Abbeizer, Graffiti-Entferner und Farb-Entferner mit erhöhten bzw. unklaren Gefahren Stand: 15. Juli 2015 Aufgrund der besonderen Gefahren für die Beschäftigten kann der Einsatz der folgenden Abbeizer-Produkte mit den Inhaltsstoffen Dimethylsulfoxid (DMSO), N-Methyl-2-Pyrrolidon (NMP), N-Ethyl-2-Pyrrolidon (NEP) und gamma-butyrolacton (GBL) nicht empfohlen werden. Ebenso werden als Leichtentzündlich, Hochentzündlich, Ätzend, Giftig oder Sehr giftig eingestufte Abbeizer nicht empfohlen. Auch der Einsatz von Abbeizern, in deren Sicherheitsdatenblatt kein Handschuhmaterial angegeben wird, kann nicht empfohlen werden. Denn dadurch kann der Anwender nicht die erforderlichen Schutzmaßnahmen auswählen. Ausführliche Erläuterungen zu den Begründungen finden Sie am Schluss der Tabelle. Für Anregungen oder Kritik an dieser Auflistung ist auf der letzten Seite eine Kontaktadresse angegeben. Hersteller Produkt Datum SDB Begründung und weitere Hinweise ACC BEKU Brennofix Fassade 29.11.2010 Enthält DMSO ACC BEKU ACC BEKU ACC BEKU Brennofix FP 25+ Abbeizmittel Brennofix Kaltentlacker FP 78 Brennofix Radikal Abbeizmittel 29.11.2010 Eingestuft als Ätzend (C, R 35) 13.09.2010 Enthält DMSO 19.12.2011 Enthält DMSO/n-Butylacetat Seite 1 von 11 Seiten
Akzo Nobel Deco GmbH Molto Abbeizer Universal 01.08.2010 Enthält DMSO/n-Butylacetat Akzo Nobel Deco GmbH Molto LACK AB 01.08.2010 Enthält DMSO/n-Butylacetat Akzo Nobel Deco GmbH Alfred Clouth Lackfabrik GmbH & Co KG Molto Power Abbeizer- Gel 02.08.2010 Enthält DMSO/n-Butylacetat Universal-Abbeizer 31.08.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat Alpin-Chemie GmbH Abbeizer 01.06.2012 Enthält GBL Durchdringungszeit des Handschuhmaterials. Angabe Nitril als Handschuhmaterial ist ohne Angabe des Herstellers nicht ausreichend. Bornit-Werk Aschenborn GmbH Graffiti-Entferner 100 17.03.2008 Enthält NMP, kein Hinweis auf SVHC-Stoff Falsche Kennzeichnung, es fehlt das Gefahrensymbol T und der R-Satz R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen Falscher Produkt-Code: GISCODE GF 0 darf nicht verwendet werden Hinweis zu Schutzhandschuhen: Angabe Nitril als Handschuhmaterial ist ohne Angabe des Herstellers nicht ausreichend Brillux GmbH & Co KG Abbeiz-Gel 170 13.08.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat BTC Linke & SILCO- TEC GmbH BTC Linke & SILCO- TEC GmbH Silco-Tec BIOLON Abbeizer Silco-Tec BIOLON F-EX, flüssig 23.08.2012 Enthält NEP 21.08.2012 Enthält NEP Seite 2 von 11 Seiten
BTC Linke & SILCO- TEC GmbH BTC Linke & SILCO- TEC GmbH BTC Linke & SILCO- TEC GmbH Chemische Werke Kluthe GmbH Chemische Werke Kluthe GmbH Chemische Werke Kluthe GmbH Chemische Werke Kluthe GmbH decotric GmbH decotric GmbH Finalit Komplett- Steinpflege GmbH Finalit Komplett- Steinpflege GmbH Silco-Tec BIOLON F-EX, Gel Silco-Tec BIOLON-G flüssig Silco-Tec BIOLON-G, Gel Ebeco - Abbeizer CKW-frei Grueneck 2000 - Entschichter 21.08.2012 Enthält NEP 20.08.2012 Enthält NEP 21.08.2012 Enthält NEP 20.03.2013 Enthält GBL 21.03.2013 Enthält GBL Grueneck Optimal 16.01.2012 Enthält DMSO/Ameisensäure Grueneck Rasant 25.03.2013 Enthält DMSO/n-Butylacetat decotric Abbeizer rasant (125) decotric Intensiv Abbeizer (126) Finalit Nr. 7 Graffiti-Lackentferner Finalit Nr. 7+ flüssig Graffiti-Entferner 29.10.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat 12.11.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat 06.03.2011 Enthält NEP 06.03.2011 Enthält NEP Seite 3 von 11 Seiten
