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Transkript:

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Merkblatt Angabe von Zusatzstoffen, Allergenen und bestimmten Zutaten in Lebensmitteln bei loser Abgabe in Fleischereien Anwendung Seit Dezember 2014 (in der Form) bei jeglicher Abgabe loser Ware, außer bei gelegentlicher Abgabe durch Privatpersonen oder Vereine (Kuchenbasar, Straßenfeste etc.) Allgemeine Anforderungen Die Pflicht zur Angabe von Zusatzstoffen, Allergenen und bestimmten Zutaten gilt nicht nur für verpackte Lebensmittel, sondern auch für lose abgegebene Lebensmittel. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den eingesetzten Rohstoffen bzw. verwendeten Lebensmitteln. o bei verpackten Lebensmitteln: (wenn diese weiterverarbeitet werden) Zusatzstoffe und Allergene sind aus dem Zutatenverzeichnis (Allergene sind fett gedruckt) oder der Spezifikation zu entnehmen o bei lose bezogenen Lebensmitteln: für die Weiterverarbeitung muss die Information vom Lieferanten eingeholt werden (sollte über Begleitzettel/ Dokumente erfolgen) o bei direkter Verwendung von Zusatzstoffen oder allergenhaltigen Zutaten: die Zusatzstoffe müssen den Vorgaben der Zusatzstoffverkehrsverordnung und der Verordnung (EG) Nr. 231/2012 (Spezifikationen für Zusatzstoffe) entsprechen, Allergene sind zu kennzeichnen Art und Weise der Kenntlichmachung Wie: o gut sichtbar, leicht lesbar, nicht verwischbare Schrift, in deutscher Sprache Wo: o bei loser Abgabe / in Umhüllung zur alsbaldigen Abgabe (innerhalb von 24 Stunden) auf einem Schild, welches auf oder neben dem Lebensmittel anzubringen ist (in Verbindung mit der Angabe der Verkehrsbezeichnung, z.b. Preisschild) Stand: Mai 2015-1 -

Die Angabe von Zusatzstoffen kann auch in einer schriftlichen Aufzeichnung (z.b. Liste / Mappe) gemacht werden, dann müssen jedoch alle verwendeten Zusatzstoffe des jeweiligen Lebensmittels aufgeführt werden. Auf diese Liste / Mappe ist in geeigneter Weise hinzuweisen (z.b. in gut sichtbaren Kundenhinweis) und die Kunden müssen ohne nachzufragen Zugriff auf diese Aufzeichnungen haben Süßungsmittel (Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe) sind immer zusammen mit der Verkehrsbezeichnung (z.b. Schild an der Ware) anzugeben (Wortlaut: mit Süßungsmittel/n bzw. mit einer Zuckerart und Süßungsmittel/n je nachdem was zutreffend ist) Angaben über Allergene (siehe Anlage 1 des Merkblattes) müssen schriftlich zu jeder Ware vorhanden sein! Wenn die Information nicht am Schild an der Ware steht, muss auf einem gut sichtbaren Aushang auf den Fundort oder die mögliche mündliche Auskunft (auf Grundlage einer leicht einsehbaren schriftlichen Aufzeichnung) hingewiesen werden o Für die Kennzeichnung von Fertigpackungen wird auf die gesonderten Merkblätter verwiesen Was: Der in der nachfolgend aufgeführten Tabelle in Spalte 2 (Angaben) aufgeführte Wortlaut muss angegeben werden. Art der Zusatzstoffe (E-Nummer) Farbstoffe (E 100 E 180) z.b. Beta-Carotin, Riboflavin Azofarbstoffe (E 102 Tartrazin, E104 Chinolingelb, E 110 Gelborange S, E 122 Azorubin, E 124 Cochenillerot A, E 129 Allurarot AC) Angaben (dieser Wortlaut in den Anführungszeichen muss verwendet werden) mit Farbstoff!!! direkt an der Ware!!! Bezeichnung oder E- Nummer des Farbstoffes : Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen. Beispiele für Lebensmittel, die diese Zusatzstoffe enthalten können* Erfrischungsgetränke, Käse Stand: Mai 2015-2 -

