ROTES KREUZ BASELLAND DAS SYMBOL FÜR MENSCHLICHKEIT



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Transkript:

ROTES KREUZ BASELLAND DAS SYMBOL FÜR MENSCHLICHKEIT Fichtenstrasse 17 Telefon 061 905 82 00 Telefax 061 905 82 04 E-Mail: info@srk-baselland.ch PC-Konto 40-2448-4 Internet: www.srk-baselland.ch KUNDENVERTRAG ROTKREUZ-NOTRUF zwischen ROTES KREUZ BASELLAND, Fichtenstrasse 17,, im folgenden SRK BL genannt und Herrn / Frau Strasse Telefon Vorname PLZ/Ort Vertragsbeginn nachstehend Kunde genannt: 1. Vertragsgegenstand Das SRK BL vermietet dem Kunden ein Notrufgerät und sorgt für den entsprechenden Anschluss an die rund um die Uhr betriebene Notrufzentrale. Mit dem Notrufgerät kann jederzeit eine telefonische Verbindung zur Rotkreuz-Notrufzentrale aufgebaut oder ein Alarm an diese gesendet werden. Der Kunde füllt einen Fragebogen mit persönlichen Angaben und Wünschen aus. Es werden mind. drei Kontaktpersonen angegeben, welche über einen Wohnungsschlüssel verfügen und im Notfall für Hilfeleistungen beigezogen werden können. Die Rotkreuz-Notrufzentrale vermittelt nach sorgfältiger Abklärung die entsprechende Hilfe gemäss Kundenangaben. Das SRK BL ist berechtigt, einzelne oder sämtliche Leistungen des vorliegenden Vertrages durch Dritte zu erbringen. Die vom SRK BL angebotenen Leistungen werden nur in der Schweiz erbracht. 2. Vertragsbestandteile 2.1 Gerätemiete Das SRK BL vermietet dem Kunden ein Notrufgerät mit dem gewünschten Zubehör gemäss nachstehenden Angaben. Die Geräte bleiben Eigentum des SRK BL. In Ausnahmefällen können mobile Geräte auch gekauft werden. ROTES KREUZ BASELLAND: EIN KANTONALVERBAND DES SRK ZEWO-MITGLIED

Rotkreuz-Notruf Casa (stationäres Gerät für zu Hause) Rotkreuz-Notruf Casa Rotkreuz-Notruf Mobil (mobiles Gerät für zu Hause und unterwegs) Mobil l: Notruf mit eigenem Handy (in der Regel in Ergänzung zu Notruf Casa) Kosten der eigenen SIM-Karte und Probealarm/Alarm zu Lasten Kunde Mobil ll: Mobiles Notrufgerät mit GPS-Ortung und Alarmtaste Spezialgerät mit integrierter SIM-Karte / Kosten SIM-Karte sowie Probealarm/Alarm zu Lasten SRK BL. 2.2 Weitere Dienstleistungen Mit dem Schlüsseldepot bei einem Rettungsdienst (Sanität gemäss zugeordneten Notrufkreisen oder Mobile Ärzte) wird im Notfall ein rascher und problemloser Zugang zur Wohnung gewährleistet. Zudem wird dadurch der zusätzliche und kostenintensive Beizug von Polizei oder Schlüsseldienst verhindert. Die Kosten der Notfalleinsätze richten sich nach den aktuellen Tarifen des Rettungsdienstes. Falls keine Überführung in ein Spital notwendig wird, gelten für Notrufkunden reduzierte Spezialtarife. Rotkreuz-Schlüsseldepot 3. Inbetriebnahme der Notrufgeräte Nach Eintreffen des komplett ausgefüllten Fragebogens und Kundenvertrags wird telefonisch ein Installationstermin vereinbart. Das SRK BL ist für den Anschluss des Notrufgerätes besorgt und instruiert den Kunden. Mittels Probealarmen wird die Verbindung mit der Rotkreuz-Notrufzentrale aufgebaut und das Notrufsystem getestet. Der Kunde verpflichtet sich, alle Geräte gemäss den Instruktionen und Weisungen des SRK BL zu behandeln. Insbesondere dürfen die Geräte weder selbst geöffnet noch in irgendeiner Art verändert werden. 3.1 Inbetriebnahme Rotkreuz-Notruf Casa Die Installation des Rotkreuz-Notruf Casa erfolgt in der Wohnung des Kunden. Der Kunde stellt für das Notrufgerät den eigenen Telefonanschluss zur Verfügung und stellt sicher, dass dieser immer funktionstüchtig ist. Falls beim Anschluss der Beizug eines konzessionierten Elektrikers notwendig wird, gehen allfällige Kosten zulasten des Kunden und werden diesem direkt in Rechnung gestellt. Werden nach Anschluss des Notrufgerätes am Haus-/Wohnungstelefon Änderungen (z.b. Wechsel des Anbieters, Wechsel des Telefongerätes, IP-Telefonie, ADSL- Anschluss, zusätzlicher Telefonanschluss, akustische oder optische Alarmeinrichtungen, etc.) durchgeführt, kann dies zum Nichtfunktionieren des SRK- Notrufsystems führen. Es wird darum empfohlen Telefoninstallateure auf das Vorhandensein des SRK-Notrufsystems hinzuweisen. Allfällige dadurch entstehende Kosten werden dem Kunden belastet. Fichtenstrasse 17 Telefax 061 905 82 04 www.srk-baselland.ch Seite 2 von 10

