5. ASO Infotag Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013,
Prüfung / Wartung/ Instandsetzung Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, René Heydorn
Agenda Einleitung Die Basis der Instandhaltung Normative Verweise und Regelungen Die richtige Definition Sachkundige der Fachmann mit dem richtigen Blick
Warum nur dieser Vortrag? IN VERKEHR BRINGEN IN BETRIEB GENOMMEN
Warum nur dieser Vortrag? Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR 1.7 sicherheitstechnische Prüfung Instandhaltung Betriebliche Veränderungen Wartungsarbeiten Betriebs-, Instandhaltungsund Prüfanleitung bis zur nächsten jährlichen Sichtprüfung nur durch Sachkundige Inbetriebnahme
Im Fokus Instandhaltung
Korrektur Instandhaltung Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, René Heydorn
Instandhaltung Begriffe der Instandhaltung enthält keine geschlossene Unterteilung der Instandhaltung gliedert die Instandhaltung in Instandhaltungsarten, die vom Zeitpunkt der Instandhaltung abhängen Instandhaltung Grundlagen der Instandhaltung Strukturierung der Instandhaltung gliedert die Instandhaltung in Grundmaßnahmen und definierte Begriffe
Definition: Instanthaltung ist die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Einheit, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihres funktionsfähigen Zustands dient, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann. (Zitat: DIN 31051:2012-09)
>Grundmaßnahmen<
>Grundmaßnahmen< Definition: Maßnahmen der vorbeugenden Instandhaltung zur Verzögerung des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Quelle: DIN 31051:2012-09) Im Allgemeinen: Eine Wartung ist keine Instandsetzung bzw. Reparatur Die Wartung ist ein Teilaspekt der präventiven Instandhaltung nach DIN EN 13306:2010-12
>Grundmaßnahmen< zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen.
>Grundmaßnahmen< (Überprüfung) Definition: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung (Quelle: DIN 31051:2012-09, Wikipedia) Im Allgemeinen: Der in der DIN EN 13306:2010-12 definierte Begriff Konformitätsprüfung ist ein Teilaspekt der Inspektion
>Grundmaßnahmen<
>Grundmaßnahmen< Definition: Physische Maßnahme, die ausgeführt wird, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen. Im Allgemeinen: Austausch von abgenutzten Verschleißteilen Reparatur von defekten Objekten/Bauteilen (Quelle: DIN 31051:2012-09)
>Grundmaßnahmen< Vorbereitung der Durchführung Durchführung d. Reparatur Fertigmeldung Arbeitsplatzeinrichtung u. Vorbereitung Funktionsprüfung, Abnahme Auswertung, Dokumentation
>Grundmaßnahmen< Definition: Reparatur ist der Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Im Allgemeinen: Eine Reparatur ist keine Wartung! (Quelle: DIN 31051:2012-09)
>Grundmaßnahmen< Austausch defekter Teile Hinzufügen von Teilen Neuordnung von Teilen Maßnahme zur Sicherstellung der Erfüllung der Anforderungen des ursprünglich beabsichtigten Gebrauchs
>Grundmaßnahmen< Definition: Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Zuverlässigkeit und/oder Instandhaltbarkeit und/oder Sicherheit einer Einheit, ohne Ihre ursprüngliche Funktion zu ändern. (Quelle: DIN 31051:2012-09) Im Allgemeinen: Ein Verbesserung kann auch vorgenommen werden, um einen Fehler während des Betriebes zu verhindern und um Ausfälle zu vermeiden
Instandsetzung Die Basis der Instandhaltung >Grundmaßnahmen< Wartung Inspektion
Definition: Sachkundige sind z.b. Meister, Betriebsingenieure oder Fachkräfte. Sie sind aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung fachlich in der Lage, den arbeitssicheren Zustand eines Arbeitsmittels zu beurteilen. Voraussetzung ist, dass sie mit den Vorschriften, Regeln der Technik etc. vertraut sind (Quelle: BfGA, Arbeitsschutzlexikon) Anmerkung: Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) spricht man bei einem Sachkundigen von einer befähigten Person.
Herzlichen Dank!