Jahresbericht des Flüchtlingssozialdienstes



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Weiterhin wurden 8 Personen als Clearingfälle beraten, ohne dass es zu einer Aufnahme im PsZF kam.

Transkript:

Jahresbericht des Flüchtlingssozialdienstes der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.v. für den Zeitraum vom 01.01. 2010 bis zum 31.12. 2010 Der Flüchtlingssozialdienst, einer von mehreren Arbeitsbereichen der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.v. (MFH), versucht nach einem ganzheitlichen Ansatz seine sowohl sozialarbeiterischen als auch psychosozialen Aufgaben wahrzunehmen. Seit 2003 bzw. 2005 wird der Flüchtlingssozialdienst der MFH durch Landesmittel bzw. Mittel des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) gefördert. Wesentliche Aufgaben des Flüchtlingssozialdienstes sind: Beratung, Begleitung, Betreuung und Hilfestellung für einzelne AsylbewerberInnen und ihre Familienangehörigen, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung, Vermittlung zu anderen Beratungsstellen bzw. anderen Institutionen oder Behörden. Schwerpunkte der Beratung sind: Verfahrensberatung von Flüchtlingen und konkrete Hilfestellung beim Asylverfahren bzw. Asylfolgeantrag, aufenthaltsrechtliche, ausländerrechtliche Hilfestellung, Hilfen bei der Orientierung innerhalb des hiesigen Lebensumfeldes und der Entwicklung realistischer Ziele und Perspektiven, Vermittlung von Informationen über das deutsche Schul- und Bildungssystem, Weitergabe von Informationen über die deutsche Sozialgesetzgebung und die deutsche Rechtsordnung, Beratung von Flüchtlingen beim Auftreten von Problemen im sozialen, psychischen, gesundheitlichen und persönlichen Bereich. Unsere KlientInnen stammen aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Sie leben überwiegend länger als sechs Jahre in Deutschland und wohnen in unterschiedlichen Städten und Gemeinden in Westfalen und besonders im Ruhrgebiet, wie z.b.: Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Witten, Hattingen, Lünen und Plettenberg. 1) Herkunftsländer Die KlientInnen stammen aus 34 Herkunftsländern; ein Großteil dieser Flüchtlinge kam aus dem Iran. Darüber hinaus waren Einzelpersonen aus 33 anderen Herkunftsländern vertreten: Afghanistan, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Burundi, China, Elfenbeinküste, Georgien, Ghana, Guinea, Irak, Kamerun, Kosovo, Kroatien, Libanon, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niger, Pakistan, Polen, Ruanda, Russische Föderation, Serbien, Simbabwe, Slowenien, Somalia, Sri Lanka, Syrien, Togo, Türkei und Ukraine. 2) Statistik 2010 Im Jahr 2010 wurde beim Flüchtlingssozialdienst der MFH 267 KlientInnen empfangen. Die folgenden graphischen Darstellungen der Statistik des Jahresberichts 2010 des Flüchtlingssozialdienstes der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.v. dokumentieren verschiedene Aspekte dieser Klientenkontakte. 1

Tabelle 1: Gesamtzusammenfassung der KlientInnen Gesamtzahl der beratenen Personen: 267 Beratungsthemen 1 : 1345 1500 1000 Gesamtzahl beratene Personen Beratungsthemen 500 0 Tabelle 2: Einteilung nach Geschlecht der KlientInnen (Gesamt 267) Geschlecht: männlich 130 (48,7 %); weiblich 137(51,3 %) 300 250 200 150 100 50 0 Gesamt KlientInnen männlich weiblich Tabelle 3: Einteilung nach Alter der KlientInnen (Gesamt 267) Unter 17 (mit Familie): 6 (2,25 %) Unter 17 (unbegleitet): 15 (5,62 %) 18-27: 63 (23,59 %) 28-49: 161(60,30 %) 50-64: 18 (6,74 %) 65 und älter: 4 (1,50%) Unter 17 (mit Familie) Unter 17 (unbegleitet) 18-27 28-49 50-64 65 und älter 1 Die Beratungsthemen bezeichnen die unterschiedlichen Themengebiete, die in einem Kontakt besprochen werden. Diese Gebiete sind zunächst abgetrennt voneinander zu betrachten und jedes benötigt für sich seine eigene Antwort oder Bearbeitung. 2