Konservierungsstoffe (E 200 219, E 230 235, E 280 285) z. B. Benzoesäure Bei ausschließlicher Verwendung von: E 249, E 250, E 251, E 252 oder einem Gemisch mit Konservierungsstoff oder konserviert 1) auch zulässig: mit Nitritpökelsalz mit Nitrat mit Nitritpökelsalz und Nitrat Margarine, Mayonnaise, Feinkostsalate (Fleischsalat, Kartoffelsalat) Schinken, Salami, diverse Wurstwaren Geschmacksverstärker (E 620-635) z.b. Glutaminsäure, Glutamate Antioxidationsmittel (u. a. E 300 304, E 310 312) z. B. Ascorbinsäure Schwefeldioxid/ Sulfite (E 220 228) Ab 10 mg/ kg Endprodukt! mit Geschmacksverstärker mit Antioxidationsmittel geschwefelt Fertiggerichte, Gewürzmischungen, Aromazubereitungen, Soßen, Schinken, diverse Wurstwaren Würzmittel, Schinken, diverse Wurstwaren Meerrettich, geschälte Kartoffeln Süßungsmittel (u. a. E 420, E 950 952, E 965 968) z. B. Aspartam, Sorbit Eisensalze (E 579, E 585) mit Süßungsmittel(n) bei Aspartam (E 951) zusätzlich: enthält eine Phenylalaninquelle Bei einem Gehalt von E 420, E421, E 953, E 965-967 von mehr als 100 g/ kg bzw. g/l zusätzlich: kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken geschwärzt Süß-Sauer Konserven, Senf, Feinkostsalate, Diät-/Light- Lebensmittel (Cola, Joghurt) Wird Sorbit (E 420) als Stabilisator verwendet, erfolgt keine Angabe. schwarze Oliven Überzugsmittel/ Oberflächenbehandlung (E 901 904, E 912, E 914) z. B. Bienenwachs, Schellack gewachst Zitrusfrüchte, Äpfel, Birnen, Melonen Stabilisator: Phosphate (E 338-341, E 450 452) z. B. Natriumphosphat mit Phosphat Kenntlichmachung nur bei Fleischerzeugnissen! Brühwürste, Kochschinken Stand: Mai 2015-3 -

Angabe weiterer Zutaten: Coffein coffeinhaltig Alkoholfreie coffeinhaltige Erfrischungsgetränke, nicht bei Kaffee oder Tee Chinin, Chininsalze chininhaltig Bitter-Lemon Gentechnisch veränderte Bestanteile aus z. B. Mais oder Soja genetisch verändert oder aus gentechnisch verändertem (.) hergestellt Salat- oder Frittieröl aus gentechnisch verändertem Soja, Mais Allergenkennzeichnung: Als Zutat oder Bestandteil einer Zutat enthaltene Allergene laut Anhang II der VO (EG) Nr. 1169/2011 enthält Allergene siehe Anlage 1 dieses Merkblattes * Die Aufzählung der Lebensmittel ist nur beispielhaft. Die in der Tabelle geforderten Angaben können außer bei Süßungsmitteln entfallen, wenn diese Zusatzstoffe nur den Zutaten eines Lebensmittels zugesetzt sind und in diesem Lebensmittel keine Wirkung (z.b. Konservierung) mehr ausüben. Hinweis Nicht alle Zusatzstoffe sind für alle Lebensmittel zugelassen. Dieses Merkblatt enthält keine Informationen darüber, welche Zusatzstoffe für welche Lebensmittel zugelassen sind. Dieses Merkblatt dient lediglich der Information und nennt Schwerpunkte. Die Ausführungen dieses Merkblattes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es können daraus keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Die Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Gewerbetreibenden wird vorausgesetzt. Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde behält sich weitere Auflagen vor. Für Fragen steht Ihnen Ihre zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde Landratsamt Bautzen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Bahnhofstraße 7 02625 Bautzen Tel.: 03591 / 5251 39001 Email: lueva@lra-bautzen.de zur Verfügung. Stand: Mai 2015-4 -

