Stilllegung und Abbau von Kernkraftwerken Dr. Wolfgang Cloosters Dr. Oliver Karschnick Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Abteilung V 7, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Ausgangslage und Einführung Stilllegung und Abbau von Kernkraftwerken Aktueller Sachstand Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Krümmel
2011 Fukushima Politische Entscheidung: Entzug der Berechtigung zum Leistungsbetrieb für 8 Kernkraftwerke, darunter die Kernkraftwerke Krümmel (KKK) und Brunsbüttel (KKB) 13. Novelle des Atomgesetzes (AtG)
Abteilung 7 des MELUR Räume Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 6 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz. AL: Dr. W. Cloosters Referat 70 Referat 71 Referat 72 Referat 73 Referat 75 Referat 76 Aufsichts- und Genehmigungsverfahren KKB Grundsatzfragen der Fachkunde Aufsichts- und Genehmigungsverfahren FRG-1 Grundsatzfragen und Koordination AGVs Aufsichts- und Genehmigungsverfahren KKK Clearingstelle Aufsichts- und Genehmigungsverfahren KBR Grundsatzfragen der Sicherheit Rechtsangelegeheiten Sachverständigenwesen Strahlenschutz Strahlenschutz / Entsorgung
Gesetzliche Grundlagen - Kerntechnisches Regelwerk - Bundesgesetzgeber AtG (Atomgesetz) Allgemein verbindlich Bundesregierung / Bundesrat Verordnungen (StrlSchV ) Allg. Verwaltungsvorschriften Verbindlich f. Behörden Bundesregierung / Landesbehörden Beratungsgremien KTA Grundgesetz Industrie Bekanntmachungen des BMU - Sicherheitskriterien, Störfallleitlinien - Richtlinien und Empfehlungen RSK-Leitlinien, RSK- SSK- ESK-Empfehlungen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) Technische Spezifikationen für Komponenten und Systeme Organisations- und Betriebshandbücher etc. aufsichtliche Übernahme durch Genehmigung bzw. im Einzelfall
Gesetzliche Grundlagen - Stilllegung und Abbau - Atomgesetz AtG Entziehung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb für KKK ( 7 Absatz 1a AtG) Genehmigung erforderlich: Stilllegung, Abbau, Sicherer Einschluss/SE ( 7 Absatz 3 AtG) Atomrechtliche Aufsicht auch für Stilllegung, Abbau, SE erforderlich ( 19 AtG) Einbindung von unabhängigen Sachverständigen auch für Stilllegung, Abbau, SE ( 20 AtG) Aber: Sicherer Einschluss (Verwahrung der Anlage ohne Brennstoff bis zum Abbau) ist ebenso zulässig wie sofortiger Abbau (Wahlfreiheit des Betreibers) Keine gesetzlichen zeitlichen Vorgaben für Genehmigungsantrag und Durchführung
Stilllegung / Abbau in Deutschland Prototyp / kommerzieller Reaktor - stillgelegt / im Abbau - vollständig abgebaut Forschungsreaktor - stillgelegt / im Abbau - vollständig abgebaut Einrichtungen Brennstoffkreislauf - stillgelegt / im Abbau - vollständig abgebaut
Beispiel Genehmigungsverfahren - z.b. direkter Rückbau + Bau eines Lagers f. rad. Abfälle - Zeit ca. 3-4 Jahre ca. 15 20+ Jahre Leistungsbetrieb Nachbetrieb Abtransport BE Dekontamination Phase 1 Durchführung direkter Abbau Phase 2 Phase 3 Entsorgung Betriebsabfälle Phase 4 Phase 5 (konv. Abriss) Beantragung Genehmigung für Stilllegung / Abbau / Lager Einreichung von Genehmigungsunterlagen Öffentlichkeitsbeteiligungen Fertigstellung Gutachten von unabhängigen Sachverständigen Erteilung Stilllegungsgenehmigung Erteilung Abbaugenehmigung Phase 1 Erteilung Genehmigung für Lager f. rad. Abfälle (in diesem Beispiel) Erteilung Abbaugenehmigung Phase 2 Erteilung Abbaugenehmigungen Phase 3,4 Entlassung aus der Atomaufsicht Betriebsgenehmigung Genehmigungen für Stilllegung und Abbau Phasen 1-4 Atomaufsicht über KKK / Betreiberin Lager f. rad. Abfälle: Bau & Betrieb Atom-/Strahlenschutzaufsicht über Lager / Betreiberin Endlager
