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Baslerstrasse 150 4601 Olten Tel. 062 311 43 64 Fax 062 311 54 52 info@bz-gs.so.ch www.bz-gs.ch Nachholbildung Assistentin / Assistent Allgemeine Informationen Inhaltsverzeichnis Seite Zielpublikum Nachholbildung AGS 2 Aufgaben und Perspektiven 2 Ausbildungsangebot 3 Zulassungsbedingungen 3 Anmeldung 4 Ausbildungskosten 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen 5

Zielpublikum Nachholbildung AGS Die Nachholbildung richtet sich an Personen, die: ihre Chancen für eine berufliche Grundbildung nutzen und ihr Fachwissen vertiefen möchten, einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss (Eidgenössisches Berufsattest, EBA) als Assistent / Assistentin erwerben möchten, fünf Jahre Berufserfahrung, davon zwei Jahre im Bereich Pflege und / oder Betreuung (gesamthaft das Äquivalent von mindestens zwei Jahren in einer Anstellung von 80%) vorweisen können, aber darin bisher keinen Berufsabschluss erworben haben, während der Ausbildung in einem Betrieb im Tätigkeitsbereich der AGS arbeiten, so dass sie dort die IPA (individuelle praktische Arbeit, also praktische Abschlussprüfung) durchführen können. Die Teilnehmenden arbeiten während der Ausbildung im Betrieb weiter und bereiten sich gleichzeitig an maximal 1,5 Tagen (1 Tag Berufskunde und allenfalls einen halben Tag Allgemeinbildenden Unterricht) am Bildungszentrum gezielt auf die Lehrabschlussprüfung vor. Für Personen, die den zeitlichen Freiraum und die Fähigkeit haben, ihr Lernen neben Schule und Praxis zu einem grossen Teil in Eigenverantwortung zu gestalten, ist die Nachholbildung der richtige Weg. Aufgaben und Perspektiven Assistentinnen / Assistenten EBA beherrschen folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus: a. Sie/er unterstützt in ambulanten und stationären Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens Menschen aller Altersstufen, die für die Bewältigung ihres Alltags der Assistenz bedürfen. b. Sie/er nimmt Pflege- und Begleitungsaufgaben gemäss Auftrag wahr. Sie/er unterstützt Klientinnen und Klienten bei Aktivitäten des Alltags. Sie/er führt Haushaltsarbeiten durch. Sie/er erledigt einfache administrative und logistische Arbeiten mit Bezug zu ihrem/seinem Tätigkeitsbereich. c. Sie/er übt die Tätigkeiten im Rahmen der erworbenen Kompetenzen, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Regelungen aus. d. Zudem zeichnet sie/er sich dadurch aus, dass sie/er die Persönlichkeit der Klientinnen und Klienten respektiert, diese in ihrer/seiner Tätigkeit einbezieht und deren Ressourcen nutzt. Sie/er orientiert sich bei ihrer/seiner Arbeit an den Werten und Leitideen der Organisation. (Quelle: Bildungsplan Assistentin / Assistent, OdASanté und SavoirSocial) Oktober 2012 Seite 2 / 5

Ausbildungsangebot Das Angebot zur Nachholbildung des Bildungszentrums Kanton Solothurn unterstützt erwachsene Personen mit Erfahrung im Arbeitsfeld Pflege und Betreuung darin, sich gezielt auf die Lehrabschlussprüfung Assistentin / Assistent EBA vorzubereiten. Kursort ist Olten. Inhalte und Schultage Unterricht werden von der Schule festgelegt. Je nach Vorwissen der Teilnehmenden können in der Berufskunde nur einzelne Teile des Programms besucht werden. Die Teilnehmenden entscheiden, ob sie alle Module, die angeboten werden, besuchen oder ob sie nur an den Veranstaltungen zu ausgewählten Kompetenzbereich teilnehmen wollen. Der Betrieb kann die Teilnehmenden entsprechend deren Vorbildung und Berufserfahrung bei der Auswahl der Kompetenzbereiche unterstützen / beraten. Die Verantwortung für die Nutzung des Bildungsangebots liegt aber letztlich bei der/dem Teilnehmenden. Die Verantwortung dafür, dass die praktische Vertiefung und Anwendung des in der Schule Gelernten möglich ist und dass die/der Teilnehmende genügend Unterstützung erhält, liegt beim Arbeitgeber. Teilnehmende, die den allgemein bildenden Unterricht (ABU) besuchen, schliessen mit einer Vertiefungsarbeit ab, die bewertet wird. Voraussetzungen 1. Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung, davon das Äquivalent von mindestens zwei Jahren in einer Anstellung von 80% im Bereich Pflege und Betreuung. Bereits absolvierte berufliche Ausbildungen und Praktika werden angerechnet. Teilzeitarbeit wird entsprechend dem Beschäftigungsgrad angerechnet. 2. Gute Deutschkenntnisse. Die Kurse werden in deutscher Sprache angeboten. Gute Deutschkenntnisse (sprechen, verstehen, lesen, schreiben) sind daher zwingend. 3. Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin. Im Rahmen des Qualifikationsverfahrens muss eine individuelle praktische Arbeit (IPA) im Betrieb absolviert werden. Der Arbeitgebers muss von vornherein bestätigen, dass er die Prüfung im Betrieb zulässt. Zudem müssen die betrieblichen Voraussetzungen und Einrichtungen für die Durchführung der Prüfung gemäss Prüfungsrichtlinien vorhanden sein. Die schriftliche Arbeitgeberbestätigung muss zusammen mit dem Gesuch um Prüfungszulassung dem Kantonalen Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen, Solothurn (Adresse siehe unter Anmeldung, Punkt 2, Herr Patrick Seiler), eingereicht werden. Oktober 2012 Seite 3 / 5

