ZBB 3+4/2014. Zoll. & BIMA, BADV, BZSt BerlIn. neu: DIenStkleIDung BeIM ZA SChöneBerg gewalt gegen MItArBeIter IM öd neues AuS Ag rente & pension



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Transkript:

ZBB Zoll 3+4/2014 SepteMBer/DeZeMBer & BIMA, BADV, BZSt BerlIn BrAnDenBurg neu: DIenStkleIDung BeIM ZA SChöneBerg gewalt gegen MItArBeIter IM öd neues AuS Ag rente & pension Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Bezirksverband Berlin-Brandenburg potsdam BerlIn FrAnkFurt/o. CottBuS SChweDt

2 Inhalt Vorwort S. 3 Eine Harzreise S. 13 Dienstkleidung ZA Schöneberg S. 4 Ansprechpartner Kasus S. 14 Zöllner baut Zollmuseum S. 5 Renteninformation S. 16 AG Rente & Pension S. 6 Neue Mitglieder S. 19 Gewalt im Öffentlichen Dienst S. 9 Wir gratulieren herzlich S. 20 FKS-Indikatoren S. 10 Endlich: Vollstreckungspauschale S. 21 Debeka: Einbruchschutz S. 11 Gedenktafel und Ruhestandsgruppe S. 22 Leserbrief zu IWM Zoll Cottbus S. 12 Ansprechpartner S. 23 Bausparkasse AG Ihr Baufinanzierer Günstig in die nächste Finanzierungsrunde Jetzt die Anschlussfinanzierung sichern! Kalkulieren Sie rechtzeitig und sichern Sie sich gezielt niedrige Zinsen bis zu 36 Monate im Voraus. Ingo Puhl Fachmann für Bausparen und Finanzierungen Gleditschstraße 38 (am Winterfeldtplatz) 10781 Berlin Telefon (0 30) 22 67 90 67 Telefax (0 30) 22 67 90 68 Mobil (01 72) 3 12 12 70 Ingo.Puhl@debeka.de www.debeka-bauwelt.de Wir beraten Sie gerne. anders als andere Impressum ZBB - Zoll und BImA, BADV, BZSt in Berlin & Brandenburg Redaktion, Herausgeber und Anzeigenannahme BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Bezirksverband Berlin-Brandenburg www.bdz-bb.eu Chefredakteur: Uwe Büttner Großbeerenstr. 341-345, 14480 Potsdam Tel.: 0331/ 6461-594 Fax.: 0331/ 6461-599 e-mail: uwe.buettner@hotmail.de Druck Druckhaus Köthen GmbH PSF 1152, 06351 Köthen Satz & Layout Uwe Büttner Fotos fotolia, U.B., T.G., B.F. Erscheinungsweise vierteljährlich Auflage 2500 Exemplare Redaktionsschluß für 1/2015 27. Februar 2015 Die mit Namen oder Initialen des Verfassers gekennzeichneten Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers dar. Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte übernehmen Herausgeber und Redaktion keine Verantwortung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, GZD!? der GrenzZollDienst ist wieder im Lande? Die grenznahe Bevölkerung würde es freuen, wenn auch vermehrt Zöllnerinnen und Zöllner Streifen fahren oder laufen würden. Wir haben ja inzwischen im Land Brandenburg auch die polizeiliche Eilzuständigkeit! Unsere Kolleginnen und Kollegen, die im Zuge der EU-Osterweiterung ihre Einsatzorte verlassen mussten, würde es freuen. Sie könnten durch die personelle Aufstockung der KEV s infolge der Einführung des GZD wieder in ihren heimatlichen Gefilden Dienst verrichten auch ohne dringende soziale Gründe. Und vielleicht würde man ja dann auch wieder mehr Standorte von OFD en brauchen um den Beschäftigten und Pensionären z. B. in Fragen zur Beihilfe, zur Besoldung und Versorgung etc. ortsnah und mit persönlich bekannten Ansprechpartnern zur Verfügung zu stehen (für die Jüngeren unter ihnen: ja, auch das gab es schon mal vor nicht allzu langer Zeit ) Aber da hab ich wohl was durcheinandergebracht. Ja ist es denn ein Wunder bei so vielen Umstrukturierungen der Bundeszollverwaltung in den letzten 15 Jahren: Reduzierung der Anzahl der HZÄ und in zwei Schritten ebenso der OFD en, Übernahme neuer Aufgaben inklusive Personal aus der Arbeitsverwaltung (FKS), EU-Osterweiterung, Bildung der Service-Center, des BWZ, des IWM, der BFD en, Übernahme der Kfz-Steuer inklusive Personal der Bundeswehr und der Postnachfolgeunternehmen - die Kontrolle des Mindestlohns kommt auch noch auf uns zu. Und jetzt die GZD - GeneralZollDirektion. Was wird anders? Die Abteilung III des BMF zieht mit ihren wichtigsten politisch agierenden Referaten von Bonn nach Berlin. Um am Standort Bonn Kolleginnen und Kollegen, die aus wichtigen Gründen nicht nach Berlin mitziehen können, weiter beschäftigen zu können, will man zum 1.1.2016 die GZD mit Sitz in Bonn errichten. Das ist gut so. Ein Desaster aber wäre es, wenn man durch Verlagerung von Kompetenzen aus den bisherigen Zentralen Facheinheiten der BFD en zur Zentrale nach Bonn die seit 2008 inzwischen gut funktionierenden Kompetenzzentren an den bisherigen Standorten der BFD en wieder schwächen und damit auf vorhandenen Sach- und Fachverstand (wie schon zuvor 2008 bei der Bildung der BFD en) verzichten wollte. Das würde die bisher erbrachten Leistungen der Beschäftigten in den Zentralen Facheinheiten - aber auch in der Rechts- und Fachaufsicht - beträchtlich schmälern und könnte sich ein weiteres Mal demotivierend auf die betroffenen Kolleginnen und Kollegen auswirken. Wer kann das wirklich wollen??? Anderes Thema: Gelegentlich bekomme ich anonyme Schreiben von KollegInnen, die sich über dienstliche Unzulänglichkeiten aber auch über fehlende Führungskräfteeigenschaften von Vorgesetzten beschweren und auf der dienstlichen Schiene keine Möglichkeit mehr sehen, ohne Selbstbeschädigung Einfluss nehmen zu können. Darauf zu reagieren ist für mich schon mangels (Absender-)Adressaten sehr schwierig. Aus meiner Sicht wäre es in jedem Falle zielführender, sich persönlich an eine Person seines Vertrauens zu wenden, die möglichst durch gewerkschaftliche oder personalrätliche Einflussnahmemöglichkeiten gegenüber der Dienststelle sich (vertraulich!) dieser Probleme annehmen kann. Denn genau auch für solche Fälle sollten aktive Gewerkschaftsmitglieder und die Kolleginnen und Kollegen in den Personalvertretungen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen! An dieser Stelle möchte ich, auch im Namen der Redaktion und des Bezirksverbandsvorstandes, allen Leserinnen und Lesern unserer Zeitschrift ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr 2015 wünschen! Ihr Uwe Büttner 3

