Übersicht Ebola-Fieber / Marburg-Fieber

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Transkript:

Page 1 of 11 Startseite Infektionskrankheiten A-Z Ebolavirus-Infektionen Übersicht Ebola-Fieber / Marburg-Fieber Übersicht Ebola-Fieber / Marburg-Fieber Stand: 11.08.2014 Erreger Vorkommen Infektionsweg Inkubationszeit Dauer der Ansteckungsfähigkeit Klinische Symptomatik Vorliegen eines begründeten Verdachts auf eine importierte Ebola-/Marburgvirus-Erkrankung Differenzierung von Personen nach Expositionsrisiko Hohes Expositionsrisiko Niedriges Expositionsrisiko Diagnostik Differenzialdiagnostik Labordiagnostik Probenversand Therapie Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen 1. Präventive Maßnahmen 2. Maßnahmen bei Erkrankten und Krankheitsverdächtigen 3. Umgang mit Kontaktpersonen 4. Eigenschutz beim Umgang mit Erkrankten und Krankheitsverdächtigen 5. Postexpositionsprophylaxe 6. Dekontamination 7. Maßnahmen bei Todesfällen Meldepflicht Spezialdiagnostik und Beratung Ausgewählte Informationsquellen Erreger Das Ebolavirus und das Marburgvirus sind morphologisch identisch, besitzen aber eine unterschiedliche Antigenstruktur. Sie gehören zur Familie der Filoviridae. Von den bisher bekannten Spezies des Ebolavirus haben drei Spezies große Krankheitsausbrüche beim Menschen ausgelöst (Zaire, Sudan, Bundibugyo). Wegen des klinischen Verlaufs werden sie zu den Viren gezählt, die virale hämorrhagische Fieber (VHF) hervorrufen können.

Page 2 of 11 Vorkommen Als tierisches Reservoir dieser Viren werden in Subsahara-Afrika lebende Flughunde (Fledertiere) angenommen. 1,2 Bei diesen wurden in jüngeren Studien Marburgvirus-RNA und -Antikörper nachgewiesen, ohne dass diese Tiere jedoch Symptome aufwiesen. 3,4 Es handelt sich um vergleichsweise seltene Erkrankungen. Große Ausbrüche der Ebolavirus-Erkrankung wurden seit 1976 in der Demokratischen Republik Kongo (vormals Zaire), der Republik Kongo, im heutigen Südsudan, Uganda und Gabun verzeichnet. 5 Im März 2014 wurde ein Ausbruch mit dem Zaire- Ebolavirus im westafrikanischen Guinea bekannt. Von dort hat sich das Geschehen auf weitere Nachbarstaaten ausgeweitet und stellt inzwischen den bislang größten jemals erfassten Ebola-Ausbruch dar. Weitere Informationen zum aktuellen Ausbruch in Westafrika finden Sie auf den Seiten des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO): Der erste bekannte Marburgvirus-Ausbruch fand 1967 in Marburg / Deutschland statt und ließ sich auf Kontakt zu importierten infizierten Affen zurückführen. Weitere größere Ausbrüche gab es in der Demokratischen Republik Kongo und Angola sowie Einzelfälle in verschiedenen süd- und ostafrikanischen Ländern. Infektionsweg Das Reservoir ist nicht eindeutig gesichert. Als Überträger werden Menschenaffen und vor allem Flughunde vermutet.1,2 Infektionen des Menschen entstehen durch Kontakte zu infizierten Tieren (z.b. durch Wildjagd, Verzehr und Zubereitung von Wildtierprodukten). Eine Übertragung von Mensch-zu-Mensch ist durch den ungeschützten Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten von erkrankten Menschen oder Verstorbenen möglich. 6 Da Ebola-/ Marburgviren in flüssigem oder getrocknetem Material mehrere Tage infektionsfähig bleiben können, ist eine Ansteckung auch über Gegenstände wie Spritzen möglich, die mit infektiösen Körperflüssigkeiten kontaminiert sind. 7 Eine besondere Gefahr besteht für betreuende Personen und medizinisches Personal mit direktem Kontakt zu Patienten sowie für das Laborpersonal. Hier sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Für Reisende in Epidemiegebiete besteht nur ein sehr geringes Infektionsrisiko, solange sie keinen direkten Kontakt mit erkrankten oder verstorbenen Menschen und Tieren bzw. deren Körperflüssigkeiten haben (siehe auch Informationen für Reisende des ECDC (Druckversion), PDF, Datei ist nicht barrierefrei). Es gibt bisher keine Hinweise auf eine Übertragung von Filoviren auf den Menschen durch die Atemluft. 5 Inkubationszeit Ebolavirus-Erkrankungen: 2-21 Tage, meistens 8-10 Tage. 8 Für Marburgviren wird eine ähnliche Inkubationszeit angenommen. Die Angaben der Literatur sind hierzu uneinheitlich. Grundsätzlich ist die Inkubationszeit großzügig zu betrachten, da sie abhängig von der Erregerkonzentration ist und in der Frühphase der Erkrankung unspezifische Symptome auftreten können, die möglicherweise nicht als relevant betrachtet werden.

