Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht



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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Exekutionsrecht Mag. Katharina Auernig

Erkenntnis- und Exekutionsverfahren Erkenntnisverfahren Klärung der streitigen Rechtslage Schaffung eines Exekutionstitels Erfüllung? Exekutionsverfahren Verwirklichung der Gläubigerrechte durch staatlichen Zwang Urteil = Exekutionstitel?

Rechtsverwirklichungsverfahren Exekutionsrecht Insolvenzrecht Einzelvollstreckung Gesamtvollstreckung Prioritätsprinzip Gleichbehandlungsprinzip

Rechtsquellen EO, EGEO Subsidiär: ZPO ( 78 EO) Weiters: JN, LBG, RpflG, ua. International: Europäische Verordnungen sonstige Vollstreckungsabkommen New Yorker Übereinkommen 1958 Außerstreitverfahren? ( 80 AußStG)

EO-Novelle 2014 I (seit 30.09.2014) Oppositions- und Impugnationsklage in Unterhaltssachen ( 35(1), (3); 36(2), (3) EO) Zuständigkeit: Titelgericht (eventuell Familienrechtsabteilung) statt Bewilligungsgericht Keine Eventualmaxime auch im Außerstreitverfahren möglich (Unterhalt in gerader Linie) Entscheidungen über Aufschiebung/Einstellung ( 65(3) EO) Einvernahme der Parteien Zweiseitigkeit des Rekurses Forderungsexekution ( 312(4) EO) Antrag auf Einstellung des Drittschuldners nach Tilgung der Forderung

EO-Novelle 2014 II (seit 30.09.2014) Zwangsversteigerung Ordnungsstrafe, Ausschluss vom Bieten bei unzulässigen Bieterabsprachen ( 177a EO) Aufhebung des Zuschlags, wenn die verpflichtete Partei nicht durch gesetzlichen Vertreter vertreten wurde, ein dringendes Wohnbedürfnis besteht und die hereinzubringende Forderung erfüllt wurde ( 187a EO) Exekution zur Sicherstellung und einstweilige Verfügung Vollstreckung in Staat, in dem Vollstreckung nicht durch völkerrechtlichen Vertrag oder Unionsrecht gesichert ist genügt ( 370 EO) Widerspruch des Drittschuldners gegen ev ( 397 Abs 1 EO)

Schuldnerschutz Kostendeckungsprinzip ( 39(1) Z 8 EO) Nicht in weiterem Umfang als zur Verwirklichung des vollstreckbaren Anspruchs notwendig ( 27(1), 41(1) EO) Einschränkung der Pfändung auf Sache, an der Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht besteht ( 263 EO) Verschleuderungsgrenze ( 151, 277 EO) Unpfändbarkeit bestimmter beweglicher körperlicher Sachen ( 250 f EO) Existenzminimum ( 290 ff EO) Gradus executionis? (zb 201, 203 EO) Innehaltung bei der Fahrnisexekution ( 264b EO) Zahlungsvereinbarungen ( 45a EO) Längere Räumungsfristen ( 34, 35 MRG) Verlangsamung des Verfahrens ( 169(2), 273(1) EO) Naturkatastrophen ( 200b, 282a EO)

Ablauf des Verfahrens 1. Exekutionstitel Vollstreckbarkeitsbestätigung 2. Bewilligungsverfahren evtl: Vollstreckbarerklärung Exekutionsantrag Bewilligung mit Beschluss 3. Vollzug 4. Befriedigung / Einstellung

Der Exekutionstitel

Exekutionstitel Exekutionstitel ( 1 Z.. EO) Gerichtliche (Z 1-9) v.a. (Leistungs-)Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl Verwaltungsbehördliche (Z 10-15) v.a. Rückstandsausweise für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge Nichtbehördliche (Z 16, 17) Schiedsspruch, vollstreckbare Notariatsakt Ausländische Exekutionstitel ( 2(2) EO) (Vollstreckbarerklärung?)

Exekutionstitel Bestätigung der Vollstreckbarkeit Vollstreckbarkeitsklausel ( 54(2) EO) Erteilung ohne Anhörung des Verpflichteten Titelgericht / Titelbehörde Erstgericht bei EuVT

Exekutionstitel Vollstreckbarkeitsbestätigung Formelle Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen (für Bestätigung) ordnungsgemäße Zustellung der Entscheidung Ablauf der suspensiv wirkenden Rechtsmittelfristen vs. Materielle Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen (erst bei Bewilligung geprüft!) Ablauf der Leistungsfrist; Fälligkeit; Eintritt der Bedingung Nicht durch Zeitablauf außer Kraft getreten (Bestandstreitigkeiten) Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung ( 7(3), (4) EO) Gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung von Titelgericht / Titelbehörde selbst (andere Gerichte gebunden)

