Informationsbroschüre Spitex Biberist (Stand Dezember 2011)
Mit der Spitex den Alltag meistern Pflegen - Haushalten - Mahlzeitendienst Spitex Biberist Blümlisalpstrasse 10 4562 Biberist Tel 032 672 47 94 www.laebesgarte.ch Bei Fragen: Rufen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Homepage. Telefonische Erreichbarkeit 10:45h - 11:45 Uhr Übrige Zeit: Anrufbeantworter mit baldigem Rückruf zw. 07:00-18.00h Bereichsleiterin Spitex Frau F. Bögli
WILLKOMMEN BEI DER SPITEX BIBERIST Hier einige Informationen zu unserer gemeinnützigen SPITEX BIBERIST. Unter dem Dach der Genossenschaft Läbesgarte angesiedelt, bieten wir auf dem gesamten Gemeindegebiet von Biberist unsere Hilfe an. Wir unterstützen Menschen in den Bereichen Pflege, Hauswirtschaft und Mahlzeitendienst und beschäftigen 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel der Spitex ist es, die Selbstständigkeit der Klientinnen und Klienten zu erhalten und zu fördern, wo immer möglich unter Einbezug vom privaten Umfeld der Betroffenen. Wir sind bestrebt eine professionelle Pflege und Betreuung anzubieten und unterliegen den Vorgaben des Krankenkassenverbandes santésuisse und des kantonalen Spitexverbandes SVKS. Wir freuen uns Sie in Zukunft beim Bewältigen Ihres Alltages in Fragen von Krankheit und Gesundheit zu begleiten. In Ihrem und unserem Interesse ist folgendes zur Einsatzplanung zu beachten: Die Spitex Biberist ist kein 24 Stunden Betrieb. Wir leisten unsere Einsätze zwischen 7.00h - 12.00Uhr und von 15.00 20.00Uhr. Unsere Tagesplanung versucht auf Ihre Bedürfnisse, auf gesundheitliche Gegebenheiten sowie im Interesse der Gemeindekosten auch auf kurze Wege zu achten. Die Mitarbeiterinnen setzen sich mit Engagement und Menschlichkeit ein. Unsere Arbeit unterliegt jedoch naturgemäss Umständen, die zu Verspätungen oder Ausfällen führen können. Wir bitten Sie deshalb, halbstündige Verschiebungen vor und nach der vereinbarten Zeit zu berechnen. Die Planung wird von verschiedenen Faktoren gelenkt. Sie beeinflusst mehrere Menschen, die auf uns warten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu den vereinbarten Zeiten mit der Spitex keine anderen Termine mit Ärzten, Coiffeur etc zu treffen. Abwesenheiten melden Sie bitte bis 24 Std. vorher. Im Falle, dass wir vor verschlossener Türe stehen, sind wir leider gezwungen den vergeblichen Besuch zu verrechnen. Durch eine Pflegefachfrau bedient, steht Ihnen von 10:45 11.45 Uhr ein Telefondienst unter der Telefonnummer 032 672 47 94 zur Verfügung. In den übrigen Zeiten sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter der mehrmals täglich abgehört wird. Wir rufen Sie zurück. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an die Bereichsleiterin Spitex Frau Bögli oder ihre Stellvertreterin Frau Wigger.