Page 3 of 11 Dauer der Ansteckungsfähigkeit Eine Weitergabe der Infektion während der Inkubationszeit wurde bislang nicht beschrieben. Erkrankte sind solange kontagiös, wie Symptome - vor allem Fieber - bestehen. Dabei korreliert die Ansteckungsgefahr mit der Schwere der Erkrankung. Das Übertragungsrisiko ist in der Spätphase der Erkrankung am größten, wenn die Viruslast am höchsten ist.9 In Ausbruchsgeschehen findet die Ansteckung häufig über Kontakt zu den Körpern Verstorbener statt (z.b. durch Beerdigungsrituale). Klinische Symptomatik Die Erkrankung beginnt plötzlich mit unspezifischen Symptomen wie Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, Konjunktivitis, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Bei einigen Patienten kommt es zusätzlich u.a. zum Auftreten einer Pharyngitis und eines makulo-papulösen Exanthems. 11 Ab dem 5.-7. Krankheitstag sind bei einer Mehrzahl von Patienten Schleimhautblutungen (u.a. aus dem Gastrointestinal- und Genitaltrakt), bisweilen auch Ekchymosen zu beobachten. Relativ häufig sind Oligurie oder Anurie bis zum drohenden Nierenversagen. Auch Zeichen einer Enzephalitis können auftreten. Häufige Laborbefunde sind Thrombozytopenie, Lymphozytopenie und Transaminasenerhöhungen als Zeichen der Leberbeteiligung. Die Letalität beträgt je nach Virusart zwischen 30-90%. In der Vergangenheit war sie in Ausbrüchen der Ebola-Zaire-Virusspezies besonders ausgeprägt, 70-90% der Patienten starben unter dem Bild eines kardiopulmonalen Schocks. Vorliegen eines begründeten Verdachts auf eine importierte Ebola-/Marburgvirus- Erkrankung (siehe Literatur 8,12) Patient mit Fieber (>38,5 C) mit oder ohne weitere Symptome (s. klinische Symptomatik), oder oder der in den 21 Tagen vor Erkrankungsbeginn unter hohem oder niedrigem Expositionsrisiko (s. Differenzierung von Personen nach Expositionsrisiko) Kontakt mit einem Ebola-/ Marburgvirus- Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen hatte. der in den 21 Tagen vor Erkrankungsbeginn im In- oder Ausland in einem Labor oder in einer sonstigen Einrichtung gearbeitet hat, in der ein Umgang mit Ebola-/ Marburgviren, erregerhaltigem Material, Ebola-/ Marburgvirus infizierten Tieren oder erkrankten Personen möglich ist. der sich bis zu 21 Tagen vor Erkrankungsbeginn in einem bekanntem Endemiegebiet (Land, in dem in der Vergangenheit Fälle beschrieben wurden) oder in einem Gebiet aufgehalten hat, in dem in den vorausgegangenen zwei Monaten bestätigte oder vermutete Fälle von Ebola-/ Marburgvirus aufgetreten sind, und