Exekutionstitel Beispiel Der bedingte Zahlungsbefehl gegen A wurde hinterlegt, obwohl er sich nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufgehalten hat und auch innerhalb der Abholfrist nicht an diese zurückgekehrt ist. Erst als der Gerichtsvollzieher an A s Türe läutet, merkt er, dass es wohl ein Problem gegeben hat. Was kann A tun? Zustellung ungültig Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung Zugleich: Antrag auf Aufschiebung der Exekution ( 42 Abs 2) Einstellung ( 39 Abs 1 Z 9)

Exekutionstitel Fälle der Titelergänzung Mangelnde subjektive oder objektive Bestimmtheit des Titels Unbestimmter Titel ( 7(1) EO) Leistungsfrist / Fälligkeitstag (materielle Vollstreckbarkeit) ( 7(2) EO) Wertsicherungsklausel ( 8(2) EO) Rechtsnachfolge ( 9 EO)

Exekutionstitel Titelergänzung Einfache Titelergänzung ( 9 EO) öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde (zb Einantwortungsurkunde) Titelergänzungsklage (Purifikationsklage) ( 10 EO) prozessuale Feststellungsklage (ha) Es stehe dem Kläger der Anspruch seines Vormannes aus einem von diesem gegenüber dem Beklagten erwirkten Exekutionstitel zu. oder Der Anspruch des Klägers aus dem Urteil (Vergleich) vom [Datum] ist [zugunsten des Klägers] vollstreckbar. Rechtsgestaltungsklage ergänzende Leistungsklage (aa) (Rechberger/Oberhammer) Rechtsnachfolge nach Exekutionsbewilligung?

Vollstreckung ausländischer Titel

Ausländische Exekutionstitel Ausländische Exekutionstitel Außerhalb des Europäischen Justizraums und LGVÜ EuGVVO Neu Europäischer Vollstreckungstitel EuBagatellVO EuMahnVO EuVTVO EuUnterhaltsVO

Ausländische Exekutionstitel Vollstreckbarerklärung Problem: Nach Vollstreckbarerklärung: ausländischer Titel löst keine inländischen Vollstreckungswirkungen aus ( 79(1) EO) Behandlung wie ein inländischer Titel ( 84b EO) Der [Exekutionstitel] wird für Österreich für vollstreckbar erklärt. Grundvoraussetzungen ( 79(2) EO): 1. Vollstreckbarkeit im Erststaat 2. Gegenseitigkeit multilaterale Verträge (z.b. New Yorker Übereinkommen; LGVÜ) bilaterale Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge (zb Liechtenstein,Tunesien) Gegenseitigkeitsverordnung nach Auslandsunterhaltsgesetz

Ausländische Exekutionstitel Weitere Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen Bilaterale Staatsverträge Kein Widerspruch zur öffentlichen Ordnung Wahrung des rechtlichen Gehörs Keine (frühere) Entscheidung in derselben Sache Internationale Zuständigkeit des Erststaats EO ( 80 f EO) österreichische Jurisdiktionsformel Wahrung des rechtlichen Gehörs kein Widerspruch gegen ordre public

Ausländische Exekutionstitel Vollstreckbarerklärungsverfahren Antrag auf Vollstreckbarerklärung Zuständigkeit: im Vollstreckungsstaat ( 82 EO) (Wohn)Sitz des Verpflichteten oder Exekutionsgericht Keine mündliche Verhandlung ( 83 EO) Rekurs ( 84 EO) 1 oder 2 Monate neue Tatsachen (kein Neuerungsverbot) Eventualmaxime Revisionsrekurs auch bei bestätigender Entscheidung Antrag auf Exekutionsbewilligung (verbunden) ( 84a EO) Innehaltung mit Verwertung bis Rechtskraft d Vollstreckbarerklärung Aufhebung der Vollstreckbarerklärung ( 84c EO)

Europäische Exekutionstitel EuGVVO alt Vollstreckbarerklärung ohne inhaltliche Prüfung Bescheinigung der Vollstreckbarkeit vorlegen Nachträgliche Prüfung der Anerkennungsversagungsgründe Rekurs gegen Beschluss auf Vollstreckbarerklärung Vollstreckbarerklärungsverfahren in jedem Vollstreckungsstaat erforderlich

Europäische Exekutionstitel EuGVVO neu (VO 1215/2012, ab 10.01.2015) Abschaffung des Exequaturverfahrens! - Vollstreckbar ohne Vollstreckbarerklärung Verfahrensablauf Antrag: Verfahren nach EO Verwendung von Formblättern Vorlage einer - Ausfertigung der Entscheidung (Art 42 EuGVVO) - Bescheinigung, dass die E vollstreckbar ist (Art 53 EuGVVO) Übersetzung nur auf Verlangen des Gerichts (Art 43(3) EugVVO)