GRUNDLAGEN ZUR ERBRINGUNG DER SPITEX-DIENSTLEISTUNGEN o Die gemeinnützigen Spitexen Schweiz arbeiten nach dem Subsidiaritätsprinzip. Das heisst, Hilfe wird dort erbracht wo die Selbsthilfe und die Hilfe durch Angehörige und Bezugspersonen nicht mehr gewährleistet werden kann. o Nach Anmeldung von Klienten erfolgt ein Erstbesuch durch eine diplomierte Pflegefachfrau. Sie erstellt mit Ihnen zusammen eine Pflegeanamnese und erfasst den Bedarf an Pflege, Hauswirtschaft und Mahlzeitendienst. o Unser Planungsteam befasst sich danach in der Spitex mit den Besuchszeiten die wir Ihnen anbieten können. Dies bedingt ein komplexes Einteilen von Einsatzdauer und Wegen bei rund 80 Klienten und Klientinnen. o Zu Handen Ihrer Krankenkasse werden wir eine schriftliche Einschätzung der zu erwartenden Leistungsstunden erstellen. Diese Bedarfsmeldung leiten wir an Ihren Arzt weiter. Nach dessen Bestätigung senden wir sie an Ihre Krankenkasse, so dass diese die Leistungen vergütet. o Eine diplomierte Pflegefachfrau teilen wir Ihnen als Bezugsperson zu. Aufgrund der Pflegeanamnese aus dem Erstbesuch und den Entwicklungen bei den Pflegebesuchen formuliert sie Ihre individuellen Pflegeziele. Sie wird Sie besuchen und diese mit Ihnen besprechen. o Die geschilderten administrativen Arbeiten sind Pflichtleistungen der Krankenkassen und unterstehen dem Tarif von Bedarfsabklärung, Beratung und Instruktion. Die Tarife finden Sie separat in dieser Mappe vor.
Die Leistungen der Spitex haben Grenzen Eine andere Betreuungs- und Pflegeform anstelle der Spitex ist angezeigt wenn: o Die Sicherheit des Klienten/der Klientin nicht mehr gewährleistet ist (Einbezug Arzt, Betriebsleitung, Spitexleitung, Angehörige), wenn z.b. eine Hilfe von aussen in sehr kurzer Zeit verfügbar sein muss. o Die Bedingungen für eine qualitativ vertretbare Hilfe und Pflege nicht (mehr) gegeben sind. o Der Einsatz dem Spitex Personal aus gesundheitlichen und/oder psychischen Gründen nicht (mehr) zugemutet werden kann. o Der Klient/die Klientin die notwendigen Pflege- und Betreuungsmassnahmen wiederholt verweigert. o Die Situation des Klienten/der Klientin eine übermässige Präsenz von Spitex - Personal über längere Zeit erforderlich machen würde und die Kosten der Spitex - Dienstleistungen im Vergleich zu anderen Institutionen nicht mehr vertretbar sind. o Medizinisch technische Hilfsmittel benötigt werden, die zu Hause nicht einsetzbar, beziehungsweise zu teuer sind. Anbei: o Bei gesundheitlicher Gefährdung des Personals sehen wir uns gezwungen, auf Krankenmobilien wie Pflegebetten, Rollstühle etc zu bestehen.
Leistungen die nach Krankenversicherungsgesetz KVG den Grundversicherungen der Krankenkassen unterstehen Die Bedarfsabklärung, Beratung und Instruktionen Basis jeder Spitex-Dienstleistung ist die Bedarfsabklärung. Dabei wird der Pflege und Betreuungsaufwand ermittelt. Eine diplomierte Pflegefachfrau ist als Bezugsperson verantwortlich für die mit Ihnen vereinbarte Pflegeplanung. Das Pflegeteam hält sich an die mit Ihnen vereinbarten Ziele. Die Beratungen, interdisziplinäre Zusammenarbeit, sowie Instruktionen unterstehen ebenfalls diesem Tarif. Die Grundpflege Die Unterstützung in den Aktivitäten des täglichen Lebens beinhaltet ergänzende, ressourcenfördernde und/oder stellvertretende Übernahme der Tätigkeiten. Es sind dies Hilfestellungen bei Körperpflege und beim An- und Auskleiden, sowie die Betreuung von psychisch Kranken. Die Behandlungspflege Beinhaltet nach ärztlicher Verordnung Kontrolle der Vitalzeichen, BD, Puls, etc. Wundbehandlungen, Arzneimittelmanagement, Pflege- und Verbrauchsmaterial Die Spitex verfügt über ein Sortiment mit den grundlegend benötigten Pflegematerialien. Das weitere Pflegematerial wird in der Apotheke bestellt (Klientin selber oder während des Klientenbesuchs durch Pflegemitarbeiterin). Verbrauchsmaterial gemäss eidgenössischer Mittel- und Gegenständeliste Mi-Gel, wird von der Krankenkasse finanziert. Übriges Verbrauchs- und nicht kassenpflichtiges Material wird den Klienten in Rechnung gestellt. Sauerstoffgeräte und Inhaliergeräte sind via Lungenliga Solothurn mit ärztlicher Verordnung durch Klienten zu organisieren.
