Entgeltumwandlung KVI Hessen

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Transkript:

Entgeltumwandlung KVI Hessen Antrag auf Entgeltumwandlung auf der Grundlage einer Beitragszusage mit Mindestleistung An den Arbeitgeber von Name / Adresse: Geburtsdatum: Eintrittsdatum: Personal - Nr.: 1. Antrag auf Verwendung von Entgeltanteilen Auf Basis der Allgemeinen Versorgungs-Bedingungen gemäß des Pensionsplanes C sowie der Besonderen Bedingungen für die zusätzliche optionale Absicherung der vollständigen Erwerbsminderung beantrage ich eine betriebliche Altersversorgung durch Verwendung von Entgeltanteilen über die ChemiePensionsfonds AG auf der Grundlage der Beitragszusage mit Mindestleistung. 2. Zeitpunkt der Entgeltumwandlung Ich beantrage eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung nach dem Tarifvertrag ü- ber Einmalzahlungen und Altersvorsorge über den ChemiePensionsfonds auf der Grundlage einer Beitragszusage mit Mindestleistung mit Wirkung vom 2007 oder in den Folgejahren vom 01. Januar Seite 1 von 12 Stand: 20.09.2006

3. Tariflicher Grundbetrag und KVI-Tarifförderung ( Stufe 1 ) Ich beantrage, dass folgende Entgeltbestandteile erstmals im Jahr in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung durch Beitragszahlungen an den ChemiePensionsfonds umgewandelt werden: Der tarifliche Grundbetrag in Höhe von, soll aus dem Entgeltumwandlungsgrundbetrag oder ersatzweise 1 (aufgrund freiwilliger Betriebsvereinbarung) aus oder dem tariflichen Urlaubsgeld der tariflichen Jahresabschlussleistung aus 2 erstmals ab 3 gemeinsam mit der KVI-Tarifförderung Stufe 1 in Höhe von, umgewandelt werden. 4. Weitere Umwandlungsbeträge und KVI-Tarifförderung ( Stufe 2 ) Zusätzlich beantrage ich die Umwandlung folgender künftiger Einmalzahlungen in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung durch Beitragszahlungen in den ChemiePensionsfonds, aus der tariflichen Jahresabschlussleistung: dem tariflichen Urlaubsgeld:,, erstmals im Jahr,, erstmals im Jahr oder/und (aufgrund freiwilliger Betriebsvereinbarung) aus 2,, erstmals ab 3 gemeinsam mit der KVI-Tarifförderung Stufe 2 4 von 13 pro 100 1 Die Ersetzung des Entgeltumwandlungsgrundbetrages gem. 15 des Tarifvertrages kommt vor allem für die Arbeitnehmer in Betracht, die ab 2007 nach der Übergangsregelung (Protokollnotiz, Ziffer 3) weiterhin tarifliche vermögenswirksame Leistungen anlegen und daher keinen Anspruch auf den Entgeltumwandlungsgrundbetrag haben. Daneben können auch bestehende betriebliche Regelungen über die Verwendung anderer Entgeltbestandteile als tariflicher Grundbetrag fortgeführt werden; in diesem Fall ist die Kürzung der Entgeltbestandteile aufgrund der Entgeltumwandlung in geeigneter Weise und entsprechender Höhe auszugleichen. 2 Hier sonstigen Entgeltbestandteil gemäß freiwilliger Betriebsvereinbarung angeben! 3 Hier ersten Kalendermonat der Entgeltumwandlung angeben! 4 Für Arbeitnehmer, deren kalenderjährliches Arbeitsentgelt über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten liegt, wird die KVI-Tarifförderung Stufe 2 nur gewährt, falls und soweit das umgewandelte Entgelt unterhalb der o.g. Beitragsbemessungsgrenze liegt. Seite 2 von 12 Stand: 20.09.2006