Finalit Komplett- Steinpflege GmbH FLT Handel und Service GmbH Finalit Nr. 7+ Radikal Graffiti-Entferner plus 13.02.2011 Enthält NEP Eingestuft als Leichtentzündlich (F, R 11) FLT Abbeizer 02.07.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat F. Schellander & Co.KG Rote Krähe 15.11.2010 Geiger H.S.P. SCHÄFER PRODUCTS H.S.P. SCHÄFER PRODUCTS H.S.P. SCHÄFER PRODUCTS Geiger Abbeizpaste SE-2 GRAFFITI - Reiniger - Farben - EX 01 GRAFFITI - Reiniger - Farben - EX 02 GRAFFITI - Reiniger - Farben - Spezial 13.05.2013 Enthält DMSO Kein Sicherheitsdatenblatt geliefert / nicht im Internet erhältlich Kein Sicherheitsdatenblatt geliefert / nicht im Internet erhältlich Kein Sicherheitsdatenblatt geliefert / nicht im Internet erhältlich Hebau GmbH Parolenentferner 03.09.2007 Enthält NMP / Kein Hinweis auf SVHC-Stoff Falsche Kennzeichnung, es fehlt das Gefahrensymbol T und der R-Satz R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen Henkel AG & Co. KGaA Henkel AG & Co. KGaA Ilka-Chemie Cold Stripper 560 B Entlackungsmittel Loctite Chisel Paint Stripper MC-FREE ILKA- Graffiti - Ex 29.10.2010 Eingestuft als Giftig (T, R 23/24/25) Eingestuft als Leichtentzündlich (F, R11) Eingestuft als Ätzend (C, R 35) 19.04.2012 Eingestuft als Leichtentzündlich (F, R 11) 24.04.2012 Eingestuft als Leichtentzündlich (F, R 11) Seite 4 von 11 Seiten
Ilka-Chemie Ilka-Chemie Ilka-Chemie Ilka-Chemie Hersteller Produkt Datum SDB Begründung und weitere Hinweise ILKA- Rapid Farbentferner ILKA- Rapid AP CKW-frei ILKA- Rapid Bio II ILKA- Rapid Bio III J. W. Ostendorf Architect Abbeizer 18.06.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat J. W. Ostendorf Coludur Abbeizer 22.06.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat 16.02.2012 26.03.2010 Eingestuft als Leichtentzündlich (F, R 11) 01.05.2009 Enthält DMSO/n-Butylacetat 16.02.2012 Enthält NEP LS Chemie GmbH Abbeizer Optimal 16.01.2012 Enthält DMSO/Ameisensäure Meffert AG Farbwerke Avania Abbeizer 09.08.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat Meffert AG Farbwerke Meffert AG Farbwerke Düfa Universal-Abbeizer Hornbach Universal-Abbeizer 09.08.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat 09.08.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat Meffert AG Farbwerke Presto Abbeizer 09.08.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat Meffert AG Farbwerke Meffert AG Farbwerke PRISMA Universal-Abbeizer Super-Nova- Universal-Abbeizer 09.08.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat 09.08.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat Meyer-Chemie Abbeizer BA Uni 06.07.2012 Enthält NEP Meyer-Chemie RISAN Abbeizer BA Uni 06.07.2012 Enthält NEP Meyer-Chemie Abbeizer BA UNI Super 06.08.2012 Enthält DMSO Meyer-Chemie Abbeizer SB FORTE 06.08.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat Seite 5 von 11 Seiten
