Amtsblatt. des Landkreises Sonneberg. Das Programm der Grünen Woche nochmals im G-Haus! Unternehmerin/Unternehmer des Jahres gesucht



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Transkript:

Amtsblatt des Landkreises Sonneberg 29. März 2008 19. Jahrgang, Ausgabe 03/2008 Inhalt Nichtamtlicher Teil Das Programm der Grünen Woche nochmals im G-Haus! Im Januar kam dem Landkreis Sonneberg bekanntlich die hohe Ehre zu, den Freistaat Thüringen auf der Grünen Woche zu präsentieren. Absoluter Höhepunkt der Präsentation war der Ländertag am ersten Samstag der Messe, an dem sich der Landkreis mit einem fulminanten Programm vorstellte. Auf Wunsch zahlreicher Bürgerinnen und Bürger wird dieses einmalige Spektakel nun nochmals aufgeführt. Diesmal aber nicht in Berlin, sondern in der Heimat. Und das Beste: der Eintritt ist kostenlos! Alle Bürgerinnen und Bürger sind am Samstag, dem 26. April 2008, von 13:00 bis 15:30 Uhr sehr herzlich in das Gesellschaftshaus Sonneberg eingeladen, um dieses tolle Fest nochmals erleben zu können. Noch einmal geben die Musikschule des Landkreises Sonneberg, der Trachtenverein Oberer Itzgrund e. V., das Folkloreensemble Neuhaus am Rennweg, der Kirmes- und Trachtenverein Mengersgereuth-Hämmern sowie die Jazzund Dixieband Bruch, Blech, Bräzel, Big, Bier, Bichlers aus Steinach ihr Können zum Besten. Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen! Unternehmerin/Unternehmer des Jahres gesucht Auch 2008 will der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) erfolgreiche Mittelständler ehren. Gesucht werden besonders erfolgreiche Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Zukunft ihrer Firma mit Optimismus, Weitblick und Mut gestalten sowie über herausragende soziale Kompetenz verfügen. Geehrt werden soll unternehmerisches Engagement in Wirtschaft und Gesellschaft und die Vorbildrolle als Leistungsträger. Gesucht sind Mittelständler, die das Risiko ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit persönlich tragen. Deshalb ist eine Auszeichnung von Managern im Angestelltenverhältnis ausgeschlossen. Nominierungen können Behörden, Organisationen, Banken, regionale Kammern und Verbände sowie Einzelpersonen und Mitarbeiter der Unternehmen vornehmen. Informationen und Antragsformulare sind von der Kreisgeschäftsstelle des BVMW erhältlich: Kreisgeschäftsstelle d. BVMW Tel.: 03672/431491 Fax: 03672/412315 E-Mail: reinhard.schiebold@bvmw.de Eine Jury aus Vertretern des Landratsamtes, der Banken und der IHK wird auf der Grundlage der Bewertungskriterien über die Unternehmerin/Unternehmer des Jahres 2008 des Landkreises Sonneberg entscheiden. Die Preisträgerin/der Preisträger erwirbt gleichzeitig die Nominierung für den zentralen Ausscheid Thüringer Unternehmerin/Unternehmer des Jahres 2008. Diese Auszeichnung erfolgt am 11. Oktober 2008 im Rahmen des 15. Thüringer Wirtschaftsballs im Kaisersaal der Landeshauptstadt Erfurt. Grußwort der Landrätin S. 2 Jubilare S. 2 Im Landkreis gilt: sicher zur Schule mit dem Bus S. 2 Arbeitstreffen der Landräte im Landkreis Sonneberg S. 3 Vortriebsbeginn für den Tunnel Müss S. 3 Ehrenamtliche im Amt bestätigt S. 3 Hinweis zu Kfz S. 3 Informationsveranstaltung zu Inkontinenz S. 4 Lottomittel an den Skiclub Steinheid e.v. S. 4 Berufs-Perspektive Landkreis Sonneberg S. 4 Erinnerung an die Meldepflicht S. 4 Pflegebegleiter nehmen ehrenamtliche Arbeit auf S. 4 Amtlicher Teil Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 S. 8 Beschlüsse des Kreistages S. 8 Beschlüsse des Kreisausschusses S. 10 Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses S. 11 Amtliche Bekanntmachung des Jugendamtes S. 12 Stellenausschreibungen S. 12 Amtliche Bekanntmachung Förderung des Ehrenamtes S. 13 Amtliche Bekanntmachung der Kommunalaufsicht S. 14 Bekanntmachungen des Landesamtes für Straßenbau S. 14 Das nächste Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint am 26. April 2008

2 NICHTAMTLICHER TEIL Die Landrätin Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Landrätin Christine Zitzmann im Namen des gesamten Landkreises gehen meine herzlichen Glückwünsche an den Bürgermeister der Gemeinde Oberland a.r., Herrn Wolfgang Wiegand, der am 24. März 2008 seinen 60. Geburtstag feiern durfte! Alles Gute, Ihre Landrätin Christine Zitzmann Jubilare Wir gratulieren den Jubilaren des Monats März 2008!* 90. Geburtstag 02.03.2008 - Frau Ida Bräutigam, Grümpen 20.03.2008 - Frau Margarete Arm, Sonneberg 21.03.2008 - Herr Günther Biener, Schalkau 22.03.2008 - Frau Hedwig Wunder, Effelder 31.03.2008 - Frau Nelly Härtel, Sonneberg - 100. Geburtstag 04.03.2008 - Frau Minna Müller, Sonneberg - Diamantene Hochzeit (60 Jahre) 04.03.2008 - Eheleute Lieselotte & Horst Morgenroth, Effelder- Rauenstein 20.03.2008 - Eheleute Loni & Siegfried Welsch, Neuenbau 25.03.2008 - Eheleute Waltraud & Horst Uhl, Sonneberg - Eiserne Hochzeit (65 Jahre) 19.03.2008 - Eheleute Elli & Otto Sesselmann, Sonneberg 26.03.2008 - Eheleute Vera & Hans Schau, Sonneberg - *Bei der Veröffentlichung von Jubiläen sind wir auf die Zuarbeiten der Kommunen angewiesen. Wir bitten um Verständnis, dass die Vollständigkeit und Richtigkeit nicht garantiert werden kann. Im Landkreis gilt: sicher zur Schule mit dem Bus Ein im Monat Februar der Öffentlichkeit präsentierter Schulbus-Check des ADAC listet teilweise dramatische Verhältnisse bei Bussen auf, mit denen Schüler befördert werden. In insgesamt sieben Bundesländern hat der ADAC 18 Fahrten begleitet und 141 Busse technisch überprüft. Festgestellt wurden: überfüllte Fahrzeuge, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wegen knapp bemessener Fahrpläne, Einsatz sehr alter Busse und erhebliche technische Mängel sowie unangemessenes Verhalten von Schülern im Bus und an den Haltestellen. Inwieweit ist dies auch repräsentativ für den Landkreis Sonneberg? Das größte Busunternehmen, die Omnibus Verkehrs Gesellschaft mbh, hat sich mit den Ergebnissen des ADAC- Tests auseinandergesetzt. Der Altersdurchschnitt des OVG- Fuhrparks beträgt aktuell rund sieben Jahre, die Fahrzeuge werden nach einem festgelegten Serviceplan turnusmäßig gewartet und der vierteljährlichen Sicherheitsprüfung unterzogen. Dies bezeugen die an allen Bussen im Heckbereich angebrachten Sicherheitsplaketten (siehe Bild). Impressum Herausgeber amtlicher und nichtamtlicher Teil: Landkreis Sonneberg Verlag und Druck: Trautmann Druck und MCT Medien Center Trautmann Cuno-Hoffmeister-Straße 17 96515 Sonneberg Telefon: 03675-742977 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrätin Christine Zitzmann Redaktion: Landratsamt Sonneberg - Pressestelle/Michael Volk Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg Telefon: 03675-871560 Fax: 03675-871324 E-Mail: pressestelle@lkson.de Für die Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände bzw. anderer Institutionen außerhalb des Landratsamtes Sonneberg zeichnen diese selbst verantwortlich. Qualitätsbeweis in den Bussen der OVG: die DEKRA-Plakette Überfüllte Fahrzeuge wie im Bericht geschildert, sind bei den Schülerverkehren der OVG derzeit nicht zu beobachten. Vereinzelten diesbezüglichen Beschwerden wurde in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt regelmäßig nachgegangen, teilweise wurden Veränderungen herbeigeführt, teilweise erwiesen sich die Beschwerden aber als unbegründet. Sicher gibt es einzelne Fahrten, bei denen auch Schüler stehen müssen, allerdings nur bei der morgendlichen Anfahrt. Die Fahrer sind aber angewiesen, bei stehenden Fahrgästen besondere Sorgfalt walten zu lassen. Auch das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Schülerbeförderung ist sehr selten, in den letzten fünf