Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH



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Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Strom FS 2003 Seite 1 von 3 Bitte Antrag vollständig ausfüllen! Kontaktdaten Stadtwerke Schweinfurt GmbH: Ansprechpartner: Katharina Zinser Telefon: 09721 / 931 429 Telefax: 09721 / 931 562 Anschrift E-Mail: Bodelschwinghstr. 1, 97421 Schweinfurt info@stadtwerke-sw.de Betreiber-/Anlagen-/Errichter- und Grundstückseigentümerdaten: Betreiber (Vertragspartner) Anlagenanschrift Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: E-Mail Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Errichter der Anlage Grundstückseigentümer E-Mail Technische Daten: Module: Hersteller: Leistung je Modul: W peak Typ: Anzahl der Module: Stück Gesamtleistung: kw peak Wechselrichter 1: Wechselrichter 2: Wechselrichter 3: Wechselrichter 4: Einphasiger WR Einphasiger WR Einphasiger WR Einphasiger WR Dreiphasiger WR Dreiphasiger WR Dreiphasiger WR Dreiphasiger WR Hersteller: Typ: Anzahl Stück Stück Stück Stück ACNenn: kw Nenn/St. kw Nenn/St. kw Nenn/St. kw Nenn/St. ACMax: kw Max/St. kw Max/St. kw Max/St. kw Max/St. Aufdachanlage Freifeldanlage PV-Anlage als Lärmschutzwand gesamte Einspeisung in das STW-Netz Einspeisung in die Kundenanlage Dateiname:03_FS2003 Anmeldung_PV-Anlage_2016-06-24.docx Stand: 24.06.2016 Ablage: PV-Akt Aufbewahrungsfrist: Lebensdauer der Anlage

Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Strom FS 2003 Seite 2 von 3 Wechselrichter (WR): Oberschwingenströme gemäß DIN VDE 0838 Teil 2 beigefügter Anlage Kurzschluss-Strom der PV-Anlage I K A Geplante Einspeisung (Summe der WR-Nennleistungen): kw Nenn Die Anlage darf nicht inselfähig sein. Die VDE-AR-N 4105 ist zu beachten. Ab 01.01.2012 müssen alle PV-Anlagen mit einer Vorrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung ausgerüstet werden. Anlagen bis max. 30 kwp können alternativ dazu die Wirkleistungseinspeisung auf 70% der Modulleistung begrenzen. Vorrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung (Rundsteuerung) Reduzierung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% der Modulleistung Unsymmetrie aller Erzeugungsanlagen am Anschluss max. 4,6 kva. Ab 13,8 kva dreiphasige WR oder gekoppelte einphasige WR, VDE-AR-N 4105 beachten! Der Aufbau der Photovoltaikanlage (Seite 3) ist bitte ausgefüllt mit einzureichen (geplanter Anschluss der Wechselrichter). Die Vorgabe der Phasenbelegung der Wechselrichter wird dann mit der Genehmigung der Anlage erteilt. - Die gebaute Anlage muss gemäß 19 EEG zu 100% der geplanten Anlage entsprechen - Ab einer Leistung von 100 kw p ist eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Gesamtlast erforderlich sowie eine Einrichtung zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung (EEG 9). Speichersystem: Ja (bitte Formular FS 4002 Datenblatt Speichersystem Niederspannung vollständig ausfüllen) Nein Weitere Unterlagen: Folgende Unterlagen sind vor Inbetriebnahme vom Anlagenbetreiber an den Verteilungsnetzbetreiber zu übergeben: - Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen (Ausfüllung ist Pflicht!) - Grundstücksplan, M = 1 : 1.000 bzw. 1: 5.000 mit Aufstellungsort der Anlage - Anmeldung zum Anschluss an das Netz - Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel - Konformitätserklärung und Prüfzertifikat des Anlagenherstellers (besonders Erzeugungseinheit, NA-Schutz) - Bei Speichersystem: vollständig ausgefülltes Datenblatt Speichersystem Niederspannung (FS 2004) Anmerkungen Ort, Datum Name Druckschrift (Anlagenbetreiber) Unterschrift (Anlagenbetreiber) Ort, Datum Name Druckschrift (Grundstückseigentümer) Unterschrift (Grundstückseigentümer) Hinweis: Es wird nur ein vollständig ausgefüllter und vom Anlagenbetreiber und Grundstückseigentümer unterschriebene und mit Name Druckschrift ausgefüllter Antrag bearbeitet. Wenn Anlagenbetreiber gleich Grundstückseigentümer, dann z w e i Unterschriften (bei Anlagenbetreiber und bei Grundstückseigentümer)! Dateiname:03_FS2003 Anmeldung_PV-Anlage_2016-06-24.docx Stand: 24.06.2016 Ablage: PV-Akt Aufbewahrungsfrist: Lebensdauer der Anlage

Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Strom FS 2003 Seite 3 von 3 Aufbau und Daten der Photovoltaikanlage Anlagenort: Errichter der Anlage gesamte Einspeisung in das Netz der STWSW Einspeisung in Kundenanlage (Überschusseinspeisung) Straße Name Ort Straße Reduzierung der WR-Leistung auf 70% der Modulleistung Ort Telefon geplant am (Datum) Unterschrift (Bitte ankreuzen, ob einphasige WR oder ein dreiphasige WR eingesetzt werden) Einspeisung durch Photovoltaikanlage = = = = ~ ~ ~ ~ PV-Generator: Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Anzahl Module: St. St. St. St. Leistung je Modul: W p W p W p W p Gesamtleistung: kw p kw p kw p kw p Wechselrichter Typ 1 Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Anzahl St. St. St. St. AC = Nennleistung: kva kva kva kva AC = Maximalleistung: kva kva kva kva gegebenenfalls Typ 2 Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Anzahl St. St. St. St. AC = Nennleistung: kva kva kva kva AC = Maximalleistung: kva kva kva kva gegebenenfalls Typ 3 Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Anzahl St. St. St. St. AC = Nennleistung: kva kva kva kva AC = Maximalleistung: kva kva kva kva gegebenenfalls Typ 4 Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt Errichter geplant STW genehmigt STWSW genehmigt : 3-phasige WR einphasige WR Phase L1/L2/L3 Phase L1 Phase L2 Phase L3 Anzahl St. St. St. St. AC = Nennleistung: kva kva kva kva AC = Maximalleistung: kva kva kva kva Bei Inbetriebnahme stimmt die Phasenbelegung mit der von den STWSW genehmigten Phasenbelegung überein: Datum Unterschrift STW Datum Unterschrift STWSW Unterschrift Anlagenerrichter Dateiname: 03_FS2003 Anmeldung_PV-Anlage_2016-06-24.docx Stand: 24.06.2016 Ablage: PV-Akt Aufbewahrungsfrist: Lebensdauer der Anlage

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein die komplexen Vergütungsregeln führen in der Praxis zu verschiedenen Konzepten. Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber. Der Netzbetreiber hat wiederum die Verpflichtung, das gewählte Messkonzept vor allem auf Konformität mit dem EEG, KWKG und den Technischen Anschlussbedingungen zu prüfen. Um die Abwicklung der Fördergesetze (EEG, KWKG) für den Anlagen- und den Netzbetreiber zu erleichtern, stehen die nachgenannten Formulare zur Verfügung. Auswahlblatt A: Messkonzepte für eine einzelne Erzeugungsanlage Auswahlblatt B: Messkonzepte für mehrere Erzeugungsanlagen (Erweiterungen) Auswahlblatt C: Messkonzepte für Erzeugungsanlagen mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem Auswahlblatt D: Messkonzepte für Selbstversorgergemeinschaft Diese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die nach dem 1. August 2014 neu errichtet oder erweitert werden. Der Wechsel von einem Vergütungs- / Messkonzept in ein anderes ist evtl. mit Umbauten an den Messeinrichtungen verbunden und rechtzeitig mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Ergänzende Hinweise: Diese Formulare erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere nachgenannte spezifische Anforderungen an die Messung werden nicht berücksichtigt: - technische Ausführung der Zähler (Lastgangzähler, Wandler usw.) - Einsatz von Messsystemen - Vorgaben für Anlagen am Mittelspannungsnetz - Anforderungen an den Zählerplatz Weitere Umsetzungshilfen zum EEG bietet der EEG-Navigator, siehe www.eeg-navigator.de.

