GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz



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Transkript:

GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz Tendenzen in der endgültigen Ausgestaltung der europäischen Rahmenrichtlinie Berlin, 15. September 2008 Prof. Karel VAN HULLE Referatsleiter Versicherungen und Renten Europäische Kommission

Solvabilität II Ziele und Grundsätze

Solvabilität II - 4 Ziele Stärkung der Integration des europäischen Versicherungsmarktes Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmer Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EU Versicherer Förderung von Besserer Rechtsetzung

Solvabilität II - Grundsätze Ausgleich zwischen Schutz der Versicherungsnehmer und Kapitalkosten für Unternehmen unternehmensbezogener, risikobasierter Ansatz Förderung von gutem Risikomanagement und Eigenverantwortung der Unternehmen Harmonisierung aufsichtlicher Standards und Praktiken in Europa und zwischen den Sektoren

Solvabilität II Richtlinienvorschlag

Ein Richtlinien-Vorschlag 14 bestehende RL über Versicherungsund Rückversicherungsaufsicht, Versicherungsgruppen und Liquidation + Solvabilität II Kodifikation + Neufassung Kodifikation + Neufassung + neue Artikel = 1 RL über Versicherungs- und Rückversicherungsaufsicht

Neue Philosophie (1) Lamfalussy Verfahren der Richtlinienvorschlag ist prinzipienbasiert: Grundsätze und Ziele, Rechte und Aufgaben: Ebene 1 Durchführungsmaßnahmen: Ebene 2 (Kommission) Empfehlungen und Leitlinien: Ebene 3 (CEIOPS) Harmonisierung und Konvergenz: gleiches aufsichtliches Werkzeug, verstärkte Kooperation und Informationsaustausch, zentrale Rolle für CEIOPS 3-Säulen-Konzept Verhältnismäßigkeitsprinzip

Neue Philosophie (2) Ökonomische Sicht auf die Bilanz Eine globale Sicht auf das Unternehmen («total balancesheet approach») Ein Regime, das sich auf alle Aspekte des Lebens eines Unternehmens bezieht: finanzielle, operationelle, verwaltungstechnische, strukturelle, etc. Prospektiver und risiko-basierter Ansatz («riskoriented») Anerkennung von Risikominderungstechniken Inhalt vor Form

Verhältnismäßigkeitsprinzip Kein "one-size-fits all Ansatz, sondern ein an Art, Umfang und Komplexität des Geschäftsbetriebs angepaßtes System Gilt bei der Umsetzung der RL durch die Mitgliedsstaaten und der Ausübung aufsichtlicher Befugnisse Gilt in allen 3 Säulen und in der Gruppenaufsicht: z.b. Säule 1: Vereinfachte Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und verschiederner Risikomodule des SCR Säule 2: Funktionen Säule 3: an Art, Umfang und Komplexität des Geschäftsbetriebs angepaßte Berichterstattung und Veröffentlichungspflichten Stellt die Praktikabilität der Anforderungen für alle Unternehmen sicher, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen

Übersicht Säule 1

Säule 2 Aufsichtliche Tätigkeit Allgemeine Regelungen Aufsichtliche Befugnisse Aufsichtlicher Überprüfungsprozeß Verhältnismäßigkeitsprinzip Qualitative Anforderungen an Unternehmen Governance-System Verhältnismäßigkeitsprinzip

Säule 2: Governance System Struktur Allg. Governance Anforderungen Internes Kontrollsystem, einschl. einer Compliance Funktion, Artikel 45*¹ written policy Zuverlässigkeit und Geeignetheit der GF und Schlüsselfunktionen, Artikel 42 Aktuarielle Funktion, Artikel 47 Risikomanagement, einschl. einer Risikomanagement Funktion, Artikel 43 ORSA, Artikel 44 written policy Outsourcing, Artikel 38, 48 written policy Innenrevision, einschließlich einer Funktion Innenrevision, Artikel 46*² written written policy policy *¹ Das interne Kontrollsystem beeinflusst alle Elemente des Governancesystems durch Festlegung der internen Kontrollverfahren, ect. *² The Funktion Innenrevision beinhaltet u.a. eine Bewertung des Governance- Systems

Säule 3 Berichterstattung gegenüber Aufsichtsbehörden Allgemeine Grundsätze der Informationsübermittlung Durchführungsmaßnahmen Offenlegung von Informationen Disziplinatorische Effekte Solvency and financial condition report Durchführungsmaßnahmen

Gruppenaufsicht Der Vorschlag, ein wahrer Fortschritt: Volle Anerkennung von Diversifikationseffekten Vereinfachungen bei der Gruppenaufsicht: Ernennung eines Gruppenaufsehers für alle Gruppen, Untergruppenaufsicht, Mehr Freiheit bei der Kapitalallokation durch Gruppenunterstützungszusagen möglich Aufgabenteilung zwischen Gruppenaufseher und Heimataufseher: verstärkte Kooperation, zentrale Rolle des Gruppenaufsehers (z.b.: interne Modelle, capital add-ons, SCR, etc.) CEIOPS Rolle: Konvergenz, Konsultation, Mediation Gruppenaufsicht ist nicht mehr nur ergänzend

Einige viel diskutierte Themen sowohl im Rat als auch im Europäischen Parlament Ausgestaltung der Gruppenaufsicht Verhältnis zwischen MCR und SCR Freie RfB (surplus funds) Bewertung des Aktienrisikos Behandlung von Pensionsfonds KMUs/Verhältnismäßigkeitsprinizip Eintrittsschwelle Technischer Bereich: wenig Änderungen

Solvabilität II QIS4

QIS4 Vorbereitung der Durchführungsmaßnahmen auf Ebene 2 Vorbereitung auf Solvabilität II 3-Phasen: Phase 1: Konsultation durch die Kommission: 21. Dezember 2007 15. Februar 2008 Phase 2: CEIOPS führt QIS4 durch von April bis Juli 2008 Phase 3: CEIOPS wertet die Ergebnisse aus und veröffentlicht seinen Abschlussbericht: November 2008 Einige wichtige Punkte: MCR, Vereinfachungen (technische Rückstellungen und SCR), Gruppenaufsicht, interne Modelle

Solvabilität II Zeitplan 2007-2012

Solvabilität II Zeitplan 2007-2012 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Entwicklung der RL (Kommission) Verhandlung + Annahme des RL-Vorschlags (Rat & Parlament) Umsetzung (Mitgliedsstaaten) CEIOPS: Arbeit an technischen Details für Durchführungsmaßnahmen / aufsichtliche Konvergenz / Vorbereitung der Umsetzung / Training Kommission: Vorbereitende Arbeiten an Durchführungsmaßnahmen July 2007 Annahme der RL-Vorschlags Annahme der Durchführungsmaßnahmen QIS 2 QIS 3 QIS 4 April July 2008

Solvabilität II Schlussfolgerungen

Schlussfolgerungen Einführung eines risikobasierten Aufsichtssystems ist gut für die gesamte Volkswirtschaft Solvabilität II ist ein sehr umfangreiches Projekt Unterstützung der Industrie ist auch weiterhin notwendig Wenn Europa eine Vorreiterrolle im internationalen Umfeld übernehmen will, dann muss Solvabilität II vor dem Ende dieses Jahres verabschiedet werden Dazu braucht es Kompromisse auf allen Gebieten und von allen Beteiligten, ganz im Sinne Friedrichs des Großen, der sagte:

Wer alles defendieren will, defendieret am Ende gar nichts mehr