Jahren wurden nur ca. 15 Verstöße diesbezüglich überhaupt festgestellt, die wenigsten davon bei Fahrten in der Schülerbeförderung. Verkehrsunfälle (selbst- und fremdverschuldet) mit beteiligten Fahrzeugen in der Schülerbeförderung gab es in den letzten fünf Jahren fünf, dabei wurde eine Person leicht verletzt. In einem Punkt allerdings und zwar bezüglich des Verhaltens der Schüler, decken sich die Ergebnisse des ADAC mit den Erfahrungen bei der OVG. Obwohl es eine Reihe von Fahrten tagtäglich gibt, bei denen keinerlei Auffälligkeiten zu verzeichnen sind, haben sich einige Relationen herauskristallisiert, die immer wieder im Brennpunkt stehen. Hierbei führt das Fehlverhalten der Schüler im Bus (Rangeleien, Bedrohen anderer Schüler mit gefährlichen Gegenständen, Herumturnen usw.) nicht nur zu Problemen bezüglich der Sicherheit sondern auch zu erheblichen Schäden. So wurden jüngst im Linienverkehr zwischen Schalkau und Rabenäußig vier Sitze an einem zwei Monate alten Fahrzeug durch Aufschlitzen unbrauchbar gemacht. Das Verhalten von Schülern im Linienverkehr zwischen Neuhaus/Rwg. und Effelder hat bereits die Schulleitung auf den Plan gerufen, die die Eltern schriftlich über das Fehlverhalten der Schüler aufklären mussten. Insgesamt jedoch stellt die Benutzung von Bussen zur Schülerbeförderung im Landkreis Sonneberg eine sichere Alternative dar und bestätigt die im Oktober 2007 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegebene Statistik nach der das Verkehrsmittel Bus mit nur 4,0 % am Schülerunfallgeschehen auf dem Schulweg beteiligt ist (vgl. Fahrrad 50 %, PKW 17%). Weitere Informationen gibt es unter www.ovg-son.de. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Kerstin Laske (erreichbar unter dem Verlag) Auflage: 31.000 Erscheinungsweise: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint in der Regel monatlich. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes des Landkreises Sonneberg. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Verantwortung übernommen. Rücksendung erfolgt nur bei Rückporto. Bezugsmöglichkeiten und bedingungen: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg wird kostenlos an alle Haushalte des Landkreises Sonneberg verteilt. Der Einzelbezug ist über den Verlag zum Preis von 3,00 EUR pro Ausgabe möglich. Die Publikation steht zusätzlich im Internet als pdf-version unter www.landkreis-sonneberg.de als kostenloser Download zur Verfügung.

NICHTAMTLICHER TEIL 3 Arbeitstreffen der Landräte im Landkreis Sonneberg Hinweis zu Kfz Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Treffen der im Juli 2006 gewählten Thüringer Landräte lud Landrätin Christine Zitzmann zu einem neuerlichen Arbeitstreffen in den Landkreis Sonneberg. Die Landräte Reinhard Krebs (Wartburgkreis), Andreas Heller (Saale-Holzland-Kreis), Konrad Gießmann (Landkreis Gotha) und Dr. Benno Kaufhold (Ilmkreis) kamen der Einladung dankend nach. Die Amtsträger tauschten sich über verschiedenste lokalpolitische Die Gäste waren fasziniert vom Lauschaer Glas Vortriebsbeginn für Tunnel Müss Mit einer traditionellen Anschlagszeremonie begann am 29. Februar 2008, der Vortrieb für den Tunnel Müss bei Roth, der Teil der ICE-Neubaustrecke Ebensfeld Erfurt ist. Als Patin des 750 Meter langen Tunnels wurde Landrätin Christine Zitzmann auserkoren. Mit einer ökumenischen Andacht wurde Ehrenamtliche im Amt bestätigt Anfang März wurden fünf langjährig tätige Ehrenamtliche des Landkreises Sonneberg in ihren Ämtern bestätigt. Im Rahmen einer Feierstunde im Landratsamt Sonneberg erhielten der Behindertenbeauftragte Jürgen Prüfer, der Kreiswegewart Eckard Resch sowie die drei Pilzberater Klaus Gründonner, Manfred und Peter Püwert entsprechende Berufungsurkunden von Landrätin Christine Zitzmann. Gleichzeitig dankte die Landrätin den Herren für ihren langjährigen ehrenamtlichen Einsatz. die Patin vor Ort in ihr Amt eingeführt und das Bauwerk auf den Namen Tunnel Christine getauft. Die Tunnelpatin ist die irdische Vertreterin der Heiligen Barbara auf Erden. In der Tradition der Tunnelbauer bitten die Mineure ihre Schutzpatronin um Beistand beim Bau unter Tage. Auch wünschte sie den Geehrten weiterhin viel Kraft und Freude bei der Umsetzung ihrer verantwortungsvollen Arbeit zum Wohle der Menschen unserer Region. Die Ehrenamtlichen stehen auch in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises mit Rat und Tat zur Seite. Neben der allgemeinen Beratung behinderter Mitmenschen liegt der aktuelle Arbeitsschwerpunkt des Behindertenbeauftragten Jürgen Prüfer auf dem Projekt barrierefreies Wandern. Der Freude am Wandern gilt auch das emsige Tun von Kreiswegewart Eckard Resch, Weiter für die Bürgerinnen und Bürger da: P. Püwert (l.), J. Prüfer (2.v.l.), M. (3.v.l.), E. Resch (3.v.r.) und K. Gründonner (r.) Themen aus und erörterten, wie man den Herausforderungen der Zeit speziell Verwaltungsreform sowie Wirtschafts- und Ehrenamtsförderung am besten begegnet. Darüber hinaus informierte man sich in der Farbglashütte Lauscha über die Situation der hiesigen Industrie und des Handwerkes. Auch der Landrat des Ilmkreises beherrscht das Handwerk Die Heilige Barbara in den Händen der Tunnelpatin dessen Hauptaugenmerk in diesem Jahr auf der Erschließung eines neuen Luther -Wanderweges liegt. Zudem kümmert er sich traditionell um die Beschilderung der Wander- und Ortswege. Die Pilzberater geben ihre Kenntnisse gerne an die Pilzsammler weiter. Sollte man nach einer Pilzernte also einmal nicht sicher sein, ob dieser oder jener Pilz verzehrt werden kann oder möchte man einen bisher unbekannten Pilz bestimmen lassen, kann man sich gerne an die Pilzberater des Landkreises Sonneberg wenden. Hier die Kontakte: Pilzberater Klaus Gründonner Grund 21 96524 Sichelreuth Tel.: 036764/70183 Pilzberater Peter Püwert Untere Marktstr. 7 96515 Sonneberg Tel.: 0175/5912471 Pilzberater Manfred Saalfelder Str. 24 96523 Hasenthal Tel.: 036762/8261 Am 01.03.2008 wurde deutschlandweit damit begonnen, das Verfahren des Versicherungsnachweises für Kraftfahrzeuge zu elektronisieren. Nicht alle Zulassungsbehörden haben die Möglichkeit, dieses Verfahren schon zum 01.03.2008 zu nutzen. Hierzu zählt auch der Landkreis Sonneberg. Hier wird das Verfahren voraussichtlich ab Juni 2008 eingesetzt. Bis zur Einführung des Verfahrens wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt und den Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV DL) Übergangsregelungen festgelegt: - Zulassungsbehörden, die noch nicht am elektronischen Abrufverfahren teilnehmen, benötigen für Zulassungen oder Versicherungswechsel wie bisher Versicherungsbestätigungen in Papierform unabhängig davon, ob bereits die 7stellige VB-Nummer aufgetragen ist oder nicht. - Diese Versicherungsbestätigungen mit VB-Nummer müssen inhaltsgleich mit den hinterlegten Daten beim GDV sein, handschriftliche Veränderungen sind nur dann zulässig, wenn dies durch den Versicherer zugelassen ist (freie Felder). - Sich im Umlauf befindende Versicherungsbestätigungen werden bis zur Einführung des elektronischen Abrufs anerkannt, wenn sie dem Muster der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entsprechen. Wichtig: Versicherungsbestätigungen nach der StVZO dürfen nur noch bis 31.03.2008 verwendet werden. Ab dem 01.04.2008 ist die Übergangsregelung für die Verwendung dieser Versicherungsbestätigungen abgelaufen. - Mit der Einführung der elektronischen Verarbeitung werden ausschließlich Versicherungsbestätigungen mit evb-nummer anerkannt Der Termin der Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung wird durch das Landratsamt Sonneberg rechtzeitig in der Tagespresse veröffentlicht.