Tabelle 4: Einteilung nach Aufenthaltsstatus (Gesamt 267) Gestattung: 61 (22,85 %) Duldung: 69 (25,84 %) Aufenthaltserlaubnis: 77 (28,84 %) 2 Niederlassungserlaubnis: 0 (0 %) Eingebürgert: 0 (0 %) Nicht Bekannt: 0 (0 %) Ohne Titel: 20 (7,49 %) Anderer Aufenthaltstitel: 35 (13,11 %) Ohne Angabe: 5 (1,87 %) Gestattung Duldung Aufenthaltserlaubnis Ohne Titel Anderer Aufenthaltstitel Ohne Angabe Tabelle 5: Verteilung der Beratungsschwerpunkte (Gesamt 1345) - Migration und Flucht: 702 (52,19 %) - (Psycho)-Soziale Betreuung: 537 (39,92 %) - Bildung: 36 (2,68 %) - Arbeit: 34 (2,53 %) - Soziale Sicherung: 36 (2,68 %) 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Migration und Flucht (Psycho)-Soziale Betreuung Bildung Arbeit Soziale Sicherung 2 Viele der KlientInnen mit Aufenthaltserlaubnis besitzen einen humanitären Status ( 60 Abs. 2-7 des Aufenthaltsgesetzes) und fallen dadurch unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit eingeschränkten sozialen Leistungen; teilweise besitzen diese Menschen auch keine Arbeitserlaubnis. 3

Tabelle 6: Gliederung des Beratungsschwerpunktes Migration und Flucht (Gesamt 702) Asylverfahren: 227 (32,34 %) Aufarbeitung Fluchtgeschichte: 0 (0 %) Familienzusammenführung: 22 (3,13 %) Umverteilung: 89 (12,68 %) Aufenthaltsrecht: 345 (49,14 %) Rückkehr/ Weiterwanderung: 3 (0,43 %) Abschiebung: 16 (2,28 %) Tabelle 7: Gliederung des Beratungsschwerpunktes (Psycho-)-Soziale Betreuung (Gesamt 537) Psychische Probleme/ Traumatisierung: 245 (45,62 %) Gesundheit: 101 (18,81 %) Unterbringung: 35 (6,52 %) Partnerschaft und Familie: 127 (23,65 %) Straffälligkeit: 21 (3,91 %) Diskriminierung: 2 (0,37 %) Existenzsicherung/ wirtschaftliche Situation: 6 (1,12 %) Tabelle 8: Gliederung des Beratungsschwerpunktes Bildung (Gesamtzahl 36) Erziehung, Schule und Betreuung: 9 (25,00 %) Beruf und Ausbildung: 27 (75,00 %) Tabelle 9: Gliederung des Beratungsschwerpunktes Arbeit (Gesamtzahl 34) Arbeitsgenehmigung: 22 (64,71 %) Arbeitssuche: 12 (35,29 %) Tabelle 10: Gliederung des Beratungsschwerpunktes Soziale Sicherung (Gesamtzahl 36) AsylbLG: 11 (30,56 %) SGBII, SGB XII: 25 (69,44 %) Sonstige Beratung 3 : Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, Projektarbeit mit Freiwilligen (Gesamt 31) 3) Erfolge und Schwierigkeiten in der täglichen Flüchtlingssozialarbeit 3.1) Gute Nachrichten und Ergebnisse 16 Flüchtlinge konnten einen Aufenthaltsstatus bekommen > Nach Artikel 16a GG: 1 Person (Anerkannte Asylberechtigte) > Nach 60.1 AufenthG: 11 Personen (Gesicherter anerkannter Aufenthalt, Flüchtlingsschutz) > Nach 30 AufenthG: 2 Personen (Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten) > Nach 28.1 AufenthG: 1 Person (Familiennachzug) > Nach 25.4 AufenthG: 1 Person (Aus humanitären Gründen) - Auch konnte ein Flüchtling den Reiseausweis für Ausländer erhalten. - Es wurde die Umverteilung von zwei KlientInnen bewältigt. Zudem konnte ein Klient, der viele Jahre in einem Flüchtlingsheim lebte, eine private Wohnung bekommen. 3.2) Negative Nachrichten und Ergebnisse - Stationäre Behandlungen in der Psychiatrie: 4 Personen (In einem Fall mit Suizidgedanken) - Abschiebung einer 5-köpfigen Roma-Familie nach Serbien 3 Unter sonstiger Beratung werden nicht-klientinnen-bezogene Kontakte registriert, z.b. Interviews oder Nachfragen von Journalisten, Beratungsstellen und unterschiedlichen Institutionen, die an unserer Arbeit interessiert sind oder zu einem konkreten Thema unsere Einschätzung erfragen. Diese Kontakte wurden in den vergangenen Jahren nicht in den Jahresberichten dokumentiert, aber wegen der steigenden Anzahl der Nachfragen ab dem Jahr 2009 nunmehr berücksichtigt. 4