insgesamt: 113 452 791 1.130 1.469 226 565 904 1.243 1.582 339 678 1.017 1.356 1.695 anderer Betrag:, Es ergibt sich ein kalenderjährlicher Entgeltumwandlungsbetrag von,. 5. Inhalt und Umfang der Versorgungsleistungen Inhalt und Umfang der jeweiligen Versorgungsleistungen aus der Entgeltumwandlung richten sich nach der Beitragszusage mit Mindestleistung und den Bestimmungen des für meinen Versorgungsanspruch jeweils geltenden Pensionsplanes C des ChemiePensionsfonds. Die Höhe der späteren Altersrente berechnet sich aus dem zum Renteneintritt individuell vorhandenen Kapital und dem gültigen Verrentungssatz des ChemiePensionsfonds Pensionsplan C in der jeweils gültigen Fassung. Die Altersrente wird ab Vollendung des Lebensjahres der gesetzlichen Regel-Altersrente (z.z. 65. Lebensjahr) gewährt. Eine vorgezogene Altersrente wird gewährt, wenn und solange eine Altersrente (frühestens z.z. ab dem 60. Lebensjahr) als Vollrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen wird. Statt der Regelaltersvorsorge oder der vorgezogenen Altersrente kann der zu versorgende Arbeitnehmer den Auszahlungsplan wählen. Näheres regeln die Allgemeinen Versorgungs-Bedingungen. 6. Optionale Erhöhung der Invalidenrente (Erwerbsminderungsrente) Ich beantrage die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente. Für diese werden 5% meines kalenderjährlichen Entgeltumwandlungsbetrages 10% meines kalenderjährlichen Entgeltumwandlungsbetrages verwendet. Mir ist bekannt, dass ich eine vereinfachte Gesundheitserklärung abgeben und direkt an den ChemiePensionsfonds übersenden muss, wenn ich mich für eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente entscheide. Die Annahme der beantragten Erhöhung der Erwerbsminderungsrente hängt von der Zustimmung des ChemiePensionsfonds ab. Erfolgt die Zustimmung nicht, erkläre ich mich bereit, dass der dafür vorgesehene Beitrag zur Erhöhung des Versorgungskapitals verwendet wird. Es gelten die Besonderen Bedingungen für die zusätzliche optionale Absicherung der vollständigen Erwerbsminderung. Seite 3 von 12 Stand: 20.09.2006

7. Begünstigte Die Hinterbliebenenversorgung umfasst Leistungen an die Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder an die dem ChemiePensionsfonds gemeldete Person, die mit dem Arbeitnehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, soweit diese nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen als Hinterbliebene anerkannt werden. Kinder erhalten ebenfalls bis zu ihrem 18. Lebensjahr oder falls sie dieses überschritten haben bis zum Ende Ihrer Ausbildung (maximal bis zum 27. Lebensjahr) eine Waisenrente, wenn keine in Satz 1 genannte Person die Hinterbliebenenversorgung bezieht. Falls ich eine Person benennen möchte, mit der ich in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebe, werde ich dies mittels des Datenblattes Begünstigter der ChemiePensionsfonds AG direkt mitteilen. Mir ist bekannt, dass ich eine mögliche Option auf den Verzicht der Hinterbliebenenversorgung für die Zeit ab Bezug der Altersrente (Leistungsphase) ca. 3-6 Monate vor der Leistungsphase im Rahmen eines separaten Anschreibens an die ChemiePensionsfonds AG ausüben kann. 8. Kosten des PSVaG Sofern Kosten für die Insolvenzsicherung durch den PSVaG anfallen sollten, werden diese Kosten durch den Pensionsfonds vor Rentenbezug meinem Versorgungskapital angelastet bzw. während des Rentenbezugs den anfallenden Überschüssen entnommen. 9. Versorgungsleistung im Todesfall Mir ist bekannt, dass Versorgungsleistungen bei meinem Tod fällig werden können ( 159 VVG). Es handelt sich hier um die im Pensionsplan aufgeführten Leistungen, wenn sie nicht vor Bezug der Altersrente explizit ausgeschlossen worden sind. 10. Schlusserklärung Die beigefügten Vertragsbedingungen und Erklärungen sowie die Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß beigefügter Bedingungen sind Bestandteile dieser Entgeltumwandlung und werden durch meine Unterschrift akzeptiert. (Ort/Datum) (Unterschrift Mitarbeiter) Seite 4 von 12 Stand: 20.09.2006

Entgeltumwandlungserklärung des Arbeitgebers auf der Grundlage einer Beitragszusage mit Mindestleistung Ihren Antrag zur Entgeltumwandlung nehmen wir an und erteilen Ihnen eine Beitragszusage mit Mindestleistung. Die zur Verfügung gestellten Beiträge werden jährlich an den ChemiePensionsfonds überwiesen. Der Bezugsberechtigte im Leistungsfall ist der beantragende Arbeitnehmer. Inhalt und Umfang der jeweiligen Versorgungsleistungen aus der Entgeltumwandlung richten sich nach der Beitragszusage mit Mindestleistung und den Bestimmungen des für den Versorgungsanspruch jeweils geltenden Pensionsplanes C des ChemiePensionsfonds. Die Höhe der späteren Altersrente berechnet sich aus dem zum Renteneintritt individuell vorhandenen Kapital und dem gültigen Verrentungssatz des ChemiePensionsfonds Pensionsplan C in der jeweils gültigen Fassung. (Ort/Datum) (Unterschrift Arbeitgeber) Seite 5 von 12 Stand: 20.09.2006

