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Arbeitsanweisung AA_24_02/02 Erstellt: D. Palli, 14.07.14 Geprüft: M. Ludescher, 14.07.14 Seite: 1 von 9 Freigabe: H. Pfefferkorn, 14.07.14 Prüfung von Bedienern von Schweißeinrichtungen zum Schmelzschweißen und von Einrichtungen für das Widerstandsschweißen für vollmechanisches und automatisches Schweißen von metallischen Werkstoffen nach

Seite: 2 von 9 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis... 2 2 Anwendungsbereich... 3 3 Produktspezifische Anforderungen... 3 3.1 Normen, Richtlinien, Dokumente... 3 3.1.1 Wesentliche Änderungen EN ISO 17432 gegenüber EN 1418... 3 3.2 Schweißprozesse... 3 3.2.1 Einrichter / Bediener für das Widerstandsschweißen... 3 3.2.2 Einrichter / Bediener für das Bolzenschweißen... 3 3.2.3 Einrichter / Bediener vollmechanisierter MAG/MIG-Schweißanlagen... 4 3.2.4 Einrichter / Bediener für das WIG-Orbitalschweißen... 4 4 Schweißerprüfung... 4 4.1 Erstprüfung... 4 4.1.1 Praktische Prüfung... 4 4.1.2 Theoretische Prüfung... 4 4.2 Neue Anerkennung... 4 4.3 Bestätigung der Gültigkeit... 5 4.4 Verlängerung der Qualifikation... 5 5 Der Weg zur Bescheinigung (Zertifikat)... 6 6 Generelle Anforderungen... 6 6.1 Rechte und Pflichten des Kunden (zertifizierte Person)... 6 6.2 Rechte und Pflichten der gbd Zert GmbH... 7 6.2.1 Zertifizierungsentscheidung (Konformitätsbewertung)... 7 6.2.2 Unterauftragnehmer... 7 6.2.3 Geheimhaltung, Auskunftspflicht... 7 6.2.4 Beschwerden und Einsprüche... 7 6.2.5 Meldepflicht... 7 6.2.6 Veröffentlichung... 7 6.2.7 Kündigung... 7 6.3 Bescheinigung (Zertifikat)... 8 6.3.1 Erteilung... 8 6.3.2 Eigentümerschaft und Nutzung... 8 6.3.3 Missbrauch der Bescheinigung (Zertifikat)... 8 6.3.4 Entzug, Einschränkung und Erweiterung der Bescheinigung (Zertifikat)... 8 6.3.5 Werbung... 8 6.3.6 Aufbewahrungszeiten... 8 6.3.7 Fristen, Laufzeiten... 9

Seite: 3 von 9 2 Anwendungsbereich Dieses gilt für die Anforderungen an die Prüfung von Bedienern und Einrichtern zum mechanischen und automatischen Schweißen von metallischen Werkstoffen. 3 Produktspezifische Anforderungen 3.1 Normen, Richtlinien, Dokumente Folgende Dokumente in aktueller Ausgabe sind Grundlage für die Zertifizierung: EN ISO 17432 AGB Zertifizierungsantrag Verwendungshinweise Prüfung von Bedienern für das Schmelzschweißen gbd Zert GmbH gbd Zert GmbH gbd Zert GmbH gbd Zert GmbH 3.1.1 Wesentliche Änderungen EN ISO 17432 gegenüber EN 1418 EN 1418 EN ISO 17432 Anwendungsbereich vorwiegend bezogen auf Bediener Anwendung bezogen auf alle Schweisseinrichtungen von Widerstandsschweisseinrichtugen --- zusätzlich ist die Qualifizierung auf Grundlage eines Prüfungsstückes nach EN ISO 9606 möglich Fachkundeprüfung nicht vorgeschrieben Fachkundekundeprüfung obligatorisch --- Auswahl der Verlängerung nach Punkt 5.3 a, b oder c Gültigkeitsdauer 2 Jahre Gültigkeit 6 Jahre 3.2 Schweißprozesse Einrichter / Bediener Prüfung in Verbindung mit folgenden Schweißprozessen: Ordnungsnummer Schweißprozess nach EN ISO 9606-1 114, 131, 135, 136, 137, 138, 141, 15 Schutzgasschweißen 121, 122 Unterpulverschweißen 76 Elektrodenstrahlschweißen 751 Laserstrahlschweißen 41, 42, 44, 45 Preßschweißen 21, 22, 23, 24, 25, 29 Widerstandsschweißen 15 Plasmaschweißen 311 Gasschweißen mit Sauerstoff-Azetylen-Flamme 78, 783, 784, 785, 786, 787 Bolzenschweißen 3.2.1 Einrichter / Bediener für das Widerstandsschweißen Diese Prüfung qualifiziert Einrichter / Bediener für das Widerstandsschweißen von metallischen Werkstoffen in der Fertigung für das teil-, vollmechanische und automatische Widerstandsschweißen in den Verfahren: - Widerstandpunktschweißen (RP) - Widerstandsrollennahtschweißen (RR) - Widerstandsbuckelschweißen (RB) 3.2.2 Einrichter / Bediener für das Bolzenschweißen Diese Prüfung qualifiziert Einrichter / Bediener für das Bolzenschweißen.

Seite: 4 von 9 3.2.3 Einrichter / Bediener vollmechanisierter MAG/MIG-Schweißanlagen Diese Prüfung qualifiziert Einrichter / Bediener für das vollmechanisierte MAG/MIG Schweißen durch die Einbindung von Schweißroboter. 3.2.4 Einrichter / Bediener für das WIG-Orbitalschweißen Diese Prüfung qualifiziert Einrichter / Bediener für das WIG-Orbitalschweißen. 4 Schweißerprüfung 4.1 Erstprüfung 4.1.1 Praktische Prüfung Die Prüfung findet im Beisein eines Prüfers der gbd Lab GmbH oder einer von ihr autorisierten Person statt. Einrichter / Bediener werden nach einem der folgenden Verfahren anerkannt: - Qualifizierung auf der Grundlage einer Schweißverfahrensprüfung nach EN ISO 15614 - Qualifizierung auf der Grundlage einer schweißtechnischen Prüfungen vor Fertigungsbeginn nach EN ISO 15613 - Qualifizierung auf der Grundlage eines Prüfstückes, nach dem entsprechenden Teil der EN ISO 9606 - Qualifizierung auf der Grundlage einer Fertigungsprüfung oder Stichprobenprüfung Bei allen Verfahren erfolgt die Arbeitsdurchführung nach einer anerkannten Schweißanweisung. Es darf keine Änderung der eingesetzten Schweißeinrichtung und des Schweißprozesses vorgenommen werden. 4.1.2 Theoretische Prüfung Die Prüfung besteht aus einem Multiple Choice Test (MC Test). Es müssen mind. 70% der Fragen positiv beantwortet werden. Liegt das Ergebnis zwischen 60 und 70 %, werden 2 Zusatzfragen, die positiv beantwortet werden müssen, gestellt. 4.2 Neue Anerkennung Beim automatischen Schweißen erfordern folgende Änderungen eine neue Qualifizierung: - Schweißen mit Lichtbogen- und/oder Nahtsensor zum Schweißen ohne Lichtbogenund/oder Nahtsensor, aber nicht umgekehrt. - Wechsel von Einzellagen- zur Mehrlagentechnik - Wechsel der Schweißeinrichtung einschließlich Robotersteuerungssystem - Wechsel des Schweißprozesses (ausgenommen Varianten des Schweißprozesses 13 nach ISO 4063 Schweißen mit Nahtsensor schließt schweißen ohne Nahtsensor ein, aber nicht umgekehrt. Schweißen in Mehrlagentechnik schließt schweißen von Einzelraupen ein, aber nicht umgekehrt. Der Ablauf ist im Punkt Entzug, Einschränkung und Erweiterung der Bescheinigung beschrieben.

Seite: 5 von 9 4.3 Bestätigung der Gültigkeit Die Anerkennung für den Einrichter / Bediener bleibt grundsätzlich 6 Jahre gültig. Voraussetzung ist, dass die Schweißaufsichtsperson oder der Arbeitgeber auf der Bescheinigung bestätigen, dass regelmäßig im Geltungsbereich geschweißt wurde (eine Unterbrechung von höchstens 6 Monaten ist zulässig) und es keinen triftigen Grund gibt, die Kenntnisse in Frage zu stellen. Wird eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, verliert das Zertifikat bereits vor dem angeführten Datum die Gültigkeit. 4.4 Verlängerung der Qualifikation Die Kompetenz des Einrichters / Bedieners muss periodisch geprüft werden. Zur Überprüfung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: - Die Bestätigungen nach Punkt 2.4 dieses s müssen vorliegen - einer der nachfolgenden Punkte der Punkt 5.3 muss erfüllt werden: a. alle 6 Jahre muss eine neun Prüfung erfolgen b. Alle drei Jahre müssen zwei Schweißungen, die während der letzten sechs Monate der Gültigkeitsdauer gemacht wurden, durch Durchstrahlung, Ultraschallprüfungen oder zerstörende Prüfungen geprüft und aufgezeichnet werden. Die Bewertungsgruppe für Unregelmäßigkeiten muss wie in den Anwendungsnormen festgelegt sein. Die geprüfte Schweißung muss die ursprünglichen Prüfbedingungen wiedergeben. Diese Prüfungen verlängern die Bescheinigung für zusätzliche 3 Jahre. c. Jede Prüfbescheinigung ist gültig, solange sie nach Punkt 5.2 nach bestätigt und alle folgenden Bedingungen erfüllt wurden: - Der Bediener oder Einrichter für Schweißeinrichtungen arbeitet für den selben Hersteller und ist für die Fertigung des Produktes verantwortlich - Das der Hersteller über ein Qualitätsprogramm nach EN ISO 3834-2 oder EN ISO 3834-3 verfügt. - Der Hersteller dokumentiert, das der Bediener oder Einrichter Schweißungen von annehmbarer Qualität auf Grundlage von Anwendungsnormen hergestellt hat.

Seite: 6 von 9 5 Der Weg zur Bescheinigung (Zertifikat) Phase Zuständigkeit Erläuterung Information des Antragstellers Kunde gbd Zert Informationsgespräch (Telefonat, Email, Gespräch) Zusendung von Informationsmaterial Antrag Antrag Kunde Mittels Antragsformular - Legitimation und Foto des Schweißers - falls vorhanden, dazugehörige WPS, Werkstoffzeugnisse bzw. Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 des eingesetzten Grundwerkstoffes, des Schweißdrahtes und des Schweißgases Vertrag Kunde Durch rechtsverbindliche Unterschrift und ausgefüllte Antragsformulare gbd Zert Auftragsbestätigung; Hinweise zur weiteren Vorgehensweise Antragsprüfung gbd Zert Kontrolle auf Vollständigkeit Information falls der Antrag unvollständig ist Prüfung Kunde Praktische Prüfung (Einrichter/Bediener) und theoret. Prüfung (MC-Test) - beim Kunde Prüfung Bewertung der Ergebnisse gbd Zert Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt durch den Prüfer der gbd Lab GmbH. Bei negativem Ergebnis kann die Prüfung wiederholt werden. Zertifizierung gbd Zert Nach Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Zertifizierungsentscheidung und es wird eine Bescheinigung ausgestellt. Veröffentlichung der Bescheinigung Verlängerung Laufende Überwachung Verlängerung der Qualifikation Kunde Kunde gbd Zert Bestätigung der Gültigkeit alle 6 Monate durch - den Arbeitgeber oder - die Schweißaufsichtsperson. Laut Punkt 4.4 dieses ZErtifizierungsprogramms 6 Generelle Anforderungen 6.1 Rechte und Pflichten des Kunden (zertifizierte Person) Der Kunde bestätigt der gbd Zert GmbH bei der Auftragserteilung schriftlich, dass er keinen Auftrag für denselben Zertifizierungsvorgang einer anderen Zertifizierungsstelle erteilt hat. Der Kunde verpflichtet sich, - die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Zertifizierungstätigkeiten zu schaffen. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen schweißtechnischen Einrichtung und die zu schweißenden Prüfstücke. - dieses sowie die für die Aufrechterhaltung notwendigen Bedingungen einzuhalten. Bei Nichterfüllung kann die Bescheinigung entzogen werden. - durch Beteiligung an facheinschlägigen Veranstaltungen, Literaturstudien usw. ihr Wissen und Können auf dem neuesten Stand zu halten. - die für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit der jeweiligen Bescheinigungen notwendigen Auffrischungsmaßnahmen rechtzeitig durchzuführen. - die zum Nachweis ihrer Kompetenz und ihrer praktischen Erfahrung notwendigen Unterlagen (z.b. Zeugnisse, Tätigkeitsbeschreibungen, Weiterbildungsnachweise usw.), zu erbringen. - alle ihnen von dritter Seite zur Kenntnis gelangten Beanstandungen (Beschwerde) umgehend der gbd Zert GmbH schriftlich bekannt zu geben. - über inhaltliche Prüfungsaspekte Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde hat das Recht, - nach vorheriger schriftlicher Mitteilung in die Zertifizierungsabläufe Einsicht zu nehmen. - jeweils vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zertifikates eine Verlängerung zu beantragen und bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Verlängerung zu erhalten.

Seite: 7 von 9 6.2 Rechte und Pflichten der gbd Zert GmbH 6.2.1 Zertifizierungsentscheidung (Konformitätsbewertung) Die Zertifizierungsentscheidung erfolgt ausschließlich durch die gbd Zert GmbH. 6.2.2 Unterauftragnehmer Die gbd Zert GmbH ist berechtigt Unterauftragnehmer zu beauftragen. Der Kunde wird über eine Unterauftragsvergabe informiert. 6.2.3 Geheimhaltung, Auskunftspflicht Das mit der Überwachung befasste Personal, auch der Unterauftragnehmer der gbd Zert GmbH, ist zur Geheimhaltung gegenüber Dritten verpflichtet. Auskünfte über Vertragsinhalte und die getroffenen Feststellungen dürfen mit Ausnahme der festgelegten Auskunftspflicht nur mit Zustimmung des Kunden erteilt werden. Das gilt nicht für: - das Auskunftsersuchen von Gerichten und Behörden, - in den durch Rechtsvorschriften vorgesehenen Fälle, in denen Gesetze die Weitergabe von Informationen verlangen und - die Meldepflichten der Zertifizierungsstellen. In diesen Fällen wird der Kunde über die Weitergabe der Information schriftlich informiert. 6.2.4 Beschwerden und Einsprüche Sie müssen schriftlich mittels Formblatt F_00_07/03 Antrag Beschwerden und Einsprüche an die gbd Zert GmbH erfolgen. Im Falle einer ungerechtfertigten Beschwerde übernimmt der Beschwerdeführer die entstehenden Kosten. Eine schriftliche Zustimmung wird eingeholt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand zu den aktuellen Stundensätzen der gbd Zert GmbH. Die aufgrund gerechtfertigter Beschwerden entstandenen Aufwände der gbd Zert GmbH sind für den Beschwerdeführer kostenlos. Dies betrifft insbesondere Dokumente, welche neu erstellt werden müssen. 6.2.5 Meldepflicht Die gbd Zert GmbH kann Meldepflichten gegenüber der Akkreditierungsstelle (Akkreditierung Austria) und ihren Kunden bezüglich ihrer Aktivitäten, basierend auf rechtlichen Forderungen oder vertraglichen Vereinbarungen, haben. Die gbd Zert GmbH muss diese Meldepflichten erfüllen. 6.2.6 Veröffentlichung Die gbd Zert führt und veröffentlicht eine Liste aller zertifizierten/überwachten Kunden in entsprechenden Medien (z.b. Internet) bzw. stellt diese auf Anfrage zur Verfügung. 6.2.7 Kündigung Die gbd Zert GmbH ist berechtigt, die Bescheinigung zurückzuziehen und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn seitens des Kunden die Bedingungen des Vertrages nicht eingehalten werden.

Seite: 8 von 9 6.3 Bescheinigung (Zertifikat) 6.3.1 Erteilung Die gbd Zert GmbH erteilt eine Bescheinigung, wenn alle Bestimmungen der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen oder einer Norm erfüllt und rechtliche sowie behördliche Vorschriften eingehalten werden. Eine Bescheinigung wird erst dann gültig, wenn alle fachlichen und finanziellen Forderungen in Zusammenhang mit der Prüfung, der Überwachung und der Zertifizierung erfüllt sind. 6.3.2 Eigentümerschaft und Nutzung Die gbd Zert GmbH ist Eigentümer der Bescheinigung. Die Berechtigung zur Nutzung einer Bescheinigung gilt nur für den in der Bescheinigung genannten Geltungsbereich. Die Bescheinigung ist nicht übertragbar. Bescheinigungen, Prüfberichte usw. beziehen sich immer auf den zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung aktuellen Stand der jeweiligen Richtlinien, Normen oder anderer Regelwerke. 6.3.3 Missbrauch der Bescheinigung (Zertifikat) Um Bescheinigungs- und Zeichenmissbrauch zu begegnen, veröffentlicht die gbd Zert GmbH eine Liste über entzogene Bescheinigungen und/oder Firmen, welche das Prüfzeichen der gbd Zert GmbH unerlaubt tragen. Die Gültigkeit einer Bescheinigung kann auf Nachfrage durch die gbd Zert GmbH bestätigt werden. 6.3.4 Entzug, Einschränkung und Erweiterung der Bescheinigung (Zertifikat) Die gbd Zert GmbH ist berechtigt und verpflichtet, Anzeigen aus dem Markt und sonstigen berechtigten Anzeigen, die eine erteilte Bescheinigung in Frage stellen, nachzugehen und diese ggf. zurückzuziehen. Der Entzug der Bescheinigung kann erfolgen, - wenn die Bedingungen dieses es nicht eingehalten werden, - wenn die Überwachungen nicht in den angegebenen Fristen durchgeführt werden, - wenn die Gebühren für das Zertifizierungsverfahren nicht entrichtet werden, - wenn irreführende oder anderweitig unzulässige Werbung betrieben wird, - wenn gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden, oder - wenn der Kunde um Aussetzung der Bescheinigung ansucht. Der Geltungsbereich der Bescheinigung wird um diejenigen Teile eingeschränkt, bei denen der Kunde es dauerhaft versäumt hat, die Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen. Die Bescheinigung ist unaufgefordert an die gbd Zert GmbH zurückzusenden. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs (z.b. neuer Schweißprozess, Werkstoff, usw.) einer schon erteilten Zertifizierung erfolgt nur auf Antrag. 6.3.5 Werbung Werbung, Veröffentlichung von Bescheinigungen, Prüfzeichen, Prüfberichten, Kennummern und Logos sind in der Arbeitsanweisung AA_00_12/01 Verwendungshinweise der gbd ZErt GmbH geregelt. 6.3.6 Aufbewahrungszeiten Die vom Kunden eingebrachten Unterlagen inkl. Prüfunterlagen über die zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung des Prüfstückes werden bei der gbd Zert GmbH 10 Jahre aufbewahrt. Nach der Aufbewahrungszeit werden die Unterlagen vernichtet.

Seite: 9 von 9 6.3.7 Fristen, Laufzeiten Tätigkeit Frist / Laufzeit Konsequenz bei Nichterledigung Antrag Unvollständiger Antrag Erstzertifizierung Beginn der Laufzeit der Bescheinigung Laufzeit Bestätigung der Gültigkeit ab Eingang des Antrages Vervollständigung innerhalb von 6 Monaten mit dem Tag der bestandenen Prüfung sofern die Bedingungen dieses es erfüllt sind grundsätzlich 6 Jahre Antrag verfällt keine Zertifizierung Entzug der Bescheinigung Termin alle 6 Monate Verfall der Gültigkeit der Bescheinigung Keine Verlängerung möglich Verlängerung der Qualifikation Termin Laufzeit mind. 3 Jahr vor Ablauf der Bescheinigung keine Verlängerung möglich sofern die Bedingungen dieses es erfüllt sind grundsätzlich 6 Jahre Entzug der Bescheinigung