Lizenzvertrag zur Nutzung des Regionalzeichens. Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel Verbandsgemeinde Rockenhausen

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Transkript:

Lizenzvertrag zur Nutzung des Regionalzeichens Vereinbarung zwischen den Inhabern des Regionalzeichens die Nordpfalz Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel Verbandsgemeinde Rockenhausen und Unternehmen/ Institution: Straße, Nr.: PLZ, Ort: AnsprechpartnerIn: Telefon: Fax: e-mail:

Das oben genannte Unternehmen wird als Regionalzeichennutzer regionales Wirtschaftsunternehmen bei den Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen geführt, erkennt die unten aufgeführten Strukturen, Ziele und Bedingungen an und verpflichtet sich diese einzuhalten. 1. Strukturen des Regionalzeichens die Nordpfalz a) Berechtigt zur Vergabe des Regionalzeichens sind die Verbandsgemeinden Alsenz- Obermoschel und Rockenhausen als Inhaber des Regionalzeichens b) Die Verbandsgemeinden werden durch einen beauftragten Mitarbeiter vertreten c) Die Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen setzen einen Beirat für folgende Aufgaben ein - Entwicklung der Qualitätskriterien - Vergabe und Aberkennung des Regionalzeichens - Marketingaktivitäten - Organisatorische Arbeiten im Mitgliedernetzwerk d) Der Beirat besteht aus folgenden sechs Mitgliedern - VertreterIn der VG Alsenz-Obermoschel - VertreterIn der VG Rockenhausen - VertreterIn des Gewerbeverein Rockenhausen - VertreterIn des Gewerbeverein Obermoschel - SprecherIn des Projektteams Wirtschaft - VertreterIn der Regionalvermarktung Nordpfälzer Bergland e) Die institutionelle Besetzung des Beirates kann mit Zustimmung der Verbandsgemeinden Rockenhauen und Alsenz-Obermoschel bei Bedarf angepasst werden 2

2. Gemeinsame Ziele der RegionalzeichennutzerInnen Mit dem regionalen Qualitätszeichen die Nordpfalz wollen wir Wirtschaftsunternehmerinnen und -unternehmer in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden einen Beitrag dazu leisten, die Situation der regionalen Wirtschaft in der Nordpfalz zu verbessern. Wir haben gemeinsame Strukturen entwickelt, die auf der Idee der Kooperation aufbauen und in denen sich unsere Handlungsgrundsätze wiederfinden: 1. Wir fördern die Einbindung unserer Unternehmen in das regionale Umfeld in der Nordpfalz und engagieren uns in der Region 2. Wir arbeiten qualitätsorientiert, um unseren Kunden und Partnern einen hohen Qualitätsstandardstandard bieten zu können Wir Unternehmerinnen und Unternehmer, die das Regionalzeichen die Nordpfalz tragen, bürgen mit unserem gemeinsamen Qualitätsmanagement für Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Transparenz. Die Zufriedenheit unserer Kunden und Partner mit unseren Produkten und Dienstleistungen hat für uns einen besonderen Stellenwert. Wir weisen überregionale Qualitätsstandards nach und lassen unsere Kunden für uns sprechen: Unsere Referenzkunden geben Auskunft zu unseren Leistungen! Wir Regionalzeichennutzerinnen und -nutzer stehen zu unserer Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen und der Zukunft des ländlichen Raums in der Nordpfalz. Daher verpflichten wir uns mit der Nutzung des Regionalzeichens unser Wissen weiterzugeben, indem wir jungen Menschen Ausbildungs- und Praktikumplätze anbieten. Wir stärken die Netzwerkbildung in der Region, indem wir Kunden über weitere Zeichennutzer informieren und uns gegenseitig mit geeigneten Mitteln bewerben (z.b. Auslegen von Flyern, Verlinkung von Internetseiten). Die Beteiligung an Veranstaltungen im Rahmen des Regionalzeichens ist für uns selbstverständlich. 3