Vertragsbedingungen zur Beitragszusage mit Mindestleistung Mir ist bekannt, dass mir Ansprüche gegenüber meinem Arbeitgeber aufgrund der Beitragszusage mit Mindestleistung zustehen. Zur Erfüllung dieser Zusage wird mein Arbeitgeber die festgelegten Umwandlungsbeträge jährlich an den Pensionsfonds zahlen. Die Höhe der späteren Altersrente berechnet sich aus dem zum Renteneintritt individuell vorhandenen Kapital und dem gültigen Verrentungssatz des ChemiePensionsfonds Pensionsplan C in der jeweils gültigen Fassung. Über die Beitragszusage mit Mindestleistung hinaus bestehen gegenüber dem Arbeitgeber keine weiteren Ansprüche. Die gesamte KVI-Tarifförderung ( 17 Ziffer 1 und 2 des Tarifvertrages über Einmalzahlungen und Altersvorsorge) ist Bestandteil der Entgeltumwandlung. Der Entgeltumwandlungsbetrag einschließlich der KVI-Tarifförderung darf kalenderjährlich die Obergrenze von 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (BBG) nicht überschreiten, soweit dieser Wert nicht in zulässiger Weise durch freiwillige Betriebsvereinbarung um weitere 1.800,- erhöht worden ist (Fußnote 2 zu 14 des Tarifvertrages über Einmalzahlungen und Altersvorsorge für die Kunststoffverarbeitende Industrie Hessen in Verbindung mit 3 Nr. 63 Satz 3 EStG). Mir ist bekannt, dass die Entgeltumwandlung beitragspflichtig ist, soweit sie 4 von Hundert der jeweiligen BBG überschreitet. Die Entgeltumwandlung ist vorbehaltlich der Möglichkeit des 3 Nr. 63 Satz 3 EStG nur möglich, soweit sie beitragsfrei in der Sozialversicherung erfolgt. Mir ist bekannt, dass diese Sozialversicherungsfreiheit zu einer Minderung meiner Ansprüche bzw. Anwartschaften in der gesetzlichen Sozialversicherung führen kann. Sollten auf die Beiträge an den Pensionsfonds individuelle Steuern (z.b. Lohnsteuer) anfallen, gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, so sind diese vom Mitarbeiter zu tragen. Mir ist bekannt, dass die KVI-Tarifförderung gemäß 17 Ziffer 2 des Tarifvertrages über Einmalzahlungen und Altersvorsorge längstens bis zum 31.12.2008 gezahlt wird. Die Höhe der Entgeltumwandlung kann sich aufgrund der tariflichen Voraussetzungen des zugrundeliegenden Anspruchs reduzieren. In einem solchen Fall kann ich den ausfallenden Betrag soweit möglich über einen anderen Leistungsanspruch nach dem Tarif über Einmalzahlungen und Altersvorsorge bis zur ursprünglich vereinbarten Höhe ausgleichen. Der Entgeltumwandlungsbetrag inklusive der KVI-Tarifförderung kann sich ändern, falls mein Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze über- oder unterschreiten sollte. Sollten meine tatsächlichen Entgeltansprüche geringer sein, als die von mir in dieser Vereinbarung umgewandelten Ansprüche, führt der Arbeitgeber nur Beiträge in Höhe der tatsächlich vorhandenen Ansprüche an den Pensionsfonds ab. Die Prämien an den Pensionsfonds muss mein Arbeitgeber spätestens bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres entrichten. Seite 6 von 12 Stand: 20.09.2006

Ich bin an meine Entscheidung zur Umwandlung des tariflichen Grundbetrages unwiderruflich bis zum 31.12.2008 oder bis zu einem durch freiwillige Betriebsvereinbarung davon abweichend festgelegten Zeitpunkt gebunden. Änderungen des darüber hinausgehenden Entgeltumwandlungsbetrages muss ich, soweit betrieblich keine abweichende Frist vereinbart wurde, bis zum 30. September eines Kalenderjahres für die folgenden Kalenderjahre geltend machen. Die Entgeltumwandlungsvereinbarung kommt mit der Annahme des Antrags durch den Arbeitgeber zustande. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Rente kann ich die Hinterbliebenenrente abwählen. Will ich an Stelle einer Altersrente oder vorgezogenen Altersrente die Erbringung der Versorgungsleistungen in Form eines Auszahlungsplans wählen, muss ich dies dem Pensionsfonds schriftlich erklären. Mir ist bekannt, dass ich eine dreijährige Wartezeit zwischen der Ausübung meines Wahlrechtes und der Fälligkeit der ersten Rate erfüllen muss. Gleichfalls ist mir bekannt, dass Leistungen über den Auszahlungsplan nur erbracht werden, wenn die erste jährliche Rate einen Mindestbetrag (2007: 662,29 ), der jährlich angepasst wird, überschreitet. Mir ist ebenfalls bekannt, dass Versorgungsleistungen bei meinem Tod fällig werden können ( 159 VVG). Ich bin damit einverstanden, dass die für die Durchführung dieser Altersversorgung notwendigen Daten an den ChemiePensionsfonds übermittelt werden. Seite 7 von 12 Stand: 20.09.2006