Page 4 of 11 dort möglicherweise direkten Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten an Ebola-/ Marburgvirus infizierter oder toter Tiere (z.b. Affen, Nagetiere, Fledermäuse, ( bushmeat ) hatte, oder sich dort in Höhlen oder Minen aufgehalten hatte, oder an einer gesteigerten Blutungsneigung (hämorrhagischen Diathese) oder einem ungeklärtem Schock leidet. Liegt ein begründeter Verdacht vor, so sollte umgehend das zuständige Gesundheitsamt sowie das zuständige Kompetenzzentrum informiert werden, um weitere Schritte zu Schutzmaßnahmen sowie zur Labordiagnostik einzuleiten (s. auch Labordiagnostik und Maßnahmen bei Erkrankten und Krankheitsverdächtigen). Ergibt die Labordiagnostik den Hinweis einer akuten Ebola-/ Marburgvirus- Infektion, ist der Fall bestätigt. Sobald zwei Patientenproben im Abstand von mindestens 48 Stunden labordiagnostisch negativ getestet werden, liegt kein Verdachtsfall mehr vor. 13 Abbildung: Quelle: Fock et al.; Med Welt 5/2001; 52: 126-32 (aktualisiert: 25.03.2014) Maßnahmen bei Verdacht auf Virales Hämorrhagisches Fieber (Druckversion) (PDF, 108KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Page 5 of 11 Differenzierung von Personen nach Expositionsrisiko (siehe Literatur 14,15) Hohes Expositionsrisiko Eine Person, die in den letzten 21 Tagen perkutane-, z.b. Nadelstich oder Schleimhaut-Exposition gegenüber virus-kontaminierten Körperflüssigkeiten eines Ebola-/ Marburgvirus-Erkrankten hatte, direkten ungeschützten Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten von an Ebola-/ Marburgvirus-Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen hatte, engen Kontakt ohne Schutzkleidung zu einem schwer mit Ebola-/ Marburgvirus- Erkrankten hatte, der z.b. gehustet, sich erbrochen, Durchfall oder Nasenbluten hatte, in einem Endemiegebiet ohne angemessene Schutzkleidung direkten Kontakt zu einem Verstorbenen hatte, z.b. während einer Beerdigung-Zeremonie. Niedriges Expositionsrisiko Eine Person, die keine hohe Risikoexposition hatte, die aber in den letzten 21 Tagen einen fiebrigen, aber noch nicht schwer mit Ebola-/ Marburgvirus-Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen medizinisch versorgt, gepflegt, körperlich untersucht, Fieber oder Blutdruck gemessen hat, Kontakt (<1m) mit einem Ebola-/ Marburgvirus-Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen hatte (inkl. Haushaltskontakte, Flugpassagiere*), Kontakt zu möglicherweise mit Ebola-/ Marburgvirus-kontaminierter Kleidung / Gegenständen hatte. *Passagiere, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Indexfall gesessen haben (+/- 1 Sitz in alle Richtungen, auch ggf. über den Gang). 16 Diagnostik Differenzialdiagnostik (siehe Literatur 12) Malaria ist im Hinblick auf Tropenkrankheiten die wichtigste Differentialdiagnose und muss deshalb zuerst ausgeschlossen bzw. bestätigt werden. Des Weiteren sollten Erkrankungen durch andere Erreger viral hämorrhagischer Fieber (z.b. Gelbfiebervirus, Lassavirus, Denguevirus, Vertreter von Hantaviren, Krim- Kongo-Virus) ausgeschlossen werden. Auch nicht-virale Erkrankungen wie Typhus abdominalis, Rickettsiosen, Meningokokken-Sepsis bzw. andere Sepsisformen, Leptospirose, hämorrhagische Formen des Rückfallfiebers, bakterielle Ruhr, evtl. auch Intoxikationen müssen ggf. berücksichtigt werden.