Meyer-Chemie Graffiti-Entferner 06.08.2012 Enthält NEP Mipa AG Graffiti-Entferner 08.05.2013 Mipa AG Quick-Plus Abbeizfluid 01.12.2010 Nita Vertrieb AB 162 Entlackungsmittel Nita Vertrieb AB 504 Entlackungsmittel 10.05.2011 Eingestuft als Ätzend (C, R 34) Schichtdicke und Durchdringungszeit des Handschuhmaterials 10.05.2010 Eingestuft als Ätzend (C, R 34) Schichtdicke und Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Nita Vertrieb AB Rasant Abbeizfluid 19.08.2009 Enthält DMSO/n-Butylacetat Schichtdicke und Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Nortech GmbH Anti-Graffiti-Reiniger Gel 16.05.2012 Enthält GBL Betrifft private Anwender: Enthält 2-(2-Methoxyethoxy)ethanol Abgabe an die breite Öffentlichkeit seit dem 27.06.2010 verboten PNZ Produkte GmbH PNZ-ABBEIZER 22.06.2011 Enthält DMSO Baumarkt KIG GmbH PRAKTIKER Abbeizer 05.07.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat Baumarkt KIG GmbH Max Bahr Abbeizer 03.07.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat PSS Interservice GmbH AR 500 Graffiti-Entferner 19.06.2012 Falsche Kennzeichnung: es fehlt der R-Satz R 10 Entzündlich PSS Interservice GmbH AR 628 Graffiti-Entferner 19.06.2012 Enthält NEP Enthält GBL PSS Interservice GmbH AR 700 Graffiti-Entferner 13.06.2012 Enthält NEP Enthält GBL Seite 6 von 11 Seiten
PSS Interservice GmbH AR 728 Graffiti-Entferner PSS Interservice GmbH AR 9000 Graffiti- Entferner 13.06.2012 Enthält GBL Falsche Kennzeichnung: es fehlt das Gefahrensymbol Xi und der R-Satz R 36 Reizt die Augen 08.09.2011 Enthält NEP Eingestuft als Leichtentzündlich (F, R 11) PUFAS Werk KG Abbeizer P15 intensiv 12.11.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat PUFAS Werk KG Abbeizer rasant (144) 29.10.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat Scheidel GmbH Asur Entlacker (NMPfrei) (118) 22.02.2012 Enthält NEP Scheidel GmbH Blitz Entlacker (120) 15.02.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat Eingestuft als Leichtentzündlich (F R 11) Scheidel GmbH Scheidel GmbH Scheidel GmbH Der Stripper Abbeizer (1291) Liquid Graffitientferner (3730) Soft Graffitientferner (3740) 20.02.2012 Enthält DMSO/n-Butylacetat 15.02.2012 Enthält DMSO 15.02.2012 Enthält NEP Produktion laut Herstellerangaben eingestellt smitec.de Smitec E1 - Entlacker Kein Sicherheitsdatenblatt geliefert / SDB nicht im Internet erhältlich Solution Glöckner Vertriebs-GmbH Solution Glöckner Vertriebs-GmbH Solution Glöckner Vertriebs-GmbH Solution Glöckner Vertriebs-GmbH ECO FLECK-WEG Graffiti-Entferner GRAFFITI ENTFERNER F GRAFFITIENTFERNER GEL GRAFFITIENTFERNER GEL K Kein Sicherheitsdatenblatt geliefert / SDB nicht im Internet erhältlich Kein Sicherheitsdatenblatt geliefert / SDB nicht im Internet erhältlich Kein Sicherheitsdatenblatt geliefert / SDB nicht im Internet erhältlich Kein Sicherheitsdatenblatt geliefert / SDB nicht im Internet erhältlich Seite 7 von 11 Seiten
Solution Glöckner Vertriebs-GmbH GRAFFITIENTFERNER GEL P Kein Sicherheitsdatenblatt geliefert / SDB nicht im Internet erhältlich Technolit GmbH Abbeiz-Spray 14.05.2012 Eingestuft als Hochentzündlich (F+, R 12) Schichtdicke und Durchdringungszeit. Angabe Nitril als Handschuhmaterial ist ohne Angabe des Herstellers nicht ausreichend Technolit GmbH Öko-Abbeizkonzentrat 19.06.2013 Enthält GBL Schichtdicke und Durchdringungszeit. Angabe Nitril als Handschuhmaterial ist ohne Angabe des Herstellers nicht ausreichend Tensid Deutschland Vertriebsgesellschaft mbh Tensid Deutschland GmbH Zeus GmbH AGS 2+ 24.04.2006 Enthält NMP, Kein Hinweis auf SVHC-Stoff Enthält GBL Falsche Kennzeichnung, es fehlt das Gefahrensymbol T und der R-Satz R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen Schichtdicke und Durchdringungszeit des Handschuhmaterials AGS 27 24.04.2006 Falsche Kennzeichnung: es fehlt das Gefahrensymbol Xn und der R-Satz R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen Schichtdicke und Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Renovo Anti-Graffiti- Spray 2751 16.04.2012 Eingestuft als Hochentzündlich (F+, R 12) Schichtdicke und Durchdringungszeit. Angabe Nitril als Handschuhmaterial ist ohne Angabe des Herstellers nicht ausreichend Seite 8 von 11 Seiten