Europäische Exekutionstitel EuGVVO neu Bewilligung: Keine Nachprüfung in der Sache (Art 52 EuGVVO) Richter/Rechtspflegerkompetenz? Vollzug: Zustellung von Exekutionsbewilligung und der Bescheinigung nach Art 53 vor der ersten Vollstreckungsmaßnahme evtl Zustellung der Entscheidung Übersetzung auf Verlangen des Verpflichteten

Europäische Exekutionstitel EuGVVO neu Geltendmachung von Anerkennungsversagungsgründen? bisher im Rahmen des Vollstreckbarerklärungsverfahrens nicht vor der Exekutionsbewilligung im Einstellungsantrag (?) keine Frist Anerkennungsversagungsgründe (Art 45 EuGVVO) offensichtlicher Verstoß gegen die öffentliche Ordnung Verstoß gegen rechtliches Gehör Unvereinbarkeit mit einer früheren Entscheidung in einem anderen MS oder in einem Drittstaat, dessen E die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt Unvereinbarkeit mit einer (auch später) ergangenen Entscheidung im Vollstreckungsstaat ausnahmsweise Mangel der internationalen Zuständigkeit (ausschließl Zuständigkeit, Schutzgerichtsstände neu: auch wenn Beklagter Arbeitnehmer!)

Europäische Exekutionstitel EuGVVO neu Geltendmachung von Anerkennungsversagungsgründen Konsequenzen: Einschränkung der Exekution auf Sicherungsmaßnahmen Auferlegung einer Sicherheitsleistung gänzliche oder teilweise Aussetzung des Exekutionsverfahrens unverzügliche Entscheidung des Exekutionsgerichtes über den Antrag auf Versagung der Vollstreckung (Art 48 EuGVVO) Rechtsmittelmöglichkeit beider Parteien nach Art 49 EuGVVO EuGVVO ivm nationalen Bestimmungen (in Ö: Rekurs) Sonderregelungen: Vollstreckung von Maßnahmen, die einem Mitgliedstaat unbekannt sind (Art 54 EuGVVO) Einstweilige Verfügungen (Art 42 Abs 2 EuGVVO) -auch ex parte Maßnahmen erst nach Zustellung vollstreckbar -Exekutionsbewilligung erforderlich

Europäische Exekutionstitel EuGVVO Erststaat Zweitstaat (alte RL) Zweitstaat (neue RL) Entscheidung / öffentliche Urkunde / gerichtlicher Vergleich Vollstreckbarerklärung (Beschluss) Bescheinigung vorlegen Keine inhaltliche Prüfung Rekurs gegen Beschluss Keine Vollstreckbarerklärung Bescheinigung vorlegen Wie inländischer Titel Antrag des Schuldners auf Versagung der Vollstreckung Bescheinigung (Anhang) Anerkennungsversagungsgründe (Verstoß gegen ordre public oder rechtliches Gehör; Rechtskraft einer (früheren) Entscheidung; ausnahmsweise Mangel der Zuständigkeit) Rechtsbehelf Aussetzung des Verfahrens

Europäische Exekutionstitel Europäische Vollstreckungstitel Europäischer Vollstreckungstitel Europäischer Zahlungsbefehl Europäisches Bagatellurteil Entscheidung in Unterhaltssachen vollstreckbar in allen Mitgliedstaaten keine Vollstreckbarerklärung erforderlich wie inländischer Exekutionstitel zu behandeln ausnahmsweise Verweigerung der Vollstreckung Überprüfung im Erststaat möglich (Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung) Art kein Exequatur: 19 MahnVO; 20 BagatellVO; 17 EuUVO; 5 EuVTVO wie inländ Titel: 21 MahnVO; 21 BagatellVO; 20 EuVTVO ausnahmsweise Verweigerung: 21 EuVTVO; 22 MahnVO; 22 BagatellVO; 21 EuUVO Überprüfung im Erststaat: 19 EuUVO; 20 MahnVO; 17 BagatellVO; 6/2 EuVTVO Aussetzung / Beschränkung: 23 EuVTVO; 23 MahnVO; 23 BagatellVO

Europäische Exekutionstitel EuMahnVO Erststaat Zweitstaat 12 Europäischer Zahlungsbefehl Keine Vollstreckbarerklärung Wie inländischer Titel 19 21 16 18 Einspruch Für vollstreckbar erklären Verweigerung der Vollstreckung (mit früherer Entscheidung unvereinbar; Betrag schon entrichtet) 22 Überprüfung in Ausnahmefällen 20 Ohne Verschulden Frist versäumt Zustellmängel Offensichtlich zu Unrecht erlassen (wird für nichtig erklärt) Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung 23