Page 6 of 11 Labordiagnostik Die Labordiagnostik muss in einem speziell hierfür befugten Labor erfolgen. Für die mikrobiologische Diagnostik stehen das Konsiliarlabor für Filoviren am Institut für Virologie der Philipps-Universität Marburg sowie das Nationale Referenzzentrum für tropische Infektionserreger am Bernhard-Nocht-Institut Hamburg zur Verfügung (s. Spezialdiagnostik und Beratung). Inaktivierte Proben können für eine Ausschlussdiagnostik auch im Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene, Hochpathogene Viren des Robert Koch-Institutes oder dem Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr in München analysiert werden. Folgende Methoden können zur Diagnostik eingesetzt werden: Virusnachweis aus dem Blut während der akuten Krankheitsphase mittels PCR, elektronenmikroskopische Untersuchung oder Nachweis von spezifischen Antikörpern (IgM, IgG) mittels IF, ELISA, NT. 17 Eine Virusanzucht darf nur in Laboren der Sicherheitsstufe 4 vorgenommen werden. Probenversand Vor dem Versand von Verdachtsproben muss unbedingt mit den diagnostizierenden Laboren Kontakt aufgenommen werden, um die Proben anzumelden und die Versandmodalitäten abzustimmen. Vorschriften für den Umgang mit hochinfektiösem Untersuchungsmaterial und dessen Transport müssen beachtet werden. Der Versand von ansteckungsgefährlichen Stoffen ist im Wesentlichen durch das Europäische Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geregelt. Der Versand von Ebola-/ Marburgvirus-Diagnostikproben oder Verdachtsproben zur Ebola-/ Marburgvirus- Diagnostik erfolgt somit als Kategorie A: Klasse 6.2. Für diese gilt die Verpackungsvorschrift P620 mit der Kennzeichnung UN2814 Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für den Menschen (humanpathogen). Therapie Bei Erkrankten erfolgt eine intensivmedizinische Betreuung und Isolierung in einem geeigneten Behandlungszentrum für hochkontagiöse und lebensbedrohliche Erkrankungen (Sonderisolierstation). Da eine Kausaltherapie derzeit nicht verfügbar ist, werden Patienten mit Ebola- oder Marburgvirus- Erkrankungen symptomatisch behandelt. Die wenigen spezifischen medikamentösen Ansätze sind experimentell. Das gleiche gilt für die Postexpositionsprophylaxe. Gegen Filoviren zeigt Ribavirin keine Wirkung. Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen 1. Präventive Maßnahmen Direkter Kontakt zu einem Ebola-Patienten muss vermieden werden. Medizinisches Personal, welches einen Patienten betreut, muss strenge Hygiene- und Isolationsvorschriften einhalten (Isolation des Patienten und sogenanntes Barrier Nursing).

Page 7 of 11 Zur Verhütung der Einschleppung von Ebola- und Marburgviren sind die Vorschriften für importierte Tiere und Tierprodukte einzuhalten (Einfuhr und Zollvorschriften). Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass infizierte tote Tiere oder deren Fleisch ( bushmeat ) illegal nach Deutschland importiert werden. Eine mögliche Gefährdung besteht dabei für das Personal der Zollbehörden an den internationalen Umschlagsstellen (Flughäfen, Schiffshäfen). Das Risiko wird für Deutschland jedoch als sehr gering eingestuft (Merkblatt: Umgang von Zollbehörden mit Paket- und Frachtsendungen aus Ebola- Endemiegebieten) 2. Maßnahmen bei Erkrankten und Krankheitsverdächtigen (siehe Literatur 8,12,15) Bei klinischem Verdacht auf eine Ebola-/ Marburgvirus-Infektion ist immer kritisch zu prüfen, ob bei dem Patienten eine Reiseanamnese vorliegt, ob der jeweilige Krankheitserreger in dem Land endemisch ist und ob dort in der letzten Zeit Krankheitsausbrüche zu verzeichnen waren (s.u.: Vorliegen eines begründeten klinischen Verdachts auf importierte Ebola-/ Marburgvirus-Erkrankung). Krankheitsverdächtige werden hinsichtlich des seuchenhygienischen Managements wie Erkrankte behandelt. Bis zur Entscheidung, ob ein begründeter Verdacht vorliegt, sollte der Patient im derzeitigen Umfeld (zu Hause, Arztpraxis, Aufnahmebereich Krankenhaus) verbleiben. Zugang zum Patienten erfolgt nur mit entsprechender persönlicher Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzbrille, mindestens FFP3-Halbmaske, Kopfhaube, wasserabweisender Schutzkittel). Jeder kontaminierte Bereich ist im Falle einer Bestätigung einer Ebola-/ Marburgvirus-Erkrankung den Vorschriften entsprechend zu dekontaminieren (s. Dekontamination). Wird der Verdacht bestätigt, ist eine strikte Isolierung in einer Sonderisolierstation in Behandlungszentrum für hochkontagiöse und lebensbedrohliche Erkrankungen unverzüglich anzustreben. Wenn das Krankheitsbild eine sofortige Behandlung erfordert, darf die Einweisung des Patienten in ein Krankenhaus der Regelversorgung unter den Bedingungen eines "barrier nursings" (vorläufiger Isolierbereich) im Einzelzimmer ( Kontakt- und Tröpfchen-Isolierung, inkl. Schutzkleidung) nicht verzögert werden. Eine anschließende schnellstmögliche Verlegung in ein Behandlungszentrum bei Transportfähigkeit ist weiterhin anzustreben. Isolation und Beobachtung müssen bis zur Bestätigung / Ausschluss der Diagnose durchgeführt werden. Maßnahmen können aufgehoben werden, sobald zwei Patientenproben im Abstand von mindestens 48 Stunden labordiagnostisch negativ getestet werden. 13 Kompetenzzentren für seltene hochkontagiöse Erkrankungen beraten 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche zum Management eines Ebola-/ Marburgvirus-Falles sowie zu antiepidemischen Maßnahmen. Ggf. kann Hilfestellung zu Entscheidungen über Verlegung des Patienten und der Organisation eines adäquaten Krankentransports gegeben werden. 3. Umgang mit Kontaktpersonen (siehe Literatur 8,15) Das Management von Kontaktpersonen erfordert spezifische Maßnahmen. Es sind alle Personen zu ermitteln, die unmittelbaren Kontakt zum Erkrankten nach Ausbruch seiner Erkrankung hatten und alle Personen, die mit infektiösem Material des Erkrankten in Kontakt gekommen sein könnten, u.a.

Page 8 of 11 medizinisches Personal, Flugpassagiere. 16 Insbesondere Körperflüssigkeiten und Körperausscheidungen (Blut, Urin, Erbrochenes, etc.) sind bei direktem Kontakt hochkontagiös, eine Infektion über die Luft ist nicht beschrieben. Kontaktpersonen sollten für die Dauer der Inkubationszeit (21 Tage) hinsichtlich unspezifischer Symptome, Fieber (2 x täglich Temperaturmessung) und anderer klinischer Zeichen (s. klinische Symptomatik) regelmäßig überwacht werden. Treten Symptome auf, soll die Person bis zur Entscheidung, ob ein begründeter Verdacht vorliegt, im derzeitigen Umfeld (zu Hause sofern es der Zustand des Patienten zulässt, Arztpraxis, Aufnahmebereich Krankenhaus) verbleiben. Beim Zugang zum Patienten muss eine entsprechende persönliche Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzbrille, mindestens FFP3-Halbmaske, Kopfhaube, wasserabweisender Schutzkittel) getragen werden. Kontaktpersonen sind zu erfassen und das zuständige Gesundheitsamt ist umgehend zu informieren; jeder kontaminierte Bereich ist im Falle einer Bestätigung eines Ebola-/ Marburgvirus-Erkrankung den Vorschriften entsprechend zu dekontaminieren (s. Dekontamination). Molekularbiologische / serologische Untersuchungen völlig asymptomatischer Kontaktpersonen sind grundsätzlich nicht angezeigt. 