Hotellerie Begleitung und Betreuung Soziale Kontakte und Freizeitgestaltung. Abklärung und Beratung Behandlungspflege Grundpflege

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1 WOHNPARK «HERZ» Wohnen im «WOHNPARK HERZ» in Wahlen BL SICHERHEIT WO NÖTIG & AUTONOMIE, WENN MÖGLICH Konzept «WOHNEN MIT SERVICE» Hotellerie Begleitung und Betreuung Soziale Kontakte und Freizeitgestaltung mit Leistungen der Pflege durch den ambulanten Inhouse-Pflegedienst Abklärung und Beratung Behandlungspflege Grundpflege

2 Inhaltsverzeichnis Unser Ziel 3 Wer steht hinter der 3 1. Dienstleistungen Dienstleistungen der Betreuung und Begleitung 3/4 2. Betreuung & Begleitung 4 3. Pflegedienstleistungen 4 4. Mitarbeitende Betreuungsteam Ambulanter Inhouse Pflegedienst 4 5. Grundsätze 4/5 6. Unsere Angebote Massnahmen der Abklärung und Beratung Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 5/6 6.3 Massnahmen der Grundpflege Zusätzliche Leistungen (kantonal finanziert) Hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen 6 7. Leitung 6 8. Ablauf der internen Spitex Leistung Abklärung und Beratung Leistungsgruppen Erfassung und Abrechnung Veränderungen der Dienstleistungen Leistungsgrenzen 8 9. Pflege- Gesetzesgrundlage Besondere Dienstleistungen Nachtdienst Vermittlung, Schlichtung und Beratung in Konfliktsituationen Schlichtungsstelle 8 2

3 Unser Ziel Wir wollen das «WOHNEN MIT SERVICE» und das «WOHNEN IN WOHNGEMEINSCHAFTEN» im «WOHNPARK HERZ» der klar definieren. Wir beschreiben unsere Leistungen transparent, ehrlich, verbindlich, berechenbar und zukunftsorientiert. Unsere Gäste im Wohnen mit Service bewohnen eine eigene Wohnung oder wohnen in Wohngemeinschaften mit Einzelzimmern. Zusätzlich stehen allen Gästen die Gemeinschaftsräumlichkeiten zur Verfügung wie; Küche, Wohnzimmer, Gartenanlage, Fitness- und Wellnessraum etc. Das «WOHNEN MIT SERVICE» richtet sich an Menschen, die sich wohlüberlegt für eine Wohnform entscheiden, in der sie alle Vorzüge des selbstbestimmten Wohnens geniessen und doch auf Unterstützung sowohl in Notsituationen als auch im Alltag zurückgreifen können. Dies gilt für Menschen, die noch keinen Pflegebedarf haben, oder auch für jene, die schon Pflegeund/oder Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Für beide Gruppen gilt, dass die Vorzüge des bisherigen Wohnens erhalten bleiben und durch zusätzliche Leistungen ergänzt werden können. Dies führt zu einer Verbesserung der Lebensqualität. Uns sind die Bedenken bewusst, die mit einer solchen Entscheidung einhergehen. Wir glauben aber: Ein verpflanzter Baum braucht bestimmte Bedingungen, um gut anzuwachsen. Diese Voraussetzungen möchten wir anbieten um die vorhandene Autonomie der Gäste zu stärken, zu erhalten sowie die benötigte Unterstützung bieten zu können. Wer steht hinter der Die ist eine familiär geführte Aktiengesellschaft. Die Trägerschaft der steht mit vollem Einsatz, Passion und Ihrem Namen für die Werte und das Leitbild des Unternehmens. 1. Unsere Dienstleistungen 1.1 Dienstleistungen der Betreuung und Begleitung: Mit dem Betreuungsteam erbringen wir auf Wunsch der Hausbewohner Serviceleistungen in der; Hotellerie, Betreuung und Begleitung sowie Beratung und Beschäftigung: Wohnen und Ernährung Reinigung und Wäscheservice Einfache Handreichungen im Alltag z.b. Mahlzeiten zerkleinern etc. Begleitung zum Arzt, Einkaufen Sicherheit schaffen z.b. im Notfall Hilfe holen, Veränderungen beobachten Soziale Kontakte unterstützen und erhalten Freizeit- und Beschäftigungsangebote planen und unterstützen Kontakt halten zum Auftraggeber mit regelmässigen Gesprächen bezüglich Betreuungsaufwand und Neueinschätzungen bei Allgemeinzustandsverschlechterungen 3