4 Tragen von Dienstkleidung beim Zollamt Schöneberg Am 3. März 2014 war es soweit. Die in der Postabfertigung tätigen Beschäftigten des Zollamtes Schöneberg tragen ab diesem Tag Dienstkleidung. Zu diesem Zeitpunkt haben bereits rund 90 Prozent der Kolleginnen und Kollegen ihre bestellten Dienstkleidungstücke von der Zollkleiderkammer erhalten. Zurück geht die Aktion auf eine Initiative des Zollamtsleiters, ZOAR Frank Reinicke, der bereits 2012 einen ersten Anlauf unternommen hatte, der aber nicht von Erfolg gekrönt war. Insbesondere drei Gründe waren und sind für ihn ausschlaggebend, seine Beschäftigten und natürlich auch sich selbst mit Dienstkleidung ausstatten zu lassen. Zum einen tritt die Zollverwaltung geschlossen in einem einheitlichen Bild gegenüber den Zollbeteiligten auf. Zum anderen differiert die von den Abfertigungsbeamten getragene Zivilkleidung während der Dienstzeit erheblich von der Erwartungshaltung des Zollbeteiligten, die dieser an einen im Dienst befindlichen Amtsträger stellt, so Frank Reinicke. Dadurch ist auch eine bessere Erkennbarkeit, wer überhaupt Beschäftigter ist, gegeben. Unter den Kolleginnen und Kollegen wurden zu diesem Thema zwei Umfragen durchgeführt. Rund 80 Prozent der Belegschaft war dafür. Sehr zufrieden mit dieser Lösung ist ZBI Dietmar Milde, der auch häufig Kassendienst hat. Es wird einem schon mehr Respekt entgegengebracht. Ähnlich sieht es ZAIin Catrin Meißner, auch wenn der eine oder andere Zollbeteiligte zu Anfang von Faschingskostümierung sprach. Zunächst stand ZBIin Erika Fränsel der Einführung der Dienstkleidung skeptisch gegenüber. Zwischenzeitlich habe ich mich aber damit arrangiert, berichtet sie. Der linke Oberarm von ZHSin Jaqueline Wirth ziert eine grüne Zollbinde. Sie ist erst seit wenigen Tagen beim Zollamt Schöneberg tätig und trägt noch Zivilkleidung. Auch sie sagt, dass die Dienstkleidung etwas her macht und die Akzeptanz gegenüber dem Handeln des Beschäftigten höher ist. Nachdem der jetzige Abteilungsleiter Zoll beim BMF, Julian Würtenberger, seinen Dienst angetreten hatte, wurde ein neuer Versuch unternommen, das Tragen der Dienstkleidung bei dem bis zum 30. November 2014 für ganz Berlin zuständigen Postzollamt einzuführen. Mit seinem Erlass vom 3. September 2013 schreibt das BMF, dass diese Maßnahme den besonderen Verhältnissen am Zollamt Schöneberg, insbesondere der Abfertigung von Konsulargut, Rechnung trägt. Durch die vielen diplomatischen Vertretungen in der Bundeshauptstadt wird das Zollamt vermehrt auch von ausländischen Diplomaten frequentiert. Neben dem örtlichen Personalrat hatte auch der HPR keine Einwände gegen die Einführung von Dienstkleidung beim Zollamt Schöneberg, so BDZ-Bearbeiter Anton Eberle im HPR aktuell vom Oktober 2013. Auch den Zollbeteiligten scheint es zu gefallen, auch wenn es einigen Befragten egal ist. Wichtiger ist für sie eine möglichst zügige Abfertigung - ohne lange Wartezeiten. Dies lässt sich bei einer prognostizierten Einlieferungsanzahl von weit mehr als 100.000 Postsendungen für das Jahr 2014 leider nicht ganz vermeiden. Valeriy Gudov, ein langjähriger Kunde im Zollamt Schöneberg, der pro Monat mehrfach Postsendungen abfertigen lässt, kennt beides. Er findet es richtig, dass die Beschäftigten ihm nunmehr in Dienstkleidung gegenüberstehen. Daneben fiel ihm auf, dass durch den Einsatz vieler junger Kolleginnen und Kollegen der Umgang durchaus entspannter geworden ist - bei der Abfertigung im Zollamt Schöneberg. Michael Kulus, HZA Berlin ZOAR Frank Reinicke, Leiter des Zollamtes Schöneberg

Zöllner baut Zollmuseum auf Fritz Baronner hat es nach der Wende aus dem Bayrischen ins Sächsische verschlagen. Als Aufbauhelfer und Pionier der ersten Stunde fand er Gefallen an den Menschen und der Gegend und blieb. Mitgebracht hat er sein Hobby, das Sammeln von Uniformen und Dienstkleidungen vor allem der europäischen Zöllner aber auch von anderen Vollzugsbehörden. Um für seine ständig wachsende Sammlung ausreichend Platz zu finden, ging er eine Symbiose mit dem nahe bei Dresden liegenden Lauterbach ein. Dort widmet sich ein Förderverein dem Wiederaufbau des Schlosses, in dem Fritz Baronner Mitglied ist und in dessen Räumen er seine Sammlung ausstellen kann. Durch verwandtschaftliche Kontakte erfuhr ich von der Sammlung und nutzte die Gelegenheit für eine Stippvisite. Im Ergebnis konnte ich feststellen, dass es sich schon um eine sehr umfangreiche Sammlung handelt, die sehr anschaulich und interessant dargestellt wird und keinen wirtschaftlichen Interessen dient. Nach dieser Erkenntnis war es für mich auch kein Problem meine aufgehobene Zolluniform aus DDR-Zeiten für die Sammlung zur Verfügung zu stellen. Beim zweiten Besuch und Übergabe meiner Uniform stellten wir beide fest, dass die Sammlung eine große Lücke hat. Trotz geographischer Nähe aber fehlender Kontakte gab es keine polnische Zöllneruniform. Auf die bescheidene Frage, ob ich, da aus Frankfurt (Oder) kommend, nicht einen polnischen Kollegen kenne, der bereit wäre seine abgelegte Uniform zu opfern, sagte ich meine Unterstützung zu. Und siehe da, durch einen Kollegen der KEV Guben, der in einer gemeinsamen deutsch-polnischen Streife tätig ist, konnte ein Spender gefunden werden. Mit großer Freude konnte Fritz Baronner diese Uniform dann am 1. November 2014 in seine Sammlung übernehmen und versprach eine würdige Ausstellung in seiner Sammlung. Wer Interesse an einer Besichtigung oder auch Sachspende hat, der kann sich telefonisch an den jetzt bereits im Ruhestand befindlichen Fritz Baronner, unter der Telefonnummer 0174 8665452 wenden oder sich über die Homepage des Schlossvereines schlosspark-lauterbach.de informieren. Andreas Schwenke 5

6 Durch Verpflegungsgeld zu höheren Renten!? Dr. Dietmar Loose und Wolfgang Hadamschek (Fortsetzung einer schönen Geschichte vor dem Bundessozialgericht und doch noch kein Ende abzusehen) Zur Erinnerung: Im Juni 2013 hatten wir zum Stand der Verfahren informiert, insbesondere ging es um Urteile verschiedener Senate des Landessozialgerichts (LSG) Berlin Brandenburg. Die Entscheidungen des 8. Senats gingen zugunsten der Kläger aus und enthielten die Aussage, dass eine Revision nicht zugelassen wird, da in der Sache höchstrichterlich alles entschieden ist. Kurz gesagt, zwischen den Argumenten des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) im Jahre 2007 zur Jahresendprämie und den Entscheidungen des 8. Senats des LSG zum Verpflegungsgeld gab es grundsätzliche Übereinstimmung. Die Beklagte machte in Fällen, in denen der 8. Senat des LSG zugunsten der Kläger entschieden hatte, von einer Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision Gebrauch. Der 5. Senat hat in seinem Beschluss des BSG vom 28. Mai 2013 B 5 RS 6/13 B mit einer umfangreichen Argumentation eine Nichtzulassungsbeschwerde der Berufungsbeklagten als unzulässig abgewiesen. Die Urteile des LSG wurden damit rechtskräftig. Damit war vom Versorgungsträger Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt zu beurteilen, an die Rentenversicherung zu melden und diese hatte einen neuen Rentenbescheid mit höheren Rentenbeträgen zu erteilen. In Urteilen des 16. Senats des LSG Berlin Brandenburg unterlagen die Berufungskläger. Die begehrte Anerkennung von Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt wurde abgelehnt. Auch hier wurde die Revision nicht zugelassen. Da eine Revision auch unter Beachtung des o.g. Beschlusses des BSG nicht eingelegt wurde, kam es zu dem nicht zufriedenstellenden Umstand, dass einigen ehemaligen Zöllnern ein höheres Arbeitsentgelt bescheinigt wurde und anderen nicht. Die Auflösung dieses Widerspruchs konnte nur durch eine höchstrichterliche Entscheidung erfolgen. Allerdings wurden dazu Entscheidungen von Landessozialgerichten benötigt, in denen die Revision zugelassen wurde. Am 30. Oktober 2014 verhandelte das BSG in Kassel zu fünf Entscheidungen verschiedener Landessozialgerichte. Gegenstand der fünf vom BSG angesetzten Termine waren vier Entscheidungen des Sächsischen Landessozialgerichts und eine Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt. Sie betrafen drei ehemalige Volkspolizisten, einen ehemaligen NVA Angehörigen und einen ehemaligen Mitarbeiter der Zollverwaltung. Mit anderen Worten, vier verschiedene Versorgungsträger, die den Rechtsstreit vor einem LSG verloren hatten, gingen gegen fünf Entscheidungen der Landessozialgerichte in Revision.