Beispiele (Varianten kombinierbar, Angabe in Listen zum Kreuzen möglich) Jagdwurst: Schweineschulter, Schinkenfett, mageres Rindfleisch, Pökelsalz (Salz, Konservierungsstoff Natriumnitrit (E250)), Kutterhilfsmittel (Stabilisator: Diphosphate E 450, Dextrose, Geschmacksverstärker: Natriumglutamat E 621, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren E 471, Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure E 300, Säuerungsmittel Glucono-delta-Lacton E 575, Säuerungsmittel: Zitronensäure E 330), Gewürze (Senfsaat, Pfeffer, Koriander, Sellerie) Schild an der Ware: Jagdwurst mit Nitritpökelsalz, Phosphaten, Geschmacksverstärker, Antioxidationsmittel enthält Senf und Sellerie * Allergenauskunft auch durch Personal mit Hinweis darauf möglich ODER Aushang/Mitteilung: Die eingesetzten Zusatzstoffe und enthaltene Allergene sind dem Hefter auf der Theke zu entnehmen (neben der Ware oder an Theke) + im Hefter: Jagdwurst Zusatzstoffe: Konservierungsstoff: Natriumnitrit, Stabilisator: Diphosphate, Geschmacksverstärker: Natriumglutamat, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure, Säuerungsmittel Glucono-delta-Lacton, Säuerungsmittel: Zitronensäure Allergene: enthält Senf und Sellerie * Fleischsalat: Fleischbrät 34% (Schweinefleisch, Speck, Speisesalz, Kartoffelstärke, Gewürze (enthält Senf), Dextrose, Farbstoff: Echtes Karmin; Antioxidationsmittel: Natriumisoascorbat), Salatmayonnaise (Rapsöl, Wasser, Branntweinessig, Maisstärke, Eigelb, Weizenstärke, Speisesalz, Zucker, Stabilisatoren: Guarkernmehl und Johannesbrotkernmehl), Gewürzgurken 16% (Gurken, Branntweinessig, Salz, Zwiebeln, Senfkörner, Dill, Pfeffer, natürliches Aroma, Süßstoff Saccharin-Natrium), Gewürze (enthält Sellerie), Säuerungsmittel: Essigsäure, Dextrose Schild an der Ware: Fleischsalat mit einer Zuckerart und Süßungsmittel mit Farbstoff, Geschmacksverstärker und Antioxidationsmittel enthält Weizen, Ei, Senf und Sellerie * Allergenauskunft auch durch Personal mit Hinweis darauf möglich ODER Aushang/Mitteilung: Die eingesetzten Zusatzstoffe und enthaltene Allergene sind dem Hefter auf der Theke zu entnehmen (neben der Ware oder an Theke) + im Hefter: Fleischsalat mit einer Zuckerart und Süßungsmittel Zusatzstoffe: Farbstoff: Echtes Karmin; Antioxidationsmittel: Natriumisoascorbat, Stabilisatoren: Guarkernmehl und Johannesbrotkernmehl, Süßstoff Saccharin-Natrium, Säuerungsmittel: Essigsäure Allergene: enthält Weizen, Ei, Senf und Sellerie Belegte Brötchen (mit Schinken): Das Sesambrötchen aus Weizen- und Roggenmehl mit dem Emulgator E 472e Kochschinken: Schweinefleisch, jodiertes Nitritpökelsalz (Kochsalz, Konservierungsstoff : E250, Jodat), Glucosesirup, Stabilisator E450, Würze (enthält Milch), Laktose, Antioxidationsmittel:E301, Aroma Bestrichen ist es mit Senf Schild an der Ware: Belegte Brötchen mit Schinken mit Geschmacksverstärker, Antioxidationsmittel unf Nitritpökelsalz enthält Weizen, Roggen, Milch, Sesam und Senf * Allergenauskunft auch durch Personal mit Hinweis darauf möglich Stand: Mai 2015-5 -

ODER Aushang/Mitteilung: Die eingesetzten Zusatzstoffe und enthaltene Allergene sind dem Hefter auf der Theke zu entnehmen (neben der Ware oder an Theke) + im Hefter: Belegte Brötchen (mit Schinken) Zusatzstoffe: Emulgator E 472 e, Antioxidationsmittel E 301, Nitritpökelsalz (Kochsalz, Konservierungsstoff E 250), Geschmacksverstärker E 621 Allergene: enthält Weizen, Roggen, Milch, Sesam, Senf Empfehlung Angabe von Zusatzstoffen direkt auf dem Schild an der Ware (da dort nur wenige Zusatzstoffgruppen angegeben werden müssen) und Allergene als Liste bei der Verkäuferin mit Aushang (z.b. Über enthaltene Allergene gibt das Personal Auskunft ) Angabe der Zusatzstoffe und Allergene in Form einer aushängenden oder ausliegenden Excel-Tabelle zum Ankreuzen (da diese übersichtlich ist und beliebig ergänzt werden kann), Hinweis auf Fundort der Listen als Aushang Beispiel für Allergenliste: enthält Weizen Ei Fisch Soja Milch Sellerie Senf Sesam Produkt Fleischsalat X X X X Allgemeine Gesetzliche Grundlagen (Auszug) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe Verordnung (EG) Nr. 231/2012 Spezifikationen für Zusatzstoffe Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerkV) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen und daraus hergestellter Produkte Die gesetzlichen Grundlagen sind auch unter folgenden Links zu finden: Zugang zum EU-Recht: http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm Bundesministerium für Justiz: http://www.gesetze-im-internet.de/ Stand: Mai 2015-6 -

ANHANG II VO (EU) Nr. 1169/2011 Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen 1. Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose; b) Maltodextrine auf Weizenbasis; c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis; d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; 2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse; 3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse; 4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird; b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird; 5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse; 6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett (und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität, die von der EFSA für das entsprechende Erzeugnis ermittelt wurde, aus dem sie gewonnen wurden, wahrscheinlich nicht erhöht); b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen; c) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen; d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen; 7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; b) Lactit; 8. Schalenfrüchte, namentlich Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Macadamia- oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; 9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse; 10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse; 11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse; 12. Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO 2, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind; 13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse; 14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse. Stand: Mai 2015-7 -