Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Klaus-Peter Flosbach hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU)



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Rede Donnerstag, 19. März 2009 Top 6 Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) Protokoll der 211. Sitzung Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Der Kollege Klaus-Peter Flosbach hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Thiele, ich schätze Sie als Kollegen sehr. Was Sie aber hier abgeliefert haben, ging weit an der Wirklichkeit vorbei. Sie haben sehr überzogen. Hier wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Bürger ab dem 1. Januar 2010 um 9,3 Milliarden Euro entlastet werden. Sie aber reden von Steuererhöhungen. Das kann wirklich nicht wahr sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD Joachim Poß [SPD]: Steuermindereinnahmen von 10 Milliarden! Das sind Steuererhöhungen bei Thiele!) Mit diesem Bürgerentlastungsgesetz werden wir die Menschen mit 9,3 Milliarden Euro bezuschussen, damit sie wieder mehr Geld in der Tasche haben und mehr die Konjunktur ankurbeln können. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Bezuschussen nicht!)

Das ist ein Impuls für die Wirtschaft. Das passt genau in die jetzige Lage. Im vergangenen Jahr hat es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben. Danach muss das Existenzminimum neu definiert werden. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Es ist also kein Zuschuss!) Derzeit liegt das Existenzminimum bei 7 834 Euro. Hinzu kommen steuerfreie Pauschalen wie die Werbungskostenpauschale, der Altersentlastungsbetrag und der Sparerpauschbetrag. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Auch die Beiträge für eine Krankenversicherung müssen steuerfrei gestellt werden, sofern diese Beträge das sozialhilfegleiche Niveau erreichen. Das machen wir mit diesem Gesetz. Weil wir dies machen, kommen 9,3 Milliarden Euro mehr bei den Bürgern an. Heute sieht die Situation so aus, Herr Thiele: Derzeit können Beiträge zur Krankenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, für eine Haftpflichtversicherung und für eine Risikolebensversicherung in einer Größenordnung von 1 500 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, wird dies anders sein. Nehmen Sie beispielsweise einen Arbeitnehmer, der im Monat 3 675 Euro und somit 44 100 Euro im Jahr verdient. Dies entspricht einem Einkommen in der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Heute kann dieser Arbeitnehmer 1 500 Euro absetzen. Ab dem nächsten Jahr wird er 4 024 Euro absetzen können. Er wird also 2 524 Euro mehr absetzen können. Das bedeutet, dass er etwa 1 000 Euro netto mehr in der Tasche hat. Somit werden die Bürger durch unseren Gesetzentwurf entlastet. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dies ist auch kein Steuergeschenk, wie ich verschiedentlich gehört habe. Vielmehr wird deutlich festgehalten, dass einige zu viel Steuern zahlen. Das ist also etwas, was wir den Bürgern zurückgeben, aber kein Steuergeschenk. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir müssen unterscheiden zwischen dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Bereich der privaten Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung erhebt Beiträge nach dem Einkommen der Versicherten. Außerdem gibt es eine Mitversicherung für Ehepartner, für Kinder und für Lebenspartner. In der privaten Krankenversicherung ist das anders. Für jedes versicherte Mitglied muss ein eigener Beitrag gezahlt werden, der sich nach dem Alter, nach dem Gesundheitszustand und nach dem Geschlecht richtet. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Es müssen in Zukunft alle Beiträge, die Beiträge der gesetzlich Versicherten, aber auch die Beiträge der privat Versicherten, anerkannt werden. Auch für die private Krankenversicherung gilt, dass ein sozialhilfegleiches Niveau der Versorgung sichergestellt sein muss. Besonders begrüße ich an diesem Gesetzentwurf, dass damit der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts gefolgt wird, dass Familien mit Kindern, die privat versichert sind, die Beiträge für ihre Kinder absetzen können müssen. Das war bisher nicht der Fall. Das heißt, gerade Familien mit vielen Kindern werden eine deutliche Entlastung erfahren. Wir haben hier also eine neue Kinderkomponente, die bisher nicht vorhanden war. Bisher konnten nur in der gesetzlichen Krankenversicherung Kinder ohne einen eigenen Beitrag mitversichert werden. An dieser Stelle erfolgt also eine Kompensation der privat Versicherten. Zudem ist in der privaten Krankenversicherung von Bedeutung, dass der sogenannte Basistarif abgesetzt werden kann. Das ist der Tarif, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Es gibt aber natürlich viele, die sich nicht für den Basistarif, sondern für eine private Vollversicherung entschieden haben. Hierbei gibt es in Deutschland über Zehntausend verschiedene Tarife. Es gab Überlegungen, nicht nur für jeden Tarif, sondern für jeden einzelnen Versicherten herauszurechnen, was dem sozialhilfegleichen Niveau entspricht und was Zusatzversicherung ist. Ich glaube, hier wurde in dem Gesetzentwurf eine sehr gute Lösung gefunden.