Der 4. Senat des Sächsischen LSG und der 1. Senat des LSG Sachsen-Anhalt hatten Verpflegungsgeld bei der Volkspolizei, bei der NVA und bei der Zollverwaltung als Arbeitsentgelt beurteilt. Alle Beteiligten an diesen Verfahren blickten nun gespannt nach Kassel. Alle anderen an Sozialgerichten bzw. an Landessozialgerichten anhängigen Verfahren waren zwischenzeitlich ruhend gestellt. Die an diesen Verfahren Beteiligten hofften nun auf eine für ihre Verfahren sich günstig auswirkende Entscheidung des BSG. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts verhandelte am 30. Oktober 2014 mündlich über die fünf vorgenannten Fälle. Aus dem veröffentlichten Terminbericht Nr. 50/14 war zu entnehmen: Die Revisionen der Beklagten waren is der Aufhebung und Zurückverweisung erfolgreich. In allen fünf Fällen hatten die LSG das Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt anerkannt. Dagegen richteten sich die Revisionen der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch die Wehrbereichsverwaltung bzw. die BFD Mitte) und der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt (für die Polizei). Das BSG rügt, dass die Sozialgerichte und die Landessozialgerichte (die Tatsachengerichte) nicht die für eine Entscheidung erforderlichen Tatsachen festgestellt haben. Da das BSG die Tatsachen nicht feststellen darf, sondern nur auf der Grundlage der Tatsachenfeststellung der Instanzgerichte die Rechtsfragen zu entscheiden hat, war das BSG gehindert, eine abschließende Entscheidung zu treffen. Das BSG bemängelte die unvollständige Ermittlung und Feststellung des einschlägigen Sachverhalts durch die Tatsachengerichte. Es fehlte in den LSG Entscheidungen an der Feststellung und exakten zeitlichen Zuordnung desjenigen DDR-Rechts, aus dem sich der Sinn der in Frage stehenden Zuflüsse ergibt. Diese Vorschriften sind als generelle Anknüpfungstatsachen heranzuziehen. Erst nach der lückenlosen Benennung der generellen Anknüpfungstatsachen, d.h. der zeitlichen und sachlichen Zuordnung der jeweiligen Ansprüche zu den konkreten damaligen Anspruchsgrundlagen lassen sich generelle Schlussfolgerungen ziehen. Deshalb wurden die Urteile des Sächsischen LSG und des LSG Sachsen-Anhalt aufgehoben und die Rechtsstreite zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an diese LSG zurückverwiesen. Insoweit waren die Revisionen der Beklagten erfolgreich. Ist das für die Kläger eine Niederlage? Ist nun alles gelaufen für die ruhenden Verfahren? Nein, es gibt keinen Grund zu einer pessimistischen Haltung. Worauf stützt sich dieser Optimismus? Das BSG hatte nicht nur die mangelnde Sachaufklärung durch die LSG gerügt, sondern auch seine Rechtsauffassung in dieser Sache betont sowie die notwendigen Prüfschritte beschrieben. Der (erkennende) 5. Senat hat ausdrücklich sowohl im Ergebnis der mündlichen Verhandlungen als auch zur Begründung seiner Entscheidung zum Ausdruck gebracht, dass er sich der Rechtsprechung des vor ihm 7

8 für das Recht der Rentenüberleitung zuständigen 4. Senats anschließt (Urteil vom 23.8.2007 B 4 RS 4/ 06 R Jahresendprämie). Danach bestimmt sich der Begriff des Arbeitsentgelts i.s von 6 Abs. 1 S 1 AAÜG nach 14 SGB IV. Kann das Vorliegen von Arbeitsentgelt bejaht werden, ist soweit es auf Vorschriften des Steuerrechts ankommt - das am 1. August 1991, das am Tage des Inkrafttretens des AAÜG geltende bundesdeutsche Steuerrecht maßgeblich. Diese rechtliche Grundlage können die LSG nicht mehr ändern, denn das BSG wird diese wie in der mündlichen Urteilsbegründung und im Terminsbericht, auch in der schriftlichen Urteilsausfertigung in der gleichen Art darlegen. Daran sind die LSG bei der erneuten Entscheidung gebunden. Das BSG legt in seinen Urteilen Prüfungsschritte fest. Im ersten ist das Vorliegen von Arbeitsentgelt i.s des 14 SGB IV zu prüfen. Für den Fall der Bejahung ist im zweiten Prüfungsschritt festzustellen, ob sich auf der Grundlage des 17 SGB IV ivm 1 ArEV vom 18.12.1984 ausnahmsweise ein Ausschluss ergibt. Dieser kommt nur dann in Betracht, wenn u.a. Zulagen, Zuschüsse und ähnliche Einnahmen zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlt werden und lohnsteuerfrei sind. Das BSG fordert eine vollumfängliche Ermittlung und Feststellung des einschlägigen Sachverhalts durch die Tatsachengerichte. Hierzu gehören neben der Feststellung der Zahlungsmodalitäten im Einzelnen auch die Feststellung und exakte zeitliche Zuordnung desjenigen DDR-Rechts, aus dem sich der Sinn der in Frage stehenden Zuflüsse jeweils ergibt (Vgl. Jahresendprämienurteil vom 23. August 2007, RdNr. 29). Insbesondere komme steuerlich eine abschließende Qualifizierung der Zahlungen als Einkommen erst dann in Betracht, wenn abschließend feststeht, dass sich diese nicht als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung darstellen und auch kein Tatbestand der Steuerfreiheit im bundesdeutschen Recht erfüllt ist. Zum Verständnis: Das BSG hat unsere Rechtsauffassung bestätigt. Das LSG Sachsen hat dem Berufungsverfahren eines Zöllners aus Plauen die von der Bevollmächtigten dem LSG vorgelegten umfangreichen Unterlagen sowie ihre Ausführungen nur unzureichend zur Ermittlung und Feststellung der erforderlichen Tatsachen genutzt (B 5 RS 3/14 R - L 4 RS 357/11). Deshalb richtet sich die Kritik des BSG an die Instanzgerichte. Wie wird es weitergehen? Nach der Zurückverweisung im Urteil des BSG im Rechtsstreit B 5 RS 3/14 R (Zöllner Plauen) wird der 4. Senat des LSG Sachsen erneut zu entscheiden haben, denn das Urteil vom 2.12.2013 - L 4 RS 357/11 wurde aufgehoben. Wir hoffen, dass es in absehbarer Zeit zu einer Entscheidung durch diesen Senat kommt und werden das nach Möglichkeit unterstützen.