Erläuterungen zur Tabelle Die erste, zweite und dritte Spalte enthalten den Namen des Herstellers, den Produktnamen des Abbeizers sowie das Überarbeitungsdatum des ausgewerteten Sicherheitsdatenblatts (SDB). Die vierte Spalte enthält Begründungen, warum vom Einsatz des Abbeizers abgeraten wird. Bis zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die europäische CLP/GHS-Verordnung (geplant für Ende 2015) werden noch die Gefahrenbezeichnungen und R-Sätze der alten Stoff-Richtlinie verwendet. Kriterien für die Aufnahme der Abbeizer in diese Liste, eine oder mehrere der folgenden Bedingungen werden erfüllt. Falsche Kennzeichnung: Das Produkt ist falsch gekennzeichnet. In der Spalte 4 wird die falsche Kennzeichnung im Einzelfall erläutert. Mangelhafte Angaben zu Schutzhandschuhen: Im Sicherheitsdatenblatt wird kein Handschuhmaterial empfohlen. Wenn ein Handschuhmaterial angegeben wird, aber Angaben zur Schichtdicke oder Durchdringungszeit des Handschuhmaterials fehlen, wird besonders darauf hingewiesen. Wenn nur Nitril als Material empfohlen wird, ist dies ohne die Angabe eines Herstellers ebenfalls nicht ausreichend, da es große Unterschiede in den Produkteigenschaften gibt. Kein Sicherheitsdatenblatt geliefert /SDB nicht im Internet erhältlich: Der Hersteller hat kein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt. Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht möglich, das Produkt darf deshalb entsprechend 7 Abs. 1 GefStoffV nicht verwendet werden. Eingestuft als Leichtentzündlich oder Hochentzündlich: Das Produkt ist im Hinblick auf die Brandgefährdung höher als entzündbar (R 10) eingestuft. Produkte mit der Einstufung leichtentzündlich (R 11) oder hochentzündlich (R 12) werden nicht empfohlen. Eingestuft als Giftig oder Sehr giftig: Das Produkt ist im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung höher als gesundheitsschädlich (Xn) eingestuft. Produkte mit der Einstufung giftig (T) oder sehr giftig (T+) werden nicht empfohlen. Eingestuft als Ätzend: Das Produkt ist im Hinblick auf eine reizende oder ätzende Wirkung höher als reizend (Xi, R 36, R 37 oder R 38) eingestuft. Produkte mit der Einstufung ätzend (C, R 34 oder R 35) werden nicht empfohlen. Seite 9 von 11 Seiten
Enthält DMSO: Das Produkt enthält Dimethylsulfoxid (DMSO, CAS-Nr.: 67-68-5, teilweise als Methylsulfoxid bezeichnet). DMSO ist hautresorptiv, es dringt sehr schnell in die Haut ein. Weiterhin beeinflusst DMSO auch die Hautgängigkeit anderer Chemikalien. Vereinfacht gesagt, DMSO kann andere Stoffe mit in den Körper einschleppen. Daher muss ein Hautkontakt mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Speziell beim Abbeizen von teerhaltigen oder PCB-haltigen Beschichtungen kann es zu einer erhöhten Hautaufnahme von PAK oder PCB kommen. Chemikalienschutzhandschuhe (in der Regel aus Butylkautschuk) müssen bei der Verarbeitung konsequent getragen werden. Die TRGS 612 empfiehlt in Nr. 4.1, Abs. 4, dass Abbeizer, die DMSO enthalten, nicht verwendet werden sollten. o o Enthält DMSO/Ameisensäure: Durch DMSO kann die enthaltende Ameisensäure in die Haut geschleppt werden und