3. Beschreibung des Regionalzeichens die Nordpfalz a) Das Regionalzeichen die Nordpfalz ist mit der Registernummer 30772446 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen b) Inhaber des Zeichens sind die Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen, jeweils vertreten durch den Bürgermeister c) Das patentrechtlich geschützte Regionalzeichen trägt den Namen die Nordpfalz und setzt sich zusammen aus einer Wort- und einer Bildmarke d) Die Bildmarke zeigt ein geschwungenes hellgrünes n und einen orangefarbenen runden Punkt e) Die Wortmarke, die sich unter dem n. befindet, besteht aus dem ebenfalls hellgrünen Wort die und dem anthrazitfarbenen und fettgedruckten Wort nordpfalz 4. Verwendung des Regionalzeichens die Nordpfalz a) Das Regionalzeichen kann durch Unternehmen, Institutionen und Initiativen verwendet werden, welche hierzu von den Verbandsgemeinden Rockenhausen und Alsenz-Obermoschel autorisiert worden sind. Die Autorisierung erfolgt ausschließlich über die Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung. b) Das Recht auf Verwendung des Regionalzeichens ist unveräußerlich und nicht an Dritte übertragbar. c) Das Regionalzeichen wird als digitales Dateiformat vergeben und kann als Webbanner, Aufdruck, Aufkleber und in weiteren Formen verwendet werden. Der Beirat ist berechtigt über einzelne Anwendungsformen zu entscheiden. 5. Vergabe und Entzug des Regionalzeichens die Nordpfalz a) Das Recht auf Nutzung des Regionalzeichens wird von den Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen auf Antrag vergeben. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich mit Hilfe des Vordruckes Antrag auf Erteilung der Nutzungsrechte zum Regionalzeichen die Nordpfalz. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt mit absoluter Mehrheit im Beirat. b) Das Recht auf Nutzung des Regionalzeichens wird für drei Jahre vergeben und verlängert sich nach Ablauf dieser Frist auf Beschluss des Beirates (absolute Mehrheit) um weitere drei Jahre. c) Der Beirat besitzt das Recht, die Einhaltung der Kriterien jeder Zeit zu überprüfen, indem er den Regionalzeichennutzer schriftlich auffordert, innerhalb von acht Wochen den Nachweis der Einhaltung der Kriterien zu erbringen. Bei Nichteinhaltung der Kriterien/ Nichterbringen des Nachweises erlischt das Recht auf Nutzung des Regionalzeichens. 4

6. Vergabekriterien regionale Wirtschaftsunternehmen Die Vergabekriterien können in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden Alsenz- Obermoschel und Rockenhausen, dem Beirat und den Regionalzeichennutzerinnen und - nutzern entsprechend den Zielen des Regionalzeichens weiterentwickelt werden. Qualitätsziel Kriterium Basiskriterien, müssen erfüllt sein Grundvoraussetzungen Sitz in der Region Schriftliche Verpflichtung zu Auskunft und Informierung über weitere Zeichennutzer/ gemeinsame Bewerbung Unterstützung der gemeinsamen Ziele Beteiligung an Veranstaltungen im Rahmen des Regionalzeichens Sicherung eines Qualitätsstandards Überregionale Zertifizierungen und/oder Referenzkundensystem Zusatzkriterien: mindestens 3 der folgenden 6 Punkte müssen zusätzlich erfüllt sein Bestandssicherung und Entwicklung Mehrwert durch Qualitätssteigerung Innerregionale Zusammenarbeit Angebot an Ausbildungs- und/oder Praktikumplätzen (auch im Verbund) Qualifikation des Personals Besondere Konditionen für Einkaufsgemeinschaften und Stammkunden, besonderer Service in der Region Wesentlicher Anteil an regionalen wirtschaftlichen Kooperationspartnern (Bezug von Waren, Dienstleitungen, gemeinsame Aufträge, etc.) mindestens ein regionaler nichtwirtschaftlicher Kooperationspartner (Schule, Bildung, Tourismus, sonstiges) Engagement in regionalen Initiativen (Projektteam Wirtschaft RM, Gewerbeverein, Nordpfälzer Woche, Leistungsschau Rockenhausen) 5

Inkrafttreten und Laufzeit der Vereinbarung Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung beider Vertragspartner in Kraft. Sie hat eine Laufzeit von drei Jahren. Sie kann durch Beschluss des Beirates gemäß Punkt 5 um weitere drei Jahre verlängert werden. Der Nutzer des Regionalzeichens Ort, Datum Unternehmen Die Inhaber des Regionalzeichens Ort, Datum VG Alsenz-Obermoschel Ort, Datum VG Rockenhausen 6