Europäische Exekutionstitel Vollstreckbarerklärung des Europäischen Zahlungsbefehls

Europäische Exekutionstitel EuBagatellVO Erststaat Zweitstaat Keine Vollstreckbarerklärung 20/1 7 Europäisches Bagatellurteil Wie inländischer Titel 21 20/2 Bestätigung als Bagatellurteil Ablehnung der Vollstreckung (mit früherer Entscheidung unvereinbar) 22 14, 18 17 -Mindeststandards für Überprüfung -Anfechtung des Titels nach nationalen Vorschriften Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung 23 (zb Bagatellberufung; Wiedereinsetzung)

Europäische Exekutionstitel Bestätigung als Bagatellurteil

Europäische Exekutionstitel EuVTVO - Allgemein Unbestrittene vollstreckbare Titel über Geldforderungen (Anerkenntnisurteil, Vergleich, Zahlungsbefehl, Versäumungsurteil) Art EuVTVO 3 Bestätigung als EuVT im Ursprungsmitgliedstaat einmalige Bestätigung für Exekution in allen Mitgliedstaaten Keine Vollstreckbarerklärung im Vollstreckungsstaat 6 5 Mindeststandards (Zustellung; ausreichend Informationen; etc) 12 ff Eingeschränkte Rechtsbehelfe Berichtigung, Widerruf Rechtsmittel gg Entscheidung + Antrag auf Aussetzung 19 10 23

Europäische Exekutionstitel EuVTVO Erststaat Zweitstaat 3 Unbestrittene vollstreckbare Titel über Geldforderungen Keine Vollstreckbarerklärung Wie inländischer Titel 5 20 6 Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel Verweigerung der Vollstreckung (mit früherer Entscheidung unvereinbar) 21 10 Berichtigung, Widerruf 6/2 Anfechtung des Titels nach nationalen Vorschriften Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung 23 (Bestätigung der Nichtvollstreckbarkeit)

Europäische Exekutionstitel Bestätigung als EuVT (gerichtlicher Vergleich)

Das Bewilligungsverfahren

Bewilligungsverfahren Exekutionsantrag Dispositionsmaxime Formblatt / formatierter Schriftsatz ( 1 f ADV-FormVO) (oder mündlich zu Protokoll) Inhalt ( 54 EO) Parteienbezeichnung Anspruch und Exekutionstitel Bezeichnung der anzuwendenden Exekutionsmittel; Exekutionsobjekt (Ort) Beilagen

1. Exekutionstyp, Exekutionsart 2. Gericht 3. Parteien Platz für Stampiglie: Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution. Die Kosten der betreibenden Parteien werden mit bestimmt. (Seite 1)

Bewilligungsverfahren 1. Exekutionstypen Realexekution Personalexekution Zugriff auf Vermögen des Schuldners Person durch exekutive Schubhaft Geldexekution Naturalexekution Durchsetzung von Zahlungsansprüchen anderen Ansprüchen

Bewilligungsverfahren Exekutionsarten Immobiliarexekution Mobiliarexekution Exekution zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen EO 87 248 249 345 346 369 Exekution zur Sicherstellung 370 377

Bewilligungsverfahren Liegenschaftsexekution (Geldexekution) EO Zwangsweise Pfandrechtsbegründung exekutives Pfandrecht zur Sicherung des Ranges 87 96 Zwangsverwaltung Befriedigung aus den Nutzungen und Einkünften der Liegenschaft 97 132 Zwangsversteigerung Befriedigung aus dem Erlös der Liegenschaft 133-239

Bewilligungsverfahren Mobiliarexekution (Geldexekution) EO Fahrnisexekution körperliche bewegliche Sachen (Gewahrsame des Verpflichteten) Schuldnerschutz unpfändbare Sachen (evtl Austauschpfändung) 249 289 Forderungsexekution Geldforderung absolut unpfändbar Existenzminimum 290 324 Anspruchsexekution Herausgabeanspruch (Gewahrsame eines Dritten, nicht zur Ausfolgung bereit) 325 329 Exekution auf andere Vermögensrechte zb Rechte an Unternehmen, Konzessionen, Gesellschaftsrechte, Bestandrechte, Immaterialgüterrechte, etc 330 345

Bewilligungsverfahren Exekution zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen (Naturalexekution) Herausgabe oder Leistung von beweglichen Sachen Überlassung oder Räumung von unbeweglichen Sachen Einräumung oder Aufhebung bücherlicher Rechte Real- oder Zivilteilung einer Gemeinschaft, Grenzberichtigung Erwirkung von vertretbaren/unvertretbaren Handlungen, Duldungen und Unterlassungen Abgabe von Willenserklärungen EO 346 348 349 350 351 352 353 354 355 358 367

