldeten Produkte und Dienstleistungen. Produkte und Dienstleistungen, die nicht dem Warenverzeichnis entsprechen, dürfen nicht ausgestellt oder angeboten werden. 3. Die Zuteilung einer Standfläche erfolgt durch den Veranstalter aufgrund der Zugehörigkeit der von Ihnen angemeldeten Produkte zu einem Ausstellungsthema innerhalb der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Zuteilung einer Standfläche in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Größe, in einer bestimmten Halle oder in einem bestimmten Hallenbereich besteht nicht. Abweichungen von der gewünschten Standform oder Platzierung berechtigen nicht zum Widerspruch gemäß Ziffer II, Absatz 2 dieser Teilnahmebedingungen. 4. Der Veranstalter ist berechtigt, Ihnen im Einzelfall aus wichtigem Grund nachträglich eine von der Zulassung abweichende Standfläche zuzuteilen, Größe und Maße Ihrer Standfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zu verlegen oder zu schließen und bauliche Veränderungen in den Messehallen vorzunehmen, ohne dass Sie hieraus Rechte herleiten können. Bei einer Verringerung der Standgröße wird der Unterschiedsbetrag des Beteiligungspreises an Sie zurückerstattet. Ist die Standfläche aus einem von dem Veranstalter nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar, so werden Sie unverzüglich benachrichtigt. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungspreises. Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht. 5. Beanstandungen müssen Sie unverzüglich, in jedem Fall während der Laufzeit der Veranstaltung, schriftlich geltend machen; spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. 6. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund unrichtiger Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen nachträglich entfallen sind. Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, ein derartiger Antrag mangels Masse abgewiesen oder ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Hiervon haben Sie den Veranstalter unverzüglich zu informieren. 7. Ein Widerruf der Anmeldung ist bis zum Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung nur möglich, wenn die Teilnahmebedingungen Besonderer Teil dies zulassen. In diesem Fall ist ein Entgelt in der in den Teilnahmebedingungen Besonderer Teil bestimmten Höhe zu zahlen. 8. Nach Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung ist ein Rücktritt grundsätzlich nicht mehr möglich. Der Veranstalter kann dem Wunsch nach Entlassung aus dem Vertragsverhältnis ausnahmsweise zustimmen, wenn die freiwerdende Standfläche anderweitig vermietet werden kann. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, einen pauschalen Ersatz der verursachten Kosten in Höhe von 25 % des Beteiligungspreises ohne Nachweis zu fordern, wenn in den Teilnahmebedingungen Besonderer Teil nicht etwas anderes bestimmt wird. Sehen die Teilnahmebedingungen Besonderer Teil den obligatorischen Erwerb eines Besucher-Promotion-Pakets vor, ist im Fall eines Rücktritts der dort genannte Preis zu zahlen, wenn die Eintrittskartengutscheine zur Verfügung gestellt worden sind. Eine Haftung für Katalog-, Standbau- und sonstige Kosten, die insbesondere durch Inanspruchnahme Dritter oder aufgrund bereits erbrachter Leistungen entstanden sind, bleibt hiervon unberührt. Es ist Ihnen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist. Die Belegung der freiwerdenden Fläche mit einem bereits zur Veranstaltung zugelassenen und platzierten Teilnehmer durch Vornahme eines Flächentausches stellt keinen Fall der anderweitigen Vermietung der Standfläche dar. Bei Nichtteilnahme eines als Mitaussteller zugelassenen Unternehmens ist das Mitausstellerentgelt in voller Höhe zu zahlen. 9. Sollten von Ihnen für die Präsentation vorgesehene Produkte aufgrund am Veranstaltungsort gültiger Rechtsvorschriften oder aus sonstigen Gründen dort nicht eingeführt werden können oder Produkte nicht rechtzeitig, nicht unbeschädigt oder überhaupt nicht am Veranstaltungsort eintreffen z. B. durch Verlust, Transport- oder Zollverzögerung oder sich die Anreise für Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihr Stand- bzw. Aufbaupersonal verzögern oder unmöglich werden, z. B. durch Nichterteilung eines Visums, so fällt dies allein in Ihren Risikobereich als Aussteller. Sie bleiben zur Zahlung sämtlicher vereinbarter Preise verpflichtet. 10. Veranstaltungsbezogene Regelungen finden Sie im Besonderen Teil der Teilnahmebedingungen.