4 2.Arten der Leistungen der Betreuung und Begleitung Service Grundleistungen, die Bestandteil des Vertrages sind. Diese werden pauschal bezahlt, auch wenn die einzelnen Leistungen vielleicht nicht in Anspruch genommen werden müssen. Diese Solidarleistung stützt den Betrieb des 24Std.-Notrufs sowie die allgemeinen Unterstützungs- und Gemeinschaftsangebote ab. Spezielle Leistungspakete oder Einzelleistungen die nach Wunsch und gegen zusätzliches, aufwandbezogenes Entgelt bezogen werden können. 3.Dienstleistung des Inhouse-Pflegedienstes Mit dem Inhouse- Pflegedienst erbringen wir auf Wunsch des Gastes, Angehöriger und anderen Auftraggebern, Pflegeleistungen gemäss Art. 7a, Abs. 2 KLV: 3.1 Abklärung und Beratung 3.2 Behandlungspflege 3.3 Grundpflege Pflegeleistungen erbringt nur das ambulante Inhouse-Pflegeteam und wird gemäss Finanzierung der ambulanten Pflegeleistungen (Spitex/KVG) abgerechnet. 4. Mitarbeitende 4.1 Das Betreuungsteam Unsere Mitarbeitenden leben den Dienstleistungsgedanken und begleiten die Gäste motiviert, qualifiziert und mit hohem Mass an Einfühlungsvermögen. Sie pflegen dabei einen respektvollen Umgang und fördern die Gäste in Ihrer Autonomie. 4.2 Ambulanter Inhouse-Pflegedienst Erbringen Ihre ambulanten Dienstleistungen in den Wohnungen oder Einzelzimmer der Gäste im «WOHNPARK HERZ» auf Wunsch der Gäste oder/und der Angehörigen gemäss Art. 7a, Abs.2 KLV. Die Kostenbeteiligung des Klienten beträgt max. CHF 8.- pro Tag. Der Pflegebedarf wird mit der RAI HC Pflegeerhebungssoftware ermittelt und es wird ein vertrauliches Patientendossier für jeden Gast geführt. 5. Grundsätze Alle ambulant zu erbringenden Leistungen werden durch unseren internen Spitex-Dienst vor Ort erbracht. Das Angebot orientiert sich am Auftrag, den wir von den Gästen, dessen Angehörigen oder anderen zuständigen Bezugspersonen erhalten. Erteilt der betroffene Gast den Spitex-Auftrag, muss ihre Urteilsfähigkeit gegeben sein. Wird ein Angebot vom Gast abgelehnt, auch wenn die Leistungserbringer dies für notwendig erachten, so ist diese Willensäusserung zu respektieren. Ist die Voraussetzung einer Urteilsfähigkeit eingeschränkt oder nicht gegeben, so behält sich die vor, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Dies unter Einbezug der 4