Der 8. Senat des LSG Berlin-Brandenburg hat am 17. September 2014 in weiteren vier Fällen das Zollbediensteten gezahlte Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt festgestellt und gegen seine Entscheidungen die Revision zugelassen, die von der BFD Mitte auch eingelegt wurde. Die Urteile in diesen Verfahren sind unseres Erachtens gleichfalls wegen fehlender Tatsachenfeststellungen nicht für eine abschließende Entscheidung des BSG geeignet, werden demzufolge vom BSG gleichfalls aufgehoben und die Verfahren zurückverwiesen werden. Es sollte gegenüber den Gerichten gegenwärtig nichts unternommen werden, wenn die Rechtsstreite allein oder mit Unterstützung der AG geführt werden, vor allem dann nicht, wenn Ruhensbeschlüsse vorliegen. Die Entscheidung des 4. Senats des Sächsischen Landessozialgerichtes über die zurückverwiesenen Fälle sollte möglichst abgewartet werden. Kommt es durch die Sozialgerichte und Landessozialgerichte zur Wiederaufnahme der Verfahren, so sollten umgehend die Ansprechpartner in der AG Rente und Pensionen informiert werden, um entsprechend reagieren zu können. Zusammengefasst kann man sagen: Wir sind hinsichtlich des Erfolges unserer Klagen weiter optimistisch, aber es wird nach der Aufhebung der genannten Urteile und der Zurückverweisung an die LSG etwas länger dauern, Recht zu bekommen. 26. November 2014 Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst Nach dem tragischen Tod eines Rendsburger Finanzbeamten, der am 1. September 2014 von einem unzufriedenen Kunden in seinem Dienstzimmer erschossen wurde, muss man sich fragen: sind wir auf solche Besuche überhaupt vorbereitet? Zum Glück gibt es bisher in unserer Verwaltung noch keine vergleichbaren Vorkommnisse in den Amtsstuben und Dienststellen. Doch die tödlichen Ereignisse im Jahr 1998 in Konstanz und in Ludwigsdorf zeigten, dass sich unter unserer Klientel auch gewaltbereite Menschen befinden. Sicher haben wir aus den Ereignissen in Ludwigsdorf und Konstanz gelernt und die Eigensicherung im operativen Dienst angepasst. Doch was ist mit den nichtwaffentragenden Bereichen in unserer Verwaltung? Gerade mit der Übernahme der Kfz-Steuererhebung durch die Bundeszollverwaltung steigt die Zahl der Besucher. Diese Besucher wollen zwar in der Regel nur Unstimmigkeiten bei der Berechnung Ihrer Kfz- Steuer ausräumen. Es gibt aber auch Besucher die cholerisch veranlagt und z.b. nach einer unbegründeten Mahnung ihren Unmut raus lassen wollen. Das wird hoffentlich nie in Verbindung mit einer Waffe geschehen, aber auch Brüllen und Gewalt androhen ist durchaus möglich. Sind unsere Beschäftigten auf solche Situationen vorbereitet? Wissen sie, wie sie sich in solchen Situationen verhalten sollen und wie Hilfe herbeigerufen werden kann? Ich glaube, bei all dem Stress, den es derzeit beim Aufbau der Kfz-Steuerbearbeitung gibt, ist dieses Thema wenig beachtet worden. Aber es gibt eine Fürsorgepflicht des Dienstherrens, die auch den Schutz der Beschäftigten vor Gefahren für Leib und Leben bei der Ausübung ihres Dienstes zum Inhalt hat. Fortsetzung auf Seite 19 9

10 Alle Jahre wieder!? Nicht alle, aber scheinbar alle zwei Jahre kurz vor der Weihnachtszeit ereilt uns ein Indikatoren-Erlass. Waren die Kollegen vor zwei Jahren noch völlig von den Plänen zur Auflösung des FKS-Standortes Eberswalde überrascht worden, war jetzt die Hoffnung groß, dass die Lage in einer strukturschwachen Region dazu führen würde, dass man von der Wertung der einzelnen Indikatoren zugunsten des Bruttoinlandsproduktes und der Schadenssumme je AK Abstand nehmen würde. Leider haben sich diese Hoffnungen nicht erfüllt. Nach wie vor sind das BIP mit 30% und die Schadenssumme je AK mit 20% die Hauptindikatoren für die Personalbedarfsberechnung in der FKS. Ab Anfang 2015 wird die FKS die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns prüfen. Bundesweit wird dafür zusätzliches Personal für die FKS benötigt. Aber gerade im Bereich der Standorte Eberswalde und Schwedt kommt es laut dem Indikatoren Erlass zu einem Personalminderbedarf. In einer Region in der die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohnes eine große Rolle spielen wird, da wir gerade hier in dieser strukturschwachen Region einen großen Niedriglohnsektor haben. Das Bruttoinlandsprodukt in unserem Bereich können wir nicht beeinflussen. Auch die Schadenssumme je AK wird bei der Masse an eher kleinen Mindestlohnverfahren nicht in astronomische Höhen klettern. Aber dennoch ist gerade hier die Kontrolle der Mindestlöhne wichtig, denn genau hier werden Löhne gezahlt die überhaupt erst zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns geführt haben. Michael Jauer, OV BarUm Ihre Pflegeversicherung NEU ab 2013 mit staatlicher Förderung Keine Lücken lassen! Pflegevorsorge? Aber ja! Die staatliche Förderung der persönlichen Pflegevorsorge verbindet die gesellschaftliche Verantwortung mit der notwendigen Eigenvorsorge. Der Staat hilft mit 60 Euro im Jahr um die Vorsorge muss sich aber jeder selbst kümmern. Denn: Pflege geht uns alle an! Wir informieren Sie gerne. anders als andere Dennis Dimbat Geschäftsstellenleiter Jägerallee 24 14469 Potsdam Telefon (03 31) 20 00 83 10 Telefax (03 31) 20 00 83 22 Potsdam@debeka.de www.debeka.de

Anzeige Debeka-Hausratversicherung K-EINBRUCH Maßnahmen zum Einbruchschutz Ist Deutschland das neue Einbrecherparadies? Mit Paradies hat diese Vor-stellung herzlich wenig zu tun, sie gleicht vielmehr einem Albtraum. Wer möchte schon gerne nach Hause kommen und feststellen, ausgeraubt worden zu sein? Das Risiko eines Einbruchs sollte besonders zur dunklen Jahreszeit niemand unterschätzen. Denn die Fakten sind erschreckend: Deutschlandweit wird alle 3,5 Minuten in eine Wohnung eingebrochen. Tendenz steigend: 2013 verzeichneten die Hausratver-sicherer mit rund 150.000 versicherten Fällen den höchsten Stand seit 2004. Doch welche konkreten Maßnahmen helfen beim Einbruchschutz? Bevor man das Haus verlässt, noch mal die kleine imaginäre Checkliste durch-gehen: Sind alle Fenster zu? Steht die Balkontür noch offen? Ist die Wohnungstür abgeschlossen? Die Haustür einfach nur zuzuziehen reicht nicht. Den Schlüssel auch nie in einem Außenversteck deponieren. Außer-dem ist die Investition in Sicherungstechnik wie spezielle Schlösser für Fenster und Türen sinnvoll. Der Außenbereich sollte bei Dunkelheit beleuchtet sein, beispielsweise durch Lampen und Bewegungsmelder. In der Urlaubszeit stehen viele Wohnungen und Häuser leer und Brief-kästen laufen voll. Einbrecher kennen keine Ferien und wittern ihre Chance. Um eine böse Überraschung beim Nachhause kommen zu vermeiden, besser den Nachbarn bitten, sich um die Post zu kümmern und die Tageszeitung abbestellen. Wertsachen wie Schmuck, Wertpapiere oder Bargeld in einem Safe aufbewahren. Und ganz wichtig: keine Wir sind verreist -Nachrichten auf dem Anrufbeantworter und keine öffentlichen Ankündigungen in den sozialen Netzwerken. Neben Schäden durch Feuer, Sturm und Rohrbruch deckt die Hausratver-sicherung auch Einbruchdiebstahl und Vandalismus ab. Allerdings ist das keine Einladung, Fenster und Türen offen stehen zu lassen auch wenn man nur mal kurz weg muss. Ansonsten kann je nach vereinbartem Versicherungsumfang der Versicherungsschutz wegen grober Fahr-lässigkeit gefährdet sein. Generell gilt, die Versicherungssumme regel-mäßig zu aktualisieren. Viele Leute unterschätzen den Wert ihres Hausrats. Ist die Versicherungssumme niedriger als die tatsächlich im Haushalt vorhandenen Werte, spricht man von Unterversicherung. Dann muss im Schadensfall mit Abzügen bei der Entschädigung gerechnet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.debeka.de oder in Ihrer Debeka-Geschäftsstelle. Ihr Ansprechpartner: Dennis Dimbat Geschäftsstellenleiter Potsdam Telefon: (0331) 20008-300 Telefax: (0331)20008-222 11