Teilnahmebedingungen Allgemeiner Teil 17 III AUFBAU, GESTALTUNG UND BETRIEB DER STÄNDE 1. Standbau- und -gestaltung müssen den gesetzlichen Vorschriften und den veranstaltungsspezifischen Regeln des Besonderen Teils der Teilnahmebedingungen sowie den Technischen Richtlinien entsprechen. Als Aussteller sind Sie verpflichtet, Ihre Gestaltungsmaßnahmen vorher mit dem Veranstalter abzustimmen. Eine Standgestaltung, die den am Veranstaltungsort geltenden Bauvorschriften und/oder den Technischen Richtlinien des Veranstalters oder Vermieters des Veranstaltungsgeländes nicht entspricht, kann vom Veranstalter auf Ihre Kosten entfernt oder geändert werden. Alle eventuell zusätzlich erforderlichen technischen Leistungen, insbesondere die Installation von Strom, Wasser und Sicherungselementen, Beschaffung örtlicher Hilfskräfte etc., können mit besonderen Bestellformularen über das Koelnmesse Service Portal (KSP) gegen gesonderte Berechnung bestellt werden. Bestellungen Dritter, insbesondere von Messebauunternehmen, die im Zusammenhang mit dem Aufbau, der Einrichtung und der Gestaltung Ihrer Standfläche stehen, gelten als im Namen und für Rechnung des Ausstellers abgegeben. 2. Die Stände müssen während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit den angemeldeten und zugelassenen Produkten belegt und personell besetzt sein. Ein vorzeitiges Räumen des Messestandes stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen dar, der den Veranstalter berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und Ihr Unternehmen von zukünftigen Teilnahmen an Veranstaltungen der Koelnmesse- Gruppe auszuschließen. 3. Sie sind dafür verantwortlich, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, so hat der Veranstalter einen Anspruch auf Beseitigung bzw. Unterlassung. Kommen Sie dem Verlangen nicht unverzüglich nach, so ist der Veranstalter berechtigt, die beanstandeten Produkte auf Ihre Kosten und Gefahr beseitigen zu lassen und Ihren Stand zu schließen, ohne dass Sie hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter herleiten können. allgemeine Hallenaufsicht, Reinigung der allgemein zugänglichen Hallenbereiche, allgemeine Hallenbeleuchtung sowie die Beratung in Fragen der Organisation, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Ihre Beteiligung. Darüber hinaus beinhaltet der Beteiligungspreis auch Leistungen des Veranstalters im Rahmen des allgemeinen Besuchermarketings. Nach eigenem Ermessen des Veranstalters zählt hierzu eine Auswahl insbesondere aus den folgenden Leistungen: Schaltung von Anzeigen, Bereitstellung von Werbemitteln für eigene Kommunikationsmaßnahmen der Aussteller, Maßnahmen des Direct- Marketings, z. B. Herausgabe und Versendung von Newslettern und sonstigen Informationen an potentielle Besucher per Brief, Telefax oder andere elektronische Übermittlung, Bereitstellung des Online-Ticket-Shops und veranstaltungsbezogener Internet Domains. Bestandteil der einheitlichen Veranstaltungsleistung ist außerdem die Bereitstellung und Abgabe von Energie im Rahmen der Energiekostenpauschale; auf die entsprechenden Regelungen in den Teilnahmebedingungen Besonderer Teil wird verwiesen. Die Aufnahme in ein Ausstellerverzeichnis ist Bestandteil der Veranstaltungsleistung und für jeden Aussteller, Mitaussteller, Gruppenteilnehmer sowie für jedes zusätzlich vertretene Unternehmen obligatorisch. Auf die entsprechenden Regelungen der Teilnahmebedingungen Besonderer Teil wird verwiesen. Der Veranstalter ist berechtigt, für einzelne der genannten Leistungen ein zusätzliches Entgelt zu fordern. 2. Der Beteiligungspreis schließt nicht die Überlassung von Standbegrenzungswänden oder sonstige Aufbauten ein. 3. Die Höhe des Beteiligungspreises und der sonstigen Kosten wird auf der Grundlage der im Besonderen Teil der Teilnahmebedingungen angegebenen Sätze nach dem Aufmaß der zugeteilten Standfläche berechnet. Bei der Berechnung wird die zugeteilte Bodenfläche ohne Rücksicht auf Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten zugrunde gelegt. Auf der gemieteten Standfläche vorhandene Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten berechtigen nicht zu einer Minderung des Beteiligungspreises oder sonstiger Kosten. IV 4. Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen darf nur auf der in der Zulassung genannten Standfläche erfolgen. Die Verteilung von Produkten, Flyern und sonstigen Werbemitteln in den übrigen Bereichen des Messegeländes ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist unzulässig. 