Auswahlblatt A: Messkonzepte für eine einzelne Erzeugungsanlage MK A1: Volleinspeisung Windkraftanlagen PV-Freiflächenanlagen PV-Anlage auf Lärmschutzwand MK A2: Überschusseinspeisung Anlagen 10 kw und Selbstverbrauch 10.000 kwh pro Jahr MK A3: Einspeisung mit Erzeugungsmessung Anlagen > 10 kw Anlagen 10 kw mit Selbstverbrauch > 10.000 kwh pro Jahr KWK-Einspeisung mit gesetzl. Zuschlag auf die Gesamterzeugung Anlage in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe nach EEG Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. Anlagenstandort: Straße, Postleitzahl, Ort Anlagenbetreiber: Datum, Unterschrift

Auswahlblatt B: Messkonzept für mehrere Erzeugungsanlagen (Erweiterungen) MK B1: Volleinspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung Windpark PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge *) Gleicher Energieträger Nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung MK B2: Einspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung Anlagen in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe nach EEG PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge *) Gleicher Energieträger Nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. MK B3: Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung EEG-Überschusseinspeisung von Anlagen mit Zonung nach Bemessungsleistung KWK-Anlagen mit gesetzl. Zuschlag auf die Gesamterzeugung Anlagen in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe nach EEG PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge *) Z 2, Z 3 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Gleicher Energieträger (Ausnahme: Anlagen in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe nach EEG) Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden.

Auswahlblatt B: Messkonzept für mehrere Erzeugungsanlagen (Erweiterungen) MK B4: Kaskadenschaltung (Doppelter Selbstverbrauch) Kombination EEG- und KWK-Einspeisung Kombination EEG-Einspeisungen mit unterschiedlichen Energieträgern (z.b. Kleinwindanlage und PV-Anlage) PV-Anlagen mit unterschiedlicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge *) Z 2, Z 3, Z 4 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Werden beide Anlagen in Selbstverbrauch betrieben, so ist EA2 bei PV und Wasserkraft auf 30 kw *1) und bei einer BHKW- Anlage auf 50 kw *2) begrenzt. *1) lt. BMF-Schreiben IV D2-S7124/07/10002:003 v. 21. Mai 11 *2) lt. Clearingstellenverfahren 2011/2/2 vom 30. März 2012 Im schraffierten Bereich dürfen keine Verbraucher angeschlossen sein. Abhängig von der Anlagenleistung und dem Vergütungskonzept kann ggf. auf die Zähler Z 2 und/oder Z 3 verzichtet werden. *) Besondere Vorgaben für gemeinsame Messeinrichtungen Nach 33 Abs. 4 EEG 2012-II dürfen Anlagen nur über eine gemeinsame Messeinrichtung gemessen werden, wenn für sie die gleiche Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge gilt. Diese Vorgabe wurde in Verbindung mit Marktintegrationsmodell für PV-Gebäudeanlagen mit einer Leistung über 10 kwp bis 1 MWp eingeführt und betrifft Inbetriebnahmen von i.d.r. 01.04.2012 bis 31.07.2014. Wesentlich ist, dass mit dem EEG 2014 (Inbetriebnahmen ab 01.08.2014) diese Vorgabe weiterhin gilt. (Hinweis: Beim Marktintegrationsmodell ist die vergütungsfähige Strommenge auf maximal 90% begrenzt.) Unter Berücksichtigung der vergütungstechnischen Zusammenfassung der Anlagen nach 32 EEG 2014 sind die entsprechenden Messkonzepte auszuwählen. Die nachstehende Matrix zeigt die möglichen Messkonzepte. Kombination von PV-Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahmen zu unterschiedlichen EEG-Versionen PV-Gebäudeanlage 1 PV-Gebäudeanlage 2 MK MK MK MK B1 B2 B3 B4 EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I X X X - EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) X X X - EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) - - - X EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2014 X X X - EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) X X X - EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) X X X - EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) - - - X EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) - - - X EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) EEG 2014 X X X - EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) EEG 2014 - - - X EEG 2014 EEG 2014 X X X - Energieträger und Leistung der Erzeugungsanlage 1 (EA1) Energieträger und Leistung der Erzeugungsanlage 2 (EA2) Anlagenstandort: Straße, Postleitzahl, Ort Anlagenbetreiber: Datum, Unterschrift