tiefe, schwer heilende Verätzungen verursachen. Chemikalienschutzhandschuhe (in der Regel aus Butylkautschuk) müssen bei der Verarbeitung konsequent getragen werden. Enthält DMSO/n-Butylacetat: Durch DMSO kann n-butylacetat in die Haut geschleppt werden, es wird dort zu Essigsäure abgebaut und kann somit tiefe, schwer heilende Verätzungen verursachen. Wirksame Chemikalienschutzhandschuhe stehen für diese Kombination nicht zur Verfügung, da auch Butylkautschuk durch n-butylacetat angegriffen wird. Bei der Verarbeitung müssen Chemikalienschutzhandschuhe aus Butylkautschuk bereits nach 30 min gewechselt und entsorgt werden. Enthält NMP: Das Produkt enthält N-Methyl-2-Pyrrolidon (NMP, CAS-Nr. 872-50-4). Seit dem 01.12.2010 muss NMP als fruchtschädigend gekennzeichnet werden, mit dem R-Satz R 61 (Kann das Kind im Mutterleib schädigen) und dem Totenkopf (T) als Gefahrensymbol. Nach GHS erfolgt die Kennzeichnung mit dem H-Satz H360D und Piktogramm GHS08 mit Hinweiswort Gefahr. Abbeizer müssen ab einer Konzentration von 5 % und mehr NMP ebenfalls als fruchtschädigend gekennzeichnet werden (R 61, T bzw. H360D, GHS08 Gefahr). Aufgrund der offenen und großflächigen Verarbeitung beim Abbeizen kann es aber auch unterhalb einer Konzentration von 5 % NMP im Abbeizer zu einer Gefährdung kommen. Die TRGS 612 empfiehlt in Nr. 4.1, Abs. 4, dass Abbeizer, die NMP enthalten, nicht verwendet werden sollten. o Enthält NMP/kein Hinweis auf SVHC-Stoff: NMP als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC - Substance of Very High Concern) in die Kandidatenliste der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA aufgenommen worden. Das bedeutet, dass weitere Beschränkungen der Verwendung zu erwarten sind. Im Sicherheitsdatenblatt muss ab einer Konzentration von 0,1 % besonderes darauf hingewiesen werden, dass sich bei NMP um einen SVHC- Stoff handelt. Seite 10 von 11 Seiten
Enthält NEP: Das Produkt enthält N-Ethyl-2-Pyrrolidon (NEP, CAS-Nr.: 2687-91-4). Durch die 5. Änderungsverordnung zur CLP-Verordnung wurde die Einstufung von NEP europäisch harmonisiert. Seit dem 01.12.2014 muss NEP als fruchtschädigend gekennzeichnet werden (H360D). Abbeizer müssen ab dem 01.06.2015 ab einer Konzentration von 0,3 % und mehr ebenfalls als fruchtschädigend gekennzeichnet werden (H360D, GHS08 Gefahr). NEP wird als Ersatz für NMP eingesetzt, da es gleichartige Eigenschaften besitzt. Daher gilt auch die Empfehlung der TRGS 612, derartige Abbeizer nicht zu verwenden. Enthält GBL: Das Produkt enthält Gamma-Butyrolacton (GBL, CAS-Nr.: 96-48-0, teilweise als 4-Hydroxybuttersäurelacton oder Dihydro-2(3H)-furanon bezeichnet). GBL geriet in letzter Zeit in Diskussion, da es als K.O.-Tropfen verwendet wird. In Getränke gemischt, fallen die Opfer innerhalb von 15 bis 30 min in eine tiefe Bewusstlosigkeit. GBL ist hautgängig, es kann somit auch über die Haut aufgenommen werden. Beim Hautkontakt mit GBLhaltigen Abbeizer sind entsprechende Giftwirkungen möglich, auch bei der Aufnahme kleinerer Mengen kann z. B. die Fahrtüchtigkeit durch einsetzende Müdigkeit beeinträchtigt werden. Diese Müdigkeit wird in der Regel nicht als Giftwirkung wahrgenommen. Haben Sie Anregungen oder Kritik an dieser Liste, dann wenden Sie sich bitte an: Dipl.-Chem. Rainer Dörr BG BAU Prävention, Bereich Gefahrstoffe Hofkamp 84, 42301 Wuppertal Tel.: 0202 / 398-5354 E-Mail: rainer.doerr@bgbau.de Seite 11 von 11 Seiten