12 Leserbrief Zentrale Auskunft KFZ-Steuer beim IWM Zoll in Cottbus - seit 1. Mai 2014 im Echtbetrieb Nach Jahren der Verwendung in virtuellen und unsicheren Dienstposten hörte ich Anfang des Jahres 2013 erstmals, dass eventuell ein größeres Kontingent an Dienstposten für die KFZ-Steuer zum HZA Frankfurt/Oder vergeben werden könnte. Nach und nach drangen mehr Infos zur Belegschaft durch, nach denen der Bedarf an Bearbeitern für die KFZ-Steuer niemals aus den eigentlich vorgesehenen Beamten der Bundeswehr gedeckt werden könne. So ergab sich auch für mich die Gelegenheit, in den Bereich KFZ-Steuer zu wechseln. Die Ängste einiger Kollegen zum IWM zu gehen teilte ich von Anfang an nicht und meldete mich freiwillig im Rahmen der Interessenabfrage, da für mich wichtigstes Kriterium die Heimatnähe war und ist. Ob ich nun von Frankfurt oder Dresden oder Münster verwaltet werde ist mir insofern unwichtig. Also wechselte ich zum 17.02.2014 zur zentralen Auskunft KFZ- Steuer am Standort Cottbus. Nun ist so eine völlig neu zu er- und einzurichtende Dienststelle nicht von heute auf morgen dienstfähig. Anfangs hatten wir mit technischen und ausstattungsmäßigen Problemen zu kämpfen. Fachlich wurden wir von bereits in der KFZ-Steuer erfahrenen Kollegen der IWM- Standorte Dresden, Chemnitz und Ebersbach geschult, welche schon seit Anfang 2014 übergangsweise die Auskünfte zur KFZ-Steuer neben ihren eigentlichen Aufgaben in der allgemeinen Zollauskunft erteilten. An dieser Stelle möchte ich diesen Kollegen nochmals ausdrücklich dafür danken, dass sie uns sowohl fachlich als auch arbeitsorganisatorisch unter die Arme griffen und somit den Start beim IWM Zoll erleichterten. So konnten wir nach Beseitigung der technischen Probleme im März beginnen, erste einfache Tickets (E-Mails) in Gruppen oder selbstständig zu bearbeiten. Hier wurde uns seitens der Leitung sowohl des Standortes als auch des IWM die nötige Zeit gelassen, um ohne Druck die nötige Rechts- als auch die persönliche Sicherheit in diesem neuen Gebiet zu erlangen. Für mich eine lange zurückliegende und fast in Vergessenheit geratene Erfahrung, dass es auch heute noch Vorgesetzte gibt, welche über Personalführungskompetenz verfügen. Leider ist man in dem Sachgebiet beim HZA Frankfurt/Oder, aus welchem ich wechselte, der Ansicht, dass man einen Menschen nur lange genug unter Druck setzen muss, um ihn gefügig zu machen. Das funktioniert auch irgendwann, jedoch bleibt die Motivation und Leistungsbereitschaft dabei auf der Strecke. Anfang April begannen die ersten Kollegen mit der stundenweisen Auskunftserteilung am Telefon. Anfängliche Unsicherheiten konnten so nach und nach abgebaut werden. Nach Beendigung des Probebetriebs zum 30.04.2014 wechselten wir zum 01.05.2014 in den Echtbetrieb. Seitdem sind wir voll arbeitsfähig - und gemeinsam mit 64 Kollegen am Standort Cottbus sowie 48 in Zittau erteilen wir Auskünfte zur KFZ-Steuer im Telefonund Ticketdienst. René Müller, OV Cottbus Technische Daten zum IWM Zoll Cottbus: Tägliche Verstärkung durch 35 Kollegen aus Hamburg, Bautzen, Ebersbach und Chemnitz Von Mai bis Oktober 358.798 E-Mails beantwortet und 286.777 Anrufe entgegengenommen Aufteilung der täglichen Arbeitszeit von 2/3 Telefon und 1/3 Ticketdienst Erreichbarkeit der Hotline Montag - Freitag von 08.00 17.00 Uhr

Wo im Harz die Hexen tanzten von Dieter Feldmann Nach verschiedenen Orten in Böhmen und der Oberlausitz war im Herbst der sich zwischen Leine und Saale erstreckende Harz das Reiseziel der AG Rente & Pension im Bezirksverband Berlin-Brandenburg des BDZ. Reiseteilnehmer waren die in Renten- und Pensionsfragen ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen aus Berlin, Frankfurt (Oder), Potsdam und Mecklenburg-Vorpommern mit ihren Ehefrauen bzw. -männern. Sie begrüßten in ihrer Mitte Wolfgang Fischer mit seiner gesangsfreudigen Gattin, der seit vielen Jahren die AG Rente & Pension unterstützt und dies nunmehr im Ruhestand fortsetzt. Der Tradition folgend sollte auch diese Reise für die weitere Arbeit neue Kraft, Stehvermögen einschließlich Zuversicht vermitteln sowie das Gefühl der Zusammengehörigkeit weiter stärken. Aus Erfahrung wissen wir, wie mühevoll und langwierig der Weg zum Bundessozialgericht war. Wir sind Optimisten und haben die Hoffnung für einen erfolgreichen Abschluss. Zugleich sollte die Reise eine kurze Auszeit von der Alltagshektik der nunmehr schon 7 Jahre andauernden und beharrlich in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Bayern geführten Rechtsstreite sein. Die wieder in bewährter und gekonnter Weise von Wolfgang Hadamschek für die fünftägige Reise ausgewählten Stationen beinhalteten verlockende abwechslungsreiche Glanzlichter der Architektur, der Natur, Kultur sowie Geschichte des Ost- und Westharzes. Darunter befanden sich auch Denkmäler der UNESCO-Welterbeliste. Am Morgen des 7. Septembers war es dann soweit. Frohgelaunt sowie erwartungsvoll besteigen am Ostbahnhof und an der Autobahnraststätte Michendorf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Komfortreisebus des uns schon bekannten und vertrauten Reiseunternehmens Dr. Herrmann. Während der Anreise bei spätsommerlichen Wetter über die Autobahn wird zunächst ein Abstecher nach Staßfurt gemacht. Hier reihen sich noch Mitfahrer aus dem Freistaat Sachsen ein. Damit ist die Reisegruppe komplett. Nach staufreier Fahrt erreichen wir die an der Bode liegende geschichtsträchtige Stadt Quedlinburg. Bei der Stadtführung erläutert uns die sachkundige Stadtführerin, dass Quedlinburg mit seinen malerischen 2069 Fachwerkhäusern aus fünf Jahrhunderten das größte Flächendenkmal auf deutschem Boden ist. Bei dem geführten Rundgang finden die zum Weltkulturerbe zählenden Denkmäler, die romanische Stiftskirche mit dem kostbaren Kirchenschatz des Mittelalters, das im Renaissancestil erbaute Schloss einschließlich der historischen Altstadt mit ihren idyllischen Gassen, unsere Aufmerksamkeit. Der Stadtrundrundgang führt uns vorbei am Wasserspiel der Münzenberger Musikanten, in das älteste Gotteshaus der Stadt, die St. Blasii-Kirche und weiter zum Brauereigebäude Lüdde aus dem Jahre 1876. Wir werden daran erinnert, dass Dorothea Erxleben, Friedrich Gottfried Klopstock sowie Friedrich Guts Muths in Quedlinburg geboren sind. 13

