Förder- und Finanzierungsprogramme für den Breitbandausbau in NRW



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Transkript:

Förder- und Finanzierungsprogramme für den Breitbandausbau in NRW NGA Breitbandforum NRW am 16. Juli 2013 Ralph Ishorst, Kundenbetreuer Öffentliche Kunden

Gliederung NRW.BANK Förder- & Finanzierungsprogramme Kontaktdaten 2

Die NRW.BANK im Überblick: Zahlen & Fakten Eigentümer der NRW.BANK ist das Land Nordrhein-Westfalen Die NRW.BANK ist mit einer Bilanzsumme von 149 Mrd die größte Landesförderbank Deutschlands Sie refinanziert sich auf den internationalen Kapitalmärkten mit einem jährlichen Emissionsvolumen von knapp 20 Mrd Infolge der gesetzlich normierten Haftung sind sämtliche von der NRW.BANK begebenen Emissionen mit einer Solvabilitätsgewichtung von Null ausgestattet Geschäft der NRW.BANK erfolgt wettbewerbsneutral über Banken und Sparkassen oder direkt mit der öffentlichen Hand Erträge der NRW.BANK kommen dem Fördergeschäft zugute Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Die NRW.BANK beschäftigt rund 1.255 Mitarbeiter an den Standorten Düsseldorf und Münster 3

NRW.BANK Kerngeschäftsfelder Privater Sektor Öffentlicher Sektor Housing and Urban Wohnraumförderung Development Individualförderung Mittelstandsbank Kommunal- und Infrastrukturfinanzierungen Central Zentraler service Dienstleister provider for für the das state Land NRW Long Langfristig term-oriented angelegtes Low-risk Geschäftsmodell Risikoarmes Kreditportfolio Low-risk Wohnungsbaudarlehen Modernisierungsprogramme Absenkung des Energieverbrauchs Zusammenarbeit mit der KfW etabliert Wirtschaftsförderung Wachstumsfinanzierung Technologie und Umweltschutz Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen Fondsprodukte Ansprechpartner der öffentlichen Hand Projektfinanzierungen Infrastrukturprojekte Finanzmanagement Projektmanagement Innovative Kapitalmarktprodukte 4

Gliederung NRW.BANK Förder- & Finanzierungsprogramme Kontaktdaten 5

Förder- & Finanzierungsprogramme Überblick Fördernehmer und Angebot Potenzielle Fördernehmer = Investoren ins Glasfasernetz Gewerbliches Unternehmen Kommune I Kommunalnahes Unternehmen (z.b. Stadtwerke) Kommunaler Eigenbetrieb Kommune II Kommunaler Zweckverband Förderangebote NRW.BANK.Breitband NRW.BANK.Mittelstandskredit KfW-Unternehmerkredit (047) NRW.BANK.Gründungskredit ERP-Gründerkredit (068) NRW.BANK.Breitband KfW-IKU (148) Förder- und Finanzierungsberatung NRW.BANK.Kommunaldarlehen KfW-IKK (208) LR-Räumliche Strukturmaßnahmen GAK (Zuschuss) 6

NRW.BANK.Kommunaldarlehen Telefongeschäft NRW.BANK Zielgruppe Kommunale Gebietskörperschaften Rechtlich unselbstständige Eigen- und Regiebetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände (z. B. kommunale Zweckverbände) nach Einzelfallprüfung durch die NRW.BANK Was wird finanziert? Generell alle Finanzierungsbedarfe, keine spezielle Zweckbindung oder Einschränkung Wie wird finanziert? Tilgung wahlweise endfällig, ratierlich oder annuitätisch Laufzeiten und Zinsfestschreibungen bis hin zur Gesamtlaufzeit frei wählbar (bis zu 40 J Zinsfestschreibung) Finanzierungen auch auf variabler Basis möglich 100% Auszahlung Täglich aktuelle und individuelle Zinssätze Hohe Flexibilität durch frei gestaltbare Strukturen 7

KfW IKK - Investitionskredit Kommunen (208) Zielgruppe Kommunale Gebietskörperschaften Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände (z. B. kommunale Zweckverbände), die gemäß 27 Nummer 1 a in Verbindung mit 26 Nummer 2 a der Solvabilitätsverordnung ein Risikogewicht im Kreditrisiko-Standardansatz von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die KfW. Was wird gefördert Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in kommunale Infrastruktur u.a. der Auf- und Ausbau der betrieblichen Infrastruktur sowie Investitionen in Breitbandnetz. Zu den breitbandspezifischen Fördergegenständen gehören die Errichtung von Glasfaser- oder Richtfunknetzen, die Verlegung von Leerrohren sowie die Durchführung von Planungsarbeiten. Wie wird gefördert Finanzierungsanteil pro Haushaltsjahr beträgt 100% bei Projekten bis 2 Mio. (max. 50% der förderfähigen Investitionskosten bei Projekten ab 2 Mio. ) Finanzierungsvarianten: 10/2/10, 20/3/10, 30/5/10 (Darlehenslaufzeit, tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung) ¼-jährliches Ratendarlehen mit 100% Auszahlung; täglich angepasste Zinssätze Höchstbetrag: max. 150 Mio. pro Antragsteller und Jahr KfW-Direktantrag 8