Beispiel: Abbau eines KKWs - direkter Rückbau - Reihenfolge der Abbauschritte ist abhängig von der Anlage / Antrag der Betreiber und Genehmigung. Beispiel: A Vorbereitung des Abbaus D Abbau aktivierter Dekontamination restlicher Anlagenteile B (Dekontamination, Entleerung, Entwicklung von Verfahren ) Entfernung Von nicht radioaktiven Teilen Teile Einbau der fernbedienten Zerlegetechnik Abbau von RDB-Einbauten E Entfernung der Raumauskleidungen Abbau restlicher Anlagenteile Enddekontamination, -freimessung C Abbau von kontaminierten Teilen Abbau des RDB Entfernung der fernbedienten Einrichtungen F G Gebäudeabriss Entlassung aus AtG / Weiternutzung Standortrekultivierung / -umbau Bürgerinformation zum Abbau des Kernkraftwerks Krümmel; Stadtverwaltung Geesthacht
Materialfluss beim Abbau ca. 1 3 % M ges KB < 1% A ges Freigabe radioaktiver > 99% A ges Ablieferung sonstiger radioaktiver Abfälle zur Endlagerung ( 76 StrlSchV), mit Zwischenlagerung ( 78 StrlSchV) Abtransport und Ablieferung der Brennelemente zur Endlagerung ( 76 StrlSchV), Zwischenlagerung ( 78 StrlSchV) Stoffe (und Gebäude) als nicht radioaktiv ( 29 StrlSchV ) > 95% M ges KB 0 % A 0-1% M ges KB << 1 % A ges Herausbringen von (kontaminierten/aktivierten) Gegenständen wie z.b. Werkzeuge zur Wiederverwendung etc. ( 44 (3) StrlSchV) und Abgabe von radioaktiven Stoffen, z.b. Quellen etc. ( 69 StrlSchV) Freigabe der Bodenfläche zur uneingeschränkten Nutzung ( 29 StrlSchV ) 100% Fläche ges 0 % A A: Aktivität M: Masse KB: kernt. Bereich nkb: nicht KB 9
Erfahrungen: Stilllegungsprojekte - Stilllegung und direkter Rückbau zur Grünen Wiese sind machbar! und werden aktuell für 6 der 8 im Jahr 2011 endgültig durch die 13. AtG Novelle vom Netz genommenen Anlagen angestrebt. Für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel liegen keine entsprechenden Konzepte vor. - Stilllegung und Rückbau sind sehr anspruchsvoll und unterliegen weiterhin den strengen Maßstäben des Atomrechts und der Atomaufsicht - einzuhaltende Randbedingungen: Dosisminimierung / Arbeitsschutz / Sauberkeit / Ordentlichkeit / präzise Planungen usw. - Klare, nachvollziehbare Konzepte und Verfahren sind notwendig Aber auch: - Fachkräftemangel ist absehbar (Betreiber / Sachverständige / Behörde) - Schlüsselrolle: Aufrechterhaltung Qualifizierung & Motivation
Sicherer Einschluss ( 7 Abs.3 AtG) Der Sichere Einschluss (SE) umfasst Zustand und Vorgänge in einer abgeschalteten kerntechnischen Anlage mit: - Kernbrennstoff wurde abtransportiert. - Wesentliche Bestandteile (RDB, Pumpen etc.) verbleiben zum Abklingen der radioaktiven Strahlung in der Anlage. Sie sind in einem sicheren Zustand und abgeschirmt. - Abbau erst nach mehreren Jahrzehnten nach dem SE. - Betrieb des SE unter Atomaufsicht. Aspekte: - Mischform mit Abbau möglich - Verlust von Mitarbeitern (mit Know How, Sicherheitskultur, Identifikation), ethisch nicht vertretbar,
Aktueller Stand Genehmigungsverfahren Stilllegung - Der Atomaufsicht liegen keine Anträge des Vattenfall-Konzerns zur Stilllegung der Anlagen Krümmel und Brunsbüttel vor. - Wann eine entsprechende Erklärung zu erwarten ist, ist offen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!