5 zuständigen Pflegefachfrau, der Angehörigen, des gesetzlichen Vertreters und des zuständigen Arztes. Wir gehen mit den uns anvertrauten persönlichen Daten unserer Gäste vertraulich um und respektieren die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Wir erbringen unsere Dienstleistungen gegen Bezahlung und dokumentieren die dafür benötigte Zeit. Vorgängig klären wir den Bedarf sorgfältig ab und erbringen unsere Dienstleistungen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Einbezug aller dazu notwendigen Partner (Gast, Arzt, Bezugsperson, Versicherungen, Behörden) und setzen die dazu erforderlichen Arbeitsinstrumente fachgerecht und wirtschaftlich ein. 6.Unser Angebot Unser interner Spitex-Dienst mit den erforderlichen Pflegefach- und Assistenzmitarbeitenden bietet professionelle und qualitativ hochstehende Pflege an. Die Pflegeleistungen basieren auf einer Pflegebedarfsabklärung (RAI HC). In Zusammenarbeit mit dem Gast und seinem Hausarzt klären sie den Bedarf in der Regel beim Erstbesuch sorgfältig ab. Dabei werden folgende Massnahmen nach Art. 7 KLV evaluiert: Massnahmen der Abklärung und Beratung gemäss KLV Art. 7 Abs.2 Bst. A Massnahmen der Untersuchung und Behandlung gemäss KLV Art. 7 Abs.2 Bst. B Massnahmen der Grundpflege gemäss KLV Art.7 Abs.2 Bst. C Um eine optimale Betreuungs- & Pflegequalität zu gewährleisten, werden die Pflegeleistungen regelmässig, in Zusammenarbeit mit den Hausärzten, Klienten und Angehörigen, überprüft und falls nötig neu evaluiert. 6.1 Massnahmen der Beratung und Abklärung Abklärung des Pflegebedarfs mit dem Gast Bedarfsabklärung und Zusammenarbeit mit dem Arzt und dem Gast Beratung des Gastes, bzw. deren Umfeld Beratung und Unterstützung in Krisensituationen Gesundheitsberatung, sowie unterstützende Beratung zur Vermeidung von Unfällen Beratung und Anleitung, z.b. Insulin spritzen, inhalieren, Beratung zu Ernährungsfragen Beratung und Anleitung zum Einsatz von Hilfsmitteln 6.2 Massnahmen der Untersuchung und Behandlung (Behandlungspflege) Messung der Vitalzeichen wie BD, Puls usw. Bestimmung von Blut- und Urinzuckerwerten Verabreichung von Medikamenten Wundversorgung Injektionen Weitere individuell vereinbarte Pflegehandlungen aus den behandlungspflegerischen Bereich 5

6 6.3 Massnahmen der Grundpflege Unterstützung beim An- und Auskleiden Unterstützung bei der Körperpflege, beim Duschen und Baden Unterstützung bei Problemen mit der Ausscheidung und bei der Anwendung von Inkontinenzprodukten Unterstützung bei der Ernährung Unterstützung bei der Mobilität Unterstützung in der Orientierung, z.b. Terminverwaltung Individuell vereinbarte Pflegehandlungen aus dem Bereich der Grundpflege 6.4 Zusätzliche Leistungen, die durch den Kanton finanziert werden Koordinations- und Supportleistungen (z.b. Administration/Case Management) Abgeltung pro Einsatz Abgeltung pro Neuklient/in Zuschlag für Einsätze in der Nacht Zuschlag für Einsätze an Wochenenden und Feiertagen Spezialleistungen von Mitarbeitenden mit erhöhter Qualifikation 6.5 Hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen Hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen sind beitragspflichtig, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: Konzept zu den hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen Verordnung durch Ärzte Aufgrund einer Bedarfsabklärung Leistungserbringung in Anwesenheit des Gastes Gäste mit Zusatzversicherung der Krankenkasse können hauswirtschaftliche Leistungen teilweise durch die Versicherung finanzieren. 7.Leitung Der interne Spitex-Bereich wird vom Bereich «Betreuung & Pflege» betrieben und ist der Leitung des ambulanten Inhouse-Pflegediensts unterstellt. Die Tagesverantwortliche des Spitex-Dienstes pflegt den regelmässigen Kontakt zu Vorgesetzten und ist dieser direkt unterstellt. Sie ist für die korrekte und fristgerechte Abrechnung der ausgeführten Leistungen verantwortlich. Sie erstellt die Tageseinsatzpläne für die Mitarbeitenden und zeichnet sich dafür verantwortlich, dass die angeforderten Dienstleistungen der Gäste termingerecht ausgeführt werden. Sie ist erste Ansprechpartnerin für sämtliche Belange der Gäste, sowie für deren Bezugspersonen, bezüglich der Spitex-Leistungen. Sie ist verpflichtet, die Leitung Inhouse-Pflegedienst zu informieren. 6