Neue Hilfsangebote......für alle Beschäftigten im Bezirk der BFD Mitte N Y Q I A N K R P G E S U N D H E I T S T R E S S S U O T K R A N K H E I T C H B I L F E B T E U M I S S B R A U E C N H O U A U S W E G L T D E N U C H K C A S X Z D U N S Bundesfinanzdirektion Mitte Kollegiale Ansprechpartner/innen für Sozial- und Suchtfragen Stand: Juni 2014 1 Ihre Ansprechpartner/innen für den Raum Berlin/Brandenburg Eveline Hoffmann BFD Mitte Dienstort Potsdam 03 31-64 61-1 24 eveline.hoffmann@bfdm.bfinv.de 2 Eberhard Altmann HZA Potsdam SG D 03 31-23 08-3 18 eberhard.altmann@hzap.bfinv.de 2 Frank Froese HZA Berlin SG G 0 30-6 90 09-5 37 frank.froese@hzab.bfinv.de 2 Antje Probst HZA Berlin SG B 0 30-6 90 09-4 16 (Mo,Fr) 0 30-62 20 52 88 (Di Do) antje.probst@hzab.bfinv.de 2 Maik Lamolla HZA Potsdam SG C Zollamt Flughafen Schönefeld 0 30-60 91-5766 maik.lamolla@zab-fhfs.bfinv.de 2 Michael Lauter HZA Potsdam SG C Zollamt Flughafen Tegel 0 30-41 01-31 30 bzw.01 72-3 80 36 29 michael.lauter@zab-fhft.bfinv.de 2 Veit Paul HZA Frankfurt/Oder SG E 03 35-5 63-17 74 oder 01 52-33 94 74 09 veit.paul@hzafo.bfinv.de 2 Eva Bartels HZA Frankfurt/Oder SG B Dienstort Cottbus 03 55-87 69-1 41 eva.bartels@hzacb.bfinv.de 2 Eberhard Wauer HZA Potsdam SG D 03 31-23 08-3 02 bzw.01 79-6 88 01 70 eberhard.wauer@hzap.bfinv.de 2 Anmerkungen: 1. Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte der Intranetseite von KASuS bzw. der Verknüpfung zur entsprechenden Intranetseite im Laufwerk H/Zentral im Ordner Fürsorge/KASuS Ihrer Dienststelle. 2. Nach Umstellung auf Windows 7 und Office 2010 erfolgt übergangsweise eine automatische Umleitung von der alten E-Mail Adresse auf die neue E-Mail Adresse. Nach Abschaltung der alten E-Mail Adresse bekommt der/die Absender/in eine automatische E-Mail mit der Angabe der neuen E-Mail Adresse, so dass in jedem Fall eine vertrauliche Zustellung möglich ist.

Nachdem unser Entdeckungsdrang gestillt ist geht die Fahrt weiter nach Rübeland zur familiengeführten Pension Harzbaude Susanne. Diese am Harzer Hexenstieg regional günstig gelegene Örtlichkeit ist der Ausgangspunkt für unsere bevorstehenden Vorhaben. Nach dem Check-in und Akklimatisierung werden wir von den Pensionsbesitzern mit einem Glas Sekt herzlich begrüßt sowie mit einem geschmackvollen und abwechslungsreichen Speisenbuffet bewirtet. Die bis zur Nachtruhe verbleibende Zeit wird wie an den folgenden Tagen zum regen Gedankenaustausch genutzt. Die Themen sind vielfältig. Sie betreffen vordergründig Erlebnisse der jüngsten Vergangenheit, gegenwärtige Alltagsprobleme einschließlich künftiger persönlicher Vorhaben. Natürlich werden die bisher zurückgelegte Wegstrecke der geführten Rechtsstreite sowie die Urteile der Richter, die das wertneutrale und politisch indifferente Sozialversicherungsrecht umsichtig interpretierten und sich auf die Seite der Kläger stellten, nicht außer Acht gelassen. Erinnert sei nur an den Ausspruch verschiedener Richter, dass hier nach Gesetzes- und nicht nach Kassenlage entschieden wird. Am folgenden Tag steht nach der Einnahme des Frühstücks in der mit einem kanadischen Holzfällerofen (Bullerjahn) beheizten Räumlichkeit die große Ost-Harzrundfahrt mit Reiseleiterin auf dem Programm. Zunächst geht die Fahrt zur Rappbode- Talsperre. Von der Aussichtsterrasse blicken wir auf die vor uns liegende 415 Meter lange und 106 Meter hohe Staumauer mit dem 113 Millionen Kubikmeter großen Staubecken. Danach führt uns die Reise zu einer der letzten Köhlereien in Deutschland, dem Stembergerhaus. Bevor wir einen Einblick in die Entwicklungsgeschichte der Köhlerei, die schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Köhler und die heutige Verwendbarkeit der Holzkohle erhalten, wird traditionsgemäß die 50-prozentige Köhlerspezialität flüssige Holzkohle zum Umtrunk gereicht. Mit einem Gut Brand wird auf die weitere Gesundheit und Schaffenskraft des Köhlers angestoßen. Weiter geht es durch das als Perle des Bodetales bezeichnete Altenbrak/Treseburg und über Hasselfelde und Stiege zum Fachwerkstädtchen Stolberg. Da man mehr als einen Tag benötigt, um alle Sehenswürdigkeiten der Europa- und Thomas-Müntzer-Stadt zu entdecken konzentrieren sich unsere Stadtführerinnen auf einige. Es sind das Rathaus, das Geburtshaus von Thomas Müntzer, das schönste Haus des Ortes die Alte Münze sowie das wohl eindrucksvollste Gebäude von Stolberg das auf einem nach drei Seiten abfallenden Berg stehende Schloss mit dem von Schinkel entworfenen Roten Salon. Auf dem Rückweg zum Ausgangspunkt am Rathaus mit dem Thomas-Müntzer-Denkmal werfen wir noch einen einmaligen Gesamtblick auf Schloss, Kirche und Rathaus. Vor dem Rathaus stehend erfahren wir, dass dieses 1452 errichtete Bauwerk über kein Treppenhaus verfügt. Der Zugang zu den im inneren befindlichen drei Etagen ist bis heute nur über die breite Außentreppe möglich. Damit wir für die Bewältigung unseres bevorstehenden Ausflugszieles körperlich gut gerüstet sind wird im Cafe Hohenzollern oder Restaurant Zum Kanzler eine gemütliche Mittagsrast eingelegt. Danach fahren wir weiter zu dem in der Nähe von Stolberg liegenden 580 Meter hohen Großen Auerberg. Auf der Straße der Lieder mit 16 Texttafeln Deutscher Volkslieder, die uns zum Singen animieren, geht es hinauf zu dem auf dem Gipfel stehenden technischen Bauwerk des 19. Jahrhunderts, dem 38 Meter hohen Josephskreuz. Dieses größte Doppeleisenkreuz der Welt wird als Aussichtsturm genutzt und durch 100 000 Nieten zusammengehalten. Wen es hoch hinauszog, der wagte den beschwerlichen Aufstieg über 15