Das Gerät muss immer am elektrischen Strom angeschlossen bleiben, damit der vorhandene Notstrom nicht unnötig aufgebraucht wird. Dies gilt auch bei längeren Abwesenheiten. Eine allfällige Neuladung des Notstroms geht, bei Nichtbeachtung dieser Instruktion, zu Lasten des Kunden. Allfällige Zusatzgeräte werden durch das SRK BL auf das Notrufgerät programmiert und getestet. 3.2 Inbetriebnahme Rotkreuz-Notruf Mobil Beim Rotkreuz-Notruf Mobil wird die Rufnummer der Rotkreuz-Notrufzentrale auf das mobile Gerät programmiert. Der Kunde wird instruiert und die Handhabung erklärt. Je nach gewählter Variante löst der Kunde vorhergehend eine eigene SIM-Karte und schliesst einen entsprechenden Pre- oder Postpaidvertrag ab (Mobil I). 4. Betrieb und Wartung der Notrufgeräte 4.1 Betrieb und Wartung Rotkreuz-Notruf Casa Die Betriebsbereitschaft der stationären Geräte (Rotkreuz-Notruf Casa sowie allfällige Zusatzgeräte) wird durch einen täglichen stillen Testalarm des Notrufgerätes an die Notrufzentrale überprüft. Störungen können automatisch durch die Rotkreuz- Notrufzentrale erkannt werden. In diesem Fall nimmt das SRK BL mit dem Kunden Kontakt auf. Stellt der Kunde selbst eine Störung fest, ist dies dem SRK BL umgehend zu melden. Die Störungsbehebung sowie die reguläre Wartung der Notrufgeräte (z.b. Batteriewechsel Alarmtaste) beim Kunden erfolgen an normalen Arbeitstagen während der Bürozeiten. 4.2 Betrieb und Wartung Rotkreuz-Notruf Mobil Der Rotkreuz-Notruf Mobil setzt eine funktionierende SIM-Karte sowie einen entsprechenden Pre- oder Postpaidvertrag voraus (bei Mobil II im Angebot inbegriffen). Falls der Kunde ein Prepaid-Angebot nutzt, stellt er sicher, dass immer genügend Guthaben auf der Karte zur Verfügung steht. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung, dass die mobilen Geräte immer über eine genügende Stromversorgung verfügen. Weiter muss das Mobilfunknetz des gewählten Telecom-Anbieters zur Verfügung stehen. Eine GPS-Ortung ist nur im Freien bei der Variante Mobil II (Nemo) möglich. Diese Ortung kann sehr genau sein. GPS kann eine Unterstützung in der Rettungskette sein. GPS haben aber auch ihre klaren Grenzen: Die Ortung ist in einigen Fällen nicht möglich (ungenügende Satellitenverbindung z.b. in geschlossenen Räumen und Städten). Der Kunde gibt bei den entsprechenden Angeboten seine Einwilligung, dass er über die Rotkreuz-Notrufzentrale geortet werden kann. Eine Ortung wird nur im Alarmfall durchgeführt. Fichtenstrasse 17 Telefax 061 905 82 04 www.srk-baselland.ch Seite 3 von 10