4) Eine kurze Analyse der Statistiken und der Arbeitsschwerpunkte des Jahres 2010 Im Jahr 2010 kamen unsere KlientInnen aus 60 verschiedenen Städten Nordrhein-Westfalens. Es gibt auch weiterhin einige telefonische Kontakte mit früheren KlientInnen, die in andere Bundesländer umgezogen sind; sie bleiben bis auf weiteres in Kontakt mit uns, bis wir sie an eine andere Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt weiterleiten können. Wie in Tabelle 1 (Gesamtzusammenfassung der KlientInnen) zu sehen ist, wurden im Jahr 2010 beim Flüchtlingssozialdienst der MFH 267 KlientInnen empfangen; im Vorjahr waren es 238 Personen, dies ergibt ein plus von 29, also ca. 12,2 %. Dabei wurden 1345 Beratungsthemen registriert; im Vorjahr waren es 1479, was ein Minus von 134 oder ca. 9,06 % bedeutet. Es stellt sich die Frage, weshalb auf einer Seite die Anzahl der KlientInnen gestiegen, aber auf der anderen Seite die Anzahl der gesamten Beratungsthemen gesunken ist. Dafür gibt es unterschiedliche Erklärungen: - Im Jahr 2010 betreuten wir im Vergleich zum Vorjahr 33 Personen mehr mit einer Aufenthaltsgestattung. Diese KlientInnen sind neu in die BRD eingereist und haben kurzfristig einen Asylantrag gestellt. Sie haben im Vergleich mit langjährigen Flüchtlingen zuerst weniger Probleme. - Die Frist-Verlängerung für langjährig geduldete Flüchtlinge bis zum 31.12.2011 war eine positive Nachricht. Viele von dieser Personengruppe konzentrieren sich nun vor allem auf die Arbeit und die Suche nach Arbeit zur Verbesserung ihrer Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis. Die positive Wirkung dieser Nachricht einerseits und andererseits die Angst vor der Abschiebung, wenn nicht bis zum 31.12.2011 ein sicherer Arbeitsplatz gefunden wird, zwingen diese Menschen zur einer intensiven Auseinandersetzung mit ihrer Arbeitssituation, so dass sie nun weniger Zeit für die Bewältigung anderer Probleme investieren können und sich deswegen weniger bei den Beratungsstellen melden. - Ein weiterer Grund ist, dass der Sozialarbeiter der MFH im Jahr 2010 drei PraktikantInnen und eine ehrenamtliche Mitarbeiterin betreut hat, die viel Zeit in Anspruch genommen haben. - Es wurde im Jahr 2010 mehr Zeit in Verwaltungsabläufe und in die Systemänderung für das Erfassen der Statistik investiert. Alle diese Punkte haben dazu geführt, dass trotz der steigenden Anzahl der KlientInnen im Jahr 2010 weniger Zeit für die Beratung zur Verfügung stehen konnte. Aus diesem Grund wurden viele neue KlientInnen an andere Beratungsstellen oder Rechtsanwälte weitergeleitet. 4.1) Einige neue statistische Daten und Änderungen im Jahr 2010 A. Einige gestiegene Zahlen: - Neue Herkunftsländer: + 4 Länder. - Anzahl der neue KlientInnen: + 29 Personen. - Anzahl der weiblichen Klienten: + 23 Personen. - Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF): + 13 Personen - Anzahl der KlientInnen mit Aufenthaltserlaubnis: + 33 Personen (meist alte KlientInnen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung). - Zum Thema Umverteilung/ Zuweisung zu einer anderen Stadt : + 19 Beratungsgespräche (nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis suchen viele KlientInnen einen Job, meist in großen Städten, und wollen aus diesem Grund ihren Wohnort wechseln. Hier sieht man einen direkten Zusammenhang mit der steigenden Anzahl der Aufenthaltserlaubnisse). - Zum Thema Gesundheit/ psychosomatische Erkrankungen : + 10 Beratungsgespräche (Dieses Thema betrifft besonders Ältere und langjährige geduldete KlientInnen). - Zum Thema Straffälligkeit : + 14 Beratungsgespräche (z.b. für nicht bezahlte Rechnungen, illegalen Aufenthalt, Fälschung und kleinere Delikte). 5