Bewilligungsverfahren Grundsatz des freien Vollstreckungszugriffes EO Häufung von Exekutionsmittel Einschränkungen, wenn eines/einige ausreichend 14/1 Beschränkter gradus executionis Vorrang der Zwangsverwaltung vor Zwangsversteigerung Forderungs-/Fahrnisexekution vor Zwangsversteigerung Forderungsexekution vor Fahrnisexekution Forderungsexekution vor Zwangsverwaltung Fahrnisexekution vor Forderungsexekution (Sperrfrist) 201 203 264a 99b 14/3 Dennoch: kein strenger gradus executionis

Bewilligungsverfahren Wie erfahre ich von Vermögen des Verpflichteten? Vollzugsorte: Zustelladresse, Melderegister (Fahrnisexekution) Personenverzeichnis im Grundbuch (Immobiliarexekution) Drittschuldnerauskunft (Forderungsexekution) Vermögensverzeichnis

Bewilligungsverfahren 2. Gericht EO Titelgericht / Titelbehörde Bewilligungsgericht Exekutionsgericht Richter Rechtspfleger Gerichtsvollzieher Untersuchungsgrundsatz Amtsbetrieb 16, 55 Inländische Gerichtsbarkeit Vollstreckungsobjekt im Inland (Territorialität) Immunität Zulässigkeit des Rechtswegs 80 AußStrG

Bewilligungsverfahren Zuständigkeit EO Sachlich: Örtlich: unbeweglich Forderung Sachen Sonst Bezirksgericht Bewilligungs- = Exekutionsgericht Belegenheit Verpflichteter, sonst Drittschuldner Belegenheit erste Exekutionshandlung vorzunehmen ist 17 4, 18 Z 1, 2 Z 3 Z 4 Z 4 Keine Gerichtsstandsvereinbarung Keine Heilung nach 104 Abs 3 JN Amtswegige Überweisung 51 44/1 JN

Bewilligungsverfahren 3. Parteien EO Formeller Parteibegriff: Betreibender Gläubiger Verpflichteter Materieller Parteibegriff: Betroffenheit von Dritten z.b. Organwalter, Drittpfandbesteller Partei- und Prozessfähigkeit 78 Parteienvertretung (Reichweite der Prozessvollmacht) 52 520/1 ZPO

Bewilligungsverfahren Bewilligungsverfahren IdR einseitiges, kurzes schriftliches Aktenverfahren EO 3/2 Prüfung durch Exekutionsgericht zulässig? (Exekutionsvoraussetzungen) wenn nicht: zurückweisen begründet? (materielle Bewilligungserfordernisse) wenn nicht: abweisen 7 9

Bewilligungsverfahren Voraussetzungen für die Exekutionsbewilligung Allgemeine Exekutionsvoraussetzungen inländische Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit des Rechtswegs Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit; Vertretungsmacht des Einschreiters Besondere Exekutionsvoraussetzungen Zuständigkeit notwendiger Inhalt des Exekutionsantrags Existenz eines Exekutionstitels und der Vollstreckbarkeitsbestätigung Vollstreckungsunterworfenheit des Exekutionsobjekts Ablauf von Sperrfristen Kostendeckung Relative Exekutionshindernisse (über Einrede) Unwirksamerklärung des Exekutionstitels Exekutionsverzicht Exekutionsstundung Materielle Bewilligungsvoraussetzungen (sonst Titelergänzung) im Antrag und im Titel genannten Personen ident Gegenstand, Art, Umfang und Zeit der geschuldeten Leistung müssen aus dem Exekutionstitel entnommen werden können

Bewilligungsverfahren Bewilligungsbeschluss Beschluss keine Begründung Stampiglie (außer Grundbuch) Zustellung (Sonderfall: Fahrnisexekution) Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution. Die Kosten der betreibenden Parteien werden mit bestimmt. EO 63 428 ZPO 112/2 Geo 64 249/3 Rekurs einseitig Neuerungsverbot 65 /3 Rechtskraft muss nicht abgewartet werden (Aufschiebung beantragen!) 67/1 42/1 Z 7

Bewilligungsverfahren Vereinfachtes Bewilligungsverfahren EO Anwendungsbereich Geldexekution < 50.000 kein unbewegliches Vermögen keine Urkundenvorlage inländischer Titel / Vollstreckbarerklärung Entziehung der Objekte 54b/1 Z 1, 2 Z 1 Z 3 Z 4 Z 5 Verfahrensbesonderheiten Titel nicht beilegen Zustellung bei Fahrnisexekution Einspruchsmöglichkeit 54b/2 Z 2 249/3 54c