5. Bei Präsentation und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Soweit Produkte nicht für einen weltweiten Vertrieb zugelassen sind, bedarf es einer entsprechenden länderbezogenen Kennzeichnung. 6. Der Veranstalter kann von Ihnen die Beseitigung von Produkten verlangen, die nicht dem Warenverzeichnis entsprechen, deren Präsentation den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland nicht genügt oder die geeignet sind, durch Geruch, Geräusche oder andere Emissionen oder durch ihr Aussehen eine erhebliche Störung des Messebetriebes oder eine Gefährdung der Sicherheit von Ausstellern und Besuchern herbeizuführen. BETEILIGUNGSPREIS UND SONSTIGE KOSTEN/ ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/INHALTE DER EINHEITLICHEN VERANSTALTUNGSLEISTUNG 4. Bei zweigeschossigen Ausstellungsständen wird die tatsächlich nach technischer Prüfung bewilligte Fläche im Obergeschoss mit 50 % des m²-preises Bodenfläche berechnet. 5. Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie eine Rechnung über den Beteiligungspreis und die sonstigen Kosten; der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Dies gilt auch für die im Falle eines Widerrufs gemäß Ziffer II Absatz 7 oder einer Entlassung aus dem Vertragsverhältnis gemäß Ziffer II Absatz 8 dieser Bedingungen zu zahlenden Beträge. 6. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettofestpreise zuzüglich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und vergleichbarer Steuern des Veranstaltungsortes. Auf die Regelungen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Besonderen Teil der Teilnahmebedingungen wird verwiesen. 7. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Erhöhung der eigenen Gestehungskosten, insbesondere infolge von gestiegenen Herstellungs-, Bezugs- und Lohnkosten sowie Gebühren, Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben am Veranstaltungsort, die Preise um die erhöhten Kosten anzuheben. Die fristgerechte Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten ist Voraussetzung für den Bezug der Standfläche. 1. Der Beteiligungspreis für die einheitliche Veranstaltungsleistung beinhaltet neben der Überlassung der Standfläche für die Veranstaltungszeit sowie für die im Besonderen Teil der Teilnahmebedingungen festgelegte Aufbau- und Abbauzeit auch die Überlassung einer bestimmten Anzahl von Aussteller- und Arbeitsausweisen, die Benutzung von technischen Einrichtungen und Service-Einrichtungen im Bereich des Messegeländes, 8. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland zu entrichten. Falls dem Veranstalter ein höherer Schaden entsteht, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Die Schadensersatzpflicht entfällt oder verringert sich, wenn Sie nachweisen, dass dem Veranstalter als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

18 Teilnahmebedingungen Allgemeiner Teil Bei nicht fristgerechter oder nicht vollständiger Bezahlung der Rechnung ist der Veranstalter darüber hinaus berechtigt, den Vertrag mit Ihnen zu lösen und über die Standfläche anderweitig zu verfügen. 9. Zugunsten des Veranstalters besteht für dessen Forderung aus der Vermietung der Standflächen ein Pfandrecht an den von Ihnen eingebrachten Sachen. 10. Die vom Veranstalter erbrachten Leistungen werden in EURO fakturiert. Sie sind verpflichtet, den aus der Rechnung ersichtlichen Betrag in der aus der Rechnung ersichtlichen Währung ( Abrechnungswährung ) zu zahlen. Sofern der Veranstalter aus Kulanzgründen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, im Einzelfall bereit ist, einen Ausgleich der Rechnung in einer anderen Währung als der Abrechnungswährung zu akzeptieren, so ist der jeweiligen Zahlung hinsichtlich der Umrechnung der amtliche am Tag des Zahlungseinganges gültige Einkaufskurs der Abrechnungswährung zugrunde zu legen. Etwaige Kursverluste zur Abrechnungswährung nach Fälligkeit der Rechnung gehen somit zu Ihren Lasten. 11. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Zugang, schriftlich geltend zu machen; spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. 