Einwilligung zur Datenverarbeitung Ich willige ein, dass der ChemiePensionsfonds im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (unter anderem Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechenden Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass der ChemiePensionsfonds meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich zuständigen Vermittler weitergeben kann, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versorgungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an für mich zuständige Vermittler/Berater dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Antrags- und Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir vor Vertragsabschluß mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen, auf Wunsch auch sofort, überlassen wird. (Ort/Datum) (Unterschrift Mitarbeiter) Seite 8 von 12 Stand: 20.09.2006

Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Pensionsfonds können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Versorgungsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versorgungsgemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenerhebung, -verarbeitung und nutzung personenbezogener Daten zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenerhebung, - verarbeitung und nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihrem Antrag auf Aufnahme in einen Versorgungsvertrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versorgungsverhältnisses hinaus, endet jedoch schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u.u. nicht zu einem Vertragsabschluß. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z.b. beim Arzt einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. Soweit Zusatzleistungen mit Versicherungshintergrund beantragt werden z.b. zusätzliche Erwerbsminderungsrenten ist eine Erklärung zur Schweigepflichtentbindung zu unterzeichnen. Im folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. Seite 9 von 12 Stand: 20.09.2006

1. Datenspeicherung beim Pensionsfonds Wir speichern Daten, die für den Versorgungsverhältnis notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Entgeltumwandlungsbetrag, Laufzeit, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.b. eines Vermittlers/Beraters, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei Eintritt eines Versorgungsfalles speichern wir Ihre Angaben und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z.b. den vom Arzt ermittelten Grad der Erwerbsminderung oder bei Abruf der Rentenleistung den Rentenbetrag (Leistungsdaten). 2. Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Begünstigten wird ein Pensionsfonds stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entspre-chende versorgungstechnische Angaben von uns, wie Vertragsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 3. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachver-bänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. sowie beim Verband der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Lebensversicherer/Pensionsfonds Aufnahme von Sonderrisiken, z.b. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag aus versicherungsmedizinischen Gründen, aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, wegen verweigerter Nachuntersuchung; Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers / Arbeitnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Seite 10 von 12 Stand: 20.09.2006

4. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe Die ChemiePensionsfonds AG ist Mitglied der HVB Group. Zur Zeit werden Ihre Daten ausschließlich in unserem Unternehmen gespeichert und verwendet. Es ist dabei möglich, dass in Zukunft für die gesamte Gruppe bzw. Teile davon die Datenverarbeitung zentralisiert wird. In diesem Falle wird sichergestellt, dass Ihre Daten auch von anderen Mitgliedern der HVB Group nur zum Zweck der Erbringung der Versorgungsleistung verwendet werden. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.b. Name, Adresse, Kundenummer, Kontonummer, Bankleit-zahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von Datenübermittlung, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten - wie z.b. Gesundheits- oder Bonitätsdaten bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe (HVB Group) gehören zz. folgende Unternehmen an: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG HVB Pensionsfonds AG PensionConsult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbh u.a. 5. Betreuung durch Versicherungsvermittler / Beratungsunternehmen In Ihren Versorgungsangelegenheiten (sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebotes unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners) werden Sie durch einen unserer Vermittler/Berater betreut. Vermittler/Berater in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften/Beratungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch andere beauftragte Gesellschaften. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler/Berater zu diesen Zwecken von uns für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus ihren Antrags-, Vertragsund Leistungsdaten, z.b. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs-schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler/Berater auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vermittler/Berater verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler/Berater ist gesetzlich und vertraglich ver- Seite 11 von 12 Stand: 20.09.2006

pflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheits-pflichten (z.b. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. 6. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht eine Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Pensionsfonds. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Pensionsfonds. Seite 12 von 12 Stand: 20.09.2006