Die Kennzeichnung von Lebensmittelinhaltsstoffen, die Allergien oder Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, ist seit dem Pflicht.

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1 Kreis Schleswig - Flensburg Der Landrat Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Merkblatt zur Allergenkennzeichnung bei loser Ware (einschließlich Wein und weinhaltige Getränke) Die Kennzeichnung von Lebensmittelinhaltsstoffen, die Allergien oder Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, ist seit dem Pflicht. Durch Lebensmittel können bei einigen Verbrauchern Allergien oder Unverträglichkeitsreaktionen mit sehr unterschiedlichen Symptomen (z.b. Hautreizungen, Verdauungsprobleme, Atemnot und allergischer Schock) ausgelöst werden. Um diese Verbrauchergruppe zu schützen und gesundheitliche Gefahren zu vermeiden, sind im Anhang II der VO (EU) Nr. 1169/2011 Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, definiert. Diese Stoffe/ Erzeugnisse müssen, wenn sie Zutaten in Lebensmitteln sind, dem Verbraucher mitgeteilt werden. Die Liste allergener Zutaten kann jederzeit von der EU erweitert werden. Die Kennzeichnungspflicht bei Fertigpackungen ist nicht Gegenstand dieses Merkblattes. Was muss gekennzeichnet werden? Folgende Zutaten mit allergenem Potential: Glutenhaltige Getreide, namentlich z. B. Weizen, Roggen, Hafer, Gerste Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose) Schalenfrüchte, namentlich z. B. Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse Schwefeldioxid und Sulfite > 10 mg/kg oder 10 mg/l Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse Ausnahmen gelten für einige aus diesen Zutaten gewonnene Erzeugnisse (z. B. Glukosesirupe auf Weizenbasis, raffiniertes Sojaöl etc.). Welche Lebensmittel müssen gekennzeichnet werden? nicht vorverpackte (=lose) Lebensmittel, die an den Endverbraucher und/ oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung (alle Formen von Gastronomiebetrieben) abgegeben werden. Lebensmittel, die in Anwesenheit des Verbrauchers auf dessen Wunsch hin verpackt werden und Lebensmittel, die im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden (zur alsbaldigen Abgabe ) Wer muss kennzeichnen? Jeder, der o. g. Lebensmittel an Endverbraucher oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung abgibt, z. B. Bäckereien, Fleischereien, Fischläden, Eiscafes, Restaurants, Kantinen, Imbissbetriebe, mobile Verkaufsstände, Märkte, Partyservice etc. Seite 1 / 5 MB SL Version 1.0 Stand

2 Wie muss/kann gekennzeichnet werden? Es gibt verschiedene Auskunftsmöglichkeiten: 1) Schriftlich a) auf einem Schild am oder neben dem jeweiligen Lebensmittel Beispiel:!"# $%&' ()*)+ $%&',-. /" 01 $%&' 2 (3# :;<=>?? 7 FA=D>GDH9=D>A<ID==BJ K7 LB<MNI9MO<CB:<=P:OB: 7 QRSEA4<ID==BJ 97 4JE=BAN9J=D4B< LB=:BDHB TUBDVBA7 47 W9O=><B b) auf Speise- u. Getränkekarten oder in Preisverzeichnissen (z. B. mittels Fußnoten, vgl. Zusatzstoffkennzeichnung) Beispiel: Musterspeisekarte Die Kennzeichnung der Zusatzstoffe (Zahlen) sowie der Allergene (Buchstaben) finden Sie auf der letzten Seite der Speisekarte Suppen - Gulaschsuppe mit Brot (2;a;f;i) 4,00 Würste - Bockwurst,mit Kartoffelsalat (2;4;7;c;i) 2,20-2 Paar Wiener Würstchen mit Brot (2;4;a) 2,20 Hauptgerichte - Wiener Schnitzel mit Kartoffelsalat (2;a;c;i) 10,80 - Rotbarschfilet mit Remouladensauce 7,50 (2;c;k) -Scampi 13,80 Zusatzstoffe:.2) mit Konservierungsstoff, 4) mit Geschmacksverstärker, 7) mit Phosphat Enthält: a) glutenhaltiges Getreide (Weizen), c) Eier, f) Soja, i) Sellerie, k) Senf c) durch einen Aushang in der Verkaufstätte Bespiel: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Fußnote: Tomatensuppe (4),g) mit Hähnchenbrust Roastbeef mit Madeirajus, Spargel Kokos- Panna Cotta Teigtaschen mit Rahm- Pfifferlingsfüllung a),c),g) Kokoslachs mit Thai Curry Hollandaise a),b),c),d),g),i),n) frisches Obst Tagessuppe (Allergene und Zusatzstoffe siehe separate Kennzeichnung am Produkt) 1 Paar Wiener (7), Brötchen a), Senf k) Eierpfandkuchen mit Pflaumen a),g),l) Salat, Dressing (10), g), k) Vegetarisch: Tofuschnitzel f),m) Rote Grütze (10), g) ½ Hummer mit schwarzen Nudeln a),c),n) Schollenfilet mit Krabben- Dillsoße a),g),i) Gebackene Banane a),c) Seite 2 / 5 MB SL Version 1.0 Stand