16 die 200 Stufen der Wendeltreppe zur Aussichtsplattform. Die trübe Wetterlage ließ bedauerlicherweise keinen Panoramablick in die Landschaft Sachsen Anhalts und auf den in der Ferne liegenden Inselsberg zu. Die Rückreise führt über Harzgerode, entlang des Selketales mit dem Mägdesprung, durch Alexisbad nach Gernrode. Hier schauen wir uns die größte Kuckucksuhr der Welt außerhalb des Schwarzwaldes an und erleben das Heraustreten des Kuckucks. Danach geht es zurück in die Pension. Nach dem Tag an der frischen Bergluft stimmen wir uns auf den bevorstehenden Grillabend ein. Ein lohnenswertes Ziel am dritten Tag unserer Tour ist die Bunte Stadt am Harz Wernigerode. Wer Lust hatte und Energie für den Brockenrundgang sparen wollte, fährt mit der Brockenbahn auf den 1142 Meter hohen Berg der Deutschen. Oben angekommen war den 10 Teilnehmern aufgrund der tief hängenden Wolken die Rundumsicht vom höchsten Berg des Harzes auf etwa 30 km begrenzt. Der andere Teil der Reisegruppe erkundete auf eigene Faust bei einem besinnlichen Stadtbummel die bezaubernde Stadt. Ein Hingucker das historische Rathaus der Stadt. Besondere Aufmerksamkeit erregt seine Außenfassade mit den 33 geschnitzten Figuren. Weitere Sehenswürdigkeiten auf der Stadtbegehung sind das Schiefe und das Kleinste Haus. Das über der Stadt thronende neugotische Schloss mit seinen 3 Türmen macht neugierig. Wir steigen in eine der Schlossbahnen, die uns auf den 30 Meter hohen Bergfried bringt. Auf der Beliebtheitsskala der deutschen mittelalterlichen Schlösser liegt es auf Platz fünf. Obwohl Wind und Regen an seinen Gemäuern nagten hat es nicht von seinem Reiz verloren. Bei der Außenbesichtigung laufen wir an der 80 Meter langen Stützmauer entlang und schauen von der großen Schlossterrasse über die unter uns liegende Stadt zum Brocken. Bevor es wieder bergab geht werfen wir noch einen Blick in die Schlosskirche, den Festsaal und die Arbeits- und Wohnzimmer der fürstlichen Obrigkeit. Aus Wernigerode und vom Brocken wieder in die Pension Susanne zurückgekehrt, lassen wir den Tag mit böhmischer Küche sowie bei Disco-Musik und Tanz ausklingen. Anderntags geht es durch den westlichen Teil des Harzes zur tausendjährigen Kaiserstadt Goslar. Bei der Durchfahrt von Blankenburg, Wernigerode, Ilsenburg und Bad Harzburg erfahren wir von unserer geschichtskundigen Stadtführerin Wissenswertes und Kurioses über diese Orte. Der informelle Stadtrundgang in Goslar zu geschichtsträchtigen Gebäuden und Plätzen ist eine erlebnisreiche Zeitreise in das Mittelalter. Das wird uns bei der Stiftskirche St. Simon mit der Kopie des Kaiserstuhls und der Außenbesichtigung der romanischen Kaiserpfalz deutlich. Ergänzt wird dieser Eindruck bei dem Streifzug durch die ebenfalls zum Weltkulturerbe ernannte Altstadt. Sehenswert das Stammhaus der Industriellenfamilie Siemens aus dem Jahre 1693, das 1254 gegründete Hospital Großes Heiliges Kreuz sowie die Gildehäuser der Tuchmacher, Bäcker und Schuhmacher. Unsere Exkursion endet am Markt. Hier haben wir bei dem Glockenspiel mit Figurenbewegung noch ein akustisches sowie visuelles Erlebnis.

Renteninformation Lesen Sie auch die aktuellen Informationen auf www.bdz-bb.eu Wir führen in Berlin, Frankfurt (Oder) und Potsdam Sprechstunden nur nach vorheriger Anmeldung durch. 1. Berlin Liegenschaft Grellstr. 18-24 jeden 3. Mittwoch im Monat im Raum 1.208 Anmeldung bei: Frau Gisela Hartwig (0 30) 48 33 13 75 Herrn Heinz Fietz (0 30) 9 72 94 96 Herrn Peter Stinner (0 30) 53 66 28 72 Herrn Dieter Feldmann (0 30) 99 40 26 92 Herrn Uwe Köhler (0 30) 2 41 28 35 2. Frankfurt (Oder) HZA Frankfurt (Oder) jeden 2. Mittwoch um 13.00 Uhr Anmeldung bei: Herrn Joachim Mätzig (03 35) 6 80 15 46 Herrn Horst Mattner (03 35) 6 80 28 55 3. Potsdam BFD Mitte, Haus 7 jeden 1. Mittwoch im Monat um 10.00 Uhr Anmeldung bei: Herrn Rudolf Nothe (03 31) 62 17 20 Herrn Rudolf Rittig (03 38 45) 91 62 34 Herrn Franz Böhm-Wirt (03 37 41) 8 07 30 17

18 Der Rückweg führt durch das klippenreiche Okertal mit dem 60 Meter hohen künstlich angelegten Romkerhaller Wasserfall bis nach Altenau. Hier besuchen wir eine Holzschnitzerei und bewundern anhand der vielseitigen Ausstellungsstücke das handwerkliche Können der Schnitzerfamilie. Weiter geht es durch Braunlage, das sagenhafte Bodetal entlang über Königshütte und Elbingerode in unser Basislager zurück. Am Abend erwartet uns ein deftiges Buffet mit Hausgeschlachtetem. Bei guter Laune, mit Appetit, einem frischgezapften Bier und einem Gläschen Schierker Feuerstein oder Obstler lassen wir uns die kalten und warmen Schlachtspezialitäten schmecken. Der Tag vor der Abreise bleibt der Erkundung des Umlandes von Rübeland vorbehalten. Auf der Tagestour werden wir von dem im Harz ansässigen und im Ruhestand stehenden Mitstreiter Gerhard Rast begleitet. Er zeigt uns nicht nur einige Sehenswürdigkeiten der Region, sondern vermittelte auch Interessantes zur Historie und Gegenwart der durchfahrenen und besuchten Orte. Bei leichtem Nieselregen geht die Fahrt vorerst zur Burg- und Festungsanlage Regenstein. Zwischenzeitlich hat sich der Regen verabschiedet, sodass wir Schritt für Schritt die im Naturpark Harz-Sachsen-Anhalt in 295 Meter Höhe liegende trotzige früh- und hochmittelalterliche Burgruine erklimmen. Sehenswert die noch erhaltenen 32 Felsräume und Gräben des Bergfrieds einschließlich die in den Felskasematten ausgestellten Funde aus der Burgen- und Festungszeit der Regensteiner. Von der höher gelegenen Felsplattform blicken wir, etwas außer Atem, auf das mit Nebelschwaden überzogene Harzer Vorland. Weiter geht es mit dem Bus in das im Bodetal liegende Thale mit der sagenumwobenen 403 Meter hohen Roßtrappe sowie den steilen geheimnisvollen und schaurigen Felsen Hexentanzplatz. Während ein Teil der Reisegruppe sich per Bus zur Kultstätte begab, nutzte der andere die Glaskabinenbahn. Die entspannte Auffahrt verschaffte einen Aus- und Rundumblick über das Bodetal, dem Grand Canyon des Harzes. Jene, die in einer der Kabinen mit Glasfußboden fuhren bot sich zusätzlich der Blick in die Tiefe. Oben angekommen waren uns die Hexen nicht wohlgesonnen. Ihr Empfang mit einem Regenschauer war ein guter Grund für die Einkehr in das Cafe Berghütte. Auf dem Weg zum Bus waren die am Hexenring stehenden Skulpturen sowie das auf dem Kopf stehende Hexenhaus Grund zum Schmunzeln. Leider war das verkehrte Haus nicht zugänglich. Durch unseren Reisebegleiter erfuhren wir, dass der Dachboden sich unten und das Erdgeschoss oben befinden und aus der Sicht der Besucher die Gerätschaften und Möbel an der Decke angebracht sind. Wieder an dem Ort angekommen, wo wir in den vergangenen Tagen stets willkommen waren, nutzen einige wissensdurstige der Reisegruppe die bis zum Abendessen verbleibende Zeit für einen Kurztrip. Ziel ist die in Rübeland befindliche älteste Schauhöhle Deutschlands. Bei einem geführten Rundgang durch die unterirdische Traumwelt der Baumannshöhle sehen sie eindrucksvolle Gebilde aus Stalagmiten und Stalaktiten, den größten Hohlraum der Höhle mit dem künstlich angelegten Wolfgangsee sowie das zusammengefügte Skelett eines Höhlenbären. Zum Abschluss unseres Aufenthaltes ist einer der geschmackvoll eingerichteten Partyräume der Pension Treffpunkt des geselligen Beisammenseins. Die heiteren und besinnlichen Verse einschließlich Trink-, Scherzund Heimatlieder des Alleinunterhalters sowie das Mitsingen der Stimmungslieder sorgen für eine beschwingte Stimmung. Auch die von Uwe Köhler spontan vorgetragenen amüsanten Lachgeschichten und eine von anderen Reiseteilnehmern inszenierte Polonaise tragen dazu bei. Nach dem gemeinsamen Gesang des Liedes der Brandenburger Märkische Heide, Märkischer Sand geht die fröhliche Runde auseinander und begibt sich zur Nachtruhe.