4 NICHTAMTLICHER TEIL Gesundheitsamt Berufs-Perspektive Landkreis Sonneberg Informationsveranstaltung: Inkontinenz - was kann ich dagegen tun Am 23.04.2008 findet von 14:00-16:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema Inkontinenz - Beckenbodengymnastik im Tanz- und Gymnastikstudio Bernhardstr. 28, 96515 Sonneberg statt. Herr Dr. med. Jens Reimann von den Medinos Kliniken des Landkreises Sonneberg wird speziell über Inkontinenz referieren. Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit, Ihre Fragen zu beantworten. Alle Betroffenen und Interessierten sind herzlich eingeladen. Lottomittel an den SC Unternehmen aus dem Landkreis Sonneberg haben folgende Arbeitsplätze zu besetzen: Branche: Kunststoffverarbeitung Ort: Neuhaus a. Rwg. Berufe: Elektroniker/-in für die Betriebs-/ Automatisierungstechnik (Chiffre 0408-01) Industriemechaniker/in (Mechatroniker/in) (Chiffre 0408-02) mit Schweißkenntnissen und Kenntnissen im Bereich der Steuerungs- und Regelungstechnik Werkzeugmechaniker/in (Chiffre 0408-03) mit CNC- Kenntnissen und fundierten Kenntnissen im Bereich Spritzgusstechnik; 2-Schicht-Betrieb Ihre Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung, idealerweise Berufserfahrung in der Kunststoff verarbeitenden Industrie, sorgfältig, selbständig, analytische und flexible Denkweise, teamfähig Branche: Werkzeug-/Maschinenbau Ort: Neuhaus-Schierschnitz Beruf: Werkzeugmacher (Chiffre 0408-04) mit abgeschlossener Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Bewerber/-innen senden ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der jeweiligen Chiffre-Nr. an: Regionale Koordinierungsstelle Landkreis Sonneberg Frau Rita Truckenbrodt Gustav-König-Str. 27 96515 Sonneberg Gerne nehmen wir Ihre Unterlagen Di. Do. von 8.00 12.00Uhr auch persönlich entgegen (Gebäude der IHK R.16). Die Stellenanzeige erfolgt im direkten Auftrag der Unternehmen und, zum Schutz des Auftraggebers, in chiffrierter Form. Mit großer Freude überreichten Landrätin Christine Zitzmann und der Landtagsabgeordnete Henry Worm (CDU) dem Skiclub Steinheid e.v. Lottomittel in Höhe von 3.000 Euro. Hiervon wollen wir unsere Aktiven, unsere Kampfrichter und Übungsleiter mit einheitlicher Vereinskleidung ausstatten, erklärte der Vorsitzende des Skiclubs, Dr. Bernd Neudert. Im Beisein von Schatzmeister Dieter Koch und Hans-Heinz Walter nahm er die Zuwendung dankend an. Erinnerung an die Meldepflicht Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Sonneberg will durch Impfung die Blauzungenkrankheit der Schaf-, Ziegen- und Rinderbestände eindämmen. Vorraussetzung für eine effektive Impfprävention ist die lückenlose Meldung der Schaf-, Ziegen- und Rinderbestände im Landkreis Sonneberg. Entsprechend der Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit werden alle Halter von Schafund Ziegenbeständen, die ihre Tierhaltung noch nicht im Ve- terinäramt oder im Landwirtschaftsamt Hildburghausen angezeigt haben, aufgefordert, die Anmeldung sofort zu veranlassen. Alle Rinderhalter, die beabsichtigen, ihre Tiere auch im Freien zu halten, werden gebeten, sich beim Veterinäramt des Landkreises Sonneberg zu melden. Weiterhin wird nochmals auf die Meldepflicht für Haltungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln sowie Gehegewild, Kamelieden und nicht oben genannten Klauentieren hingewiesen. Tierhalter, die entgegen der Viehverkehrsverordnung ihre Tierbestände nicht anmelden, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bei Fragen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sonneberg zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes unter Telefon 03675/804036 zur Verfügung. Pflegebegleiter nehmen ehrenamtliche Arbeit auf Von links: H-H. Walter, B. Neudert, F. Neudert, MdL H. Worm, L. Schrön und die Landrätin Der offiziellen Übergabe des Bescheides im Landratsamt Sonneberg wohnten auch zwei viel versprechende Nachwuchstalente des Skiclubs bei Linda Schrön und Felix Neudert. Wenn es nach Ihnen geht, treten sie in die Fußstapfen ihrer älteren Geschwister Anne- Sophie Schrön und Erik Neudert, die mit dem Sportgymnasium Oberhof erst kürzlich bei der Ski- Schulweltmeisterschaft in Andorra mehrere Goldmedaillen errangen. Der Antrag des Vereins auf Förderung durch Lottomittel wurde dank der Unterstützung durch den Landtagsabgeordneten Henry Worm vom Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr gewährt. Mit dem Abschluss ihrer rund sechs Monate dauernden Ausbildung können sich insgesamt 12 ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Sonneberg ab sofort ganz offiziell Pflegebegleiter nennen. Am 21. Februar wurden die entsprechenden Zertifikate des gleichnamigen Modellprojektes durch Landrätin und Projektschirmherrin Christine Zitzmann feierlich übergeben. Ab sofort werden die Pflegebegleiter im ganzen Landkreis tätig sein und pflegende Angehörige beraten, informieren, begleiten und unterstützen. Ziel des im Mai 2007 durch Landkreis und Arbeiterwohlfahrt Sonneberg/Neuhaus initiierten Modelprojektes ist die Erleichterung der häuslichen Pflege von Angehörigen. Vor allem sollen Hilfsangebote transparenter und zugänglicher werden. Ausgehend hiervon galt es, für das Projekt freiwillige Bürgerinnen und Bürger zu finden, die sich ehrenamtlich für pflegende Angehörige engagieren wollen. Auf die Aufrufe hin haben sich insgesamt zwölf Ehrenamtliche bereit erklärt, diese wichtige Aufgabe wahrzunehmen: Katharina Erdmann, Ingrid Meisel, Erika Falkenhahn, Karin Purrotat, Monika Waletko, Sabine Geyer, Markus Bloss, Alina Hadermann, Diana Rebhan, Werner Stark, Steffi Otto und Susen Scheler. Diese zwölf Freiwilligen haben sich schließlich im Zeitraum von September 2007 bis Februar 2008 im Rahmen einer vielfältigen Schulung umfangreiches Wissen angeeignet und sind die ersten Pflegebegleiter im Landkreis Sonneberg. Landrätin Christine Zitzmann hat die Pflegebegleiter von Anfang an ambitioniert begleitet. Sie dankte den Absolventinnen und Absolventen für ihr tolles Engagement. Folgekurse sind im Übrigen bereits geplant. Wer sich also ebenfalls zum Pflegebegleiter ausbilden lassen will, kann sich bei der AWO in Sonneberg melden. Ansprechpartnerin ist Petra Dobenecker (Tel. 03679-756536 / E-Mail: pflege@awo-sonneberg.de).