Landwirtschaftliche Rentenbank Räumliche Strukturmaßnahmen (204) Zielgruppe Gefördert werden Gemeinden und Gemeindeverbände (bis 50.000 Einwohner) Gebietskörperschaften und Zweckverbände in ländlichen Regionen Bei Investitionen in den open-access geeigneten Breitbandausbau in ländlichen Regionen sind zusätzlich Unternehmen antragsberechtigt Was wird gefördert Das Programm fördert Infrastrukturmaßnahmen in ländlich geprägten Regionen u.a. Investitionen in den Aufbau einer technologieneutralen und open-access geeigneten Breitbandversorgung (z.b. Leerrohre, Glasfasernetze, Funklösungen) Wie wird gefördert Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren sowie Zinsbindungsfristen von max. 10 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren Maximal 10 Mio. EUR pro Haushaltsjahr Hausbankverfahren 9

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) - Fördergebietskulisse Ländlicher Raum Förderfähig sind Ortschaften/ Dörfer bis zu 10.000 Einwohner in den gelb gekennzeichneten Gebietskörperschaften. Zuständiges Ministerium ist in NRW das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV). 10

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) - Förderbestimmungen Voraussetzungen Antrag bei der Bezirksregierung Die Ortschaft darf über keine oder nur über eine unzureichende Breitbandversorgung (mit einer Verbindungsleistung von unter 2 Mbit im Downstream) verfügen. Es darf sich kein(e) Netzbetreiber(in) finden, die/der bereit ist, die Versorgungslücke ohne Zuschüsse zu schließen. Die Auswahl der Netzbetreiberin/des Netzbetreibers darf nicht davon abhängig gemacht werden, welche Übertragungstechnologie (zum Beispiel Glasfaser, Funk, Hochfrequenz oder Radiowellen) diese(r) einsetzt. Was wird gefördert Zahlungen von Kreisen und Gemeinden an Netzbetreiber(innen) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke beim Ausbau einer Breitbandinfrastruktur die Verlegung von Leerrohren für eine spätere Breitbandinfrastruktur Planungsarbeiten zur Vorbereitung dieser Maßnahmen Wie wird gefördert Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung 75% der förderbaren Ausgaben (d.h. 25% Eigenanteil der Gemeinde) für vorbereitende Maßnahmen und Planungsarbeiten höchstens 45.000 für andere Maßnahmen höchstens 180.000 11

NRW.BANK.Breitband Zielgruppe in- und ausländische gewerbliche Unternehmen private Investoren Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund Was wird gefördert Investitionen zum Aufbau einer flächendeckenden Breitbandversorgung der Wirtschaft und Bevölkerung Förderfähige Maßnahmen im Bereich der Glasfaser-Infrastruktur (z. B. Anschaffung von Leerrohren, Verteilerkästen) Förderfähige Maßnahmen im Bereich der Richtfunktechnik (z. B. Richtfunkanbindung, Gerätetechnik) Wie wird gefördert Zinsgünstiges flexibles Ratendarlehen (¼- jährliche Zins- und Tilgungsleistungen); risikogerechtes Zinssystem Auszahlung 100%, Laufzeiten von 3 30 Jahren; Zinsbindung i.d.r. 10 Jahre; bis zu 10 Tilgungsfreijahre Bereitstellungszinsen von 0,15% p. M.; außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung Darlehen ist banküblich zu besichern, Höhe und Art der Sicherheiten werden zwischen Hausbank und Antragsteller vereinbart Hausbankverfahren Bei höhervolumigen Vorhaben: Risikounterbeteiligung der NRW.BANK ggü. der Hausbank möglich 12

KfW IKU - Investitionskredit Kommunale und soziale Unternehmen (148) Zielgruppe Hausbankverfahren kommunale Unternehmen (> 50 % kommunal) Unternehmen unabhängig von der Rechtsform i. R. von ÖPP (<Gruppenumsatz 500 Mio. ) Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, ihres Gruppenumsatzes und der Gesellschafterstruktur im Rahmen von Forfaitierungsmodellen Natürliche Personen und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Was wird gefördert Investitionen in die kommunale Infrastruktur, Erwerb von Beteiligungen ohne Investitionsbindung Förderbare Ausgaben: Grundstücke, Gebäude, Anschaffung von Einrichtungen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Wie wird gefördert zinsgünstiges Ratendarlehen; risikogerechtes Zinssystem der KfW Finanzierungsvarianten: 10 bzw. 20 J. Zinsbindung; 10/1-2, 20/1-3 und 30/1-5 (Laufzeit, Tilgungsfreijahre) 100% Auszahlung; apl. Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung; Finanzierungsvolumen bis zu 100% bei einer maximalen Höchstgrenze 50 Mio. 13