Allfällige Störungen, Verlust oder Diebstahl der beim SRK gemieteten Geräte sind umgehend zu melden. Die Störungsbehebung erfolgt an normalen Arbeitstagen während der Bürozeiten. 5. Notrufe und Hilfeleistungen Die Notrufzentrale wird ständig Tag und Nacht, d.h. während 24 Stunden, von speziell geschultem Personal bedient. Jeder Notruf wird möglichst sofort entgegengenommen und die notwendigen Massnahmen für eine rasche Hilfe werden getroffen. Die Gespräche mit der Rotkreuz-Notrufzentrale können durch diese aufgezeichnet werden. Die Hilfeleistungen richten sich primär nach den Kundenangaben im Fragebogen. Sämtliche Interventionsmassnahmen, welche nach einer sorgfältigen Abklärung durch das Personal der Rotkreuz-Notrufzentrale getroffen und als notwendig erachtet werden, erfolgen im Namen und im Auftrag des Kunden. Alle Änderungen im Fragebogen, insbesondere der Wechsel von Kontaktpersonen, müssen dem SRK BL umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die persönlichen Daten beim SRK BL und in der Notrufzentrale gespeichert werden Die Kosten für die Leistungen von Drittpersonen (z.b. Arzt, Sanität, etc.), die durch die Rotkreuz-Notrufzentrale organisiert werden, gehen zu Lasten der Kunden. Die beauftragten Leistungserbringer stellen ihre Aufwendungen direkt dem Kunden in Rechnung. 6. Kosten Die Kosten für die im Rahmen des vorliegenden Vertrages erbrachten Leistungen richten sich nach der aktuellen Preisliste (unter www.srk-baselland.ch). In den monatlichen Kosten sind der Anschluss an die Rotkreuz-Notrufzentrale, die Entgegennahme von Test- und Probealarmen sowie Entgegennahme und Bearbeitung von Notrufen inbegriffen. Ebenfalls inbegriffen sind die Wartung der gemieteten Notrufgeräte und die Störungsbehebung. Beim Notruf Casa sind die Kosten für den eigenen Telefonanschluss, die Telefonkosten für die technischen Alarme (insbesondere tägliche Testalarme) sowie die Telefonkosten für Probealarme und Notrufe nicht inbegriffen. Beim Notruf Mobil I (eigenes Handy) sind die Kosten für die SIM-Karte sowie für Probealarme und Alarme nicht inbegriffen. Die geschuldeten Kosten sind dem SRK BL monatlich, jeweils innert 30 Tagen, zu bezahlen. Ein angebrochener Monat wird als ganzer Monat verrechnet. Die Gebühren können jeweils per Ende Jahr angepasst werden. Eine Tarifänderung wird dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus bekannt gegeben. Fichtenstrasse 17 Telefax 061 905 82 04 www.srk-baselland.ch Seite 4 von 10

7. Mitwirkung des Kunden Der Kunde gewährleistet, dass alle im Fragebogen aufgeführten Personen einverstanden sind, bei Hilfeleistungen mitzuwirken, und dass sie im Besitz eines Schlüssels zur Wohnung sind. Der Kunde informiert das SRK BL umgehend, wenn es Wechsel bei den Kontaktpersonen gibt. Ebenso informiert er das SRK BL vorgängig über längere Abwesenheiten. Sistierungen des Notrufabonnements sind bei Abwesenheit ab zwei Monaten möglich. Die Abwesenheiten müssen dem SRK BL im Voraus gemeldet werden. Der Kunde benutzt die Geräte nach den Instruktionen des SRK BL. Er behandelt die ihm anvertrauten Geräte mit der nötigen Sorgfalt und meldet allfällige Störungen umgehend. Durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursachte Reparaturen gehen zu Lasten des Kunden. Dasselbe gilt für Verlust oder Diebstahl von Geräten, der Alarmtaste oder sonstigem Zubehör. 8. Haftung Das SRK BL haftet für die sorgfältige Erfüllung der Leistungen aus dem vorliegenden Vertrag sowie für die Funktionstüchtigkeit der gemieteten Notrufgeräte. Die Haftung für allfällige Folgeschäden bzw. indirekte Schäden (z.b. entgangener Gewinn) sowie die Haftung für Hilfspersonen wird im Rahmen des gesetzlich Möglichen wegbedungen. Dies gilt auch für die ausservertragliche Haftung. Keine Haftung wird insbesondere übernommen für die Funktion der Kommunikationsmittel zur Alarmübermittlung (z.b. Telefonverbindung, GSM (Natel)- Empfang, Empfang SMS, Funkübertragung, etc.). Eine Garantie gegen zwischenzeitlich eingetretene technische Störungen, z.b. wegen Änderungen an den Telefoninstallationen, -Telefonverbindungen oder Fehlfunktionen aufgrund von Anbieterwechseln, kann ebenfalls nicht abgegeben werden. Ebenso kann keine Garantie für eine erfolgreiche Rettung sowie Ortung abgegeben werden. Der Kunde haftet für Schäden, welche durch schuldhafte Verletzungen von vertraglich vereinbarten Pflichten verursacht wurden, wie unsorgfältige Handhabung der Notrufgeräte, unkorrekte oder nicht aktuelle Angaben im Fragenbogen, usw. 9. Vertragsdauer und Kündigung Dieser Vertrag beginnt zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Rotkreuz-Notrufes und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen jeweils auf ein Monatsende gekündigt werden. Fichtenstrasse 17 Telefax 061 905 82 04 www.srk-baselland.ch Seite 5 von 10