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8 AMTLICHER TEIL I. Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2008 Auf der Grundlage des 114 i.v.m. 55 ff der Kommunalordnung für das Land Thüringen erläßt der Landkreis Sonneberg folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt im II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Die Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushalts jahr 2008 wurde in der Sitzung des Kreistages am 30.01.2008 beschlossen und ordnungsgemäß beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar angezeigt. Gemäß 55 Abs. 2, 114, 118 und 123 ThürKO und 28 Abs. 4 ThürFAG erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung mit Schreiben vom 11.03.2008. Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 57.447.370 EUR Gemäß 57 Abs. 3 und 114 ThürKO kann die Haushaltssatzung 2000 öffentlich bekanntgemacht werden. und im ab. Vermögenshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 6.461.460 EUR 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 367.200 EUR festgesetzt. 4 1. Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der nach 28 ff des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2008 auf 15.088.000 EUR (Umlagesoll) festgesetzt. 2. Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen aus den vom Thüringer Landesamt für Statistik festgestellten vorläufigen Steuerkraftmeßzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen: Steuerkraftmeßzahl 26.549.742,84 EUR Schlüsselzuweisungen 15.361.586,28 EUR ----------------------------------------------------------- Umlagegrundlagen 41.911.329,12 EUR 3. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird einheitlich auf 36,00 v.h. der vorläufigen Umlagegrundlagen festgesetzt. 4. Für rückständige Beträge bei der Kreisumlage werden von den säumigen Städten und Gemeinden Zinsen in Höhe von 0,5 v.h. für jeden vollen Monat erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite des Landkreises zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Volkshochschule Sonneberg wird auf 50.000 EUR festgesetzt. 6 Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. 7 Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft. III. Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung Die Haushaltssatzung 2008 und der Haushaltsplan 2008 liegen in der Zeit vom 31.03.2008-14.04.2008 beim Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 336 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis Sonneberg geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Sonneberg, 12.03.2008 Beschlüsse des Kreistages Sonneberg vom 19.12.2007 Beschluss - Nr. 294/25/2007 Beschluss Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Kreistages vom 19.12.2007 Die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages vom 19.12.2007 wird bestätigt. Beschluss - Nr. 295/25/2007 Beschluss Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 07.12.2007 Die Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 07.12.2007 wird genehmigt. Beschluss - Nr. 296/25/2007 Beschluss Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Sonneberg betreffend Jahresabschluss 2006 Der Verwaltungsrat der Sparkasse Sonneberg wird für das Geschäftsjahr 2006 entlastet. Sonneberg, 12.03.2008 Landkreis Sonneberg Dienstsiegel Hinweis: Sofern Anlagen Bestandteil von Bekanntmachungen sind, werden diese im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 348 und 349 zur Einsicht ausgelegt. Diese können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

AMTLICHER TEIL 9 Beschluss - Nr. 297/25/2007 Herr Wilhelm Rainer Häusler wird als Mitglied in den Aufsichtsrat der Beschluss Aufnahme der MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH in den Krankenhausplan des Freistaates Thüringen regiomed Kliniken GmbH bestellt. 1. Die Landrätin wird ermächtigt, für die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH bei dem Land Thüringen den Antrag auf Aufnahme Beschluss - Nr. 301/25/2007 in den Krankenhausplan des Landes Thüringen mit Wirkung zum 1. Januar Beschluss Grundsatzbeschluss für das Naturschutzgroßprojekt 2008 0.00 Uhr in Rechtsnachfolge der Kreiskrankenhäuser Sonneberg Bestellen Sie schon jetzt und,grünes BAND Rodachtal Lange Berge Steinachtal` der vier Neuhaus gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu stellen, Landkreise Coburg, Hildburghausen, Kronach und Sonneberg mit alle hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben und Verträge Ihre einzugehen Kundenpräsente Gründung eines Zweckverbandes mit Ihrem Firmenaufdruck und dem Land Thüringen alle notwendigen Rechte zu verschaffen, damit die schon ausgereichten und in Zukunft noch auszureichenden zu Fördermittel fairen 1. Preisen und in Top Qualität! diesem Naturschutzvorhaben. des Landes Thüringen dem Krankenhausbetrieb und der damit verbundenen MEDINOS Immobilien GmbH verbleiben und zu Gute kommen. 2. Die Aufnahme der MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH in den Thüringer Krankenhausplan und die Eintragung in das Handelsregister sind aufschiebende Bedingungen für Abspaltung und Einbringung des Betriebes der Kreiskrankenhäuser Sonneberg und Neuhaus g GmbH in die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH sowie für die Übertragung des Geschäftsanteils an der MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH in die regiomed-kliniken GmbH. 2. Bis zur Gründung eines Zweckverbandes wird der Landkreis Coburg mit der Gesamtkoordinierung und Einreichung der Unterlagen für das Natur- schutzgroßprojekt beauftragt. 3. Der Landkreis Sonneberg beabsichtigt, Verbandsmitglied in dem noch zu gründenden Zweckverband Naturschutzgroßprojekt GRÜNES BAND zu werden. Weihnachtskarten Kugelschreiber Wandplaner Kalender Schreibtischunterlagen Beschluss - Nr. 298/25/2007 Beschluss Kapitalerhöhung und Einbringungsvertrag Trautmann Druck & Medien-Center Beschluss - Nr. Trautmann 302/25/2007 1. Cuno-Hoffmeister-Str.17 Beschluss 96515 Verlängerung Sonneberg des Geschäftsbesorgungsvertrages zum Der Kreistag stimmt der Kapitalerhöhung bei der regiomed-kliniken Deutschen Spielzeugmuseum Tel. 03675 / 74 29 77 Fax 03675/ 74 28 96 GmbH samt Einbringungsvertrag gemäß dem Urkundsentwurf des Notars Dr. Jürgen Müller in Coburg mit dem Stand vom 27.11.2007 trautmann-druck@t-online.de und den Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Landkreis Sonneberg Änderungen vom 28.11.2007 zu. Herr Notar Dr. Jürgen Müller in Coburg und der Stadt Sonneberg zum Deutschen Spielzeugmuseum vom wird ermächtigt, zu dem vorgenannten Entwurf und zu der errichteten Urkunde unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen gemäß Ziffer 2. eine mächtigt, die Vertragsänderung zu unterzeichnen. 29.03.2007 wird bis zum 31.12.2008 verlängert. Die Landrätin wird er- Konformitätserklärung abzugeben. 2. Die Landrätin wird ermächtigt, nach ihrem Ermessen erforderlichen oder zweckdienlichen Änderungen des in Ziffer 1. genannten Entwurfes zuzustimmen und solche zu beurkunden. Hierbei darf jedoch die Summe der Stammkapitalserhöhung den Betrag von 400.000.00 Euro nicht überschreiten und die prozentuale Beteiligung des Landkreises an dem Stammkapital der Gesellschaft gegenüber dem Stand der Gründung vom 12.11.2007 nicht verändert werden; ferner dürfen weitergehende Garantien als in 3 des Entwurfes des Einbringungsvertrages mit dem Stand vom 27.11.2007 und den Änderungen vom 28.11.2007 nicht eingetragen werden. Der Landkreis Sonneberg begrüßt den Antrag auf Förderung des Naturschutzgroßprojektes GRÜNES BAND und erklärt die Zustimmung zu Beschluss - Nr. 303/25/2007 Beschluss Verlängerung des Kooperationsvertrages zum Deutschen Spielzeugmuseum Der Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis Sonneberg und der Stadt Sonneberg zum Deutschen Spielzeugmuseum vom 14.03.2007 wird bis zum 31.12.2008 verlängert. Die Landrätin wird ermächtigt, die Vertragsänderung zu unterzeichnen. Beschluss - Nr. 299/25/2007 Beschluss Managementvertrag regiomed Der Kreistag beauftragt die Landrätin für den Fall, dass nicht alle Genehmigungen, Eintragungen, Beschlüsse, Zustimmungen und sonstige Rechtshandlungen, die zum geplanten vollumfänglichen Betrieb der regio- Med-Kliniken GmbH und ihrer Tochterfirmen notwendig sind, noch in 2007 vorliegen und die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH hiervon direkt betroffen ist einen Managementvertrag, der die Führung der Krankenhäuser unterbrechungsfrei im Sinne des regiomed Gesellschaftsvertrages gewährleistet, abzuschließen. Beschluss - Nr. 300/25/2007 Beschluss Bestellung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der regio- Med Klinken GmbH Beschluss - Nr. 304/25/2007 Beschluss Entgeltordnung für die Benutzung von Turn- und Sporthallen des Landkreises Sonneberg Der Kreistag des Landkreises Sonneberg ermächtigt die Landrätin, die Entgeltordnung für die Benutzung von Turn- und Sporthallen des Landkreises Sonneberg zu erlassen. Die festgesetzten Entgelte werden bestätigt. Beschluss - Nr. 305/25/2007 Beschluss Erteilung Rederecht an den Geschäftsführer des Heimatbundes Thüringen e.v., Herrn Wolfgang Renner Dem Geschäftsführer des Heimatbundes Thüringen e.v., Herrn Wolfgang Renner, wird Rederecht erteilt.