Die Hauswirtschaftlichen Leistungen Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden von den Grundversicherungen nicht finanziert. Die Krankenkassen bieten diesbezüglich unterschiedliche Leistungen bei den Zusatzversicherungen an. Das Hauswirtschaftsteam unterstützt Sie gerne im Wochenkehr. Ebenfalls bieten wir Hilfe bei der Wäschepflege an. Gemäss Schweiz. Spitexverband werden jedoch keine grösseren Reinigungsaktionen durchgeführt. Die hauswirtschaftlichen Arbeiten werden nach dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe angeboten. Während unseres Einsatzes sind die Klienten anwesend. Die Spitexmitarbeiterinnen tragen bei Reinigungsarbeiten Handschuhe, welche verrechnet werden. Die Klienten sind gebeten geeignete Putzmittel, saubere Putzlappen und die Geräte und Reinigungsutensilien in einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen. Die Spitex Biberist übernimmt Abnutzung ausfallen. keine Haftung für Schäden an Geräten die durch Der Mahlzeitendienst Die Leistungen für Essen und Trinken sind nicht krankenkassenpflichtig. Auf Vorbestellung werden die Mittagsmahlzeiten, gekocht in der Heimküche des Läbesgartens von unserem Mahlzeitenteam nach Hause geliefert. Die Menüs bestehen aus Salat, Suppe und Hauptgang. An Sonn- und Feiertagen, sowie mittwochs wird zusätzlich ein Dessert serviert. Ebenfalls aus der Heimküche des Läbesgartens geliefert, besteht die Möglichkeit Mittagessen im Pintli Egelmoos einzunehmen, dies am Dienstag und Freitag ab 12.00h.
Aus und Weiterbildung von Berufspersonal Seit August 2011 bildet die Spitex Biberist eine Fachfrau Gesundheit aus. Eine diplomierte Psychiatriefachfrau unterstützt unser Team in Fragen von psychischen Erkrankungen oder übernimmt die Betreuung dieser Patienten. Regelmässige fachliche Weiterbildungen sichern eine professionelle Pflege in allen Bereichen, sei es Langzeit oder Akutpflege.
Spitextarife 2012 Liebe Bezügerinnen und Bezüger von Spitexleistungen Wir gestatten uns, Ihnen die Tarife für das Jahr 2012 bekannt zu geben. Diese sind gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 2010/1747 des Kantons Solothurn vom 28. September 2010 und 25. Oktober 2010 im Vergleich mit dem vergangenen Jahr erhöht. Ab 1.1.2012 gelten die folgenden kantonalen Tarife, welche in 5-Minuten-Einheiten abgerechnet werden: A ab 1.1.2011 ab 1.1.2012 Krankenpflege Grundpflege * Einheiten à 5 Min. Fr. 4.42 Fr. 4.55 (Fr. 54.60 / Std.) Behandlungspflege * Einheiten à 5 Min. Fr. 5.42 Fr. 5.45 (Fr. 65.40 / Std.) Beratung * Einheiten à 5 Min. Fr. 6.17 Fr. 6.65 (Fr. 79.80 / Std.) Die Einsatzzeit wird nach solothurnischem Tarifvertrag innerhalb einer Leistungsgruppe auf die 5 Minuten