Die fristlose Kündigung, insbesondere im Fall von schweren Vertragsverletzungen, bleibt vorbehalten. Der Missbrauch des Rotkreuz-Notrufes ist ein Grund für eine fristlose Vertragsauflösung. 10. Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Die Parteien verpflichten sich, etwaige Differenzen oder Meinungsverschiedenheiten aus diesem Vertrag vor Anrufung eines Gerichtes auf dem Verhandlungsweg zu bereinigen. Gegebenenfalls mangelhafte Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem ursprünglichen Willen der Parteien möglichst nahe kommen. Für Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist der ausschliessliche Gerichtsstand Liestal. Ort/Datum: Kunde bzw. Kundin ROTES KREUZ BASELLAND Ort/Datum: Liestal, Reduzierte Mietgebühr in finanziellen Notlagen Falls Sie Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, besteht die Möglichkeit, dass Pro Senectute beider Basel nach einer Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögenslage die Kosten für das Notrufabonnement übernimmt. Mit Ihrem Einverständnis leiten wir Ihre Adressdaten Pro Senectute beider Basel weiter. Die zuständige Person wird sodann direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Ich bin damit einverstanden, dass meine Adressdaten Pro Senectute beider Basel weitergeleitet werden. Fichtenstrasse 17 Telefax 061 905 82 04 www.srk-baselland.ch Seite 6 von 10

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEACHTUNG Technische Hinweise für die Betriebsbereitschaft des Rotkreuz-Notrufsystems 1. Technische Hinweis bei mehreren angeschlossenen Telefonapparaten: Haben Sie mehr als ein Telefon im Haus angeschlossen (ausgenommen Funktelefone mit einer einzigen Dockstation), müssen alle weiteren Telefone im Haus ausgesteckt sein, um zu gewährleisten, dass das Rotkreuz-Notrufsystem immer Priorität hat und ein Alarm auch dann weitergeleitet wird, wenn die Leitung besetzt ist, z.b. weil die Telefonleitung gerade durch ein Telefongespräch belegt wird. der Hörer nicht richtig aufgelegt ist. Bleiben auf Ihren Wunsch aber die weiteren Telefonapparate eingesteckt, bleibt ein Restrisiko bestehen, dass ein Alarm, aufgrund eines nichtaufgelegten Telefonhörers oder einer besetzten Telefonleitung, nicht ausgelöst werden kann. 2. Technischer Hinweis zu ISDN-NT/Hauszentrale: Lassen Sie durch eine Fachperson sicherstellen, dass auch ohne Stromversorgung mit dem Rotkreuz-Notrufsystem ein Alarm ausgelöst werden kann (Notbetrieb). 3. Technischer Hinweis zu Swisscom/Cablecom-Box mit digitaler Telefonie: Bei einem Telefonanschluss über eine Swisscom/Cablecom-Box bzw. damit verbundenem Digitalnetz muss darauf geachtet werden, dass die Swisscom/Cablecom-Box immer am Strom angeschlossen ist und eine aktive Internetverbindung besteht. Fällt die Stromzufuhr am Router oder auch die Internetverbindung aus, besteht keine Telefonleitung/Verbindung mehr und es kann folglich kein Alarm über das Notrufgerät ausgelöst werden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, die oben erwähnten Hinweise aufmerksam gelesen und zur Kenntnis genommen haben. Ort/Datum: Kunde bzw. Kundin Notrufvertrag, Stand 13.04.2016 Fichtenstrasse 17 Telefax 061 905 82 04 www.srk-baselland.ch Seite 7 von 10