Auswahlblatt C: Messkonzepte für Erzeugungsanlagen mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem MK C1: Einzelne Erzeugungsanlage mit nicht unterbrechbarer Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem PV-Anlage mit Wärmepumpe (Wärmepumpe durch EVU nicht unterbrechbar, somit kein WP-Tarif möglich) Die Verwendung des Zählers Z 2 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften. (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich) MK C2: Mehrere Erzeugungsinstallationen mit unterbrechbarer Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem PV-Anlagen mit Wärmepumpe (Wärmepumpe durch EVU unterbrechbar, somit WP-Tarif möglich / Die PV-Anlage ist in zwei unabhängige Installationen unterteilt) Die Verwendung der Zähler Z 2 und Z 4 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften. Z 1, Z 3 : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2, Z 4 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich) Bei MK C2: Leistung der Erzeugungsanlage a (EA a ) Bei MK C2: Leistung der Erzeugungsanlage b (EA b ) Anlagenstandort: Straße, Postleitzahl, Ort Anlagenbetreiber: Datum, Unterschrift

Auswahlblatt D: Messkonzepte für Selbstversorgergemeinschaft MK D1: Selbstversorgergemeinschaft Alle Anschlussnutzer werden von Erzeugungsanlage versorgt Für den Netzbetreiber relevant: Für den Netzbetreiber sind die Unterzähler (Z N1 bis Z Nn ) nicht relevant. BHKW-Errichtung im Zuge von Gebäudeneubauten oder Gebäudesanierungen Alle Nutzer werden von der Selbstversorgergemeinschaft versorgt (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, dass alle Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. Empfehlungen: Für die Unterzähler sollten TAB konforme Zählerplätze eingeplant werden. Der Anschlussnehmer (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination der Abläufe mit allen Beteiligten übernehmen. MK D2: Selbstversorgergemeinschaft Hardwarelösung (2 Sammelschienenmodell) für aus dem Netz versorgte Anschlussnutzer Beispiel: BHKW-Errichtung im Zuge von Gebäudeneubauten oder Gebäudesanierungen Für den Netzbetreiber relevant: Z 3 : Zähler für Bezug Für den Netzbetreiber sind die Unterzähler (Z N1 bis Z N3 ) nicht relevant. Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, welche Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Empfehlungen: Für die Unterzähler sollten TAB konforme Zählerplätze eingeplant werden. Der Anschlussnehmer (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination der Abläufe mit allen Beteiligten übernehmen.

Auswahlblatt D: Messkonzepte für Selbstversorgergemeinschaft MK D3: Selbstversorgergemeinschaft Softwarelösung für aus dem Netz versorgte Anschlussnutzer Beispiel: BHKW-Errichtung im Zuge von Gebäudeneubauten oder Gebäudesanierungen Für den Netzbetreiber relevant: Z 3 : Zähler für Bezug Für den Netzbetreiber sind die Unterzähler (Z N1, Z N2, Z N4 ) nicht relevant. Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, welche Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Dieses Messkonzept ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen, insbesondere Messgeräteeinsatz, Ableseund Abrechnungsmodalitäten. Empfehlungen: Für die Unterzähler sollten TAB konforme Zählerplätze eingeplant werden. Der Anschlussnehmer (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination der Abläufe mit allen Beteiligten übernehmen. Hinweis: Bei diesem Messkonzept kann die Selbstversorgergemeinschaft ihren abrechnungsrelevanten Strombezug und ihre vergütungsrelevante Stromeinspeisung nur rechnerisch ermitteln. Es ist auch der Stromverbrauch der Kunden zu berücksichtigen, die über einen Drittversorger aus dem Netz versorgt werden. Anlagenstandort: Straße, Postleitzahl, Ort Anlagenbetreiber: Datum, Unterschrift