10 AMTLICHER TEIL Beschluss - Nr. 306/25/2007 Beschluss Berufung eines ehrenamtlichen Kreisheimatpflegers für den Landkreis Sonneberg Herr Thomas Schwämmlein wird zum ehrenamtlichen Kreisheimatpfleger bis zum Ende der Legislaturperiode des Kreistages im Jahr 2009 berufen. Beschluss - Nr. 307/25/2007 Beschluss Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebes Volkshochschule des Landkreises Sonneberg Der vorliegende Wirtschaftsplan 2008 der Volkshochschule des Landkreises Sonneberg wird beschlossen. Beschlüsse des Kreistages Sonneberg vom 30.01.2008 Beschluss - Nr. 308/26/2008 Beschluss Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Kreistages vom 30.01.2008 Die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages vom 30.01.2008 wird bestätigt. Beschluss - Nr. 309/26/2008 Beschluss Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 19.12.2007 Die Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 19.12.2007 wird genehmigt. Beschluss - Nr. 310/26/2008 Beschluss Haushaltsvermerke Verwaltungshaushalt 2007 Die im Haushaltsplan 2007 enthaltenen Haushaltsvermerke werden erweitert um den Haushaltsvermerk Übertragbarkeit von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Im Einzelnen betrifft dies die Haushaltsstellen: 02400.61000 Präsentation des Landkreises - Teilnahme an der Grünen Woche in Berlin - 02400.60500 Herstellungskosten Landkreisjahrbuch 21001.50001 Bauunterhalt Schulen 21117.54200 Heizungskosten Grundschule Lauscha 21118.54200 Heizungskosten Grundschule Steinheid 22501.54200 Heizungskosten Regelschule Steinach 22502.54200 Heizungskosten Regelschule Schalkau 22503.54200 Heizungskosten Regelschule Neuhaus-Schierschnitz 22510.54200 Heizungskosten Regelschule Neuhaus am Rennweg 23200.54200 Heizungskosten Gymnasium Neuhaus am Rennweg 23210.54200 Heizungskosten Turnhalle Gymnasium Neuhaus am Rennweg 27001.54200 Heizungskosten Förderzentrum Sonneberg 24000.54200 Heizungskosten Berufsschulzentrum Sonneberg 24010.54200 Heizungskosten Turnhalle am Berufsschulzentrum Sonneberg Beschluss - Nr. 311/26/2008 Beschluss Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2008 sowie Finanzplan und Investitionsprogramm von 2007 2011 Entsprechend dem vorliegenden Haushaltsplan werden 1. die Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2008 2. der Finanzplan und das Investitionsprogramm von 2007 2011 beschlossen. Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg vom 16.01.2008 Beschluss - Nr. 301/48/2008 Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses vom 16.01.2008 Der Kreisausschuss beschließt: Die Tagesordnung der 48. Beratung des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg wird bestätigt. Beschluss - Nr. 302/48/2008 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.12.2007 Der Kreisausschuss beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 05.12.2007 wird genehmigt. Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg vom 20.02.2008 Beschluss - Nr. 305/49/2008 Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses vom 20.02.2008 Der Kreisausschuss beschließt: Die Tagesordnung der 49. Beratung des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg wird bestätigt. Beschluss - Nr. 306/49/2008 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Kreisausschusses vom 16.01.2008 Der Kreisausschuss beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 16.01.2008 wird genehmigt. Beschluss - Nr. 307/49/2008 Vergabe des Kulturförderpreises des Landkreises Sonneberg 2008 Der Kreisausschuss beschließt: Der Kulturförderpreis für das Jahr 2008 wird gemäß Richtlinie zur Vergabe des Kulturförderpreises des Landkreises Sonneberg an den Musikverein Heinersdorf 1888 e.v. vergeben.

AMTLICHER TEIL 11 Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses des Kreistages Sonneberg vom 03.09.2007 Beschluss-Nr.: 71/18/07 Genehmigung der Niederschrift Die Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 18.06.2007 wird genehmigt. Beschluss - Nr.: 72/18/07 Voranmeldung eines Antrages auf investive Förderung des Vereins Lebenswasser e.v. für das Kinder- und Jugendfreizeithaus Abenteuerland in Mönchsberg Judenbach vom 20.05.2007 Der im Finanzierungsplan ausgewiesene Zuschuss des Landkreises in Höhe von insgesamt 90.000,00 EUR wird nicht in die Haushaltsplanungen 2008 und 2009 des Landkreises Sonneberg aufgenommen. Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses des Kreistages Sonneberg vom 12.11.2007 Beschluss-Nr.: 73/19/07 Genehmigung der Niederschrift Die Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.09.2007 wird genehmigt. Beschluss-Nr.: 74/19/07 Vorberatung des Haushaltsplanes des Landkreises Sonneberg 2008 für die Abschnitte 45 und 47 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Sonneberg nimmt Kenntnis vom vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes des Landkreises Sonneberg 2008 für die Abschnitte 45 und 47 und empfiehlt dem Kreistag Sonneberg, diesem Vorschlag bei der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2008 seine Zustimmung zu erteilen. Beschluss-Nr.: 75/19/07 Förderantrag nach Punkt B 8. der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit im Landkreis Sonneberg vom 17.12.2001 Der Verein Lebenswasser e.v. wird für den Ausbau einer Kinder- und Jugendwerkstatt im Abenteuerland Mönchsberg mit bis zu 1.500,00 EUR entsprechend Punkt B 8. der Förderrichtlinie des Landkreises Sonneberg vom 17.12.2001 aus Mitteln des Kreishaushaltes bezuschusst. Beschluss-Nr.: 76/19/07 Förderantrag nach Punkt B 8. der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit im Landkreis Sonneberg vom 17.12.2001 Der DRK Sonneberger Kreisverband e.v. wird für die Sanierung der Heizungsanlage im Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wolkenrasen mit bis zu 1.500,00 EUR entsprechend Punkt B 8. der Förderrichtlinie des Landkreises Sonneberg vom 17.12.2001 aus Mitteln des Kreishaushaltes bezuschusst. Die Verausgabung der Mittel durch den Zuwendungsempfänger sowie die Verwendungsnachweisführung gegenüber dem Zuwendungsgeber kann auch im Jahr 2008 erfolgen. Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses des Kreistages Sonneberg vom 11.02.2008 Beschluss-Nr.: 77/20/08 Genehmigung der Niederschrift Die Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.11.2007 wird genehmigt. Beschluss-Nr.: 78/20/08 Förderantrag nach Punkt B 1.1. der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit im Landkreis Sonneberg vom 17.12.2001 Die Sportjugend im Kreissportbund Sonneberg e.v. wird mit bis zu 660,00 EUR für eintägige Ferienmaßnahmen entsprechend Punkt B 1.1. der Förderrichtlinie des Landkreises Sonneberg vom 17.12.2001 bezuschusst. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 des Landkreises Sonneberg durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Beschluss-Nr.: 79/20/08 Förderantrag nach Punkt B 6. der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit im Landkreis Sonneberg vom 17.12.2001 Der ASB Kreisverband Sonneberg e.v. wird mit bis zu 675,00 EUR für das Mädchentanzprojekt des Jugendzentrums Erholung entsprechend Punkt B 6. der Förderrichtlinie des Landkreises Sonneberg vom 17.12.2001 bezuschusst. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 des Landkreises Sonneberg durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Beschluss-Nr.: 80/20/08 Förderantrag nach Punkt B 8. der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit im Landkreis Sonneberg vom 17.12.2001 Der ASB Kreisverband Sonneberg e.v. wird mit bis zu 892,50 EUR für die Reparatur der Heizung im Jugendzentrum Erholung entsprechend Punkt B 8. der Förderrichtlinie des Landkreises Sonneberg vom 17.12.2001 bezuschusst. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 des Landkreises Sonneberg durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Beschluss - Nr.: 81/20/08 Vergabe von Mitteln im Rahmen der Richtlinie Örtliche Jugendförderung im Haushaltsjahr 2008 Der in der Anlage beigefügte Vergabevorschlag von Mitteln aus der Örtlichen Jugendförderung zur Honorar- und Sachkostenförderung der Maßnahmen schulbezogener Jugendarbeit wird genehmigt. Das Staatliche Schulamt wurde in die Entscheidungsfindung im Rahmen der Sitzung der Planungsgruppe Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit am 12.12.2007 einbezogen. Das Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt wurde hergestellt. Die Förderung in der festgelegten Höhe erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung beantragter Mittel in Höhe von 257.676,00 EUR seitens des Freistaates Thüringen und der Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 des Landkreises Sonneberg durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Förderung orientiert sich am aktuellen Bedarf an Jugendhilfeleistungen sowie an der Effizienz der erbrachten Leistungen. Hierzu werden jährlich Evaluationen mittels Berichtswesen durchgeführt.

12 AMTLICHER TEIL Landratsamt Sonneberg Kreisjugendamt Bekanntmachung In Thüringen ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 25.10.2007 die Wahl der Jugendschöffen durchzuführen. Die Amtszeit beginnt am 01.01.2009. Für die neue fünfjährige Amtszeit bis 2013 hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Sonneberg 14 männliche und 10 weibliche Jugendhauptschöffen sowie 10 männliche und 10 weibliche Jugendhilfsschöffen in die Vorschlagslisten aufzunehmen. Voraussetzung für die Aufnahme in diese Vorschlagsliste ist unter anderem, dass die Personen das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Landkreis Sonneberg haben. Neben den nach der Verwaltungsvorschrift zu beachtenden Voraussetzungen, den Hinderungs- und Ausschlussgründen für dieses Ehrenamt sollen die vorgeschlagenen Personen für das Amt eines Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Vorschläge können von jedermann, von Parteien, Organisationen, Vereinigungen, Trägern der freien Jugendhilfe, usw. beim Kreisjugendamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66 in 96515 Sonneberg unterbreitet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich Personen selbst vorschlagen. Für Rückfragen und Auskünfte stehen Frau Naundorf (Tel.: 03675/871-214) und Herr Müller (03675/871-274) gerne zur Verfügung. Es kann auch gerne ein persönlicher Gesprächstermin im Jugendamt vereinbart werden. Im Auftrag Stefan Müller, Jugendamtsleiter Öffentliche Stellenausschreibung des Landkreises Sonneberg Durch die Behördenstrukturreform in Thüringen gehen zum 1. Mai 2008 Aufgaben der Staatlichen Umweltverwaltung und des Staatlichen Versorgungsamtes auf unseren Landkreis über. Das Landratsamt Sonneberg sucht deshalb ab 01. Mai 2008 eine/einen juristische/n MitarbeiterIn. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: gerichtliche Vertretung des Landkreises in Umweltrechtsverfahren rechtliche Beratung sowie Begleitung von umweltrelevanten Verwaltungsverfahren gerichtliche Vertretung des Landkreises i.r. des Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens, des Blindengeldes und der Blindenhilfe Durchführung des Widerspruchsverfahrens in der Blindenhilfe sonstige juristische Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten des Landkreises Wir erwarten von den BewerberInnen: abgeschlossenes Hochschulstudium auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften Kenntnisse im öffentlichen Recht, insbesondere im Immissionsschutz-, Wasser-, Naturschutz-, Chemikalien-, Abfall- und Altlastenrecht sowie im Behinderten- und Sozialrecht Grundsätzliche Bereitschaft sich in alle Rechtsgebiete einzuarbeiten, die in der Kreisverwaltung anfallen Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, hohe Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und Flexibilität Verantwortungsbewusstsein und teamorientierte Arbeitsweise überdurchschnittliche mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit fundierte Kenntnisse im Umgang mit Office und ähnlichen Programmen Führerschein der Klasse 3 sowie vorhandene Fahrpraxis Betriebswirtschaftliche Kenntnisse wären wünschenswert Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Im Interesse der beruflichen Förderung und der beruflichen Gleichstellung werden schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 15. April 2008 an das Landratsamt Sonneberg Haupt- und Personalamt Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter BewerberInnen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Christine Öffentliche Stellenausschreibung des Landkreises Sonneberg Im Amt für Informatik des Landratsamtes Sonneberg ist mit Wirkung vom 01. Mai 2008 die Stelle als SachbearbeiterIn Hard- und Software zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: Beratung der Mitarbeiter des Landratsamtes bei Problemen mit der Hard- und Software Installation von Standard-und Anwendungssoftware Administration und Betreuung von Anwendungssoftware technische und redaktionelle Betreuung der Internet- und Intranetseiten Konfiguration von Betriebssystemen Pflege der ActiveDirectory-Einstellungen Reparatur der Hardware (PC s, Server, Drucker) Erstellen von Dokumentationen Wir erwarten von den BewerberInnen: Abschluss als (Diplom-)Informatiker (Hochschule oder FH) oder ein vergleichbarer Abschluss Kenntnisse der verschiedenen Betriebssysteme Linux, UNIX, Windows- Server MS-Office Kenntnisse SQL-Datenbanken Kenntnisse Kenntnisse der Hardware von Desktop-PC s und Servern Engagement, Durchsetzungsvermögen, Einsatzfreudigkeit Freude am Umgang mit Menschen Die Stelle ist nach dem TVöD bewertet. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 31. März 2008 an das Christine Landratsamt Sonneberg Haupt- und Personalamt Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg

AMTLICHER TEIL 13 Öffentliche Stellenausschreibung des Landkreises Sonneberg Im Landratsamt Sonneberg ist mit Wirkung vom 01. Februar 2009 die Stelle als KreisbrandinspektorIn zu besetzen. Zur Vorbereitung auf die Stelle erfolgt die Einstellung zum 1.10.2008, auf 16 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (- ThürBKG -) wird hingewiesen. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: Verwaltungstätigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des Landkreises im Brandschutz, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes, Unterstützung und Beratung der Gemeinden bei den ihnen obliegenden Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe, Planung und Organisation des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe im Zusammenwirken mit den Gemeinden und benachbarten Landkreisen, Planung, Organisation und Koordinierung der notwendigen Maßnahmen des Katastrophenschutzes, Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienstzweckverband Südthüringen auf dem Gebiet des Rettungswesens und der Zentralen Leitstelle, Zusammenarbeit und Anleitung der Führungs- und Fachkräfte auf dem Gebiet Brand- und Katastrophenschutz Wir erwarten von den BewerberInnen: Er/Sie muss die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, mindestens die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst besitzen, nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr tauglich sein, insbesondere die Eignung zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen erfüllen, im Besitz der Fahrerlaubnis und der Führerscheinklasse 3 sein, seinen/ ihren Wohnsitz im Landkreis Sonneberg haben (Ausnahmen bilden an den Landkreis angrenzende Städte bzw. Gemeinden), die Voraussetzungen und das Auftreten einer Führungspersönlichkeit haben und in der Lage sein, größere Einsätze leiten zu können (Einsatzleiter/in), die Bereitschaft zeigen, auch außerhalb der geregelten Arbeitszeit Tätigkeiten im Rahmen seiner/ihres Aufgabenbereiches wahrzunehmen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 11 bewertet. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 30. April 2008 an das Christine Die Landrätin Förderung des Ehrenamtes Landratsamt Sonneberg Haupt- und Personalamt Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg Gemäß den Vergabegrundsätzen für die Förderung des Ehrenamtes der Thüringer Ehrenamtsstiftung wurde dem Landkreis Sonneberg als Projektförderung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 eine Zuwendung in Höhe von 27.312,00 EUR gewährt. Der Landkreis Sonneberg kann in eigener Zuständigkeit die gewährte Zuwendung an im Landkreis Sonneberg wirkende Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen, gemeinnützige Gesellschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Grund eines Antrages ausreichen. Die für die Förderung vorgesehenen Personen müssen ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Landkreis Sonneberg haben. Es können auch Personen gefördert werden, deren ehrenamtliches Engagement einen räumlichen, sozialen oder gesellschaftlichen Bezug zum Landkreis Sonneberg aufweist. Bei den zu fördernden Tätigkeiten muss es sich um eine unentgeltlich erbrachte Tätigkeit handeln. Auslagenerstattungen und Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Entgelt. Insbesondere sind dies: - die Tätigkeiten als Übungs-und Organisationsleiter, Ausbilder, Tutor, Betreuer oder Erzieher, - Hilfestellung und Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen, - außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen, - Betreuung und Begleitung von Arbeitslosen- oder Nichtberufstätigenintiativen, - Betreuung und Begleitung von Familiengruppen oder Gruppen von Alleinerziehenden, - Betreuung von Aussiedlern, Ausländern oder Asylbewerbern, - Betreuung Inhaftierter, - Betreuung von Kriminalitätsopfern, - Umwelterziehung und -beobachtung, Tierschutzerziehung sowie ehrenamtliche Naturschutzarbeit, - Arbeit von Vorständen von Vereinen und Verbänden auf Orts-und Kreisebene, - Tätigkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr, sofern sie dadurch keine baren Mittel zusätzlich zur gewährten Aufwandsentschädigung nach der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsordnung erhalten sowie im Katastrophenschutz, - Gesundheitsförderung einschließlich Erste-Hilfe-Kurse, Die Gesamtzuwendung ist zweckbestimmt für die Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit insbesondere für: 1. Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern, 2. die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden, 3. Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z.b. durch Ehrungen und Preise, 4. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit, 5. Aus-, Fort-und Weiterbildungen, die ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, 6. die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit, 7. die Förderung neuer Formen des Ehrenamtes. Als Grundlage und ein Entscheidungskriterium für die Vergabe der Mittel erbittet der Landkreis Sonneberg von allen Antragsberechtigten (Kreisorganisationen sowie Vereinen, die nicht kreislich organisiert sind) die gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeiten leisten, eine Zuarbeit entsprechend nachfolgender Aufstellung: (I) 1. Name der Organisation/Institution 2. Ansprechpartner mit Anschrift und Telefon für Nachfragen 3. Anzahl der Orts- / Untergruppen / Vereine 4. Aufgabenfeld 5. Anzahl eingetragener Mitglieder 6. Anzahl der zu Betreuenden (falls zutreffend) 7. Anzahl der ehrenamtlich Tätigen mit Funktion, Art und Häufigkeit der Tätigkeit 8. Bankverbindung des Antragstellers (II) Es können außerdem Anträge für konkrete Vorhaben bzw. Projekte entsprechend des Förderzweckes (1. bis 8.) gestellt werden. Hier ist eine genaue Maßnahmebeschreibung mit Aufschlüsselung der Gesamtkosten erforderlich. Anträge auf Fördermittel müssen bis spätestens 30. April 2008 an das Landratsamt Sonneberg, Schulverwaltung, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, gerichtet werden. Auf die Vergabe von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.

14 AMTLICHER TEIL Landratsamt Sonneberg Amtliche Bekanntmachung Im Folgenden wird der Tenor der Genehmigung des Landratsamtes Sonneberg zur Vereinbarung nach 51 ThürKO zwischen der Gemeinde Goldisthal - übertragende Gemeinde - und der Stadt Neuhaus am Rennweg - erfüllende Gemeinde -, ausgefertigt für die Gemeinde Goldisthal durch den Bürgermeister, Herrn Girbardt, am 14.02.2008, und für die Stadt Neuhaus am Rennweg durch die Bürgermeisterin, Frau Reichelt, am 12.02.2008, einschließlich dieser Vereinbarung bekannt gemacht. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Goldisthal, den 14.02.2008 Neuhaus am Rennweg, den 12.02.2008 gez. Girbardt Bürgermeister gez. Reichelt Bürgermeisterin Sonneberg, den 11.03.2008 Im Auftrag Dr. Höfner (Dienstsiegel) Landesamt für Straßenbau Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen Außenstelle Sonneberg Genehmigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages Das Landratsamt Sonneberg erlässt folgenden Bescheid: I. Die Vereinbarung nach 51 ThürKO (Anpassung der Vereinbarung gemäß 51 ThürKO vom 17.07.1997) zwischen der Gemeinde Goldisthal - übertragende Gemeinde - und der Stadt Neuhaus am Rennweg - erfüllende Gemeinde -, ausgefertigt für die Gemeinde Goldisthal durch den Bürgermeister, Herrn Girbardt, am 14.02.2008, und für die Stadt Neuhaus am Rennweg durch die Bürgermeisterin, Frau Reichelt, am 12.02.2008, wird genehmigt. Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. S0023/2007-1121-05 Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen -das Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sonneberg- gibt bekannt, dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30 in 99087 Erfurt einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehenden 20 kv - Mittelspannungskabel und -freileitung UW Mürschnitz - TS Haselbach 3/11 (Doppelleitung) II. Die Vereinbarung und diese Genehmigung - im Tenor - werden im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg bekannt gemacht. Die Gemeinde Goldisthal und die Stadt Neuhaus am Rennweg weisen in ihrem Amtsblatt auf die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg hin. mit einer Schutzstreifenbreite von 22 m bis 56 m (Freileitung) und 1 m (Kabel) bzw. 1,50 m (Doppelleitung) gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. III. Die Vereinbarung wird am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg wirksam. IV. Kosten für diesen Bescheid werden nicht erhoben. Sonneberg, den 11.03.2008 Im Auftrag Dr. Höfner Vereinbarung Zwischen und wird die folgende Vereinbarung zur (Dienstsiegel) der Gemeinde Goldisthal, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Andreas Girbardt, im Folgenden übertragende Gemeinde genannt, der Stadt Neuhaus am Rennweg, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Marianne Reichelt, im Folgenden erfüllende Gemeinde genannt, Anpassung der Vereinbarung gemäß 51 ThürKO vom 17.07.1997 geschlossen: Artikel 1 Änderungen Nach 3 Nr. 2 wird folgende neue Nr. 3 angefügt: 3. Die übertragende Gemeinde übernimmt ab dem Jahr 2008 zusätzlich zu den unter 2. genannten Kosten der Verwaltung auch die tatsächlich anfallenden Kosten für eine neue Stelle eines Bauingenieurs mit einem Umfang von 0,5 VbE bei der erfüllenden Gemeinde zur Betreuung der umfangreichen Investitionsmaßnahmen in der übertragenden Gemeinde. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Sonneberg, Flurstücke 20/3, 95, 98/2, 100/3, 100/4, 101/3, 109/3, 111/1, 176/3, 178/5, 232/6, 264/5, 268, 269/3, 269/4, 269/5, 270/2, 271/1, 271/3, 271/4, 272/2, 273/5, 275/9, 1486/2, 1487/2, 1488/2, 2430/1, 2436, 2438/2, 2439, 2440/2, 2440/3, 2506, 2584, 2585, Neufang, Flurstücke 128/2, 333/5, 365, 365/2, 379/2, 383, 384/2, 387, 391, 392, 397/4, 397/5, 403/2, 410/2, 422/2, 422/3, 423/2, 429, 431, 432/2, 432/3, 437, 463/2, 464/3, 465, 465/4, 465/5, 465/8, 465/9, 466, 468/2, 468/4, 468/6, 468/7, 470, 476/3, 478, 480, 481, 482, 483, 487/2, 487/3, 488, 489/2, 498, 499, 500/1, 500/2, 502, 503, Hüttengrund, Flurstücke 150, 158/6, 159/5, 166/2, 181/3, 190/2, 191, 192, 197, 198/5, 198/6, 199, 202/4, 202/5, 226/6, 229/4, 229/5, 229/6, 232/13, 236/9, 236/10, 236/11, 236/12, 255/19, 255/23, 256/4, 259/2, 259/13, 259/14, 259/15, 259/16, 261/2, 263/3, 263/4, 268/3, 269/2, 270, 272/2, 273/3, 296, 352, 353, 358, 354, 368, 372/1, 378, Judenbach, Flurstücke 1324/2, 1326/1, 1326/2, 1327/2, 1327/4, 1328, Haselbach, Flurstücke 97/7, 291/10, 291/13, 294/4, 298/2, 299/2, 300/2, 301/2, 302/2, 303/3, 305/3, 305/4, 306/4, 307/5, 307/6, 308/8, 308/10, 308/11, 309/4, 311/3, 311/4, 311/5, 312/2, 313/2, 314/2, 315/3, 315/4, 316/4, 316/5, 317/2, 318/4, 318/5, 319/3, 320/2, 321/11, 321/12, 321/13, 321/14, 321/15, 321/16, 321/17, 322/4, 322/6, 323/9, 323/13, 324/16, 324/17, 324/20, 324/21, 326/5, 326/9, 326/11, 326/12, 329/15, 345/9, 345/12, 345/13, 345/14, 348/14, 356/5, 357/9, 730, 732, 733, 734, 759, 767, Steinach, Flurstücke 2643, 2792, 2793 und 2794 können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sonneberg, Köppelsdorfer Straße 86, 96515 Sonneberg (im Gebäude des Finanzamtes, Zimmer 4, Telefon 03675 884-401), dienstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr, donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr und 17.00 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.

AMTLICHER TEIL 15 Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit 7 Abs. 4 und 5 Sachen-rechtsdurchführungsverordnung - SachenR-DV - vom 20.Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sonneberg, Köppelsdorfer Straße 86, 96515 Sonneberg schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Sonneberg, den 13.02.2008 Freistaat Thüringen Landesamt für Straßenbau Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sonneberg Im Auftrag gez. Lampe, Außenstellenleiterin Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. S0024/2007-1131-01 Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen -das Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sonneberg- gibt bekannt, dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30 in 99087 Erfurt einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende 110 kv-freileitung Umspannwerk Mürschnitz Umspannwerk Neuhaus-Schierschnitz mit einer Schutzstreifenbreite von 26,2 m an den Masten und max. 44 m zwischen den Masten gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Bettelhecken, Flurstücke 126, 392/4, 410/4, 410/5, 411, 411/2, 412, 414/4, 417/4, 418/2, Hönbach, Flurstücke 171/43, 183/6, 186/3, 187, 188/2, 191/2,193/2, 194/3, 194/4, 195/2, 195/6, 196/11, 196/13, 197/8, 234/2, 239, 240, 241, 242, 276/2, 475/2, 475/5, 476/2, 484/37, 484/75, 484/77, 561/3, 561/5, 563/2, 568/2, 569/2, 572, 573, 576/2, 583/18, 586/14, 586/17, 586/18, 586/20, 586/21, 586/22, 587/5, 587/9, 587/10, 587/11, 939/3, 969/1, 970/1, 971/1, 972, 973/2, 973/3, Oberlind, Flurstücke 392/2, 417/6, 417/7, 418/1, 418/2, 419/1, 419/2, 420/2, 423/2, 449/5, 450, 451, 452, 453, 454, 456, 462/9, 465/1, 465/2, 466, 467, 468, 469/4, 470, 471, 472/2, 474, 475, 476/2, 478/2, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 486, 487, 488, 489/2, 491, 492/2, 495/2, 497/2, 500/2, 503/2, 505, 564/2, 565, 566, 568/2, 569/2, 1927, 1929/2, 1930, 1931/2, 1932, 933/2, 1934, 1935/2, 1936, 1968, 1969, 1973/2, 1975, 1976, 1977, 1978, 1979, 2001, 2002/1, 2003, 2004, 2006/2, 2007/2, 2007/3, 2008/2, 2008/3, 2011/2, 2012/3, 2106, 2112, 2113, 2115, 2141, 2142/2, 2143/2, 2144, 2151/3, 2160/8, 2164/7, 2167/9, Unterlind, Flurstücke 159/2, 160, 200/1, 200/2, 201/13, 201/14, 205/4, 205/5, 531/2, 535, 624, 639/2, 640, 641/2, 643/2, 644, 647/2, 649, 652, Rottmar, Flurstücke 344/3, 347/2, 348/2, 352/2, 356/2, 359/2, 360/2, 362/2, 367/4, 368, 370/2, 379, 380/2, 393, 395/2, 395/3, 399/2, 402/2, 402/6, 406/2, 413/2, 417/2, 420, Gefell, Flurstücke 341/2, 348/2, 354/2, 365/2, 371/6, 373/4, 380/2, 386/10, 400/2, 409/2, 414/2, 425/51, 425/52, 428/3, 428/4, 432/3, 474/3, 491/5, 492/2, 492/3, 496/2, 499/4, 500/2, 505/2, 508/2, 513/2, 518, 519, 524/2, 851/2, 860/2, 862, 863/2, 870/2, 891/4, 907/2, 911/2, 925/2, 927/2, 931/2, 956/5, 1028/4, 1037/2, 1038/2, 1050/3, 1054/2, 1061/2, 1063/2, 1067/3, 1070/4, Schierschnitz, Flurstücke 159/11, 159/12, 367/2, 377/3, 384, 385, 387/3, 389/2, 391, 392, 446/2, 452/3, 454/2, 456/2, 457, 464/2, 465/2, 465/3, 486/2, 487, 490/2, 491/2, 493/8, 493/11, 498/2, 589/3, 591/5, 597/2, 598/5, 598/6, 598/7, 599/3, 610/2, 616/3, 616/4, 616/5, 619/4, 630/10, 631/8, 633, Lindenberg, Flurstücke 170/4, 170/5, 176/2, Neuhaus, Flurstücke 618/34, 618/50, 618/51, 618/75, 639, 641, 666/8, 666/10, 666/11, 666/12, 667/5, 667/7, 670/7, 671/23, 679/4, 688/2, 689, 692/4, 692/5 und 702/2 können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sonneberg, Köppelsdorfer Straße 86, 96515 Sonneberg (im Gebäude des Finanzamtes, Zimmer 4, Telefon 03675 884-401), dienstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr, donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr und 17.00 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit 7 Abs. 4 und 5 Sachen-rechtsdurchführungsverordnung - SachenR-DV - vom 20.Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sonneberg, Köppelsdorfer Straße 86, 96515 Sonneberg schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Sonneberg, den 13.02.2008 Freistaat Thüringen Landesamt für Straßenbau Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sonneberg Im Auftrag gez. Lampe, Außenstellenleiterin