Fragebogen/Anmeldung Rotkreuz-Notruf SRK Baselland Notruf-Kundin/Kunde Telefon: Geburtsdatum: Handy: Sprache: Umfeld: Einfamilienhaus Mehrfamilienh./Wohnung Parterre/ Stockwerk lebt alleine lebt mit Ehe-/Lebenspartner Kontaktadressen, werden im Notfall aufgeboten, haben einen Schlüssel zu Ihrem Haus / Ihrer Wohnung Mindestens drei Kontaktpersonen in der unmittelbaren Nähe (innerhalb von 30 Minuten entfernt), die über einen Haus- und/oder Wohnungsschlüssel der Kunden verfügen oder Kenntnis vom Aufbewahrungsort der Schlüssel haben, sind in der Reihenfolge der gewünschten Benachrichtigung aufzuführen. Sind im Ereignisfall die bezeichneten Kontaktpersonen nicht erreichbar, werden (unter möglicher Kostenfolge für die Kunden/den Kunden) der Situation angemessene Einsatzkräfte wie Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei aufgeboten. 1) 2) 3) Tel. P: Tel. G: Handy: Tel. P: Tel. G: Handy: Tel. P: Tel. G: Handy: 4) Tel. P: Tel. G: Handy: Fichtenstrasse 17 Telefax 061 905 82 04 www.srk-baselland.ch Seite 8 von 10

Hausarzt/Hausärztin Tel. Praxis: Wichtige Informationen für medizinische Fachperson/Rettungsdienst Kundin/Kunde Hörbehinderung Hörgerät Sprechbehinderung Gehbehinderung Stock Rollator Rollstuhl Allergien: Ort der wichtigsten Medikamente: Diabetes Herz-/Kreislaufprobleme Epilepsie Sauerstoff Blutverdünner Patientenverfügung vorhanden. Hinterlegungsort: Andere wichtige Angaben zum Gesundheitszustand: Spitexorganisation (falls im Einsatz) Spitex: Tel: Bezugspersonen, die in einem Notfall benachrichtigt werden möchten Bezugspersonen werden im Notfall nicht für die Hilfeleistungen aufgeboten, sondern sind von der Notrufzentrale zu informieren sie entscheiden anstelle der Kunden, wenn diese nicht mehr entscheidungsfähig sind. 1) Tel. P: Tel. G: Handy: E-Mail: 2) Tel. P: Tel. G: Handy: E-Mail: Fichtenstrasse 17 Telefax 061 905 82 04 www.srk-baselland.ch Seite 9 von 10

Zahlungsmodus Lastschriftverfahren Ja Nein (Bitte füllen Sie das separate Formular aus.) Monatliche Rechnung mit Einzahlungsschein Rechnungsadresse (falls anders als Kundenadresse) Bemerkungen, wichtige Zusätze Sollten Sie es vorziehen, dass für eventuelle Rückfragen Ihre Angehörigen kontaktiert werden, bzw. gibt es noch wichtige Details, welche wir wissen müssten, bitten wir Sie diese in den untenstehenden Bemerkungen zu notieren. Bemerkungen: Wie sind Sie auf den Rotkreuz-Notruf aufmerksam geworden (bitte ankreuzen): Internet: Hausarzt / Arzt / Spital: Spitex: Beratungsstelle: Inserat / Flyer / Medienbericht: Familie / Angehörige / Bekannte: Wir danken Ihnen für das vollständige Ausfüllen des Fragebogens. Das Rote Kreuz Baselland und die Notrufzentrale verpflichten sich, sämtliche persönliche Daten vertraulich zu behandeln. Schlussbestimmungen Bitte beachten Sie, dass alle Details zu den von Ihnen genutzten Dienstleistungen im Kundenvertrag Rotkreuz-Notruf und den entsprechenden Leistungsvereinbarungen geregelt sind. Erklärung und Einwilligung Ich bin einverstanden, dass meine Daten in der Notrufzentrale und beim Roten Kreuz Baselland sowie, im Falle eines Schlüsseldepots, beim Rettungsdienst gespeichert werden, damit bei einem Notfall schnell Hilfe angefordert werden kann. Ort/Datum: Unterschrift des Kunden / der Kundin: Dieser Kundenvertrag muss auf den Seiten 6,7 und 10 unterschrieben werden. Fichtenstrasse 17 Telefax 061 905 82 04 www.srk-baselland.ch Seite 10 von 10