aufgerundet. * nächsten Mindesteinsatzdauer - 10 Minuten * ab 1.1.2011 ab 1.1.2012 Klientenbeteiligung Grundpflege * Einheiten à 5 Min. Fr. 0.66 Fr. 1.33 (Fr. 15.95 / Std.) Behandlungspflege * Einheiten à 5 Min. Fr. 0.66 Fr. 1.33 (Fr. 15.95 / Std.) Beratung * Einheiten à 5 Min. Fr. 0.66 Fr. 1.33 (Fr. 15.95 / Std.) Klientenbeteiligung wird analog den Pflegekosten in Zeiteinheiten von 5 Minuten berechnet. Die Mindestzeitdauer pro Besuch beträgt 2 Zeiteinheiten oder 10 Minuten. Pro Tag dürfen nur Fr. 15.95 in Rechnung gestellt werden, im Jahr höchstens Fr. 5`821.75. * Medizinisches Verbrauchsmaterial (KLV Art. 20 und Anhang 2) Maximalpreise gem. Mittel- und Gegenständeliste abzüglich 20% (MiGeL)
Die Hauspflege-Tarife und Fahrdienst Apotheke-Tarif bleiben unverändert und betragen: Hauspflege * Bedarfserfassung Hauspflege * zuzüglich Fr. 5.00 pro Einsatz (Wegentschädigung) Hauspflege * zuzüglich Fr. 5.00 pro Einsatz (Wegentschädigung) ab 1.1.2011 ab 1.1.2012 pro Stunde Fr. 50.00 Fr. 50.00 pro Stunde Fr. 40.00 Fr. 40.00 Fahrdienst Apotheke/Arzt pro Einsatz Fr. 10.00 Fr. 10.00 Mahlzeitendienst: Unsere Preise im Bereich Mahlzeitendienst im Jahre 2012 bleiben unverändert und betragen: Ganze Portion Fr. 13.00+ 2.00 = 15.00 1 ½ Portion Fr. 18.00+ 2.00 = 20.00 2 Portionen Fr. 22.50+ 2.50 = 25.00 ½ Portion Fr. 11.00+ 2.00 = 13.00 Diätzuschlag Fr. 2.50 pro Person* * z.b. gluten + laktosefrei! Das Menü besteht aus Salat, Suppe und Hauptgang (Fleisch, Beilage und Gemüse). Zusätzlich am Mittwoch, Sonntag und an Feiertagen wird ein Dessert hinzugefügt. Es besteht die Möglichkeit auch nur an einzelnen Tagen zu bestellen. An und Abmeldungen bis spätestens 16:00 Uhr am Vortag. Spitex Biberist: Telefon 032 672 47 94 oder direkt bei unserem Mahlzeitendienst-Team: Herr Heri 032 672 37 53 / 079 717 14 53 Frau Loosli 032 672 03 18 Frau Kummer 032 672 21 73
ANGEBOTE HILFSMITTELVERLEIHUNG- UND VERKAUF Es gibt etliche Hilfsmittelmärkte im Raume Solothurn, für z.b. Pflegebetten und Rollstühle. Zu Ihrer Information hier zwei Anbieter. Sie unterscheiden sich einerseits finanziell, ebenfalls sind die Lieferungskonditionen unterschiedlich. Hilfsmittelmarkt GmbH Leenrüttimattweg 7 4704 Niederbipp Telefon: 032 941 42 52 Montag bis Feitag (08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 17.30 Uhr) Genossenschaft VEBO Hilfsmittel Vermietung, Verkauf Werkhofstrasse 8 4702 Oensingen Telefon: 062 388 35 61 Fax: 062 388 35 45 E-Mail 1: mail@vebo.ch E-Mail 2: betriebsbuero@vebo.ch www.vebo-oensingen.ch Wir hoffen Ihnen gedient zu haben. Biberist, im Dezember 2011 LÄBESGARTE BLEICHEMATT Bereich Spitex Sascha Gelbhaus Betriebleiter Franziska Bögli Bereichsleiterin Spitex