Wir unterstützen es seitens der Union ausdrücklich, dass bei den Privatversicherten ein pauschaler Abzug für alle vorgenommen wird. So können wir nämlich eindeutig Bürokratie verhindern. Ansonsten hätte dieser Gesetzentwurf eine Bürokratie ohne Grenzen geschaffen. Das konnten wir Gott sei Dank verhindern. Insgesamt müssen wir zunächst einfach einmal festhalten, dass 60 Prozent der Bürger durch diesen Gesetzentwurf um 9,33 Milliarden Euro entlastet werden. Das sind Menschen, die bisher zu viele Steuern für ihre Krankenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Eines gefällt mir allerdings nicht das will ich noch einmal ausdrücklich erwähnen, dass nämlich der bisherige Abzugsbetrag für die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung gar keine Berücksichtigung mehr finden soll. (Beifall bei der CDU/CSU Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!) Wir müssen bedenken, dass gerade die Haftpflichtversicherung so sagen es übrigens alle Verbraucherschützer, Verbraucherzentralen und auch die unabhängigen Berater im Versicherungsbereich eine der wichtigsten Versicherungen ist, (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Richtig!) weil zum einen der Schädiger geschützt wird, damit er die Leistung überhaupt erbringen kann, und weil zum anderen vor allem auch der Geschädigte geschützt wird; denn wenn der Schädiger keine Versicherung hat, dann kann der Geschädigte seinen Anspruch auf Leistung nicht geltend machen es sei denn, der Staat tritt ein. Deswegen gibt es in solchen Fällen Folgekosten für den Staat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Carl-Ludwig Thiele [FDP]) Das Zweite ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wird als die wichtigste individuelle Versicherung angesehen. Warum ist das so? In Deutschland beträgt

das diesbezügliche Durchschnittsniveau etwa 700 Euro. Wenn ein junger Mensch berufsunfähig wird, dann muss lebenslang eine Leistung für ihn erbracht werden. Hat er eine private Versicherung, so kann er dies kompensieren. Gerade der Abzugsbetrag von bisher nur 1 500 Euro kam insbesondere Geringverdienern zugute. Sie konnten auch noch Teile teilweise natürlich auch nur mit dem Eingangssteuersatz absetzen. Für sie war es einfach wichtig, dass sie gerade in jungen Jahren insbesondere auch Ledige diesen Betrag absetzen konnten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Carl-Ludwig Thiele [FDP]) Bisher gibt es die Möglichkeit der Berücksichtigung dieser Versicherung nur im Rahmen der Riester- bzw. Rürup-Rente, wenn man eine Altersversorgung einbezieht. Das können junge Leute normalerweise nicht, und das können vor allen Dingen diejenigen mit einem niedrigen Einkommen nicht. Deshalb sollten wir dieses Thema im Rahmen der Beratungen noch einmal aufgreifen und prüfen, ob wir gerade hinsichtlich der Haftpflichtversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung hier nicht doch noch eine neue Lösung finden können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Carl-Ludwig Thiele [FDP]) Es ist natürlich nicht unproblematisch, dass die rechtlichen Grundlagen für die Altersversorgung und für die Krankenversicherung mit diesem Gesetzentwurf zum dritten Mal in den letzten fünf Jahren geändert werden. Sie wissen, dass es dann ab 2010 ein neues Recht geben wird. Mit dem Alterseinkünftegesetz haben wir ein spezielles Recht, und es besteht auch noch das alte Recht von 2004, weil es beispielsweise im Bereich der Krankenversicherung und vor allen Dingen im Bereich der Altersversorgung langfristige Verträge gibt. Wir begrüßen es seitens der Union ausdrücklich, dass hier die sogenannte Günstigerprüfung eingeführt wird, das heißt, dass diese Gesetzesänderungen nicht zu einem Nachteil des Steuerpflichtigen führen dürfen. Deshalb gibt es automatische Prüfungen seitens des Finanzamtes, und für den einzelnen Steuerpflichtigen wird genau ausgerechnet, welcher Weg für ihn der günstigste ist. Wir begrüßen das

außerordentlich. Diese Entlastung um 9,33 Milliarden Euro wird durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben. Ich glaube, das passt gut in die aktuelle konjunkturelle Situation. Auch bei den anderen Konjunkturpaketen haben wir über dieses Thema diskutiert. Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein, um den Menschen zu zeigen, dass sie nicht nur belastet, sondern auch entlastet werden. Wir unterstützen die Bundesregierung seitens der Union, damit diese Entlastung zum 1. Januar 2010 wirksam wird. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)