Bewilligungsverfahren Einspruch im vereinfachten Bewilligungsverfahren Gericht Parteien Ergebnis Exekutionsbewilligung Einspruch (14 Tage nach Zustellung) Auftrag zur Vorlage des Exekutionstitels Exekutionstitel nicht (rechtzeitig) vorgelegt Exekutionstitel vorgelegt Einstellung der Exekution Abweisung des Einspruchs Daten des Titels stimmen nicht überein Daten des Titel stimmen überein

Das Vollzugsverfahren

Vollzugsverfahren Vollzug EO Geldexekution Pfändung Verwertung Befriedigung Naturalexekution direkt indirekt unmittelbarer Zwang mittelbarer Zwang Parteiöffentlichkeit (evtl Intervention) 32, 59 Vollzugsbeschwerde 68

Vollzugsverfahren Aufschiebung EO Keine aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen! Antrag Aufschiebungsgrund z.b. ao Rev; Antrag auf Einstellung; Zahlungsvereinbarung; Aufschiebung der Räumungsexekution; etc Gefahr eines unersetzlichen oder nur schwer ersetzbaren Nachteils Aufschiebung darf Befriedigung des betreibenden Gläubigers nicht gefährden (Sicherheitsleistung) angestrengte Rechtsbehelf darf nicht aussichtslos sein Aufschiebungsinteresse muss das Fortsetzungsinteresse übersteigen 42 /1 Z 3, 7; 45a; 35 MRG 44/1 44/2 44/3 42/1 seit 30.9.2014 (EO-Nov 2014): Einvernahme des betreibenden Gläubigers, zweiseitiger Rekurs!

Vollzugsverfahren Innehaltung EO Gerichtsvollzieher sieht von Fortsetzung der Exekutionshandlung kurzfristig ab 46; 264b; 34a MRG Faktischer Stillstand der Exekution Mitwirkung des betreibenden Gläubigers unterbleibt Sperrfrist für Verwertung 349/1 Sperrfristen: 45a; 97/4; 200 Z 3; 282/1; 252e f

Vollzugsverfahren Beendigung der Exekution Bei voller Befriedigung (formlos) Einstellung bei erfolgloser Zwangsvollstreckung ( 39 EO) Wegen Mangels einer Exekutionsvoraussetzung (auch Opposition, Impugnation) auf Antrag / von Amts wegen meist Einvernahme der Parteien ( 45(3) EO) seit EO-Nov 2014: zweiseitiger Rekurs ( 65(3) EO) Aufhebung der vollzogenen Exekutionsakte Einschränkung (Teileinstellung) ( 41, 96, 263, 377, 399 EO)

Einzelne Exekutionsarten

Einzelne Exekutionsarten Zwangsversteigerungsverfahren Exekutionsbewilligung (Anmerkung im Grundbuch) Kostenvorschuss von betreibenden Gläubiger Zustellung an Verpflichteten Festsetzung der Versteigerungsbedingungen (Edikt; Termin) Schätzungsverfahren (Sachverständiger, Schätztermin) Versteigerung Zahlung (binnen 2 Monaten; sonst) Überbot Zuschlag an Meistbot (Vadium) (Widerspruch; Rekurs) Anmeldung von Forderungen Meistbotsverteilungstagsatzung (Widerspruch; Widerspruchsklage; Rekurs)

Einzelne Exekutionsarten Fahrnisexekution Betreibende Gläubiger: Antrag auf Bewilligung von Verkauf und der Pfändung Gerichtsvollzieher: Vornahme der Pfändung durch Aufnahme in Pfändungsprotokoll (Möglichkeit der Verwahrung) Zustellung des Bewilligungsbeschlusses an Verpflichteten (außer vereinfachtes Bewilligungsverfahren) Weitere Vollzüge Verteilung > 3 Wochen Gericht: Exekutionsbewilligung Vollzugsauftrag Nicht erfolgreich: Neuerlicher Antrag auf Vollzug nach 6 Monaten (Sperrfrist) Vermögensverzeichnis Neuerliche Abgabe erst nach 1 Jahr (Sperrfrist) erfolgreich: Schätzung Übernahmsantrag (Schätzwert + ¼) Verwertung (öffentl Versteigerung / Freihandverkauf)

Einzelne Exekutionsarten Forderungsexekution Exekutionsantrag Exekutionsbewilligung Angabe eines Drittschuldners Keine Angabe eines Drittschuldners Gerichtliche Anfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger Vermögensverzeichnis Pfändung (unpfändbar; beschränkt pfändbar) und Verfügungsverbot an Verpflichteten Zahlungsverbot an Drittschuldner Drittschuldnererklärung Verwertung: Überweisung zur Einziehung Entrichtung begehren oder Zahlung Einwendung Drittschuldnerklage Verteilung