12. Die ungekürzten Beträge stehen dem Veranstalter auch dann zu, wenn Sie Ihre Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis nicht erfüllen. Ein Schadensersatzanspruch bleibt davon unberührt. Sollte der Vertrag durch den Veranstalter nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, haben Sie einen Anspruch auf anteilige Erstattung der von Ihnen gezahlten Beträge. Weitergehende Ansprüche sind nach den Regelungen in Ziffer VII und VIII dieser Teilnahmebedingungen ausgeschlossen. Die Regelung unter Ziffer XI dieser Teilnahmebedingungen bleibt unberührt. Voraussetzungen; für diese Unternehmen gelten die Teilnahmebedingungen Allgemeiner Teil und Besonderer Teil sowie die Technischen Richtlinien. Nehmen Sie einen Mitaussteller oder ein zusätzlich vertretenes Unternehmen ohne ausdrückliche Zulassung des Veranstalters auf, ist dieser berechtigt, den Vertrag mit Ihnen fristlos zu kündigen und die Standfläche auf Ihre Gefahr und Kosten räumen zu lassen. Ansprüche gegen den Veranstalter gleich welcher Art, insbesondere Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht. Vertragsbeziehungen bestehen auch nach Zulassung ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller, der für Verschulden seiner Mitaussteller/zusätzlich vertretenen Unternehmen wie für eigenes Verschulden haftet. 4. Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam auf einer Standfläche an der Veranstaltung teilnehmen wollen Gruppenbeteiligung, so sind die vorliegenden Teilnahmebedingungen Allgemeiner Teil und Besonderer Teil sowie die Technischen Richtlinien für jedes einzelne Unternehmen verbindlich. Die Anmeldung erfolgt durch den Gruppenorganisator, der für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen durch die Gruppenteilnehmer verantwortlich ist. Vertragbeziehungen bestehen nach Zulassung/Standflächenbestätigung ausschließlich zwischen Gruppenorganisator und Veranstalter. Ausnahmen bestehen bei individuellen Bestellungen von Service-Leistungen durch Gruppenteilnehmer vor oder während einer Veranstaltung. 5. Wird eine Standfläche zwei oder mehreren Unternehmen gemeinsam zugeteilt, haftet jedes Unternehmen dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner. VI HAUSRECHT 1. Der Veranstalter übt innerhalb des Messegeländes das Hausrecht aus. V 13. Mit Gegenforderungen gegen die aus dem Vertragsverhältnis stammenden Forderungen können Sie nur insoweit aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, als Ihre Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. 14. In der Übersendung einer Rechnung an einen Dritten auf Wunsch des Ausstellers liegt kein Verzicht auf die Forderung gegen den Aussteller. Sie bleiben bis zum vollständigen Forderungsausgleich zur Zahlung verpflichtet. MITAUSSTELLER, ZUSÄTZLICH VERTRETENE UNTERNEHMEN, GRUPPENBETEILIGUNGEN 1. Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an einen Vertragspartner überlassen. Als Aussteller dürfen Sie die Ihnen überlassene Standfläche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht verlegen, tauschen, teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zugängig machen. 2. Die Nutzung der Standfläche durch mehrere Unternehmen ist nur zulässig, wenn die Bestimmungen des Besonderen Teils der Teilnahmebedingungen die Teilnahme von Mitausstellern und/oder zusätzlich vertretenen Unternehmen zulassen. 3. Für die Benutzung der Standfläche durch ein weiteres Unternehmen mit eigenen Produkten und eigenem Personal (Mitaussteller) sind ein besonderer Antrag und eine Zulassung durch den Veranstalter erforderlich. Dies gilt auch für Unternehmen, die zwar mit eigenen Produkten, aber nicht mit eigenem Personal vertreten sind (zusätzlich vertretene Unternehmen). Konzernfirmen und Tochtergesellschaften gelten als Mitaussteller. Der Veranstalter ist berechtigt, für die Teilnahme von Mitausstellern einen Beteiligungspreis und sonstige Kosten zu erheben, die von Ihnen als Aussteller zu entrichten sind. Für die Zulassung von Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen gelten im Übrigen die unter Ziffer II dieser Teilnahmebedingungen genannten 2. Er ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen ist der Veranstalter berechtigt, Ihren Stand schließen oder räumen zu lassen. 3. Es gilt die Haus- und Geländeordnung für das Kölner Messegelände in der jeweils aktuellen Fassung. VII GEWÄHRLEISTUNG Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen neu hergestellter Gegenstände beträgt 1 Jahr. Bei gebrauchten Gegenständen ist eine Gewährleistungshaftung ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Schaden auf normalem Verschleiß, höherer Gewalt, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften oder Bedienungsanweisungen beruht. VIII HAFTUNG/VERSICHERUNG 1. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden. 2. Jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern die Risiken versichert werden können. Unberührt hiervon bleibt die Haftung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens. Dieser Haftungsausschluss erfährt durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung. Im Rahmen der Haftung verbleibt es bei den gesetzlichen Beweislastregeln; sie erfahren durch diese Klausel keine Änderung.