15 Eine Immunisierung steht nicht zur Verfügung. 4. Eigenschutz beim Umgang mit Erkrankten und Krankheitsverdächtigen Patientenzimmer nur mit geeigneter Schutzkleidung betreten (s. Maßnahmen bei Erkrankten und Krankheitsverdächtigen). Personen, die Haut- oder Schleimhautkontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen von Patienten mit VHF-Verdacht hatten, müssen die betroffenen Körperstellen unverzüglich mit Wasser und Seife waschen bzw. mit einem Händedesinfektionsmittel mit mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit behandeln (Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren). Schleimhäute sollten ausgiebig mit reichlich Wasser oder Kochsalzlösung, bzw. geeigneten Schleimhautantiseptika gespült werden. Da Ebola-/ Marburgviren noch bis zu drei Monate nach Beginn der Symptomatik des Erkrankten in der Samenflüssigkeit nachgewiesen werden konnten 10, sollten importierte Fälle nach Deutschland zu diesem Übertragungsrisiko beraten werden und zur Feststellung der Infektiösität evtl. molekulargenetische Untersuchungen aus respiratorischen Sekreten, Urin, Sperma und Vaginalsekret durchgeführt werden. Zur Prävention einer möglichen Mutter-Kind-Übertragung sollten bereits genesene Erkrankte ebenfalls für drei Monate nach Beginn der Symptomatik auf das Stillen verzichten. 10 5. Postexpositionsprophylaxe Derzeit gibt es keine zugelassene Chemoprophylaxe gegenüber Ebola-/ Marburgviren. 6. Dekontamination Filoviren gehören zu den behüllten Viren. Für anfallende Desinfektionsmaßnahmen sind daher Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirkung einzusetzen. Geeignet sind z.b. Mittel mit dem Wirkungsbereich AB aus der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und

Page 9 of 11 anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren. Für eine ggf. erforderliche Raumdesinfektion im Rahmen der Schlussdesinfektion kommen die in der RKI-Liste aufgeführten Verfahren mittels Verdampfung von Formaldehyd oder Wasserstoffperoxid in Betracht. 7. Maßnahmen bei Todesfällen (siehe Literatur 18) Tätigkeiten im Umgang mit an Ebola-/ Marburgvirus-Verstorbenen sollten auf ein Minimum beschränkt sein. Ist eine innere Leichenschau nötig, sollte diese nur unter Bedingungen der Schutzstufe S 4 durch besonders qualifiziertes Personal erfolgen. Zur Diagnosesicherung ist eine begrenzte Anzahl von geeigneten Proben zu entnehmen (Urin, Liquor, Kardialblut, Gewebe). Der Leichnam soll in eine flüssigkeitsdichte Plastikhülle verbracht und in dieser aufbewahrt werden. Der verschlossene und durch Wischdesinfektion außen desinfizierte Sarg sollte sich in einem separaten und gesicherten Bereich (Kühlraum) befinden und entsprechend gekennzeichnet sein. Manipulationen an der Leiche (z.b. Einbalsamierung) sind nicht zulässig. Die Bestatter sollten über das bestehende Infektionsrisiko bei ungeschütztem Kontakt mit dem Leichnam aufgeklärt werden. Eine Kremation ist der Erdbestattung vorzuziehen. Meldepflicht Namentliche Meldepflicht bei Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod gemäß 6 Abs. 1 Nr. 1g Infektionsschutzgesetz (IfSG) (virusbedingtes hämorrhagisches Fieber) und bei direktem oder indirektem Erregernachweis in Verbindung mit einer akuten Infektion unabhängig vom klinischen Bild gemäß 7 Abs. 1 Nr. 12 bzw. 30 IfSG an das zuständige Gesundheitsamt. Diese Meldungen werden gemäß 11 IfSG über die zuständigen Landesbehörden an das RKI übermittelt. 