NRW.BANK.Mittelstandskredit Zielgruppe In- und ausländische gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige (Gruppenumsatz < 500 Mio. ) Was wird gefördert Zinsverbilligtes Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben in NRW, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel Wie wird gefördert ¼ jährliche Zins- und Tilgungsleistungen bei 100% Auszahlung 0,20% unter KfW-Unternehmerkredit A KMU-Fenster: Sonderkonditionen für kleine u. mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter,< 50 Mio. Umsatz) optional 80%ige Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW optional 50%ige Haftungsfreistellung der NRW.BANK Finanzierungsvarianten (Laufzeit/ Tilgungsfreijahre/ Zinsbindung) Betriebsmittel: 5/ 1/ 5 bzw. Investitionen: 5/ 1/ 5 oder 10/ 1-2/ 10 oder 20/ 1-3/ 10 Finanzierungsvolumen Hausbankverfahren bis zu 100% bei einem Mindestvolumen von 25 T und Maximalvolumen von 10 Mio. pro Vorhaben 14

NRW.BANK.Gründungskredit Zielgruppe Existenzgründerinnen und gründer und freiberuflich Tätige (< 3 J. nach Geschäftsaufnahme) neu gegründete kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (< 3 J. nach Geschäftsaufnahme) Was wird gefördert Gründungsvorhaben in NRW, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel Wie wird gefördert Gemeinschaftsaktion mit der BÜRGSCHAFTSBANK NRW und der KfW Bankengruppe, bei der die NRW.BANK die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW zusätzlich verbilligt monatliche Zins- und Tilgungsleistungen bei 100% Auszahlung 0,20% unter ERP-Gründerkredit-universell optional 80%ige Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW Finanzierungsvarianten (Laufzeit/ Tilgungsfreijahre/ Zinsbindung) Betriebsmittel: 5/ 1/ 5 bzw. Investitionen: 5/ 1/ 5 oder 10/ 1-2/ 10 oder 20/ 1-3/ 10 Finanzierungsvolumen Hausbankverfahren bis zu 100% bei einem Mindestvolumen von 25 T und Maximalvolumen von 25 Mio. pro Vorhaben 15

NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierung Konsortialbeteiligung der NRW.BANK Konsortialbeteiligung der NRW.BANK an Infrastrukturfinanzierungen Finanzierungsprodukte klassisches Darlehen Schuldscheindarlehen Projektfinanzierungen Bonds Forderungsankäufe Laufzeit bis zu 30 Jahren möglich Beteiligung in Form von Konsortialfinanzierungen, offener Unterbeteiligung oder Aval 16

NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierung Konsortialbeteilung der NRW.BANK Rahmenbedingungen auf Einladung einer Hausbank zu deren Konditionen ( private investor test ) Konsortialanteil bis zu 50% der Finanzierungssumme, keine Konsortialführerschaft Beschränkung auf Projekte in NRW oder mit deutlichem NRW-Bezug Überprüfung jeder Finanzierungsanfrage auf Konformität mit der Verständigung II Risikoübernahme mit/ohne Liquiditätsbereitstellung NRW.BANK als exzellenter Risikopartner ( Solva 0 ) bei öffentlichen Förderprogrammen der KfW auch Hausbankwechsel möglich 17

Gliederung NRW.BANK Förder- & Finanzierungsprogramme Kontaktdaten 18

Persönliche Ansprechpartner Vorstellung Ihrer Kundenbetreuer/Innen Öffentliche Kunden im Bereich Spezialförderung und Beratung der NRW.BANK: Dr. Jörg Hopfe (Leiter) Tel. 0251/91741-4184 Ralph Ishorst Tel. 0251/91741-2424 Lukas Michels Tel. 0211/91741-1455 Nicola Trendelkamp Tel. 0251/91741-2765 Miriam Schulze Tel. 0211/91741-7281 19

Kontakt NRW.BANK Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Bereich Unternehmensstrategie & Öffentliche Infrastrukturfinanzierung NRW.BANK Förderberatung/ Beratungscenter Bereich Förderprogrammgeschäft (0211 bzw. 0251/ 91741 4600) Friedrichstraße 1 48145 Münster Fax: 0251/ 91741-2666 Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Fax: 0211/ 91741-6218 (0211 bzw. 0251/ 91741 4800) Friedrichstraße 1 48145 Münster Fax: 0251/ 91741-2666 Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Fax: 0211/ 91741-6218 NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Kavalleriestr. 22 40213 Düsseldorf Vertreten durch den Vorstand Dietmar P. Binkowska Klaus Neuhaus Michael Stölting Dietrich Suhlrie Handelsregister: HR A 15277 Amtsgericht Düsseldorf HR A 5300 Amtsgericht Münster Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 223501401 Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 20

Disclaimer Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und zwischenzeitliche Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Die Präsentation erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und stellt die Merkmale/ Bedingungen der dargestellten Programme nur auszugsweise dar. Ausführliche Informationen zu einzelnen Programmen finden Sie unter www.nrwbank.de bzw. auf den Internetseiten der jeweiligen Fördergeben. 21