3 d) durch sonstige schriftliche oder elektronische, unmittelbar und leicht zugängliche Information (z.b. mittels Kladde (siehe Beispiel Kladde S. 4), per Computerterminal/ Tablett oder separater Allergenspeisekarte (siehe Punkt 1b )) Der allergene Stoff muss namentlich genannt und das Wort enthält voran gestellt werden. Entscheidet sich der Verantwortliche für Fall d), muss bei dem jeweiligen Lebensmittel oder durch einen Aushang darauf hingewiesen werden, wie bzw. wo die Information erfolgt. 2) Mündlich Wahlweise ist auch eine mündliche Angabe auf Nachfrage des Verbrauchers vor Abschluss des Kaufvertrags in allen o.g. Fällen möglich. Dazu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: a) Das Personal muss hinreichend geschult sein, um sachkundig Auskunft geben zu können. b) Der Verbraucher muss durch einen Aushang in der Verkaufsstätte oder durch eine Angabe bei dem jeweiligen Lebensmittel gut lesbar und deutlich sichtbar darauf hingewiesen werden, dass die Auskunft bei Bedarf mündlich erfolgt und eine schriftliche Aufzeichnung auf Nachfrage zugänglich ist. c) Eine schriftliche Aufzeichnung zu den allergenen Zutaten muss für das jeweilige Lebensmittel vorliegen (z. B. Rezept, Produktbeschreibung mit Auflistung der Zutaten, Kladde) d) Diese Aufzeichnung ist für die zuständige Behörde und auch für den Endverbraucher leicht zugänglich zu machen Woher erhalten Lebensmittelunternehmer die Information über die Anwesenheit von Allergenen? Welche Information/ Dokumente Zutatenliste auf Fertigpackungen (Allergene hervorgehoben) Produktspezifikationen (eigene oder vom Lieferanten) Begleitpapiere (z. B. Lieferschein) Welcher Weg? Direkt mit der Ware oder an der Ware Elektronisch per.pdf (entweder vom Lieferanten oder über Online- Katalog) Elektronisch in Form einer Datenbank verwaltet (z. B. allergen.is- Informationssystem für allergene Inhaltsstoffe) Zur Sicherstellung der beschriebenen Anforderungen ist das Einrichten eines Allergenmanagementsystems erforderlich. Mögliche Bestandteile eines Allergenmanagementsystems: Ausschließliche Verwendung dokumentierter Rezepturen Vereinbarungen mit dem Lieferanten über die Mitteilung von Rezepturänderungen treffen Bei Lagerung, Zubereitung/ Herstellung Kreuzkontaminationen vermeiden Speisekarten und Aushänge zu allergenen Inhaltsstoffen erstellen Mitarbeiter gezielt zum Umgang mit Allergenen schulen Hinweis: Die Pflicht zur Zusatzstoffkennzeichnung besteht unverändert fort! Rechtsgrundlage: VO (EU) Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vom 25. Oktober 2011 Vorläufige Lebensmittelinformationsergänzungsverordnung (VorlLMIEV) vom 28. November 2014 Die Ausführungen dieses Merkblattes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für Informationen, die über den Inhalt des Merkblattes hinausgehen, wenden Sie sich bitte an den Kreis Schleswig-Flensburg, Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Bellmannstr. 26, Schleswig. Seite 3 / 5 MB SL Version 1.0 Stand