19 Zusätzlich ist das Auftreten einer Erkrankung mit Ebola-/ Marburgvirus auch nach 12 IfSG übermittlungspflichtig: Das Gesundheitsamt hat unverzüglich die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde und diese unverzüglich das Robert Koch-Institut (RKI), Abteilung für Infektionsepidemiologie zu informieren. Das RKI hat die Informationen zu bewerten und gemäß Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) an die WHO und gemäß Beschluss 1082/2013/EU an die Europäische Kommission und die EU Mitgliedstaaten weiter zu leiten. Spezialdiagnostik und Beratung Konsiliarlabor für Filoviren Institut für Virologie Klinikum der Philipps-Universität Marburg Hans-Meerwein-Str. 2 35043 Marburg Ansprechpartner: Prof. Dr. S. Becker, Herr Dr. Eickmann Telefon: 06421 28-66254; 06421 28-64315 Telefax: 06421 28-68962 E-Mail: becker@staff.uni-marburg.de; eickmann@staff.uni-marburg.de Homepage: Philipps-Universität Marburg

Page 10 of 11 Nationales Referenzzentrum für tropische Infektionserreger Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin Bernhard-Nocht-Str. 74 20359 Hamburg Leitung: Prof. Dr. B. Fleischer Telefon: 040 42818-401; 040 42818-0 (Zentrale) Telefax: 040 42818-400 E-Mail: Labordiagnostik@bni-hamburg.de Fragen zu diagnostischen Indikationen und Verfahren: Mikrobiologische Zentraldiagnostik Telefon: 040 42818-211 E-Mail: Labordiagnostik@bni-hamburg.de Fragen zur Therapie: Ambulanz der Klinischen Abteilung Tel.: 040 312851 Homepage: Bernhard-Nocht-Institut Hamburg Ausgewählte Informationsquellen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Calisher H, Childs JE, Fields HE, et al.: Bats: Important Reservoir Hosts of Emerging Viruses. Clinical Microbiology Reviews, July 2006, p. 531 545 Vol. 19, No. 3. Wood JL, Leach M, Waldman L, et al.: A framework for the study of zoonotic disease emergence and its drivers: spillover of bat pathogens as a case study. Philos Trans R Soc Lond B Biol Sci. 2012 Oct 19;367(1604):2881-92. Hayman DT, Yu M, Crameri G, et al.: Ebola virus antibodies in fruit bats, Ghana, West Africa. Emerg Infect Dis. 2012 Jul;18(7):1207-9. Pourrut X, Delicat A, et al.: Spatial and temporal patterns of Zaire ebolavirus antibody prevalence in the possible reservoir bat species. J Infect Dis. 2007 Nov 15;196 Suppl 2:S176-83. WHO Media Centre Fact Sheet Ebola Haemorrhagic Fever. www.who.int/mediacentre/factsheets/fs103/en/ Baron RC MJ, Zubeir OA: Ebola virus disease in southern Sudan: hospital dissemination and intrafamiliar spread. Bull WHO 1983;61:997-1003. Piercy TJ, Smither SJ, et al.: The survival of filoviruses in liquids, on solid substrates and in a dynamic aerosol. J Appl Microbiol. 2010 Nov;109(5):1531-9. Fock R, Koch U, et al.: Erste medizinische und antiepidemische Maßnahmen bei Verdacht auf virales hämorrhagisches Fieber. Med Welt 2001; 52: 126 132. CDC: Interim Guidance for Managing Patients with Suspected Viral Hemorrhagic Fever in U.S. Hospitals. 2005. Rodriguez LL, De Roo A, et al.: Persistence and genetic stability of Ebola virus during the outbreak in Kikwit, Democratic Republic of the Congo, 1995. J Infect Dis 1999; 179(Suppl 1):S170 6. Fisher-Hoch SP, Platt GS, Neild GH, et al.: Pathophysiology of shock and hemorrhage in a fulminating viral infection (Ebola). J Infect Dis 1985; 152(5):887-94. Fock R, Wirtz A, Peters M, et al.: Management und Kontrolle lebensbedrohender hochkontagiöser Infektionskrankheiten. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 1999; 42: 389 401. WHO Statement on the Meeting of the International Health Regulations Emergency Committee Regarding the 2014 Ebola Outbreak in West Africa, 8 August 2014. www.who.int/mediacentre/news/statements/2014/ebola-20140808/en/

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