Teilnahmebedingungen Allgemeiner Teil 19 IX 3. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Ausstellungsversicherung aufgrund des durch den Veranstalter abgeschlossenen Rahmenvertrages; darüber hinaus können Sie besondere Bewachungsmaßnahmen bestellen. 4. Als Aussteller haften Sie gegenüber dem Veranstalter für jeden Schaden, den Sie, Ihr Personal, Ihre Mitarbeiter oder von Ihnen beauftragte Dritte oder sonstige Dritte, derer Sie sich zur Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten bedienen, dem Veranstalter schuldhaft zufügen. Die Technischen Richtlinien sowie die Informationen aus Rundschreiben des Veranstalters über Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sind unbedingt zu beachten. 5. Die Anwendung des 831 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland ist ausgeschlossen. 6. Bei Schadensersatzansprüchen für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter bei Vorsatz und Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen. Sonstige vertragliche und/oder gesetzliche Schadensersatzansprüche jeglicher Art, einschließlich für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vom Veranstalter durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in vollem Umfang für die Organe, Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, derer sich der Veranstalter zur Erfüllung des Vertrages bedient. Außerdem haftet der Veranstalter für jede schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind nur solche, deren Beachtung bei der Durchführung des Vertrages unentbehrlich sind. Dies gilt für alle Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben könnten. Die Schadensersatzansprüche sind jedoch beschränkt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, so können Sie hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter herleiten. Das Vertretenmüssen des Veranstalters beschränkt sich unbeschadet der Haftungsbeschränkungen aufgrund dieser Teilnahmebedingungen in jedem Fall auf Verschulden. Im Fall von Verträgen, die die Beschaffung bestimmter Gegenstände zum Inhalt haben, übernimmt der Veranstalter nicht das Beschaffungsrisiko, wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart wird. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN/ VERJÄHRUNG 1. Ihre Ansprüche gegen den Veranstalter gleich welcher Art sind unverzüglich, in jedem Fall während der Laufzeit der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei dem Veranstalter. Später eingehende Forderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Regelungen unter Ziffer VIII, Absatz 2 dieser Teilnahmebedingungen bleiben unberührt. 2. Ihre Ansprüche gegen den Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis und alle damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten, es sei denn, die Haftung des Veranstalters resultiert aus vorsätzlichem Verhalten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. X ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND/ ANWENDBARES RECHT 1. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand, auch im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess ist, soweit es sich bei Ihnen um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Köln. Der Veranstalter ist nach seiner Wahl auch berechtigt, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Veranstalter ist deutsches Recht und der deutsche Text maßgebend. XI VORBEHALTE/SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Als Aussteller sind Sie auch dann für die Einhaltung sämtlicher im Gastgeberland gültigen Gesetze, Richtlinien und sonstigen Vorschriften allein verantwortlich, wenn die Teilnahmebedingungen des Veranstalters von solchen Vorschriften inhaltlich abweichen. Sie sind verpflichtet, sich über die einschlägigen Vorschriften am Veranstaltungsort rechtzeitig und umfassend zu informieren und sich die notwendige Kenntnis zu verschaffen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die sich für Sie als Aussteller ergeben könnten. 2. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig, in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhe, Streik, Ausfall oder Behinderung von Verkehrs- und/oder Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme erfordern. Sie haben im Fall der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder Schließung keinen Anspruch auf Ersatz der Ihnen hieraus entstehenden Schäden. Hat die Teilnahme infolge einer solchen Maßnahme für Sie kein Interesse und verzichten Sie deswegen auf die Belegung der Ihnen zugeteilten Standfläche, so sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich zu erklären. Im Fall einer Absage einer Veranstaltung haftet der Veranstalter nicht für Schäden und/oder sonstige Nachteile, die sich für Sie hieraus ergeben. Auf Verlangen des Veranstalters sind Sie verpflichtet, einen angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten zu tragen. Die Höhe der von jedem Aussteller zu zahlenden Quote wird nach Anhörung der betroffenen Wirtschaftsorganisationen von dem Veranstalter festgesetzt. 3. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Veranstalters (den Allgemeinen und Besonderen Teil sowie die Technischen Richtlinien) sowie alle weiteren das Vertragsverhältnis betreffenden Bestimmungen als verbindlich an. 4. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. 5. Sämtliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel selbst. Stand: April 2012

20 1. VORBEMERKUNGEN 1.1 Hausordnung/ Auszug aus der Hausordnung... 23 1.2. Öffnungszeiten... 24 1.2.1 Auf-und Abbauzeiten... 24 1.2.2 Veranstaltungslaufzeit... 24 2. VERKEHR IM MESSEGELÄNDE, RETTUNGSWEGE, SICHERHEITSEINRICHTUNGEN 2.1 Verkehrsordnung... 25 2.2 Rettungswege... 25 2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten... 25 2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge... 25 2.3 Sicherheitseinrichtungen... 25 2.4 Standnummerierung... 25 2.5 Bewachung... 25 2.6 Notfallräumung... 25 3. TECHNISCHE DATEN UND AUSSTATTUNG DER HALLEN UND DES FREIGELÄNDES 3.1 Hallendaten... 26 3.1.a Hallenübersicht... 26 3.1.b Hallenhöhen im Lichten... 26 3.1.c Aufzüge... 26 3.1.d Beschickungstore/ Feuerschutztore-Tore-Rollladen Rauchschürzen... 26 3.1.e Tore... 26 3.1.f Technische Halleninformation... 26 3.1.1 Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung... 26 3.1.2 Druckluft, Elektro- und Wasserversorgung... 26 3.1.3 Kommunikationseinrichtungen... 26 3.1.4 Sprinkleranlagen... 26 3.1.5 Heizung, Lüftung... 26 3.1.6 Störungen... 26 3.2 Freigelände... 26 4. STANDBAUBESTIMMUNGEN 4.1 Standsicherheit... 31 4.2 Standbaugenehmigung... 31 4.2.1 Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten... 31 4.2.2 Fahrzeuge und Container... 31 4.2.3 Änderung nicht vorschriftsgemäßer Bauteile... 31 4.3 Bauhöhen... 31 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen... 31 4.4.1 Brandschutz... 31 4.4.1.1 Standbau- und Dekorationsmaterialien... 31 4.4.1.2 Ausstellung von Kraftfahrzeugen... 31 4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe/ Munition... 32 4.4.1.4 Pyrotechnik... 32 4.4.1.5 Verwendung von Luftballons und Flugobjekten... 32 4.4.1.6 Nebelmaschinen... 32 4.4.1.7 Aschenbehälter, Aschenbecher... 32 4.4.1.8 Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter... 32 4.4.1.9 Spritzpistolen, Nitrolacke... 32 4.4.1.10 Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten/ Vorführungen/ Darbietungen mit offener Flamme etc.... 32 4.4.1.11 Leergut 4.4.1.12 Feuerlöscher... 32 4.4.2 Standüberdachung... 32 4.4.3 Glas und Acrylglas... 32 4.4.4 Aufenthaltsräume... 32 4.5 Ausgänge, Rettungswege, Türen... 33 4.5.1 Ausgänge und Rettungswege... 33 4.5.2 Türen... 33 4.6 Podeste, Leitern, Aufstiege, Stege... 33 4.7 Standgestaltung... 33 4.7.1 Erscheinungsbild... 33 4.7.2 Prüfung der Mietfläche... 33 4.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz... 33 4.7.4 Hallenfußböden... 33 4.7.5 Abhängungen von der Hallendecke... 33 4.7.6 Standbegrenzungswände/ Systemstände... 33 4.7.7 Werbemittel/ Präsentationen/ Außenwerbung... 34 4.8 Freigelände... 34 4.9 Zweigeschossige Bauweise... 34