Anmeldung 1. Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren (zur Lehrabschlussprüfung) Folgende Dokumente müssen für die Ausstellung der Verfügung an das Kantonale Amt für Berufsbildung, Mittel und Hochschulen, eingereicht werden: Gesuch um Prüfungszulassung Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers für die Prüfungsmöglichkeit 2. Anmeldung für den schulischen Unterricht Nach Erhalt der Zulassungsbewilligung, die durch das Amt für Berufsbildung, Mittelund Hochschulen, ausgestellt wird, können sich die Bewerberinnen und Bewerber am Bildungszentrum anmelden. Das Bildungszentrum wird gemeinsam mit ihnen das Programm zur Nachqualifikation individuell besprechen. Der Entscheid liegt bei den Teilnehmenden. Eine Anmeldung am Bildungszentrum ist erst möglich, wenn beim Amt die Verfügung über die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung eingeholt wurde. Wichtige Adressen: Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen Patrick Seiler Bielstrasse 102 4502 Solothurn Telefon: 032 627 28 96 Email: patrick.seiler@dbk.so.ch Berufs- und Studienberatung Priska Raimann Louis-Giroud-Strasse 37 4600 Olten Telefon: 062 311 28 18 Email: priska.raimann@dbk.so.ch www.biz.so.ch/eingangsportal Bildungszentrum Gesundheit und Soziales Sekretariat Berufliche Grundbildung Baslerstrasse 150 4601 Olten Telefon: 062 311 43 70 Email: info@bz-gs.so.ch www.bz-gs.so.ch Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten: Savoir soical (Schweizerische Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales): http://savoirsocial.ch/grundbildung-assistentin-assistent-gesundheit-und-soziales Stiftung OdA Gesundheit Kanton Solothurn: www.sodas.ch OdaSanté (Nationale Dachorganisation Arbeitswelt Gesundheit): http://www.odasante.ch/ags.html?open=1 Oktober 2012 Seite 4 / 5

Ausbildungskosten Ausbildungskosten für Teilnehmende mit Wohnsitz im Kanton Solothurn Das Amt für Berufsbildung, Mittel und Hochschule, erhebt eine einmalige Gebühr von CHF 300.00. Die Ausbildungskosten für die Nachholbildung nach Art. 32 BBV werden für Personen, die im Kanton Solothurn Wohnsitz haben, vom Kanton übernommen. Davon ausgenommen sind Kosten für Lehrmittel und der Unkostenbeitrag an die Kopier- und Materialkosten (CHF. 10.00 pro Kompetenzbereich, max. CHF 60.00). Diese stellt die Berufsfachschule jährlich in Rechnung. Für Lehrmittel muss mit ca. CHF 400.- gerechnet werden (Berufskunde und ABU). Sämtliche Kosten der Überbetrieblichen Kurse gehen zu Lasten der Teilnehmenden oder nach Absprache zu Lasten der Arbeitgeber. Zusätzliche Ausbildungskosten für ausserkantonale Teilnehmende Die Ausbildungskosten für ausserkantonale Teilnehmende werden dem entsprechenden Wohnsitzkanton verrechnet, sofern eine Kostengutsprache des Wohnsitzkantons vorliegt. Anderenfalls werden die Ausbildungskosten der Teilnehmerin resp. dem Teilnehmer direkt in Rechnung gestellt. Die Kosten betragen CHF 70.00 pro Unterrichtstag und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00, zuzüglich der Kosten für Lehrmittel und des Unkostenbeitrags an die Kopier- und Materialkosten (CHF. 10.00 pro Kompetenzbereich, max. CHF 60.00). Diese stellt die Berufsfachschule jährlich in Rechnung. Für Lehrmittel muss mit ca. CHF 400.- gerechnet werden (Berufskunde und ABU). Allgemeine Geschäftsbedingungen Anmeldebestätigung Der Eingang jeder Anmeldung wird vom Bildungszentrum schriftlich bestätigt. Mit dem Eintreffen der schriftlichen Anmeldung gilt diese als verbindlich. Abmeldungen Abmeldungen sind dem Kantonalen Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen, Solothurn z.hd. Herrn Patrick Seiler und dem BZ-GS schriftlich mitzuteilen. Oktober 2012 Seite 5 / 5