Fall-Beispiel: Zitat der Erklärung einer 20-jährigen Asylbewerberin gegenüber der Polizei, weshalb sie einen Pullover im Wert von mehr als 25 stahl. Bei den Treffen mit meinen gleichaltrigen Freundinnen sowohl in der Schule als auch im privaten Bereich konnte ich nicht in angemessener Kleidung erscheinen. Ich bin Asylbewerberin und lebe seit ca. fünf Monaten in der BRD. Das monatliche Taschengeld, welches ich im Zuge des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalte, ist so niedrig, dass ich meine Wünsche, mir angemessene Kleidung zu kaufen nicht damit abdecken kann. Bedingt durch diesen psychischen Druck habe ich eine falsche Entscheidung getroffen, einen Fehler gemacht und somit diese Straftat begangen. Jetzt weiß ich, dass meine finanziellen Engpässe keine Rechtfertigung für meine Tat sein können. - Zuletzt ein Blick auf das geografische Einzugsgebiet unserer KlientInnen: Von 267 registrierten KlientInnen leben 115 im Ruhrgebiet; in den fünf meistgenannten Städten der Region: Bochum 46, Dortmund 32, Essen 5, Duisburg 5, Witten 4. 29 Personen leben außerhalb des Ruhrgebietes, aber in NRW, u.a.: Düsselorf 7, Köln 6, Aachen 5. 12 Personen leben in anderen Bundesländern, u.a.: Kassel 6, Frankfurt 3, Karlsruhe 1. B) Einige gesunkene Zahlen: - Zum Thema Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten : - 70 Beratungsgespräche (Wegen des Erhalts der Aufenthaltserlaubnis oder deren Verfestigung bis Ende 2011). - Zum Thema Psychische Probleme : - 60 Beratungsgespräche. - Zum Thema Partnerschaft und familiäre Probleme : - 27 Beratungsgespräche. - Zum Thema Abschiebebedrohung/ Abschiebung : - 17 Beratungsgespräche (Die Abschiebung eine Familie wurde vollstreckt). Fall-Beispiel: Abschiebung einer 5-köpfigen Roma-Familie In den frühen Morgenstunden des 2. Septembers wurde eine Roma-Familie durch die Bochumer Polizei ohne vorherige Ankündigung aus ihrer Wohnung im Asylbewerberheim Krachtstraße abgeholt und wenige Stunden später nach Serbien abgeschoben. Die alleinerziehende Mutter und ihre drei noch minderjährigen Kinder im Alter von 17, 10 und 6 Jahren lebten seit vielen Jahren als geduldete Flüchtlinge in Bochum, alle drei Geschwister sind in Deutschland geboren worden und in Bochum aufgewachsen. Zwei von ihnen wurden von der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum seit 2009 kontinuierlich psychotherapeutisch behandelt. Die Vorgehensweise der Bochumer Ausländerbehörde betrachten wir als unangemessen und unmenschlich. Wir sind der Auffassung, dass ein solcher Umgang mit traumatisierten Menschen, insbesondere Familien mit Kindern, unprofessionell und unverantwortlich ist. Aus psychologisch-therapeutischer Sicht wird dieses Vorgehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schädigende Konsequenzen, wie weitere Traumatisierungen und einen Einbruch des Heilungsprozesses, haben. Pressemitteilung der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.v.: Abschiebung einer Roma-Familie nach Serbien (in: http://www.mfh-bochum.de/presseerklaerungen/030910.html. 6

5) Öffentlichkeitsarbeit Durch verschiedene Pressemitteilungen wurde im Jahr 2010 versucht, die Aufmerksamkeit der Gesellschaft auf unsere Arbeit zu lenken und die Politik an ihre Verantwortung zu erinnern, z.b.: Massive Menschenrechtsverletzungen im Iran Mit großer Sorge erhält die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum jeden Tag neue Nachrichten aus dem Iran über Festnahmen, Todesurteile oder Hinrichtungen von DemonstrantInnen und MenschenrechtsaktivistInnen. Viele unserer Klientinnen und Klienten sind Flüchtlinge aus dem Iran, ein Großteil von ihnen hat schreckliche Erfahrungen mit den Sicherheitskräften, mit Gefängnissen und Folterungen gemacht. Die aktuellen Nachrichten und das ungewisse Schicksal der festgenommenen politischen Gefangenen können zur Retraumatisierung vieler Klientinnen und Klienten der MFH führen. Angesichts dieser massiven Angriffe auf die iranische Demokratiebewegung fordert sie in einem Brief von der Regierung der Bundesrepublik: - aktiven Einsatz für die Freilassung der im Iran festgenommenen MenschenrechtsaktivistInnen bzw. politischen Gefangenen - wirksame Sanktionen gegen die Diktatur der Mullahs - einen Abschiebestopp von iranischen Flüchtlingen und ein sicheres Bleiberecht für diese Menschen in Deutschland - die Aufnahme iranischer Oppositioneller, die aus Furcht vor Verfolgung nicht in ihre Heimat zurückkehren - ein Einreiseverbot für iranische Diplomaten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit der iranischen Diktatur. Forderungen der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.v. an die deutsche Regierung http://www.mfh-bochum.de/brief%20an%20bundesregierung-11-03-2010.pdf Zum Schluss möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Freunden und Freundinnen, die im Jahr 2010 die Arbeit des Flüchtlingssozialdienstes unterstützt haben, recht herzlich bedanken. Hanif Hidarnejad ( Gahraman ), Februar 2011 7