7 8.Ablauf der internen Spitex-Leistungen 8.1 Abklärung und Beratung Nach Eingang des Anmeldungsformulars erfolgt der Erstbesuch durch eine diplomierte Pflegefachperson. Der Erstbesuch dient dazu, den notwendigen Pflege- und oder Betreuungsbedarf zu ermitteln und festzulegen. Die Bedarfsabklärung wird nach Möglichkeit im Beisein des Gastes erfasst und festgelegt. Allenfalls wird die direkte Bezugsperson des betroffenen Gastes beigezogen. Sämtliche vereinbarten Leistungen werden schriftlich festgehalten. Die zur Verfügung stehende Dokumentation muss aktuell sein und den aktuellen Gegebenheiten der Leistungserfassung im Spitex-Bereich entsprechen. Diese entsprechen den gegenwärtigen Anforderungen der Krankenkassen. Die Pflege und Betreuungsplanung entspricht den Anforderungen und Kriterien der bestehenden Qualitätsstandards, ist übersichtlich und transparent. Alle erbrachten Leistungen werden so erfasst und dokumentiert, dass sie die dafür notwendigen Anforderungen bezüglich Rechnungsstellung für die Krankenkassen und Kanton (Gemeinden) vollumfänglich erfüllen. Die Krankenkassen erhalten auf Anfrage die notwendigen Unterlagen aus der Pflegedokumentation. Der Rechnungsempfänger (Gäste, Angehörige oder andere Bezugspersonen) ist über den Ablauf der Rechnungsstellung informiert. 8.2 Leistungsgruppen Die Planung der Leistungen erfolgt anhand von Leistungsgruppen Grundpflege = GP Behandlungspflege = BP Abklärung, Beratung, Anleitung = ABA Hauswirtschaftliche Leistungen = HW Sonstige Leistungen/ Stundeneinsätze = Extras 8.3 Erfassung und Abrechnung Jeder durchgeführte Einsatz wird zeitlich erfasst und der Verlauf der Einsätze wird dokumentiert (SPITAS-Software). Die Erfassung der jeweils erbrachten Leistungen erfolgt über 24 Std. Verbrauchsmaterial wird gemäss der Materialliste MiGel erfasst und verrechnet. Die Kontrolle der erbrachten Leistungen erfolgt Ende des Monats durch die Hauptverantwortliche für die Spitex- Leistungen welche die kontrollierten Unterlagen zur Verrechnung an die Bewohneradministration weiterleitet. 8.4 Veränderungen der Dienstleistungen Bei Veränderungen des Pflege- und Betreuungsbedarfs müssen die zuständigen Stellen umgehend informiert werden. 7

8 8.5 Leistungsgrenzen Wenn die erbrachten Leistungen die mit den Versicherungen vereinbarten Leistungsziele überschreiten, ist mit den Leistungsbezügern(Gast) schriftlich zu vereinbaren, dass die zusätzlichen Kosten persönlich getragen werden müssen. Auf jeden Fall wird mit allen Beteiligten gemeinsam, eine optimale Lösung gesucht. 9. Pflege- Gesetzesgrundlage Alle im Krankenversicherungsgesetz und in kantonalen Gesetzen und Verordnungen als Pflege qualifizierten Tätigkeiten werden nicht durch das Betreuungsteam geleistet. Sie sind einer anerkannten ambulanten Inhouse-Pflege in Auftrag zu geben. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit ist es sinnvoll, Abklärungen für einen Übertritt in eine spezialisierte Institution vorzunehmen. 10. Besondere Dienstleistungen 10.1 Nachtdienste Die pflegerische Versorgung der Gäste wird durch den «Rund um die Uhr 24/7» Notruf gewährleistet. Die Gäste verfügen in Ihren Zimmern und in Ihren Wohnungen über ein Notrufsystem mit dem der Nachtdienst im Notfall sofort gerufen werden kann. Diese Leistungen werden verrechnet Beschwerde In Institutionen kann es zwischen den Beteiligten zu Spannungen, Missverständnissen und Konflikten kommen. Wer auf Pflege und Unterstützung angewiesen ist, soll sich für seine Rechte einsetzen dürfen. Alle Gäste haben das Recht, sich formlos gegen unangemessene Behandlung zu beschweren. Die Aufsicht innerhalb des Heims wird durch die Heim- und Pflegeleitung sowie durch den Verwaltungsrat/die Trägerschaft wahrgenommen. Dazu besteht ein Konzept Beschwerdemanagement. Beschwerden werden möglichst zeitnah und unbürokratisch bearbeitet Vermittlung, Schlichtung und Beratung in Konfliktsituationen Ombudsstelle Baselland Rheinstrasse Liestal Tel: Verfasst im Juli 2017 Geistiges Eigentum von Liliane Waldmann 8

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