Exekutionsrechtliche Klagen

Exekutionsrechtliche Klagen Exekutionsrechtliche Klagen Oppositionsklage Impugnationsklage führen zur Einstellung Exszindierungsklage Pfandvorrechtsklage Widerspruchsklage gehören auch vor das Exekutionsgericht Interessenklage

Exekutionsrechtliche Klagen Oppositionsklage ( 35) Einwendungen gegen den Anspruch Nova producta Theorien zum Rechtsschutzziel Einzelwirkungstheorie Gesamtwirkungstheorie Kombinationstheorie Negative Feststellungsklage Gründe: Aufhebung oder Hemmung des materiellen Anspruchs Eventualmaxime (Neumayr/Nunner-Krautgasser) (hrsp) Seit EO-Nov 2014: Sondervorschriften in Unterhaltssachen (Rechberger/Oberhammer) Begehren: Der Anspruch, zu dessen Hereinbringung zu [Geschäftszahl] des [Bezirksgerichts] die Exekution bewilligt wurde, ist erloschen/gehemmt.

Exekutionsrechtliche Klagen Oppositionsgesuch ( 40) Vereinfachte Form der Geltendmachung Voraussetzung Anspruchsbefriedigung Anspruchsstundung Unbedenkliche Urkunde, sonst Einvernahme Wahlmöglichkeit

Exekutionsrechtliche Klagen Impugnationsklage ( 36) Einwendungen gegen die Exekutionsbewilligung Vollstreckungsanspruch Verhältnis zum Rekurs (dort: Neuerungsverbot) Wahlmöglichkeit oder Subsidiarität? Theorien zum Rechtsschutzziel Einzelwirkungstheorie Gesamtwirkungstheorie Negative Feststellungsklage (hm) (aa) Seit EO-Nov 2014: Sondervorschriften in Unterhaltssachen (Rechberger/Oberhammer) Gründe Eventualmaxime Begehren: Die mit Beschluss vom [Datum] zu [Geschäftszahl] des [Bezirksgerichts] bewilligte Exekution wird für unzulässig erklärt.

Exekutionsrechtliche Klagen Impugnationsgesuch ( 40) Vereinfachte Form der Geltendmachung Voraussetzung Exekutionsverzicht oder Exekutionsstundung (kein Verzicht auf Anspruch / Stundung des Anspruchs) Unbedenkliche Urkunde, sonst Einvernahme Wahlmöglichkeit

Exekutionsrechtliche Klagen Exszindierungsklage ( 37) Widerspruch Dritter ; abgeirrte Exekution Theorien zum Rechtsschutzziel prozessuale Rechtsgestaltungsklage Negative Feststellungsklage (hm) (Rechberger/Oberhammer) Recht des Dritten (Aussonderung in Insolvenz) Zeitpunkt der Zulässigkeit Eingriff steht fest Vollzugsakt wurde gesetzt Begehren: Die mit Beschluss vom [Datum] zu [Geschäftszahl] des [Bezirksgerichts] bewilligte Exekution wird hinsichtlich der gepfändeten Gegenstände, [Beschreibung] für unzulässig erklärt.

Exekutionsrechtliche Klagen Übersicht Klage Ziel Kläger Beklagter Eventualmaxime Oppositionsklage gegen Anspruch verpflichtete Partei betreibende Partei ja Impugnationsklage gegen Bewilligung verpflichtete Partei betreibende Partei ja Exszindierungsklage Widerspruch gegen einzelne Exekution Dritter betreibende Partei/Verpflichteter nein

Exekutionsrechtliche Klagen Weitere Exekutionsklagen EO Pfandvorrechtsklage Klage auf vorzugsweise Befriedigung aus Pfandsache Widerspruchsklage Klage gegen Bestand, Höhe oder Rang einer angemeldeten Forderung 258/1 128/4, 232/1, 286/1 Interessenklage Klage auf Leistung des Interesses wegen Nichterfüllung der Naturalleistung 368

Exekutionsrechtliche Klagen Beispiele Die Bank hat gegen V ein Urteil über 9.000 erwirkt. 1. Obwohl V den Geldbetrag samt Zinsen bezahlt, beantragt die Bank die Fahrnisexekution gegen V. Oppositionsklage / Oppositionsgesuch des V ( 35, 40 EO) Einstellung von Amts wegen ( 35 Abs 4 EO) Aufschiebung ( 42 Abs 1 Z 3 oder 5 EO) Innehaltung ( 46 EO) 2. Die Bank beantragt die Fahrnisexekution. In der Wohnung des V befindet sich ein 3D-Fernseher, der Vs Mitbewohner gehört. Hinwirken auf Einstellungsantrag Exszindierungsklage des Mitbewohners Einstellung von Amts wegen Aufschiebung ( 39 Abs 1 Z 6 EO) (aus Kostengründe [ 45 ZPO]) ( 37 EO) ( 37 Abs 4 EO) ( 42 Abs 1 Z 5 EO)