Wir begrüßen neue Mitglieder Vorname Name Ortsverband Thomas Hartung Berlin Patrick Reisener Frankfurt (Oder) Von anderen Bezirksverbänden in unseren BV gewechselt sind: Dirk Schmidt Berlin-Grellstraße Ramona Krause Frankfurt (Oder) Juliane Voge Frankfurt (Oder) Ernst Hillmann Frankfurt (Oder) Fortsetzung von Seite 9 Die Errichtung von Hochsicherheitstrakten widerstrebt sicher dem Anspruch an eine bürgeroffene Verwaltung - nichts zu tun wäre aber genau so falsch und grob fahrlässig, wenn mal etwas passieren sollte. Oft reichen kleine Maßnahmen, die es teilweise in unserer Verwaltung schon gibt. Das beginnt z.b. mit der Gewährleistung einer Einlasskontrolle durch Pförtner und die Trennung von Bearbeiter und Kunden durch einen Tresen in den Besucherbereichen. Nicht neu, aber wenig verbreitet ist die Installation von Notrufeinrichtungen, wie z.b. in den Kassenbereichen. So würden sicher auch Schulungen zur Erkennung von eskalierenden Situationen und zu deren Deeskalation unsere Beschäftigten auf diese Situationen besser vorbereiten. Um diese vielen kleinen und großen Ideen, die es sicher schon an den Dienststellen gibt, zu bündeln und zu optimieren, ist es m.e. notwendig, verbindliche Sicherheitskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Wir werden dieses Thema mit der Verwaltung besprechen und auf entsprechende Maßnahmen drängen. Andreas Schwenke 19

20 Wir gratulieren herzlich! Zum 70. Geburtstag Günter Glauke 14.08. Wilfried Bach 18.08. Joachim Bleise 22.09. Renate Loose 10.10. Hans-Jürgen Pöthig 25.10. Pia Thon 13.11. Wilfried Ammermann 18.11. Monika Ventz 21.12. Zum 75. Geburtstag Wolf-Eberhard Richel 09.08. Frank Kuestner 22.08. Günter Hingst 16.09. Gisela Zach 06.10. Karin Lorke 09.10. Rüdiger Zahn 23.10. Norbert Kunz 29.11. Zum 80. Geburtstag Klaus Haase 05.08. Horst Völkel 22.08. Detlev Hirsemann 08.09. Reinhard Jackisch 21.09. Gert Förschner 26.09. Hansgeorg Richter 01.10. Horst Ludwig 06.12. Zum 85. Geburtstag Eberhard König 31.08. Erwin Böttcher 07.12. Günter Hoffmann 20.12. Zum 90. Geburtstag Sonja Hadel 07.09. Zum 91. Geburtstag Günter Kose 20.09. Joachim Frank 06.12. Heinz Waterstrat 17.12. Hellmuth Schmid 19.12. Zum 92. Geburtstag Peter-Paul Doktor 26.09. Zum 93. Geburtstag Karl-Heinz Armbrust 30.12. Zum 98. Geburtstag Karl Bonfeld 10.08. Zum 94. Geburtstag Heinz Werner 03.09. Heinz Rothe 27.11. Wir gratulieren herzlich!

Am folgenden Morgen heißt es Abschied nehmen von unseren umsichtigen Gastgebern. Wir verlassen diese mit dem Gefühl, dass wir während unseres Aufenthaltes jederzeit im Mittelpunkt der Bemühungen des Pensions-Teams gestanden zu haben. Nach einigen unbeschwerten erlebnisreichen Tagen und mit vielfältigen neuen Eindrücken treten wir entspannt die Heimreise an. Während der Reise ist uns erlebbar geworden, dass der Zauber, der dem Harz angedichtet wird, kein leeres Versprechen ist. Einhellige Meinung der Teilnehmer: Die Harzreise war ein gelungenes touristisches Unternehmen. Es stimmte einfach alles. Beginnend von der Gemeinschaftlichkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zu den besuchten regionalen Sehenswürdigkeiten. Zum Gelingen der Reise hat auch unser Busfahrer Vladimir durch eine sichere und umsichtige Fahrweise und durch sein Catering beigetragen. Anteil haben auch Uwe Köhler mit seinen unterhaltenden humorvollen Einlagen sowie Heinz Fietz aufgrund seiner jederzeit behaltenen Übersicht zur vollzähligen Personenzahl bei Abfahrt von den einzelnen Haltestationen und umsichtigen Organisation zur Bereitstellung der gewünschten Pausenbeköstigung. Schließlich ein Dank an Wolfgang Münzenberger, der unsere Finanzen gewissenhaft verwaltete und gewährleistete, dass wir jederzeit zahlungsfähig waren. Der Abschied war herzlich, denn fünf gemeinsam verbrachte Reisetage verbinden schon irgendwie. In Berlin angekommen hatte uns der Alltag wieder. Die Auszeit von den Rechtsstreiten zur Anerkennung des Verpflegungsgeldes als Arbeitsentgelt war vorbei. Nun warten wir auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu den fünf anhängigen Revisionen, die maßgeblich für alle anderen gleichartigen Rechtsstreite sind. Also auf ein Neues! Endlich!!!! Vollstreckungspauschale für Anordnungsbehörden Mit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungs- Vollstreckungsgesetzes informiert die Bundesregierung im August über ihre gesetzgeberische Absicht eine Vollstreckungspauschale einzuführen, wenn bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die Bundesfinanzverwaltung mit der Vollstreckung offener Forderungen beauftragen. Damit steht eine langjährige Forderung des BDZ kurz vor ihrer Umsetzung. Auf Grund der in den letzten Jahren immer mehr gewachsenen bundesweiten Rückstände in der Vollstreckung durch die Bundeszollverwaltung, waren unsere Hauptzollämter personell am Ende ihrer Möglichkeiten, um dieser Entwicklung Herr zu werden. Die Forderung des BDZ, Gebühren für jede Fremdvollstreckung einzunehmen, hatte den Hintergrund, die Effizienz bei der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen zu erhöhen, in dem zum Einen die hohen Personalkosten für diese eigentliche zollfremde Aufgabe etwas kompensiert werden und zum Anderen die Auftraggeber mit dem Wachsen ihrer Kosten angehalten werden ihre Forderungen um die offensichtlich erfolglosen Pfändungen zu reduzieren, da sie ihnen nur Geld und der Zollverwaltung Aufwand kosten. Die Höhe der Gebühr soll ein halbes Prozent des Mahnbetrages, mindestens jedoch 5,-Euro und höchstens 150,- Euro betragen. Wir sind guter Hoffnung, dass diese Gebührenverordnung für die Bundeszollverwaltung eine gewisse Entspannung in der Vollstreckung bringen wird. Die Praxis wird es zeigen. A. Schwenke 21