4 Beispiel Kladde Rezept/Speise/Lebensmittel/Menü: Hergestellt/zubereitet am: Hergestellt/zubereitet von: Kochschinkenbrötchen MA Muster ENTHÄLT: (Zutreffendes bitte ankreuzen) Glutenhaltiges Getreide namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen i a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose (1); b) Maltodextrine auf Weizenbasis (1) c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis; d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; (1) und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität, die von der EFSA für das entsprechende Erzeugnis ermitteit wurde, aus dem sie gewonnen wurden, wahrscheiniich nicht erhöht Krebstiere Eier Fische a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird; b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird; Erdnüsse Sojabohnen a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett (1); b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha- Tocopherolacetat, natürliches D- alpha-tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen; c) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen; d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen; (1) und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Ailergenität, die von der EFSA für das entsprechende Erzeugnis ermittelt wurde, aus dem sie gewonnen wurden, wahrscheinlich nicht erhöht Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; b) Lactit; Schalenfrüchte namentlich Mandeln (Amygdalus communis L), Haselnüsse (Corylus aveüana), Walnüsse (Jugians regia), Ka- schunüsse (Anacardium occidentale), Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Macadamiaoder Queenslandnüsse (Macadamia temifolia) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; Sellerie Senf Sesamsamen Schwefeldioxid und Sulphite und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 rng/i als insgesamt vorhandenes S02, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind; Lupinen Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse. Schleswig, Ort, Datum Unterschrift Diese schriftliche Dokumentation ist für die zuständige Behörde zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Seite 4 / 5 MB SL Version 1.0 Stand

5 Rezept/Speise/Lebensmittel/Menü: Hergestellt/zubereitet am: Hergestellt/zubereitet von: ENTHÄLT: (Zutreffendes bitte ankreuzen) Glutenhaltiges Getreide namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen i e) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose (1); f) Maltodextrine auf Weizenbasis (1) g) Glukosesirupe auf Gerstenbasis; h) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; (1) und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität, die von der EFSA für das entsprechende Erzeugnis ermitteit wurde, aus dem sie gewonnen wurden, wahrscheiniich nicht erhöht Krebstiere Eier Fische c) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird; d) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird; Erdnüsse Sojabohnen e) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett (1); f) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha- Tocopherolacetat, natürliches D- alpha-tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen; g) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen; h) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen; (1) und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Ailergenität, die von der EFSA für das entsprechende Erzeugnis ermittelt wurde, aus dem sie gewonnen wurden, wahrscheinlich nicht erhöht Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer c) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; d) Lactit; Schalenfrüchte namentlich Mandeln (Amygdalus communis L), Haselnüsse (Corylus aveüana), Walnüsse (Jugians regia), Ka- schunüsse (Anacardium occidentale), Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Macadamiaoder Queenslandnüsse (Macadamia temifolia) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; Sellerie Senf Sesamsamen Schwefeldioxid und Sulphite und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 rng/i als insgesamt vorhandenes S02, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind; Lupinen Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse. Ort, Datum Unterschrift Diese schriftliche Dokumentation ist für die zuständige Behörde zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Seite 5 / 5 MB SL Version 1.0 Stand

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