Einstweilige Verfügungen

Einstweilige Verfügungen Einstweilige Verfügungen / Exekution zur Sicherstellung Exekution zur Sicherstellung Exekutionstitel schon vorhanden Gefahrenbescheinigung ( Hereinbringung der Geldforderung ansonsten vereitelt oder erheblich erschwert ) Sicherheitsleistung Bedingtes Befriedigungsrecht Bloße Pfändung Einstweilige Verfügung Summarisches Erkenntnisverfahren Bescheinigung des materiellen Anspruchs & der Gefährdung Sicherheitsleistung Kein exekutives Befriedigungsrecht (grds zur Bewahrung des status quo; Effekt kann aber über Sicherung hinausgehen) Nur Geldforderungen Taxative Sicherungsmittel Auch andere Ansprüche Demonstrative Sicherungsmittel

Einstweilige Verfügungen Einstweilige Verfügungen - Verfahrensablauf EO Gefährdete Partei Gegner der gefährdeten Partei 378 ff Provisorialverfahren (nicht präjudiziell) Bescheinigung von Anspruchsgrundlage (Anspruchsbindung) Gefährdung keine mündliche Verhandlung, grundsätzlich einseitig Verfügungsfrist; Rechtfertigungsfrist; Befreiungsbetrag/Sicherheitsleistung Widerspruch, wenn nicht vernommen; Rekurs (konkret subj/konkret obj Gefährdung) 397 Doppelfunktion: Exekutionstitel und bewilligung

Einstweilige Verfügungen Arten der einstweiligen Verfügung Sicherungsverfügungen Geldforderungen Erhaltung des Vermögens für künftige Exekution wegen Geldforderung EO 379 anderen Individualansprüchen Bewahrung des Anspruchgegenstands für künftige Exekution zur Erwirkung einer Handlung oder Unterlassung 381 Z 1 Regelungs- und Leistungsverfügungen Sicherung der sonstigen Rechtssphäre (nicht primär um spätere Durchsetzung; oft kein Hauptverfahren notwendig) Verhütung von drohender Gewalt oder eines drohenden unwiederbringlichen Schadens 381 Z 2

Einstweilige Verfügungen ev zur Sicherung von Geldforderungen ( 379) EO Voraussetzungen 379 Bescheinigung eines Geldanspruchs und konkrete subjektive Gefährdung der Hereinbringung der Abs 2 Z 1 Abs 2 Z 2 Geldforderung oder Vollstreckung weder durch Völkernoch durch Unionsrecht gesichert [EO-Nov 2014] Sicherungsmittel (taxativ; anspruchsgebunden) Fahrnis: Verwahrung und Verwaltung oder Verbot der Veräußerung und Verpfändung Forderungen und sonstige Ansprüche: Drittverbot Liegenschaften: Verwaltung oder Verbot der Veräußerung und Belastung Abs 3 Z 1, 2 Z 3 Z 4, 5

Einstweilige Verfügungen ev zur Sicherung von Individualansprüchen EO Voraussetzungen Bescheinigung eines Individualanspruchs (sonstige Leistung, Duldung oder Unterlassung; nicht Zahlung) konkrete objektive Gefährdung der gerichtlichen Verfolgung oder Verwirklichung der Einzelleistung Sicherungsmittel (demonstativ; anspruchsgebunden) Fahrnis: gerichtliche Hinterlegung, Verwaltung, Verwahrung, Retentionsarrest Anspruch auf Leistung oder Herausgabe: Drittverbot Liegenschaften: Verwaltung, Verbot der Veräußerung u Belastung Verbot oder Gebot einzelner Handlungen Subsidiär: Personalarrest 381 Z 1 382 Z 1-7 386

Einstweilige Verfügungen ev zur Regelung der sonstigen Rechtssphäre EO Voraussetzungen 381 Z 1 Bescheinigung eines bestrittenen Rechts zur Verhütung drohender Gewalt oder zur Abwendung eines drohenden Schadens nötig Sicherungsmittel (demonstativ; Anspruchsbindung str) Verbot oder Gebot an den Gegner der gefährdeten Partei 382 Z 1-8 Einstweiliger Unterhalt; einstweiliger Mietzins Einstweilige Benützung/Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens Sicherung des dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten