Der ländliche Wegebau ZTV LW 99 Ansätze zur Integration in neue Vorschriften



Ähnliche Dokumente
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Sonderaufgaben

Stand des Technischen Regelwerkes für den Straßenbau in Bayern

Erstprüfung und Eignungsnachweis

Baustoffeingangsprüfungen

913-B. Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2018, TL Gestein-StB 04/18

Zurückgezogene und ersetzte FGSV-Regelwerke FGSV-Arbeitsgruppe "Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauweisen" Stand: August 2016

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Auswirkungen der Europäischen Normen auf des Regelwerk im Asphaltstraßenbau. A. Riechert

Aktuelle Herausforderungen an die Asphaltbauweise und Lösungsansätze

Fachgespräch Landw. Fahrzeuge im Straßenverkehr 25. November Wegebau im ländlichen Bereich

Einführung. ZTV Asphalt-StB 07

EF Asphalt 2011/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen. zur ZTV Asphalt-StB 07

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

EF Asphalt 09/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2009 / Hessen zur ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

Asphalt Kontrollprüfung. Kommunalstraßenregelung

Geltende Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen ungefährliche Abfälle im Straßenbau in Berlin

Beispiele für die Leistungserklärung / CE-Kennzeichnung

Das künftige Technische Regelwerk. Asphaltstraßenbau. TL und ZTV Asphalt-StB 07

DIN 1) VOB/B Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961

Sachgebiet IID9 München, I

Sachgebiet IID9 München, I

Regelwerke für Ländliche Wege

UNTERSUCHUNGSBERICHT Fremdüberwachungsdurchgang I/16

Aktuelle Regelwerke im Ländlichen Wegebau

dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Dipl.-Ing. Andrea Seegrön

Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau

Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau. bup Vortrag BauDir in Dipl.-Ing. Gudrun Isle 14. März

32. Bundestagung der DLKG vom bis in Mainz

32. Bundestagung der DLKG vom bis in Mainz 1

Das künftige Technische Regelwerk im Asphaltstraßenbau. TL und ZTV Asphalt-StB 07

Tragschichten ohne Bindemittel

Prüfzeugnis Nr StB/16

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Kommission Kommunale Straßen

Sachgebiet IID9 München, I

Theorie und Praxis von Eignungsprüfungen für die Bodenbehandlung

Neuerungen im Technischen Regelwerk

Pos. Menge Unverbindlicher Text einer Leistungsbeschreibung Belastungsklasse 0,3 gemäß RStO 12 EP GP

913-I. Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Gliederung des Vortrags:

Prüfzeugnis Nr StB/16

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

UNTERSUCHUNGSBERICHT Fremdüberwachungsdurchgang I/16

Weiterbildungsseminar Gesteinsbaustoffe Überwachung von Baustoffgemischen nach TL G SoB-StB

Nach RAP Stra anerkannte Prüfstelle für die Untersuchung von Baustoffen und Baustoffgemischen im Straßenbau für die Fachgebiete

Qualitätskontrolle von Gesteinskörnungen und Gemischen. Qualitätskontrolle. von Gesteinskörnungen und Gemischen nach dem neuen Regelwerk im Straßenbau

Einführung ZTV A-StB 97/06 Ausgabe 1997 / Fassung 2006

Sachgebiet IID9 München, I

Baupraktische Bedeutung von Eignungs- und Kontrollprüfungen

Sachgebiet IID9 München, I

Unverbindlicher Textvorschlag für eine Leistungsbeschreibung wasserdurchlässig befestigter Flächen,

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Qualitätsoffensive Asphalt Aktuelle Änderungen in den Technischen Regelwerken

Pflastern mit Natursteinen - ein vergessenes Handwerk?

Prüfzeugnis Nr StB/16

Prüfzeugnis Nr StB/16

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

SMA eine Asphaltsorte und ihre Anwendungen

Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern - Stand der Einführungen BOR Gernot Rodehack

Das neue Regelwerk für Gesteinskörnungen im Straßenbau. Dipl.-Ing. H.-J. Ritter Deutscher Gesteinsverband e.v. - DGV

Die neuen TL Asphalt und ZTV Asphalt Neuerungen aus Sicht der Straßenbauverwaltung

Lärmreduzierung im kommunalen Bereich

Dr.-Ing. Kyriakos Vassiliou IFM Dr. Schellenberg Leipheim GmbH & Co. KG. IFM-Straßenbau-Seminar IfM Leipheim

Auswirkungen von aktuellen Regelwerken auf den Stadtstraßenbau

Kontrollprüfungen Warum und wie? IFTA

EF Asphalt 2013/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2013 / Hessen. zur ZTV/TL Asphalt-StB 07/13

Prüfzeugnis Nr SoB/15

Anforderungen an Wegenetze aus. verkehrstechnischer Sicht

Forschung,gesell,chaft für Straßen- und Verkehrsweseng. Kommission Kommunale Straßen

Prüfzeugnis Nr SoB/15

Fortbildungsveranstaltung zu Thema Qualitätssicherung im Straßenbau. Auslegung der Regelwerke: Fallbeispiele aus der Praxis

Lesefassung ( amtliche Fassung: Amtsblatt für Berlin, Nr.: 23/2015 S )

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL

913-I. Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007, Fassung 2013, TL Asphalt-StB 07/13

ZTV SoB StB 04. Robert Schenk. Straßenbauamt Ingolstadt FGSV AA 6.1

Ruhr-Universität Bochum

AllMBl S I. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Verwertung. von Asphaltgranulat im Straßenbau in Bayern, ZTV VAG-StB 02

Neue Veröffentlichungen, Zurückgezogene Veröffentlichungen. Chronologisch sortiert Januar 2010 Dezember 201

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

Wiederverwendung von Asphalt

Wohin mit dem Ausbauasphalt Recycling, aber richtig. Dipl. Wirt. Ing. Christoph Meurer

Prüfzeugnis Nr SoB/14

Qualitätsoffensive Asphalt

SMA eine Asphaltsorte und ihre Anwendung

Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen. Ausbauasphalt Pechhaltige Straßenausbaustoffe

SMA eine Asphaltsorte und ihre Anwendung

Workshop Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt

Start DIN-Normen Produktliste Kontakt Ende

VSVI-Seminar Hessen "Asphaltstraßentag" Die neuen RStO 12. Ralph Sieber. VSVI-Seminar am 23. Januar 2013 in Friedberg. Inhalt

Straßenbau und Straßenerhaltung

Prüfzeugnis Nr StB/14

Sachgebiet IID9 München, I

Straße in Sabratha (Libyen) Verkehrswesen 3 (Strassenbau) Vorlesungsunterlage. Kompetenzen (1)

Ergänzende Regelungen zur Gewinnung und Verwendung von Asphaltgranulat (Ausbauasphalt) in Asphaltschichten

Lärmmindernde Asphaltbeläge im kommunalen

Anforderungen an die Eigenschaften von RC-Baustoffen und deren Überwachung; Angepasste Leistungsverzeichnisse

CE-Zeichen (k)ein Qualitätszeichen?

Transkript:

Der ländliche Wegebau ZTV LW 99 Ansätze zur Integration in neue Vorschriften 1

Aufgaben des ländlichen Wegebaues - Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Gemeinden des ländlichen Raumes - Verbesserung der Umwelt und der Landschaft - Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft Einteilung der ländlichen Wege nach RLW - Verbindungswege - Feldwege - Waldwege - sonstige ländliche Wege 2

Regelwerke für den ländlichen Wegebau RLW - 99 Richtlinien für den ländlichen Wegebau ZTV LW - 99 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege Merkblatt für die Erhaltung von ländlichen Wegen 3

Befestigungsarten des ländlichen Wegebaus - Wegebefestigung mit hydraulischen Bindemittel Betondecken / Betonspurbahnen - Wegebefestigung aus Asphalt Asphaltdeckschichten Asphalttragdeckschichten / Asphaltspurbahnen - Wegebefestigung mit Pflasterdecken - Wegebefestigung ohne Bindemittel Deckschichten ohne Bindemittel - Unbefestigte Wege sog. Naturwege

Kriterien der Entwicklung des ländliches Wegebaues - geologische Gegebenheiten - Bodenqualität - Betriebsgrößen der ansässigen Landwirtschaftsbetriebe - Tourismus Die Betriebsgröße hat einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung des ländlichen Wegebaues. Da die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in letzten Jahrzehnten rapide abgenommen hat, ist die Tendenz zur Vergrößerung der Betriebsflächen (Ackerlandgrößen) eindeutig erkennbar. 5

Die Landwirtschaftsbetriebe sind also gezwungen, mit immer weniger materiellem und personellem Einsatz größere Mengen an Produkten zu produzieren, um auf dem Markt mithalten zu können. Dieser Effizienz- und Kostendruck hat zu Folge, dass immer größere, leistungsfähigere Maschinen verwendet werden. Hier einige Beispiele: Schlepper (Traktor) haben bis zu 360 PS und mit serienmäßiger Bereifung eine Breite bis zu 3,50 m Erntemaschinen z.b. Mähdrescher, fast 600 PS und einen Radstand von 3,50 m 6

Quelle: FENDT bzw. Claas Proschüre Internet 7

Quelle: John Deere; Claas Proschüre Internet

Veränderung der Transportlogistik - im allgemeinen bleiben die Bodenbearbeitungsgeräte auf dem Feld - Abtransport der Erzeugnisse bzw. der Bodenbearbeitungsgeräte erfolgt mittels LKW Die Folge ist, dass die Befestigung der ländlichen Wege mehr bzw. höhere Lasten aufnehmen muss. Im Allgemeinen gibt die RLW für die Befestigung drei Kategorien vor. Für geringe, mittlere und hohe Belastungen. Diese Kategorien reichen gebietsweise für einige Beanspruchungen nicht mehr aus. 9

Die folgenden Bilder zeigen ländliche Wege im IST Zustand, wie sie oft anzutreffen sind. 10

Grund für die gezeigten Schädigungen sind unter anderem die Aspekte. - nicht frostfreie Gründung - Zunahme der einwirkenden Lasten - unzureichende Tragfähigkeit des Untergrundes - Unterdimensionierung von Wegen 13

Nach der ZTV LW 99/ 01 Fassung 2007 müssen die Gesteinskörnungsgemische für Frostschutzschichten und Schottertragschichten der TL SoB - StB bzw. ZTV SoB - StB entsprechen. Für die Befestigung in Pflasterbauweise gelten die TL Pflaster StB 06 sowie die ZTV Pflaster StB 06. Somit erfolgte in den Bereichen der ungebundenen Gesteinskörnungsgemische und in der Pflasterbauweise schon eine Integration der geltenden EU Normen. Für die Asphaltbefestigungen des ländlichen Wegebaues sind die für den klassifizierten Straßenbau geltenden ZTV Asphalt - StB 07 bzw. TL Asphalt - StB 07 noch nicht aufgenommen worden. 14

In der ZTV LW 99/01 Fassung 2007 wurden aber schon unter anderem die nachfolgenden Begriffe aus den EU Normen übernommen. (auszugsweise) Bisher Mineralstoff Sand Splitt Eignungsprüfung Gewährleistung NEU Gesteinskörnung feine Gesteinskörnung grobe Gesteinskörnung Erstprüfung Mängelansprüche Besteht nun die Möglichkeit die Asphaltbefestigung für einen ländlichen Weg nach den TL Asphalt - StB 07 bzw. der DIN EN 13108 herzustellen? 15

ATS 0/22 Mischgutart B mit einem B 70/100 Anforderung gem. ZTV LW gemäß DIN EN 13108-1 gemäß TL Asphalt StB 07 Mischgutart ATS 0/22 B AC 22 trag AC 22 TL Kornanteil > 2 mm M.-% 35-60 - 40-60 Kornanteil Füller M.-% 3 12-3 -10 Bitumenart 70/100, 160/220 70/100 70/100 Bindemittelgehalt M.-% mind. 4,5 B min 4,6 B min 4,0 Stabilität kn mind. 3,0 S min 2,5 - Fließwert mm 2 5 F 2 bis F 5 - Hohlraumgehalt Vol.-% 2-9 V min 2 bis V max 9 V min 4 bis V max 10 16

ATS 0/22 Mischgutart C mit einem B 70/100 Anforderung gem. ZTV LW gemäß DIN EN 13108-1 gemäß TL Asphalt StB 07 Mischgutart ATS 0/22 C AC 22 trag AC 22 TN Kornanteil > 2 mm M.-% 60-80 - 25-40 (60-75) Kornanteil Füller M.-% 3-10 - 3-9 Bitumenart 70/100, 160/220 70/100 70/100 Bindemittelgehalt M.-% mind. 4,2 B min 4,2 B min 4,0 Stabilität kn mind. 4,5 S min 5,0 - Fließwert mm 2 5 F 2 bis F 5 - Hohlraumgehalt Vol.-% 2-6 V min 2 bis V max 6 V min 4 bis V max 10 17

AB 0/5 mit einem B 70/100 Anforderung gem. ZTV LW gemäß DIN EN 13108-1 gemäß TL Asphalt StB 07 Mischgutart AB 0/5 AC 5 deck AC 5 DL Kornanteil Füller M.-% 8 15 7 14 Kornanteil > 2 mm M.-% 30 45 50 70 (30 50) Kornanteil > 5 mm M.-% 10 90 100 ( 10) Bitumenart 70/100 70/100 70/100 Bindemittelgehalt M.-% 7,2 8,5 B min 7,2 B min 7,0 Hohlraumgehalt Vol.-% 1-3 V min 1,0 bis V max 3,0 V min 1,0 bis V max 2,5 18

AB 0/8 mit einem B 70/100 Anforderung gem. ZTV LW gemäß DIN EN 13108-1 gemäß TL Asphalt-StB 07 Mischgutart AB 0/8 AC 8 deck AC 8 DL Kornanteil Füller M.-% 7 13-6 12 Kornanteil > 2 mm M.-% 35 50-45 65 (35-55) Kornanteil > 5 mm M.-% 10 20-70 90 (10 30) Kornanteil > 11 mm M.-% 10-90 100 ( 10) Bitumenart 70/100 70/100 70/100 Bindemittelgehalt M.-% 6,6 8,0 B min 6,6 B min 6,6 Hohlraumgehalt Vol.-% 1-3 V min 1 bis V max 3 V min 1,0 bis V max 2,5 19

TDS 0/16 mit einem B 70/100 Anforderung gem. ZTV LW gemäß DIN EN 13108-1 gemäß TL Asphalt-StB 07 Mischgutart TDS 0/16 AC 16 deck AC 16 TD Kornanteil Füller 7 12-6 - 11 Kornanteil > 2 mm M.-% 50 70-30 - 50 (50 70) Kornanteil > 11 mm M.-% 10 20-80 - 90 (10 20) Kornanteil > 16 mm M.-% 10-90 100 ( 10) Bitumenart 70/100 70/100 70/100 Bindemittelgehalt M.-% mind. 5,4 B min 5,4 B min 5,4 Stabilität kn mind. 4,0 S min 5,0 - Fließwert mm 2-6 F 2 bis F 5 - Hohlraumgehalt Vol.-% 1 3 V min 1 bis V max 3 V min 1 bis V max 3

Stellt man die Asphaltmischgutsorten nach der TL Asphalt StB 07 und den jeweiligen Kategorien aus der DIN EN 13108-1 zusammen, so werden die Anforderungen der ZTV LW erfüllt. Des Weiteren darf das Asphaltmischgut mit dem CE Zeichen gekennzeichnet werden. Eine Asphalttragschicht früher ATS 0/22 Mischgutart C, kann nun wie folgt beschrieben werden: AC 22 TN nach TL Asphalt StB 07 mit den Kategorien der DIN EN 13108-1 B min 4,2 ; S min 5,0 ; F 2 bis F 5 ; V min 2 ; V max 6 21

Im Schreiben der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), veröffentlicht in der Zeitschrift Straße und Autobahn Nr. 6/ 2009, wird diese Vorhergehensweise empfohlen. Es sollte zunächst überprüft werden, ob überhaupt eine Abweichung nach TL Asphalt - StB 07 notwendig ist und ob nicht auf ein Asphaltmischgut nach TL Asphalt - StB 07 zurückgegriffen werden kann (das gilt z.b. für das Asphaltmischgut der ZTV LW). 22

Asphaltmischwerk DIN EN 13108 ZTV LW 99/01 TL Asphalt StB 07 TP Asphalt StB 07 Erstprüfung, gültig 5 Jahre werkseigene Produktionskontrolle Zertifizierung, CE - Kennzeichnung ZTV Asphalt StB / ZTV T - StB TL G Asphalt - StB Entfällt DIN 1996 Eignungsprüfung RAP Stra Prüfstelle gültig 2 Jahre 23

Für die Auftraggeber wird die Überprüfung der Gleichwertigkeit der angebotenen Asphaltmischgutsorten vereinfacht. Die Prüfstellen arbeiten mit einheitliche Prüfmethoden, egal ob es Asphalt gemäß ZTV Asphalt StB 07 oder ZTV LW 99/01 Fassung 2007 ist. 24

Zusammenfassung / Ausblick Es besteht die Möglichkeit die Asphaltmischgutsorten des ländlichen Wegebaues gemäß den EU Normen herzustellen. Es ist eine Anpassung an die modernen Erfordernisse und Funktionen des ländlichen Weges zwingend notwendig. Für die Zukunft werden Regelungen benötigt, die den vorherrschenden Bedingungen in bestimmten Gebieten entsprechen und somit Sondermaße und aufbauten von ländlichen Wegen erlauben. Des Weiteren müssen die Kategorien der RLW 99 durchlässiger sein, um Wege mit besonderen Belastungen gerecht werden zu können. Zudem sind die Auftraggeber dazu gehalten, an den ländlichen Wegen die gleichen Qualitätsansprüche zu stellen, wie an den Straßenbau von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.